Forwarded from Islamqa deutsch
Der Führer der Gläubigen, 'Umar Ibn Al-Khattab, die Prophetengefährten (Sahabah) und die übrigen Imame der Muslime haben den Nichtmuslimen, die in einem muslimischen Land leben, als Bedingung auferlegt, dass sie ihre Festtage (Feste) nicht öffentlich zeigen und diese vielmehr im Privaten, in ihren Häusern feiern. Wie ist es dann erst damit, wenn die Muslime es (das Fest) selbst praktizieren?
'Umar Ibn Al-Khattab -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte sogar: „Erlernt nicht den Dialekt der Nichtaraber (Al-A'ajami), betretet nicht ihre Gotteshäuser am Tag ihres Festes, da sich der Zorn Allahs auf sie niederlässt.“
Wenn es verboten ist, dass man (deren) Gotteshaus oder Ähnliches betritt, da Allahs Zorn sich auf sie niederlässt, so wie ist es dann mit jemandem, der etwas tut (bei etwas mitmacht), was Allahs Zorn nach sich zieht, und zu ihren religiösen Symbolen gehört?!
Dabei hat nicht nur einer der Altvorderen (Salaf) bezüglich der Aussage Allahs, erhaben sei Er, „Und auch diejenigen, die keine Falschaussage bezeugen“ [Al-Furqan 25:72] – gesagt: „Es sind die Festtage (Feste) der Nichtmuslime.“
Und wenn dieses nur das Bezeugen anbelangt, ohne der Teilnahme, wie es dann erst, wenn man Taten verrichtet, die den Nichtmuslimen eigen sind. Es wurde über den Propheten ﷺ überliefert, dass er sagte: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen“.
Und in einem anderen Wortlaut: „Es gehört nicht zu uns, wer andere außer uns nachahmt.“ Dieses ist ein guter Hadith.
Wenn es so in Bezug auf das Nachahmen ist, selbst wenn es nur ein Brauch ist, wie ist es erst bezüglich etwas, was gewaltiger ist als das…“
📗 [Ende des Zitats aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (2/487), „Majmuˈu Al-Fatawa“ (25/329)]
Islam Q&A
https://telegram.me/islamqa_de
'Umar Ibn Al-Khattab -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte sogar: „Erlernt nicht den Dialekt der Nichtaraber (Al-A'ajami), betretet nicht ihre Gotteshäuser am Tag ihres Festes, da sich der Zorn Allahs auf sie niederlässt.“
Wenn es verboten ist, dass man (deren) Gotteshaus oder Ähnliches betritt, da Allahs Zorn sich auf sie niederlässt, so wie ist es dann mit jemandem, der etwas tut (bei etwas mitmacht), was Allahs Zorn nach sich zieht, und zu ihren religiösen Symbolen gehört?!
Dabei hat nicht nur einer der Altvorderen (Salaf) bezüglich der Aussage Allahs, erhaben sei Er, „Und auch diejenigen, die keine Falschaussage bezeugen“ [Al-Furqan 25:72] – gesagt: „Es sind die Festtage (Feste) der Nichtmuslime.“
Und wenn dieses nur das Bezeugen anbelangt, ohne der Teilnahme, wie es dann erst, wenn man Taten verrichtet, die den Nichtmuslimen eigen sind. Es wurde über den Propheten ﷺ überliefert, dass er sagte: „Wer ein Volk nachahmt, so gehört er zu ihnen“.
Und in einem anderen Wortlaut: „Es gehört nicht zu uns, wer andere außer uns nachahmt.“ Dieses ist ein guter Hadith.
Wenn es so in Bezug auf das Nachahmen ist, selbst wenn es nur ein Brauch ist, wie ist es erst bezüglich etwas, was gewaltiger ist als das…“
📗 [Ende des Zitats aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (2/487), „Majmuˈu Al-Fatawa“ (25/329)]
Islam Q&A
https://telegram.me/islamqa_de
Forwarded from Islamqa deutsch
📚 Die Stellen der Bittgebete im Gebet
➡️ Alles Lob gebührt Allah.
Die Stellen, in denen man im Gebet Bittgebete sprechen darf, sind in zwei Arten eingeteilt:
Erstens:
Es gibt Stellen, in denen die Beweise darlegen, dass es wünschenswert ist darin Bittgebete zu sprechen, und dazu anspornen. Es ist für den Betenden auch wünschenswert dies solange er will in die Länge zu ziehen. So soll er Allah -erhaben ist Er- um all seine Bedürfnisse bitten und um alles, was er im Dies- und Jenseits liebt.
▪️ a) Die Niederwerfung:
Der Beweis dafür ist die Aussage des Propheten ﷺ: „Die Stelle, an der der Diener seinem Herrn am nächsten ist, ist wenn er sich niederwirft. So sprecht viele Bittgebete.“
📗 Überliefert von Muslim (482).
▪️ b) Nach dem letzten Taschahhud und vor dem Taslim:
Der Beweis dafür ist der Hadith von Ibn Masud -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, in dem der Prophet ﷺ ihnen (seinen Gefährten) den Taschahhud lehrte und dann am Ende sagte: „… dann kann man auswählen wonach man bitten möchte.“
📗 Überliefert von Al-Bukhary (5876) und Muslim (402).
▪️ c) In Qunut Al-Witr:
Der Beweis dafür ist der Hadith bei Abu Dawud (1425), über Al-Hasan Ibn 'Ali -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, in dem er sagte: „Der Gesandte ﷺ lehrte mich Worte, die ich in „Qunut Al-Witr“ sagen soll: „Allahumma ihdini fiman hadaita, wa 'aafini fiman 'aafaita, wa tawallani fiman tawallaita, wa baarik li fima a'taita, wa qini scharra ma qadaita, Innaka taqdi wa la yuqdaa 'Alaika, wa innahu la yadhillu man waalaita, wa laa ya'izzu man 'aadaita, tabaarakta Rabbanaa wa ta'aalaita (O Allah, leite mich mit denen, die Du geleitet hast, vergib mir mit denen, denen du vergeben hast, stehe mir bei, zusammen mit denen, denen Du beistehst, segne mir das, was Du gibst, schütze mich vor dem Bösen, das du vorbestimmt hast, denn nur Du bestimmst und niemand bestimmt über Dich. Niemand wird je erniedrigt sein, den Du unterstützt, uns niemand wird je ehrwürdig sein, den Du zum Feind nimmst. Segensreich bist du, unser Herr, und erhaben.).“
📗 Al-Albani stufte dies in „Sahih Abi Dawud“ (1281) als authentisch ein.
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/175070/die-stellen-der-bittgebete-im-gebet
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Alles Lob gebührt Allah.
Die Stellen, in denen man im Gebet Bittgebete sprechen darf, sind in zwei Arten eingeteilt:
Erstens:
Es gibt Stellen, in denen die Beweise darlegen, dass es wünschenswert ist darin Bittgebete zu sprechen, und dazu anspornen. Es ist für den Betenden auch wünschenswert dies solange er will in die Länge zu ziehen. So soll er Allah -erhaben ist Er- um all seine Bedürfnisse bitten und um alles, was er im Dies- und Jenseits liebt.
▪️ a) Die Niederwerfung:
Der Beweis dafür ist die Aussage des Propheten ﷺ: „Die Stelle, an der der Diener seinem Herrn am nächsten ist, ist wenn er sich niederwirft. So sprecht viele Bittgebete.“
📗 Überliefert von Muslim (482).
▪️ b) Nach dem letzten Taschahhud und vor dem Taslim:
Der Beweis dafür ist der Hadith von Ibn Masud -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, in dem der Prophet ﷺ ihnen (seinen Gefährten) den Taschahhud lehrte und dann am Ende sagte: „… dann kann man auswählen wonach man bitten möchte.“
📗 Überliefert von Al-Bukhary (5876) und Muslim (402).
▪️ c) In Qunut Al-Witr:
Der Beweis dafür ist der Hadith bei Abu Dawud (1425), über Al-Hasan Ibn 'Ali -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, in dem er sagte: „Der Gesandte ﷺ lehrte mich Worte, die ich in „Qunut Al-Witr“ sagen soll: „Allahumma ihdini fiman hadaita, wa 'aafini fiman 'aafaita, wa tawallani fiman tawallaita, wa baarik li fima a'taita, wa qini scharra ma qadaita, Innaka taqdi wa la yuqdaa 'Alaika, wa innahu la yadhillu man waalaita, wa laa ya'izzu man 'aadaita, tabaarakta Rabbanaa wa ta'aalaita (O Allah, leite mich mit denen, die Du geleitet hast, vergib mir mit denen, denen du vergeben hast, stehe mir bei, zusammen mit denen, denen Du beistehst, segne mir das, was Du gibst, schütze mich vor dem Bösen, das du vorbestimmt hast, denn nur Du bestimmst und niemand bestimmt über Dich. Niemand wird je erniedrigt sein, den Du unterstützt, uns niemand wird je ehrwürdig sein, den Du zum Feind nimmst. Segensreich bist du, unser Herr, und erhaben.).“
📗 Al-Albani stufte dies in „Sahih Abi Dawud“ (1281) als authentisch ein.
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/175070/die-stellen-der-bittgebete-im-gebet
https://telegram.me/islamqa_de
Islam-QA
Die Stellen der Bittgebete im Gebet - Der Islam - Frage und Antwort
📚 Das Urteil darüber, den Nichtmuslimen zu ihren Festtagen zu gratulieren
▪️ Imam #Ibn_Al_Qayyim - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:
„Was das Gratulieren der Nichtmuslime zu ihren Symbolen des Unglaubens, welche ihnen eigen sind, anbelangt, so ist das nach Übereinstimmung (der Gelehrten) verboten, wie dass man ihnen beispielsweise zu ihren Festtagen oder zu ihrem Fasten gratuliert und sagt: „Gesegnetes Fest“, oder ihnen zu diesem Fest und ähnlichem gratuliert. Selbst wenn sich dabei der Gratulant vor Unglauben bewahrt, so gehört es immer noch zu den verbotenen Dingen und ist damit zu vergleichen, wie jemandem zur seiner Niederwerfung (Sujud) vor dem Kreuz zu gratulieren. Vielmehr ist es sogar eine gewaltigere Sünde bei Allah und noch verhasster als jemandem zum Trinken von Alkohol, der Ermordung einer Seele oder zu verbotener sexueller Beziehung und ähnlichem zu gratulieren.
Viele derjenigen, welche der Religion keinen Wert zumessen, begehen diese Sachen, unwissend darüber, wie grässlich das ist, was sie taten. Wer nun einem Diener zu einer Sünde oder Neuerung (Bid'a) gratuliert, so hat er sich damit dem Hass Allahs und Seinem Zorn ausgesetzt.“
📗 [Siehe: Ahkam Ahl Adh-Dhimma]
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/947
https://telegram.me/Islamqa
▪️ Imam #Ibn_Al_Qayyim - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:
„Was das Gratulieren der Nichtmuslime zu ihren Symbolen des Unglaubens, welche ihnen eigen sind, anbelangt, so ist das nach Übereinstimmung (der Gelehrten) verboten, wie dass man ihnen beispielsweise zu ihren Festtagen oder zu ihrem Fasten gratuliert und sagt: „Gesegnetes Fest“, oder ihnen zu diesem Fest und ähnlichem gratuliert. Selbst wenn sich dabei der Gratulant vor Unglauben bewahrt, so gehört es immer noch zu den verbotenen Dingen und ist damit zu vergleichen, wie jemandem zur seiner Niederwerfung (Sujud) vor dem Kreuz zu gratulieren. Vielmehr ist es sogar eine gewaltigere Sünde bei Allah und noch verhasster als jemandem zum Trinken von Alkohol, der Ermordung einer Seele oder zu verbotener sexueller Beziehung und ähnlichem zu gratulieren.
