Hallo Leyla, ich habe den Text überarbeitet !! man besten nochmal lesen und verstehen, ich stehe zu jedem Wort !! Wir müssen den Penozid beenden ... was ich will ist nämlich eine echte Gleichberechtigung - und das dich das so aufregt spricht für sich ...
https://herzensmenschen.live/pankalla/genderkrieg-stoppt-den-penozid/
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Layla Velazquez
Eine Generation von Frauen die ihren Körper einsetzen um weiter zu kommen. Echter Feminismus ist dies sicher nicht, die Frauen die sich dafür eingesetzt haben, läuft es kalt den Rücken runter, wenn sie sowas hören müssen. Das ist nur egomanisch und hat mit Emanzipation rein gar nichts zu tun. Ihre irren Vergleiche mit Hitler sind völlig unangebracht !!! Hier ging es darum, Frauen eine Krankenversicherung zu ermöglichen, aber der jährliche Besuch beim Bockarzt ist ihr ja schon zuviel.
Und eine solche Dame will entscheiden, ob ich für den Einsatz für Demokratie qualifiziert sei. Du sicherlich nicht, Leyla!
https://t.me/pankalla
Eine Generation von Frauen die ihren Körper einsetzen um weiter zu kommen. Echter Feminismus ist dies sicher nicht, die Frauen die sich dafür eingesetzt haben, läuft es kalt den Rücken runter, wenn sie sowas hören müssen. Das ist nur egomanisch und hat mit Emanzipation rein gar nichts zu tun. Ihre irren Vergleiche mit Hitler sind völlig unangebracht !!! Hier ging es darum, Frauen eine Krankenversicherung zu ermöglichen, aber der jährliche Besuch beim Bockarzt ist ihr ja schon zuviel.
Und eine solche Dame will entscheiden, ob ich für den Einsatz für Demokratie qualifiziert sei. Du sicherlich nicht, Leyla!
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Mein Statement für freie Journalisten. Leuchtturm ARD heute vor dem WDR. Wo waren Bielefeld und Leyla heute eigentlich, wenn es um die Sache geht !? Im Puff 😂😂👍
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Ich gehe jederzeit in ein Live Video mit Schiffmann, Ludwig, Aya, Bielefeld ... Wenn ihr euch trauen würdet, aber ihr seid Hasenfüße. 🐰🐰🐰🐰 mehr nicht
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Bobby Darin - Dream Love...
Carlos Iván
Ich hab sowas von die Schnauze voll. Von den ganzen Spenden Sammlern, Selbstdarsteller, Egomanen und führenden Schwachköpfen! So wird das niemals was .... sie erzählten Märchen von Sachen die sie allesamt selbst nicht vorleben...
Fickt euch doch alle selbst !! Seit 2 Jahren verschwende ich meine Lebenszeit !
Update: ich habe mich abgeregt, mache nun aber den Martin Schwab Move. Ich werde mich zurückziehen auf die juristische Arbeit.
Ich werde weiterhin hier und auf meiner Webseite www.anwalt-pankalla.de zu den aktuellen Verfahren berichten.
Andere News finden Sie in Zukunft hier aber nicht mehr, dazu gibt es zahlreichen Kanäle, wie zB der Kanal von Markus Haintz, oder auch Henning Rosenbusch
Fickt euch doch alle selbst !! Seit 2 Jahren verschwende ich meine Lebenszeit !
Update: ich habe mich abgeregt, mache nun aber den Martin Schwab Move. Ich werde mich zurückziehen auf die juristische Arbeit.
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Masken im Gerichtsgebäude 1/2
Mit Schreiben vom 06.06.2022 wurde der Präsident des Landgerichts Köln, darauf hingewiesen, dass er mit seinem Aushang, „Zum Eigen- und Fremdschutz wird im Gerichtsgebäude auch weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske (OP, KN 95 oder FFP2 ohne Ventil) dringend empfohlen.“, gegen sein ihm obliegendes Neutralitäts- sowie Unvoreingenommenheits-Gebot verstößt.
Siehe dazu dieses Video
https://www.youtube.com/watch?v=8O57GyZx6fY
Er wurde um Zeichnung einer Unterlassungserklärung gebeten.
Der Unterzeichner sieht im Hinblick auf die betroffenen Verfassungsgüter das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG und die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Neutralität und Unvoreingenommenheit als eines der höchsten Güter an. Durch eine dringende Empfehlung zum Tragen von medizinischen Kleidungsstücken, verletzt der Landgerichtspräsident das Gebot der Neutralität.
