Naturheilzentrum Oberland
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Pressespiegel mit Aktuellem rund um die Gesundheit, Gedanken, Video- und Literaturempfehlungen, Humoresken, Gesundheitstipps. Hinweis auf Updates von Handbüchern, Website, Vorabdrucke und mehr... Vielen Dank fürs Teilen.
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Wie eine christliche Ärztin durch die Krebserkrankung ihres Sohnes zur Naturheilkunde gefunden hat. Ein langer, aber erfolgreicher Kampf...

https://www.youtube.com/watch?v=5uagoIrx_iQ
Wir haben von der Gemeinde Werbung erhalten für die Corona-Impfung. Wir haben mit folgendem Schreiben reagiert:

"Mit Überraschung haben wir Ihren Marketing-Flyer in unserem Briefkasten gefunden.

Wir hoffen schwer, dass Werbung für Pharmaprodukte nicht von unseren Steuergeldern bezahlt wird.

Ansonsten stellen wir gerne den Antrag, dass Sie auch die Kosten übernehmen, um die Bürger über Naturheilmittel aufzuklären, die sich in wissenschaftlichen Studien als wirksam gegen Covid-19 und Covid-20 erwiesen haben. Dazu gehören zum Beispiel Cystus incanus (100 mal stärker als Tamiflu), ein Extrakt aus der Zypresse (Wirkung auf Corona schon vor mehreren Jahren nachgewiesen) und mehr. Ferner wäre es sinnvoll, die Menschen aufzuklären, was das Immunsystem stärkt, um eine Erkrankung zu verhindern, bzw. besser zu überstehen.

Gerne stehen wir Ihnen für allfällige Fragen zur Verfügung."

Wir sind auf die Antwort gespannt.

Haben Sie auch einen solchen Flyer erhalten? Teilen Sie der Gemeinde Ihre Meinung mit!
Selbst wenn solche Verschwörungstheorien nur ein kleines Stückchen Wahrheit beinhalten, dann gibt das zu denken. Dass bereits heute Unmaskierte von Vermummten angegangen werden, ist nichts neues. Kann es wirklich sein, dass in naher Zukunft Ungeimpfte verfolgt werden? Wobei es sich bei der neuen Corona-Impfung ja nicht um eine Impfung im herkömmlichen Sinn handelt, sondern um eine Gen-Therapie. Dass dies der Eintritt in die "Neue Welt" ist, bekommen viele schon zu spüren. Wie viele können den Verführungen dieser Welt widerstehen? Bleiben wir gesund - mit Gottvertrauen und den Wirkstoffen, die er uns über die Natur zukommen lässt.

https://henrymakow.com/deutsche/2021/04/10/impfstoff-ist-luziferische-eintrittsk/
Forwarded from Heinz Raschein
ANFRAGE - BESUCHSREGELUNG ZÜRCHER REHA-ZENTREN (ob sie ihrer Prahlerei „führend“ genügen, sei meinen Leserinnen und Lesern überlassen)

Wie kurz telefonisch besprochen, sende ich Ihnen nachstehend einen möglichen Text, mit dem Reha-Angehörige auf die mir zugesandte "Besuchsregelung" antworten können. Die Adressen sind zu finden auf www.zhreha.ch .

Sehr geehrte Damen und Herren

Sie haben eine undatierte und von den Verantwortlichen nicht unterzeichnete "Besuchsregelung" ins Netz gestellt. Als Angehörige(r) eines Ihrer Insassen teile ich Ihnen hiezu folgendes mit:

1 Nicht unterzeichnete Regelungen sind in der Schweiz ungültig, unwirksam und unbeachtlich. Das Fehlen einer Unterschrift bedeutet nämlich, dass niemand bereit ist, irgendwelche Verantwortung zu übernehmen. Damit eine Anordung wirksam wird, braucht es nicht nur rechtsverbindliche Unterschriften, sondern auch einen gültigen Handelsregisterauszug darüber, dass die unterzeichnenden Personen auch unterschriftsberechtigt sind.

2 Die Zulassung auf geimpfte Besucher zu beschränken ist ganz eindeutig menschenrechtswidrig, denn ein Impfentscheid ist ein höchstpersönliches Recht und steht damit unter dem Schutz unantastbarer Menschenrechte. Genau dasselbe gilt für den Besuchszugang zu Angehörigen.
 
Diese Anordnung wäre also selbst dann nichtig, wenn sie formrichtig gemäss Ziff. 1 hievor erfolgt wäre. Aus dem Gesagten ergibt sich, dass Ihnen keinerlei Befugnis zusteht, die Vorlage eines Impfnachweises als Zulassungsvoraussetzung festzusetzen.

3 Eine Beschränkung von Besuchszeit und Besucheranzahl unabhängig von dem besuchten Patienten (der besuchten Patientin)  ist offensichtlich unsinnig und im Einzelfall begründungsbedürftig. Fehlt eine solche Begründung, ist die Beschränkung unwirksam.

4 Es fällt in Ihre Managementaufgabe, Wartezeiten bei den besuchsinteressierten Angehörigen zu vermeiden. Sie dürfen keine willkürlichen Besucherbeschränkungen (Kontingente) erlassen.

5 Über die bisherige Datenerhebung der Angehörigen hinaus dürfen Sie keine zusätzlichen Angaben verlangen.

6  Eine generelle und nicht präzisierte "Weisungsbefugnis" seitens des "Personals" kann nicht hingenommen werden.

7 Ich verbitte mir mit allem mir zur Verfügung stehenden Nachdruck Ratschläge zum Umgang mit meinen Mitmenschen, seien sie nun geimpft oder nicht geimpft.

Die damit restlos zerpflückte Publikation ist eine Frechheit und eine unerträgliche intellektuelle Zumutung. Der eleganteste Rückzug davon besteht darin, den zugrundeliegenden Irrtum einzusehen und sie zurückzuziehen.

Sollte der Zugang entgegen Kenntnis dieser Rechtslage gewaltsam verweigert werden, müssen Beweise für eine Nötigungsanzeige gesichert werden: Unterschrift unter die Erklärung, Namens- und Adressnennung der gewaltsam handelnden Personen. Strafrechtlich kommt eine Nötigungsanzeige in Betracht, privatrechtlich eine Zulassungsklage über einen im Register eingetragenen Anwalt vor Ort.
Metaphern sind einfach erhellend. 😃
Den "Gegner" mit den eigenen Mitteln schlagen. Hatte Einer*in eine gute Idee... 😉