Viele derjenigen, welche der Religion keinen Wert zumessen, begehen diese Sachen, unwissend darüber, wie grässlich das ist, was sie taten. Wer nun einem Diener zu einer Sünde oder Neuerung (Bid'a) gratuliert, so hat er sich damit dem Hass Allahs und Seinem Zorn ausgesetzt.“
📗 [Siehe: Ahkam Ahl Adh-Dhimma]
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/947
https://telegram.me/Islamqa
📚 Es ist nicht erlaubt, den Nichtmuslimen (Kuffar) zu ihren Festtagen zu gratulieren, in welcher Form auch immer
Die Frage:
Was ist das Urteil darüber, Essen (wie Reis, Fleisch, Hähnchenfleisch oder Kuchen) zu verzehren, welches uns ein christlicher Freund geschenkt hat, oder welches zu Weihnachten oder zu Silvester (Neujahr) zubereitet wurde? Und was ist ihre Meinung bezüglich der Gratulation mit dem Wortlaut „So Allah will, verbringst du das Jahr im Guten (erfolgreich)“, um damit die Ausdrücke „Kullu ˈamin wa antum bi khayr“ oder „Frohes Neues“ zu umgehen?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist dem Muslim nicht erlaubt, das zu essen, was ein Jude oder Christ zu seinem (religiösen) Festtag zubereitet hat, oder was sie zu ihren Festtagen verschenken, da dieses als ihre Unterstützung und Anteilnahme an diesem Übel (Munkar) gilt, wie es in der Antwort auf die Frage Nr. (12666) deutlich gemacht wurde.
Genauso wie es ihm auch nicht erlaubt ist, ihnen zu ihren Festtagen zu gratulieren, in welcher Gratulationsform auch immer, aufgrund dessen, was darin an Bestätigung ihrer Festtage liegt und Unterlassung der Verneinung (Inkar) dieser, sowie weil man ihnen dabei hilft, ihre (religiösen) Symbole zu zeigen, ihre Neuerungen (Bid’a) zu verbreiten und an ihrer Freude an deren Festtagen teilnimmt, wobei diese Festtage erfundene Festtage sind (Neuerungen), welche mit verdorbenen Überzeugungen (Glauben) verbunden sind, welche der Islam nicht bestätigt.
Und Allah weiß es am besten.
https://islamqa.info/ge/81977
https://telegram.me/islamqa_de
Die Frage:
Was ist das Urteil darüber, Essen (wie Reis, Fleisch, Hähnchenfleisch oder Kuchen) zu verzehren, welches uns ein christlicher Freund geschenkt hat, oder welches zu Weihnachten oder zu Silvester (Neujahr) zubereitet wurde? Und was ist ihre Meinung bezüglich der Gratulation mit dem Wortlaut „So Allah will, verbringst du das Jahr im Guten (erfolgreich)“, um damit die Ausdrücke „Kullu ˈamin wa antum bi khayr“ oder „Frohes Neues“ zu umgehen?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist dem Muslim nicht erlaubt, das zu essen, was ein Jude oder Christ zu seinem (religiösen) Festtag zubereitet hat, oder was sie zu ihren Festtagen verschenken, da dieses als ihre Unterstützung und Anteilnahme an diesem Übel (Munkar) gilt, wie es in der Antwort auf die Frage Nr. (12666) deutlich gemacht wurde.
Genauso wie es ihm auch nicht erlaubt ist, ihnen zu ihren Festtagen zu gratulieren, in welcher Gratulationsform auch immer, aufgrund dessen, was darin an Bestätigung ihrer Festtage liegt und Unterlassung der Verneinung (Inkar) dieser, sowie weil man ihnen dabei hilft, ihre (religiösen) Symbole zu zeigen, ihre Neuerungen (Bid’a) zu verbreiten und an ihrer Freude an deren Festtagen teilnimmt, wobei diese Festtage erfundene Festtage sind (Neuerungen), welche mit verdorbenen Überzeugungen (Glauben) verbunden sind, welche der Islam nicht bestätigt.
Und Allah weiß es am besten.
https://islamqa.info/ge/81977
https://telegram.me/islamqa_de
Telegram
Islamqa deutsch
Die deutschsprachige Seite von Islam Frage & Antwort
Homepage: https://islamqa.info/ge/
Homepage: https://islamqa.info/ge/
📚 Ist es ihm erlaubt mit dem Verkauf von Geschenken, die mit den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar) in Verbindung stehen, Handel zu treiben?
Alles Lob gebührt Allah..
Keinem Muslim ist es erlaubt sich an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar) zu beteiligen, sei dies durch die bloße Anwesenheit, oder indem man ihnen das Veranstalten dieser ermöglicht oder durch den Verkauf von Ware, die mit diesen Festtagen in Verbindung stehen.
Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim -möge Allah ihm barmherzig sein- schrieb an den Handelsminister:
„Von Muhammad Ibn Ibrahim an den Handelsminister -möge Allah ihn bewahren-: Mögen der Frieden und Segen Allahs mit Ihnen sein.
Es wurde uns berichtet, dass letztes Jahr einige Händler Geschenke importiert haben, die speziell mit Weihnachten und Sylvester zu tun haben, mitunter Weihnachtsbäume. Einige Bürger sollen diese gekauft und den ausländischen Christen in unserem Land angeboten haben, als eine Art Teilnahme an diesem Festtag ihrerseits.
Und dieses ist eine frevelhafte Tat, die sie nicht machen durften. Wir haben dabei keinen Zweifel daran, dass Sie wissen, dass es dafür keine Erlaubnis gibt, sowie dass Sie wissen, dass die Gelehrten sich einig sind bezüglich des Verbots der Teilnahme/Beteiligung an den Festen der Nichtmuslime, sprich die Schriftenbesitzer und Polytheisten.
Wir hoffen, dass Sie sich mit dem Verbot dessen befassen werden, was in unserem Land an diesen Geschenken vorzufinden ist, sowie dem, was unter dasselbe Urteil fällt, bezüglich dessen, was ihrem Festtag eigen ist.“
[Aus „Fatawa Asch-Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim“ (3/105)]
Die Gelehrten des ständigen Fatwa-Komitees sagten in ihrer Deklaration:
„Sechstens: Es ist dem Muslim nicht erlaubt mit den Nichtmuslimen in welcher Art und Weise auch immer bezüglich ihrer Festtagen zu kooperieren. Dazu gehört:
- das Bekanntmachen und Bewerben dieser (Festtage), wozu das genannte „Millennium“ gehört;
- Der Aufruf/Einladung dazu, mit welchen Mitteln auch immer, sei dies durch Medien oder das Aufstellen von Countdown-Zählern, in Form von Tafeln oder Uhren;
- Herstellung von Andenken in Form von Kleidung und Utensilien;
- Der Druck von Karten/Flyern oder Schulheften;
- Preisnachlässe und Gewinnspiele zu diesem Anlass:
- Das Veranstalten von Sport-Events oder Verbreitung von Logos/Symbolen, die diesem Anlass eigen sind.
Darauf basierend ist zu sagen, dass es -o mein Bruder- nicht erlaubt ist an der Herstellung von etwas teilzuhaben/teilzunehmen, das mit den Festen der Nichtmuslime im Zusammenhang steht. Lasse diese Arbeitsstelle für die Zufriedenheit Allahs, so wird Allah dir eine bessere geben -wenn Er will.
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/50074
https://telegram.me/islamqa_de
Alles Lob gebührt Allah..
Keinem Muslim ist es erlaubt sich an den Festtagen der Nichtmuslime (Kuffar) zu beteiligen, sei dies durch die bloße Anwesenheit, oder indem man ihnen das Veranstalten dieser ermöglicht oder durch den Verkauf von Ware, die mit diesen Festtagen in Verbindung stehen.
Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim -möge Allah ihm barmherzig sein- schrieb an den Handelsminister:
„Von Muhammad Ibn Ibrahim an den Handelsminister -möge Allah ihn bewahren-: Mögen der Frieden und Segen Allahs mit Ihnen sein.
Es wurde uns berichtet, dass letztes Jahr einige Händler Geschenke importiert haben, die speziell mit Weihnachten und Sylvester zu tun haben, mitunter Weihnachtsbäume. Einige Bürger sollen diese gekauft und den ausländischen Christen in unserem Land angeboten haben, als eine Art Teilnahme an diesem Festtag ihrerseits.
Und dieses ist eine frevelhafte Tat, die sie nicht machen durften. Wir haben dabei keinen Zweifel daran, dass Sie wissen, dass es dafür keine Erlaubnis gibt, sowie dass Sie wissen, dass die Gelehrten sich einig sind bezüglich des Verbots der Teilnahme/Beteiligung an den Festen der Nichtmuslime, sprich die Schriftenbesitzer und Polytheisten.
Wir hoffen, dass Sie sich mit dem Verbot dessen befassen werden, was in unserem Land an diesen Geschenken vorzufinden ist, sowie dem, was unter dasselbe Urteil fällt, bezüglich dessen, was ihrem Festtag eigen ist.“
[Aus „Fatawa Asch-Schaikh Muhammad Ibn Ibrahim“ (3/105)]
Die Gelehrten des ständigen Fatwa-Komitees sagten in ihrer Deklaration:
„Sechstens: Es ist dem Muslim nicht erlaubt mit den Nichtmuslimen in welcher Art und Weise auch immer bezüglich ihrer Festtagen zu kooperieren. Dazu gehört:
- das Bekanntmachen und Bewerben dieser (Festtage), wozu das genannte „Millennium“ gehört;
- Der Aufruf/Einladung dazu, mit welchen Mitteln auch immer, sei dies durch Medien oder das Aufstellen von Countdown-Zählern, in Form von Tafeln oder Uhren;
- Herstellung von Andenken in Form von Kleidung und Utensilien;
- Der Druck von Karten/Flyern oder Schulheften;
- Preisnachlässe und Gewinnspiele zu diesem Anlass:
- Das Veranstalten von Sport-Events oder Verbreitung von Logos/Symbolen, die diesem Anlass eigen sind.
Darauf basierend ist zu sagen, dass es -o mein Bruder- nicht erlaubt ist an der Herstellung von etwas teilzuhaben/teilzunehmen, das mit den Festen der Nichtmuslime im Zusammenhang steht. Lasse diese Arbeitsstelle für die Zufriedenheit Allahs, so wird Allah dir eine bessere geben -wenn Er will.
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/50074
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Das Urteil darüber, dass sich die Muslime gegenseitig zum christlichen Neujahr beglückwünschen
➡️ Die Frage:
Ist es den Muslimen erlaubt, zum Anlass des christlichen Neujahrs, gegenseitig Glückwünsche und Bittgebete auszutauschen? Natürlich machen sie dies nicht mit der Absicht, es zu feiern.
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist den Muslimen nicht erlaubt, Glückwünsche am christlichen Neujahr auszutauschen. Genauso ist es ihnen nicht erlaubt, dies zu feiern, da man in diesen zwei Angelegenheiten den Ungläubigen ähnelt, was uns bereits verboten wurde.
Er ﷺ sagte: „Wer einem Volk ähnelt, der gehört zu ihnen.“
📗 [Überliefert von Abu Dawud (4031) und Al-Albaani stufte ihn in „Sahih Sunan Abi Dawud“ als authentisch ein.]
▪️ Außerdem fällt das Beglückwünschen an einem Tag, der sich jedes Jahr wiederholt, unter die Bedeutung es zu feiern und es als Fest zu nehmen, was auch verboten ist.
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/177460
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Frage:
Ist es den Muslimen erlaubt, zum Anlass des christlichen Neujahrs, gegenseitig Glückwünsche und Bittgebete auszutauschen? Natürlich machen sie dies nicht mit der Absicht, es zu feiern.
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist den Muslimen nicht erlaubt, Glückwünsche am christlichen Neujahr auszutauschen. Genauso ist es ihnen nicht erlaubt, dies zu feiern, da man in diesen zwei Angelegenheiten den Ungläubigen ähnelt, was uns bereits verboten wurde.
Er ﷺ sagte: „Wer einem Volk ähnelt, der gehört zu ihnen.“
📗 [Überliefert von Abu Dawud (4031) und Al-Albaani stufte ihn in „Sahih Sunan Abi Dawud“ als authentisch ein.]
