Islam Study
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Forwarded from Islamqa deutsch
📚 Einige Übertretungen, die allgemein beim Besuch von Gräbern und speziell beim Besuch des Prophetengrabs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- geschehen:

1️⃣ Vor dem Grab in der Gebetshaltung zu stehen, indem man die rechte Hand auf die linke, auf die Brust oder darunter legt

Diese Tat ist verboten, da diese Haltung eine Haltung der Ergebenheit und des Gottesdienstes ist, welche man nur Allah -der Mächtige und Gewaltige- entgegnen darf.


2️⃣ Sich beim Grab zu verbeugen, niederzuwerfen etc., was man nur vor Allah machen darf

Anas -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:

„Es steht einem Menschen nicht zu, sich vor einem Menschen niederzuwerfen.“

(Überliefert von Ahmad (158/3)


3️⃣ Zu Allah bei einem Grab Bittgebete zu sprechen oder zu glauben, dass das Sprechen von Bittgebeten beim Grab erwünscht sei

Dies ist verboten, da dies zu den Mitteln/Gründen des Schirk (Allah einen Partner beigesellen) gehört. Und wenn das Sprechen von Bittgebeten bei Gräbern oder beim Prophetengrab besser, treffender und bei Allah liebender wäre, dann hätte uns der Gesandte Allahs dazu angespornt, da er nichts, was einen zum Paradies näher bringt, ausließ, außer dass er seine Nation dazu anspornte. Da er dies nicht tat, weiß man, dass es eine Tat ist, die man nicht machen soll und eine Handlung, die verboten ist.

Abu Ya'la und Al-Haafith Ad-Diyaa’ überlieferten, dass 'Ali Ibn Al-Husain -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- einen Mann sah, der zu einem Spalt kam, welcher beim Grab des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- war. Er betrat diesen und sprach Bittgebete. Er verbot es ihm und sagte:

„Soll ich euch nicht von einem Hadith berichten, den ich von meinem Vater hörte, welcher von meinem Großvater berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:

‚Nehmt mein Grab nicht zu einem 'Iid und eure Häuser zu Gräbern! Betet auf mich, denn euer Friedensgruß wird mich erreichen, egal wo ihr seid.‘“

(Überliefert von Abu Dawud (2042) und Al-Albaani stufte dies in „Sahih Abi Dawud“ (1796) als authentisch ein.)

Und er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte:

„Allah hat Engel, die umherreisen, welche den Friedensgruß meiner Nation mir übermitteln.“

(Überliefert von Ahmad (441/1), An-Nasaa’i (1282) und Al-Albaani stufte dies in „Sahih Al-Jaami'“ (2170) als authentisch ein.)


4️⃣ Das häufige Besuchen von Gräbern:

Ein Grab oder das des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- wiederholend und oft zu besuchen, wie wenn man es nach jedem Pflichtgebet oder jeden Tag nach einem bestimmten Gebet, besucht. Hier ist eine Zuwiderhandlung seiner -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage:

„Macht mein Grab nicht zu einem 'Iid!“

Ibn Ruschd sagte:

„(Imam) Malik -möge Allah, erhaben sei Er, ihm barmherzig sein- wurde über den Fremden gefragt, der jeden Tag zum Grab des Propheten kommt. Er antwortete: „Dies gehört nicht zum Befehl/Anordnung!“

Und er erwähnte den Hadith:

„O Allah, mach mein Grab nicht zu einem Götzen, der angebetet wird.“

Ibn Ruschd sagte:

„Somit ist es verpönt oft an ihm vorbei zu gehen, ihn mit dem Friedensgruß zu grüßen und jeden Tag zu ihm zu kommen, damit sein Grab nicht wie eine Moschee wird, zu der man jeden Tag kommt, um in ihr zu beten.
Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- verbot dies, indem er sagte:

‚O Allah, mach mein Grab nicht zu einem Götzen.‘“

(Siehe „Al-Bayaan wa At-Tahsiil“ von Ibn Ruschd (444/18-445)


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Forwarded from Islam Study | Hadith
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Forwarded from Fiqh
#Islamische_Verhaltensregeln:

Der Tabi'ii 'Urwa Ibn Az-Zubayr ibn Al-'Awaam - möge Allah mit ihnen zufrieden sein- sagte:
"Wer einen Elternteil streng anschaut*, ist nicht gütig zu ihnen."

[Az-Zuhd von Hunaad]

*Damit meint er: wer sie scharf und wütend anschaut gehört nicht zu den Leuten der Rechtschaffenheit.


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Forwarded from Ia
Der Tābi'i Abū Idrīs Al-Khawlāni -möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:

"Der Qur'ān besteht aus sechserlei Versen:

• Verse, die dir (etwas) anbefehlen
• Verse, die dir (etwas) verbieten
• Verse, die dich erfreuen (frohe Kunde bringen)
• Verse, die dich warnen
• Verse, die Verpflichtungen beinhalten
• Verse, die Geschichten und Berichte wiedergeben - oder er sagte: "Beispiele"."

