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Rechtsanwalt Markus Haintz auf X:
Guten Tag Herr Kollege @RABrennecke,
Es reicht nicht aus, lediglich in den Kommentaren (im Kleingedruckten) klarzustellen, dass die Hochstufung der AfD durch den #Verfassungsschutz nicht bis zum Abschluss des Hauptsacheklageverfahrens zurückgenommen wurde, sondern nur für das Eilverfahren, und auch dort nur bezüglich der 1. Instanz am Verwaltungsgericht Köln.

Es ist im Verwaltungsrecht durchaus üblich, siehe hierzu auch den Screenshot in den Kommentaren, dass die Behörden nach Eingang eines Eilantrags (der nur eine vorläufige Sicherung erreichen kann und soll) erklären, bis zum Abschluss der ersten Instanz keine "weiteren Fakten" zu schaffen und bis zur Entscheidung des Gerichts von der Vollziehung abzusehen. Damit kommen die Behörden in erster Linie dem Gericht entgegen und nehmen diesem den Druck, schnell entscheiden zu müssen.

Nachdem das Verwaltungsgericht entschieden hat (gleich in welche Richtung) ist das Eilverfahren am Verwaltungsgericht Köln 13 L 1109/25 (1. Instanz) beendet, die unterlegene Partei kann dann Rechtsmittel zum OVG einlegen (2. Instanz des Eilverfahrens).

Es macht aber einen erheblichen Unterschied, ob - wie hier - eine Verwaltungsentscheidung nur für den Zeitraum eines recht kurzen Eilverfahrens (maximal wenige Wochen) lediglich am Verwaltungsgericht (1. Instanz) ausgesetzt wird oder in einem jahrelangen Hauptverfahren durch alle Instanzen (was dann der Fall wäre, wenn der Eilantrag erfolgreich wäre). Mit Ihrer Schilderung suggerieren Sie, das einzig auf Sicherung gerichtete Eilverfahren schon gewonnen zu haben, was aber gerade aus dem veröffentlichten Schriftstück nicht folgt.

Wir haben zu Corona-Zeiten und auch danach eine dreistellige Anzahl von Verwaltungsverfahren gegen staatliche Machtüberschreitung angestrengt. Selbst in diesem Kontext wurde in Fällen, in denen es geeignet war, die Vollziehung bis zur Entscheidung über das Eilverfahren ausgesetzt, häufig auch auf Aufforderung des Gerichts. So auch im Falle des seinerzeit durch uns angestrengten Eilantrags gegen die rechtswidrige Anordnung einer auf Hausrecht angeordneten Maskenpflicht an der Universität Marburg, nachdem diese aus der Verordnung bereits verschwunden war.

Eine fehlerhafte Meldung kann in der Hitze des juristischen Gefechts passieren, ja. Aber Sie sollten das klarstellen.

Das Vermelden von Erfolgen, die tatsächlich keine Erfolge sind, sondern lediglich übliche Vorgehensweisen im Verwaltungsrecht abbilden, führt nur zu unberechtigter Euphorie und einer falschen Darstellung des Sachstands und zu einer fehlerhaften Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit.

Der Hinweis mit 286 Ansichten in den Kommentaren

"Richtig, danke für den Hinweis, bis zum Ende des Eilverfahrens muss es heißen."

reicht dafür nicht aus. Dafür ist der Fall zu bedeutsam.

Auch dieser Hinweis ist leider nicht korrekt, da das Eilverfahren seinen Abschluss erst am Oberverwaltungsgericht Münster findet, nicht am Verwaltungsgericht Köln.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Markus Haintz
Rechtsanwalt
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Markus Haintz auf X:
Wichtiger Hinweis meiner Kollegin @jeha2019 zum vermeintlichen Erfolg der @afd gegen den #Verfassungsschutz.

Ich möchte ergänzen:
Es ist im Verwaltungsrecht durchaus üblich, siehe hierzu auch den Screenshot in den Kommentaren, dass die Behörden nach Eingang eines Eilantrags (der nur eine vorläufige Sicherung erreichen kann und soll) erklären, bis zum Abschluss der ersten Instanz keine "weiteren Fakten" zu schaffen und bis zur Entscheidung des Gerichts von der Vollziehung abzusehen. Damit kommen die Behörden in erster Linie den Gerichten entgegen und nehmen diesen den Druck, schnell entscheiden zu müssen.

