Islam Study
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Auszüge aus dem #Sommer_Seminar

▪️ Buch der Eheschließung (laut der Ḥanbalī-Madhhab)

• In dem rein ḥanbalitischen Fiqh-Werk „Zād Al-Mustaqniʿ“ von Mūsā Al-Ḥajjāwī (895 - 968 n. H.) heißt es:
„Und es ist erwünscht, die Abhaltung (der Eheschließung) am Freitag (und zwar) abends durchzuführen...“

➡️ Einige Anmerkungen dazu:
Die Eheschließung (An-Nikāḥ) sollte an einem Freitag, kurz vor dem Abendgebet, durchgeführt werden. Der Grund dafür ist, dass das Bittgebet in der letzten Freitagsstunde erhört wird.


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Auszüge aus dem #Sommer_Seminar

▪️ Buch der Eheschließung (laut der Ḥanbalī-Madhhab)

• In dem rein ḥanbalitischen Fiqh-Werk „Zād Al-Mustaqniʿ“ von Mūsā Al-Ḥajjāwī (895 - 968 n. H.) heißt es:
„Die Säulen der Eheschließung...
(1.) Die Ehepartner, die beide frei von Hinderungsgründen sind,
(2.) die Zustimmung (seitens des Vormunds, arab. „Al-Ījāb“)
(3.) und die Annahme (seitens des Bräutigams, arab. „Al-Qabūl“).“


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🆕 Neue Unterrichtsreihen bei Islam Study (4. Semester) Folgende drei Bücher/Büchlein werden inShaAllah in diesem Semester unterrichtet: ▪️ 1. „Risālatun Latifah fi Usul Al-Fiqh“ von Schaykh 'Abdur-Rahman As-Sa'di (gest. 1376 n. H.) • Das Büchlein ist eine…
Der Kurs und die Erläuterung des Werkes „Kitāb At-Tauhid“ von Imam Muhammad Ibn 'Abdil-Wahhab wurde für das laufende Semester abgeschlossen und beendet.

Alle bisherigen Unterrichte und die Unterrichtsmaterialen - bis ink. 20.Kapitel - wurden hochgeladen und stehen den Teilnehmern zur Verfügung.

Im nächsten Semester wird dann inShaAllah die Erläuterung des Buches fortgeführt. Näheres wird noch bekanntgegeben.


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Auszüge aus dem #Sommer_Seminar

▪️ Buch der Eheschließung (laut der Ḥanbalī-Madhhab)

• In dem rein ḥanbalitischen Fiqh-Werk „Zād Al-Mustaqniʿ“ von Mūsā Al-Ḥajjāwī (895 - 968 n. H.) heißt es:
Die Bedingungen (bei) der Eheschließung...
(1.) Die Bestimmung der Ehepartner
(2.) Das Einverständnis der Beiden
(3.) Der Vormund
(4.) Die Zeugenaussage (also zwei männliche Zeugen)


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📚 Die Vorzüglichkeit des Olivenöls

▪️ Im Hadith von 'Umar Ibn Al-Khattāb - möge Allah zufrieden mit ihm sein - heißt es, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
„Verzehrt das (Oliven)öl und benutzt es zum (ein)schmieren, denn es stammt von einem gesegneten Baum.

📗 [Überliefert von At-Tirmidhi (1851), der erwähnte, dass er fremd/alleinstehend ist und Widersprüchlichkeit über den Hadith besteht und von Ibn Mājah (3319). Al-Hākim stufte den Hadith als authentisch ein.]