Eine durch den Landgerichtspräsidenten ausgesprochene „dringende Empfehlung“ geht über die zulässige „einfache Bitte oder Empfehlung“ hinaus und führt zu empfundener nicht sanktionierbarer „Vorschrift“ durch den Betrachter und u.U. zu diskriminierendem Verhalten.
Somit kann ein bestimmtes, ggf. auch beabsichtigtes Verhalten, herbeigeführt werden. Unter solchen Voraussetzungen ist ein Handeln nicht mehr als neutral zu werten. Amtsträgern, die mit gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen betraut sind, …. sind bei der Ausübung zusammenhängender Amtshandlungen, bei denen Beteiligte, Zeugen oder Sachverständige anwesend sind, das Tragen von medizinischen Kleidungsstücken in der Justiz grundsätzlich freizustellen, jedoch die Aufforderung, Werbung oder sogar die besondere Empfehlung zum Tragen solcher medizinischen Kleidungsstücken, zu untersagen.
Die Neutralität und Unvoreingenommenheit der Richter ist eines der zentralen und grundlegenden Prinzipien eines rechtsstaatlich verfassten Gemeinwesens. Jegliche Akzentuierung einzelner persönlicher Merkmale und Ansichten des Richters gefährdet den strikt neutralen Rahmen einer Gerichtsverhandlung. Die Rechtsprechung ist als selbstständige dritte Staatsgewalt in besonderer Weise der Neutralität verpflichtet. Das Grundgesetz gewährleistet den Beteiligten eines rechtsstaatlichen gerichtlichen Verfahrens, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand bietet.
Neben der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Richters (Art. 97 Abs. 1 und 2 GG) ist es wesentliches Kennzeichen der Rechtsprechung, dass die richterliche Tätigkeit von einem nicht beteiligten Dritten ausgeübt wird ….
Die rechtsstaatlich gebotene Objektivität, Unparteilichkeit und Unbefangenheit der Richter und der Vertreter der Staatsanwaltschaft müssen auch durch deren äußeres Erscheinungsbild dokumentiert werden. Es ist deshalb geboten, dass im gerichtlichen Verfahren die eine hervorgehobene Funktion wahrnehmenden Berufsrichter, aber auch andere richterliche sowie staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahrnehmende Personen in weltanschaulicher und politischer Hinsicht erkennbar strikt neutral auftreten und dadurch einen neutralen Raum schaffen, in dem die Aufmerksamkeit unmittelbar und ohne vermeidbare Ablenkung voll auf die zu entscheidende Sache gerichtet werden kann.
…..
Das Tragen einer medizinischen Maske kann aber als Überzeugung ausgelegt werden. Das Verbot, als Repräsentant der dritten Staatsgewalt medizinische Kleidungsstücke oder Zeichen sichtbar zu tragen, dient aber der Abwehr einer konkreten oder abstrakten Gefahr für die Gesetzesbindung der Justiz oder einem „Verhandlungsfrieden“. ….
‚
Ein Gerichtsverfahren hat vielmehr die Aufgabe, Rechtsstreitigkeiten zwischen den Prozessparteien frei von externen Einflüssen auf einem strikt neutralen Forum einer Lösung zuzuführen……
Mit Schreiben vom 06.06.2022 wurde der Präsident des Landgerichts Köln, darauf hingewiesen, dass er mit seinem Aushang, „Zum Eigen- und Fremdschutz wird im Gerichtsgebäude auch weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske (OP, KN 95 oder FFP2 ohne Ventil) dringend empfohlen.“, gegen sein ihm obliegendes Neutralitäts- sowie Unvoreingenommenheits-Gebot verstößt.
Siehe dazu dieses Video
https://www.youtube.com/watch?v=8O57GyZx6fY
Er wurde um Zeichnung einer Unterlassungserklärung gebeten.
Der Unterzeichner sieht im Hinblick auf die betroffenen Verfassungsgüter das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 GG und die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Neutralität und Unvoreingenommenheit als eines der höchsten Güter an. Durch eine dringende Empfehlung zum Tragen von medizinischen Kleidungsstücken, verletzt der Landgerichtspräsident das Gebot der Neutralität.
Eine durch den Landgerichtspräsidenten ausgesprochene „dringende Empfehlung“ geht über die zulässige „einfache Bitte oder Empfehlung“ hinaus und führt zu empfundener nicht sanktionierbarer „Vorschrift“ durch den Betrachter und u.U. zu diskriminierendem Verhalten.