[Tafsīr 'Abdi-r-Razāq (5)]


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Forwarded from Ia
📚Das islamische Urteil über das Fleisch in einigen westlichen Ländern

Im Namen Allahs, des Allerbarmers des Barmherzigen!

Dieses heikle Thema wird oft thematisiert und es gibt diesbezüglich verschiedene Ansichten, jedoch muss man leider feststellen, dass hierbei von manchen wissenden Leuten teils fahrlässig und ungenau geurteilt wird, bzw. allgemeine Fatawa erteilt werden, die meist nicht der Realität entsprechen.

Im folgenden Text habe ich eine Reihe von Aussagen einiger Gelehrten zusammengefasst, die vor allem auf folgende Punkte eingehen:

1️⃣ Wie sollte der Muslim mit dem Fleisch umgehen, bei dem stark davon ausgegangen wird, dass es islamisch gesehen NICHT richtig geschächtet wurde?

2️⃣ Das Urteil über das Fleisch in Ländern, in denen ein großer Teil der Bevölkerung weder Muslime noch Ahlul-Kitab (Juden und Christen) sind. Vielmehr sind sie Atheisten oder Anhänger anderer Religionen, deren Fleisch für einen Muslim nicht erlaubt ist.

Ich sage:

➡️ Wenn sich Beweise und Indizien häufen, welche die Annahme bestärken, dass die islamkonforme Schlachtung nicht angewendet wird, wie in einem christlichen Land, in dem viele Atheisten und Anhänger anderer Glaubensrichtungen leben (wie Buddhisten etc.) oder bekannt wird, dass die Schlachtfabriken ihre Fleischwaren nicht durch Schlachtung, sondern durch Erschlagen oder eine andere Form der Tötung erlegen; oder in manchen Fällen die Gesetze den Fabriken und Schlachthöfen die Hände binden, indem sie die Schlachtung verbieten. In solchen Fällen nimmt die Wahrscheinlichkeit ab, sich auf die äußerliche Sicherheit (es könnte richtig geschlachtet worden sein) zu stützen und davon auszugehen, dass die Tat richtig durchgeführt wurde und die prinzipielle Grundlage (, dass es erlaubt ist,) ist nicht mehr gegeben, da starke Beweise darauf hindeuten und manche dieser Beweise wurden bereits gesehen (bestätigt).

Besonders da einige Länder nicht gestatten, dass die islamische Schlachtung in ihren Fabriken und Schlachthöfen durchgesetzt wird. Manchmal lässt sich sogar beobachten, wie Muslime, die schächten, von Tierschutzorganisationen verfolgt (und angeklagt) werden.

➡️ Wenn man also sieht, dass die Indizien, die darauf hinweisen, dass die islamische Schlachtung nicht angewendet wird, zahlreich sind und man stark davon ausgeht, dass die Fleischwaren eines bestimmten Landes, Schlachthofes oder -fabrik oder Geschäfts nicht islamkonform geschlachtet werden, so sollte man dieses Fleisch weder kaufen, noch verzehren.

➡️ Schaykh Salih Al-Fawzan sagte diesbezüglich:
„Für den Muslim ist es besser von diesem Fleisch abzulassen, weil es eine unklare Sache ist. Und der Gesandte ﷺ sagte: ‚Lass das, was dir Zweifel bringt, für das, was dir keine Zweifel bringt.‘
Und er ﷺ sagte: ‚Wer sich von den unklaren Dingen fernhält, der beschützt seine Religion und Ehre. Und wer in Unklarheiten fällt, der fällt im Verbotenem.‘
Die Muslime, unter den Einwanderern und Studenten, die in den Ländern der Nicht-Muslime leben, müssen selber eine Lösung für dieses Problem finden, so dass sie (zum Beispiel) sich gegenseitig unterstützen, einen eigenen Schlachthof zu gründen oder sich mit einem Schlachthof einigen, dass sie auf islamische Weise schlachten. Dadurch wird sich das Problem lösen.“
[Ende des Zitats aus „Al-Muntaqa min Fatawa Al-Fawzan“ (4/226)]
➡️ Es wurde im früheren Majma' al-Fiqhi erwähnt:
„Es ist für Besucher, sowie Ansässige nichtmuslimischer Länder erlaubt von dem Geschlachteten der Schriftbesitzer zu essen, was islamisch erlaubt ist, nachdem man sich vergewissert, dass es nichts beinhaltet, was verboten ist, außer es bestätigt sich ihnen, dass nicht nach islamischer Art geschlachtet wird.“
(Ende der Aussage)

