#Usul_Regel
▪️ Eine wichtige Regel/Grundsatz bei den Fiqh- und Usulgelehrten besagt:
(الأمْرُ المُجَرّدُ عَن القَرائِنِ يُفِيدُ الوُجوب.)
„Der Befehl (die Anordnung), der frei von Indizien ist, deutet auf die Verpflichtung (der Sache) hin.“
➡️ Das bedeutet:
Wenn im Quran oder der Sunnah ein Befehl (eine Anordnung) erwähnt wird, und dieser frei von jeglichen Indizien ist, die diesen Befehl aufheben, deutet das Urteil auf die Verpflichtung/Pflicht der Sache hin.
• Imam Abul-'Abbās #Ibn_Taymiyyah (661 - 728 n. H.) sagte:
( وأمر الله ورسوله إذا أطلقَ كان مُقتضاه الوجوب.)
„Und der Befehl von Allah und Seinem Gesandten in genereller Form, so ziehen sie die Verpflichtung (Al-Wujub) nach sich.“
📗 [„Majmu' Al-Fatāwā“ (22/29)]
• Und das ist die Ansicht der meisten Gelehrten der vier Rechtsschulen.
📗 [Siehe: „Scharḥ Al-Kaukab Al-Munir“ (3/36)]
https://t.me/islamstudy_hadith2
▪️ Eine wichtige Regel/Grundsatz bei den Fiqh- und Usulgelehrten besagt:
(الأمْرُ المُجَرّدُ عَن القَرائِنِ يُفِيدُ الوُجوب.)
„Der Befehl (die Anordnung), der frei von Indizien ist, deutet auf die Verpflichtung (der Sache) hin.“
➡️ Das bedeutet:
Wenn im Quran oder der Sunnah ein Befehl (eine Anordnung) erwähnt wird, und dieser frei von jeglichen Indizien ist, die diesen Befehl aufheben, deutet das Urteil auf die Verpflichtung/Pflicht der Sache hin.
• Imam Abul-'Abbās #Ibn_Taymiyyah (661 - 728 n. H.) sagte:
( وأمر الله ورسوله إذا أطلقَ كان مُقتضاه الوجوب.)
„Und der Befehl von Allah und Seinem Gesandten in genereller Form, so ziehen sie die Verpflichtung (Al-Wujub) nach sich.“
📗 [„Majmu' Al-Fatāwā“ (22/29)]
• Und das ist die Ansicht der meisten Gelehrten der vier Rechtsschulen.
📗 [Siehe: „Scharḥ Al-Kaukab Al-Munir“ (3/36)]
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#Hanbali_Rechtsschule
📚 Freitags fasten, wenn dies auf den Tag von 'Arafah fällt
▪️ Laut unserer hanbalitischen Rechtsschule ist es verpönt (makruh) freitags zu fasten.
Damit ist gemeint, wenn man speziell den Freitag für ein freiwilliges Fasten aussucht.
Ausgenommen sind Tage, an denen man für gewöhnlich fastet und hierbei eigentlich nicht beabsichtigt, den Freitag zu fasten, jedoch fällt jener Tag auf den Freitag, wie z. B. in diesem Jahr der Tag von 'Arafah.
👉 Somit kann man am kommenden Freitag fasten, da er auf den Tag von 'Arafah fällt.
• Imam #Ibn_Qudamah (541 - 620 n. H.) erwähnte, dass dies die Ansicht der Hanabilah ist und #Imam_Ahmad klar darauf hinwies.
📗[Siehe: „Al-Mughni“ (2122)]
• Hier der Text in meinem arabischen Kanal:👇
https://t.me/ahlul_hadith/1289
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📚 Freitags fasten, wenn dies auf den Tag von 'Arafah fällt
▪️ Laut unserer hanbalitischen Rechtsschule ist es verpönt (makruh) freitags zu fasten.
Damit ist gemeint, wenn man speziell den Freitag für ein freiwilliges Fasten aussucht.
Ausgenommen sind Tage, an denen man für gewöhnlich fastet und hierbei eigentlich nicht beabsichtigt, den Freitag zu fasten, jedoch fällt jener Tag auf den Freitag, wie z. B. in diesem Jahr der Tag von 'Arafah.
👉 Somit kann man am kommenden Freitag fasten, da er auf den Tag von 'Arafah fällt.
• Imam #Ibn_Qudamah (541 - 620 n. H.) erwähnte, dass dies die Ansicht der Hanabilah ist und #Imam_Ahmad klar darauf hinwies.
📗[Siehe: „Al-Mughni“ (2122)]
• Hier der Text in meinem arabischen Kanal:👇
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Die Hajj im Jahr 1440 n. H. (2019).
#Kurzabhandlung über die Hajj
📚 Die Pilgerfahrt (Al-Hajj) und die dazugehörigen Säulen und Pflichthandlungen
Morgen ist der 8.Dhul-Hijjah und die Hajj beginnt am Vormittag.
▪️ Die (vier) Säulen der Hajj:
• 1. Der Ihrām, welcher die Absicht ist, um in das Ritual einzutreten.
• 2. Das Stehen bei/in 'Arafah.
• 3. Tawāf Az-Ziyārah (auch „Tawāf Al-Ifādhah“ genannt).
• 4. As-Sa'i (sieben Mal zwischen As-Safā und Al-Marwah laufen)
▪️ Die (sieben bzw. acht) Wājibāt (Pflichthandlungen) der Hajj:
• 1. Ab dem Miqāt in den Ihrām einzutreten/ihn anzulegen. (Der Ihrām selbst ist eine Säule.)
• 2. Bis zum Sonnenuntergang in/bei 'Arafah stehen.
• 3. Die Übernachtung (der 10. Nacht von Dhul-Hijjah) bis nach Mitternacht in Muzdalifah.
• 4. Das Werfen der Steine.
• 5. Die Haare rasieren oder kürzen.
• 6. Die Übernachtung der Taschriq-Tage (11., 12. und 13. Dhul-Hijjah) in Minā.
• 7. Tawāf Al-Wadā' (der Abschieds-Tawāf).
• 8. Derjenige, der die Art der Tamattu'-Hajj oder Qirān-Hajj vollzieht, muss ein Opfertier (in Form eines Schafes) darbringen.
▪️ Alles andere sind Sunan (Sunnah-Handlungen).
➡️ Anmerkung:
Der Unterschied zwischen den Säulen, Pflichthandlungen (Wājibāt) und Sunnah-Handlungen:
• Die Hajj ist ohne eine der Säulen ungültig.
• Wenn man eine der Pflichthandlungen auslässt, bleibt die dagegen Hajj gültig. Viele Gelehrten sagen jedoch, dass derjenige, der eine Pflichthandlung unterlässt, ein Schaf schlachten muss.
• Was die Sunnah-Handlungen angeht, so lastet nichts auf denjenigen, der diese unterlässt.
📗 [Siehe u. a.: „'Umdatu Al-Fiqh“ von #Ibn_Qudāmah, und „Ar-Raud Al-Murbi‘“ von Al-Buhuti]
Geschrieben von Abu Suleyman (25.11.1440 n. H.)
https://t.me/islamstudy_hadith2
📚 Die Pilgerfahrt (Al-Hajj) und die dazugehörigen Säulen und Pflichthandlungen
Morgen ist der 8.Dhul-Hijjah und die Hajj beginnt am Vormittag.