▪️ Im Quran wurde das Olivenöl ebenfalls erwähnt. So heißt es im „Licht-Vers“:
„Allah ist das Licht der Himmel und der Erde. Das Gleichnis seines Lichtes ist das einer Nische, in der eine Lampe ist. Die Lampe ist in einem Glas. Das Glas ist, als wäre es ein funkelnder Stern. Ihr Brennstoff kommt von einem gesegneten Baum, einem Ölbaum, weder östlich noch westlich, dessen Öl beinahe schon Helligkeit verbreitete, auch wenn das Feuer es nicht berührte. Licht über Licht. Allah führt zu Seinem Licht, wen Er will.“ [24:35]


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📚 Der Tag von 'Arafah

▪️ „At-Ta'rif“
(sich am Tag von 'Arafah, ab dem 'Asr-Gebet in die Moschee zurückziehen)

• Imam #Ibn_Qudāmah Al-Maqdisi (541 - 620 n. H.) - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:
„Al-Qādi sagte: ‚Es ist kein Problem darin, „At-Ta’rif“ am Abend von 'Arafah in den Regionen zu verrichten (gemeint ist: außerhalb von 'Arafah).‘

Al-Athram sagte: ‚Ich fragte Abu 'Abdillah (#Imam_Ahmad) über „At-Ta’rif“ in den Regionen, wo man sich, am Tag von 'Arafah, in den Moscheen trifft?‘ Er antwortete: ‚Ich hoffe, dass dies unproblematisch ist, denn mehrere haben es getan.‘

Al-Athram berichtete auch über Al-Hasan, dass er sagte: ‚Der Erste, der in Al-Basrah „At-Ta’rif“ verrichtete, war Ibn 'Abbas - möge Allah mit ihm zufrieden sein.‘

Und Ahmad sagte: ‚Die Ersten, die es taten, waren Ibn 'Abbas und 'Amr Ibn Hurayth.‘

Al-Hasan, Bakr, Thabit und Muhammad Ibn Wasi' sagten: ‚Sie pflegten die Moschee, am Tag von 'Arafah, zu besuchen.‘

Ahmad sagte: ‚Es besteht darin kein Problem. Es sind nur Bittgebete und das Gedenken Allahs.‘ Er wurde daraufhin gefragt: ‚Machst du es?‘ Er sagte: ‚Was mich betrifft, so mache ich es nicht.‘ Es wurde auch von Yahya ibn Ma'in überliefert, dass er mit den Menschen zum Abend von 'Arafah erschien.“
📗 [Siehe „Al-Mughni“ (2/129)]


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Iid Mubarak, liebe Geschwister!

Das gesamte Team von Islam Study wünscht euch ein gesegnetes Fest mit euren Familien und Nahestehenden.

Möge Allah von uns und euch annehmen.

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Das #Sommer_Seminar über einige Kapitel aus dem rein ḥanbalitischen Fiqh-Werk „Zād Al-Mustaqniʿ“ von Mūsā Al-Ḥajjāwī (895 - 968 n. H.) wurde abgeschlossen.

Alle Unterrichte - mit Ausnahme der letzten und 7. Sitzung - und die Unterrichtsmateriale wurden hochgeladen und stehen den Teilnehmern zur Verfügung.


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Auszüge aus dem #Sommer_Seminar

▪️ Buch der Eheschließung (laut der Ḥanbalī-Madhhab)

• In dem rein ḥanbalitischen Fiqh-Werk „Zād Al-Mustaqniʿ“ von Mūsā Al-Ḥajjāwī (895 - 968 n. H.) heißt es:
„Die Brautgabe: Und es ist erwünscht, dass sie (also die Brautgabe) etwas vermindert gehalten und (sie) auch genannt wird. Sie sollte zwischen 400 und 500 Dirham betragen.“

➡️ Einige Anmerkungen dazu:
• Die Brautgabe, die der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - all seinen Frauen entrichtete, lag bei 12,5 Uqiyyah, was umgerechnet 500 Dirhame waren.
• Schaykh ʿAbduḷḷāh Al-Fauzān sagte, dass dies im Jahr 1431 n. H. umgerechnet ca. 2875 saudische Rial waren. In Euro umgerechnet wären das damals ca. 700 - 800 €.
• Die Brautgabe in Deutschland kann/sollte mindestens bei ca. 2000 - 3000 € liegen und dieser Betrag ist derzeit angemessen.


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🆕 Neue Unterrichtsreihen bei Islam Study (4. Semester) Folgende drei Bücher/Büchlein werden inShaAllah in diesem Semester unterrichtet: ▪️ 1. „Risālatun Latifah fi Usul Al-Fiqh“ von Schaykh 'Abdur-Rahman As-Sa'di (gest. 1376 n. H.) • Das Büchlein ist eine…
📚 Die Unterrichte des 4. Semesters sind beendet.