Somit kann ein bestimmtes, ggf. auch beabsichtigtes Verhalten, herbeigeführt werden. Unter solchen Voraussetzungen ist ein Handeln nicht mehr als neutral zu werten. Amtsträgern, die mit gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen betraut sind, …. sind bei der Ausübung zusammenhängender Amtshandlungen, bei denen Beteiligte, Zeugen oder Sachverständige anwesend sind, das Tragen von medizinischen Kleidungsstücken in der Justiz grundsätzlich freizustellen, jedoch die Aufforderung, Werbung oder sogar die besondere Empfehlung zum Tragen solcher medizinischen Kleidungsstücken, zu untersagen.
Die Neutralität und Unvoreingenommenheit der Richter ist eines der zentralen und grundlegenden Prinzipien eines rechtsstaatlich verfassten Gemeinwesens. Jegliche Akzentuierung einzelner persönlicher Merkmale und Ansichten des Richters gefährdet den strikt neutralen Rahmen einer Gerichtsverhandlung. Die Rechtsprechung ist als selbstständige dritte Staatsgewalt in besonderer Weise der Neutralität verpflichtet. Das Grundgesetz gewährleistet den Beteiligten eines rechtsstaatlichen gerichtlichen Verfahrens, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und dem Verfahrensgegenstand bietet.
Neben der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Richters (Art. 97 Abs. 1 und 2 GG) ist es wesentliches Kennzeichen der Rechtsprechung, dass die richterliche Tätigkeit von einem nicht beteiligten Dritten ausgeübt wird ….
Die rechtsstaatlich gebotene Objektivität, Unparteilichkeit und Unbefangenheit der Richter und der Vertreter der Staatsanwaltschaft müssen auch durch deren äußeres Erscheinungsbild dokumentiert werden. Es ist deshalb geboten, dass im gerichtlichen Verfahren die eine hervorgehobene Funktion wahrnehmenden Berufsrichter, aber auch andere richterliche sowie staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahrnehmende Personen in weltanschaulicher und politischer Hinsicht erkennbar strikt neutral auftreten und dadurch einen neutralen Raum schaffen, in dem die Aufmerksamkeit unmittelbar und ohne vermeidbare Ablenkung voll auf die zu entscheidende Sache gerichtet werden kann.
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Das Tragen einer medizinischen Maske kann aber als Überzeugung ausgelegt werden. Das Verbot, als Repräsentant der dritten Staatsgewalt medizinische Kleidungsstücke oder Zeichen sichtbar zu tragen, dient aber der Abwehr einer konkreten oder abstrakten Gefahr für die Gesetzesbindung der Justiz oder einem „Verhandlungsfrieden“. ….
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Ein Gerichtsverfahren hat vielmehr die Aufgabe, Rechtsstreitigkeiten zwischen den Prozessparteien frei von externen Einflüssen auf einem strikt neutralen Forum einer Lösung zuzuführen……
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Klage gegen die Maske "Empfehlung"
Es gibt Orte an denen es rechtliche Vorschriften gibt, die es verbieten eine Maske zu tragen, so auf der Demo, aber vor allem auch vor dem Gericht - vgl. § 176 GVG. Dort heißt es: An der Verhandlung beteiligte Personen dürfen ihr Gesicht während der Sitzung…
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Masken im Gerichtsgebäude 2/2
Im Hinblick auf den hohen Stellenwert eines neutralen und unvoreingenommenen Richters für das Rechtsstaatsprinzip und die eher moderate Beschränkung der Religionsfreiheit und des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit kann und darf eine medizinische Empfehlung, deren Wirksamkeit heftigst umstritten ist, nicht beworben, empfohlen oder sogar angeordnet werden …..
Vor zwei Wochen war ich in einer Verhandlung vor dem AG Düsseldorf, als die Richterin die angeblich „unverbindliche Empfehlung“ des Präsidenten des LG Düsseldorf dann über das Gesetz stellte, vgl. § 176 GVG.
Insofern ist das persönliche Verhalten des Landgerichtsdirektors nicht als neutral zu bewerten (vgl. Entscheidung des Hessischen VGH vom 23.5.2017 – 1 B 1056/17). Er erweckt den Eindruck, dass er über eine allgemeine medizinische Bildung oder Kenntnis verfügt und somit das Tragen medizinischer Kleidung´„dringend empfiehlt“. Die „dringende Empfehlung“ wird im Allgemeinen als „Soll- Vorschrift“ empfunden und bietet Raum für Interpretation.
