RA em. Mag. Arthur H. Lambauer
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Völkerrecht in der internationalen Politik
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Al Jazeera English
Al Jazeera English White House: Seized tankers violated sanctions, crews can be prosecuted @aljazeeraglobal
Aufgrund der andernorts zur Genüge diskutierten Rechtmäßigkeit der Russischen militärischen Sonderoperation in der Ukraine erweisen sich die US-Sanktionen gegen die Russische Föderation auch unter Artikel 106 UN-Charta als unzulässig bzw. nichtig.

Russische oder andere Tanker können demnach auch nicht dagegen verstoßen haben.
Arthur Lambauer
Jemen Wenn A/RES/2625(XXV) e contrario vorsieht, dass eine Sezession nur bei Schlechtvertretung durch die Zentralregierung ohne deren Zustimmung zulässig ist, dann soll das nur gelten, wo der einstmalige Eintritt der zur Sezession Willigen in den Staatsverband…
https://t.me/aljazeeraglobal/126335

Außerdem ist der betreffende Grundsatz aus A/RES/2625(XXV) des Verbots der Sezession ohne Zustimmung der Zentralregierung ferner nicht verletzt, wenn der gemeinsame Zentralstaat territorial föderale Strukturen aufweist, also schon aus ehemals selbständigen einzelnen Territorien zusammengesetzt wurde, und eines von welchen nun sich wieder abspalten will.

Das ergibt sich aus der Bedeutung der im folgenden Zitat aus A/RES/2625(XXV) fett hervorgehobenen Passage:

Nothing in the foregoing paragraphs shall be construed as authorizing or encouraging any action which would dismember or impair, totally or in part, the territorial integrity or political unity of sovereign and independent States conducting themselves in compliance with the principle of equal rights and self-determination of peoples as described above and thus possessed of a government representing the whole people belonging to the territory without distinction as to race, creed or colour.


Aufgrund des Selbstbestimmungsrechts der Völker, welches unsere globale Rechtsordnung zentral fundamentiert, sind Verträge über den gesamtstaatlichen Zusammenschluss von Völkern als unter dem impliziten, dem ius cogens dieses fundamentalen Rechts entsprechenden Vorbehalt geschlossen anzusehen, dass ein Ausscheiden aus dem Staatsverband zusammen mit dem in ihn eingebrachten Territorium auch dann zulässig sein soll, wenn keine Schlechtvertretung durch die Zentralregierung vorliegt.

Denn der Begriff der territorialen Integrität bzw. seine inhaltliche Bedeutung wird von dem genannten Vorbehalt mit geprägt, sodass sie, die Integrität in solchen Fällen gar nicht zerteilt noch beeinträchtigt wird.
Arthur Lambauer
https://t.me/aljazeeraglobal/126335 Außerdem ist der betreffende Grundsatz aus A/RES/2625(XXV) des Verbots der Sezession ohne Zustimmung der Zentralregierung ferner nicht verletzt, wenn der gemeinsame Zentralstaat territorial föderale Strukturen aufweist…
Vergleiche nämlich mit dismember or impair im oben zitierten Absatz aus A/RES/2625(XXV) die disruption im dort unmittelbar darauffolgenden, nachstehend zitierten Absatz:

Every State shall refrain from any action aimed at the partial or total disruption of the national unity and territorial integrity of any other State or country.


Hier wird hinsichtlich der politischen Kraft zur Sezession von Innen im Gegensatz zu jener von Außen differenziert!
Al Mayadeen English
During an ICE immigration raid in Minneapolis, federal agents fatally shot a 37-year-old mother. The woman, Renee Nicole Good, can be seen in videos attempting to drive away before an agent fires three shots at her. After the shots were fired, videos suggested…
Auf dem Video verdeckt zeitweise der Polizist neben der Eingangstüre jenen, der vor dem Fahrzeug steht; letzteren drohte das Opfer zu überfahren, weshalb er seine Waffe zog und schoss.

Die Frage ist, ob die bewaffnete Exekutivmacht in Fällen, da sie Angriffen durch Flucht (hier einen Sprung zur Seite) entgehen könnte, diese Möglichkeit ergreifen muss, um das Leben des Bürgers zu schützen, oder aber, ob dieser kraft des Subordinationsverhältnisses, in dem er zum Staat und dessen Organen steht, über sich ergehen lassen muss, dass die Exekutive nicht klein beigibt, sondern sich und das Recht durchsetzt.