Folgende drei Bücher/Büchlein wurden in diesem 4. Semester unterrichtet:

▪️ 1. „Risālatun Latifah fi Usul Al-Fiqh“ von Schaykh 'Abdur-Rahman As-Sa'di (gest. 1376 n. H.)
• Das Büchlein ist eine Einführung in die Wissenschaft von Usul Al-Fiqh und ein sehr guter Einstieg für Anfänger.

▪️ 2. Der erste Teil von „Kitāb At-Tauhid“ von Imam Muhammad Ibn 'Abdil-Wahhab (gest. 1206 n. H.).
• Das Buch ist eines der wichtigsten Werke im Bereich der sunnitischen 'Aqidah (Glaubenslehre).

▪️ 3. Einige Kapitel aus dem Werk „Al-Hādi“ von Imam Ibn Qudāmah (gest. 620 n. H.)
• Ein rein hanbalitisches Fiqh-Werk (nach der Rechtsschule von Imam Ahmad, in dem teils zwei Ansichten in der Rechtsschule erwähnt werden).

🔜 Das 5. Semester beginnt InShaAllah Ende August.


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📚 Abgeschlossene Kurse bei Islam Study – Übersicht

Mehrere Kurse (Semester 1 - 4) wurden bisher bei Islam Study angeboten und abgeschlossen.
Neue Schüler/innen können sich ab sofort für diese bereits abgeschlossenen Kurse, die sie verpasst haben, einschreiben und diese selbstständig abarbeiten. Hierfür bekommen sie alle erforderlichen Unterlagen und Audios von uns zur Verfügung gestellt.
Jeder einzelne Kurs besteht aus ca. 12 - 13 Sitzungen, die je 45 Minuten dauern.
Für jeden Kurs fällt eine einmalige Gebühr an. Weitere Kosten kommen nicht hinzu.

• Wir bieten derzeit Kurse für folgende Wissenschaften an:
- 'Aqīdah (Glaubensdoktrin)
- Ḥanbalī-Fiqh
- Ḥadīth-Terminologie
- Uṣūl Al-Fiqh

Kursleiter: Abu Suleyman

Anmeldung erfolgt per Email: info@islam-study.de

Das Islam Study-Team


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Auszüge aus dem #Sommer_Seminar

▪️ Buch der Eheschließung (laut der Ḥanbalī-Madhhab)

• In dem rein ḥanbalitischen Fiqh-Werk „Zād Al-Mustaqniʿ“ von Mūsā Al-Ḥajjāwī (895 - 968 n. H.) heißt es:
„Und die Ehefrau verfügt über den Besitz ihrer Brautgabe, wenn es zum Ehevertrag gekommen ist...
Und ihr steht die Verfügungsgewalt zu
und sie muss die Pflichtabgabe dafür entrichten.“


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Auszüge aus dem #Sommer_Seminar

▪️ Buch der Eheschließung (laut der Ḥanbalī-Madhhab)

• In dem rein ḥanbalitischen Fiqh-Werk „Zād Al-Mustaqniʿ“ von Mūsā Al-Ḥajjāwī (895 - 968 n. H.) heißt es:
„Und der Frau steht es zu, sich ihm zu verweigern, bis sie ihre Brautgabe erhält.“

➡️ Einige Anmerkungen dazu:
1. Das deutet auf die Wichtigkeit der Brautgabe hin.
2. Theoretisch darf die Frau nach der Eheschließung den ehelichen Verkehr verweigern, bis sie ihre Brautgabe erhält.
3. Am besten sollte die Brautgabe direkt bei der Eheschließung übergeben werden.


