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#Kurzabhandlung #Fiqh_Angelegenheiten

📚 „Die Unreinheit des Blutes (Najāsatu Ad-Dam)“
(Teil 1)

In dieser Abhandlung wird auf das Thema „Die Unreinheit des Blutes“ eingegangen und dass dies die Ansicht der überwiegenden Mehrheit der (früheren) Gelehrten ist. Einige späteren Gelehrten, die nach dem 12. Jahrhundert nach der Hijrah kamen, neigten jedoch zu der Ansicht, dass das ausfliesende Blut des Menschen nicht unrein ist. Erstaunlicherweise findet man aber vor, dass sämtliche frühere Gelehrte genau das Gegenteil vertraten. Und was das Blut angeht, so ist das eine Thematik, von der fast jeder regelmäßig betroffen ist, sei es in Form von Nasenbluten, kleinen Verletzungen, Blutabnahme usw.. Von daher ist es wichtig, dass der Muslim weiß, wie er hierbei vorzugehen hat, da viele Gottesdienste direkt oder indirekt davon betroffen sind.

🖌 1. Die Unreinheit des Menstruationsblutes

Das Menstruationsblut der Frau und das Blut während dem Wochenbett sind laut Übereinstimmung (Ittifāq) der Gelehrten unrein (najis).
ʾAsmāʾ Bint Abī Bakr - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet ﷺ über das Menstruationsblut, welches die Kleidung berührt, sagte: „Sie soll es abkratzen, dann mit Wasser abreiben, hierauf benetzen/bestreuen und dann darin beten.“
📗 [Überliefert von Al-Bukhārī (227) Muslim (291)]

Der Prophet ﷺ befahl ihr das Blut abzuwaschen. Dies deutet auf die Unreinheit hin.

🖌 2. Das austretende Blut des Menschen

Laut Übereinstimmung der früheren Gelehrten ist das austretende Blut des Menschen unrein.
▪️ Im Qurʾān heißt es:
„Sag: Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch – denn das ist ein Greuel (auf arab. Rijs) – oder ein Frevel, worüber ein anderer (Name) als Aḷḷāh(s) angerufen worden ist...“ (6:145)

➡️ In diesem Vers wird erwähnt, dass das ausgeflossene Blut unrein (najis) ist.

▪️ Imām Abu Jaˈfar Aṭ-Ṭabarī (gest. 310 n. H.) - möge Aḷḷāh ihm barmherzig sein - sagte: „Greuel (Ar-Rijs) bedeutet unrein und stinkend.“
📗 [„Jāmi' Al-Bayān“ (8/53)]

▪️ Imām Aḥmad Ibn Ḥanbal (gest. 241 n. H.) - möge Aḷḷāh ihm barmherzig sein - wurde gefragt: „Sind das Blut und der Eiter gleich bei dir (und haben dasselbe Urteil)?“ Hierauf sagte er: „Das Blut, so hatten die Leute hierbei keine Meinungsverschiedenheit und was den Eiter angeht, so waren sie sich darin uneinig.“
📗 [„Scharḥ Al-'Umdah“ von Ibn Taymiyyah (4/363)]

➡️ Imām Aḥmad erwähnte, dass es bei der Unreinheit des Blutes keine Meinungsverschiedenheit gab.

▪️ Imām Ibn ˈAbdil-Barr Al-Mālikī (gest. 463 n. H.) - möge Aḷḷāh ihm barmherzig sein - erwähnte ebenfalls den Konsens (Al-Ijmā') der Gelehrten hinsichtlich der Unreinheit des Blutes und sagte: „Das ist der Konsens der Muslime, dass das ausgeflossene Blut Greuel und unrein ist.“
📗 [„At-Tamhīd“ (22/230)]

▪️ Al-Ḥāfiẓ Ibn Ḥajar Asch-Schāfiˈī (gest. 852 n. H.) sagte: „Das Blut ist laut Übereinstimmung unrein (najis).“
📗 [„Fatḥ Al-Bārī“ (1/352)]

➡️ Das sind einige Überlieferungen der Konsens verschiedener Gelehrten, die verschiedenen Rechtsschulen angehören und zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Orten lebten. Und die Gelehrten sind sich nicht allesamt bei einer Thematik einig, wenn es hierbei keinen deutlichen Beweis aus dem Qurʾān und/oder der Sunnah gibt.

