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Forwarded from WirtschaftsWoche
Nach BGH-Urteil: Bankgebühren-Streit: Verbraucherschützer drohen mit weiterer Klage
#WiWo

Durch das Urteil des BGH zu den Bankgebühren, drohen Kreditinstituten Zurückzahlungen an die Kunden․ Verbraucherschützer Müller fordert die Institute auf, das Urteil zu erfüllen․
Mingers. pinned «https://youtu.be/s6gh-CiQTTQ»
Hochwasser

Eine Haftung zu Gunsten der Geschädigter wird immer wahrscheinlicher.

Der Begriff Hochwasser wird in § 72 WHG definiert: „Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser.

Der Abwasserbeseitigungspflichtige ist dann für einen ausrei-
chenden Überflutungsschutz nach DIN EN 752 zuständig. Die Kommune hat als Abwasserbeseitigungspflichtiger darüber hinaus bei der Planung und Erstellung der für ein Baugebiet notwendigen
Entwässerungs- und Ableitungsmaßnahmen auch das von angrenzenden Geländen abfließende Niederschlagswasser zu berücksichtigen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18.02.1999 (III ZR 272/96).
Dies natürlich im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Kommunen.
Wo genau die Grenzlinie zu ziehen ist, hängt von den Umständen des
Einzelfalls, insbesondere den maßgeblichen abwasserwirtschaftlichen, technischen und topogra-
phischen Gegebenheiten ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll die Grenze jedenfalls überschritten sein, wenn die Abwasseranlage Niederschlagsmengen zu bewältigen hat, die seltener als alle 100 Jahre zu erwarten sind (vgl. hierzu BGH 22.04.2004 – III ZR 108/03). Jenseits der Abwasserbeseitigungspflicht sind behördliche Maßnahmen, die den Abfluss von Wasser infolge des Naturereignisses Starkregen betreffen, der allgemeinen Gefahrenabwehr zuzuordnen.

Darüber hinaus muss rechtzeitig gewarnt werden.

Um die Bevölkerung und die Katastrophenschutzbehörden vor extremen Wetterphänomenen wie Unwetter mit Starkregen zu warnen, setzt der DWD zurzeit eine mehrstufige Warnstrategie ein:

(1) In der „Wochenvorhersage Wettergefahren“ wird das Unwetterrisiko in Deutschland schon Tage im Voraus beschrieben. Diese Vorhersage basiert auf sogenannten Globalen Wetter-
vorhersagemodellen und der Ensembletechnik sowie einer meteorologischen Einschätzung.
(2) Die „Vorabinformation Unwetter“ informiert über die vom Unwetter voraussichtlich betroffenen Regionen 12 bis 48 Stunden vor dem Ereignis. Hier werden die lokalen und regionalen
Modelle des DWD genutzt.
(3) Die „Amtliche (Unwetter)Warnung“, vor allem basierend auf den Nowcasting-Produkten, also Vorhersagen bis zu 2 Stunden im Voraus, basiert hauptsächlich auf Auswertungen von
Niederschlagsradar und Satellitenbildern. Die Warnung wird auf Landkreis- und Gemeindeebene mit kurzer Vorlaufzeit ausgegeben.

Sind diese Pflichten verletzt, worauf aktuell einiges hindeutet, kommt eine Haftung der Kommunen in Betracht.
Persönlich
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Unsere Strafanzeige verläuft aktuell positiv. Die Staatsanwaltschaft in Köln ermittelt mittlerweile bei den Kommunen. Insbesondere Ahrweiler steht im Fokus, nicht rechtzeitig gewarnt zu haben.
Wir hier, in der WMA Gemeinschaft haben schnell und direkt reagiert. Da wir wissen, wie sowas schnell unter dem Teppich gekehrt werden kann.
Die Anzeige ist ausgearbeitet und für jeden kostenlos nutzbar. Ihr könnt selbst Anzeige erstellen, oder falls ihr einen betroffenen kennt, diese Person darauf aufmerksam machen.

Doch um eine Sache bitte ich euch persönlich. Verbreitetet es weiter, so dass ganz viele Strafanzeigen erstellt werden und auch die Staatsanwaltschaft sieht, dass nicht nur ein paar Personen hier sind.

Mecit
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Gern kann auch finanziell Unterstütz werden, da unser Pot noch längst nicht erreicht wurde und ich hier einiges am abzahlen bin. Falls ihr die Arbeit unterstützen wollt:

PayPal: mrmedmecit@gmail.com

Für Überweisungen ohne PayPal Konto. Klick hier:
https://www.paypal.me/wirmachenauf

Dankeschön
Entschuldigung für die Verzögerung, aber jetzt sind sie Online.
Hier die Muster-Strafanzeigen zum Download bzgl. Flutkatastrophe vom 14. Juli
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BITTE WEITER TEILEN ÜBERALL. JEDER SOLL MIT MACHEN

- Wie kann man sich beteiligen?

Weiter unten stehen 4 Mustervorlagen zur Verfügung, welche kostenlos zum Download bereit stehen. Einmal die Original Version der Mingers Kanzlei, welche von uns schon bei der Staatsanwaltschaft Köln / Bonn abgegeben wurde und drei Modifizierte Versionen. Bei der angepassten Versionen sind die Bereiche in rot nach eigenen Angaben anzupassen.

