Mingers.
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In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das OVG Lüneburg die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen in Teilen gekippt. Es sei nicht mit dem Infektionsschutzgesetz vereinbar, neben den gesetzlich festgesetzten Inzidenzwerten 35 und 50 weitere, niedrigere Inzidenzgrenzen einzuführen und damit gesamte Branchen lahmzulegen. Der Senat stellte außerdem fest, "dass im Hinblick auf das Fortschreiten der Immunisierung der Bevölkerung und der damit verbundenen weitgehenden Beschränkung des Infektionsgeschehens auf weniger vulnerable (jüngere) Gruppen eine Anpassung der Schwellenwerte an die geänderte Sachlage erforderlich sei. Auf Grundlage der derzeit geltenden Schwellenwerte könnten schwerwiegende Grundrechtseingriffe nur noch für einen kurzen Übergangszeitraum gerechtfertigt werden." Will heißen, das Infektionsschutzgesetz muss an dieser Stelle absehbar geändert werden, sonst wird es verfassungswidrig. Dieser Vorgang zeigt leider noch einmal, dass sich die Exekutive offensichtlich nicht ausreichend mit unserer Rechts- und Verfassungsordnung beschäftigt. Im Sinne der Corona-Bekämpfung ist nicht alles erlaubt, was man sich in MPKs ausdenkt. Wer meint, sich über die Rechtslage einfach so hinwegsetzen zu können, während die Menschen mit zum Teil drakonischen Strafen bedacht werden, wenn sie sich nicht an teilweise widersinnige Auflagen halten, misst mit zweierlei Maß - und der zerstört das Vertrauen in unsere Rechtsordnung.
Kommentar Kubicki
Coronabedingte Absage einer Hochzeit

Das Landgericht München hat geurteilt:

1. Bei einem Mietvertrag für eine Hochzeit, die coronabedingt nicht stattfinden kann, liegt das Nutzungsrisiko beim Mieter.

2. Ein Rücktrittsrecht besteht nur ausnahmsweise, wenn eine Vertragsanpassung unzumutbar ist. Die ausschließliche Verfolgung des Ziels einer Vertragsauflösung – statt diverse attraktive Ersatztermine anzunehmen – reicht nicht aus, um von einer Unzumutbarkeit der Vertragsanpassung auszugehen.

Az. 29 O 8772/20
Unsere Strafanzeige findet Gehör

Die Staatsanwaltschaften Koblenz und Köln haben - auch auf unsere Strafanzeigen hin - aktuell Strafverfahren wegen des Anfangsverdachtes der fahrlässigen Tötung eingeleitet im Zusammenhang mit dem Hochwasser.

Für die dortige Gegend, aber auch die Gegend um Erftstadt und Euskirchen lagen seitens der EFAS und dem LANUV konkrete hydrologische Lageberichte frühzeitig vor, die davon ausgingen, dass in den später tatsächlich betroffenen Gebieten Hochwasser entstehen, die ansonsten nur alle 50 Jahre vorkommen.

Sollte sich dies bestätigen, so liegt nicht nur der Verdacht der Straftat nahe, sondern dies ist dann auch ein Grund für Betroffene, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Diese Mitteilung wurde nicht nur an die Landesregierung NRW, sondern an die Bezirksregierungen und die betroffenen Städte und Kreise übersandt. Eine Reaktion erfolgte hier mit rund 36 stündiger Verspätung.

Der BGH hat sich bereits 2008 in einem Hochwasserschadenfall konkret geäußert und ausgeführt:

"Diese Amtspflichten , d.h. der Hochwasserschutz, bestehen über den Schutz der Allgemeinheit hinaus auch im Interesse der durch Überschwemmungen gefährdeten Einzelnen und sind darum im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB drittschützend. Der Senat hat die Amtspflichten zur Abwehr von Hochwassergefahren mit Rücksicht auf die konkrete Gefährdung des Lebens, der Gesundheit, des Eigentums und sonstiger Rechte und Rechtsgüter einzelner Bürger stets als drittgerichtet angesehen."

Wir haben bereits für einige Mandanten Ansprüche angemeldet, die nicht über Versicherungen oder sonstige Leistungsträger abgesichert sind.

Betroffene können sich gerne unter der Office@mingers.law melden!
Mingers. pinned «https://youtu.be/X41CUrrzKY8»
Forwarded from WirtschaftsWoche
+++ Corona-Update +++: Kritik an Kinderimpfungen – Konflikte an Schulen befürchtet
#Deutschland

Die Bundesregierung erhofft sich mit dem Impfangebot an 12- bis 17-Jährige eine höhere Impfquote․ Eltern, Lehrer und Ärzte sind aber skeptisch․ Schulleiter erwarten Konflikte an den Schulen․ Alle aktuellen Corona-News im Überblick․
Forwarded from WirtschaftsWoche
Corona-Impfung: „Hier dürfte ein Unternehmen durchaus sagen: Zutritt nur für Geimpfte“
#Homeoffice

Das Bundesgesundheitsministerium will Menschen ohne Covid-19-Impfung den Zugang zum sozialen Leben erschweren․ Welche Rechte haben Impfskeptiker eigentlich im Büro? Darf der Chef sie ins Homeoffice verbannen?
Forwarded from Handelsblatt
Nach der Flutkatastrophe: Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Landrat von Ahrweiler
#Deutschland

Gegen den CDU-Politiker und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs läuft ein Verfahren․ Laut Ermittlern gibt es Anhaltspunkte, dass Warnungen ignoriert wurden․
Leserzuschrift

Sehr geehrter Herr Mingers,

bis jetzt haben wir Ungeimpften schon vieles geschluckt und ich bin weder ein Fussballfan ,noch muss ich in ein Restaurant gehen!! 
Aber heute kam das Ungeimpfte die nicht nur einen Test von sage und schreibe    50Euro  nicht sonst in einen Supermarkt mehr reinkommen!!
Ich will mich immer noch nicht impfen lassen....aber das grenzt an Erpressung!!
Was kann man überhaupt noch machen??? Verlieren wir jetzt noch mehr Rechte???
Mir macht so was echt Angst!!!
Mit lieben Grüßen,
Leserzuschrift

Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Ihre Beiträge zu Einschränkungen für ungeimpfte habe ich gelesen.
Es gibt Meldungen der CDC und  auch aus Israel das die schweren Erkrankungen von covid derzeit von vollständig geimpften in den Krankenhäusern vorhanden sind. Auch die Bild berichtete das ein PCR test nichts aussagt um welchen Virus es sich handelt und alles über 26 vervielfältigungen unrechtmäßig ist und ein PCR test nur für labordiagnostik bestimmt ist und nicht als klinische Abstriche. Muß die Regierung nicht Studien darüber anlegen? Und da die Krankenhäuser nie überlastet waren, darf die Regierung einfach weiter ins blaue "es könnte ja...."mutmaßen? Deswegen verstehe ich nicht warum ungeimpfte nicht wieder normal leben dürfen.
Mit freundlichen Grüßen