Middle East Eye
📰 Former British Home Secretary Suella Braverman has called for Britain’s former colonies to pay reparations to London for the "investment, effort and contribution" she claims the empire made in building them. In a post on X, Braverman, a right-wing politician…
Das ist bullshit!
Selbstverständlich haftet ein Staat, noch dazu einer, der ohne Unterbrechung oder Transformation in Rechtskontinuität seit der Begehung der internationally wrongful acts existiert, für Schäden, die daraus resultieren. Eine solche Haftung nach dem Kausalitätsprinzip ist Gegenstand international anerkannter Rechtsgrundsätze, und für eine Aufhebung solcher Haftung wäre gerade im Gegenteil eine internationale Norm nötig, nach der solche Haftungen in gewisser Zeit verjähren, eine welche es nicht gibt, die zu schaffen, aber in den 1930er-Jahren Gegenstand von Beratungen und Diskussionen einer Expertenkommission zur Kodifizierung des internationalen Rechts gewesen ist, was dort ausdrücklich verworfen wurde.
Selbstverständlich haftet ein Staat, noch dazu einer, der ohne Unterbrechung oder Transformation in Rechtskontinuität seit der Begehung der internationally wrongful acts existiert, für Schäden, die daraus resultieren. Eine solche Haftung nach dem Kausalitätsprinzip ist Gegenstand international anerkannter Rechtsgrundsätze, und für eine Aufhebung solcher Haftung wäre gerade im Gegenteil eine internationale Norm nötig, nach der solche Haftungen in gewisser Zeit verjähren, eine welche es nicht gibt, die zu schaffen, aber in den 1930er-Jahren Gegenstand von Beratungen und Diskussionen einer Expertenkommission zur Kodifizierung des internationalen Rechts gewesen ist, was dort ausdrücklich verworfen wurde.
Arthur Lambauer
Das ist bullshit! Selbstverständlich haftet ein Staat, noch dazu einer, der ohne Unterbrechung oder Transformation in Rechtskontinuität seit der Begehung der internationally wrongful acts existiert, für Schäden, die daraus resultieren. Eine solche Haftung…
Schließlich haben diese Ersatz- und Ausgleichsansprüche des globalen Südens auch Eingang in einschlägige Bestimmungen der UNFCCC gefunden, und dabei darin geregelte Finanzierungsansprüche desselben intoniert, wie ich hier nachgewiesen habe.
Middle East Eye
to expect the British people of the 21st century to pay for actions that took place in the 18th century has no basis in law
Dieses für eine Nazi-Partei typische Zitat ist nichts anderes als faschistoider Populismus und völkerrechtlich unhaltbar.
https://t.me/lambauer/3077
https://t.me/lambauer/3077
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RA em. Mag. Arthur H. Lambauer
Schließlich haben diese Ersatz- und Ausgleichsansprüche des globalen Südens auch Eingang in einschlägige Bestimmungen der UNFCCC gefunden, und dabei darin geregelte Finanzierungsansprüche desselben intoniert, wie ich hier nachgewiesen habe.
Arthur Lambauer
Schließlich haben diese Ersatz- und Ausgleichsansprüche des globalen Südens auch Eingang in einschlägige Bestimmungen der UNFCCC gefunden, und dabei darin geregelte Finanzierungsansprüche desselben intoniert, wie ich hier nachgewiesen habe.
Anbei (zweiteilig) Artikel I des, unter Mediation durch GB, Preussen und NL geschlossenen HRR-osmanischen Friedens von Sistow aus 1791, in dem auffällt, dass die Amnestie nur für Untertanen und Schiffe der jeweiligen einen Partei der beiden Friedensparteien vereinbart wurde, was juristische Personen, insbesondere, wenn sie transnational tätig waren, außen vorließ; was einen weiteren Beweis für die Haftung der Staaten für deren Untaten darstellt.
Denn klar ist, dass das Handeln jedweder juristischen Person einem oder mehreren Staaten völkerrechtlich zugeordnet werden muss, um dessen/deren Hoheit darüber und Verantwortung dafür festmachen zu können; was heute in Artikel 139 UNCLOS ausdrücklich kodifiziert ist.
Dass man dies auch damals bereits so sah, erhellt aus der Tatsache, dass Schiffe (skurriler Weise: als Sachen) sehr wohl in den Genuss der Amnestie kamen, was freilich die Frage aufwirft, wer aller (als natürliche oder juristische Person) darunter zu verstehen sei.
Denn klar ist, dass das Handeln jedweder juristischen Person einem oder mehreren Staaten völkerrechtlich zugeordnet werden muss, um dessen/deren Hoheit darüber und Verantwortung dafür festmachen zu können; was heute in Artikel 139 UNCLOS ausdrücklich kodifiziert ist.