Diese Post als Video finden Sie ebenfalls auf YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=Iq6dbwTybU4
Ich bedanke mich herzlich bei allen Unterstützern für dieses Verfahren!
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Im Hinblick auf den hohen Stellenwert eines neutralen und unvoreingenommenen Richters für das Rechtsstaatsprinzip und die eher moderate Beschränkung der Religionsfreiheit und des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit kann und darf eine medizinische Empfehlung, deren Wirksamkeit heftigst umstritten ist, nicht beworben, empfohlen oder sogar angeordnet werden …..
Vor zwei Wochen war ich in einer Verhandlung vor dem AG Düsseldorf, als die Richterin die angeblich „unverbindliche Empfehlung“ des Präsidenten des LG Düsseldorf dann über das Gesetz stellte, vgl. § 176 GVG.
Insofern ist das persönliche Verhalten des Landgerichtsdirektors nicht als neutral zu bewerten (vgl. Entscheidung des Hessischen VGH vom 23.5.2017 – 1 B 1056/17). Er erweckt den Eindruck, dass er über eine allgemeine medizinische Bildung oder Kenntnis verfügt und somit das Tragen medizinischer Kleidung´„dringend empfiehlt“. Die „dringende Empfehlung“ wird im Allgemeinen als „Soll- Vorschrift“ empfunden und bietet Raum für Interpretation.
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Montagsspaziergang - Prozess gegen den WDR 1/2
Der WDR hat gegen mich eine Verfügung erwirkt, in der Art und Weise wie ich mich zu dem Bericht der Kölner Lokalzeit auf Telegram geäußert habe. Ein Gespräch mit mir und Dirk Sattelmeier sagte man kurzfristig ab. Nun bin ich in den Widerspruch gegangen. Ich veröffentliche hier einen Teil unseres Schriftsatzes, den wir als Widerspruch beim Gericht eingereicht haben.
Der Antragsgegner ist Rechtsanwalt und beteiligt sich aktiv an den sogenannten Montagsspaziergängen in Köln, eine Initiative, die sich kritisch mit den politischen Corona-Maßnahmen auseinandersetzt. Den Verantwortlichen der Spaziergänge in Köln kommt es dabei entscheidend darauf an, sich von Nationalsozialisten und Rechtsextremismus zu distanzieren. Dies wird unter anderem auch deutlich in dem von den Antragstellern als Anlage AS 2 vorgelegtem Video, des Deframing Channels.
Sehen Sie hier das Video vom Montagsspaziergang in Köln:
https://www.youtube.com/watch?v=6w2FGzUwd4Q
Der WDR hat gegen mich eine Verfügung erwirkt, in der Art und Weise wie ich mich zu dem Bericht der Kölner Lokalzeit auf Telegram geäußert habe. Ein Gespräch mit mir und Dirk Sattelmeier sagte man kurzfristig ab. Nun bin ich in den Widerspruch gegangen. Ich veröffentliche hier einen Teil unseres Schriftsatzes, den wir als Widerspruch beim Gericht eingereicht haben.
Der Antragsgegner ist Rechtsanwalt und beteiligt sich aktiv an den sogenannten Montagsspaziergängen in Köln, eine Initiative, die sich kritisch mit den politischen Corona-Maßnahmen auseinandersetzt. Den Verantwortlichen der Spaziergänge in Köln kommt es dabei entscheidend darauf an, sich von Nationalsozialisten und Rechtsextremismus zu distanzieren. Dies wird unter anderem auch deutlich in dem von den Antragstellern als Anlage AS 2 vorgelegtem Video, des Deframing Channels.
Sehen Sie hier das Video vom Montagsspaziergang in Köln:
https://www.youtube.com/watch?v=6w2FGzUwd4Q
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Montagsspaziergang - Prozess gegen den WDR 2/2
in welchem sowohl der Antragsgegner als auch die Organisatorin der Spaziergänge, Frau Bianca Paffenholz, ausdrücklich betonen, sich von jeglichem rechten Gedankengut abzugrenzen. Leider kommt es gerade in den Medien immer wieder zu einer Vermengung der Teilnehmer von „Corona-Demonstrationen“ mit Rechtsradikalen und Nazis. Medial und auch politisch werden Personen, die sich kritisch gegen politische Corona- Maßnahmen äußern, automatisch in „die rechte Ecke gestellt“.