Und was den Konsens/Übereinkunft (Al-Ijmāʿ) angeht, so ist er nach dem Qurʾān und der Sunnah die dritte Quelle der islamischen Rechtssprechung.

▪️ Imām Asch-Schāfiʿī (gest. 204 n. H.) - möge Aḷḷāh ihm barmherzig sein - sagte: „Und der Befehl des Gesandten Aḷḷāhs ﷺ, an der Gemeinschaft der Muslime festzuhalten, ist eine Sache, mit der argumentiert/belegt wird, dass der Konsens (Ijmāʿ) der Muslime – so Aḷḷāh will – unerlässlich (erforderlich) ist.“
📗 [„Ar-Risālah“ (403)]

Geschrieben von Abu Suleyman

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📚 „Die Unreinheit des Blutes (Najāsatu Ad-Dam)“
(Teil 2)

🖌 3. Das austretende Blut des Märtyrers (Asch-Schahīd)

Das austretende und ausfließende Blut des Märtyrers ist laut vielen Gelehrten rein, solange es sich an seinem Körper befindet.
▪️ Jābir berichtete, dass der Prophet ﷺ am Tag von Uḥud über einige Märtyrer sagte:
„Begrabt sie zusammen in ihrem Blut – und er ließ sie nicht waschen.“
📗 [Überliefert von Al-Bukhārī (1346)]

➡️ Wenn das Blut der Märtyrer unrein wäre, so hätte der Prophet ﷺ anbefohlen, dass es vom Körper des Toten beseitigt wird, bevor die Bestattung erfolgt.

▪️ Und das ist u. a. die Ansicht der Ḥanafiyyah und Ḥanābilah.
📗 [Siehe: „Tabyīn Al-Ḥaqāʾiq“ von Az-Zaylaʿī (1/29), und „Al-Inṣāf“ von Al-Mardāwī (1/328)]

🖌 4. Wenn das Blut nur in geringer Menge austritt

▪️ Imām Ibn Taymiyyah (gest. 728 n. H.) - möge Aḷḷāh ihm barmherzig sein - sagte: „Und es wird über die geringe Menge an Blut hinweggesehen und (ebenfalls) dem Eiter usw., der daraus entsteht, solange dies nicht als ungeheuerlich (viel) in der Seele angesehen wird.“
📗 [„Scharḥ Al-'Umdah“ (1/103)]

🖌 5. Macht der Austritt von Blut die Gebetswaschung ungültig?

Wenn das Blut aus den Geschlechtsteilen austritt, so bricht das die Gebetswaschung und sie muss neu vollzogen werden.
Was den Austritt des Blutes außerhalb der Geschlechtsteile angeht, so gab es hierbei Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Sollte das Blut in großer Menge austreten, vertreten die meisten Gelehrten die Ansicht, dass dies die Gebetswaschung bricht. Der Austritt einer kleinen Menge von Blut, wie z. B. bei leichtem Nasenbluten oder kleinen Verletzungen am Körper, so bricht das laut einigen Gelehrten nicht die Gebetswaschung.

▪️ Imām Aḥmad Ibn Ḥanbal - möge Aḷḷāh ihm barmherzig sein - sagte: „Das Blut und der Eiter, wenn es in großer Menge austritt, so wiederholt man die Gebetswaschung. Und Würmer/Maden sind hierbei wie das Blut, wenn es in großer Menge ist. Und das Erbrechen, das Blutschröpfen (Al-Ḥijāmah) und das Stechen der Adern brechen die Gebetswaschung. Und alles, was aus den Geschlechtsteilen austritt, so bricht dies die Gebetswaschung, egal ob in kleiner oder großer Menge.“
📗 [„Zād Al-Musāfir“ (143)]

