3/3
Aischah, radiya-llahu anha, fragte den Propheten, salla-llahu alayhi wa sallam: {أتأذن لي أن آتي أبوي}
„Erlaubst du mir, dass ich meinen Vater besuchen gehe?“ (As-Sahihayn: Al-Bukhari, 4141; Muslim, 2770)
Al-'Iraaqi sagte: „Ihre Worte: ‚Erlaubst du mir, dass ich meinen Vater besuchen gehe‘ zeigen an, dass die Frau nicht zu ihr Elternhaus gehen sollte, außer mit der Erlaubnis ihres Mannes, im Gegensatz zum Rausgehen, um sich selbst zu entlasten (d.h. zum Abort zu gehen), wofür sie seine Berechtigung nicht braucht, wie es in diesem Hadith indiziert wird.“ (Al-Tarh Tathriib, 8/58)
Der Prophet, salla-llahu alayhi wa sallama, sagte: „Es gibt keine Gehorsamkeit gegenüber der Schöpfung, wenn man (dabei) dem Schöpfer ungehorsam ist.“ (Ahmad ; Als Sahih klassifiziert von Al-Albani in ‚Silsilah as-Sahihah‘ 179)
Von der Autorität des Ibn Umar wurde berichtet, dass der Prophet, salla-llahu alayhi wa sallama, sagte: "Wenn eure Frauen um Erlaubnis bitten, um in der Nacht zur Masjid zu gehen, solltet ihr es ihnen erlauben." (Ahmad, Abu Dawuud)
Und von Ibn Umar wurde auch berichtet, dass der Prophet, salla-llahu alayhi wa sallama, sagte: „Wenn euch eure Frauen um Erlaubnis bitten (zur Masjid oder zum ‘Id zu gehen, oder einen Kranken zu besuchen), solltet ihr sie davon nicht abhalten.“ (Al-Bukhari)
Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten: „Wenn eine Frau rausgehen will, sollte sie ihren Mann über den Platz informieren, um seine Erlaubnis zu bekommen, da er weiß, was für sie Vorteilhaft ist. Dies aufgrund der allgemeinen Bedeutung der Aussage Allahs:
{وَلَهُنَّ مِثْلُ الَّذِي عَلَيْهِنَّ بِالْمَعْرُوفِ ۚ وَلِلرِّجَالِ عَلَيْهِنَّ دَرَجَةٌ}
„Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug.“ (Surah Al-Baqarah 2:228)
Und:
{الرِّجَالُ قَوَّامُونَ عَلَى النِّسَاءِ بِمَا فَضَّلَ اللَّـهُ بَعْضَهُمْ عَلَىٰ بَعْضٍ}
„Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat“ (Surah An-Nisaa‘ 4:34).“
(Fataawa Lajnah al-Da'imah 19/368, 2. Frage der Fatwa Nr. 1136)
➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖
https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/88-verlobung-a-ehe/eheleben-umgang-miteinander/1338-die-erlaubnis-des-ehemannes-fuer-die-frau-um-hinauszugehen
Aischah, radiya-llahu anha, fragte den Propheten, salla-llahu alayhi wa sallam: {أتأذن لي أن آتي أبوي}
„Erlaubst du mir, dass ich meinen Vater besuchen gehe?“ (As-Sahihayn: Al-Bukhari, 4141; Muslim, 2770)
Al-'Iraaqi sagte: „Ihre Worte: ‚Erlaubst du mir, dass ich meinen Vater besuchen gehe‘ zeigen an, dass die Frau nicht zu ihr Elternhaus gehen sollte, außer mit der Erlaubnis ihres Mannes, im Gegensatz zum Rausgehen, um sich selbst zu entlasten (d.h. zum Abort zu gehen), wofür sie seine Berechtigung nicht braucht, wie es in diesem Hadith indiziert wird.“ (Al-Tarh Tathriib, 8/58)
Der Prophet, salla-llahu alayhi wa sallama, sagte: „Es gibt keine Gehorsamkeit gegenüber der Schöpfung, wenn man (dabei) dem Schöpfer ungehorsam ist.“ (Ahmad ; Als Sahih klassifiziert von Al-Albani in ‚Silsilah as-Sahihah‘ 179)
Von der Autorität des Ibn Umar wurde berichtet, dass der Prophet, salla-llahu alayhi wa sallama, sagte: "Wenn eure Frauen um Erlaubnis bitten, um in der Nacht zur Masjid zu gehen, solltet ihr es ihnen erlauben." (Ahmad, Abu Dawuud)
Und von Ibn Umar wurde auch berichtet, dass der Prophet, salla-llahu alayhi wa sallama, sagte: „Wenn euch eure Frauen um Erlaubnis bitten (zur Masjid oder zum ‘Id zu gehen, oder einen Kranken zu besuchen), solltet ihr sie davon nicht abhalten.“ (Al-Bukhari)
Die Gelehrten des Ständigen Komitees sagten: „Wenn eine Frau rausgehen will, sollte sie ihren Mann über den Platz informieren, um seine Erlaubnis zu bekommen, da er weiß, was für sie Vorteilhaft ist. Dies aufgrund der allgemeinen Bedeutung der Aussage Allahs:
{وَلَهُنَّ مِثْلُ الَّذِي عَلَيْهِنَّ بِالْمَعْرُوفِ ۚ وَلِلرِّجَالِ عَلَيْهِنَّ دَرَجَةٌ}
„Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen. Doch die Männer haben ihnen gegenüber einen gewissen Vorzug.“ (Surah Al-Baqarah 2:228)
Und:
{الرِّجَالُ قَوَّامُونَ عَلَى النِّسَاءِ بِمَا فَضَّلَ اللَّـهُ بَعْضَهُمْ عَلَىٰ بَعْضٍ}
„Die Männer stehen in Verantwortung für die Frauen wegen dessen, womit Allah die einen von ihnen vor den anderen ausgezeichnet hat“ (Surah An-Nisaa‘ 4:34).“
(Fataawa Lajnah al-Da'imah 19/368, 2. Frage der Fatwa Nr. 1136)
➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖
https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/88-verlobung-a-ehe/eheleben-umgang-miteinander/1338-die-erlaubnis-des-ehemannes-fuer-die-frau-um-hinauszugehen
islamfatwa.de
Die Erlaubnis des Ehemannes für die Frau, um hinauszugehen - Islam Fatwa
Fatwa-Datenbank in deutscher Sprache. Islamische Rechtsurteile nach Quran und Sunnah. Fatawa von den Großgelehrten der muslimischen Welt.
➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖
1/4
Unterhaltszahlung (Alimente) an die Ehefrau
Rechtswissenschaftlich bezieht sich die Alimente auf den Unterhalt, den man demjenigen bereitstellt, welchen man finanziell versorgen muss, und zwar in Form von Nahrung, Kleidung, Unterkunft und dergleichen, gemäß dem was angemessen ist.
Die Versorgung der Ehefrau in Form von Nahrung, Kleidung und Unterkunft ist die größte Pflicht, die ein Ehemann an ihr hat. Denn Allah (Erhaben ist Er) sagt:
{لِيُنفِقْ ذُو سَعَةٍ مِّن سَعَتِهِ}
„Der Wohlhabende soll
entsprechend seinem Wohlstand
(die Aufwendungen) ausgeben“ (Surah At-Talaaq 65:7) Und Er sagt auch:
{وَلَهُنَّ مِثْلُ الَّذِي عَلَيْهِنَّ بِالْمَعْرُوفِ}
„Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen“ (Surah Al-Baqarah 2:228).
Und der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte: „Ihre Rechte an dir sind, dass du sie mit Nahrung und Kleidung in angemessener Weise versorgst.“ (Muslim 2941, 4/402;
Abu Dawud 1905, 2/312).
Schaykh al-Islam Ibn Taymiyyah (rahimahullah) sagte:„Die Aayah:
„Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen“beinhaltet alle Rechte der Frau und andere Rechte, die sie hat. Diese Angelegenheit kann gemäß dem, was üblicherweise anerkannt und unter den Menschen wiederholt wird, beurteilt werden.“ (Majmuu‘ al-Fataawa 34/132).
Wenn es einen Disput zwischen den Ehepartnern gibt, wird der Richter den Unterhaltsbetrag der Frau schätzen, gemäß dem finanziellen Niveau der Beiden, sei es, dass beide reich sind oder nur einer von ihnen reich ist. Deshalb steht einer reichen Frau, die mit einem reichen Ehemann verheiratet ist, eine ausreichende Menge Versorgung zu, die dem ähnelt, was andere Frauen von gleichem Niveau in ihrer Stadt erhalten. Das Gleiche gilt für Kleidung und Möbel. Ebenso steht einer armen Frau, die mit einem armen Mann verheiratet ist, eine ausreichende Menge an Nahrung, Kleidung und Wohnungseinrichtung zu, wie sie Frauen des gleichen Stands zusteht. Jedoch stehen Frauen der Mittelklasse, die mit Ehemännern des gleichen Stands verheiratet sind, und reichen Frauen, die mit armen Männern verheiratet sind, und arme Frauen, die mit reichen Männern verheiratet sind, eine Versorgung von durchschnittlichem Niveau, gemäß der bekannten Sitte zu. Überdies muss der Ehemann seine Frau mit allem versorgen, was sie braucht, wie Wasser zum Reinigen und Trinken
usw. Jedoch ist er dazu nicht mehr verpflichtet, wenn er nicht länger mit seiner Frau verheiratet ist.
1/4
Unterhaltszahlung (Alimente) an die Ehefrau
Rechtswissenschaftlich bezieht sich die Alimente auf den Unterhalt, den man demjenigen bereitstellt, welchen man finanziell versorgen muss, und zwar in Form von Nahrung, Kleidung, Unterkunft und dergleichen, gemäß dem was angemessen ist.
Die Versorgung der Ehefrau in Form von Nahrung, Kleidung und Unterkunft ist die größte Pflicht, die ein Ehemann an ihr hat. Denn Allah (Erhaben ist Er) sagt:
{لِيُنفِقْ ذُو سَعَةٍ مِّن سَعَتِهِ}
„Der Wohlhabende soll
entsprechend seinem Wohlstand
(die Aufwendungen) ausgeben“ (Surah At-Talaaq 65:7) Und Er sagt auch:
{وَلَهُنَّ مِثْلُ الَّذِي عَلَيْهِنَّ بِالْمَعْرُوفِ}
„Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen“ (Surah Al-Baqarah 2:228).
Und der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) sagte: „Ihre Rechte an dir sind, dass du sie mit Nahrung und Kleidung in angemessener Weise versorgst.“ (Muslim 2941, 4/402;
Abu Dawud 1905, 2/312).
Schaykh al-Islam Ibn Taymiyyah (rahimahullah) sagte:„Die Aayah:
„Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen“beinhaltet alle Rechte der Frau und andere Rechte, die sie hat. Diese Angelegenheit kann gemäß dem, was üblicherweise anerkannt und unter den Menschen wiederholt wird, beurteilt werden.“ (Majmuu‘ al-Fataawa 34/132).
Wenn es einen Disput zwischen den Ehepartnern gibt, wird der Richter den Unterhaltsbetrag der Frau schätzen, gemäß dem finanziellen Niveau der Beiden, sei es, dass beide reich sind oder nur einer von ihnen reich ist. Deshalb steht einer reichen Frau, die mit einem reichen Ehemann verheiratet ist, eine ausreichende Menge Versorgung zu, die dem ähnelt, was andere Frauen von gleichem Niveau in ihrer Stadt erhalten. Das Gleiche gilt für Kleidung und Möbel. Ebenso steht einer armen Frau, die mit einem armen Mann verheiratet ist, eine ausreichende Menge an Nahrung, Kleidung und Wohnungseinrichtung zu, wie sie Frauen des gleichen Stands zusteht. Jedoch stehen Frauen der Mittelklasse, die mit Ehemännern des gleichen Stands verheiratet sind, und reichen Frauen, die mit armen Männern verheiratet sind, und arme Frauen, die mit reichen Männern verheiratet sind, eine Versorgung von durchschnittlichem Niveau, gemäß der bekannten Sitte zu. Überdies muss der Ehemann seine Frau mit allem versorgen, was sie braucht, wie Wasser zum Reinigen und Trinken
usw. Jedoch ist er dazu nicht mehr verpflichtet, wenn er nicht länger mit seiner Frau verheiratet ist.