▪️ Die (vier) Säulen der Hajj:
• 1. Der Ihrām, welcher die Absicht ist, um in das Ritual einzutreten.
• 2. Das Stehen bei/in 'Arafah.
• 3. Tawāf Az-Ziyārah (auch „Tawāf Al-Ifādhah“ genannt).
• 4. As-Sa'i (sieben Mal zwischen As-Safā und Al-Marwah laufen)
▪️ Die (sieben bzw. acht) Wājibāt (Pflichthandlungen) der Hajj:
• 1. Ab dem Miqāt in den Ihrām einzutreten/ihn anzulegen. (Der Ihrām selbst ist eine Säule.)
• 2. Bis zum Sonnenuntergang in/bei 'Arafah stehen.
• 3. Die Übernachtung (der 10. Nacht von Dhul-Hijjah) bis nach Mitternacht in Muzdalifah.
• 4. Das Werfen der Steine.
• 5. Die Haare rasieren oder kürzen.
• 6. Die Übernachtung der Taschriq-Tage (11., 12. und 13. Dhul-Hijjah) in Minā.
• 7. Tawāf Al-Wadā' (der Abschieds-Tawāf).
• 8. Derjenige, der die Art der Tamattu'-Hajj oder Qirān-Hajj vollzieht, muss ein Opfertier (in Form eines Schafes) darbringen.
▪️ Alles andere sind Sunan (Sunnah-Handlungen).
➡️ Anmerkung:
Der Unterschied zwischen den Säulen, Pflichthandlungen (Wājibāt) und Sunnah-Handlungen:
• Die Hajj ist ohne eine der Säulen ungültig.
• Wenn man eine der Pflichthandlungen auslässt, bleibt die dagegen Hajj gültig. Viele Gelehrten sagen jedoch, dass derjenige, der eine Pflichthandlung unterlässt, ein Schaf schlachten muss.
• Was die Sunnah-Handlungen angeht, so lastet nichts auf denjenigen, der diese unterlässt.
📗 [Siehe u. a.: „'Umdatu Al-Fiqh“ von #Ibn_Qudāmah, und „Ar-Raud Al-Murbi‘“ von Al-Buhuti]
Geschrieben von Abu Suleyman (25.11.1440 n. H.)
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#Kurzabhandlung über die Hajj
📚 Der „Tarwiyah-Tag“
Der heutige Tag, der 8. Dhul-Hijjah, wird Tag von Tarwiyah genannt.
Die Hajj beginnt für die meisten Pilgerer am Vormittag vom Tarwiyah-Tag, indem sie sich von Makkah aus nach Mina begeben und sich dort in ihren Zelten niederlassen.
Sie verrichten dort 5 Gebete, beginnend mit dem Dhuhr-Gebet bis inklusive das Fajr-Gebet am 9. Tag (Tag von 'Arafah).
Es ist Sunnah, dass die Gebete gekürzt und jedes in seiner Zeit verrichtet wird und dass man die Nacht vom 8. auf den 9. in Mina verbringt.
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📚 Der „Tarwiyah-Tag“
Der heutige Tag, der 8. Dhul-Hijjah, wird Tag von Tarwiyah genannt.
Die Hajj beginnt für die meisten Pilgerer am Vormittag vom Tarwiyah-Tag, indem sie sich von Makkah aus nach Mina begeben und sich dort in ihren Zelten niederlassen.
Sie verrichten dort 5 Gebete, beginnend mit dem Dhuhr-Gebet bis inklusive das Fajr-Gebet am 9. Tag (Tag von 'Arafah).
Es ist Sunnah, dass die Gebete gekürzt und jedes in seiner Zeit verrichtet wird und dass man die Nacht vom 8. auf den 9. in Mina verbringt.
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Forwarded from Hadith | Einstufung & Erläuterung
#Einstufung_Hadith #Erläuterung_Hadith #Ahlul_Hadith #Ṣaḥīḥ #Fasten #ʿArafah #Sünden_von_2_jahren_gelöscht
📚 Hadith-Einstufung Nr.41
📖 Die Authentizität des Hadith, über das Fasten am Tag von ʿArafah
▪️ Der edle Ṣaḥābī Abū Qatādah berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs ﷺ sagte:
(صِيامُ يَوْمِ عَرَفَةَ أَحْتَسِبُ عَلى اللَّهِ أَنْ يُكَفِّرَ السَّنَةَ الّتِي قَبْلَهُ، والسّنَةَ الّتِي بَعْدَهُ.)
„Das Fasten am Tag von ʿArafah, so erhoffe ich mir, dass Aḷḷāh (die Sünden) des letzten und nächsten Jahres auslöscht.“
📗 [Überliefert von Muslim (1162), Aḥmad (22517), Abū Dāwūd (2426) und At-Tirmidhī (749)]
Einiges über diesen Ḥadīth:
• 1. Dieser Ḥadīth ist authentisch und deshalb hat ihn u. a. auch Imām Muslim in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk“ überliefert.
• 2. Imām Abū Dāwūd hat ihn in seinem Sunnah-Werk überliefet und über ihn geschwiegen, was bedeutet, dass dieser Ḥadīth zumindest annehmbar/brauchbar (ṣāliḥ) bei ihm ist.
• 3. Imām At-Tirmidhī sagte, nachdem er diesen Ḥadīth überlieferte: „Und die Leute des Wissens sahen es als erwünscht an, am Tag von ʿArafah zu fasten, außer wenn man selbst (während der Ḥajj) in ʿArafah ist.“
Somit erwähnte At-Tirmidhī hier die Ansicht der Leute des Wissens, ohne zu erwähnen, dass es hierbei Unstimmigkeiten oder eine andere Ansicht gibt.
• 4. Wenn es um die Einstufung der Ḥadīthe geht, so soll man hauptsächlich schauen, was die früheren Imāme der Sunnah und Leute des Ḥadīth (Ahlul-Ḥadīth) gesagt haben.
• 5. Manche späteren und zeitgenössischen Personen, die höchstens als mittlere Schüler einzustufen sind, wollen hierbei für sinnlose Verwirrungen sorgen, und stufen diesen Ḥadīth als schwach ein.
Einer davon, der mit seinen isolierten und abweichenden Aussagen auffällt, ist der Jordanier Khalid Al-Hayek.
Er prahlt sogar damit, dass er der erste in der Geschichte ist, der diesen Ḥadīth als schwach eingestuft hat.
Solchen Personen und ihren Aussagen sollte keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt werden, insbesondere da sie nicht als Ḥadīth-Gelehrte bekannt sind.
Und in einem arabischen Sprichwort heißt es:
(خَالِفْ تُعرف)
„Widersprich, und du wirst dann gekannt (und bekannt).“
• 6. Ich habe mehrfach ausführlich mit Schaykh Al-Muhaddith 'Abdullah As-Sa'd gesprochen, und der sagte, dass der Ḥadīth authentisch ist und es stark missbilligt, dass manche ihn als schwach einstufen.
Fazit:
• Das Fasten am Tag von ʿArafah ist eine bestätigte Sunnah und der Ḥadīth diesbezüglich ist authentisch, und die Belohnung ist gewaltig. So lasse sie dir nicht entgehen.
