Mingers.
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Forwarded from WirtschaftsWoche
+++ Corona-Update +++: Kritik an Kinderimpfungen – Konflikte an Schulen befürchtet
#Deutschland

Die Bundesregierung erhofft sich mit dem Impfangebot an 12- bis 17-Jährige eine höhere Impfquote․ Eltern, Lehrer und Ärzte sind aber skeptisch․ Schulleiter erwarten Konflikte an den Schulen․ Alle aktuellen Corona-News im Überblick․
Forwarded from WirtschaftsWoche
Corona-Impfung: „Hier dürfte ein Unternehmen durchaus sagen: Zutritt nur für Geimpfte“
#Homeoffice

Das Bundesgesundheitsministerium will Menschen ohne Covid-19-Impfung den Zugang zum sozialen Leben erschweren․ Welche Rechte haben Impfskeptiker eigentlich im Büro? Darf der Chef sie ins Homeoffice verbannen?
Forwarded from Handelsblatt
Nach der Flutkatastrophe: Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Landrat von Ahrweiler
#Deutschland

Gegen den CDU-Politiker und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs läuft ein Verfahren․ Laut Ermittlern gibt es Anhaltspunkte, dass Warnungen ignoriert wurden․
Leserzuschrift

Sehr geehrter Herr Mingers,

bis jetzt haben wir Ungeimpften schon vieles geschluckt und ich bin weder ein Fussballfan ,noch muss ich in ein Restaurant gehen!! 
Aber heute kam das Ungeimpfte die nicht nur einen Test von sage und schreibe    50Euro  nicht sonst in einen Supermarkt mehr reinkommen!!
Ich will mich immer noch nicht impfen lassen....aber das grenzt an Erpressung!!
Was kann man überhaupt noch machen??? Verlieren wir jetzt noch mehr Rechte???
Mir macht so was echt Angst!!!
Mit lieben Grüßen,
Leserzuschrift

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ihre Beiträge zu Einschränkungen für ungeimpfte habe ich gelesen.
Es gibt Meldungen der CDC und  auch aus Israel das die schweren Erkrankungen von covid derzeit von vollständig geimpften in den Krankenhäusern vorhanden sind. Auch die Bild berichtete das ein PCR test nichts aussagt um welchen Virus es sich handelt und alles über 26 vervielfältigungen unrechtmäßig ist und ein PCR test nur für labordiagnostik bestimmt ist und nicht als klinische Abstriche. Muß die Regierung nicht Studien darüber anlegen? Und da die Krankenhäuser nie überlastet waren, darf die Regierung einfach weiter ins blaue "es könnte ja...."mutmaßen? Deswegen verstehe ich nicht warum ungeimpfte nicht wieder normal leben dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Forwarded from WirtschaftsWoche
Nach BGH-Urteil: Bankgebühren-Streit: Verbraucherschützer drohen mit weiterer Klage
#WiWo

Durch das Urteil des BGH zu den Bankgebühren, drohen Kreditinstituten Zurückzahlungen an die Kunden․ Verbraucherschützer Müller fordert die Institute auf, das Urteil zu erfüllen․
Mingers. pinned «https://youtu.be/s6gh-CiQTTQ»
Hochwasser

Eine Haftung zu Gunsten der Geschädigter wird immer wahrscheinlicher.

Der Begriff Hochwasser wird in § 72 WHG definiert: „Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser.

Der Abwasserbeseitigungspflichtige ist dann für einen ausrei-
chenden Überflutungsschutz nach DIN EN 752 zuständig. Die Kommune hat als Abwasserbeseitigungspflichtiger darüber hinaus bei der Planung und Erstellung der für ein Baugebiet notwendigen
Entwässerungs- und Ableitungsmaßnahmen auch das von angrenzenden Geländen abfließende Niederschlagswasser zu berücksichtigen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18.02.1999 (III ZR 272/96).
Dies natürlich im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommunen.
Wo genau die Grenzlinie zu ziehen ist, hängt von den Umständen des
Einzelfalls, insbesondere den maßgeblichen abwasserwirtschaftlichen, technischen und topogra-
phischen Gegebenheiten ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll die Grenze jedenfalls überschritten sein, wenn die Abwasseranlage Niederschlagsmengen zu bewältigen hat, die seltener als alle 100 Jahre zu erwarten sind (vgl. hierzu BGH 22.04.2004 – III ZR 108/03). Jenseits der Abwasserbeseitigungspflicht sind behördliche Maßnahmen, die den Abfluss von Wasser infolge des Naturereignisses Starkregen betreffen, der allgemeinen Gefahrenabwehr zuzuordnen.

Darüber hinaus muss rechtzeitig gewarnt werden.

Um die Bevölkerung und die Katastrophenschutzbehörden vor extremen Wetterphänomenen wie Unwetter mit Starkregen zu warnen, setzt der DWD zurzeit eine mehrstufige Warnstrategie ein:

(1) In der „Wochenvorhersage Wettergefahren“ wird das Unwetterrisiko in Deutschland schon Tage im Voraus beschrieben. Diese Vorhersage basiert auf sogenannten Globalen Wetter-
vorhersagemodellen und der Ensembletechnik sowie einer meteorologischen Einschätzung.
(2) Die „Vorabinformation Unwetter“ informiert über die vom Unwetter voraussichtlich betroffenen Regionen 12 bis 48 Stunden vor dem Ereignis. Hier werden die lokalen und regionalen
Modelle des DWD genutzt.
(3) Die „Amtliche (Unwetter)Warnung“, vor allem basierend auf den Nowcasting-Produkten, also Vorhersagen bis zu 2 Stunden im Voraus, basiert hauptsächlich auf Auswertungen von
Niederschlagsradar und Satellitenbildern. Die Warnung wird auf Landkreis- und Gemeindeebene mit kurzer Vorlaufzeit ausgegeben.

Sind diese Pflichten verletzt, worauf aktuell einiges hindeutet, kommt eine Haftung der Kommunen in Betracht.