Auch der Antragsgegner sowie die Verantwortlichen der Spaziergänge haben mit dieser Stigmatisierung zu kämpfen. Zu den der Äußerung zugrundeliegenden Ausgangsvideos: Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 RStV ist Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, durch Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die Rundfunkfreiheit dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung in einem umfassenden Sinne.
Sie verlangt, dass die Grundversorgung der Bevölkerung vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk sichergestellt wird, d.h. dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme anbieten, die umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und dass im Rahmen dieses Programmangebots Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise hergestellt wird, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. August 2018 – 13 A 1518/16, Rn. 10. Diesem Auftrag ist die Antragstellerin zu 1. nicht nachgekommen durch die einseitige Berichterstattung über die Montagsspaziergänge.
Die einseitige Berichterstattung wird besonders deutlich, wenn man sich einen von den Antragstellern produzierten Bericht über die sogenannten Montagsspaziergänge in Köln anschaut und diesen Bericht in direkten Vergleich zu einem weiteren Bericht stellt, in welchem es um die Gegendemonstranten geht. Im Unterscheid zum Bericht über die „Corona-Kritiker“ werden im Bericht über die Gegendemonstranten einzelne Teilnehmer nach ihren Beweggründen befragt. In dem Bericht über die Gegendemonstration kommen sowohl die „Pressesprecherin Leonie“ als auch eine weitere Teilnehmerin zu Wort. In dem Bericht über die „Corona-Demonstration“ jedoch wird keiner der Teilnehmer über seine Beweggründe gefragt …
Die mündliche Verhandlung wurde vorschoben und findet in Kürze statt, wir halten Sie auch dem Laufenden.
https://t.me/pankalla
in welchem sowohl der Antragsgegner als auch die Organisatorin der Spaziergänge, Frau Bianca Paffenholz, ausdrücklich betonen, sich von jeglichem rechten Gedankengut abzugrenzen. Leider kommt es gerade in den Medien immer wieder zu einer Vermengung der Teilnehmer von „Corona-Demonstrationen“ mit Rechtsradikalen und Nazis. Medial und auch politisch werden Personen, die sich kritisch gegen politische Corona- Maßnahmen äußern, automatisch in „die rechte Ecke gestellt“.
Auch der Antragsgegner sowie die Verantwortlichen der Spaziergänge haben mit dieser Stigmatisierung zu kämpfen. Zu den der Äußerung zugrundeliegenden Ausgangsvideos: Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 RStV ist Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, durch Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die Rundfunkfreiheit dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung in einem umfassenden Sinne.
Sie verlangt, dass die Grundversorgung der Bevölkerung vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk sichergestellt wird, d.h. dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme anbieten, die umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und dass im Rahmen dieses Programmangebots Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise hergestellt wird, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. August 2018 – 13 A 1518/16, Rn. 10. Diesem Auftrag ist die Antragstellerin zu 1. nicht nachgekommen durch die einseitige Berichterstattung über die Montagsspaziergänge.
Die einseitige Berichterstattung wird besonders deutlich, wenn man sich einen von den Antragstellern produzierten Bericht über die sogenannten Montagsspaziergänge in Köln anschaut und diesen Bericht in direkten Vergleich zu einem weiteren Bericht stellt, in welchem es um die Gegendemonstranten geht. Im Unterscheid zum Bericht über die „Corona-Kritiker“ werden im Bericht über die Gegendemonstranten einzelne Teilnehmer nach ihren Beweggründen befragt. In dem Bericht über die Gegendemonstration kommen sowohl die „Pressesprecherin Leonie“ als auch eine weitere Teilnehmerin zu Wort. In dem Bericht über die „Corona-Demonstration“ jedoch wird keiner der Teilnehmer über seine Beweggründe gefragt …
Die mündliche Verhandlung wurde vorschoben und findet in Kürze statt, wir halten Sie auch dem Laufenden.
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Falsche Impfbescheinigung: Kündigung
Eine Krankenschwester arbeitete seit 2001 in einer Klinik. Während der Corona-Pandemie wurde sie aufgefordert, ihren Impf- oder Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest über Impfunfähigkeit bezüglich des Corona-Virus vorzulegen. Die Krankenschwester legte ihrer Arbeitgeberin eine Bescheinigung vor, die eine sechsmonatige vorläufige Impfunfähigkeit ausweist und die Unterschrift einer Ärztin aus Süddeutschland enthält. Die Bescheinigung wurde aus dem Internet ausgedruckt. Eine persönliche Besprechung mit der Ärztin fand allerdings niemals statt.