Immerhin, einen erfreulichen Aspekt hat das Ganze: Die Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst, die AfD‑Mitglieder sind, haben jetzt erst mal für ein paar Wochen Ruhe, bis eine Entscheidung in der ersten Instanz des Eilverfahrens vorliegt.
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Robert Prevost, ein US-Amerikaner, ist der neue Papst. Er wird als Papst Leo XIV. bekannt sein. Kardinal Dominique Mamberti gab dies nach dem Konklave auf dem Balkon des Petersplatzes bekannt.
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Markus Haintz auf X:
Überinterpretation, Herr Kollege. Das „Einknicken“ (Stillhaltezusage) des Verfassungsschutzes ist durchaus üblich und sollte nicht überbewertet werden.
Immerhin haben die Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst jetzt eine Verschnaufpause, was gut ist. Der VS hat inzwischen einen neuen Chef, Innenminister Dobrindt. Die Entscheidung ist vernünftig und nachvollziehbar.
Unabhängig davon: Spätestens seit der Amtsführung von Faeser gehört der VS abgeschafft.
Das Einknicken des #Verfassungsschutz im Verfahren gegen die #AfD stellt die Behörde und @NancyFaeser in ein schlechtes Licht.

Ja, mag sein. Es ging dem VS unter @NancyFaeser um kurzfristige Propagandaerfolge. Das taktische Ziel wurde dennoch erreicht, siehe u. a. die Kanzlerwahl:
Man hat dort wohl selbst nicht an die rechtliche Tragfähigkeit der Hochstufung geglaubt.

Im Ergebnis richtig:
Es ging wohl nur darum, kurz vor dem Regierungswechsel noch einen unseriösen Knall-Effekt gegen die AfD zu setzen.

Absolut:
Solche kurzfristigen Shows beschädigen das Vertrauen in unsere staatlichen Institutionen.

PS: Ich wünsche im weiteren Verfahren viel Erfolg.
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Passend zum heutigen sog. "Tag der Befreiung" 👆🏻.
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Markus Haintz auf X:
Einige Influencer/Journalisten mit großer Reichweite haben heute faktenwidrig berichtet, dass die AfD das Eilverfahren gegen den Verfassungsschutz gewonnen hat. Dem ist nicht so.

Der VS (die BRD) könnte jetzt all diese Influencer / Journalisten abmahnen und (mit Erfolg) zur Unterlassung auffordern.

Richtig ist: Es gibt lediglich eine – durchaus übliche – Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes für die erste Instanz des Eilverfahrens am Verwaltungsgericht Köln. Diese dient der Vermeidung eines Hängebeschlusses.

"Eine vorläufige gerichtliche Anordnung in Form eines Hängebeschlusses muss ergehen, wenn bei einem nicht von vornherein aussichtslosen Eilrechtsschutzbegehren ein rasches Handeln zur Sicherung der Rechte des Antragstellers geboten ist, eine auch nur summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage in der Kürze der Zeit nicht möglich ist und dem Antragsteller durch ein weiteres Zuwarten irreparable Nachteile drohen würden. (Rn. 2) (redaktioneller Leitsatz)"
(VGH München, 4 CE 18.2578, 14.12.2018)

Siehe hierzu auch den Post von @JosefFLindner:
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Diese Stellungnahme zu 80 Jahren Kriegsende unterschreibe ich gerne. X-Link
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Markus Haintz auf X:
.@Diether_Dehm möge darüber nachdenken, warum er einem bekennenden Mörder und Kriegsverbrecher huldigt. "#TagderBefreiung"

Focus, am 27.10.2015:
"Ernest Hemingway´Ich töte gerne´

Nobelpreisträger Ernest Hemingway brüstete sich, 122 deutsche Kriegsgefangene erschossen zu haben – eine Spurensuche.