2/4
Sobald eine Frau geschieden ist und sich in ihrer Wartezeit (‘Iddah) befindet, finden folgende Situationen statt:
• Eine widerruflich geschiedene Frau hat das Recht, von ihrem Ehemann versorgt zu werden, so lange sie sich in ihrer Wartezeit befindet, weil sie noch seine Ehefrau ist. Dies ist so, weil Allah sagt:
{وَبُعُولَتُهُنَّ أَحَقُّ بِرَدِّهِنَّ فِي ذَٰلِكَ إِنْ أَرَادُوا إِصْلَاحًا}
„Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht, sie zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wollen.“ (Surah Al-Baqarah 2:228)
• Eine unwiderruflich (d.h. drei Mal) geschiedene Frau hat kein Recht auf Versorgung und Unterkunft (von ihrem Exmann), weil sie nicht mehr seine Ehefrau ist. Dies basiert auf dem Hadith von Bukhari und Muslim, in dem der Ehemann von Fatimah bint Qays sie unwiderruflich schied und der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) zu ihr sagte: „Es gibt weder Versorgung noch Unterkunft für dich.“ (Muslim 3682, 5/338)
Diesbezüglich sagte der große Gelehrte Ibn Qayyim (rahimahullah): „Gemäß der authentischen Sunnahdes Gesandten Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam), welche mit dem Qur’aan übereinstimmt, steht einer unwiderruflich geschiedenen Frau weder Versorgung noch Unterkunft zu. Dies geht auch mit der analogischen Schlussfolgerung konform und ist ebenso die Ansicht der Hadithwissenschaftler.“ (Zaadul Ma’aad 5/470-471)
Jedoch ist eine unwiderruflich geschiedene Frau, welche schwanger ist, berechtigt, Unterhaltszahlungen zu erhalten, weil Allah (Erhaben ist Er) sagt:
{وَإِن كُنَّ أُولَاتِ حَمْلٍ فَأَنفِقُوا عَلَيْهِنَّ حَتَّىٰ يَضَعْنَ حَمْلَهُنَّ}
„Und wenn sie schwanger sind, dann gebt für sie (das Nötige) aus, bis sie mit dem niederkommen, was sie (in ihren Leibern) tragen“ (Surah At-Talaaq 65:6). Und Er (Erhaben ist Er) sagt auch:
{أَسْكِنُوهُنَّ مِنْ حَيْثُ سَكَنتُم مِّن وُجْدِكُمْ}
„Lasst sie dort wohnen, wo ihr (selbst) wohnt, von dem, was ihr euch leisten könnt.“ (Surah At-Talaaq 65:6). Überdies sagte der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) zu Fatima Bint Qays: „Es gibt keinen Unterhalt für dich, außer wenn du schwanger bist.“ (Abu Dawud 2290, 2/496; An-Nasaa‘i 3222, 3/370; Muslim 3688, 5/340) Dies liegt daran, dass der Ehemann der Vater des ungeborenen Kindes ist und deshalb verpflichtet ist, dieses Kind zu versorgen und dies kann nicht anders gewährleistet werden, außer durch die Versorgung der Mutter. Diesbezüglich sagten Al-Muwaffaq und andere Gelehrten: „Diese Meinung wird von allen Gelehrten einvernehmlich bestätigt. Jedoch gibt es Unterschiede darin, ob der Unterhalt für den Fötus allein bezahlt werden muss oder der Mutter um des Fötus willens.“
Sobald eine Frau geschieden ist und sich in ihrer Wartezeit (‘Iddah) befindet, finden folgende Situationen statt:
• Eine widerruflich geschiedene Frau hat das Recht, von ihrem Ehemann versorgt zu werden, so lange sie sich in ihrer Wartezeit befindet, weil sie noch seine Ehefrau ist. Dies ist so, weil Allah sagt:
{وَبُعُولَتُهُنَّ أَحَقُّ بِرَدِّهِنَّ فِي ذَٰلِكَ إِنْ أَرَادُوا إِصْلَاحًا}
„Und ihre Ehemänner haben ein größeres Anrecht, sie zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung wollen.“ (Surah Al-Baqarah 2:228)
• Eine unwiderruflich (d.h. drei Mal) geschiedene Frau hat kein Recht auf Versorgung und Unterkunft (von ihrem Exmann), weil sie nicht mehr seine Ehefrau ist. Dies basiert auf dem Hadith von Bukhari und Muslim, in dem der Ehemann von Fatimah bint Qays sie unwiderruflich schied und der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) zu ihr sagte: „Es gibt weder Versorgung noch Unterkunft für dich.“ (Muslim 3682, 5/338)
Diesbezüglich sagte der große Gelehrte Ibn Qayyim (rahimahullah): „Gemäß der authentischen Sunnahdes Gesandten Allahs (salla-llahu alayhi wa sallam), welche mit dem Qur’aan übereinstimmt, steht einer unwiderruflich geschiedenen Frau weder Versorgung noch Unterkunft zu. Dies geht auch mit der analogischen Schlussfolgerung konform und ist ebenso die Ansicht der Hadithwissenschaftler.“ (Zaadul Ma’aad 5/470-471)
Jedoch ist eine unwiderruflich geschiedene Frau, welche schwanger ist, berechtigt, Unterhaltszahlungen zu erhalten, weil Allah (Erhaben ist Er) sagt:
{وَإِن كُنَّ أُولَاتِ حَمْلٍ فَأَنفِقُوا عَلَيْهِنَّ حَتَّىٰ يَضَعْنَ حَمْلَهُنَّ}
„Und wenn sie schwanger sind, dann gebt für sie (das Nötige) aus, bis sie mit dem niederkommen, was sie (in ihren Leibern) tragen“ (Surah At-Talaaq 65:6). Und Er (Erhaben ist Er) sagt auch:
{أَسْكِنُوهُنَّ مِنْ حَيْثُ سَكَنتُم مِّن وُجْدِكُمْ}
„Lasst sie dort wohnen, wo ihr (selbst) wohnt, von dem, was ihr euch leisten könnt.“ (Surah At-Talaaq 65:6). Überdies sagte der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) zu Fatima Bint Qays: „Es gibt keinen Unterhalt für dich, außer wenn du schwanger bist.“ (Abu Dawud 2290, 2/496; An-Nasaa‘i 3222, 3/370; Muslim 3688, 5/340) Dies liegt daran, dass der Ehemann der Vater des ungeborenen Kindes ist und deshalb verpflichtet ist, dieses Kind zu versorgen und dies kann nicht anders gewährleistet werden, außer durch die Versorgung der Mutter. Diesbezüglich sagten Al-Muwaffaq und andere Gelehrten: „Diese Meinung wird von allen Gelehrten einvernehmlich bestätigt. Jedoch gibt es Unterschiede darin, ob der Unterhalt für den Fötus allein bezahlt werden muss oder der Mutter um des Fötus willens.“
3/4
Der Ehefrau steht kein Unterhalt von ihrem Ehemann zu, wenn folgende Gründe existieren:
• Wenn die Frau sich von ihrem Mann fernhält, dann hat sie kein Recht auf Versorgung, weil er sie in dem Fall nicht sexuell genießen kann, da die Versorgung im Austausch für die sexuelle Zurverfügungstellung ist.
