Mingers.
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Unsere Strafanzeige findet Gehör

Die Staatsanwaltschaften Koblenz und Köln haben - auch auf unsere Strafanzeigen hin - aktuell Strafverfahren wegen des Anfangsverdachtes der fahrlässigen Tötung eingeleitet im Zusammenhang mit dem Hochwasser.

Für die dortige Gegend, aber auch die Gegend um Erftstadt und Euskirchen lagen seitens der EFAS und dem LANUV konkrete hydrologische Lageberichte frühzeitig vor, die davon ausgingen, dass in den später tatsächlich betroffenen Gebieten Hochwasser entstehen, die ansonsten nur alle 50 Jahre vorkommen.

Sollte sich dies bestätigen, so liegt nicht nur der Verdacht der Straftat nahe, sondern dies ist dann auch ein Grund für Betroffene, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Diese Mitteilung wurde nicht nur an die Landesregierung NRW, sondern an die Bezirksregierungen und die betroffenen Städte und Kreise übersandt. Eine Reaktion erfolgte hier mit rund 36 stündiger Verspätung.

Der BGH hat sich bereits 2008 in einem Hochwasserschadenfall konkret geäußert und ausgeführt:

"Diese Amtspflichten , d.h. der Hochwasserschutz, bestehen über den Schutz der Allgemeinheit hinaus auch im Interesse der durch Überschwemmungen gefährdeten Einzelnen und sind darum im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB drittschützend. Der Senat hat die Amtspflichten zur Abwehr von Hochwassergefahren mit Rücksicht auf die konkrete Gefährdung des Lebens, der Gesundheit, des Eigentums und sonstiger Rechte und Rechtsgüter einzelner Bürger stets als drittgerichtet angesehen."

Wir haben bereits für einige Mandanten Ansprüche angemeldet, die nicht über Versicherungen oder sonstige Leistungsträger abgesichert sind.

Betroffene können sich gerne unter der Office@mingers.law melden!
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Leserzuschrift

Sehr geehrter Herr Mingers,

bis jetzt haben wir Ungeimpften schon vieles geschluckt und ich bin weder ein Fussballfan ,noch muss ich in ein Restaurant gehen!! 
Aber heute kam das Ungeimpfte die nicht nur einen Test von sage und schreibe    50Euro  nicht sonst in einen Supermarkt mehr reinkommen!!
Ich will mich immer noch nicht impfen lassen....aber das grenzt an Erpressung!!
Was kann man überhaupt noch machen??? Verlieren wir jetzt noch mehr Rechte???
Mir macht so was echt Angst!!!
Mit lieben Grüßen,
Leserzuschrift

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ihre Beiträge zu Einschränkungen für ungeimpfte habe ich gelesen.
Es gibt Meldungen der CDC und  auch aus Israel das die schweren Erkrankungen von covid derzeit von vollständig geimpften in den Krankenhäusern vorhanden sind. Auch die Bild berichtete das ein PCR test nichts aussagt um welchen Virus es sich handelt und alles über 26 vervielfältigungen unrechtmäßig ist und ein PCR test nur für labordiagnostik bestimmt ist und nicht als klinische Abstriche. Muß die Regierung nicht Studien darüber anlegen? Und da die Krankenhäuser nie überlastet waren, darf die Regierung einfach weiter ins blaue "es könnte ja...."mutmaßen? Deswegen verstehe ich nicht warum ungeimpfte nicht wieder normal leben dürfen.
Mit freundlichen Grüßen