Komitee gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg
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Wir sind das Komitee gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg.

Website: www.psdu-verbot.info
Spenden/Donations: www.psdu-verbot.info/spenden
Alle weiteren Links: linktr.ee/psduverbot.info

Kontakt: komitee@posteo.net
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Am 26.03.2026 wird vor dem Arbeitsgericht Dortmund über die zweite Kündigung gegen Ahmad verhandelt. Nachdem die erste Kündigung bereits für unwirksam erklärt wurde, versucht das Land NRW es nun erneut. Trotz des großen öffentlichen Interesses setzt das Gericht einen zu kleinen Saal an und schränkt damit Öffentlichkeit faktisch ein. Deshalb rufen wir ab 11:30 Uhr zur Kundgebung und solidarischen Prozessbegleitung auf: gegen Berufsverbote, gegen dieses Vorgehen von Land und Gericht und für Grundrechte, Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit.
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Erneuter Sieg für Ahmad – und anschließende Polizeiattacke

Am 26.03.2026 hob das Arbeitsgericht Dortmund auch die zweite Kündigung von Ahmad durch das Land NRW auf und stellte dessen Unwirksamkeit fest.

Wir gratulieren Ahmad zu seinem Sieg und freuen uns mit ihm!

Erschütternd war im Anschluss der Verhandlung der Angriff auf Ahmad durch Polizeibeamte. Auf der eigens vorm Gericht angemeldeten Kundgebung bedankte Ahmad sich für die Solidarität und stimmte gemeinsame Parolen an. Plötzlich hinter ihm aufgetauchte Polizisten zerrten ihn mit gezückten Schlagstöcken und roher Gewalt heraus, nur um seine Identität festzustellen. Anlass war die angeblich verbotene Parole „Yallah Intifada“.

Davon lassen wir uns nicht einschüchtern. Wir stehen weiterhin an Ahmads Seite und unterstützen ihn im Kampf gegen sein Berufs- und das PSDU-Verbot!

Lest hier den ausführlichen Bericht. Dort findet ihr auch weitere Infos sowie das schriftliche Urteil, sobald verfügbar.
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Forwarded from Aktionsgruppe Palästina
2 Jahre PSDU-Verbot – Folgen einer Kriminalisierung

Vor zwei Jahren wurde die Gruppe Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) durch das NRW-Innenministerium verboten. Für die Betroffenen bedeutet dieser Angriff massive Eingriffe in ihre demokratischen Grundrechte: Ihre Wohnungen wurden durchsucht, sie wurden öffentlich als „Terror-Unterstützer“ diffamiert, ihr Eigentum wurde entwendet, ihr Grundrecht auf Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit wurde eingeschränkt, sie haben teilweise ihre Jobs verloren und wurden mit Strafanzeigen überzogen. Außerdem werden sie mutmaßlich bis heute geheimdienstlich überwacht. Aber diese Kriminalisierung richtet sich auch gegen die deutsche Palästina-Bewegung als ganze.

Wir haben einen der Betroffenen eingeladen, der uns über das Verbot, die Folgen und den Kampf dagegen berichten und den Fall PSDU in die aktuelle antipalästinensische Unterdrückung in Deutschland einordnen wird.

🗓️ Freitag, 15.05.2026
🕕 18:00 Uhr
📍 Koloniestraße 173, 47057 Duisburg
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5. Juni: Kommt zum Prozess gegen Ahmad!

Am 5. Juni 2026 steht Ahmad in Düsseldorf vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, mit der Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free!“ angeblich ein „Kennzeichen“ der Hamas verwendet zu haben. Dabei ist diese Parole für Palästinenser eine klare politische Forderung nach Freiheit, Gerechtigkeit, Rückkehr und einem würdigen Leben in der eigenen Heimat.

Ahmad wird diesen Vorwurf vor Gericht nicht einfach stehen lassen. Er wird deutlich machen, dass die politischen Forderungen, die Geschichte, die Kultur und die Stimmen der Palästinenser nicht kriminalisiert werden dürfen und auch nicht der einen oder anderen Organisation zugeschrieben werden können.

Zeigen wir, dass Ahmad nicht allein ist. Kommt zu seinem Prozess, zeigt eure Solidarität und beobachtet die Gerichtsverhandlung!

Ort: Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf, Saal E.111

Treffpunkt: 11:30 Uhr

Bringt eure Kufiyas mit!
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Wir teilen hier Ahmads Aufruf zu seiner Gerichtsverhandlung am 5. Juni um 11:30 Uhr in Düsseldorf.

Ort: Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf, Saal E.111

Bringt eure Kufiyas mit!
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Die gestrige Verhandlung gegen Ahmad wurde vertagt. Das Gericht hatte ursprünglich nur eine halbe Stunde angesetzt, was ein klares Zeichen dafür ist, dass der Fall schnell abgefertigt werden sollte.