Ich tendiere angesichts der Ignoranz und Nonchalance, die der Bürger im Kontext von drohenden Katstrophen etc. zunehmend der Polizei gegenüberbringt, zu letzterem.

Kein Mord! Allenfalls fahrlässige Tötung wegen Notwehrexzesses, zur Beurteilung wessen die Kenntnis der Hintergründe des Einsatzes hilfreich wenn nicht notwendig wäre.
https://t.me/politico_europe/33006

Jeder Staat, der einen tauglichen Arbeitsplan vorweist, also rechtlich, technisch und politisch einwandfreie Ziele erlangen will, die der Menschheit insgesamt zugutekommen, kann nach dem ISA-Regime auf jene Rohstoffe zugreifen, die er hierfür braucht.

Es geht aber überhaupt nicht an, dass ein Staat unilateral auf Ressourcen zugreifen will, ohne der Weltgemeinschaft, wie zuvor dargelegt, Rechenschaft abzulegen.
https://news.un.org/en/story/2026/01/1166739

Ja, lasst sie alle los, all die Abermillionen konsumgierigen Leute, die schon in den Startlöchern scharren, auf dass sie es uns, dem dekadenten Nordwesten, gleichmachten, um den Superreichen weiterhin die Taschen zu füllen und das Habitat weiter zu vernichten!
IRNA News Agency 🇮🇷
Iran to firmly defend its sovereignty, territorial integrity: Top general Tehran, IRNA – Chairman of the Chief of Staff of Iran’s Armed Forces Major General Abdolrahim Mousavi says the Islamic Republic will not allow terrorists to prevail and will keep defending…
In den letzten vier, fünf Tagen konnte, bedauerlicherweise gerade nicht bespiellos, anhand der Lage in Iran sehr gut beobachtet werden, wie die hochverräterischen Massenmedien Krieg nach den Interessen des waffenindustriellen Establishments propagieren.

Da kursierten von Anfang an, ohne jeden sachlichen Beleg, wild phantasierte Zahlen über Todesopfer und schießende Behörden. Da wurde das Abschalten der Telekommunikation angeprangert, anstatt einzugestehen, dass der Grund dafür genau diese Falschinformation durch westliche Medien war: sie nicht ins Land dringen zu lassen, auf dass die Ausschreitungen noch angetrieben würden.

Erschreckend ist vor diesem Hintergrund, dass es in Österreich noch auch, soweit kurzfristig überblickbar, anderswo in Europa keinen der A/RES/110(II) über das Verbot der Kriegspropaganda entsprechenden Straftatbestand gibt, demzufolge diese Huren des Hochverrats, denen das Blut der Iraner an den Händen klebt, belangt werden könnten.

Es ist der Wahnsinn der Dekadenz des Westens, der expandieren will: hinein in die Gesellschaften des Globalen Südens, wo noch weitgehende Verschonung von materialistischer Verseuchung und psychosozialer Deprivation vorherrschen. Er duldet keine Antipoden, denn anhand derer Spiegelbildes würde er an sich selbst erinnert, was Schmerzen versursachte, die er scheut.

Also müsse alles infiziert werden.
Al Jazeera English
AJ+ (Youtube) Greenlandic Leader on Colonization: It’s Still Here @aljazeeraglobal
Da ist eine Ellen lange Liste von völkerrechtlichen Argumenten, aus denen die Abmachungen zwischen Washington und Kauffmann (1941) bzw. Dänemark (1951) für unrechtmäßig angesehen werden müssen und ein Recht der USA zur militärischen Präsenz auf Grönland für inexistent.

Sie werden, so es der Verlauf der Dinge erfordern sollte, vorgetragen werden.

Allen voran steht aber, dass ohne die freie Zustimmung der Grönländer gar nichts geht!
Press TV
▶️ Storm through displacement tents in Gaza @PressTV
Der Zionismus muss, mit all seinen Protagonisten, ausgelöscht werden!
Laut Artikel 103 UN-Charta gehen, im Falle eines Konflikts zwischen den beiden, den Verpflichtungen der UN-Mitglieder aus früheren Verträgen jene aus der UN-Charta vor.