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#Freitagsgebet

• Imam Abul-'Abbas #Ibn_Taymiyyah (661 - 728 n. H.) - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:
„Die Ganzkörperwaschung am Freitag ist für denjenigen obligatorisch, der schwitzt oder übel riecht und dadurch andere(n) stört/Schaden zufügt.“
📗 [„Al-Fatāwā Al-Kubrā“ (5/307)]

• Die rituelle Ganzkörperwaschung (Al-Ġusl) am Freitag:👇
https://t.me/islamstudy/1695

• Die Zeit für die rituelle Ganzkörperwaschung am Freitag:👇
https://t.me/islamstudy/1653
https://t.me/islamstudy/926


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Auszüge aus dem #Sommer_Seminar

▪️ Buch der Eheschließung (laut der Ḥanbalī-Madhhab)

• In dem rein ḥanbalitischen Fiqh-Werk „Zād Al-Mustaqniʿ“ von Mūsā Al-Ḥajjāwī (895 - 968 n. H.) heißt es:
„Kapitel: Das Hochzeitsmahl:
Es ist erwünscht (und eine Sunnah), selbst wenn es nur mit einem Schaf oder weniger sein sollte. Und es ist verpflichtend,
beim ersten Mal (also am ersten Tag), dass der Muslim der Einladung nachkommt, (und dies) bei einer Person, deren Meidung untersagt ist, wenn er (der Eingeladene) bestimmt wurde,
und es dort nichts Verwerfliches gibt.“

➡️ Einige Anmerkungen dazu:
1. Das Hochzeitsmahl (Al-Walimah) ist eine Sunnah.
2. Wenn man zum Hochzeitsmahl eingeladen wird, ist es (im Normalfall) verpflichtend, der Einladung nachzukommen.
3. Die Einladung von Neuerungsträgern und Leuten, die z. B. öffentlich schlimme Sünden begehen, muss man nicht nachkommen.
4. Der Einladung folgt man nur dann, wenn man direkt mit Namen eingeladen wurde.


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🆕 Neues SEMINAR bei Islam Study

📣 Jāmiʿ At-Tirmidhī: „Kapitel über die Reinigung“ (Aṭ-Ṭahārah)

Autor: Imām Abū ʿĪsā At-Tirmidhī (209 - 279 n. H.)

• Das Kapitel/Band besteht aus 112 Unterkapiteln und 148 Ḥadīthen, welche gelesen und erläutert werden.
• Jeder kann kostenlos und ohne Anmeldung an den Unterrichten teilnehmen.
Dauer: Das Seminar ist auf mehrere Sitzungen angesetzt.
Kursleiter: Abu Suleyman Al-Kurdi
Kursbeginn: Sonntag (01.08.) um 22:00 Uhr.

➡️ Übertragungsorte:
1. Kursraum von Islam Study: www.islam-study.de
2. Live-Sprachchat im Telegram-Kanal.

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Liebe Geschwister,

bei Fragen zu dem aktuellen Arabisch-Kurs (1. Mustawa), welcher von 'Abdullah geleitet wird, nur an folgende Email wenden:
arabisch@islam-study.de

Bei Fragen zu den anderen Kursen, die von Abu Suleyman geleitet werden, bitte an folgende Email wenden:
info@islam-study.de

Bei Fragen zu dem letzten Sommer-Seminar, bitte an folgende Email wenden:
seminare@islam-study.de


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Auszüge aus dem #Sommer_Seminar

▪️ Buch der Eheschließung (laut der Ḥanbalī-Madhhab)

• In dem rein ḥanbalitischen Fiqh-Werk „Zād Al-Mustaqniʿ“ von Mūsā Al-Ḥajjāwī (895 - 968 n. H.) heißt es über die Einladung zum Hochzeitsmahl:
„Und sollte man wissen, dass etwas Verwerfliches vorhanden ist, man es jedoch ändern könnte, dann soll man anwesend sein und es ändern. Ansonsten soll man sich weigern (teilzunehmen). Und sollte man anwesend sein und dann davon erfahren, soll man es entfernen. Sollte es jedoch vorhandenbleiben und er nicht in der Lage ist (es zu ändern), dann soll er weggehen. Und sollte er darüber bescheid wissen, es jedoch nicht sehen und hören, dann kann er auswählen (ob er bleibt oder geht).“


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