Aber der Versuch, Ahmad durch ein oberflächliches Schnellverfahren abzuurteilen, ist gescheitert. Zugleich wurden die Befangenheit nicht nur auf Seiten der Staatsanwaltschaft, sondern auch des Gerichts und die politische Schlagseite dieses Verfahrens deutlich.

Die große Solidarität – es waren an die 100 Unterstützer vor Ort – hat gezeigt, dass diese Repression nicht einfach hingenommen wird. Ahmad ist das Ziel von staatlichen Einschüchterungsversuchen und von behördlichem Rassismus geworden – aber er ist nicht allein! Wir und viele andere stehen hinter ihm!

Ein ausführlicher Bericht folgt in Kürze.
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Prozess gegen Ahmad wurde vertagt, das Gericht war nicht vorbereitet!

Am 5. Juni stand Ahmad wegen der Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ in Düsseldorf vor Gericht. Ebenfalls vor Ort waren rund 100 Menschen, die kamen, um ihn zu unterstützen und gegen die Kriminalisierung palästinensischer Stimmen zu protestieren.

Zu Beginn der Verhandlung ordnete die Richterin an, dass Ahmad seine Kufiya abzulegen habe. Ahmad und seine Verteidigung kritisierten dies als Angriff auf die palästinensische Identität.

Als Ahmad in seiner Einlassung die politische und historische Bedeutung der Floskel „From the River to the Sea“ erläuterte, brach die Richterin die Verhandlung ab, weil sie nur eine halbe Stunde für den Prozess angesetzt hatte.

Sie wollte Ahmad offenbar im Schnellverfahren aburteilen.

Der Prozesstag hat gezeigt: Ahmad wird sich nicht aburteilen lassen. Und ihm stehen viele Leute in Solidarität zur Seite.

Einen ausführlicheren Bericht findet ihr auf unserer Website.

Sobald der neue Termin bekanntgegeben wird, werden wir ihn veröffentlichen und erneut zur solidarischen Prozessbegleitung aufrufen.

Der Kampf geht weiter!
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Fünf weitere Verfahren gegen Ahmad eingestellt

Nachdem bereits 2024 das rassistische Verfahren gegen Ahmad wegen des Vorwurfs der angeblichen „Urkundenfälschung“ eingestellt werden musste, wurden inzwischen fünf weitere Strafverfahren gegen ihn eingestellt.

Wir gratulieren Ahmad zu diesem Sieg!

Den vollständigen Bericht findet ihr hier.
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Die Behörden lassen nicht locker und wollen Ahmad und Leon unbedingt verurteilt sehen.

Am 26. August steht Leon wegen „From the River to the Sea“ und „Yallah Intifada“ in 3. Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, nachdem er im Mai 2025 vom Landgericht (LG) Duisburg freigesprochen worden war.

Am 23. und 30. Oktober geht das Verfahren gegen Ahmad vor dem Amtsgericht (AG) Düsseldorf wegen „From the River to the Sea“ weiter.

Und am 3. November findet vor dem AG Duisburg ein neues Verfahren gegen Leon statt – wieder wegen „From the River to the Sea“.

Unsere Solidarität geht weiter, solange der Staat mit seiner rechtswidrigen und skandalösen Verfolgung weitermacht – also seid dabei und unterstützt Ahmad und Leon vor Gericht!
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Letztes Jahr wurde Leon vom Landgericht Duisburg freigesprochen — aber die Staatsanwaltschaft will ihn unbedingt verurteilt sehen!

Deshalb steht er jetzt in 3. Instanz vor Gericht wegen „From the River to the Sea“ und „Yalla Intifada“.

Wir alle wissen, dass Leon im Recht ist. Zeigen wir dies auch dem Gericht und den Verfolgungsbehörden, indem wir ihn bei seiner Verhandlung unterstützen!
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Wir teilen hier Leons Aufruf zu seiner Gerichtsverhandlung am 26. August um 10:30 Uhr in Düsseldorf.

Ort: OLG Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, Saal A215

Bringt eure Kufiyas mit!
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Am vergangenen Mittwoch, den 26.8.2026, fand das Verfahren gegen Leon Wystrychowski in 3. Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf statt.

Leon war wegen der Parolen „From the River to the Sea, Palestine will be free“ und „Von Duisburg bis nach Gaza, Yalla Intifada“ 2024 vom Amtsgericht Duisburg verurteilt, vom Landgericht (LG) Duisburg 2025 aber freigesprochen worden.

Das LG hatte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Leon habe mit den beiden Parolen Kriegsverbrechen gegen israelische Zivilisten „gebilligt“, zu Recht als haltlos zurückgewiesen. Das OLG hob das Urteil nun auf Antrag der Duisburger Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf auf. Das Verfahren geht damit zurück ans LG Duisburg.

