Klavierspieler und Wörmer schmieren vor Gericht total ab
Mal wieder hat sich die bekloppte RAMBA ZAMBA Prozess-Taktik die wir schon von Fuellmich kennen nicht ausgezahlt. Schade, denn Arne hatte meiner Einschätzung nach in dem Verfahren eine echte Chance, wenn er sachlich geblieben wäre.
Zum Schluss hat man die Berufung sogar zurückgezogen - was für eine PLEITE !!! Was bleibt ist mal wieder nur die Show für die eigene Bubble und extrem schlechte Nachrichten im Main-Stream
Mal wieder hat sich die bekloppte RAMBA ZAMBA Prozess-Taktik die wir schon von Fuellmich kennen nicht ausgezahlt. Schade, denn Arne hatte meiner Einschätzung nach in dem Verfahren eine echte Chance, wenn er sachlich geblieben wäre.
Zum Schluss hat man die Berufung sogar zurückgezogen - was für eine PLEITE !!! Was bleibt ist mal wieder nur die Show für die eigene Bubble und extrem schlechte Nachrichten im Main-Stream
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Forwarded from Prof. Dr. Martin Schwab Offiziell
IN MAGDEBURG GEHT ES WIEDER BEI NULL LOS
Liebe Community,
Vor wenigen Monaten konnte ich hier in relativ kurzer Folge zwei positive Nachrichten verkünden: Sowohl in erster Instanz (Amtsgericht Wernigerode) als auch in zweiter Instanz (Landgericht Magdeburg) war mein Mandant von dem Vorwurf der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) und von der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) bfreigesprochen worden. Er hatten in drei Fällen jeweils eine Illustration gepostet, die ein KZ-Eingangstor mit der Aufschrift "Impfen macht frei" zeigte, und im vierten ein normales Hakenkreuz mit der Überschrift "1941" und daneben ein aus Impfspritzen zusammengesetztes Hakenkreuz mit der Aufschrift "2021" gepostet.
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt. Heute, am 24.9.2025, fand die Revisionshauptverhandlung vor dem OLG Naumburg statt. Das OLG kassierte das Magdeburger Urteil wieder ein - weil dieses Urteil, wie die Vorsitzende Richterin ausführte, an schweren handwerklichen Fehlern leide. Das muss ich näher erläutern:
In einem Revisionsverfahren wird der Sachverhalt nicht noch einmal neu festgestellt. Das Gericht muss vielmehr aus dem Urteil selbst entnehmen können, ob der Angeklagte sich strafbar gemacht hat oder nicht. Genau dazu sah sich das OLG Naumburg nicht in der Lage: Das erstinstanzliche Urteil hatte weder die Einlassung meines Mandanten wiedergegeben, noch hat es mitgeteilt, aufgrund welcher Umstände es denn genau zu der "Gesamtwürdigung" gelangt war, dass mein Mandant nicht den Vorsatz hatte, den öffentlichen Frieden zu stören.
Die Vorsitzende Richterin meinte, sie könne angesichts der erheblichen Lücken, die das Magdeburger Urteil lasse, noch nicht einmal eine Tendenz erkennen, ob mein Mandant sich nun strafbar gemacht habe oder nicht. Man könne Impfen-macht-frei-Posts nicht pauschal für straffrei oder straflos erklären, sondern es komme auf den Gesamtkontext an - der aber dem Magdeburger Urteil nicht zu entnehmen sei.
Das OLG Naumburg hat also - im Fachjargon ausgedruckt - das Urteil des LG Magdeburg vom 23.4.2025 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des LG Magdeburg zurückverwiesen. Das Verfahren wird also in Magdeburg in einer neuen Berufungshauptverhandlung komplett neu aufgerollt werden - und zwar vor anderen Richtern als beim letzten Mal.
Ich werde selbstverständlich über den weiteren Fortgang des Verfahrens berichten. Natürlich wäre es mir lieber gewesen, wenn das OLG Naumburg die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen hätte. Aber ich kann dem zuständigen Strafsenat beim OLG Naumburg noch nicht einmal einen Vorwurf machen. Es hat keine politische Vorprägung gezeigt, sondern lediglich eine deutlich gründlichere Arbeitsweise beim LG Magdeburg angemahnt.
Noch ist also überhaupt nichts verloren. Ich werde weiter kämpfen!