Am 2. Juni 1950 berichtete Hemingway Arthur Mizener, dass er 122 Deutsche getötet habe. Eines seiner letzten Opfer sei ein junger, auf einem Fahrrad flüchtender Soldat gewesen – ´ungefähr im Alter meines Sohnes Patrick´. Er habe ihm mit einer M1 von hinten durch das Rückgrat geschossen. Die Kugel zerfetzte die Leber.

Dass der Nobelpreisträger gegen die Genfer Konvention verstoßen hat, verschweigen selbst seine Bewunderer nicht. Mit der Zahl und Details konfrontiert, wiegeln sie aber meist ab: Man müsse verstehen, es sei Krieg gewesen."
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Markus Haintz auf X:
Heute um 17:00 Uhr findet das https://europeanpeaceproject.eu statt.
(U. a. initiiert von @ulrikeguerot)

Ein bayerisches Landratsamt tat sich mal wieder (zusammen mit einer Stadt) schwer, die Versammlungsfreiheit bezüglich einer Mahnwache hierzu effektiv zu gewährleisten. Angesichts der mir vorliegenden Versammlungsbescheide, die für gewöhnlich in letzter Minute eingehen, habe ich begründete Zweifel angemeldet, dass die Bedeutung der Versammlungsfreiheit erkannt wird.

Nicht weiter überraschend kamen dann umgehend die beiden Versammlungsbescheide für die nächsten beiden Versammlungen.

Ohne freundliche anwaltliche Hinweise ist es in Bayern regelmäßig schwierig, regierungskritische Versammlungen in der rechtlich geschützten Art und Weise abzuhalten. Die Städte und Landratsämter versuchen immer wieder, den Veranstaltern Steine in den Weg zu legen.
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Markus Haintz auf X:
Wahre Worte, Herr Kollege @HGMaassen.
Danke dafür.

Äußerst lesenswert:

“Der 8. Mai ist der Tag der Kriegsniederlage. Ein schmerzhafter Tag für das deutsche Volk, insoweit, als dass wir ein Drittel unseres Staatsgebiets verloren haben, und viele Millionen Menschen durch den Krieg ums Leben kamen. Es starben auch viele Deutsche nach dem offiziellen Ende der Kriegshandlungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Vertreibung aus ihrer Heimat.

Der 8. Mai bedeutet ein Tag der Befreiung für die vielen, die auf Grund ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer politischen Überzeugung von den Nazis und ihren Helfern verfolgt und ihrer Menschenrechte beraubt wurden.

Der 8. Mai bedeutete für das gesamte deutsche Volk eine Chance des Neuanfangs, weil der Totalitarismus des Naziregimes beendet wurde, und er war für die Deutschen im Westen Deutschlands die Möglichkeit, unter der Herrschaft der Westalliierten eine freiheitliche Demokratie aufzubauen, die den Deutschen im Osten des Landes bis 1990 verwehrt blieb.

Der 8. Mai ist ein Tag der Mahnung, weil Deutschland über rund zwölf Jahre in einer Welt des Wahns und des ideologischen Irrsinns gefangen war, in der Menschen von Mitbürgern aus blindem Fanatismus verfolgt und ermordet wurden. Und diese Tatsache muss uns ermahnen und zu denken geben.

Wenn man nur auf den Nationalsozialismus rekurriert, greift man zu kurz. Der Nationalsozialismus wird niemals als Nationalsozialismus wiederkommen, da er ein Produkt seiner Zeit war. Der Nationalsozialismus war ein Totalitarismus und er kann wie das Böse unterschiedliche Gestalten annehmen und wiederkommen. Er wird sich anders nennen und anders auftreten, aber blinder ideologischer Fanatismus, politische Verfolgung Andersdenkender, Kriegshetze und Menschenrechtsverletzungen können unter anderen Gestalten wieder kommen. Das Böse hat viele Gesichter.”

👆HG Maaßen bei @AlexWallasch"
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Markus Haintz auf X:
Ich versuche es mal freundlich und höflich:

Wer millionenfache Vertreibung, ethnische Säuberungen, Massenmord und Vergewaltigungen als #tagderbefreiung feiert, sollte sich historisch fortbilden oder den moralischen Kompass neu justieren.