▪️ Außerdem fällt das Beglückwünschen an einem Tag, der sich jedes Jahr wiederholt, unter die Bedeutung es zu feiern und es als Fest zu nehmen, was auch verboten ist.
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/177460
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Das Zusammenlegen zweier Gebete seitens einer kranken Person
➡️ Die Frage:
Ein Mann leidet an Magenkrebs und hat einen Katheter in seinem Magen, durch welchen Exkremente aus dem Körper geleitet werden. Er fragt, ob es ihm erlaubt ist, zwei Gebete zusammenzulegen.
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
▪️ Ja, es ist ihm erlaubt, zwei Gebete zusammenzulegen, so dass er das Dhuhr- und ˈAsr-Gebet zusammenlegt, sowie das Maghrib- und ˈIscha-Gebet, ungeachtet dessen, ob er es vorzieht oder verschiebt, eben so, wie es ihm leichter fällt. Die Beschwerlichkeit, welche sich durch die Krankheit ereignet, gehört zu den Entschuldigungsgründen, die das Zusammenlegen zweier Gebete erlauben. Der Prophet ﷺ hat derjenigen Frau, die an einer nicht-menstruellen Blutung litt (Istihadah) die Erlaubnis gegeben, zwei Gebete zusammenzulegen.
📗 Dies wurde von Abu Dawud (287) und At-Tirmidhi (128) überliefert, und Al-Albani hat diese Überlieferung in „Sahih At-Tirmidhi“ für gut (hasan) erklärt.
▪️ Die nicht-menstruelle Blutung (Istihadah) ist eine Art Krankheit. Imam Ahmad hat als Beweis angeführt, dass eine kranke Person die Gebete zusammenlegen darf, dass eben diese schwerer ist als die Reise. Er (Imam Ahmad) ließ sich (einmal) nach Sonnenuntergang Blut schröpfen (Hijama), aß dann zu Abend und legte das Maghrib-Gebet mit dem ˈIscha-Gebet zusammen.
📗 [Ende des Zitats aus „Kaschaf Al-Qinaaˈ“ (2/5)]
▪️ Anmerkung:
Es muss angemerkt werden, dass der Kranke, dem das Zusammenlegen zweier Gebete erlaubt ist, diese in ihrer Gänze zu verrichten hat, ohne sie zu kürzen. Das Kürzen (der Gebete) ist nur dem Reisenden erlaubt. Das, was einige Leute denken, dass, wenn man zwei Gebete aufgrund von Krankheit zusammenlegt, während man in seinem Land ist (bzw. nicht auf Reise), diese auch verkürzt, so ist das nur eine (falsche) Vermutung und nicht richtig.
▪️ Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Für das Verkürzen der Gebete ist lediglich die Reise der Grund und dies ist sonst nicht erlaubt. Was das Zusammenlegen (der Gebete) aufgrund einer Not oder eines Entschuldigungsgrunds anbelangt, so kann er diese auf kurzer oder langer Reise zusammenlegen, genauso wie aufgrund von Regen und desgleichen, oder der Krankheit und dergleichen und aufgrund anderer Ursachen. Der Sinn davon ist die Aufhebung der Erschwernis von der islamischen Nation (Ummah).“
📗 [Ende des Zitats aus „Majmuˈ Al-Fatawa“ (22/293)]
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A (97844)
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Frage:
Ein Mann leidet an Magenkrebs und hat einen Katheter in seinem Magen, durch welchen Exkremente aus dem Körper geleitet werden. Er fragt, ob es ihm erlaubt ist, zwei Gebete zusammenzulegen.
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
▪️ Ja, es ist ihm erlaubt, zwei Gebete zusammenzulegen, so dass er das Dhuhr- und ˈAsr-Gebet zusammenlegt, sowie das Maghrib- und ˈIscha-Gebet, ungeachtet dessen, ob er es vorzieht oder verschiebt, eben so, wie es ihm leichter fällt. Die Beschwerlichkeit, welche sich durch die Krankheit ereignet, gehört zu den Entschuldigungsgründen, die das Zusammenlegen zweier Gebete erlauben. Der Prophet ﷺ hat derjenigen Frau, die an einer nicht-menstruellen Blutung litt (Istihadah) die Erlaubnis gegeben, zwei Gebete zusammenzulegen.
📗 Dies wurde von Abu Dawud (287) und At-Tirmidhi (128) überliefert, und Al-Albani hat diese Überlieferung in „Sahih At-Tirmidhi“ für gut (hasan) erklärt.
▪️ Die nicht-menstruelle Blutung (Istihadah) ist eine Art Krankheit. Imam Ahmad hat als Beweis angeführt, dass eine kranke Person die Gebete zusammenlegen darf, dass eben diese schwerer ist als die Reise. Er (Imam Ahmad) ließ sich (einmal) nach Sonnenuntergang Blut schröpfen (Hijama), aß dann zu Abend und legte das Maghrib-Gebet mit dem ˈIscha-Gebet zusammen.
📗 [Ende des Zitats aus „Kaschaf Al-Qinaaˈ“ (2/5)]
▪️ Anmerkung:
Es muss angemerkt werden, dass der Kranke, dem das Zusammenlegen zweier Gebete erlaubt ist, diese in ihrer Gänze zu verrichten hat, ohne sie zu kürzen. Das Kürzen (der Gebete) ist nur dem Reisenden erlaubt. Das, was einige Leute denken, dass, wenn man zwei Gebete aufgrund von Krankheit zusammenlegt, während man in seinem Land ist (bzw. nicht auf Reise), diese auch verkürzt, so ist das nur eine (falsche) Vermutung und nicht richtig.
▪️ Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Für das Verkürzen der Gebete ist lediglich die Reise der Grund und dies ist sonst nicht erlaubt. Was das Zusammenlegen (der Gebete) aufgrund einer Not oder eines Entschuldigungsgrunds anbelangt, so kann er diese auf kurzer oder langer Reise zusammenlegen, genauso wie aufgrund von Regen und desgleichen, oder der Krankheit und dergleichen und aufgrund anderer Ursachen. Der Sinn davon ist die Aufhebung der Erschwernis von der islamischen Nation (Ummah).“
📗 [Ende des Zitats aus „Majmuˈ Al-Fatawa“ (22/293)]
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A (97844)
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Das Urteil über den Verzehr von Käse, wenn der Ursprung des Labs unbekannt ist
➡️ Die Frage:
Was ist das Urteil über die Substanz „Lab“, welche in vielen Käsesorten vorhanden ist, die wir kaufen aber nicht wissen von wo sie entnommen wird?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Die Substanz, die im Käse eingefügt wird, ist Lab. Diese ist eine weißgelbliche Substanz in einem Hautgefäß, die aus dem Bauch eines Kalbs oder eines noch gestillten Lamms gewonnen wird. Es wird nur ein kleiner Teil davon in die Milch eingefügt, wodurch es sich damit verbindet und zu Käse wird.
📗 Siehe „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyyah“ (5/155).
Das Urteil über das Lab unterscheidet dahingehend woher es gewonnen wird. Wenn es aus einem auf islamische Weise geschächteten Tier gewonnen wird, ist es rein und essbar. Doch wenn es von einem verendeten Tier oder einem Tier, das nicht auf islamische Weise geschächtet wurde, gewonnen wird, dann gibt es hier eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Rechtsgelehrten. So ist die Mehrheit, unter den Malikiten, Schafi'iten und Hanbaliten, der Ansicht, dass es unrein ist. Abu Hanifah und Ahmad, in einer anderen Überlieferung, aber sind der Ansicht, dass es rein ist. Und diese Ansicht bevorzugte Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein. Er sagte in „Al-Fatawa“ (21/201): „Am ehesten ist richtig, dass ihr (die Sonnenanbeter) Käse erlaubt ist und dass das Lab und die Milch eines verendeten Tieres rein sind.“
▪️ Er sagte auch (35/154):
„Was den Käse betrifft, der aus ihrem (einige Batini-Gruppen, die Ungläubige sind) Lab hergestellt wird, so gibt es diesbezüglich zwei bekannte Ansichten unter den Gelehrten, wie bei dem Lab des Verendeten, dem des geschächteten Tieres der Sonnenanbeter und dem des geschächteten Tieres der Franken, über die gesagt wird, dass sie ihr Vieh nicht schächten würden. So ist die Ansicht von Abu Hanifah und Ahmad, in einer von zwei Überlieferungen, dass dieser Käse erlaubt sei, da das Lab des Verendeten, nach dieser Ansicht, erlaubt sei. Denn das Lab verendet nicht durch den Tod des Viehs. Und die Berührung eines Gefäßes, das im Innern unrein ist, macht es auch nicht unrein. Die Ansicht von Malik, Asch-Schafi'i und Ahmad, in der anderen Überlieferung, aber ist, dass dieser Käse unrein ist, da das Lab bei diesen Leuten unrein ist, denn die Milch des Verendeten und dessen Lab ist bei ihnen unrein. Und wenn von jemandem das geschächtete Tier nicht gegessen wird (da es verboten ist), so zählt sein Vieh als verendetes. Und jeder von ihnen argumentiert mit Überlieferungen, die sie von den Prophetengefährten haben. Was die Leute der ersten Ansicht angeht, so überlieferten sie, dass sie (die Prophetengefährten) den Käse der Sonnenanbeter aßen. Und die Leute der zweiten Ansicht überlieferten, dass sie den Käse aßen, von dem sie ausgingen, dass dieser von den Christen sei. Somit ist diese Angelegenheit eine Angelegenheit des Ijtihad und dem Befolger der Gelehrten steht es zu, demjenigen zu folgen, der ein Rechtsurteil, entsprechend einer der beiden Ansicht, erlässt.“
▪️ Und wenn das die stärkere Ansicht ist, dann besteht kein Problem darin den Käse zu verzehren, der daraus hergestellt wird, da es egal ist, ob du den Ursprung des Labs kennst, und dass es aus einem geschächteten Tier oder einem nicht-geschächteten Tier stammt, oder ob du ihn nicht kennst.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A 115306
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Frage:
Was ist das Urteil über die Substanz „Lab“, welche in vielen Käsesorten vorhanden ist, die wir kaufen aber nicht wissen von wo sie entnommen wird?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Die Substanz, die im Käse eingefügt wird, ist Lab. Diese ist eine weißgelbliche Substanz in einem Hautgefäß, die aus dem Bauch eines Kalbs oder eines noch gestillten Lamms gewonnen wird. Es wird nur ein kleiner Teil davon in die Milch eingefügt, wodurch es sich damit verbindet und zu Käse wird.
📗 Siehe „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyyah“ (5/155).