Und Allah weiß es am besten.
t.me/hadith_einstufung
📚 Hadith-Einstufung Nr.41
📖 Die Authentizität des Hadith, über das Fasten am Tag von ʿArafah
▪️ Der edle Ṣaḥābī Abū Qatādah berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs ﷺ sagte:
(صِيامُ يَوْمِ عَرَفَةَ أَحْتَسِبُ عَلى اللَّهِ أَنْ يُكَفِّرَ السَّنَةَ الّتِي قَبْلَهُ، والسّنَةَ الّتِي بَعْدَهُ.)
„Das Fasten am Tag von ʿArafah, so erhoffe ich mir, dass Aḷḷāh (die Sünden) des letzten und nächsten Jahres auslöscht.“
📗 [Überliefert von Muslim (1162), Aḥmad (22517), Abū Dāwūd (2426) und At-Tirmidhī (749)]
Einiges über diesen Ḥadīth:
• 1. Dieser Ḥadīth ist authentisch und deshalb hat ihn u. a. auch Imām Muslim in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk“ überliefert.
• 2. Imām Abū Dāwūd hat ihn in seinem Sunnah-Werk überliefet und über ihn geschwiegen, was bedeutet, dass dieser Ḥadīth zumindest annehmbar/brauchbar (ṣāliḥ) bei ihm ist.
• 3. Imām At-Tirmidhī sagte, nachdem er diesen Ḥadīth überlieferte: „Und die Leute des Wissens sahen es als erwünscht an, am Tag von ʿArafah zu fasten, außer wenn man selbst (während der Ḥajj) in ʿArafah ist.“
Somit erwähnte At-Tirmidhī hier die Ansicht der Leute des Wissens, ohne zu erwähnen, dass es hierbei Unstimmigkeiten oder eine andere Ansicht gibt.
• 4. Wenn es um die Einstufung der Ḥadīthe geht, so soll man hauptsächlich schauen, was die früheren Imāme der Sunnah und Leute des Ḥadīth (Ahlul-Ḥadīth) gesagt haben.
• 5. Manche späteren und zeitgenössischen Personen, die höchstens als mittlere Schüler einzustufen sind, wollen hierbei für sinnlose Verwirrungen sorgen, und stufen diesen Ḥadīth als schwach ein.
Einer davon, der mit seinen isolierten und abweichenden Aussagen auffällt, ist der Jordanier Khalid Al-Hayek.
Er prahlt sogar damit, dass er der erste in der Geschichte ist, der diesen Ḥadīth als schwach eingestuft hat.
Solchen Personen und ihren Aussagen sollte keinerlei Aufmerksamkeit geschenkt werden, insbesondere da sie nicht als Ḥadīth-Gelehrte bekannt sind.
Und in einem arabischen Sprichwort heißt es:
(خَالِفْ تُعرف)
„Widersprich, und du wirst dann gekannt (und bekannt).“
• 6. Ich habe mehrfach ausführlich mit Schaykh Al-Muhaddith 'Abdullah As-Sa'd gesprochen, und der sagte, dass der Ḥadīth authentisch ist und es stark missbilligt, dass manche ihn als schwach einstufen.
Fazit:
• Das Fasten am Tag von ʿArafah ist eine bestätigte Sunnah und der Ḥadīth diesbezüglich ist authentisch, und die Belohnung ist gewaltig. So lasse sie dir nicht entgehen.
Und Allah weiß es am besten.
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#Madhhab_Rechtsschule
#Hanbali_Rechtsschule
📚 Einiges über 'Id Al-Adhā
▪️ 1. 'Id Al-Adhā sind vier Tage.
'Id Al-Fitr dagegen ist nur ein Tag.
▪️ 2. Am Tag von 'Arafah und den vier Tagen von 'Id Al-Adhā wird nach jedem Gebet der beschränkte Takbir (At-Takbir Al-Muqayyad) gesprochen.👇
https://t.me/islamstudy/2206
▪️ 3. Der beschränkte Takbir wird dann gesprochen, wenn man in der Gemeinschaft betet. Wenn man alleine betet, spricht man ihn (zumindest laut den Hanābilah nicht.)
„Und Ibn 'Umar pflegte nicht den Takbir zu sprechen, wenn er alleine betete.“
📗 [Siehe „Ar-Raud Al-Murbi'“ (Seite 164)]
▪️ 4. Es reicht, wenn man einmal den beschränkten Takbir spricht.
• Schaykh Manṣūr Al-Buhūtī (1000 - 1051 n. H.) sagte: „Einmal ist ausreichend und wenn er ihn öfters spricht, ist das in Ordnung.“
📗 [„Ar-Raud Al-Murbi'“ (Seite 165)]
https://t.me/islamstudy_hadith2
#Hanbali_Rechtsschule
📚 Einiges über 'Id Al-Adhā
▪️ 1. 'Id Al-Adhā sind vier Tage.
'Id Al-Fitr dagegen ist nur ein Tag.
▪️ 2. Am Tag von 'Arafah und den vier Tagen von 'Id Al-Adhā wird nach jedem Gebet der beschränkte Takbir (At-Takbir Al-Muqayyad) gesprochen.👇
https://t.me/islamstudy/2206
▪️ 3. Der beschränkte Takbir wird dann gesprochen, wenn man in der Gemeinschaft betet. Wenn man alleine betet, spricht man ihn (zumindest laut den Hanābilah nicht.)
„Und Ibn 'Umar pflegte nicht den Takbir zu sprechen, wenn er alleine betete.“
📗 [Siehe „Ar-Raud Al-Murbi'“ (Seite 164)]
▪️ 4. Es reicht, wenn man einmal den beschränkten Takbir spricht.
• Schaykh Manṣūr Al-Buhūtī (1000 - 1051 n. H.) sagte: „Einmal ist ausreichend und wenn er ihn öfters spricht, ist das in Ordnung.“
📗 [„Ar-Raud Al-Murbi'“ (Seite 165)]
https://t.me/islamstudy_hadith2
📚 Das Mindestalter des Opfertieres
▪️ In einem Hadith heißt es:
( لا تَذْبَحُوا إِلا مُسِنَّةً إِلا أَنْ يَعْسُرَ عَلَيْكُمْ فَتَذْبَحُوا جَذَعَةً مِنْ الضَّأْنِ.)
„Schlachtet nur eine Musinnah. Wenn es euch aber schwerfällt, dann schlachtet ein Schaf im Jadha'ah-Alter.“
📗 [Überliefert von Muslim (1963)]
➡️ Die vier Rechtsschulen waren sich darüber uneinig, wie alt das Opfertier genau sein muss:
• So ist das #Schaf im Jadha'ah-Alter bei den Hanafiyyah und Hanābilah, welches den sechsten Monat vollendet hat. Bei den Mālikiyyah und Schafi'iyyah aber ist es ein Jahr alt.
• Die #Ziege im Musinnah-Alter (Thaniyyah) ist bei den Hanafiyyah, Mālikiyyah und Hanābilah ein Jahr alt. Bei den Schafi'iyyah aber zwei Jahre.
• Die #Kuh im Musinnah-Alter ist bei den Hanafiyyah, Schafi'iyyah und Hanābilah zwei Jahre alt. Bei den Mālikiyyah aber drei Jahre.