Die Klinik informierte daraufhin das Gesundheitsamt und kündigte der Krankenschwester fristlos und hilfsweise ordentlich. Die ordentliche Kündigung wurde nun vom Arbeitsgericht (ArbG) Lübeck bestätigt (Az. 5 Ca 189/22). Die gekündigte Krankenschwester legte gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage ein. Sie meinte nur das Gesundheitsamt sei zu Maßnahmen in dieser Situation berechtigt.
Dies sah das Gericht anders. Die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist werteten die Richter aufgrund des Fehlverhaltens der Krankenschwester als sozial gerechtfertigt und wirksam. Dagegen sei die fristlose Kündigung wegen der langen Betriebszugehörigkeit unverhältnismäßig. Nach Ansicht der Richter stelle die Vorlage einer vorgefertigten ärztlichen Impfunfähigkeitsbescheinigung, ohne dass vorher eine Untersuchung erfolgt ist, eine sehr schwere Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten dar. Das Vertrauen der Klinik in eine ungestörte weitere Zusammenarbeit sei dadurch schon ohne vorherige Abmahnung zerstört.
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Eine Krankenschwester arbeitete seit 2001 in einer Klinik. Während der Corona-Pandemie wurde sie aufgefordert, ihren Impf- oder Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest über Impfunfähigkeit bezüglich des Corona-Virus vorzulegen. Die Krankenschwester legte ihrer Arbeitgeberin eine Bescheinigung vor, die eine sechsmonatige vorläufige Impfunfähigkeit ausweist und die Unterschrift einer Ärztin aus Süddeutschland enthält. Die Bescheinigung wurde aus dem Internet ausgedruckt. Eine persönliche Besprechung mit der Ärztin fand allerdings niemals statt.
Die Klinik informierte daraufhin das Gesundheitsamt und kündigte der Krankenschwester fristlos und hilfsweise ordentlich. Die ordentliche Kündigung wurde nun vom Arbeitsgericht (ArbG) Lübeck bestätigt (Az. 5 Ca 189/22). Die gekündigte Krankenschwester legte gegen die Kündigung eine Kündigungsschutzklage ein. Sie meinte nur das Gesundheitsamt sei zu Maßnahmen in dieser Situation berechtigt.
Dies sah das Gericht anders. Die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist werteten die Richter aufgrund des Fehlverhaltens der Krankenschwester als sozial gerechtfertigt und wirksam. Dagegen sei die fristlose Kündigung wegen der langen Betriebszugehörigkeit unverhältnismäßig. Nach Ansicht der Richter stelle die Vorlage einer vorgefertigten ärztlichen Impfunfähigkeitsbescheinigung, ohne dass vorher eine Untersuchung erfolgt ist, eine sehr schwere Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten dar. Das Vertrauen der Klinik in eine ungestörte weitere Zusammenarbeit sei dadurch schon ohne vorherige Abmahnung zerstört.
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Allgemeine Impfpflicht unverhältnismäßig
Warum Emilia Fester das Grundgesetz der BRD verkennt. Wenn die Regieassistentin Emilia Fester im Bundestag von einem „einfachen Schritt“ spricht und ihre Grundrechte zurück haben will, dann verkennt die Dame die Grundrechte anderer Menschen. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) durch eine Impfung erscheint vielen Menschen als unwesentlich: ein kleiner Piks in den Oberarm. Doch eine solche Blickweise trägt nicht, denn Grundrechte schützen Freiheiten individueller Menschen.
Entscheidend ist daher die Wahrnehmung derer, die das Grundrecht in Anspruch nehmen. Es geht nicht um eine „objektive“ Beurteilung des Grundrechtseingriffs – die in Wahrheit immer die des Mainstreams ist – damit kann übrigens auch die ganze Diskussion darüber was die Impfung kann oder eben nicht kann dahingestellt bleiben, denn:
für Grundrechte kommt es auf das Selbstverständnis der Betroffenen an, welches allenfalls einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden kann.