Das Urteil über das Lab unterscheidet dahingehend woher es gewonnen wird. Wenn es aus einem auf islamische Weise geschächteten Tier gewonnen wird, ist es rein und essbar. Doch wenn es von einem verendeten Tier oder einem Tier, das nicht auf islamische Weise geschächtet wurde, gewonnen wird, dann gibt es hier eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Rechtsgelehrten. So ist die Mehrheit, unter den Malikiten, Schafi'iten und Hanbaliten, der Ansicht, dass es unrein ist. Abu Hanifah und Ahmad, in einer anderen Überlieferung, aber sind der Ansicht, dass es rein ist. Und diese Ansicht bevorzugte Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein. Er sagte in „Al-Fatawa“ (21/201): „Am ehesten ist richtig, dass ihr (die Sonnenanbeter) Käse erlaubt ist und dass das Lab und die Milch eines verendeten Tieres rein sind.“
▪️ Er sagte auch (35/154):
„Was den Käse betrifft, der aus ihrem (einige Batini-Gruppen, die Ungläubige sind) Lab hergestellt wird, so gibt es diesbezüglich zwei bekannte Ansichten unter den Gelehrten, wie bei dem Lab des Verendeten, dem des geschächteten Tieres der Sonnenanbeter und dem des geschächteten Tieres der Franken, über die gesagt wird, dass sie ihr Vieh nicht schächten würden. So ist die Ansicht von Abu Hanifah und Ahmad, in einer von zwei Überlieferungen, dass dieser Käse erlaubt sei, da das Lab des Verendeten, nach dieser Ansicht, erlaubt sei. Denn das Lab verendet nicht durch den Tod des Viehs. Und die Berührung eines Gefäßes, das im Innern unrein ist, macht es auch nicht unrein. Die Ansicht von Malik, Asch-Schafi'i und Ahmad, in der anderen Überlieferung, aber ist, dass dieser Käse unrein ist, da das Lab bei diesen Leuten unrein ist, denn die Milch des Verendeten und dessen Lab ist bei ihnen unrein. Und wenn von jemandem das geschächtete Tier nicht gegessen wird (da es verboten ist), so zählt sein Vieh als verendetes. Und jeder von ihnen argumentiert mit Überlieferungen, die sie von den Prophetengefährten haben. Was die Leute der ersten Ansicht angeht, so überlieferten sie, dass sie (die Prophetengefährten) den Käse der Sonnenanbeter aßen. Und die Leute der zweiten Ansicht überlieferten, dass sie den Käse aßen, von dem sie ausgingen, dass dieser von den Christen sei. Somit ist diese Angelegenheit eine Angelegenheit des Ijtihad und dem Befolger der Gelehrten steht es zu, demjenigen zu folgen, der ein Rechtsurteil, entsprechend einer der beiden Ansicht, erlässt.“
▪️ Und wenn das die stärkere Ansicht ist, dann besteht kein Problem darin den Käse zu verzehren, der daraus hergestellt wird, da es egal ist, ob du den Ursprung des Labs kennst, und dass es aus einem geschächteten Tier oder einem nicht-geschächteten Tier stammt, oder ob du ihn nicht kennst.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A 115306
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Es ist erst erlaubt über die Ledersocken oder Socken zu streichen, wenn man sich in einem vollkommen reinen Zustand befindet
➡️ Die Frage:
Was ist das Urteil über folgendes: Wenn eine Person die Gebetswaschung vollzieht, dann Socken anzieht, dann die Gebetswaschung verliert, die Socken für ein paar Sekunden auszieht, um etwas Creme auf die Füße aufzutragen und sie dann wieder anzieht. Muss sie dann ihre Füße wieder waschen, wenn sie die Gebetswaschung wiederholt?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Das Streichen über Socken in der Gebetswaschung ist erst gültig, wenn man sie in einem reinen Zustand anzieht. Dies wird in der authentischen, prophetischen Sunnah bewiesen.
▪️ Al-Bukhary (206) und Muslim (274) überlieferten, dass Al-Mughirah Ibn Schu'bah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Ich war mit dem Propheten ﷺ auf Reisen, woraufhin ich herabgestiegen bin, um ihm die Ledersocken auszuziehen. Er sagte aber: „Lass sie, denn ich habe sie im reinen Zustand angezogen.“ Und dann strich er über sie.“
▪️ Im Wortlaut bei Abu Dawud (151) steht: „Lass sie, denn ich habe die Füße im reinen Zustand mit den Ledersocken angezogen.“
▪️ An-Nawawi sagte:
„Darin ist ein Beweis dafür, dass das Streichen über Ledersocken nur erlaubt ist, wenn man sich in einem vollkommen reinen Zustand befindet.“
▪️ Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (1/174):
„Wir kennen darüber, dass man erst im reinen Zustand sein soll, bevor man (über die Ledersocken) streicht, keine Meinungsverschiedenheit.“
▪️ Imam Malik -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Derjenige streicht darf über Ledersocken streichen, wenn seine Füße durch die Reinheit der Gebetswaschung rein sind. Was denjenigen angeht, der sie anzieht, wenn sie nicht durch dich Reinheit der Gebetswaschung rein sind, so darf dieser nicht über die Ledersocken streichen.“
📗 Al-Muwatta (37/1).
▪️ Der Autor von „Al-Muntawa Scharh Al-Muwatta“ (1/78) sagte:
„Genauso verhält es sich, wenn sagt, dass man seine Ledersocken nach der Gebetswaschung anzieht, dann die Gebetswaschung verliert, sie dann auszieht und dann wieder anzieht. Bei diesem verschwindet das Urteil, dass er die Ledersocken im reinen Zustand angezogen hat, und er zählt als jemand, der sie im unreinen Zustand angezogen hat. Und sie (die Ledersocken) im reinen Zustand anzuziehen ist eine Bedingung für die Richtigkeit das Streichens über die Ledersocken.“
▪️ Demnach ist es demjenigen, der seine Socken auszieht und sie dann im unreinen Zustand wieder anzieht, nicht erlaubt über sie zu streichen. Vielmehr muss er die Füße bei der Gebetswaschung waschen. Und dass man sie für wenige Sekunden ausgezogen hat, verändert nichts am Urteil, da es auf diese Person zutrifft, dass sie die Socken im unreinen Zustand angezogen hat. Somit ist es ihr nicht erlaubt über sie zu streichen.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/128445/es-ist-erst-erlaubt-uber-die-ledersocken-oder-socken-zu-streichen-wenn-man-sich-in-einem-vollkommen-reinen-zustand-befindet
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Frage:
Was ist das Urteil über folgendes: Wenn eine Person die Gebetswaschung vollzieht, dann Socken anzieht, dann die Gebetswaschung verliert, die Socken für ein paar Sekunden auszieht, um etwas Creme auf die Füße aufzutragen und sie dann wieder anzieht. Muss sie dann ihre Füße wieder waschen, wenn sie die Gebetswaschung wiederholt?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Das Streichen über Socken in der Gebetswaschung ist erst gültig, wenn man sie in einem reinen Zustand anzieht. Dies wird in der authentischen, prophetischen Sunnah bewiesen.
▪️ Al-Bukhary (206) und Muslim (274) überlieferten, dass Al-Mughirah Ibn Schu'bah -möge Allah mit ihm zufrieden sein- sagte: „Ich war mit dem Propheten ﷺ auf Reisen, woraufhin ich herabgestiegen bin, um ihm die Ledersocken auszuziehen. Er sagte aber: „Lass sie, denn ich habe sie im reinen Zustand angezogen.“ Und dann strich er über sie.“
▪️ Im Wortlaut bei Abu Dawud (151) steht: „Lass sie, denn ich habe die Füße im reinen Zustand mit den Ledersocken angezogen.“
▪️ An-Nawawi sagte:
„Darin ist ein Beweis dafür, dass das Streichen über Ledersocken nur erlaubt ist, wenn man sich in einem vollkommen reinen Zustand befindet.“
▪️ Ibn Qudamah sagte in „Al-Mughni“ (1/174):
„Wir kennen darüber, dass man erst im reinen Zustand sein soll, bevor man (über die Ledersocken) streicht, keine Meinungsverschiedenheit.“
▪️ Imam Malik -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Derjenige streicht darf über Ledersocken streichen, wenn seine Füße durch die Reinheit der Gebetswaschung rein sind. Was denjenigen angeht, der sie anzieht, wenn sie nicht durch dich Reinheit der Gebetswaschung rein sind, so darf dieser nicht über die Ledersocken streichen.“
📗 Al-Muwatta (37/1).
▪️ Der Autor von „Al-Muntawa Scharh Al-Muwatta“ (1/78) sagte:
„Genauso verhält es sich, wenn sagt, dass man seine Ledersocken nach der Gebetswaschung anzieht, dann die Gebetswaschung verliert, sie dann auszieht und dann wieder anzieht. Bei diesem verschwindet das Urteil, dass er die Ledersocken im reinen Zustand angezogen hat, und er zählt als jemand, der sie im unreinen Zustand angezogen hat. Und sie (die Ledersocken) im reinen Zustand anzuziehen ist eine Bedingung für die Richtigkeit das Streichens über die Ledersocken.“
▪️ Demnach ist es demjenigen, der seine Socken auszieht und sie dann im unreinen Zustand wieder anzieht, nicht erlaubt über sie zu streichen. Vielmehr muss er die Füße bei der Gebetswaschung waschen. Und dass man sie für wenige Sekunden ausgezogen hat, verändert nichts am Urteil, da es auf diese Person zutrifft, dass sie die Socken im unreinen Zustand angezogen hat. Somit ist es ihr nicht erlaubt über sie zu streichen.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A
https://islamqa.info/ge/answers/128445/es-ist-erst-erlaubt-uber-die-ledersocken-oder-socken-zu-streichen-wenn-man-sich-in-einem-vollkommen-reinen-zustand-befindet
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Das Urteil bezüglich des Streichens über die Schuhe
Die Frage:
Einige Leute hier in den USA und Kanada tragen Socken aus Wolle oder Baumwolle, die bis über ihre Knöcheln reichen. Darüber tragen sie Schuhe. Die Schuhe aber reichen nicht bis zu den Knöcheln. Ist es erlaubt, beim Wudu über solche Schuhe zu streichen? Und wenn man die Schuhe auszieht, ist der Wudu immer noch gültig? Und wenn sie zum Gebet gehen, so ziehen sie ihre Schuhe aus. Ist der Wudu immer noch gültig?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah
Erstens:
Wenn die Schuhe den Fuß mitsamt der Knöchel bedecken, so ist das Streichen darüber erlaubt, weil sie dann wie Ledersocken sind.
Wenn sie jedoch die erforderliche Stelle nicht bedecken - und das wären die ganzen Füße mitsamt der Knöchel - so ist es, der Mehrheit (Jumhur) der Gelehrten nach, nicht erlaubt darüber zu streichen.
Zweitens:
Wenn er über die Schuhe, welche die erforderliche Stelle bedecken, streicht und sie danach auszieht, während er sich im reinen Zustand (Taharah) befindet, so bricht dies nicht seinen Wudu, und dies nach der richtigen Ansicht der Gelehrten.
Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Erleichterung des Streichens (Mash) durch das Ausziehen (der Schuhe) aufgehoben wird. Wenn er die Schuhe erneut anzieht und den Wudu verrichten möchte, so muss er seine Schuhe und Socken ausziehen und seine Füße waschen.
Drittens:
Wenn er Socken anzieht und darüber tiefe Schuhe, welche nicht die Knöchel bedecken, so gibt es drei Möglichkeiten:
1. Er streicht nur über die Schuhe. Dies ist, wie bereits erwähnt, nicht erlaubt.
2. Er streicht über die Socken und Schuhe zusammen. Und dieses ist erlaubt.
Wenn er über die Schuhe streicht und den Mash (das Streichen) dann durch das Streichen über die Socken vollendet, umfasst das Urteil beide (die Socken und die Schuhe).
Wenn er dann nur die Schuhe - oder diese mitsamt den Socken auszieht - so wird sein Reinheitszustand nicht aufgehoben (gebrochen) und er darf das Gebet verrichten. Es ist ihm jedoch nicht erlaubt, in Zukunft (also noch einmal) darüber zu streichen, bis er die vollständige Gebetswaschung verrichtet und die Füße gewaschen hat.
3. In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daima“ (5/396) wird ausgesagt, dass es erlaubt ist, allein über die Socken zu streichen oder über die „Kundur“ [eine Art von Schuhen] allein, wenn diese die Knöchel bedecken und die Füße dabei nicht sichtbar sind.
Schaikh Ibn Baz sagte: „Was die „Kundur“ anbelangt, so sind sie wie Sandalen, die nicht den Fuß mitsamt der Knöchel bedeckt haben. Wenn er über sie und die Socken zusammen streicht, so bekommen sie das Urteil der Socken […]. Und wenn er sich auf das Streichen der Socken alleine beschränkt, so ist es für ihn ausreichend und er darf die „Kundur“ ausziehen, wann immer er will. Der Reinheitszustand (Taharah) bleibt davon dann unberührt, weil das Urteil bezüglich des Streichens dann die Socken umfasst.“
➡️ Wir weisen den Bruder darauf hin, dass das Urteil welches auf die Ledersocken bezogen ist, ebenso die Socken und Schuhe umfasst, welche (die Knöchel) bedecken, da sie alle, nach der richtigeren Ansicht, von einem Urteil umfasst sind.
https://islamqa.info/ge/228515
https://telegram.me/islamqa_de
Die Frage:
Einige Leute hier in den USA und Kanada tragen Socken aus Wolle oder Baumwolle, die bis über ihre Knöcheln reichen. Darüber tragen sie Schuhe. Die Schuhe aber reichen nicht bis zu den Knöcheln. Ist es erlaubt, beim Wudu über solche Schuhe zu streichen? Und wenn man die Schuhe auszieht, ist der Wudu immer noch gültig? Und wenn sie zum Gebet gehen, so ziehen sie ihre Schuhe aus. Ist der Wudu immer noch gültig?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah
Erstens:
Wenn die Schuhe den Fuß mitsamt der Knöchel bedecken, so ist das Streichen darüber erlaubt, weil sie dann wie Ledersocken sind.