▪️ Das #Kamel im Musinnah-Alter ist bei allen vier Rechtsschulen fünf Jahre alt.
• Schaykh Ibn 'Uthaymin sagte: „Die islamischen Beweise zeigen auf, dass es erlaubt ist folgende Tiere als Opfertiere zu schlachten: ein sechs Monate altes Schaf, eine einjährige Ziege, eine zweijährige Kuh und ein fünfjähriges Kamel. Alles, was jünger ist, wird weder als Opfergabe noch als Opfertier angenommen.“
📗 [Siehe: „Ahkam Al-Udhiyah“]
➡️ Es ist von daher erforderlich auf das Mindestalter des Opfertieres zu achten. Sollte es jünger sein, so wird es nicht als Opfertier betrachtet.
https://t.me/islamstudy_hadith2
▪️ In einem Hadith heißt es:
( لا تَذْبَحُوا إِلا مُسِنَّةً إِلا أَنْ يَعْسُرَ عَلَيْكُمْ فَتَذْبَحُوا جَذَعَةً مِنْ الضَّأْنِ.)
„Schlachtet nur eine Musinnah. Wenn es euch aber schwerfällt, dann schlachtet ein Schaf im Jadha'ah-Alter.“
📗 [Überliefert von Muslim (1963)]
➡️ Die vier Rechtsschulen waren sich darüber uneinig, wie alt das Opfertier genau sein muss:
• So ist das #Schaf im Jadha'ah-Alter bei den Hanafiyyah und Hanābilah, welches den sechsten Monat vollendet hat. Bei den Mālikiyyah und Schafi'iyyah aber ist es ein Jahr alt.
• Die #Ziege im Musinnah-Alter (Thaniyyah) ist bei den Hanafiyyah, Mālikiyyah und Hanābilah ein Jahr alt. Bei den Schafi'iyyah aber zwei Jahre.
• Die #Kuh im Musinnah-Alter ist bei den Hanafiyyah, Schafi'iyyah und Hanābilah zwei Jahre alt. Bei den Mālikiyyah aber drei Jahre.
▪️ Das #Kamel im Musinnah-Alter ist bei allen vier Rechtsschulen fünf Jahre alt.
• Schaykh Ibn 'Uthaymin sagte: „Die islamischen Beweise zeigen auf, dass es erlaubt ist folgende Tiere als Opfertiere zu schlachten: ein sechs Monate altes Schaf, eine einjährige Ziege, eine zweijährige Kuh und ein fünfjähriges Kamel. Alles, was jünger ist, wird weder als Opfergabe noch als Opfertier angenommen.“
📗 [Siehe: „Ahkam Al-Udhiyah“]
➡️ Es ist von daher erforderlich auf das Mindestalter des Opfertieres zu achten. Sollte es jünger sein, so wird es nicht als Opfertier betrachtet.
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Wie erkennt man das Alter des Opfertieres?
Forwarded from أهْلُ السُّنَّةِ وَالْحَدِيث
⬅️ وقت ذبح الأضحية
• قال إسحاق الكوسج (١٧٠ - ٢٥١ ھ):
قلت: كم الأضحى؟ ثلاثة أيام؟
قال: ثلاثة أيام، يوم النحر، ويومان بعده.
قال إسحاق: كما قال.
📗 [اكتاب المسائل (٢٨٥٧) رواية إسحاق بن منصور الكوسج]
https://t.me/ahlul_hadith
• قال إسحاق الكوسج (١٧٠ - ٢٥١ ھ):
قلت: كم الأضحى؟ ثلاثة أيام؟
قال: ثلاثة أيام، يوم النحر، ويومان بعده.
قال إسحاق: كما قال.
📗 [اكتاب المسائل (٢٨٥٧) رواية إسحاق بن منصور الكوسج]
https://t.me/ahlul_hadith
#Hanbali_Rechtsschule
#Masāil_Al_Imam_Ahmad
📚 Die Zeit für das Schlachten an 'Id Al-Adha
▪️ Ishaq Al-Kausaj (170 - 251 n. H.) sagte:
„Ich fragte: Wie viel (Tage) sind Al-Adha? Drei Tage?”
Er (also #Imam_Ahmad) antwortete: „Drei Tage, der Tag des Schlachtens und zwei Tage danach.“
📗 [„Masail Al-Kausaj” (2857)]
➡️ Anmerkung:
Die Tage an denen man schlachten darf, sind der 'Id-Tag und die zwei darauffolgenden Tage, also am 10., 11. und 12. Dhul-Hijjah. Am letzten 'Id-Tag dagegen kann man nicht mehr das Opfertier schlachten, da die Zeit verstrichen ist.
https://t.me/islamstudy_hadith2
#Masāil_Al_Imam_Ahmad
📚 Die Zeit für das Schlachten an 'Id Al-Adha
▪️ Ishaq Al-Kausaj (170 - 251 n. H.) sagte:
„Ich fragte: Wie viel (Tage) sind Al-Adha? Drei Tage?”
Er (also #Imam_Ahmad) antwortete: „Drei Tage, der Tag des Schlachtens und zwei Tage danach.“
📗 [„Masail Al-Kausaj” (2857)]
➡️ Anmerkung:
Die Tage an denen man schlachten darf, sind der 'Id-Tag und die zwei darauffolgenden Tage, also am 10., 11. und 12. Dhul-Hijjah. Am letzten 'Id-Tag dagegen kann man nicht mehr das Opfertier schlachten, da die Zeit verstrichen ist.
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Forwarded from Hadith | Einstufung & Erläuterung
#Einstufung_Hadith #Erläuterung_Hadith #Hasan_Sahih #ʿĪd_Al_Aḍḥā #Anzahl_der_Festtage
📚 Hadith-Einstufung Nr.42
📖 Die Authentizität des Hadith, über die Anzahl der Festtage an ʿĪd Al-Aḍḥā
▪️ Der edle Ṣaḥābī ʿUqbah Ibn ʿĀmir berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs ﷺ sagte:
(يَوْمُ عَرَفَةَ وَيَوْمُ النَّحْرِ وَأَيّامُ التَّشْريقِ عِيدُنا أَهْلَ الْإسْلامِ، وهِيَ أَيّامُ أَكْلٍ وشُرْبٍ.)
„Der Tag von ʿArafah, der Tag des Schlachtens und die (drei) Taschrīq-Tage sind unsere Feiertage, o Leute des Islāms, und sie sind Tage des Essens und Trinkens.“
📗 [Überliefert von Aḥmad (17379), Abū Dāwūd (2419), An-Nasāʾī (3004) und At-Tirmidhī (773)]
Einiges über diesen Ḥadīth:
• 1. Dieser Ḥadīth ist authentisch.
- At-Tirmidhī sagte, nachdem er ihn überlieferte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“
- Abū Dāwūd und An-Nasāʾī schwiegen über ihn, was bedeutet, dass er zumindest annehmbar/brauchbar (ṣāliḥ) bei ihnen ist.
• 2. Der Prophet ﷺ erwähnte hier, dass die Anzahl der Festtage an ʿĪd Al-Aḍḥā bei 5 Tagen liegt:
- der Tag von ʿArafah (9. Tag)
- der Tag des Schlachtens (10. Tag)
- die drei Taschrīq-Tage (11. 12. und 13. Tag)
Der Tag von ʿArafah zählt für die Pilgerer, die die Ḥajj durchführen, als Festtag, da sie sich an jenem Tag alle versammeln.