Dass man dies auch damals bereits so sah, erhellt aus der Tatsache, dass Schiffe (skurriler Weise: als Sachen) sehr wohl in den Genuss der Amnestie kamen, was freilich die Frage aufwirft, wer aller (als natürliche oder juristische Person) darunter zu verstehen sei.
Arthur Lambauer
Anbei (zweiteilig) Artikel I des, unter Mediation durch GB, Preussen und NL geschlossenen HRR-osmanischen Friedens von Sistow aus 1791, in dem auffällt, dass die Amnestie nur für Untertanen und Schiffe der jeweiligen einen Partei der beiden Friedensparteien…
Ex: wie angehängt, Seite 18ff.
Arthur Lambauer
Ex: wie angehängt, Seite 18ff.
Hier besagten Artikel 139 UNCLOS im Anhang.
Zumal nur eine Frage der Zeit ist, bis der Sachzwang aus der Klimakatastrophe auch politisch zur Anerkennung der Anwendbarkeit des ISA-Regimes auf trockenes Land führen wird, sei bemerkt, dass schon heute keinen Sinn ergeben kann, vor dieser Tatsache den Kopf in den Sand zu stecken.
Vielmehr wären auch auf nationaler Ebene schleunigst entsprechende legistische Konsequenzen zu ziehen!
Zumal nur eine Frage der Zeit ist, bis der Sachzwang aus der Klimakatastrophe auch politisch zur Anerkennung der Anwendbarkeit des ISA-Regimes auf trockenes Land führen wird, sei bemerkt, dass schon heute keinen Sinn ergeben kann, vor dieser Tatsache den Kopf in den Sand zu stecken.
Vielmehr wären auch auf nationaler Ebene schleunigst entsprechende legistische Konsequenzen zu ziehen!
Arthur Lambauer
Vielmehr wären auch auf nationaler Ebene schleunigst entsprechende legistische Konsequenzen zu ziehen!
Geschieht dies nicht, betätigten sich die Regierungen von heute einmal mehr als die Totengräber der Bürger von morgen.
Dass die Islamische Republik Iran ein uneingeschränktes Recht auf Anreicherung hat, ergibt sich aus Artikel II NPT, der nur die endfertige Herstellung der Bombe (aus ihren Einzelteilen) nicht aber die berak out capability verbietet.
Die USA und mit ihr andere gehen gegen Iran mit militärischer Gewalt vor, obwohl sie nicht bewiesen haben, dass Iran mit der Herstellung (manufacturing) der Kernwaffe befasst ist. Darin liegt ein internationally wrongful act nach ARSIWA (2001) der ILC, die verbindliches Recht darstellen.
Nach deren Artikel 42 ist Iran berechtigt, die Verantwortlichkeit für diesen Act geltend zu machen (invoke). Aus der spezifischen, hier einschlägigen Bedeutung des englischen Verbums invoke [laut SOED-App: cite or appeal to (someone or something) as an authority for an action or in support of an argument] ergibt sich, dass darunter auch die eigenmächtige Sicherstellung der Befriedung der aus dem Act resultierenden Forderungen fällt.
Dies bestätigt sinngemäß Artikel 49 ARSIWA, der vorkehrt, dass an injured State may only take countermeasures against a State which is responsible for an internationally wrongful act in order to induce that State to comply with its obligations under part two. Besagter Teil II beinhaltet u. a. die Pflicht zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und/oder zum Schadenersatz und, soweit dieser nicht möglich ist, zur Genugtuung.
Iran ist daher befugt, etwa finanzielle Verpflichtungen, die er gegen die USA oder deren Mittäter hat, nicht zu erfüllen, bis diese deren Pflichten erfüllen.
Mehr noch besagt Artikel 54 ARSIWA, was anhängt; ebenso darin zitierter Artikel 48/1.
Im Ergebnis können Drittstaaten die Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen gegenüber den USA und/oder deren Mittäter suspendieren, ja sogar sicherungshalber an den geschädigten Staat (Iran) überweisen, bis die Täter deren Pflichten erfüllen.
Quod erat demonstrandum.
Die USA und mit ihr andere gehen gegen Iran mit militärischer Gewalt vor, obwohl sie nicht bewiesen haben, dass Iran mit der Herstellung (manufacturing) der Kernwaffe befasst ist. Darin liegt ein internationally wrongful act nach ARSIWA (2001) der ILC, die verbindliches Recht darstellen.
Nach deren Artikel 42 ist Iran berechtigt, die Verantwortlichkeit für diesen Act geltend zu machen (invoke). Aus der spezifischen, hier einschlägigen Bedeutung des englischen Verbums invoke [laut SOED-App: cite or appeal to (someone or something) as an authority for an action or in support of an argument] ergibt sich, dass darunter auch die eigenmächtige Sicherstellung der Befriedung der aus dem Act resultierenden Forderungen fällt.