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Liebe Community,
Vor wenigen Monaten konnte ich hier in relativ kurzer Folge zwei positive Nachrichten verkünden: Sowohl in erster Instanz (Amtsgericht Wernigerode) als auch in zweiter Instanz (Landgericht Magdeburg) war mein Mandant von dem Vorwurf der Volksverhetzung (§ 130 Abs. 3 StGB) und von der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) bfreigesprochen worden. Er hatten in drei Fällen jeweils eine Illustration gepostet, die ein KZ-Eingangstor mit der Aufschrift "Impfen macht frei" zeigte, und im vierten ein normales Hakenkreuz mit der Überschrift "1941" und daneben ein aus Impfspritzen zusammengesetztes Hakenkreuz mit der Aufschrift "2021" gepostet.
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt. Heute, am 24.9.2025, fand die Revisionshauptverhandlung vor dem OLG Naumburg statt. Das OLG kassierte das Magdeburger Urteil wieder ein - weil dieses Urteil, wie die Vorsitzende Richterin ausführte, an schweren handwerklichen Fehlern leide. Das muss ich näher erläutern:
In einem Revisionsverfahren wird der Sachverhalt nicht noch einmal neu festgestellt. Das Gericht muss vielmehr aus dem Urteil selbst entnehmen können, ob der Angeklagte sich strafbar gemacht hat oder nicht. Genau dazu sah sich das OLG Naumburg nicht in der Lage: Das erstinstanzliche Urteil hatte weder die Einlassung meines Mandanten wiedergegeben, noch hat es mitgeteilt, aufgrund welcher Umstände es denn genau zu der "Gesamtwürdigung" gelangt war, dass mein Mandant nicht den Vorsatz hatte, den öffentlichen Frieden zu stören.
Die Vorsitzende Richterin meinte, sie könne angesichts der erheblichen Lücken, die das Magdeburger Urteil lasse, noch nicht einmal eine Tendenz erkennen, ob mein Mandant sich nun strafbar gemacht habe oder nicht. Man könne Impfen-macht-frei-Posts nicht pauschal für straffrei oder straflos erklären, sondern es komme auf den Gesamtkontext an - der aber dem Magdeburger Urteil nicht zu entnehmen sei.
Das OLG Naumburg hat also - im Fachjargon ausgedruckt - das Urteil des LG Magdeburg vom 23.4.2025 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des LG Magdeburg zurückverwiesen. Das Verfahren wird also in Magdeburg in einer neuen Berufungshauptverhandlung komplett neu aufgerollt werden - und zwar vor anderen Richtern als beim letzten Mal.
Ich werde selbstverständlich über den weiteren Fortgang des Verfahrens berichten. Natürlich wäre es mir lieber gewesen, wenn das OLG Naumburg die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen hätte. Aber ich kann dem zuständigen Strafsenat beim OLG Naumburg noch nicht einmal einen Vorwurf machen. Es hat keine politische Vorprägung gezeigt, sondern lediglich eine deutlich gründlichere Arbeitsweise beim LG Magdeburg angemahnt.
Noch ist also überhaupt nichts verloren. Ich werde weiter kämpfen!
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
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„Ich war energetisch sauer“: Piano-Querdenker akzeptiert Urteil von Berliner Gericht https://share.google/De0EDDl53L1ZEhoGw
www.tagesspiegel.de
„Ich war energetisch sauer“: Piano-Querdenker akzeptiert Urteil von Berliner Gericht
Er fuhr mit einem Klavier auf Polizisten zu und hielt das Gericht mit Quatsch-Jura auf Trab. Nun muss Arne Schmitt eine Geldstrafe zahlen. Am Ende ist der Fall damit nicht.
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Tee auf Tour - in Berlin
Kann er Ann-Katrin Kaufhold verhindern? Wir wissen es nicht ... aber er wird sicherlich sein bestes geben ...
https://www.youtube.com/watch?v=781-lIwmwBA
Kann er Ann-Katrin Kaufhold verhindern? Wir wissen es nicht ... aber er wird sicherlich sein bestes geben ...
https://www.youtube.com/watch?v=781-lIwmwBA
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Charlotte Neuhäuser (Studentin), Lisa Schubert (Studentin), Vinzenz Glaser (Sozialarbeiter), Cansin Köktürk (Sozialarbeiterin) rollen Palli Flagge im Bundestag aus.