Es gibt auch Menschen, die der festen Überzeugung sind, dass Ihnen die Impfung gesundheitlich schadet. Aus der Perspektive ist die Impfung eben nicht ein einfacher Schritt wie Fester meint, sondern erscheint vergleichbar der Zuführung von Schadstoffen oder gar einem Gift. Eine solche Sichtweise mag vielen als absurd erscheinen, aber Grundrechte dienen eben gerade dem Schutz von Minderheiten. Eine Impfpflicht ist demnach unverhältnismäßig um das verfolgte Ziel des Gesundheitsschutz (früher „Volksgesundheit“ genannt) zu erreichen. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages müssen auch sie sich, Frau Fester, über das Grundgesetz der BRD informieren. Dies muss ich auch von einer Regieassistentin erwarten können. Da nützt es auch nichts, wenn man in seiner Rede laufend ICH ICH ICH WILL ruft …
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Warum Emilia Fester das Grundgesetz der BRD verkennt. Wenn die Regieassistentin Emilia Fester im Bundestag von einem „einfachen Schritt“ spricht und ihre Grundrechte zurück haben will, dann verkennt die Dame die Grundrechte anderer Menschen. Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) durch eine Impfung erscheint vielen Menschen als unwesentlich: ein kleiner Piks in den Oberarm. Doch eine solche Blickweise trägt nicht, denn Grundrechte schützen Freiheiten individueller Menschen.
Entscheidend ist daher die Wahrnehmung derer, die das Grundrecht in Anspruch nehmen. Es geht nicht um eine „objektive“ Beurteilung des Grundrechtseingriffs – die in Wahrheit immer die des Mainstreams ist – damit kann übrigens auch die ganze Diskussion darüber was die Impfung kann oder eben nicht kann dahingestellt bleiben, denn:
für Grundrechte kommt es auf das Selbstverständnis der Betroffenen an, welches allenfalls einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden kann.
Es gibt auch Menschen, die der festen Überzeugung sind, dass Ihnen die Impfung gesundheitlich schadet. Aus der Perspektive ist die Impfung eben nicht ein einfacher Schritt wie Fester meint, sondern erscheint vergleichbar der Zuführung von Schadstoffen oder gar einem Gift. Eine solche Sichtweise mag vielen als absurd erscheinen, aber Grundrechte dienen eben gerade dem Schutz von Minderheiten. Eine Impfpflicht ist demnach unverhältnismäßig um das verfolgte Ziel des Gesundheitsschutz (früher „Volksgesundheit“ genannt) zu erreichen. Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages müssen auch sie sich, Frau Fester, über das Grundgesetz der BRD informieren. Dies muss ich auch von einer Regieassistentin erwarten können. Da nützt es auch nichts, wenn man in seiner Rede laufend ICH ICH ICH WILL ruft …
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Hartz IV Regelsatz ist verfassungswidrig
Die jüngste Anpassung des Regelsatz zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 Euro gleiche nicht einmal die Preisentwicklung aus, führt dies zu einem realen Kaufkraftverlusten und ist im Ergebnis verfassungswidrig. Nach dem „Heil-Vorschlag“ sollte es eine Erhörung um 40 bis 50 Euro geben, die ist aber immer noch weit entfernt von dem was seit längerem von Sozialverbänden und in der Fachdiskussion als richtig bemessener Regelbedarf gefordert wird. So hat erst im Januar 2022 der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Berechnung vorgelegt, die zu einer ganz anderen Erhöhung kommt: Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich klein gerechnet wurde.
Vor der Wahl wurde ein neues Bürgergeld versprochen, das Projekt kommt aber nicht voran. Zu dem Vorschlag von Hubertus Heil (Erhöhung um 40 bis 50 Euro ) meint die FDP: der Koalitionsvertrag enthalte ein klares Bekenntnis dazu, Hartz-IV-Empfängern mehr von ihrem selbst verdienten Geld zu belassen … hierzu erwarte man Vorschläge des Arbeitsministers. Die Lindner Partei feiert also lieber Prunk-Hochzeit auf Sylt und setzt auf Zuverdienst, anstatt den Regelsatz auf ein verfassungsgemäßes Niveau anzuheben. Gleichzeit hat man aber Geld für Waffen und Hilfsleistungen im Ausland. Eine zweifelhafte Auslegenung des Sozialstaat Geborts gem. Art. 20 Abs. 1 GG.
Die Forderung nach einem zeitnahen Ausgleich von Preissteigerungen ist dabei nicht aus der Luft gegriffen, sondern man kann sich hier durchaus berufen auf eine entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, konkret auf zwei Urteile des BVerfG aus den Jahren 2010 und 2014:
Der Gesetzgeber hat … Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht.
(BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140)
Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.