Wenn sie jedoch die erforderliche Stelle nicht bedecken - und das wären die ganzen Füße mitsamt der Knöchel - so ist es, der Mehrheit (Jumhur) der Gelehrten nach, nicht erlaubt darüber zu streichen.
Zweitens:
Wenn er über die Schuhe, welche die erforderliche Stelle bedecken, streicht und sie danach auszieht, während er sich im reinen Zustand (Taharah) befindet, so bricht dies nicht seinen Wudu, und dies nach der richtigen Ansicht der Gelehrten.
Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Erleichterung des Streichens (Mash) durch das Ausziehen (der Schuhe) aufgehoben wird. Wenn er die Schuhe erneut anzieht und den Wudu verrichten möchte, so muss er seine Schuhe und Socken ausziehen und seine Füße waschen.
Drittens:
Wenn er Socken anzieht und darüber tiefe Schuhe, welche nicht die Knöchel bedecken, so gibt es drei Möglichkeiten:
1. Er streicht nur über die Schuhe. Dies ist, wie bereits erwähnt, nicht erlaubt.
2. Er streicht über die Socken und Schuhe zusammen. Und dieses ist erlaubt.
Wenn er über die Schuhe streicht und den Mash (das Streichen) dann durch das Streichen über die Socken vollendet, umfasst das Urteil beide (die Socken und die Schuhe).
Wenn er dann nur die Schuhe - oder diese mitsamt den Socken auszieht - so wird sein Reinheitszustand nicht aufgehoben (gebrochen) und er darf das Gebet verrichten. Es ist ihm jedoch nicht erlaubt, in Zukunft (also noch einmal) darüber zu streichen, bis er die vollständige Gebetswaschung verrichtet und die Füße gewaschen hat.
3. In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daima“ (5/396) wird ausgesagt, dass es erlaubt ist, allein über die Socken zu streichen oder über die „Kundur“ [eine Art von Schuhen] allein, wenn diese die Knöchel bedecken und die Füße dabei nicht sichtbar sind.
Schaikh Ibn Baz sagte: „Was die „Kundur“ anbelangt, so sind sie wie Sandalen, die nicht den Fuß mitsamt der Knöchel bedeckt haben. Wenn er über sie und die Socken zusammen streicht, so bekommen sie das Urteil der Socken […]. Und wenn er sich auf das Streichen der Socken alleine beschränkt, so ist es für ihn ausreichend und er darf die „Kundur“ ausziehen, wann immer er will. Der Reinheitszustand (Taharah) bleibt davon dann unberührt, weil das Urteil bezüglich des Streichens dann die Socken umfasst.“
➡️ Wir weisen den Bruder darauf hin, dass das Urteil welches auf die Ledersocken bezogen ist, ebenso die Socken und Schuhe umfasst, welche (die Knöchel) bedecken, da sie alle, nach der richtigeren Ansicht, von einem Urteil umfasst sind.
https://islamqa.info/ge/228515
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Bekommt derjenige, der sich die Sura Al-Mulk vor dem Schlafengehen anhört, den gleichen Lohn wie jemand, der die Sura gelesen/rezitiert hat?
Die Frage:
Was ist das Urteil über das Anhören von Sura Al-Mulk vor dem Einschlafen - die einen vor der Peinigung im Grab beschützt - bevor man einschläft, für jemanden, der sie nicht lesen kann? Bekommt er die gleiche Belohnung wie jemand, der sie gelesen hat?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Bezüglich des Vorzugs von Sura Al-Mulk wurde ein Hadith überliefert, den At-Tirmidhi (2891) verzeichnet hat, in dem der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Eine Sura vom Koran, die aus dreißig Versen besteht, wird für einen Fürsprache einlegen, bis einem vergeben wird. Es ist die Sura ,Tabaraka-lladhie bi-yadihi-l-Mulk.'“ (Al-Mulk)
[Schaikh Al-Albani - möge Allah ihm barmherzig sein - hat ihn in „Sahih Sunan A-Tirmidhi“ als authentisch (Hasan) klassifiziert.]
At-Tirmidhi (2892) überliefert auch über Jabir - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - es pflegte, nicht zu schlafen, bis er „Alif Lam Mim, Tanzil…“ (As-Sajdah) und „Tabaraka-lladhie bi-yadihi-l-Mulk“ (Al-Mulk) rezitiert hat.
[Schaikh Al-Albani - möge Allah ihm barmherzig sein - hat ihn als authentisch (Sahih) klassifiziert.]
An-Nasai (10479) überlieferte über Ibn Masˈud - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass er sagte: „Wer ,Tabaraka-lladhie bi-yadihi-l-Mulk' (Al-Mulk) jede Nacht rezitiert, den wird Allah mit ihr (der Sura) vor der Peinigung im Grab schützen. Zur Lebzeiten des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegten wir sie ,die Schützende' zu nennen, und gewiss ist sie eine Sura des Qurans, die, wenn jemand sie jede Nacht liest, er viel Gutes getan hat.“
[Schaikh Al-Albani - möge Allah ihm barmherzig sein - hat ihn in „Sahih At-Targhib wa At-Tarhib“ als authentisch (Hasan) klassifiziert.]
Das bedeutet - wie es aus dem Wortlaut des Hadith ersichtlich ist -, dass der erwähnte Vorzug ein Anrecht desjenigen ist, der jene Sura rezitiert (liest).
Was das alleinige Anhören angeht, ohne die Sura zu lesen, so wird der Zuhörer nicht als Leser erachtet, wenngleich dies auch eine legitime, erwünschte gottesdienliche Handlung ('Ibadah) darstellt. Es bedeutet jedoch nicht, dass dem Zuhörer der gleiche Lohn und Vorzüge zu Teil werden wie dem Leser/Rezitator. Wir kennen keinen Beweis dafür, dass beide gleichgestellt sind.
➡️ Wer den im Hadith erwähnten Vorzug/Nutzen erlangen möchte, muss die Sura lesen/rezitieren und darf sich nicht mit dem bloßen Zuhören begnügen. Falls er zum Lesen nicht in der Lage ist, er aber einem Koranrezitator nachsprechen kann, besonders da es leicht geworden ist, sich eine aufgezeichnete Rezitation anzuhören, so ist es ihm gestattet, das nachzusprechen, was er sich anhört. Wenn er das nun tun kann, so ist es besser - so Allah will -, und er erfüllt damit die Bedingung, dass man lesen soll. Zu hoffen ist, dass er mit einem gewaltigen Lohn für seine Geduld und Standhaftigkeit bei dieser Erschwernis belohnt wird.
➡️ Und wem nichts davon möglich ist oder wem es schwer fällt, so soll er sich mit dem begnügen, was er sich anhört. Wir hoffen dabei, dass ihm der Lohn des Rezitators und die erwähnten Vorzüge/Nutzen für das Lesen nicht verwehrt bleiben, wenn er eben das tut, was im Rahmen seiner Möglichkeiten ist.
Und Allah weiß es am besten.
https://islamqa.info/ge/228366
https://telegram.me/islamqa_de
Die Frage:
Was ist das Urteil über das Anhören von Sura Al-Mulk vor dem Einschlafen - die einen vor der Peinigung im Grab beschützt - bevor man einschläft, für jemanden, der sie nicht lesen kann? Bekommt er die gleiche Belohnung wie jemand, der sie gelesen hat?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Bezüglich des Vorzugs von Sura Al-Mulk wurde ein Hadith überliefert, den At-Tirmidhi (2891) verzeichnet hat, in dem der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Eine Sura vom Koran, die aus dreißig Versen besteht, wird für einen Fürsprache einlegen, bis einem vergeben wird. Es ist die Sura ,Tabaraka-lladhie bi-yadihi-l-Mulk.'“ (Al-Mulk)
[Schaikh Al-Albani - möge Allah ihm barmherzig sein - hat ihn in „Sahih Sunan A-Tirmidhi“ als authentisch (Hasan) klassifiziert.]
At-Tirmidhi (2892) überliefert auch über Jabir - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - es pflegte, nicht zu schlafen, bis er „Alif Lam Mim, Tanzil…“ (As-Sajdah) und „Tabaraka-lladhie bi-yadihi-l-Mulk“ (Al-Mulk) rezitiert hat.
[Schaikh Al-Albani - möge Allah ihm barmherzig sein - hat ihn als authentisch (Sahih) klassifiziert.]
An-Nasai (10479) überlieferte über Ibn Masˈud - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass er sagte: „Wer ,Tabaraka-lladhie bi-yadihi-l-Mulk' (Al-Mulk) jede Nacht rezitiert, den wird Allah mit ihr (der Sura) vor der Peinigung im Grab schützen. Zur Lebzeiten des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegten wir sie ,die Schützende' zu nennen, und gewiss ist sie eine Sura des Qurans, die, wenn jemand sie jede Nacht liest, er viel Gutes getan hat.“
[Schaikh Al-Albani - möge Allah ihm barmherzig sein - hat ihn in „Sahih At-Targhib wa At-Tarhib“ als authentisch (Hasan) klassifiziert.]
Das bedeutet - wie es aus dem Wortlaut des Hadith ersichtlich ist -, dass der erwähnte Vorzug ein Anrecht desjenigen ist, der jene Sura rezitiert (liest).
Was das alleinige Anhören angeht, ohne die Sura zu lesen, so wird der Zuhörer nicht als Leser erachtet, wenngleich dies auch eine legitime, erwünschte gottesdienliche Handlung ('Ibadah) darstellt. Es bedeutet jedoch nicht, dass dem Zuhörer der gleiche Lohn und Vorzüge zu Teil werden wie dem Leser/Rezitator. Wir kennen keinen Beweis dafür, dass beide gleichgestellt sind.
➡️ Wer den im Hadith erwähnten Vorzug/Nutzen erlangen möchte, muss die Sura lesen/rezitieren und darf sich nicht mit dem bloßen Zuhören begnügen. Falls er zum Lesen nicht in der Lage ist, er aber einem Koranrezitator nachsprechen kann, besonders da es leicht geworden ist, sich eine aufgezeichnete Rezitation anzuhören, so ist es ihm gestattet, das nachzusprechen, was er sich anhört. Wenn er das nun tun kann, so ist es besser - so Allah will -, und er erfüllt damit die Bedingung, dass man lesen soll. Zu hoffen ist, dass er mit einem gewaltigen Lohn für seine Geduld und Standhaftigkeit bei dieser Erschwernis belohnt wird.
➡️ Und wem nichts davon möglich ist oder wem es schwer fällt, so soll er sich mit dem begnügen, was er sich anhört. Wir hoffen dabei, dass ihm der Lohn des Rezitators und die erwähnten Vorzüge/Nutzen für das Lesen nicht verwehrt bleiben, wenn er eben das tut, was im Rahmen seiner Möglichkeiten ist.