➡️ In „Al-Mausu'a Al-Fiqhiyyah“ (26/199) steht:
„Ibn Jizzi sagte: ‚Wenn der Schriftbesitzer für das Schlachttier unbekannt ist (nicht da), dann essen wir es, wenn wir wissen, dass sie geschächtet haben. Und wenn wir wissen, dass sie das Verendete für erlaubt erklären, wie die Christen Andalusiens, oder darüber Zweifel hegen, dann essen wir es nicht, solange sie darüber verborgen sind.‘

Ibn Scha'ban sagte: ‚Ich verabscheue das Trockenfleisch und den Käse der Byzantiner aufgrund dessen, dass darin ein Hauch von Verendetem liegt.‘

Al-Qarafi sagte: ‚Das Verbot bezieht sich auf den Tahrim (etwas für verboten erklären), weil es bestätigt ist, dass sie Verendetes essen und dass sie die Tiere ersticken und erschlagen bis sie sterben.‘“ (Ende des Zitats)

➡️ Im „Al-Mausu'a Al-Fiqhiyyah“ (21/204) steht auch:
„Wenn das Geschächtete dem Verendeten ähnelt, dann sind beide zusammen verboten, da der Grund des Verbotes, welcher der Zweifel ist, vorliegt. Genauso ist es, wenn der Muslim das Wild mit einem Jagdwerkzeug abschießt (erlegt), es aber dann ins Wasser fällt und hierauf stirbt und diese Sache einem unklar ist, so soll es nicht gegessen werden aufgrund des Zweifels des Erlaubten. Und wenn es in einem Land ein geschlachtetes Schaf gibt, in dem es (von einigen) erlaubt und (von anderen) verboten wird und man Zweifel gegen den Schlächter hegt, ist es nicht erlaubt. Außer: Wenn die überwiegende Mehrheit der Landesbewohner das Schlachttier erlauben.“
(Ende des Zitats)

➡️ An-Nawawi sagte:
„Wenn wir ein geschlachtetes Schaf (vor)finden, von dem wir nicht wissen, wer es schlachtete, dann ist es nicht erlaubt (, verzehrt zu werden), wenn es in einem Land ist, in dem es welche gibt, deren Schlachttiere nicht erlaubt sind, wie die Sonnenanbeter, egal ob sie die einzigen Bewohner sind oder gemischt mit Muslimen leben aufgrund des Zweifels über die erlaubte Schächtung. Und die Grundlage ist, dass es verboten ist. Und wenn dort jedoch keiner von ihnen lebt, dann ist es erlaubt.“
(Ende des Zitats aus „Al-Majmu'“ (9/91))

Und Allah weiß es am besten.

Zusammengefasst von Abu Suleyman


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Forwarded from Ia
Forwarded from Islam Study | Hadith
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Forwarded from Fiqh
WICHTIG! BITTE TEILEN:
Vorstellung einer Arbeit von Muhammad S. Al-Almany zum Thema:

"Die Voraussetzungen für eine islamrechtlich korrekte Tötung von Tieren für den Verzehr entsprechend den vier Rechtsschulen
und die islamische Beurteilung des Verzehrs von Fleisch von Nicht-Muslimen getöteter Tiere in Deutschland"

Wann: Sonntag, 19.03. um 20:30 Uhr
Wo: Kursraum auf islam-study.de

Da dieses Thema in den letzten Jahren im deutschsprachigen Raum vermehrt für teils sehr kontroverse Diskussionen unter Muslimen sorgte, habe ich mich entschlossen, eine kleine, islamwissenschaftliche Arbeit darüber zu schreiben.
Das Ziel dieser Arbeit ist die Aufklärung der Muslime über die Voraussetzungen für eine islamrechtlich gültige Schlachtung von Tieren für den Verzehr entsprechend den Aussagen aller vier Rechtsschulen.
Auch wird -in shah Allah- die Situation Deutschlands in Bezug auf die Schlachtung von Tieren durch Nicht-Muslime untersucht. Es geht dabei um die Frage, ob diese den von den vier Rechtsschulen genannten, islamrechtlichen Kriterien für die Erlaubnis des Fleisches entsprechen oder nicht.
Ich hoffe, dass mit der Erlaubnis Allahs durch diese Arbeit die Unsicherheit beseitigt wird, die bei vielen muslimischen Geschwistern auch durch die unterschiedlichsten und teils widersprüchlichen Rechtsurteile (Fataawa) zum Thema entstanden ist.
Möge Allah mir in meinem Vorhaben helfen, denn es gibt keinen Erfolg außer allein durch Ihn und mit Seiner Erlaubnis.
Abū Ad-Dardā -möge Allah zufrieden mit ihm sein- sagte:

"Derjenige, der die Wahrheit spricht und nach ihr handelt, ist nicht besser als derjenige, der sie hört und dann annimt."

[Bahjatu Al-Majālisi (96)]


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