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Nicht vergessen, der Christidis Bademantel ist nun erhältich !!! Zu jeder Bestellung gibt es eine Pulle Metaxa gratis on top !!!
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Nächste Pleite vor Gericht für das "Team Gießen"
Weil Manfred so rumgejammert hat in dem "Hausdurchsuchungs-Video" wegen dem Ordnungsgeld: das Gericht in Berlin Mitte hat seine Beschwerde abgewiesen, es bleibt also bei dem Ordnungsgeld von 5.000 EUR für Andrea ...
Also wieder mal verloren! Man hätte sich aber auch an die Verfügung des Gerichts halten können und das Video löschen können! Zu unserer Klage in der Hauptsache: LÄUFT !!! auch hier werden Manny und Andrea verlieren ... bin auch völlig sicher !
Die "Beweisanträge" sind genauso super wie in dem Fuellmich Verfahren - komplett neben der Sache ! und daher völlig unbeachtlich ...
Weil Manfred so rumgejammert hat in dem "Hausdurchsuchungs-Video" wegen dem Ordnungsgeld: das Gericht in Berlin Mitte hat seine Beschwerde abgewiesen, es bleibt also bei dem Ordnungsgeld von 5.000 EUR für Andrea ...
Also wieder mal verloren! Man hätte sich aber auch an die Verfügung des Gerichts halten können und das Video löschen können! Zu unserer Klage in der Hauptsache: LÄUFT !!! auch hier werden Manny und Andrea verlieren ... bin auch völlig sicher !
Die "Beweisanträge" sind genauso super wie in dem Fuellmich Verfahren - komplett neben der Sache ! und daher völlig unbeachtlich ...
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Nicht jammern, LÖSCHEN !!!
Da war nichts merkwürdig, "Manny" . Deshalb wurde die Beschwerde von Manfred abgewiesen:
Den Beschwerden der Beklagten war dennoch nicht abzuhelfen, und zwar weder hinsichtlich des Beschlusses vom 18. August 2025 als auch des Beschlusses vom 1. September 2025, weil die Beklagte nicht hinreichend konkret vorgetragen und unter Beweis gestellt hat, dass sie der Unterlassungsverpflichtung tatsächlich vollumfänglich nachgekommen ist.
Denn die Klägerin hat mit Antrag vom 26. April 2025 vorgetragen, dass das streitgegenständliche Video sowohl auf der Plattform Telegram und dem Kanal Axion Resist als auch auf der Plattform Telegram und dem Kanal Doc Fichtner öffentlich verfügbar sei.
Bildquelle Klardenken TV / Axion Resist:
https://www.youtube.com/live/75pozdvQNvA?t=3274s
Da war nichts merkwürdig, "Manny" . Deshalb wurde die Beschwerde von Manfred abgewiesen:
Den Beschwerden der Beklagten war dennoch nicht abzuhelfen, und zwar weder hinsichtlich des Beschlusses vom 18. August 2025 als auch des Beschlusses vom 1. September 2025, weil die Beklagte nicht hinreichend konkret vorgetragen und unter Beweis gestellt hat, dass sie der Unterlassungsverpflichtung tatsächlich vollumfänglich nachgekommen ist.
Denn die Klägerin hat mit Antrag vom 26. April 2025 vorgetragen, dass das streitgegenständliche Video sowohl auf der Plattform Telegram und dem Kanal Axion Resist als auch auf der Plattform Telegram und dem Kanal Doc Fichtner öffentlich verfügbar sei.
Bildquelle Klardenken TV / Axion Resist:
https://www.youtube.com/live/75pozdvQNvA?t=3274s
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Der Autozulieferer Bosch, schwäbisches Traditionsunternehmen im Landkreis Ludwigsburg seit 1886, plant einen drastischen Stellenabbau in Deutschland. Viele tausend Arbeitsplätze sollen wegfallen – ALLE an deutschen Standorten.
https://www.bild.de/politik/inland/bosch-hammer-trifft-nur-deutschland-13-000-jobs-weg-68d50b79a96bd7149d84b341
https://www.bild.de/politik/inland/bosch-hammer-trifft-nur-deutschland-13-000-jobs-weg-68d50b79a96bd7149d84b341
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