Für diejenigen, die nicht die Ḥajj verrichten, zählt er nicht als Festtag und deshalb sollen sie auch diesen Tag fasten. Dies erwähnten u. a. Ibn Taymiyyah und Ibn Al-Qayyim.
• 3. Das Schlachten der Opfertiere ist laut den Ḥanābilah nur an drei Tagen gestattet, am 10., 11. und 12.
Das bedeutet aber nicht, dass der 13. nicht als Festtag gilt, da dies nur mit dem Schlachten zusammenhängt.
Fazit: Somit beträgt die Anzahl der Festtage an ʿĪd Al-Aḍḥā 4 Tage für den Nicht-Pilgerer.
📗 [Siehe u. a.: „Tuḥfatu Al-Aḥwadhī“]
Und Allah weiß es am besten.
t.me/hadith_einstufung
📚 Hadith-Einstufung Nr.42
📖 Die Authentizität des Hadith, über die Anzahl der Festtage an ʿĪd Al-Aḍḥā
▪️ Der edle Ṣaḥābī ʿUqbah Ibn ʿĀmir berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs ﷺ sagte:
(يَوْمُ عَرَفَةَ وَيَوْمُ النَّحْرِ وَأَيّامُ التَّشْريقِ عِيدُنا أَهْلَ الْإسْلامِ، وهِيَ أَيّامُ أَكْلٍ وشُرْبٍ.)
„Der Tag von ʿArafah, der Tag des Schlachtens und die (drei) Taschrīq-Tage sind unsere Feiertage, o Leute des Islāms, und sie sind Tage des Essens und Trinkens.“
📗 [Überliefert von Aḥmad (17379), Abū Dāwūd (2419), An-Nasāʾī (3004) und At-Tirmidhī (773)]
Einiges über diesen Ḥadīth:
• 1. Dieser Ḥadīth ist authentisch.
- At-Tirmidhī sagte, nachdem er ihn überlieferte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“
- Abū Dāwūd und An-Nasāʾī schwiegen über ihn, was bedeutet, dass er zumindest annehmbar/brauchbar (ṣāliḥ) bei ihnen ist.
• 2. Der Prophet ﷺ erwähnte hier, dass die Anzahl der Festtage an ʿĪd Al-Aḍḥā bei 5 Tagen liegt:
- der Tag von ʿArafah (9. Tag)
- der Tag des Schlachtens (10. Tag)
- die drei Taschrīq-Tage (11. 12. und 13. Tag)
Der Tag von ʿArafah zählt für die Pilgerer, die die Ḥajj durchführen, als Festtag, da sie sich an jenem Tag alle versammeln.
Für diejenigen, die nicht die Ḥajj verrichten, zählt er nicht als Festtag und deshalb sollen sie auch diesen Tag fasten. Dies erwähnten u. a. Ibn Taymiyyah und Ibn Al-Qayyim.
• 3. Das Schlachten der Opfertiere ist laut den Ḥanābilah nur an drei Tagen gestattet, am 10., 11. und 12.
Das bedeutet aber nicht, dass der 13. nicht als Festtag gilt, da dies nur mit dem Schlachten zusammenhängt.
Fazit: Somit beträgt die Anzahl der Festtage an ʿĪd Al-Aḍḥā 4 Tage für den Nicht-Pilgerer.
📗 [Siehe u. a.: „Tuḥfatu Al-Aḥwadhī“]
Und Allah weiß es am besten.
t.me/hadith_einstufung
#Verherrlichung_der_Sunnah
📚 Die richtige Vorgehensweise bei der Wiedergabe von Hadithen
Bei den übersetzten Hadithen, die im deutschsprachigen Raum im Umlauf sind, fallen vor allem drei Sachen auf:
➡️ 1. Manche dieser Übersetzungen sind unwahr und erfunden, und solche Hadithe existieren nicht.
➡️ 2. Einige Übersetzungen sind falsch oder schlecht übersetzt und verdrehen manchmal sogar die Bedeutung.
➡️ 3. Und das kommt sehr oft vor:
Es kommt zu Fehlern bei der Quellenangabe und der richtigen Vorgehensweise hinsichtlich der Wiedergabe von Hadithen. Und auf diesen 3. Punkt möchte ich gerne etwas ausführlicher eingehen:
• (1.) Wenn man einen Hadith erwähnt, dann ist es sehr wichtig, die genaue Quellenangabe anzugeben und zu erwähnen, welcher >FRÜHERE< Imam diesen Hadith in seinem Werk erwähnt hat.
✅ [Überliefert von Al-Bukhari (1111) und Muslim (2222)]
oder:
[Überliefert von Abu Dāwud (3333) und At-Tirmidhi (4444)]
👆 Diese Vorgehensweise ist richtig.
⛔️ „As-Silsilah As-Sahihah“ von Al-Albani...
👆 Diese Vorgehensweise ist nicht korrekt, da Al-Albani keine Hadithe überliefert und dies keine Quelle für Hadithe ist.
• (2.) Wenn möglich, sollte ein Teil des Hadith auf arabisch mit erwähnt werden.
• (3.) Wenn man sich nur mit der Übersetzung begnügt, sollte die Nr. bzw. das Kapitel des Hadith angegeben werden.
• (4.) Wenn ein Hadith von z. B. At-Tirmidhi überliefert wurde, sollte man die Beurteilung/Einstufung von ihm auf jeden Fall mit erwähnen, da er über 90% der Hadithe einstuft, nachdem er sie überliefert hat.
Z. B.: [Der Hadith wurde von At-Tirmidhi (44444) überliefert und er sagte: „Das ist ein guter und authentischer Hadith.“]
Gleiches gilt auch für Abu Dāwud und An-Nasāi, die jedoch nur dann über einen überlieferten Hadith sprechen, wenn er eine 'illah (Schwäche) hat. Ansonsten schweigen sie im Normalfall über den Hadith, wenn dieser bei ihnen annehmbar (sālih) ist.
➡️ Das sind einige Empfehlungen, wie jeder Muslim mit den Hadithen des Propheten ﷺ umgehen sollte.
Und man sollte sich immer vor Augen halten, dass dies ein anvertrautes Gut ist.
▪️ Der Gesandte Allahs ﷺ sagte in einem Mutawātir-Hadith:
(مَنْ كَذَبَ عليَّ مُتَعَمِّدًا فَلْيَتَبَوَّأْ مَقْعَدَهَ مِن النّار.)
„Wer absichtlich über mich lügt, der soll seinen Platz im (Höllen)feuer einnehmen.“
📗 [Überliefert von Al-Bukhari (1291) und Muslim (4)]
(Geschrieben von Abu Suleyman, 1440/3/27 - 05. Dez. 2018)
https://t.me/islamstudy_hadith2
📚 Die richtige Vorgehensweise bei der Wiedergabe von Hadithen
Bei den übersetzten Hadithen, die im deutschsprachigen Raum im Umlauf sind, fallen vor allem drei Sachen auf:
➡️ 1. Manche dieser Übersetzungen sind unwahr und erfunden, und solche Hadithe existieren nicht.
➡️ 2. Einige Übersetzungen sind falsch oder schlecht übersetzt und verdrehen manchmal sogar die Bedeutung.