• Das gleiche gilt, wenn die Ehefrau ihrem Ehemann ungehorsam ist, indem sie sich sexuell verweigert, ihre ehelichen Pflichten nicht erfüllt, sich weigert in ein neues angemessenes Haus zu ziehen oder das Haus ohne seine Erlaubnis verlässt.
• Auch wenn sie aus einem Grund reist und somit ihrem Mann nicht zur Verfügung steht, dann hat sie kein Recht auf Versorgung, weil er sie in der Zeit nicht genießen kann.
Der Ehefrau steht kein Unterhalt von ihrem Ehemann zu, wenn folgende Gründe existieren:
• Wenn die Frau sich von ihrem Mann fernhält, dann hat sie kein Recht auf Versorgung, weil er sie in dem Fall nicht sexuell genießen kann, da die Versorgung im Austausch für die sexuelle Zurverfügungstellung ist.
• Das gleiche gilt, wenn die Ehefrau ihrem Ehemann ungehorsam ist, indem sie sich sexuell verweigert, ihre ehelichen Pflichten nicht erfüllt, sich weigert in ein neues angemessenes Haus zu ziehen oder das Haus ohne seine Erlaubnis verlässt.
• Auch wenn sie aus einem Grund reist und somit ihrem Mann nicht zur Verfügung steht, dann hat sie kein Recht auf Versorgung, weil er sie in der Zeit nicht genießen kann.
4/4
Eine Witwe muss versorgt werden, wenn sie arm ist, weil ihr nicht die Versorgung ihres Mannes zusteht, da sie an seine Erben geht.
Einer schwangeren Witwe steht Versorgung aus dem Nachlass ihres Mannes zu, wegen der Existenz des Fötus. Wenn der Verstorbene nichts hinterlassen hat, müssen die Erben des Fötus, wenn sie reich sind, sie versorgen, falls der Fötus stirbt.
Es ist erlaubt, dass sich beide Ehepartner darauf einigen, dass die Versorgung im Voraus oder im Nachhinein bezahlt wird, sie haben das volle Recht dazu. Wenn sie diesbezüglich uneinig werden, muss der Ehemann den Unterhalt am Beginn des Tages leisten. Es ist erlaubt, ihn in Getreide zu zahlen, wenn beide zustimmen, aber weil es große Mühe beinhaltet, hat sie das Recht, diese Art der Versorgung zu verweigern.
Ebenso muss der Ehemann seine Ehefrau zu Beginn des Jahres mit der jährlichen Kleidung versorgen. Wenn der Ehemann abwesend ist, oder er ist anwesend und hat ihr nicht die übliche Versorgung zukommen lassen, dann muss er immer noch die vorherige verspätete Versorgung leisten, weil es immer noch ihr Recht ist, welches der Ehemann leisten muss, ob in Schwierigkeiten oder Leichtigkeit. Ihr Recht schwindet nicht im Laufe der Zeit.
Der Ehemann ist verpflichtet, seine Frau anzufangen zu versorgen, sobald sie ihm gestattet, mit ihr sexuell zu verkehren. Wenn er unfähig ist sie zu versorgen, ist es ihr erlaubt, den Ehevertrag aufzulösen. Dies basiert auf dem Hadith von Abu Hurayrah, in welchem der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) bezüglich eines Mannes, welcher seine Frau nicht finanziell versorgen konnte, sagte: „Sie sind zu trennen (durch Scheidung).“ (Ad-Daraqutni 3742, 3/306). Dies wird auch durch den folgenden Vers unterstützt:
{فَإِمْسَاكٌ بِمَعْرُوفٍ أَوْ تَسْرِيحٌ بِإِحْسَانٍ}
„Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden)“ (Surah Al-Baqarah 2:229).
Zweifellos ist es keine akzeptable Angelegenheit, eine Frau zu behalten, welche man nicht finanziell versorgen kann.
Wenn ein reicher Ehemann abwesend ist, ohne ausreichende Versorgung für seine Frau zu hinterlassen und wenn sie sie nicht von seinem Besitz nehmen oder leihen kann, dann hat sie das Recht, die Ehe durch den Richter annullieren zu lassen. Wenn sie in der Lage ist, von seinem Besitz zu nehmen, ist es ihr erlaubt so viel zu nehmen, wie für sie ausreichend ist. Der Beweis dazu ist in dem Hadith von Hind bint Utbah zu finden, als sie sich beim Propheten (salla-llahu alayhi wa sallam) über ihren geizigen Ehemann beschwerte, der ihr nicht genug zum Leben gab und er ihr daraufhin sagte: „Nimm von seinem Besitz, was ausreichend für dich und deine Kinder ist, und der Betrag sollte angemessen und gerecht sein.“ (Muslim und Bukhary).
In Anbetracht der erwähnten Beweise sehen wir, wie perfekt die Schari’ah ist, indem sie jedem sein angemessenes Recht zuschreibt. Dies ist in allen Fällen so und diejenigen, welche die Schari’ah mit Menschen gemachten Gesetzen tauschen wollen, sollten sich schämen! Allah sagt dazu:
{أَفَحُكْمَ الْجَاهِلِيَّةِ يَبْغُونَ ۚ وَمَنْ أَحْسَنُ مِنَ اللَّـهِ حُكْمًا لِّقَوْمٍ يُوقِنُونَ}
„Begehren sie etwa das Urteil der Unwissenheit? Wer kann denn besser walten als Allah für Leute, die (in ihrem Glauben) überzeugt sind?“ (Surah Al-Maa’idah 5:50)
Schaykh Saalih al-Fawzaan, hafidhahullah
Aus „A Summary of Islamic Jurisprudence“ von Schaykh Saalih al-Fawzaan, Band 2, Kapitel 4 – Unterhaltszahlung der Frau, S. 501-505
➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖
https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/88-verlobung-a-ehe/eheleben-umgang-miteinander/1646-unterhaltszahlung-alimente-an-die-ehefrau
Eine Witwe muss versorgt werden, wenn sie arm ist, weil ihr nicht die Versorgung ihres Mannes zusteht, da sie an seine Erben geht.