Die „Argumente“
Leon und sein Anwalt sind während des Gerichtstermins ausführlich auf die „Argumente“ der Staatsanwaltschaften eingegangen. Leons Einlassung wird, wie schon zuvor, vermutlich bald auf der Website des Kufiya Netzwerks veröffentlicht.

Die Staatsanwaltschaften haben letztlich keine neuen Argumente eingebracht, so wie sie schon während der vorangegangenen Prozesse keine Beweise vorweisen konnten, sondern lediglich zwei Zeugen der Polizei, von denen einer noch dazu nachweislich die Unwahrheit gesagt hat.

Sie pochten stattdessen darauf, dass der „enge zeitliche Zusammenhang“ zum 7.10.2023, der Demo-Aufruf vom 9.10.2023 und die angebliche Tatsache, dass es sich bei „From the River to the Sea Palestine will be free“ um eine „Hamas-Parole“ handle, reichen würden, um Leon eine „Billigung von Straftaten“ nachzuweisen.

Die drei Richterinnen und Richter des 2. Senats des Düsseldorfer OLG schlossen sich dieser Sicht an. Damit urteilten sie – anders als das LG Duisburg – klar gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und hebelten das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung aus. Wie immer leugneten die Richter, dass es sich um ein politisches Verfahren handelte.

Was bedeutet das alles?
Leon wurde vom OLG nicht schuldig gesprochen. Das Gericht hat sich nicht zu seiner Schuld geäußert, sondern lediglich das Urteil des LG Duisburg aufgehoben, wegen angeblicher Rechtsfehler. Damit geht der Kampf – vermutlich im kommenden Jahr – erneut in 2. Instanz weiter.

Im Sinne des Rechts ist Leon damit nach wie vor unschuldig. Wie er aber vor Gericht deutlich gemacht hat, ändert sich an seiner Unschuld auch dann nichts, wenn er von den Gerichten letztlich schuldig gesprochen wird: Er hat sich nichts vorzuwerfen – ganz im Gegenteil zu den deutschen Behörden, die die deutsche Palästinabewegung verfolgen und Grundrechte schleifen.

Das skandalöse Urteil des OLG Düsseldorf zeugt von der Befangenheit der Richter. Es zeigt, wie stark der politische Wille ist, die Palästinabewegung im Allgemeinen und Gruppen wie PSDU im Besonderen zu kriminalisieren. Es demonstriert außerdem, wie reaktionär insbesondere die Gerichte in Düsseldorf sind, die bei „From the River to the Sea Palestine will be free“ bislang konsequent verurteilt haben.

Leon kommentierte die juristische Niederlage mit den Worten: „Trotzdem werde ich natürlich nicht aufgeben und mich weiter vor Gericht gegen die haltlosen Anschuldigungen zur Wehr setzen. Wie immer wird dieser Kampf aber selbstverständlich vor allem auf der Straße entschieden.“

Schon während des Verfahrens hatte er klar gemacht: „Ich werde mit all dem weitermachen, sobald ich meinen Fuß aus diesem Gerichtssaal setze. Und die einzige Schuld, die auf meinem Gewissen lastet, ist die, dass ich immer noch nicht genug getan habe, um den Palästinensern in ihrem Kampf um Freiheit und Gerechtigkeit beizustehen.“

Der Kampf geht weiter – die Solidarität auch!
Als Komitee gegen das PSDU-Verbot bedanken wir uns auch im Namen von Leon bei den vielen Leuten, die den Prozess trotz Sommerferien und Werktag wieder einmal begleitet und ihre Solidarität demonstriert haben.

Den vollständigen Bericht sowie weitere Informationen zu aktuellen Verfahren, Repressionen und dem PSDU-Verbot findet ihr hier.
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Am 23. und am 30. Oktober steht Ahmad erneut wegen der Parole "From the River to the Sea, Palestine will be free!" vor Gericht.

Zuvor hatte das Amtsgericht Düsseldorf im Juni die erste Verhandlung unterbrochen und vertagt, nachdem ersichtlich wurde, dass Ahmad und sein Rechtsanwalt die rassistischen Vorwürfe der Anklage und das rassistische Verfahren nicht unwidersprochen hinnehmen werden und Ahmad sein Recht wahrnimmt, ausführlich Stellung zu beziehen.
Nun wurden gleich zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.

Auch diesmal werden Ahmad und sein Rechtsanwalt die Anklage nicht unwidersprochen stehen lassen.

Kommt vorbei, zeigt eure Solidarität und begleitet den Prozess!

Ort: Amtsgericht Düsseldorf
Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf
Saal: 1109


jeweils ab 08:30 Uhr

(Die Verhandlungen beginnen jeweils um 9:00 Uhr. Da die Sicherheitskontrollen erfahrungsgemäß länger dauern können, kommt bitte frühzeitig.)

Bringt eure Kufiyas mit!
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