Und Allah weiß es am besten.
https://islamqa.info/ge/228366
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Er leugnet die Peinigung im Grab, mit dem Argument, dass wenn man das Grab öffnet, nichts davon merken würde
Die Frage:
Wie antworten wir auf jemanden, der die Peinigung im Grab leugnet und damit argumentiert, dass wenn das Grab geöffnet würde, man keine Veränderungen feststellen könnte und es weder geräumiger oder enger wäre?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gehört Allah
Schaykh Ibn Uthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:
„Den Leugnern von der Peinigung im Grab, die damit argumentieren, dass wenn das Grab geöffnet würde, man keine Veränderungen feststellen würde, wird mit mehreren Antworten geantwortet:
Erstens: Die Peinigung im Grab ist durch die Schar’ (islamische Gesetzgebung, Schari’a) bewiesen. Allah, erhaben sei Er, sagte über die Sippe von Pharao: „das (Höllen)feuer, dem sie morgens und abends vorgeführt werden. Und am Tag, da sich die Stunde erhebt (, wird es heißen): ,Lasst die Leute Pharaos in die strengste Strafe eingehen.“ [Ghafir 40:46]
Und die Aussage von dem Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wenn ihr nicht mehr bestattet werden würdet, hätte ich Allah darum gebeten, euch von der Peinigung im Grab mithören zulassen, die ich hörte." Dann wendete er sich mit seinem Gesicht zu uns und sagte: "Sucht Zuflucht bei Allah vor der Peinigung des Höllenfeuers." Sie sagten: "Wir suchen Zuflucht bei Allah vor der Peinigung des Höllenfeuers." "Sucht Zuflucht bei Allah vor der Peinigung im Grab." Sie sagten: "Wir suchen Zuflucht bei Allah vor der Peinigung im Grab.“ [Von Al-Bukhari (1374) und Muslim (2870) überliefert.]
Es gibt noch weitere Texte. Es ist also nicht erlaubt durch irgendwelche Zweifel gegen diese Texte Widerstand zu leisten. Vielmehr ist er verpflichtend, ihnen Beglaubigung und Gehorsam zu schenken.
Zweitens: Die Peinigung im Grab ist hauptsächlich die der Seele und es ist nicht eine Angelegenheit, die auf dem Körper spürbar ist. Wenn es eine auf dem Körper spürbare Sache wäre, würde es nicht zum Iman (Glauben) an das Verborgene gehören und der Iman daran hätte somit auch keinen Nutzen. Jedoch gehört er zu den verborgenen Dingen. Die Zustände in Barzakh (das Leben im Grab, zwischen dem Tod und der Auferstehung) können nicht mit den Zuständen im Diesseits verglichen werden.
Drittens: Die Peinigung und die Glückseligkeit und die Geräumigkeit und Enge im Grab können nur von dem Toten wahrgenommen werden und sonst von keinem anderen. Der Mensch sieht manchmal im Schlaf, während er in seinem Bett schläft, dass er steht und läuft und zurückkehrt oder er schlägt und wird geschlagen oder er ist an einem engen, düsteren Ort oder dass er an einem geräumigen Ort ist und flieht. Diejenigen, die um ihn herum sind, sehen das alles nicht und merken nichts davon. Bei solchen Angelegenheiten ist es für den Menschen verpflichtend zu sagen: Wir hören und gehorchen und glauben und bezeugen.“
https://islamqa.info/ge/34648
https://telegram.me/islamqa_de
Die Frage:
Wie antworten wir auf jemanden, der die Peinigung im Grab leugnet und damit argumentiert, dass wenn das Grab geöffnet würde, man keine Veränderungen feststellen könnte und es weder geräumiger oder enger wäre?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gehört Allah
Schaykh Ibn Uthaymin - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte:
„Den Leugnern von der Peinigung im Grab, die damit argumentieren, dass wenn das Grab geöffnet würde, man keine Veränderungen feststellen würde, wird mit mehreren Antworten geantwortet:
Erstens: Die Peinigung im Grab ist durch die Schar’ (islamische Gesetzgebung, Schari’a) bewiesen. Allah, erhaben sei Er, sagte über die Sippe von Pharao: „das (Höllen)feuer, dem sie morgens und abends vorgeführt werden. Und am Tag, da sich die Stunde erhebt (, wird es heißen): ,Lasst die Leute Pharaos in die strengste Strafe eingehen.“ [Ghafir 40:46]
Und die Aussage von dem Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wenn ihr nicht mehr bestattet werden würdet, hätte ich Allah darum gebeten, euch von der Peinigung im Grab mithören zulassen, die ich hörte." Dann wendete er sich mit seinem Gesicht zu uns und sagte: "Sucht Zuflucht bei Allah vor der Peinigung des Höllenfeuers." Sie sagten: "Wir suchen Zuflucht bei Allah vor der Peinigung des Höllenfeuers." "Sucht Zuflucht bei Allah vor der Peinigung im Grab." Sie sagten: "Wir suchen Zuflucht bei Allah vor der Peinigung im Grab.“ [Von Al-Bukhari (1374) und Muslim (2870) überliefert.]
Es gibt noch weitere Texte. Es ist also nicht erlaubt durch irgendwelche Zweifel gegen diese Texte Widerstand zu leisten. Vielmehr ist er verpflichtend, ihnen Beglaubigung und Gehorsam zu schenken.
Zweitens: Die Peinigung im Grab ist hauptsächlich die der Seele und es ist nicht eine Angelegenheit, die auf dem Körper spürbar ist. Wenn es eine auf dem Körper spürbare Sache wäre, würde es nicht zum Iman (Glauben) an das Verborgene gehören und der Iman daran hätte somit auch keinen Nutzen. Jedoch gehört er zu den verborgenen Dingen. Die Zustände in Barzakh (das Leben im Grab, zwischen dem Tod und der Auferstehung) können nicht mit den Zuständen im Diesseits verglichen werden.
Drittens: Die Peinigung und die Glückseligkeit und die Geräumigkeit und Enge im Grab können nur von dem Toten wahrgenommen werden und sonst von keinem anderen. Der Mensch sieht manchmal im Schlaf, während er in seinem Bett schläft, dass er steht und läuft und zurückkehrt oder er schlägt und wird geschlagen oder er ist an einem engen, düsteren Ort oder dass er an einem geräumigen Ort ist und flieht. Diejenigen, die um ihn herum sind, sehen das alles nicht und merken nichts davon. Bei solchen Angelegenheiten ist es für den Menschen verpflichtend zu sagen: Wir hören und gehorchen und glauben und bezeugen.“
https://islamqa.info/ge/34648
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Das Urteil darüber auf dem Bürgersteig zu beten, wenn die Moschee voll ist
➡️ Die Frage:
Ich weiß, dass das islamische Gesetz es verbietet, auf dem Bürgersteig zu beten. Wenn jedoch die Moschee voll ist und wir genötigt sind, auf dem Bürgersteig das Gebet zu verrichten, ist dies dann legitim?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Bei den meisten Rechtsgelehrten ist das Gebet auf dem Bürgersteig verpönt (makruh), weil es ein Platz ist, an dem die Menschen laufen. Der Grund für das Verbot des Gebets darauf ist, weil es das Recht der Menschen verletzt und ihnen den Weg verengt, und weil der Betende von den Fußgängern abgelenkt ist und seien Demut im Gebet sinkt.
Wenn es jedoch für die Muslime eine Notwendigkeit gibt, auf dem Bürgersteig zu beten, weil die Moschee eng ist und es keinen anderen Platz gibt, an dem sie beten könnten, so spricht nichts dagegen, dass sie dann auf dem Bürgersteig das Gebet verrichten.
Siehe „Al-Mauwsuʿa Al-Fiqhiyya“ (27/114), (38/367)
Schaikh Ibn ʿUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Wenn es in der Moschee eng wird, wie ist das Urteil bezüglich des Gebets auf dem Markt oder um die Moschee herum?“
Er erwiderte: „Es spricht nichts dagegen, wenn die Muslime dazu genötigt sind, dass sie das Gebet auf dem Markt oder auf dem Platz um die Moschee herum verrichten. Selbst diejenigen, die sagen, dass das Gebet auf den Wegen nicht gültig ist, machen hierbei eine Ausnahme bezüglich des Freitagsgebets und der Festgebete, wenn die Moscheen voll sind und die Menschen auf die Straßen (Markt) gehen. Richtig ist, dass diese Ausnahme für alles gilt, wenn dazu eine Notwendigkeit besteht. Wenn nun die Moschee voll ist, so spricht nichts dagegen, dass auf dem Markt (den Straßen) gebetet wird.“ Ende des Zitats aus „Majmuʿu Fatawa Wa Rasail Ibn ʿUthaimin“ (12/331).
Islam Q&A (164176)
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Frage:
Ich weiß, dass das islamische Gesetz es verbietet, auf dem Bürgersteig zu beten. Wenn jedoch die Moschee voll ist und wir genötigt sind, auf dem Bürgersteig das Gebet zu verrichten, ist dies dann legitim?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Bei den meisten Rechtsgelehrten ist das Gebet auf dem Bürgersteig verpönt (makruh), weil es ein Platz ist, an dem die Menschen laufen. Der Grund für das Verbot des Gebets darauf ist, weil es das Recht der Menschen verletzt und ihnen den Weg verengt, und weil der Betende von den Fußgängern abgelenkt ist und seien Demut im Gebet sinkt.
Wenn es jedoch für die Muslime eine Notwendigkeit gibt, auf dem Bürgersteig zu beten, weil die Moschee eng ist und es keinen anderen Platz gibt, an dem sie beten könnten, so spricht nichts dagegen, dass sie dann auf dem Bürgersteig das Gebet verrichten.
Siehe „Al-Mauwsuʿa Al-Fiqhiyya“ (27/114), (38/367)
Schaikh Ibn ʿUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:
„Wenn es in der Moschee eng wird, wie ist das Urteil bezüglich des Gebets auf dem Markt oder um die Moschee herum?“
Er erwiderte: „Es spricht nichts dagegen, wenn die Muslime dazu genötigt sind, dass sie das Gebet auf dem Markt oder auf dem Platz um die Moschee herum verrichten. Selbst diejenigen, die sagen, dass das Gebet auf den Wegen nicht gültig ist, machen hierbei eine Ausnahme bezüglich des Freitagsgebets und der Festgebete, wenn die Moscheen voll sind und die Menschen auf die Straßen (Markt) gehen. Richtig ist, dass diese Ausnahme für alles gilt, wenn dazu eine Notwendigkeit besteht. Wenn nun die Moschee voll ist, so spricht nichts dagegen, dass auf dem Markt (den Straßen) gebetet wird.“ Ende des Zitats aus „Majmuʿu Fatawa Wa Rasail Ibn ʿUthaimin“ (12/331).
Islam Q&A (164176)
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Das Urteil bezüglich der Bittgebete zwischen der Iqamah und dem Beginn des Gebets
➡️ Die Frage:
Mir ist aufgefallen, dass einige Betenden, nachdem der Gebetsrufer die Ikamah beendet hat, ihre Hände erheben und Bittgebete sprechen, und dies vor dem Eröffnungs-Takbir (für das Gebet). Wurde dies vom Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Dies hat keine Grundlage. Und es wurde nicht vom Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert, dass er Bittgebete zwischen der Iqamah und dem Beginn des Gebets sprach, und es wurde auch nicht überliefert, dass er an diese Stelle die Hände emporhob. Vielmehr sollte keiner dies tun, weil er sich damit der Sunnah widersetzt.
Ende des Zitats des geehrten Schaikhs ʿAbdulaziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- aus „Fatawa Nur ʿAla Darb“ (2/1058)
Islam Q&A (148202)
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Frage:
Mir ist aufgefallen, dass einige Betenden, nachdem der Gebetsrufer die Ikamah beendet hat, ihre Hände erheben und Bittgebete sprechen, und dies vor dem Eröffnungs-Takbir (für das Gebet). Wurde dies vom Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Dies hat keine Grundlage. Und es wurde nicht vom Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert, dass er Bittgebete zwischen der Iqamah und dem Beginn des Gebets sprach, und es wurde auch nicht überliefert, dass er an diese Stelle die Hände emporhob. Vielmehr sollte keiner dies tun, weil er sich damit der Sunnah widersetzt.