▪️ Imām Ibn Taymiyyah - möge Aḷḷāh ihm barmherzig sein - wurde über das Nasenbluten befragt und sagte: „Wenn er (danach) die Gebetswaschung vollzieht, ist das besser, jedoch ist dies laut der stärkeren Ansicht der Gelehrten nicht verpflichtend.“
📗 [„Majmu' Al-Fatāwā“ (21/228)]

➡️ Fazit:
Das Blut, welches aus dem menschlichen Körper austritt, ist unrein und das ist die Ansicht der überwältigenden Mehrheit (Al-Jumhur) der Gelehrten. Die Aussage, dass es nicht unrein ist, ist eine neue Ansicht einiger späteren Gelehrten und hierbei widersprechen sie einem Konsens, der über 1000 Jahre lang von Generation zu Generation überliefert wurde. Die Beweise und Beweisgrundlage, die sie anführen, können so nur schwer hingenommen werden. Denn wäre darin ein klarer Beweis für ihre Aussage (, dass das Blut nicht unrein ist), so wären ihnen die Gelehrten der Altvorderen (As-Salaf) zuvorkommen, jedoch haben sie bei dieser Ansicht keinen Vorreiter.

Geschrieben von Abu Suleyman

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📚 Wenn vor Sonnenuntergang, auch wenn es nur einen Moment ist, ihre Periode beginnt, wird ihr Fasten ungültig und sie muss nachholen.

▪️ Imam #Ibn_Qudāmah (gest. 620 n. H.) sagte:
„Die Gelehrten sind sich einig, dass es der Menstruierenden und der Wöchnerin nicht gestattet ist zu fasten und dass sie am Ramadan ihr Fasten brechen und dies nachholen sollen. Und wenn sie fasten, wird dieses Fasten nicht gelten.
📗 [„Al-Mughni“ (4/397)]

▪️ Schaykh Ibn 'Uthaimin sagte:
„Wenn ihre Periode beginnt, während sie fastet, wird ihr Fasten ungültig, auch wenn dies nur einen Moment kurz vor Sonnenuntergang ist. Wenn es ein Pflichtfasten ist, muss sie diesen Tag nachholen.
Wenn sie aber spürt, dass die Menstruation sich vor Sonnenuntergang bewegt, aber erst nach Sonnenuntergang austritt, ist ihr Fasten vollendet und, nach der richtigen Meinung, gültig.“
📗 [„Ad-Dimā At-Tabii´iya lin Nisā“ (S. 28)]


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📚 „Die Zeit der Verrichtung des Nachtgebets in den Gegenden, in denen die Abendröte nicht verschwindet“


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• Imam #Ibn_Taymiyyah (661 - 728 n. H.) - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:
„Wenn ein wenig Dreck im/auf dem Fingernagel oder etwas ähnliches es verhindern sollte, dass das Wasser diese (jeweiligen) Stellen berührt, dann ist die Reinheit (trotzdem) gültig.“
📗 [„Al-Fatawa Al-Kubra“ (5/303)]

➡️
Dies kommt z. B. vor, wenn man als Mechaniker oder im Garten arbeitet.
Zwar wäscht man danach gründlich die Hände, jedoch bleiben trotzdem leichte Spuren und etwas Dreck übrig.
Das macht die Reinheit nicht ungültig, weil das Wasser trotzdem an die Körperstelle gelangt.


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📚 „Das (freiwillige) Fasten am Montag und Donnerstag“

Imām Abū Bakr Ibn Abī Schaybah (159 - 235 n. H.) berichtete in seinem großen Werk „Al-Muṣannaf“, über mehrere Ṣaḥābah und Tābiʿūn, dass sie es pflegten, montags und donnerstags zu fasten.

So erwähnte er, dass Abū ʿUqbah (Folgendes) berichtete:
„Abū Hurayrah pflegte montags und donnerstags zu fasten.“
📗 [Überliefert von Ibn Abī Schaybah in „Al-Muṣannaf“ (9230)]

Gleiches wurde darin auch über ʿAlī, ʿAbduḷḷāh Ibn Masʿūd, Usāmah Ibn Zayd und Makḥūl überliefert.

Hier der ganze Text:
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