➡️ 3. Und das kommt sehr oft vor:
Es kommt zu Fehlern bei der Quellenangabe und der richtigen Vorgehensweise hinsichtlich der Wiedergabe von Hadithen. Und auf diesen 3. Punkt möchte ich gerne etwas ausführlicher eingehen:
• (1.) Wenn man einen Hadith erwähnt, dann ist es sehr wichtig, die genaue Quellenangabe anzugeben und zu erwähnen, welcher >FRÜHERE< Imam diesen Hadith in seinem Werk erwähnt hat.
✅ [Überliefert von Al-Bukhari (1111) und Muslim (2222)]
oder:
[Überliefert von Abu Dāwud (3333) und At-Tirmidhi (4444)]
👆 Diese Vorgehensweise ist richtig.
⛔️ „As-Silsilah As-Sahihah“ von Al-Albani...
👆 Diese Vorgehensweise ist nicht korrekt, da Al-Albani keine Hadithe überliefert und dies keine Quelle für Hadithe ist.
• (2.) Wenn möglich, sollte ein Teil des Hadith auf arabisch mit erwähnt werden.
• (3.) Wenn man sich nur mit der Übersetzung begnügt, sollte die Nr. bzw. das Kapitel des Hadith angegeben werden.
• (4.) Wenn ein Hadith von z. B. At-Tirmidhi überliefert wurde, sollte man die Beurteilung/Einstufung von ihm auf jeden Fall mit erwähnen, da er über 90% der Hadithe einstuft, nachdem er sie überliefert hat.
Z. B.: [Der Hadith wurde von At-Tirmidhi (44444) überliefert und er sagte: „Das ist ein guter und authentischer Hadith.“]
Gleiches gilt auch für Abu Dāwud und An-Nasāi, die jedoch nur dann über einen überlieferten Hadith sprechen, wenn er eine 'illah (Schwäche) hat. Ansonsten schweigen sie im Normalfall über den Hadith, wenn dieser bei ihnen annehmbar (sālih) ist.
➡️ Das sind einige Empfehlungen, wie jeder Muslim mit den Hadithen des Propheten ﷺ umgehen sollte.
Und man sollte sich immer vor Augen halten, dass dies ein anvertrautes Gut ist.
▪️ Der Gesandte Allahs ﷺ sagte in einem Mutawātir-Hadith:
(مَنْ كَذَبَ عليَّ مُتَعَمِّدًا فَلْيَتَبَوَّأْ مَقْعَدَهَ مِن النّار.)
„Wer absichtlich über mich lügt, der soll seinen Platz im (Höllen)feuer einnehmen.“
📗 [Überliefert von Al-Bukhari (1291) und Muslim (4)]
(Geschrieben von Abu Suleyman, 1440/3/27 - 05. Dez. 2018)
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Neue #Kurzabhandlung #Fiqh_Angelegenheit
📚„Die Fitnah der ständigen Fotografie und die Aufnahme von Videos, in denen Menschen bzw. Lebewesen aufgenommen werden“ (Teil 1)
Zweifelsfrei gehören Bilder und fotografische Aufnahmen von Menschen und Lebewesen in der heutigen Zeit zu einem weitverbreiteten Instrument, von dem fast jeder Gebrauch macht. Und dies zählt vielleicht zu dem, was manche Gelehrten unter folgender Uṣūl-Regel erwähnen:
(مَا عَمّتْ بِه البَلْوَى.)
„Eine Sache, bei der die Not bzw. das Dilemma allgemein (weit) verbreitet ist.“ („Etwas, das weit verbreitet ist und viele betrifft.“)
Es kam hinsichtlich der Thematik teils zu Unstimmigkeiten unter den zeitgenössischen Gelehrten. Jedoch möchte ich in diesem Text im Groben die Sichtweise derjenigen erwähnen und hervorheben, die das Fotografieren von Menschen und Lebewesen nicht erlauben und auf einige ihrer Belege und die auftretenden Folgen eingehen. Dies, da viele glauben, dass Bilder und fotografische Aufnahmen von Lebewesen laut Übereinkunft erlaubt seien und nur eine Splittergruppe hierbei eine andere Ansicht vertreten würde. Die Wahrheit jedoch besagt, dass sehr viele bekannte Gelehrte genau das Gegenteil vertreten.
▪️ Erstens:
Ein großer Teil der heutigen Gelehrten vertritt die Ansicht, dass Fotos und Videos von Lebewesen verboten (ḥarām) sind und möglicherweise sogar zu den großen Sünden (Al-Kabāʾir) zählen. Als Beweise führen sie u. a. folgende Belege an:
• 1. Der edle Ṣaḥābī Abū Juḥayfah sagte:
(لعَنَ رسولَ الله المُصَوِّر.)
„Der Gesandte Aḷḷāhs hat den Fotografen/Maler/Gestalter verflucht.“
• 2. Der Prophet ﷺ sagte zu ʿAlī Ibn Abī Ṭālib:
(أن لا تدعَ صورةً إلا طَمَسْتَها ولا قبرًا مُشرِفًا إلا سويتَه.)
„Und lasse kein Bild, außer dass du es verwischst/beseitigst und kein hohes Grab, außer dass du es (dem Erdboden) gleichmachst.“
• 3. Und der Prophet ﷺ sagte:
(أشدُّ الناسِ عذابًا يوم القيامة المُصوّرون.)
„Die Menschen, die am Tag der Auferstehung am härtesten bestraft werden, sind die Fotografen/Maler/Gestalter.“
• 4. Und der Erzengel Jibrīl - Frieden sei auf ihm - weigerte sich das Haus des Propheten ﷺ zu betreten, während darin Bilder waren. Und deshalb sagte der Prophet ﷺ:
(لا تدخل الملائكة بيتًا فيه صورة.)
„Die Engel betreten nicht ein Haus, in dem Bilder sind.“
• 5. Ein Mann kam zu Ibn ʿAbbās und sagte dann: „Ich bin ein Mann, der diese Bilder zeichnet/malt. Erteile mir eine Fatwā.“ Da sagte er zu ihm: „Ich hörte den Gesandten Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagen: ‚Jeder Fotograf/Maler ist im Höllenfeuer. Jedes Bild, was er gemacht/gezeichnet hat, bekommt eine Seele und er wird dadurch im Höllenfeuer bestraft.‘ Ibn ʿAbbās sagte: ‚Wenn du das unbedingt machen musst, dann zeichne/male Bäume und Dinge, die keine Seele haben.‘“
Anmerkung:
Diese Ḥadīthe sind allgemein und darunter fällt nicht nur derjenige, der selbst mit seiner eigenen Hand ein Bild malt und zeichnet. So werden sprachlich und im Brauch auch die Fotos, die man mit einer Kamera schießt, als Bilder und Fotografie bezeichnet. Und diese Bilder können nur dann zustande kommen, wenn die Person selbst dazu beiträgt, in dem sie z. B. auf den Knopf drückt und aktiv zu der Tat beiträgt.
Diejenigen, die die neuzeitlichen Bilder, welche man mit der Kamera schießt, erlauben, führen u. a. Folgendes als Beweis an: Sie sagen, dass dies mit dem Spiegel oder Wasser vergleichbar ist, in das man schaut. So ist das also, wie wenn man in den Spiegel schaut und diese Momentaufnahme festhält.