Ende des Zitats des geehrten Schaikhs ʿAbdulaziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- aus „Fatawa Nur ʿAla Darb“ (2/1058)
Islam Q&A (148202)
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Das Urteil bezüglich des Sagens von „Alhamdulillah“ im Gebet, nachdem man geniest hat
➡️ Die Frage:
Wenn man sich im Gebet befindet, sei dies das Pflichtgebet oder freiwilliges Gebet, und niest, soll man dann Allah Lobpreisen (Alhamdulillah sagen)
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Ja, es ist einem vorgeschrieben, Allah zu Lobpreisen (Alhamdulillah zu sagen), weil dies in einem authentischen Hadith überliefert wurde, dass nämlich der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- einen man hörte, wie dieser im Gebet nach dem Niesen Allah lobpries (Alhamdulillah sagte) und er (der Prophet) ihn nicht dafür kritisierte. Vielmehr sagte er: „Ich habe so und so viele Engel gesehen, die miteinander wetteiferten, wer sie (die Worte des Lobes) niederschreiben soll.“ Und da das Aussprechen von Alhamdulillah zu den Erwähnungen (Dhikr) des Gebets gehört und nicht im Widerspruch dazu steht.
Ende des Zitats aus „Majmuʿu Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (29/348)
Islam Q&A (103435)
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Frage:
Wenn man sich im Gebet befindet, sei dies das Pflichtgebet oder freiwilliges Gebet, und niest, soll man dann Allah Lobpreisen (Alhamdulillah sagen)
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Ja, es ist einem vorgeschrieben, Allah zu Lobpreisen (Alhamdulillah zu sagen), weil dies in einem authentischen Hadith überliefert wurde, dass nämlich der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- einen man hörte, wie dieser im Gebet nach dem Niesen Allah lobpries (Alhamdulillah sagte) und er (der Prophet) ihn nicht dafür kritisierte. Vielmehr sagte er: „Ich habe so und so viele Engel gesehen, die miteinander wetteiferten, wer sie (die Worte des Lobes) niederschreiben soll.“ Und da das Aussprechen von Alhamdulillah zu den Erwähnungen (Dhikr) des Gebets gehört und nicht im Widerspruch dazu steht.
Ende des Zitats aus „Majmuʿu Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (29/348)
Islam Q&A (103435)
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Wenn die Frau am Freitag das Dhuhr-Gebet verrichtet, soll sie dann noch die Sunnah-Gebete vom Dhuhr-Gebet verrichten?
➡️ Die Frage:
Es ist bekannt, dass das Gebet der Frau in ihrem Zuhause besser ist als ihr Gebet in der Moschee, was das Freitagsgebet miteinschließt. Auch bekannt ist, dass sie am Freitag das Dhuhr-Gebet verrichtet, wenn sie nicht das Freitagsgebet verrichtet hat. Meine Frage ist, ob sie dann wie immer die Sunnah-Gebete vom Dhuhr-Gebet verrichten soll, wenn sie nicht zum Freitagsgebet gegangen ist und stattdessen das Dhuhr-Gebet verrichtet hat? Oder ist das Urteil bezüglich des Freitags anders?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Das Freitagsgebet ist für die Frauen keine Pflicht. Und falls die Frau zum Freitagsgebet gegangen ist, so ist dies ein Ersatz für das Dhuhr-Gebet.
Die Gelehrten des Ständigen Komitees für Rechtsgutachten (Al-Lajnah Ad-Daimah Lil-Ifta) sagte: „Wenn die Frau das Freitagsgebet hinter dem Imam verrichtet hat, so ist es ihr nicht erlaubt, an diesem Tag das Dhuhr-Gebet zu verrichten. Und falls sie allein für sich betet, so soll obliegt es ihr, lediglich das Dhuhr-Gebet zu verrichten und kein Freitagsgebet (noch dazu).“ Auszug aus „Fatawa Al-Lajnah As-Daimah Lil-Ifta“ (7/337)
Und wenn sie am Freitag das Dhuhr-Gebet zuhause verrichtet, so soll sie auch die Sunnah-Gebete vor und nach dem Dhuhr-Gebet verrichten, so wie sie es jeden Tag tut.
Islam Q&A (145925)
https://telegram.me/islamqa_de
➡️ Die Frage:
Es ist bekannt, dass das Gebet der Frau in ihrem Zuhause besser ist als ihr Gebet in der Moschee, was das Freitagsgebet miteinschließt. Auch bekannt ist, dass sie am Freitag das Dhuhr-Gebet verrichtet, wenn sie nicht das Freitagsgebet verrichtet hat. Meine Frage ist, ob sie dann wie immer die Sunnah-Gebete vom Dhuhr-Gebet verrichten soll, wenn sie nicht zum Freitagsgebet gegangen ist und stattdessen das Dhuhr-Gebet verrichtet hat? Oder ist das Urteil bezüglich des Freitags anders?
➡️ Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Das Freitagsgebet ist für die Frauen keine Pflicht. Und falls die Frau zum Freitagsgebet gegangen ist, so ist dies ein Ersatz für das Dhuhr-Gebet.
Die Gelehrten des Ständigen Komitees für Rechtsgutachten (Al-Lajnah Ad-Daimah Lil-Ifta) sagte: „Wenn die Frau das Freitagsgebet hinter dem Imam verrichtet hat, so ist es ihr nicht erlaubt, an diesem Tag das Dhuhr-Gebet zu verrichten. Und falls sie allein für sich betet, so soll obliegt es ihr, lediglich das Dhuhr-Gebet zu verrichten und kein Freitagsgebet (noch dazu).“ Auszug aus „Fatawa Al-Lajnah As-Daimah Lil-Ifta“ (7/337)
Und wenn sie am Freitag das Dhuhr-Gebet zuhause verrichtet, so soll sie auch die Sunnah-Gebete vor und nach dem Dhuhr-Gebet verrichten, so wie sie es jeden Tag tut.
Islam Q&A (145925)
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Das Urteil über das Gebet eines kleinen Mädchens ohne Khimar
Die Frage:
Was Urteil über das Gebet eines kleinen Mädchens ohne Khimar (Kopftuch)?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
„Wenn das Mädchen ihre Pubertät nicht erreicht hat, so ist ihr Gebet gültig, aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Allah nimmt das Gebet einer menstruierenden Frau (erwachsenen Frau) nicht an, es sei denn mit dem Khimar (bzw. dass sie es mit einem Khimar bekleidet verrichtet). Dies deutet darauf hin, dass es für eine nicht menstruierende Frau, also eine, die ihre Pubertät noch nicht erreicht hat, unproblematisch ist das Gebet, ohne einen Khimar zu verrichten. Es ist bevorzuziehen und vollkommener, dass sie es darin verrichtet. Wenn das Mädchen sieben Jahre alt ist oder mehr. Ist das Kind, Junge oder Mädchen, jedoch jünger als sieben Jahre, so gehören sie nicht zu den Leuten des Gebetes (die das Gebet verrichten sollen), aufgrund der Aussage des Propheten -Allah Segen und Frieden auf ihm-: „Befehlt euren Kindern das Gebet mit dem siebten (Lebensjahr) und schlagt sie deswegen mit dem zehnten, und trennt sie in den Betten.“
Ende des Zitates aus „Majmuʿu Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (29/200)
Islam Q&A (103431)
https://telegram.me/islamqa_de
Die Frage:
Was Urteil über das Gebet eines kleinen Mädchens ohne Khimar (Kopftuch)?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
„Wenn das Mädchen ihre Pubertät nicht erreicht hat, so ist ihr Gebet gültig, aufgrund der Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Allah nimmt das Gebet einer menstruierenden Frau (erwachsenen Frau) nicht an, es sei denn mit dem Khimar (bzw. dass sie es mit einem Khimar bekleidet verrichtet). Dies deutet darauf hin, dass es für eine nicht menstruierende Frau, also eine, die ihre Pubertät noch nicht erreicht hat, unproblematisch ist das Gebet, ohne einen Khimar zu verrichten. Es ist bevorzuziehen und vollkommener, dass sie es darin verrichtet. Wenn das Mädchen sieben Jahre alt ist oder mehr. Ist das Kind, Junge oder Mädchen, jedoch jünger als sieben Jahre, so gehören sie nicht zu den Leuten des Gebetes (die das Gebet verrichten sollen), aufgrund der Aussage des Propheten -Allah Segen und Frieden auf ihm-: „Befehlt euren Kindern das Gebet mit dem siebten (Lebensjahr) und schlagt sie deswegen mit dem zehnten, und trennt sie in den Betten.“
Ende des Zitates aus „Majmuʿu Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (29/200)
Islam Q&A (103431)
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Wenn eine Person aufgrund überhöhter Geschwindigkeit stirbt, gilt sie als jemand, der Selbstmord begangen hat?
Die Frage:
Was ist das Urteil bezüglich desjenigen, der mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn fährt? Gilt derjenige, der aufgrund des zu schnellen Fahrens verunglückt ist, als jemand, der Selbstmord begann? Und was ist das Urteil bezüglich desjenigen, der aufgrund überhöhter Geschwindigkeit verunglückt, weil er wegen eines Notfalls ins Krankenhaus eilte?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren, ist nicht gut, aufgrund der Unfälle und Gefahren, die daraus entstehen. Die Gelehrten haben diese Sache sehr ernst genommen, und sie erachten das Fahren über die vorgegebene Geschwindigkeit als grob fahrlässig seitens des Fahrers, der dann für den Schaden, der für Personen- und Sachschäden verantwortlich ist. Und der Tötung, die daraus resultiert, gilt als nichtvorsätzliche Tötung, die einen Blutzoll und Sühneleistung nach sich zieht.
Schaykh Ibn Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt, ob man bezüglich einer Person, die wegen überhöhter Geschwindigkeit verunglückt ist, sagen kann: „Dies ist eine Art Selbstmord.“
Er erwiderte: „Nein, dies ist kein Selbstmord, doch gilt es als nichtvorsätzliche Tötung. Wenn die überhöhte Geschwindigkeit der Grund für den Unfall ist, so hat die Person sich selbst nicht vorsätzlich (unabsichtlich) getötet.“ Ende des Zitats aus „Liqau Al-Babi Al-Maftuh“ (73/19).
Zweitens:
Das man einen Verletzten oder Kranken zum Krankenhaus fährt, ist eine gute Sache, für die belohnt wird. Es ist jedoch wichtig, dass man weder sich noch die andere Person in Gefahr bringt bzw. einen Schaden zufügt, indem man zu schnell fährt oder die über rote Ampeln fährt, damit der Kranke nicht verspätet ins Krankenhaus kommt.
Und wer aufgrund dieser überhöhten Geschwindigkeit stirbt (verunglückt), so bitten wir Allah, ihm zu vergeben, und ihn für seine gute Absicht zu belohnen. Und dies wird nicht als Selbstmord angesehen, weil er nicht beabsichtigt hat, sich umzubringen. Vielmehr steckte hinter der überhöhten Geschwindigkeit eine gute Absicht, nämlich den Kranken ins Krankenhaus zu bringen.
Islam Q&A (97276)
https://telegram.me/islamqa_de
Die Frage:
Was ist das Urteil bezüglich desjenigen, der mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn fährt? Gilt derjenige, der aufgrund des zu schnellen Fahrens verunglückt ist, als jemand, der Selbstmord begann? Und was ist das Urteil bezüglich desjenigen, der aufgrund überhöhter Geschwindigkeit verunglückt, weil er wegen eines Notfalls ins Krankenhaus eilte?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren, ist nicht gut, aufgrund der Unfälle und Gefahren, die daraus entstehen. Die Gelehrten haben diese Sache sehr ernst genommen, und sie erachten das Fahren über die vorgegebene Geschwindigkeit als grob fahrlässig seitens des Fahrers, der dann für den Schaden, der für Personen- und Sachschäden verantwortlich ist. Und der Tötung, die daraus resultiert, gilt als nichtvorsätzliche Tötung, die einen Blutzoll und Sühneleistung nach sich zieht.
Schaykh Ibn Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt, ob man bezüglich einer Person, die wegen überhöhter Geschwindigkeit verunglückt ist, sagen kann: „Dies ist eine Art Selbstmord.“
Er erwiderte: „Nein, dies ist kein Selbstmord, doch gilt es als nichtvorsätzliche Tötung. Wenn die überhöhte Geschwindigkeit der Grund für den Unfall ist, so hat die Person sich selbst nicht vorsätzlich (unabsichtlich) getötet.“ Ende des Zitats aus „Liqau Al-Babi Al-Maftuh“ (73/19).