Einer schwangeren Witwe steht Versorgung aus dem Nachlass ihres Mannes zu, wegen der Existenz des Fötus. Wenn der Verstorbene nichts hinterlassen hat, müssen die Erben des Fötus, wenn sie reich sind, sie versorgen, falls der Fötus stirbt.
Es ist erlaubt, dass sich beide Ehepartner darauf einigen, dass die Versorgung im Voraus oder im Nachhinein bezahlt wird, sie haben das volle Recht dazu. Wenn sie diesbezüglich uneinig werden, muss der Ehemann den Unterhalt am Beginn des Tages leisten. Es ist erlaubt, ihn in Getreide zu zahlen, wenn beide zustimmen, aber weil es große Mühe beinhaltet, hat sie das Recht, diese Art der Versorgung zu verweigern.
Ebenso muss der Ehemann seine Ehefrau zu Beginn des Jahres mit der jährlichen Kleidung versorgen. Wenn der Ehemann abwesend ist, oder er ist anwesend und hat ihr nicht die übliche Versorgung zukommen lassen, dann muss er immer noch die vorherige verspätete Versorgung leisten, weil es immer noch ihr Recht ist, welches der Ehemann leisten muss, ob in Schwierigkeiten oder Leichtigkeit. Ihr Recht schwindet nicht im Laufe der Zeit.
Der Ehemann ist verpflichtet, seine Frau anzufangen zu versorgen, sobald sie ihm gestattet, mit ihr sexuell zu verkehren. Wenn er unfähig ist sie zu versorgen, ist es ihr erlaubt, den Ehevertrag aufzulösen. Dies basiert auf dem Hadith von Abu Hurayrah, in welchem der Prophet (salla-llahu alayhi wa sallam) bezüglich eines Mannes, welcher seine Frau nicht finanziell versorgen konnte, sagte: „Sie sind zu trennen (durch Scheidung).“ (Ad-Daraqutni 3742, 3/306). Dies wird auch durch den folgenden Vers unterstützt:
{فَإِمْسَاكٌ بِمَعْرُوفٍ أَوْ تَسْرِيحٌ بِإِحْسَانٍ}
„Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden)“ (Surah Al-Baqarah 2:229).
Zweifellos ist es keine akzeptable Angelegenheit, eine Frau zu behalten, welche man nicht finanziell versorgen kann.
Wenn ein reicher Ehemann abwesend ist, ohne ausreichende Versorgung für seine Frau zu hinterlassen und wenn sie sie nicht von seinem Besitz nehmen oder leihen kann, dann hat sie das Recht, die Ehe durch den Richter annullieren zu lassen. Wenn sie in der Lage ist, von seinem Besitz zu nehmen, ist es ihr erlaubt so viel zu nehmen, wie für sie ausreichend ist. Der Beweis dazu ist in dem Hadith von Hind bint Utbah zu finden, als sie sich beim Propheten (salla-llahu alayhi wa sallam) über ihren geizigen Ehemann beschwerte, der ihr nicht genug zum Leben gab und er ihr daraufhin sagte: „Nimm von seinem Besitz, was ausreichend für dich und deine Kinder ist, und der Betrag sollte angemessen und gerecht sein.“ (Muslim und Bukhary).
In Anbetracht der erwähnten Beweise sehen wir, wie perfekt die Schari’ah ist, indem sie jedem sein angemessenes Recht zuschreibt. Dies ist in allen Fällen so und diejenigen, welche die Schari’ah mit Menschen gemachten Gesetzen tauschen wollen, sollten sich schämen! Allah sagt dazu:
{أَفَحُكْمَ الْجَاهِلِيَّةِ يَبْغُونَ ۚ وَمَنْ أَحْسَنُ مِنَ اللَّـهِ حُكْمًا لِّقَوْمٍ يُوقِنُونَ}
„Begehren sie etwa das Urteil der Unwissenheit? Wer kann denn besser walten als Allah für Leute, die (in ihrem Glauben) überzeugt sind?“ (Surah Al-Maa’idah 5:50)
Schaykh Saalih al-Fawzaan, hafidhahullah
Aus „A Summary of Islamic Jurisprudence“ von Schaykh Saalih al-Fawzaan, Band 2, Kapitel 4 – Unterhaltszahlung der Frau, S. 501-505
➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖
https://islamfatwa.de/soziale-angelegenheiten/88-verlobung-a-ehe/eheleben-umgang-miteinander/1646-unterhaltszahlung-alimente-an-die-ehefrau
islamfatwa.de
Unterhaltszahlung (Alimente) an die Ehefrau - Islam Fatwa
Fatwa-Datenbank in deutscher Sprache. Islamische Rechtsurteile nach Quran und Sunnah. Fatawa von den Großgelehrten der muslimischen Welt.
➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖
1/3
Vorsichtsmaßnahmen u. Ratschläge bzgl. Körper u. Geist
Asch-Schaafi’i, rahimahullah, sagte:
"Viererlei stärken deinen Körper:
Verzehr von Fleisch,
Riechen von Tiib ([guter] Duft),
das vermehrte Baden ohne Geschlechtsverkehr,
das Tragen von Leinen (-Kleidung).
_
Viererlei schwächt den Körper:
Übermäßig viel Geschlechtsverkehr,
Niedergeschlagenheit,
übermäßiges Trinken von Wasser auf leeren Magen,
übermäßiger Verzehr von sauren Speisen.
_
Viererlei stärkt das Sehvermögen:
Sitzen in Richtung der Ka’ba,
vor dem zu Bett gehen Kuhl auftragen,
das Anschauen von Grünem,
das Säubern der Sitzgelegenheit.
_
Viererlei schwächt das Sehvermögen:
Das Anschauen von Dreck,
das Anschauen von gekreuzigten Menschen,
das Anschauen einer Vagina,
das Sitzen mit dem Rücken zur Qiblah.
_
Viererlei stärkt vermehrt den Beischlaf, d.h. stärkt die sexuelle Energie:
Verzehr von Geflügelfleisch,
Verzehr von (der große) Itrifal (medizinische Pflanze),
Verzehr von Pistazien,
Verzehr von Johannisbrot.