Das heißt insbesondere, dass die Pflichten aus der Atlantik Charta gegenüber jenen nach Artikel 26 und 43 UN-Charta ins Hintertreffen geraten, solange und sofern nicht Artikel 106 derselben zur Anwendung kommt, was lediglich punktuell der Fall sein kann, weil jedwede permanente militärische Aufstellung, die über die Minimalrüstung nach Artikel 26 hinausgeht, mit dem zwingenden Recht der UN-Grundsätze und Zwecke unvereinbar ist.

In praxi bedeutet dies, dass ein permanentes Bemühen der UN-Mitglieder stattzuhaben hat, die in Artikel 26 und 43 vorgesehene Minimalrüstung, bei deren Unterstellung dem Befehl des UNSC, herbeizuführen, womit dann auch Artikel 106 endgültig obsolet wird.

Was aber Artikel 107 UN-Charta angeht, führen ihn die faschistoiden und UN-charta-feindlichen Okkupations-Phantasien der US-Amerikaner nachgerade ad absurdum, ergibt sich doch aus der UN-Declaration aus 1942, bzw. aus der in ihr zitierten Atlantic Charter, dass Ziel solcher Verfolgungshandlungen gegen (ehemalige) Feindstaaten deren Faschismus zu sein hat; womit im Übrigen - und der Fall Grönland zeigt dies bestens auf - einmal mehr klar und deutlich wird, dass der WKII zwischen den Nazis, den Zionisten und dem US-Finanzjudentum abgekartetes Spiel war, um die Welt (über militärische Fremdbesetzung) in permanenter Unterdrückung zu halten, während man selbst einen Entwicklungsvorsprung erzielte, den man vor allem waffentechnisch (somit völkerrechtswidrig) zum eigenen usurpierten Vorteil ausbauen würde, sodass die UN-Charta nur begleitendes Mittel zum Zweck, im Sinne des Machens einer Guten Mine zum Bösen Spiel, gewesen wäre, was deren Buchstaben und Geist diametral zuwiderläuft, und welches Ergebnis nur unter Außerachtlassung jedweden Guten Glaubens als absurd erzielt werden kann.

Die Wiener Vertragsrechtskonvention sieht vor, dass selbst nach Vertragsabschluss entstehendes ius cogens einen Vertrag, der ihm zuwiderläuft, zunichte macht. Dies trifft somit auf alle militärischen Kooperationsverträge sowie auf alle Investitionsverträge mit den USA zu, um nur sie zu nennen, die allesamt überdies deshalb nicht sind, weil sie unter Zwang und durch Betrug zustande kamen.

Die US-Administration steht ganz schön nackt vor uns. Und es liegt an uns, ihr wieder Hosen zu geben, wenn sie sich glaubwürdig und nachhaltig an die UN-Charta hält.
Arthur Lambauer
Laut Artikel 103 UN-Charta gehen, im Falle eines Konflikts zwischen den beiden, den Verpflichtungen der UN-Mitglieder aus früheren Verträgen jene aus der UN-Charta vor. Das heißt insbesondere, dass die Pflichten aus der Atlantik Charta gegenüber jenen nach…
Jede Form des Imperialismus führt zwangsläufig dahin, dass es Gewinner und Verlierer unter den Völkern gibt, was die UN-Charta ausschließt.

Die NATO verwechselt, was die besonderen, zuvor erörterten, Möglichkeiten nach Artikel 106f UN-Charta angeht, den zulässigen Kampf gegen den Faschismus mit einer Carte Blanche zum Imperialismus und schürt den Faschismus damit selbst, um sich als Selbstzweck am Leben zu halten.

Die UN-Charta verankert demgegenüber die oberste Gleichheit aller Völker und deren gleichen Rechte, insbesondere das auf Selbstbestimmung, was über kurz oder lang, als beabsichtigtes Ziel, dazu führen soll und wird, dass der Planet von Kleinstaaten übersäht ist, deren Interessen in den Organgen der UNO und derer Spezialorganisationen gebündelt werden, was sicherstellt, dass alle zum Zug kommen.