Die Antwort darauf:
• a) Was das Schauen in den Spiegel angeht, so ist dies laut Quelltext (النص) erlaubt und das Gleiche gilt, wenn man ins Wasser schaut. Somit kann man nicht das, wobei es einen Text gibt, mit etwas anderem vergleichen und hierfür den Analogieschluss (Al-Qiyās) anwenden.
• b) Wenn man in den Spiegel schaut, wird dieses Bild nicht aufbewahrt. Vielmehr verschwindet es, wenn man weggeht. Das fotografische Bild dagegen wird bewahrt und bleibt bestehen, selbst wenn man stirbt.
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📚„Die Fitnah der ständigen Fotografie und die Aufnahme von Videos, in denen Menschen bzw. Lebewesen aufgenommen werden“ (Teil 1)
Zweifelsfrei gehören Bilder und fotografische Aufnahmen von Menschen und Lebewesen in der heutigen Zeit zu einem weitverbreiteten Instrument, von dem fast jeder Gebrauch macht. Und dies zählt vielleicht zu dem, was manche Gelehrten unter folgender Uṣūl-Regel erwähnen:
(مَا عَمّتْ بِه البَلْوَى.)
„Eine Sache, bei der die Not bzw. das Dilemma allgemein (weit) verbreitet ist.“ („Etwas, das weit verbreitet ist und viele betrifft.“)
Es kam hinsichtlich der Thematik teils zu Unstimmigkeiten unter den zeitgenössischen Gelehrten. Jedoch möchte ich in diesem Text im Groben die Sichtweise derjenigen erwähnen und hervorheben, die das Fotografieren von Menschen und Lebewesen nicht erlauben und auf einige ihrer Belege und die auftretenden Folgen eingehen. Dies, da viele glauben, dass Bilder und fotografische Aufnahmen von Lebewesen laut Übereinkunft erlaubt seien und nur eine Splittergruppe hierbei eine andere Ansicht vertreten würde. Die Wahrheit jedoch besagt, dass sehr viele bekannte Gelehrte genau das Gegenteil vertreten.
▪️ Erstens:
Ein großer Teil der heutigen Gelehrten vertritt die Ansicht, dass Fotos und Videos von Lebewesen verboten (ḥarām) sind und möglicherweise sogar zu den großen Sünden (Al-Kabāʾir) zählen. Als Beweise führen sie u. a. folgende Belege an:
• 1. Der edle Ṣaḥābī Abū Juḥayfah sagte:
(لعَنَ رسولَ الله المُصَوِّر.)
„Der Gesandte Aḷḷāhs hat den Fotografen/Maler/Gestalter verflucht.“
• 2. Der Prophet ﷺ sagte zu ʿAlī Ibn Abī Ṭālib:
(أن لا تدعَ صورةً إلا طَمَسْتَها ولا قبرًا مُشرِفًا إلا سويتَه.)
„Und lasse kein Bild, außer dass du es verwischst/beseitigst und kein hohes Grab, außer dass du es (dem Erdboden) gleichmachst.“
• 3. Und der Prophet ﷺ sagte:
(أشدُّ الناسِ عذابًا يوم القيامة المُصوّرون.)
„Die Menschen, die am Tag der Auferstehung am härtesten bestraft werden, sind die Fotografen/Maler/Gestalter.“
• 4. Und der Erzengel Jibrīl - Frieden sei auf ihm - weigerte sich das Haus des Propheten ﷺ zu betreten, während darin Bilder waren. Und deshalb sagte der Prophet ﷺ:
(لا تدخل الملائكة بيتًا فيه صورة.)
„Die Engel betreten nicht ein Haus, in dem Bilder sind.“
• 5. Ein Mann kam zu Ibn ʿAbbās und sagte dann: „Ich bin ein Mann, der diese Bilder zeichnet/malt. Erteile mir eine Fatwā.“ Da sagte er zu ihm: „Ich hörte den Gesandten Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagen: ‚Jeder Fotograf/Maler ist im Höllenfeuer. Jedes Bild, was er gemacht/gezeichnet hat, bekommt eine Seele und er wird dadurch im Höllenfeuer bestraft.‘ Ibn ʿAbbās sagte: ‚Wenn du das unbedingt machen musst, dann zeichne/male Bäume und Dinge, die keine Seele haben.‘“
Anmerkung:
Diese Ḥadīthe sind allgemein und darunter fällt nicht nur derjenige, der selbst mit seiner eigenen Hand ein Bild malt und zeichnet. So werden sprachlich und im Brauch auch die Fotos, die man mit einer Kamera schießt, als Bilder und Fotografie bezeichnet. Und diese Bilder können nur dann zustande kommen, wenn die Person selbst dazu beiträgt, in dem sie z. B. auf den Knopf drückt und aktiv zu der Tat beiträgt.
Diejenigen, die die neuzeitlichen Bilder, welche man mit der Kamera schießt, erlauben, führen u. a. Folgendes als Beweis an: Sie sagen, dass dies mit dem Spiegel oder Wasser vergleichbar ist, in das man schaut. So ist das also, wie wenn man in den Spiegel schaut und diese Momentaufnahme festhält.
Die Antwort darauf:
• a) Was das Schauen in den Spiegel angeht, so ist dies laut Quelltext (النص) erlaubt und das Gleiche gilt, wenn man ins Wasser schaut. Somit kann man nicht das, wobei es einen Text gibt, mit etwas anderem vergleichen und hierfür den Analogieschluss (Al-Qiyās) anwenden.
• b) Wenn man in den Spiegel schaut, wird dieses Bild nicht aufbewahrt. Vielmehr verschwindet es, wenn man weggeht. Das fotografische Bild dagegen wird bewahrt und bleibt bestehen, selbst wenn man stirbt.
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Forwarded from Islam Study
🆕 Neue Unterrichtsreihen
Folgender Unterricht wird inShaAllah fortgesetzt:
▪️ Die Erläuterung von „Kitāb At-Tauhid“ von Imam Muhammad Ibn 'Abdil-Wahhab (gest. 1206 n. H.).
• Das Buch ist eines der wichtigsten Werke im Bereich der sunnitischen 'Aqidah (Glaubenslehre).
• Bisher wurden die Kapitel 1 - 40 unterrichtet.
👉 Im kommenden Semester wird der Rest des Buches unterrichtet und InShaAllah abgeschlossen (Kapitel 41 - 66)
➡️ Wie gestalten sich die Kurse?
1. Ablauf:
• Der Kurs dauert ungefähr 3-4 Monate (ca. 20 Sitzungen)
• Unterrichtet wird 1x pro Woche, je 45 Minuten.
• Die Live-Unterrichte finden online statt.
2. Jedem angemeldeten Teilnehmer werden kostenlose Unterrichtsmateriale in Form von PDF und Audios zur Verfügung gestellt.
• Bei erfolgreicher Teilnahme bekommt der Schüler ein Zertifikat/Ijāzah für das Buch.
3. Geleitet wird der Kurse von Abu Suleyman.
4. Die Anmeldefrist ist bis Dienstag, den 19.07.2022
5. Anmeldung: Email: info@islam-study.de
https://t.me/islamstudy
Folgender Unterricht wird inShaAllah fortgesetzt:
▪️ Die Erläuterung von „Kitāb At-Tauhid“ von Imam Muhammad Ibn 'Abdil-Wahhab (gest. 1206 n. H.).