(BVerfG 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144)
Derweil verlieren die Deutschen den Glauben an die Sanktionen gegen Putin! Wirtschaftsvertreter warnen bereits jetzt vor einem dramatischen Wohlstandsverlust in Deutschland und der größten Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs, aber der Ampel sind ihre ideologischen Ziele offenbar wichtiger, als die Einhaltung der Verfassung – insbesondere die Grundsicherung der eigenen Bürger.
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Die jüngste Anpassung des Regelsatz zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 Euro gleiche nicht einmal die Preisentwicklung aus, führt dies zu einem realen Kaufkraftverlusten und ist im Ergebnis verfassungswidrig. Nach dem „Heil-Vorschlag“ sollte es eine Erhörung um 40 bis 50 Euro geben, die ist aber immer noch weit entfernt von dem was seit längerem von Sozialverbänden und in der Fachdiskussion als richtig bemessener Regelbedarf gefordert wird. So hat erst im Januar 2022 der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Berechnung vorgelegt, die zu einer ganz anderen Erhöhung kommt: Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich klein gerechnet wurde.
Vor der Wahl wurde ein neues Bürgergeld versprochen, das Projekt kommt aber nicht voran. Zu dem Vorschlag von Hubertus Heil (Erhöhung um 40 bis 50 Euro ) meint die FDP: der Koalitionsvertrag enthalte ein klares Bekenntnis dazu, Hartz-IV-Empfängern mehr von ihrem selbst verdienten Geld zu belassen … hierzu erwarte man Vorschläge des Arbeitsministers. Die Lindner Partei feiert also lieber Prunk-Hochzeit auf Sylt und setzt auf Zuverdienst, anstatt den Regelsatz auf ein verfassungsgemäßes Niveau anzuheben. Gleichzeit hat man aber Geld für Waffen und Hilfsleistungen im Ausland. Eine zweifelhafte Auslegenung des Sozialstaat Geborts gem. Art. 20 Abs. 1 GG.
Die Forderung nach einem zeitnahen Ausgleich von Preissteigerungen ist dabei nicht aus der Luft gegriffen, sondern man kann sich hier durchaus berufen auf eine entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, konkret auf zwei Urteile des BVerfG aus den Jahren 2010 und 2014:
Der Gesetzgeber hat … Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht.
(BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140)
Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.
(BVerfG 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144)
Derweil verlieren die Deutschen den Glauben an die Sanktionen gegen Putin! Wirtschaftsvertreter warnen bereits jetzt vor einem dramatischen Wohlstandsverlust in Deutschland und der größten Krise seit Ende des Zweiten Weltkriegs, aber der Ampel sind ihre ideologischen Ziele offenbar wichtiger, als die Einhaltung der Verfassung – insbesondere die Grundsicherung der eigenen Bürger.
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Unser Thema heute Abend bei Pankalla Live - die soziale Schieflage in Deutschland. Komm in die Leitung und sag uns DEINE Meinung.
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Der „Heil-Vorschlag“, der zu einer etwa zehnprozentigen Anhebung der aktuell gültigen Regelbedarfe führen würde, basiert darauf, dass statt den unteren 20 Prozent der Einkommen die unteren 30 Prozent herangezogen werden – allerdings beinhaltet der Vorschlag bislang nicht, dass man auf die willkürlichen Abschläge, die von den Verbrauchsausgaben der unteren Einkommensgruppe gemacht werden, verzichten will.
Diese Abschläge drücken den Regelbedarf deutlich nach unten.
Zugleich ist zu beachten, dass sich die möglicherweise realisierten „Erhöhungen“ auf den Regelbedarf beziehen – die Grundsicherungsleistungen beinhalten aber mehr als den Regelbedarf: Hinzu kommen die (angemessenen) Kosten der Unterkunft und Heizung, die Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei einigen Personengruppen Mehrbedarfe.
Die Paritätischen Forschungsstelle fordert einen Regelsatz von 678 Euro.
@pankalla
Diese Abschläge drücken den Regelbedarf deutlich nach unten.
Zugleich ist zu beachten, dass sich die möglicherweise realisierten „Erhöhungen“ auf den Regelbedarf beziehen – die Grundsicherungsleistungen beinhalten aber mehr als den Regelbedarf: Hinzu kommen die (angemessenen) Kosten der Unterkunft und Heizung, die Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei einigen Personengruppen Mehrbedarfe.
Die Paritätischen Forschungsstelle fordert einen Regelsatz von 678 Euro.
@pankalla
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