Mingers.
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Mingers. pinned «🚨Rechtlich nicht haltbar! Die Amtsärzte fordern derzeit in Anbetracht der Inzidenzwerte, eine Maskenpflicht in Innenräumen.🚨 Schau dir unser aktuelles Video zu diesem Thema an 👇 Du benötigst auch rechtlichen Beistand? #mingersregelt 🤌 Sende eine Mail an:…»
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Kein #Geld dabei – #Anzeige bei der #Polizei?!

So weit kommt es im #Normalfall nicht! Kann der #Fahrgast nicht bezahlen, reicht es, wenn er seine #Personalien hinterlässt und die #Rechnung später begleicht. Fehlen ihm aber auch seine #Ausweisdokumente oder will er nicht bezahlen, darf der #Fahrer polizeiliche #Unterstützung einfordern.

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Opportunist oder Meinung überdacht?
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Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten wegen der hohen Energiepreise einmalig 300 Euro. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz, das die Einmalzahlung bis 15. Dezember vorsieht. Lediglich die Abgeordneten der AfD enthielten sich, alle übrigen Fraktionen stimmten dafür.

Rentner bisher von Entlastung ausgenommen

Auf die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatte sich die Ampelkoalition Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket verständigt. Bei den vorherigen Entlastungspaketen waren keine Entlastungen eigens für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen gewesen. Berufstätige hatten schon im September eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausbezahlt bekommen. Rund 20 Millionen Rentner werden nun von der Finanzspritze profitieren. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden - die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen.

An Wohnsitz in Deutschland gebunden

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Ebenso profitieren davon Menschen, die Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Die Energiepreispauschale soll der Steuerpflicht unterliegen.

mingersregelt@mingers.law
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Wolfgang Kubicki:

Ich kann die Gesundheitsminister in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen beruhigen: Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat die FDP längst ein koalitionäres Machtwort gesprochen. Es wird keine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geben. Es ist zwar bedauerlich, dass unsere sozialdemokratischen und grünen Koalitionspartner nicht den Mut hatten, das Ganze schon in diesem Jahr zu beenden, aber immerhin bahnt sich nun bei der Ablehnung einer Verlängerung ein breiter parteiübergreifender Konsens an. Die indifferenten Äußerungen des Herrn Bundesgesundheitsministers bei der Regierungsbefragung in der letzten Woche können darüber nicht hinwegtäuschen. Wer jetzt noch eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fordert, ist nicht nur politisch isoliert, sondern weiter eher an einer symbolischen als einer wirksamen Corona-Politik interessiert. WK
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Nicht jeder #Arbeitnehmer genießt nach Ablauf der #Probezeit einen #Kündigungsschutz.
Weitere #Faktoren sind etwa die Größe des #Betriebes, als auch die Dauer der #Betriebszugehörigkeit.

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Faktencheck belegt nicht, dass die Isolationspflicht wirksam ist

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-isolationspflicht-ausland-100.html
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Wer hier günstig #übernachten möchte, wird permanent gefilmt – dieses #Geschäftsmodell hat sich ein junger #Japaner für sein #Hotel ausgedacht. Sein #Youtube-Kanal, der das Ganze rund um die #Uhr überträgt, hat bereits tausende #Abonnenten.

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Das Bürgergeld

Es kommt in die heiße Phase, denn Start soll schon zum 1.1.2023 sein. Aktuell befindet sich das Gesetz in den Ausschüssen zur Prüfung.

Aber was ist eigentlich Ziel des Gesetzes?

Es ist geplant:

Arbeitssuchende und Jobcenter sollen gemeinsam einen Kooperationsplan für den individuellen Weg in Arbeit vereinbaren; Grundlage der Zusammenarbeit soll Vertrauen sein. In den ersten sechs Monaten, der sogenannten Vertrauenszeit, sollen deshalb künftig keine Leistungen mehr gemindert werden können.

Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses sollen im Vordergrund stehen. Der sogenannte Vermittlungsvorrang (also die bevorzugte Vermittlung in Erwerbstätigkeit) soll daher abgeschafft werden;

Für Weiterbildungen sollen ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich und neue Angebote geschaffen werden. Wer etwa einen Berufsabschluss nachholt, soll künftig statt bisher zwei dann für bis zu drei Jahre gefördert werden können;

Vermögen und Angemessenheit der Wohnung sollen grundsätzlich erst nach 24 Monaten Bürgergeldbezug überprüft werden;

Nach Ablauf der 24 Monate (Karenzzeit) ist ein höheres Schonvermögen (als Vermögen, das trotz Leistungsbezug unangetastet bleibt) als bisher vorgesehen, und zwar von 5000 auf 10000 Euro und ein Kfz ist frei

Die Regelsätze sollen zum 1. Januar 2023 angemessen und deutlich steigen;

Die Vorgaben für Leistungsminderungen (sogenannte Sanktionen) werden auf Basis des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 neu geregelt;

Für Rückforderungen zu viel ausgezahlter Beträge soll künftig eine Bagatellgrenze gelten, die bei 50 Euro liegen soll

Mehraufwand: ca. 5,9 Milliarden Euro
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