Letzteres bedingt ein besonnenes und in zeitlicher Hinsicht gut kalkuliertes Vorgehen, das, insbesondere was die Raumfahrt angeht, einzig durch das Schlagendwerden aeronomischer und astrophysikalischer Todesgefahren für die Erde determiniert werden kann und im Übrigen keine Eile, vielmehr rationale Musse zulässt.

Indem die US-Administration den Klimawandel leugnet andererseits aber die Raumfahrt unter Missachtung der Interessen der Weltgemeinschaft forcieren will, befindet sie sich in einem unauflösbaren Widerspruch, der ihren Wahnsinn manifestiert.

Was für einen philosophischen Sinn, frage ich erneut, hätte es, ins All aufzubrechen, und dabei einen nicht mehr bewohnbaren Planeten samt Milliarden Toter zurückzulassen!
Anadolu Agency
🗣️ 'If we don't go in, Russia's going to go in, and China's going to go in,' 🔺 US President Donald Trump says he 'can't rely on Denmark' to defend Greenland against potential threats from Russia or China 🔺 Earlier today, Danish Foreign Minister Lars Lokke…
Schon bei WICQUEFORT, L'ambassadeur et ses fonctions, breit diskutiert, lässt sich nachlesen, dass nur Souveräne diplomatische Vertreter unterhalten können.

Dänemark war, ab dem Zeitpunkt seiner militärischen Besetzung durch Hitler-Deutschland 1940, nicht souverän! Die mit dem davor entsandten Dänischen Vertreter KAUFFMANN getroffene Vereinbarung über Thule vom 9. April 1941 war daher, abgesehen davon, dass er wohl keine full powers dafür besaß, unwirksam. Eine mögliche Sicht, wonach der Akt der Fürsorge Grönlands (und damit Dänemarks) diente und deshalb zulässig war, muss schon deshalb ausscheiden, weil, aus heutiger Sicht, höchst fragwürdig ist, ob nicht Hitler und Washington kolludierten. Im Übrigen hatte solch eine Variante erst recht der Ratifizierung nach Ende der Besetzung bedurft, zu einer welchen es nicht gekommen ist; auch gebot sie, dass das Unterfangen der militärischen Präsenz mit dem Ende der Besetzung des Mutterlandes befristet gewesen wäre.

Da existieren außerdem etwa NYT-Artikel aus dieser Zeit, denen zufolge davon auszugehen ist, dass die militärische Übernahme Grönlands durch die USA im April 1941 längst vollzogen war, weshalb ein Moment des Zwangs hinzutritt, der die Wirksamkeit desgleichen aufhebt.

Bereits dargetan wurde, dass die im ersten Erwägungsgrund der Vereinbarung von 1941 aufscheinenden Bemerkungen über die Reaktionen der Grönländer auf die deutsche Invasion Dänemarks nicht als Zustimmung zu dieser Vereinbarung anzusehen waren.

Die Vereinbarung von 1951 aber erfolgte nach Inkrafttreten der UN-Charta, deren originäres Mitglied Dänemark ist. Das darin verankerte Selbstbestimmungsrecht der Grönländer hätte also voll zum Traen kommen müssen, was nur eine formelle Zustimmung zu dieser Vereinbarung bedeuten hätte können, zu der es nicht gekommen ist. Auch dies macht Nichtigkeit derselben aus.

Die militärische US-Präsenz auf Grönland steht auf porösen tönernen Beinen, die bereits erheblich erschüttert sind.
Die Trump-Administration tritt auf, als sei sie die einzige souveräne Macht auf diesem Globus, was sie bei weitem nicht ist. Sie missachtet systematisch geltendes Völkerrecht, zumindest rhetorisch, was an Schädlichkeit für das System internationalen Zusammenlebens hinreicht.

Insbesondere will sie von der UN-Charta offenbar nichts mehr wissen.

All dies rechtfertigt geschlossenes kollektives Vorgehen gegen die USA durch in die internationale Gemeinschaft.
Kürzlich berichtete eine iranisch-stämmige Journalistin im ORF u. a., was alles aufgrund der aktuellen Internetsperre im Iran derzeit nicht funktioniere: Da war die Rede vom Telefonieren, dem Handel, der ohne Kommunikation sei, Spitäler, in denen nicht operiert werden könne etc. etc.