Dies bestätigt sinngemäß Artikel 49 ARSIWA, der vorkehrt, dass an injured State may only take countermeasures against a State which is responsible for an internationally wrongful act in order to induce that State to comply with its obligations under part two. Besagter Teil II beinhaltet u. a. die Pflicht zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und/oder zum Schadenersatz und, soweit dieser nicht möglich ist, zur Genugtuung.
Iran ist daher befugt, etwa finanzielle Verpflichtungen, die er gegen die USA oder deren Mittäter hat, nicht zu erfüllen, bis diese deren Pflichten erfüllen.
Mehr noch besagt Artikel 54 ARSIWA, was anhängt; ebenso darin zitierter Artikel 48/1.
Im Ergebnis können Drittstaaten die Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen gegenüber den USA und/oder deren Mittäter suspendieren, ja sogar sicherungshalber an den geschädigten Staat (Iran) überweisen, bis die Täter deren Pflichten erfüllen.
Quod erat demonstrandum.
Die jüngsten Angriffe der USA auf den Iran stellen eine Einmischung in innere Angelegenheiten des Iran dar und haben materiell mit dem MoU nichts zu tun.
The Telegraph
Trump: Iran is "evil" and a "cancer." WATCH: https://www.youtube.com/watch?v=SgOVX2b3YvE Subscribe: @TheTelegraphUK
Dieser kulturlose Affenarsch geht seinem Ende zu.
Arthur Lambauer
Die jüngsten Angriffe der USA auf den Iran stellen eine Einmischung in innere Angelegenheiten des Iran dar und haben materiell mit dem MoU nichts zu tun.
Der Beschuss von abtrünnigen und daher nicht innocent passierenden Handelsschiffen in der Straße von Hormoz durch Iran ist weder ein feindseliger Akt (Aggression) noch Gewaltanwendung in internationalen Beziehungen laut UN-Charta, sondern eine innerstaatliche exekutive Maßnahme zur Durchsetzung nationalen Rechts: der Regelungen zur Passage der genannten Straße.
Selbst wenn solcher Beschuss ungerechtfertigt wäre (weil keine Abtrünnigkeit vorliege) läge lediglich ein Verstoß Irans gegen die Pflicht, das Eigentum fremder Staatsangehöriger auf eigenem Hoheitsgebiet nicht zu schädigen, vor, und sind die USA nach Artikel 49 ARSIWA somit auf die Aussetzung der Erfüllung eigener Verpflichtungen als Gegenmaßnahme beschränkt, worunter nach Artikel 50/1/(a) nicht die Anwendung von Gewalt fällt, die der UN-Charta zuwiderläuft; welch letzteres der Fall ist, weil der Iranische Beschuss kein Angriff im Sinne des Artikels 51 UN-Charta ist und, aufgrund seiner Rechtskonformität, ein Einschreiten der USA nach Artikel 106 UN-Charta nicht infrage kommt.
Selbst wenn solcher Beschuss ungerechtfertigt wäre (weil keine Abtrünnigkeit vorliege) läge lediglich ein Verstoß Irans gegen die Pflicht, das Eigentum fremder Staatsangehöriger auf eigenem Hoheitsgebiet nicht zu schädigen, vor, und sind die USA nach Artikel 49 ARSIWA somit auf die Aussetzung der Erfüllung eigener Verpflichtungen als Gegenmaßnahme beschränkt, worunter nach Artikel 50/1/(a) nicht die Anwendung von Gewalt fällt, die der UN-Charta zuwiderläuft; welch letzteres der Fall ist, weil der Iranische Beschuss kein Angriff im Sinne des Artikels 51 UN-Charta ist und, aufgrund seiner Rechtskonformität, ein Einschreiten der USA nach Artikel 106 UN-Charta nicht infrage kommt.
Was vom NATO-Gipfel unterging, ist, dass Merz, der Halunke, davon sprach, dass Russland seine Kriegsziele in der Ukraine nicht erreichen werde, und wörtlich: "Und das ist gut so."
Das zu diesen Kriegszielen erklärtermaßen auch gehört, die Neonazis insbesondere aus den Reihen der Regierung zu tilgen, störte ihn nicht, was ein ziemlicher Skandal ist.
Das zu diesen Kriegszielen erklärtermaßen auch gehört, die Neonazis insbesondere aus den Reihen der Regierung zu tilgen, störte ihn nicht, was ein ziemlicher Skandal ist.
Arthur Lambauer
aufgrund seiner Rechtskonformität, ein Einschreiten der USA nach Artikel 106 UN-Charta nicht infrage kommt.