_
Viererlei schärft den Verstand:
Vermeiden von unnötigem Gerede,
Verwendung des Siwaak,
das Sitzen mit Rechtschaffenen (Saalihiin),
das Sitzen mit Gelehrten (`Ulamaa‘).“
1/3
Vorsichtsmaßnahmen u. Ratschläge bzgl. Körper u. Geist
Asch-Schaafi’i, rahimahullah, sagte:
"Viererlei stärken deinen Körper:
Verzehr von Fleisch,
Riechen von Tiib ([guter] Duft),
das vermehrte Baden ohne Geschlechtsverkehr,
das Tragen von Leinen (-Kleidung).
_
Viererlei schwächt den Körper:
Übermäßig viel Geschlechtsverkehr,
Niedergeschlagenheit,
übermäßiges Trinken von Wasser auf leeren Magen,
übermäßiger Verzehr von sauren Speisen.
_
Viererlei stärkt das Sehvermögen:
Sitzen in Richtung der Ka’ba,
vor dem zu Bett gehen Kuhl auftragen,
das Anschauen von Grünem,
das Säubern der Sitzgelegenheit.
_
Viererlei schwächt das Sehvermögen:
Das Anschauen von Dreck,
das Anschauen von gekreuzigten Menschen,
das Anschauen einer Vagina,
das Sitzen mit dem Rücken zur Qiblah.
_
Viererlei stärkt vermehrt den Beischlaf, d.h. stärkt die sexuelle Energie:
Verzehr von Geflügelfleisch,
Verzehr von (der große) Itrifal (medizinische Pflanze),
Verzehr von Pistazien,
Verzehr von Johannisbrot.
_
Viererlei schärft den Verstand:
Vermeiden von unnötigem Gerede,
Verwendung des Siwaak,
das Sitzen mit Rechtschaffenen (Saalihiin),
das Sitzen mit Gelehrten (`Ulamaa‘).“
2/3
Viererlei Übermaß macht krank:
Rede,
Geschlechtsverkehr,
Schlaf,
(übermäßiges) Essverhalten.
Übermäßiges Reden schwächt den Geist und lässt einen schneller altern. Zuviel Schlaf lässt das Gesicht ergelben, blendet das Herz, beeinträchtigt die Augen, macht einen zu faul zum Arbeiten und verursacht überschüssige Feuchtigkeit im Körper. Übermäßiges Essverhalten schadet der Magenöffnung, schwächt den Körper, erzeugt hartnäckige Blähungen und schwere Krankheiten. Ein Übermaß an Geschlechtsverkehr raubt einem die Kraft, schwächt den Körper, lässt den Körper austrocknen, beeinflusst die Nerven nachteilig, erzeugt allerlei Verklumpungen im Körper und schädigt den gesamten Körper, und, aufgrund der psychologischen Komponente, ganz besonders das Gehirn. Schwäche des Gehirns ist schwerwiegender, als Schwäche jedweden anderen Organes, da dies auch die Seele schwächt.
_
Viererlei bedeutet den Untergang für den Körper:
Niedergeschlagenheit,
Traurigkeit,
Hunger,
das nächtliche Wachbleiben.
_
Viererlei bringt Freude:
Das Anschauen von Grünem,
fließendes Wasser,
geliebte Menschen,
Früchte.
_
Viererlei verdunkelt das Augenlicht:
barfuß gehen,
das Erblicken verhasster Gesichter des Morgens und Nachmittags, sowie das Sehen des Feindes,
übermäßiges Heulen,
das lange Starren auf dünne Linien.
_
Viererlei stärkt den Körper:
das Tragen weicher Kleidung,
ein (bezüglich der Temperatur) mäßiges Bad,
Verzehr von süßen und nahrhaften Speisen,
das Riechen guter Düfte.
_
Viererlei verhärtet den Gesichtsausdruck und nimmt ihm Jugend und Gesundheit:
Lügen,
Unhöflichkeit,
vieles Fragen ohne Wissen (d.h. nutzloses Fragen),
das Begehen von Sünden.
_
Viererlei verleiht dem Gesicht Jugend:
ehrenhaftes Benehmen (Muru’ah, auch Männlichkeit),
Verlässlichkeit,
Großzügigkeit,
Taqwa.
Viererlei Übermaß macht krank:
Rede,
Geschlechtsverkehr,
Schlaf,
(übermäßiges) Essverhalten.
Übermäßiges Reden schwächt den Geist und lässt einen schneller altern. Zuviel Schlaf lässt das Gesicht ergelben, blendet das Herz, beeinträchtigt die Augen, macht einen zu faul zum Arbeiten und verursacht überschüssige Feuchtigkeit im Körper. Übermäßiges Essverhalten schadet der Magenöffnung, schwächt den Körper, erzeugt hartnäckige Blähungen und schwere Krankheiten. Ein Übermaß an Geschlechtsverkehr raubt einem die Kraft, schwächt den Körper, lässt den Körper austrocknen, beeinflusst die Nerven nachteilig, erzeugt allerlei Verklumpungen im Körper und schädigt den gesamten Körper, und, aufgrund der psychologischen Komponente, ganz besonders das Gehirn. Schwäche des Gehirns ist schwerwiegender, als Schwäche jedweden anderen Organes, da dies auch die Seele schwächt.
_
Viererlei bedeutet den Untergang für den Körper:
Niedergeschlagenheit,
Traurigkeit,
Hunger,
das nächtliche Wachbleiben.
_
Viererlei bringt Freude:
Das Anschauen von Grünem,
fließendes Wasser,
geliebte Menschen,
Früchte.
_
Viererlei verdunkelt das Augenlicht:
barfuß gehen,
das Erblicken verhasster Gesichter des Morgens und Nachmittags, sowie das Sehen des Feindes,
übermäßiges Heulen,
das lange Starren auf dünne Linien.
_
Viererlei stärkt den Körper:
das Tragen weicher Kleidung,
ein (bezüglich der Temperatur) mäßiges Bad,
Verzehr von süßen und nahrhaften Speisen,
das Riechen guter Düfte.
_
Viererlei verhärtet den Gesichtsausdruck und nimmt ihm Jugend und Gesundheit:
Lügen,
Unhöflichkeit,
vieles Fragen ohne Wissen (d.h. nutzloses Fragen),
das Begehen von Sünden.