Man war geneigt zu erkennen, dass den Iranern an sich Lebensnotwendiges kaum ermangelt, sodass die Gewaltbereitschaft, mit der die Behörden bei manchen Demonstrationen konfrontiert waren, menschenrechtlich verwerflich einzustufen ist.

Anbei Artikel 1/3 UN-Charta: für alle heißt es hier! Damit das aufgehen kann, muss sich jeder mit dem Notwendigen und Würdigen bescheiden. Abgesehen von den westlich unilateral und völkerrechtswidrig verhängten Sanktionen bzw. deren Auswirkungen auf das iranische Leben sind die Iraner durchaus imstande, ein würdiges Leben zu führen.

Was nottut, um es wiederholt zu betonen, ist eine Beschränkung des Konsums im Westen, wogegen die in Österreich jüngst eingeleiteten Maßnahmen als erster Schritt wirksam sein können.

Menschenansammlungen, die mit erhitztem Gemüt und somit, bei entsprechender Disziplinierung durch die Polizei, auch gewaltbereit Luxus und Verschwendung postulieren, sind weder friedlich noch im Sinne des obigen Zitats für alle am Plan.

Man kann das beschönigen, ignorieren und sich auf die Strenge konzentrieren, mit der der Staat dem Einhalt gebieten will; doch das ändert nichts daran, dass es rechtswidrig und feindselig ist, was solche sogenannte Demonstranten, die in Wahrheit Raudies sind, aufführen.

Dies lässt sich, angesichts deren, in völliger Verkennung der Menschenrechte, absoluten Willens, sich durchzusetzen, nicht anders denn als höchste Gefahr für den Weltfrieden deuten, wogegen Iran verpflichtet ist, wirksam und rasch einzugreifen, um einen Flächenbrand zu verhindern.

Wer dies ignoriert, oder sogar ins Gegenteil verkehrt und Iran anklagt, begeht Kriegspropaganda und verstößt massiv gegen die Grundsätze und Zwecke der UN-Charta, weshalb er selbst seiner Menschenrechts-Position verlustig geht!

https://t.me/almayadeenenglish/17547
CNA Deutsch Nachrichten
Im Interview erläutert Markus Rode, Leiter von Open Doors Deutschland, wie der Weltverfolgungsindex 2026 die wachsende Christenverfolgung von Syrien bis Afrika zeigt. https://de.catholicnewsagency.com/article/3045/keine-sicheren-gebiete-mehr-fur-christen…
Ohne das Christentum (und den Islam!) gäbe es Europa heute nicht. Und ohne Europa wären wir in Sachen R&D weit hinter dem zurück, wo wir stehen.

Doch das Christentum muss zugestehen, dass nicht alle seiner Regeln gut waren und/oder nicht alle gegriffen haben; weshalb man im letzteren Fall bereitwillig und im Laufe der Zeit dazu überging, sie abzuändern, um sie an die Praxis anzupassen und so das Recht Lügen zu strafen.

Wir stehen mitnichten am Anfang des Endes des Christentums. Doch die Radikalität, mit der es in sich zu gehen hat, um kontemplativ über sich selbst zu verweilen und gestärkt daraus hervorzugehen, muss beispiellos sein, sonst wird es nicht funktionieren.
Angehefteter Artikel 1 des US-dänischen Grönland-Abkommens aus 1951 zeigt bereits, wo des Pudels Kern liegt:

Der NAT hätte ohne die Zustimmung der Grönländer niemals abgeschlossen werden dürfen, was aber erfolgt ist, weshalb er nichtig ist.

1949 galt die UN-Charta in ihrer Verankerung des Selbstbestimmungsrechts voll, sodass völlig unerheblich ist, auf welchem Stand sich dabei die Dänische Verfassung befand, welche erst 1953 allmählich begann gleichzuziehen.

Bemerkt sei noch, dass Artikel 1/2 UN-Charta:

To develop friendly relations among nations based on respect for the principle of equal rights and self-determination of peoples, and to take other appropriate measures to strengthen universal peace;


das Selbstbestimmungsrecht selbst klar und deutlich nicht zum zu erlangenden Ziel erkürt, sondern (als ius cogens) als bereits vollständig existierend feststellt.