- Jede Strafanzeige zählt

Wie schon einige Male ausgeführt, wollen und werden wir nicht zu lassen, dass die Verantwortlich unbehelligt davon kommen. Um so mehr Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft einlaufen, um so höher der Druck und auch geringer die Möglichkeit, dass es unter den Teppich gekehrt wird, was wir definitiv nicht zulassen wollen. Im weiterem sind wir dies auch aus menschlicher Hinsicht, den verstorbenen und verbliebenen Schuldig. Deutschlandweit sollten jetzt Strafanzeigen erstellt werden. Aus diesem Grund bitten wir jeden um die Weiterverbreitung und Teilung in allen Medien.

Downloads:
https://coronapedia.de/read-blog/26
Verjährungsfrage durch BGH beantwortet‼️

Der Bundesgerichtshof hat erfreulicherweise zugunsten der Käufer entscheiden. Die Klagen aus dem Jahre 2019 und sogar noch später eingereichte Klagen können weiterhin Erfolg haben. Die Ansprüche von 2015 sind noch nicht verjährt bzw.  müssen noch nicht verjährt sein. Viele Käufer haben viel später von der individuellen Betroffenheit Kenntnis erlangt. Diese Entscheidung stellt eine Stärkung der Rechte der Betroffenen dar! 
In seinem Urteil vom 29. Juli 2021, Az. VI ZT 1118/20 geht der BGH (Bundesgerichtshof) davon aus, dass dem Kläger keine - den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist im Jahr 2015 auslösenden - grob fahrlässige Unkenntnis von den Ansprüchen begründenden Umständen im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB vorgeworfen werden kann. 
Die umfangreiche Berichterstattung legt dies nahe, ist aber nicht ausreichend. Dies muss durch den Richter aufgrund der Umstände ermittelt und festgestellt werden. 
Download Mustervorlage zur Strafanzeige für Flutopfer
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Original der Mingers Kanzlei zum Download:
https://1drv.ms/b/s!AiseJpw7YUbxmpZYEYbH-TPQh_TwFw?e=dlAVv2

Strafanzeige - Falls du nicht betroffener bist:
https://1drv.ms/w/s!AiseJpw7YUbxmpZQiwPJnlyPkMVhFw?e=VcPN6I

Strafanzeige - Falls du Verletzter der Flutkatastrophe bist
https://1drv.ms/w/s!AiseJpw7YUbxmpZO-BIOWVX9_PRnUw?e=BIJSfK

Strafanzeige - Falls du Angehöriger eines Verstorbenen bist
https://1drv.ms/w/s!AiseJpw7YUbxmpZMfl5YekXPmV-1-g?e=z3Mvhj
WMA: MITTLERWEILE VIER STAATSANWALTSCHAFTEN
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Mittlerweile untersuchen vier Staatsanwaltschaften bzgl der Flutkatastrophe.

Jetzt steht auch eine Anzeige gegen Betreiber der Steinbachtalsperre
Eine Strafanzeige richtet sich gegen die Betreiber der Steinbachtalsperre in Euskirchen. Das sind der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal und die Operativ E-Regio GmbH. Der Vorwurf lautet da: Die Talsperre sei zu spät abgelassen worden. In den vergangenen Wochen gab es schon Kritik, dass der Füllstand vor dem Starkregen zu hoch gewesen sei.

Persönlich
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Ein großen Dank von uns an die Kanzlei Mingers die hier immer weiter Nachhackt.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/staatsanwaltschaft-ermittlungen-flutkatastrophe-100.html
Forwarded from WirtschaftsWoche
Corona-Strategie: Das Ende kostenloser Tests und Vorteile für Geimpfte zeichnen sich ab
#Deutschland

Nach relativ entspannten Sommerwochen ist Bund und Ländern klar: Der Kampf gegen die Pandemie wird in den nächsten Monaten schwieriger․ Dabei geht es um einige Nachjustierungen bei bekannten Instrumenten․
Leserzuschrift

Sehr geehrter Herr Mingers,

mit Interesse sehe ich ihre Videos. Gerne würde ich ein Thema anregen. Im Rahmen der CORONA-Politik wurden die sogenannten Impfstoffe mit Notfallzulassungen in Verkehr gebracht. Im Rahmen der Verträge zwischen den Pharmaunternehmen und dem jeweiligen Staat wurde vertraglich nicht nur die Produkthaftung sondern auch das "Fehlverhalten" der Einzelpersonen in der Entwicklung der Impfstoffe von Haftung ausgeschlossen. Interessant wäre zu betrachten, wer bei auftretenden Impfschäden -vor allem bei Langzeitwirkungen- jetzt haftet und wie die betroffenen Personen hierzu den Nachweis zu erbringen haben. Ich denke hier an die zwei abschreckenden Beispiele der Einführung neuer Technologien zu Impfungen: 1991 mit der Einführung von 4-fach-Impfungen bei der US Armee kurz vor Beginn des 1. Golfkrieges, wo Schäden bei Veteranen erst nach weit einer Dekade anerkannt wurden, und an die Impfungen zur Schweinepest 2009 in Schweden.

Diese Informationen wären zu einer fundierten Risikoabwägung Pro/Contra Impfung notwendig, da die staatlichen Werbekampagnen aktuell den Themenkomplex Risiko aus meiner Sicht verharmlosen.

Mit freundlichen Grüßen