_
Viererlei verleiht dem Gesicht Jugend:
ehrenhaftes Benehmen (Muru’ah, auch Männlichkeit),
Verlässlichkeit,
Großzügigkeit,
Taqwa.
3/3
Viererlei erzeugt Feindseligkeit und Hass:
Hochmut (Kibr),
Neid (Hasaad),
Lüge,
Rede über andere Leute (Namimah).
_
Viererlei verschafft Rizq, Versorgung:
Nächtliches Stehen im Gebet (Qiyam-ul-Layl),
Vielmaliges nächtliches Ersuchen von Allahs Vergebung,
Sadaqah geben,
Dhikr am Anfang und Ende jeden Tages.
_
Viererlei verhindert Rizq:
morgendliches Schlafen,
nur seltenes Beten,
Faulheit,
Verrat.
_
Viererlei schadet dem Verständnis und dem Gehirn:
Übermäßiger Verzehr saurer Speisen und Früchte,
Schlafen auf dem Rücken,
Niedergeschlagenheit,
Traurigkeit.
_
Viererlei stärkt das Verständnis, d.h. dem Intellekt:
Ein sorgenfreies Herz,
mäßiger Konsum von Speisen und Getränken,
ein ausgewogener Ernährungshaushalt bezüglich süßer und fetthaltiger Speisen,
Ausschaffen von Schadstoffen aus dem Körper.
_
Was dem Verstand schadet:
Übermäßiger Verzehr von Zwiebeln, Bohnen, Oliven und Auberginen,
zu viel Geschlechtsverkehr,
Einsamkeit,
Sorge,
Vergiftung,
übermäßiges Lachen,
Niedergeschlagenheit.
Imam Ibnul Qayyim Al-Jauziyyah, rahimahullah.
Die prophetische Medizin (deutsche Ausgabe, S. 365 – 372)
➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖
https://islamfatwa.de/krankheit-heilung/174-magie-boeser-blick-wahn-sunna-heilung/sunna-heilung/1368-vorsichtsmassnahmen-u-ratschlaege-bzgl-koerper-u-geist
Viererlei erzeugt Feindseligkeit und Hass:
Hochmut (Kibr),
Neid (Hasaad),
Lüge,
Rede über andere Leute (Namimah).
_
Viererlei verschafft Rizq, Versorgung:
Nächtliches Stehen im Gebet (Qiyam-ul-Layl),
Vielmaliges nächtliches Ersuchen von Allahs Vergebung,
Sadaqah geben,
Dhikr am Anfang und Ende jeden Tages.
_
Viererlei verhindert Rizq:
morgendliches Schlafen,
nur seltenes Beten,
Faulheit,
Verrat.
_
Viererlei schadet dem Verständnis und dem Gehirn:
Übermäßiger Verzehr saurer Speisen und Früchte,
Schlafen auf dem Rücken,
Niedergeschlagenheit,
Traurigkeit.
_
Viererlei stärkt das Verständnis, d.h. dem Intellekt:
Ein sorgenfreies Herz,
mäßiger Konsum von Speisen und Getränken,
ein ausgewogener Ernährungshaushalt bezüglich süßer und fetthaltiger Speisen,
Ausschaffen von Schadstoffen aus dem Körper.
_
Was dem Verstand schadet:
Übermäßiger Verzehr von Zwiebeln, Bohnen, Oliven und Auberginen,
zu viel Geschlechtsverkehr,
Einsamkeit,
Sorge,
Vergiftung,
übermäßiges Lachen,
Niedergeschlagenheit.
Imam Ibnul Qayyim Al-Jauziyyah, rahimahullah.
Die prophetische Medizin (deutsche Ausgabe, S. 365 – 372)
➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖
https://islamfatwa.de/krankheit-heilung/174-magie-boeser-blick-wahn-sunna-heilung/sunna-heilung/1368-vorsichtsmassnahmen-u-ratschlaege-bzgl-koerper-u-geist
islamfatwa.de
Vorsichtsmaßnahmen u. Ratschläge bzgl. Körper u. Geist - Islam Fatwa
Fatwa-Datenbank in deutscher Sprache. Islamische Rechtsurteile nach Quran und Sunnah. Fatawa von den Großgelehrten der muslimischen Welt.
Forwarded from MÜBELLİĞ
This media is not supported in your browser
VIEW IN TELEGRAM
🚭 Sigara içmek Haramdır‼️
Video'da görmüş olduğunuz ciğerler gerçek insan ciğerleridir!
İlk ciğer, sigara içmemiş olan birisinin ciğeri...
Diğeri ise 18 sene boyunca sigara içmiş birisinin ciğeri!
وَلا تُلْقُوا بِأَيْدِيكُمْ إِلَى التَّهْلُكَةِ
Kendi ellerinizle kendinizi tehlikeye atmayın.
{Bakara Sûresi 195}
وَلا تَقْتُلُوا أَنفُسَكُمْ إِنَّ اللَّهَ كَانَ بِكُمْ رَحِيمًا
Sakın kendinizi öldürmeyin (mahvetmeyin). Allah size pek merhametlidir.
{Nisâ Sûresi 29}
https://t.me/mubelli
Video'da görmüş olduğunuz ciğerler gerçek insan ciğerleridir!
İlk ciğer, sigara içmemiş olan birisinin ciğeri...
Diğeri ise 18 sene boyunca sigara içmiş birisinin ciğeri!
وَلا تُلْقُوا بِأَيْدِيكُمْ إِلَى التَّهْلُكَةِ
Kendi ellerinizle kendinizi tehlikeye atmayın.
{Bakara Sûresi 195}
وَلا تَقْتُلُوا أَنفُسَكُمْ إِنَّ اللَّهَ كَانَ بِكُمْ رَحِيمًا
Sakın kendinizi öldürmeyin (mahvetmeyin). Allah size pek merhametlidir.
{Nisâ Sûresi 29}
https://t.me/mubelli
Forwarded from 'Abdur-Rahmān al-Albāni (Al-Albāni)
Ibn Al-Qyyim Center for
Language and Islamic Sciences
Supervised by: Sheikh: Dr. Kahlid bin Dahwi Al-Dafiri, hafidhahullah, is starting a course in November and December of 2019 / (2 whole months), and when the number of students reaches 25 we will stop. “The course is for men only”
To enroll:
1- Your age must be over 18 years.
