44. Sitzung Lesung der Hadithsammlung "Gärten der Tugendhaften" (Riyad as-Salihin)
Morgen um 13:00 Uhr auf YouTube.
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📣Heute Lesung des Riyad as-Salihin📣
Uhrzeit: 15 Uhr
Wo: YouTube
Link:
https://www.youtube.com/channel/UCV4q8pPwZS2foN8YA08kUVQ
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Wird die Tauba bei Wiederholungsfällen der Ridda (Apostasie) akzeptiert?
Hierzu gibt es unter den Rechtsgelehrten zwei Auffassungen. Die durchgesetzte Rechtspraxis im hanbalitischen Madhhab ist, dass Wiederholungstäter nicht in den Genuss des Privilegs der Tauba kommen, während al-Qadi und al-Khallal entgegengesetzter Meinung sind. Was hier auf den engeren Kreis zutrifft, tritt auch außerhalb zu.
Besonders wichtig hierbei ist aber der Umstand zu begreifen, dass diese Rechtsdikta nur die juristischen Aspekte der Tauba betreffen und nicht den tatsächlichen Zustand der Sache zwischen ihm und Allah!
قُل لِّلَّذِينَ كَفَرُوا إِن يَنتَهُوا يُغْفَرْ لَهُم مَّا قَدْ سَلَفَ
"Sag zu denen, die ungläubig sind: Wenn sie aufhören, wird ihnen vergeben, was bereits vergangen ist."
Hierzu gibt es unter den Rechtsgelehrten zwei Auffassungen. Die durchgesetzte Rechtspraxis im hanbalitischen Madhhab ist, dass Wiederholungstäter nicht in den Genuss des Privilegs der Tauba kommen, während al-Qadi und al-Khallal entgegengesetzter Meinung sind. Was hier auf den engeren Kreis zutrifft, tritt auch außerhalb zu.
Besonders wichtig hierbei ist aber der Umstand zu begreifen, dass diese Rechtsdikta nur die juristischen Aspekte der Tauba betreffen und nicht den tatsächlichen Zustand der Sache zwischen ihm und Allah!
قُل لِّلَّذِينَ كَفَرُوا إِن يَنتَهُوا يُغْفَرْ لَهُم مَّا قَدْ سَلَفَ
"Sag zu denen, die ungläubig sind: Wenn sie aufhören, wird ihnen vergeben, was bereits vergangen ist."