• Das Buch ist eines der wichtigsten Werke im Bereich der sunnitischen 'Aqidah (Glaubenslehre).
• Bisher wurden die Kapitel 1 - 40 unterrichtet.
👉 Im kommenden Semester wird der Rest des Buches unterrichtet und InShaAllah abgeschlossen (Kapitel 41 - 66)
➡️ Wie gestalten sich die Kurse?
1. Ablauf:
• Der Kurs dauert ungefähr 3-4 Monate (ca. 20 Sitzungen)
• Unterrichtet wird 1x pro Woche, je 45 Minuten.
• Die Live-Unterrichte finden online statt.
2. Jedem angemeldeten Teilnehmer werden kostenlose Unterrichtsmateriale in Form von PDF und Audios zur Verfügung gestellt.
• Bei erfolgreicher Teilnahme bekommt der Schüler ein Zertifikat/Ijāzah für das Buch.
3. Geleitet wird der Kurse von Abu Suleyman.
4. Die Anmeldefrist ist bis Dienstag, den 19.07.2022
5. Anmeldung: Email: info@islam-study.de
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#Imame_der_Sunnah
📚 Die Anzahl der Ḥadīthe in einigen der bekannten Sunnah-Werke:
• 1. Ṣaḥīḥ Al-Bukhārī (194 - 256 n. H.) - 7563 Ḥadīthe
• 2. Ṣaḥīḥ Muslim (204 - 261 n. H.) - 7275 Ḥadīthe
• 3. Sunan An-Nasāʾī (Al-Mujtabā) (215 - 303 n. H.) - 5774 Ḥadīthe
• 4. Sunan Abī Dāwūd (202 - 275 n. H.) - 5274 Ḥadīthe
• 5. Jāmiʿ At-Tirmidhī (209 - 279 n. H.) - 3956 Ḥadīthe
• 6. Sunan Ibn Mājah (209 - 273 n. H.) - 4341 Ḥadīthe
• Al-Muwaṭṭaʾ von Imām Mālik (93 - 179 n. H.) - 1942 Ḥadīthe
• Al-Musnad von Imām Aḥmad (164 - 241 n. H.) - 28199 Ḥadīthe
• Sunan/Musnad Ad-Dārimī (181 - 255 n. H.) - 3455 Ḥadīthe
• Ṣaḥīḥ Ibn Khuzaymah (223 - 311 n. H.) - 3079 Ḥadīthe
• Ṣaḥīḥ Ibn Ḥibbān (270 - 354 n. H.) - 7491 Ḥadīthe
• Sunan Ad-Dāraquṭnī (306 - 385 n. H.) - 4790 Ḥadīthe
• Al-Mustadrak von Al-Ḥākim (321 - 405 n. H.) - 8803 Ḥadīthe
https://t.me/islamstudy_hadith2
📚 Die Anzahl der Ḥadīthe in einigen der bekannten Sunnah-Werke:
• 1. Ṣaḥīḥ Al-Bukhārī (194 - 256 n. H.) - 7563 Ḥadīthe
• 2. Ṣaḥīḥ Muslim (204 - 261 n. H.) - 7275 Ḥadīthe
• 3. Sunan An-Nasāʾī (Al-Mujtabā) (215 - 303 n. H.) - 5774 Ḥadīthe
• 4. Sunan Abī Dāwūd (202 - 275 n. H.) - 5274 Ḥadīthe
• 5. Jāmiʿ At-Tirmidhī (209 - 279 n. H.) - 3956 Ḥadīthe
• 6. Sunan Ibn Mājah (209 - 273 n. H.) - 4341 Ḥadīthe
• Al-Muwaṭṭaʾ von Imām Mālik (93 - 179 n. H.) - 1942 Ḥadīthe
• Al-Musnad von Imām Aḥmad (164 - 241 n. H.) - 28199 Ḥadīthe
• Sunan/Musnad Ad-Dārimī (181 - 255 n. H.) - 3455 Ḥadīthe
• Ṣaḥīḥ Ibn Khuzaymah (223 - 311 n. H.) - 3079 Ḥadīthe
• Ṣaḥīḥ Ibn Ḥibbān (270 - 354 n. H.) - 7491 Ḥadīthe
• Sunan Ad-Dāraquṭnī (306 - 385 n. H.) - 4790 Ḥadīthe
• Al-Mustadrak von Al-Ḥākim (321 - 405 n. H.) - 8803 Ḥadīthe
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Forwarded from أهْلُ السُّنَّةِ وَالْحَدِيث
• قال الصحابي الجليل عبد الله بن مسعود (ت. ٣٢ هـ) رضي الله عنه:
"من كان مُستَنًّا، فلْيَستَنَّ بمن قد مات؛ فإنّ الحيَّ لا تُؤمَنُ عليه الفتنةُ".
📗 [رواه ابن عبدِ البرّ في «جامعِ بيانِ العلمِ وفضلِه» وفي سنده مقال (٢/ ٩٧)]
https://t.me/ahlul_hadith
"من كان مُستَنًّا، فلْيَستَنَّ بمن قد مات؛ فإنّ الحيَّ لا تُؤمَنُ عليه الفتنةُ".
📗 [رواه ابن عبدِ البرّ في «جامعِ بيانِ العلمِ وفضلِه» وفي سنده مقال (٢/ ٩٧)]
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#Standhaftigkeit_auf_der_Religion
• Der edle Sahābi 'Abdullah Ibn Mas'ud (gest. 32 n. H.) - möge Allah mit ihm zufrieden sein - sagte:
„Wer jemandem folgt (bzw. dem Weg einer Person folgt), der soll dem folgen, der bereits gestorben ist. Denn wahrlich, der Lebendige ist nicht sicher vor der Fitnah (Irreführung/Wirren).“
📗 [Überliefert von Ibn 'Abdil-Barr in „Jāmi' Bayān Al-'Ilm wa Fadhlih“ (2/97). Die Authentizität ist umstritten. ]
➡️ Das bedeutet, dass derjenige, der noch lebt sich ändern kann. Vielleicht befindet er sich heute auf der Wahrheit und morgen geht er in die Irre, und keiner ist vor der Fitnah geschützt. Und Beispiele hierfür sind vor allem in der heutigen Zeit mehr als zahlreich.
https://t.me/islamstudy_hadith2
• Der edle Sahābi 'Abdullah Ibn Mas'ud (gest. 32 n. H.) - möge Allah mit ihm zufrieden sein - sagte:
„Wer jemandem folgt (bzw. dem Weg einer Person folgt), der soll dem folgen, der bereits gestorben ist. Denn wahrlich, der Lebendige ist nicht sicher vor der Fitnah (Irreführung/Wirren).“
📗 [Überliefert von Ibn 'Abdil-Barr in „Jāmi' Bayān Al-'Ilm wa Fadhlih“ (2/97). Die Authentizität ist umstritten. ]
➡️ Das bedeutet, dass derjenige, der noch lebt sich ändern kann. Vielleicht befindet er sich heute auf der Wahrheit und morgen geht er in die Irre, und keiner ist vor der Fitnah geschützt. Und Beispiele hierfür sind vor allem in der heutigen Zeit mehr als zahlreich.
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