Zweitens:
Das man einen Verletzten oder Kranken zum Krankenhaus fährt, ist eine gute Sache, für die belohnt wird. Es ist jedoch wichtig, dass man weder sich noch die andere Person in Gefahr bringt bzw. einen Schaden zufügt, indem man zu schnell fährt oder die über rote Ampeln fährt, damit der Kranke nicht verspätet ins Krankenhaus kommt.
Und wer aufgrund dieser überhöhten Geschwindigkeit stirbt (verunglückt), so bitten wir Allah, ihm zu vergeben, und ihn für seine gute Absicht zu belohnen. Und dies wird nicht als Selbstmord angesehen, weil er nicht beabsichtigt hat, sich umzubringen. Vielmehr steckte hinter der überhöhten Geschwindigkeit eine gute Absicht, nämlich den Kranken ins Krankenhaus zu bringen.
Islam Q&A (97276)
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Das Urteil bezüglich des Schwangerschaftsabbruchs in frühen Monaten
Die Frage:
Wie ist das Urteil bezüglich des Schwangerschaftsabbruchs (Abtreibung) in frühen Monaten (1-3), bevor die Seele in den Fetus eingehaucht wurde?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Das Ständige Komitee der Großgelehrten gab Folgendes bekannt:
1. Der Schwangerschaftsabbruch ist während aller Phasen nicht erlaubt, außer unter ganz strengen islamrechtlichen Bedingungen und in bestimmten schweren Umständen.
2. Wenn die Schwangerschaft in ihrer ersten Phase ist, innerhalb der Periode von 40 Tagen, und ein Schwangerschaftsabbruch einem legitimen Zweck dient oder einen Schaden verhindert, so ist es erlaubt, diesen vorzunehmen.
Den Schwangerschaftsabbruch jedoch in dieser Phase zu unternehmen, weil man Angst hat Kinder großzuziehen, oder man fürchtet, sie nicht finanzieren zu können und ihnen Bildung zuteil kommen zu lassen, sprich man hat Angst um deren Zukunft, oder dass das Ehepaar denkt, dass man schon genug Kinder hätte, so ist dies (der Schwangerschaftsabbruch) nicht erlaubt.
3. Es ist nicht erlaubt die Schwangerschaft abzubrechen, wenn der Fetus (das Kind) noch ein Anhängsel (ʿAlaqah) oder ein Blutklumpen (Mudgah) (was die zweite und dritte Phase von jeweils 40 Tagen darstellt), solange nicht ein vertrauenswürdiges Ärzte-Komitee entschieden hat, dass das Fortbestehen der Schwangerschaft der Gesundheit der Mutter schaden wird, so dass man befürchtet, dass sie sterben wir, wenn die Schwangerschaft fortdauert. Es ist dann erlaubt, diese abzubrechen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, den Schaden abzuwenden.
4. Nach der dritten Phase, nach vier vergangenen Monaten, ist es nicht erlaubt die Schwangerschaft abzubrechen, es sei denn, dass ein vertrauenswürdiges Ärzte-Komitee entscheidet, dass der Fetus in der Gebärmutter den Tod der Mutter zu Folge haben wird, und dass vorher alle Mittel ausgeschöpft wurden, den Fetus am Leben zu erhalten. In diesem Fall geht es darum, den größeren Schaden abzuwenden und dem größeren Nutzen zu dienen.
Islam Q&A (42321)
https://telegram.me/islamqa_de
Die Frage:
Wie ist das Urteil bezüglich des Schwangerschaftsabbruchs (Abtreibung) in frühen Monaten (1-3), bevor die Seele in den Fetus eingehaucht wurde?
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Das Ständige Komitee der Großgelehrten gab Folgendes bekannt:
1. Der Schwangerschaftsabbruch ist während aller Phasen nicht erlaubt, außer unter ganz strengen islamrechtlichen Bedingungen und in bestimmten schweren Umständen.
2. Wenn die Schwangerschaft in ihrer ersten Phase ist, innerhalb der Periode von 40 Tagen, und ein Schwangerschaftsabbruch einem legitimen Zweck dient oder einen Schaden verhindert, so ist es erlaubt, diesen vorzunehmen.
Den Schwangerschaftsabbruch jedoch in dieser Phase zu unternehmen, weil man Angst hat Kinder großzuziehen, oder man fürchtet, sie nicht finanzieren zu können und ihnen Bildung zuteil kommen zu lassen, sprich man hat Angst um deren Zukunft, oder dass das Ehepaar denkt, dass man schon genug Kinder hätte, so ist dies (der Schwangerschaftsabbruch) nicht erlaubt.
3. Es ist nicht erlaubt die Schwangerschaft abzubrechen, wenn der Fetus (das Kind) noch ein Anhängsel (ʿAlaqah) oder ein Blutklumpen (Mudgah) (was die zweite und dritte Phase von jeweils 40 Tagen darstellt), solange nicht ein vertrauenswürdiges Ärzte-Komitee entschieden hat, dass das Fortbestehen der Schwangerschaft der Gesundheit der Mutter schaden wird, so dass man befürchtet, dass sie sterben wir, wenn die Schwangerschaft fortdauert. Es ist dann erlaubt, diese abzubrechen, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, den Schaden abzuwenden.
4. Nach der dritten Phase, nach vier vergangenen Monaten, ist es nicht erlaubt die Schwangerschaft abzubrechen, es sei denn, dass ein vertrauenswürdiges Ärzte-Komitee entscheidet, dass der Fetus in der Gebärmutter den Tod der Mutter zu Folge haben wird, und dass vorher alle Mittel ausgeschöpft wurden, den Fetus am Leben zu erhalten. In diesem Fall geht es darum, den größeren Schaden abzuwenden und dem größeren Nutzen zu dienen.
Islam Q&A (42321)
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Sie gehen zur Universität in einer anderen Stadt, dürfen sie das Gebet verkürzen?
Die Frage:
Wir sind Studenten an einer Universität, jedoch leben wir nicht in der Stadt, in der die Universität ist. Ist es uns erlaubt das Gebet zu verkürzen, wie Reisende? Wir kehren jede Woche oder alle zwei in unsere Stadt zurück.
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Wenn ihr in eurer Stadt seid oder von der Universität zurückkehrt, müsst ihr das Gebet vollständig beten, da das eure eigentliche Heimat ist.
Zweitens:
Wenn zwischen eurer Stadt und der, in der die Universität ist, eine Entfernung ist, bei der das Gebet verkürzt werden darf, was ungefähr 80 km sind, so dürft ihr das Gebet während eurer Reise dorthin verkürzen.
Drittens:
Wenn ihr die Stadt, in der die Universität ist, erreicht habt, und die Absicht fasst dort länger als vier Tage zu bleiben, dann müsst das Gebet in dem Augenblick vollständig beten, in dem ihr diese Stadt betretet.
Und wenn ihr die Absicht fasst dort nur vier Tage oder weniger zu bleiben oder euch unsicher seid, wie lange ihr an diesem Ort bleibt, dann fällt ihr unter der Kategorie des Reisenden und dürft die Gebete mit vier Gebetseinheiten (Mittags-, Nachmittags- und Nachtgebet) zu zwei verkürzen. Es sei denn ihr betet hinter einer sesshaften Person, dann müsst ihr das (jeweilige) Gebet vollständig beten.
Ihr solltet auch am Gemeinschaftsgebet in der Moschee teilnehmen.
Islam Q&A (84028)
https://telegram.me/islamqa_de
Die Frage:
Wir sind Studenten an einer Universität, jedoch leben wir nicht in der Stadt, in der die Universität ist. Ist es uns erlaubt das Gebet zu verkürzen, wie Reisende? Wir kehren jede Woche oder alle zwei in unsere Stadt zurück.
Die Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Wenn ihr in eurer Stadt seid oder von der Universität zurückkehrt, müsst ihr das Gebet vollständig beten, da das eure eigentliche Heimat ist.
Zweitens:
Wenn zwischen eurer Stadt und der, in der die Universität ist, eine Entfernung ist, bei der das Gebet verkürzt werden darf, was ungefähr 80 km sind, so dürft ihr das Gebet während eurer Reise dorthin verkürzen.
Drittens:
Wenn ihr die Stadt, in der die Universität ist, erreicht habt, und die Absicht fasst dort länger als vier Tage zu bleiben, dann müsst das Gebet in dem Augenblick vollständig beten, in dem ihr diese Stadt betretet.
Und wenn ihr die Absicht fasst dort nur vier Tage oder weniger zu bleiben oder euch unsicher seid, wie lange ihr an diesem Ort bleibt, dann fällt ihr unter der Kategorie des Reisenden und dürft die Gebete mit vier Gebetseinheiten (Mittags-, Nachmittags- und Nachtgebet) zu zwei verkürzen. Es sei denn ihr betet hinter einer sesshaften Person, dann müsst ihr das (jeweilige) Gebet vollständig beten.
Ihr solltet auch am Gemeinschaftsgebet in der Moschee teilnehmen.
Islam Q&A (84028)
https://telegram.me/islamqa_de
📚 Die Antwort auf den, der behauptet, dass die Nacht- und Himmelsreise eine Phantasie wäre
▪️ At-Tahaawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in seinem bekannten ´Aqida-Werk:
„Die Himmelsreise ist eine Wahrheit. Und mit dem Propheten wurde die Nacht- und Himmelsreise, mit seiner Person, im wachen Zustand durchgeführt. Erst zum Himmel, dann wohin Allah wollte, zu den erhabenen Orten. Allah ehrte ihn, womit Er wollte und gab ihm (als Offenbarung) ein, was Er eingab. Nicht hat sein Herz erlogen, was es sah. Allahs Segen und Frieden auf ihm im Dies- und Jenseits.“
▪️ Ibn Kathir, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in seinem, Tafsir-Werk (33/3):
„… Hierauf waren sich die Menschen uneinig. Fand die Nachtreise mit seinem, der Friede sei auf ihm, Körper und seiner Seele, oder nur mit seiner Seele statt? Dies nach zwei Meinungen: Die Meisten der Gelehrten sind der Meinung, dass man ihn mit seinem Körper und seiner Seele, im wachen Zustand und nicht im Traum, reisen ließ. Sie verwerfen nicht, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, davor einen Traum hatte, danach sah er es (also was im Traum geschah) im wachen Zustand, denn er, der Friede sei auf ihm, sieht kein Traumgesicht, außer, dass es wie das Frühlicht, erscheint.
Hier die ganze Fatwa
👇
https://islamqa.info/ge/answers/84314/die-antwort-auf-den-der-behauptet-dass-die-nacht--und-himmelsreise-eine-phantasie-ware
https://telegram.me/islamqa_de
▪️ At-Tahaawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in seinem bekannten ´Aqida-Werk:
„Die Himmelsreise ist eine Wahrheit. Und mit dem Propheten wurde die Nacht- und Himmelsreise, mit seiner Person, im wachen Zustand durchgeführt. Erst zum Himmel, dann wohin Allah wollte, zu den erhabenen Orten. Allah ehrte ihn, womit Er wollte und gab ihm (als Offenbarung) ein, was Er eingab. Nicht hat sein Herz erlogen, was es sah. Allahs Segen und Frieden auf ihm im Dies- und Jenseits.“
▪️ Ibn Kathir, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte in seinem, Tafsir-Werk (33/3):
„… Hierauf waren sich die Menschen uneinig. Fand die Nachtreise mit seinem, der Friede sei auf ihm, Körper und seiner Seele, oder nur mit seiner Seele statt? Dies nach zwei Meinungen: Die Meisten der Gelehrten sind der Meinung, dass man ihn mit seinem Körper und seiner Seele, im wachen Zustand und nicht im Traum, reisen ließ. Sie verwerfen nicht, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, davor einen Traum hatte, danach sah er es (also was im Traum geschah) im wachen Zustand, denn er, der Friede sei auf ihm, sieht kein Traumgesicht, außer, dass es wie das Frühlicht, erscheint.
Hier die ganze Fatwa
👇
https://islamqa.info/ge/answers/84314/die-antwort-auf-den-der-behauptet-dass-die-nacht--und-himmelsreise-eine-phantasie-ware
https://telegram.me/islamqa_de