Im Übrigen ist der gerechtfertigte Beschuss durch Iran, bei zugrunde zu legender Auffassung nach Vernunft und Verstand durch die internationale Gemeinschaft, auch nicht als Gefährdung des Friedens aufzufassen.
Middle East Eye
🎥 “Let me not speculate on that because, in the end, let's not forget what happened on the 7th of October 2023.” In an interview aired on Sky News Arabia, Nato secretary-general Mark Rutte was asked if a potential conflict between Turkey and Israel in Syria…
Wenn eine Rote Karte im Sport annulliert wird, schreit das Europäische Parlament nach einer internationalen Untersuchung. Wenn aber eine Regierung zweifelsfreien Völkermord begeht, oder ein Volk in der Praxis seiner Nationalsprache unterdrückt, nimmt dies kaum jemand in Europa zum Anlass, brüskiert zu sein.
O tempora o mores!
O tempora o mores!
Die vom IGH in dessen Rechtsgutachten 1996 für den Gebrauch von Kernwaffen vorausgesetzten außergewöhnlichen Umstände, welche existenzbedrohend sein müssen, sind im Konflikt mit der von Naziideologie verseuchend beherrschten und von beinahe dem gesamten Nordwesten unterstützten Ukraine durchaus gegeben, sodass die Chinesische Warnung plausibel ist.
Arthur Lambauer
welche existenzbedrohend sein müssen
Setzte sich der liberalistisch nationalistisch faschistoide Materialismus des Nordwestens durch, bedeutete dies über kurz oder lang die vollständige Ausrottung der Völker des globalen Südens.
Mit UN-Doc S/747 (mit S/747/Corr.1 auf 17. Mai 1948 korrigiert) wurde ein Telegramm der provisorischen Regierung "Israels" veröffentlicht, in dem eine "Erklärung über die Staatsgründung" mitgeteilt wird.
Aus den Formulierungen darin ergibt sich deutlich, dass die Handelnden von Anfang an in ganz Palästina einen zionistischen Judenstaat errichten wollten, ohne die Palästinenser selbst-bestimmt mitregieren zu lassen.
Solch ein Israel, das dadurch somit mitnichten rechtskonform gegründet worden ist, anzuerkennen, ist massiv völkerrechtswidrig, weil es das Palästinensische Selbstbestimmungsrecht als fundamentale Institution der internationalen Gemeinschaft mit Stiefeln (bzw. hier besser zutreffend: mit steifen Schwänzen und angefeuchteten Kinder-Vaginen) tritt, während, solche Anerkennung abzulehnen, die reinste Form der Völkerrechtsliebe und -Konformität darstellt.
Völlig ausgeschlossen und massiv gegen das genannte Recht verstoßend wäre, die Hamas vom passiven Wahlrecht auszuschließen, weil sie diese Anerkennung ablehnt.
Zum Selbstbestimmungsrecht der Völker zählt übrigens auch, die Entscheidung zu treffen, auf welchem Platz des Planeten (mit Zustimmung der internationalen Gemeinschaft) gesiedelt wird; weshalb an einem Platz angestammte Völker wie die Palästinenser in Palästina nur völkerrechtswidrig von dort vertrieben werden können, was auch mehrere der Menschenrechte ihrer Angehörigen bestimmen.
Aus den Formulierungen darin ergibt sich deutlich, dass die Handelnden von Anfang an in ganz Palästina einen zionistischen Judenstaat errichten wollten, ohne die Palästinenser selbst-bestimmt mitregieren zu lassen.
Solch ein Israel, das dadurch somit mitnichten rechtskonform gegründet worden ist, anzuerkennen, ist massiv völkerrechtswidrig, weil es das Palästinensische Selbstbestimmungsrecht als fundamentale Institution der internationalen Gemeinschaft mit Stiefeln (bzw. hier besser zutreffend: mit steifen Schwänzen und angefeuchteten Kinder-Vaginen) tritt, während, solche Anerkennung abzulehnen, die reinste Form der Völkerrechtsliebe und -Konformität darstellt.
Völlig ausgeschlossen und massiv gegen das genannte Recht verstoßend wäre, die Hamas vom passiven Wahlrecht auszuschließen, weil sie diese Anerkennung ablehnt.
Zum Selbstbestimmungsrecht der Völker zählt übrigens auch, die Entscheidung zu treffen, auf welchem Platz des Planeten (mit Zustimmung der internationalen Gemeinschaft) gesiedelt wird; weshalb an einem Platz angestammte Völker wie die Palästinenser in Palästina nur völkerrechtswidrig von dort vertrieben werden können, was auch mehrere der Menschenrechte ihrer Angehörigen bestimmen.