2- one copy of your passport.
3- one copy of your ID.
4- Personal information, Name and Age.
5- The required amount to enroll is $2000
( Transfer when you’re confirmed that the seat is reserved )
6- “It is required from you a recommendation from a well known student of knowledge.“
• You have to book the ticket back and forth.
Language and Islamic Sciences
Supervised by: Sheikh: Dr. Kahlid bin Dahwi Al-Dafiri, hafidhahullah, is starting a course in November and December of 2019 / (2 whole months), and when the number of students reaches 25 we will stop. “The course is for men only”
To enroll:
1- Your age must be over 18 years.
2- one copy of your passport.
3- one copy of your ID.
4- Personal information, Name and Age.
5- The required amount to enroll is $2000
( Transfer when you’re confirmed that the seat is reserved )
6- “It is required from you a recommendation from a well known student of knowledge.“
• You have to book the ticket back and forth.
🗓Stundenplan des Dawah-Besuches
des ehrenwerten Scheich Abu Anwar Sālim Bāmihriz, möge Allah ihn bewahren.
🕌 in der Tauhid-Moschee in Köln
🔹Donnerstag 10. Oktober:
◼nach dem Ischā-Gebet:
Ratschlaggebende Worte
〰〰〰〰〰〰〰〰
🕌 in der Taqiyyu d-Din al-Hilali Moschee in Köln
🔹Freitag 11. Oktober:
◼Freitagspredigt
◼nach dem Asr-Gebet:
1. Sitzung:
Erklärung der Abhandlung von Scheich al-Islām Ibn 'Abdul-Wahhāb «Die drei Grundprinzipien»
〰〰〰〰〰〰〰〰
🔹Samstag 12. Oktober:
◼nach dem Dhuhr-Gebet:
2. Sitzung: «Die drei Grundprinzipien»
◼nach dem Asr-Gebet:
3. Sitzung: «Die drei Grundprinzipien»
◼nach dem Magrib-Gebet:
4. Sitzung: «Die drei Grundprinzipien»
〰〰〰〰〰〰〰〰
🔹Sonntag 13. Oktober:
◼nach dem Dhuhr-Gebet:
5. Sitzung: «Die drei Grundprinzipien»
◼nach dem Asr-Gebet:
6. Sitzung: «Die drei Grundprinzipien»
◼nach dem Magrib-Gebet:
Abschließende Worte - Fragen & Antworten
📡 Alle Unterrichte werden live auf #MiraathDE übertragen
📻 http://miraath.de/radio
http://radio.miraath.net:7060/stream
des ehrenwerten Scheich Abu Anwar Sālim Bāmihriz, möge Allah ihn bewahren.
🕌 in der Tauhid-Moschee in Köln
🔹Donnerstag 10. Oktober:
◼nach dem Ischā-Gebet:
Ratschlaggebende Worte
〰〰〰〰〰〰〰〰
🕌 in der Taqiyyu d-Din al-Hilali Moschee in Köln
🔹Freitag 11. Oktober:
◼Freitagspredigt
◼nach dem Asr-Gebet:
1. Sitzung:
Erklärung der Abhandlung von Scheich al-Islām Ibn 'Abdul-Wahhāb «Die drei Grundprinzipien»
〰〰〰〰〰〰〰〰
🔹Samstag 12. Oktober:
◼nach dem Dhuhr-Gebet:
2. Sitzung: «Die drei Grundprinzipien»
◼nach dem Asr-Gebet:
3. Sitzung: «Die drei Grundprinzipien»
◼nach dem Magrib-Gebet:
4. Sitzung: «Die drei Grundprinzipien»
〰〰〰〰〰〰〰〰
🔹Sonntag 13. Oktober:
◼nach dem Dhuhr-Gebet:
5. Sitzung: «Die drei Grundprinzipien»
◼nach dem Asr-Gebet:
6. Sitzung: «Die drei Grundprinzipien»
◼nach dem Magrib-Gebet:
Abschließende Worte - Fragen & Antworten
📡 Alle Unterrichte werden live auf #MiraathDE übertragen
📻 http://miraath.de/radio
http://radio.miraath.net:7060/stream
miraath.de
Radio - MiraathDE
➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖➖
Möge Allāh den ehrenwerten Schaich Sālim Bamahriz für seinen Besuch in der Schweiz belohnen.
Dies sind die Unterrichte welche der Scheich abgehalten hat:
Arabisch - Deutsch
1. 📝 Bedingungen, Säulen und Pflichten des Gebetes - Teil 1
https://www.spreaker.com/episode/19390528
2. 📝 Bedingungen, Säulen und Pflichten des Gebetes - Teil 2
https://www.spreaker.com/episode/19410850
3. 📝 Bedingungen, Säulen und Pflichten des Gebetes - Teil 3
https://www.spreaker.com/episode/19425852
4. 📝 Offene Fragerunde
https://www.spreaker.com/episode/19427388
Arabisch
5. 📝 Lesung der Ahādīth welche der Scheich von seinem Lehrer al-Alāmah Abdullah ibn Aqil überliefert (Ijāzah)
https://www.spreaker.com/episode/19408398
_____
https://t.me/erbederpropheten
Möge Allāh den ehrenwerten Schaich Sālim Bamahriz für seinen Besuch in der Schweiz belohnen.
Dies sind die Unterrichte welche der Scheich abgehalten hat:
Arabisch - Deutsch
1. 📝 Bedingungen, Säulen und Pflichten des Gebetes - Teil 1
https://www.spreaker.com/episode/19390528
2. 📝 Bedingungen, Säulen und Pflichten des Gebetes - Teil 2
https://www.spreaker.com/episode/19410850
3. 📝 Bedingungen, Säulen und Pflichten des Gebetes - Teil 3
https://www.spreaker.com/episode/19425852
4. 📝 Offene Fragerunde
https://www.spreaker.com/episode/19427388
Arabisch
5. 📝 Lesung der Ahādīth welche der Scheich von seinem Lehrer al-Alāmah Abdullah ibn Aqil überliefert (Ijāzah)
https://www.spreaker.com/episode/19408398
_____
https://t.me/erbederpropheten
Spreaker
الدرس الاول من شروط الصلاة وواجباتها
Listen in to الدرس الاول من شروط الصلاة وواجباتها
Forwarded from 'Abdur-Rahmān al-Albāni (Al-Albāni)