Mingers.
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Das LG Berlin (Az. 52 O 117/22) hat dem Energieversorger EnStroGa untersagt, Abschlagszahlungen seiner Kunden während des Abrechnungszeitraums einseitig und ohne wirksame Preiserhöhung anzuheben.

Die Erhöhung der Abschlagszahlungen war rechtswidrig, so das LG Berlin.

Grundsätzlich sei eine Anpassung der Abschläge zwar zulässig, wenn sich der zu zahlende Strompreis während des Abrechnungszeitraums erhöht. Hier habe sich die EnStroGa aber nicht an den vereinbarten Anpassungsmechanismus gehalten und damit vertragswidrig gehandelt. Eine bloße Änderung des Beschaffungspreises berechtige nicht zu einer Erhöhung von Abschlagsforderungen. Nach den eigenen Geschäftsbedingungen hätte der Stromversorger erst den Strompreis wirksam erhöhen müssen, um anschließend die Abschlagszahlungen für den restlichen Abrechnungszeitraum an den höheren Preis anzupassen.

Bei Kunden mit eingeschränkter Preisgarantie wäre eine wirksame Preiserhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten auch gar nicht möglich gewesen. Das war durch die Garantie vertraglich ausgeschlossen.

mingersregelt@mingers.law
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🚨Rechtlich nicht haltbar! Die Amtsärzte fordern derzeit in Anbetracht der Inzidenzwerte, eine Maskenpflicht in Innenräumen.🚨

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Kein #Geld dabei – #Anzeige bei der #Polizei?!

So weit kommt es im #Normalfall nicht! Kann der #Fahrgast nicht bezahlen, reicht es, wenn er seine #Personalien hinterlässt und die #Rechnung später begleicht. Fehlen ihm aber auch seine #Ausweisdokumente oder will er nicht bezahlen, darf der #Fahrer polizeiliche #Unterstützung einfordern.

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Opportunist oder Meinung überdacht?
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Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten wegen der hohen Energiepreise einmalig 300 Euro. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz, das die Einmalzahlung bis 15. Dezember vorsieht. Lediglich die Abgeordneten der AfD enthielten sich, alle übrigen Fraktionen stimmten dafür.

Rentner bisher von Entlastung ausgenommen

Auf die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatte sich die Ampelkoalition Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket verständigt. Bei den vorherigen Entlastungspaketen waren keine Entlastungen eigens für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen gewesen. Berufstätige hatten schon im September eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausbezahlt bekommen. Rund 20 Millionen Rentner werden nun von der Finanzspritze profitieren. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden - die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen.

An Wohnsitz in Deutschland gebunden

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Ebenso profitieren davon Menschen, die Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Die Energiepreispauschale soll der Steuerpflicht unterliegen.

mingersregelt@mingers.law
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Wolfgang Kubicki:

Ich kann die Gesundheitsminister in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen beruhigen: Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat die FDP längst ein koalitionäres Machtwort gesprochen. Es wird keine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geben. Es ist zwar bedauerlich, dass unsere sozialdemokratischen und grünen Koalitionspartner nicht den Mut hatten, das Ganze schon in diesem Jahr zu beenden, aber immerhin bahnt sich nun bei der Ablehnung einer Verlängerung ein breiter parteiübergreifender Konsens an. Die indifferenten Äußerungen des Herrn Bundesgesundheitsministers bei der Regierungsbefragung in der letzten Woche können darüber nicht hinwegtäuschen. Wer jetzt noch eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fordert, ist nicht nur politisch isoliert, sondern weiter eher an einer symbolischen als einer wirksamen Corona-Politik interessiert. WK
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Nicht jeder #Arbeitnehmer genießt nach Ablauf der #Probezeit einen #Kündigungsschutz.
Weitere #Faktoren sind etwa die Größe des #Betriebes, als auch die Dauer der #Betriebszugehörigkeit.

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Faktencheck belegt nicht, dass die Isolationspflicht wirksam ist

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-isolationspflicht-ausland-100.html
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Wer hier günstig #übernachten möchte, wird permanent gefilmt – dieses #Geschäftsmodell hat sich ein junger #Japaner für sein #Hotel ausgedacht. Sein #Youtube-Kanal, der das Ganze rund um die #Uhr überträgt, hat bereits tausende #Abonnenten.

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