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Erste Verfahrensunterbrechung im Prozess um Prof. Bhakdi. Die Verteidiger haben einen Antrag auf Unzulässigkeit der Verlesung der Anklage gestellt.

Sinngemäss: die Anklage wurde eingereicht, obwohl sich die Oberstaatsanwältin und der Richter die Beweismittel der Videos bei Anklage durch Osta Füssinger nicht besorgt oder angesehen hatten. Nur Videoschnipsel. Sie haben also nicht zuende ermittelt und trotzdem Anklage erhoben und der Richter hat das offenbar ungeprüft (politisch?) zugelassen. Das aber ist nicht zulässig, es muss zuende ausermittelt sein, weil sonst sehr schnell der Straftatbestand der Verfolgung Unschuldiger gegen die Staatsanwältin und den Richter im Raume stehen können, was auch durch Verteidiger Lausen bereits erwähnt wurde.

Das Gericht hat zur Beratung 45 min unterbrochen.

Anklage konnte also nicht verlesen werden bisher.
Fortsetzung 10:35 Uhr

Das Gericht, Richter Grundmann, weisst den Antrag zurück. Alles soll korrekt sein. Sinngemäss.

Nun ist die Verlesung der Anklage freigegeben.

Die OSta Füssinger verliest.
Fortsetzung:

Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden:

Hinsichtlich beider Tatvorwürfe sieht Richter Grundmann zum jetztigen Verfahrensstand keine Strafbarkeit.

Verteidiger Sven Lausen fragt nach, das Gehörte scheint sich zu bestätigen.

Wie gesagt, ich hoffe ich habe es richtig verstanden. Der Richter wird Hinweise geben, wenn sich das im Verlauf des Verfahrens ändert.
Erneute Unterbrechung

Der auf der politischen Kundgebung mit Prof. Bhakdi zuständige Polizist soll gehört werden.

Verteidiger Lausen fragt nach der notwendigen Aussagegenehmigung für Polizisten, … leider hat der Polizeibeamte diese nicht, die Verhandlung wird unterbrochen.

Die Verteidigung stimmt weiter darauf ein, dass Genauigkeit bei der Verfahrensführung auch weiter erforderlich ist.

Das Gericht sieht das genauso und folgt der Begehr der Verteidigung auf korrekte Verfahrensführung.
Fortsetzung

Der Polzeibeamte braucht keine Aussagegenehmigung, das Gericht hat sich rückversichert. Der zuständige Polizist der Versammlung am 24.09.21 auf dem Kieler Marktplatz hat die Versammlung mit Redner Prof. Bhakdi als absolut friedlich bestätigt.

Weitere Unterbrechung folgt, das 90 minütige Interview von Kai Stuht und Prof. Bhakdi wird nun gleich angeschaut.
Nachdem der Richter mit seiner Einschätzung zur Nichstrafbarkeit der Aussagen von Bhakdi ausgeht, gehen leise die meisten Medien aus der bisherigen Mainstreampresse aus dem Saal.

Der Faktenchecker Rohwedder, ich glaube von den Tagesschaufaktencheckern ist noch da, ansonsten sind nur die aufstrebenden Medien noch da.

Ich werde berichten, ob diese Medien vielleicht doch noch zurückkommen.
Dpa ist zurück.
Forwarded from ndv.news
Amtsgericht Plön, 23.05.2023
Im Verfahren gegen Professor Sucharit Bhakdi wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ist soeben das Urteil gefallen.

FREISPRUCH

Schon während der Beweisaufnahme gab es erste Hinweise seitens des Richters auf einen möglichen Freispruch.

Das Verfahren hat die Oberstaatsanwältin insgesamt schlecht aussehen lassen. Es wurde offenbar schlecht ermittelt, die Verteidigung rügte, dass sie keinerlei Anstalten gemacht habe, auch entlastendes Material zu ermitteln, wozu sie verpflichtet ist.
Auch in ihrem Plädoyer, für dass sich sich extra eine Stunde länger Zeit ausbedungen hatte, fand sich keine ernsthafte Rechtfertigung mehr, die den Richter hätte überzeugen können.
"Gefährliche Sprache" warf sie Prof Bhakdi vor.
Die den inneren Frieden gefährdet habe. Ausgerechnet.

Die Schlussplädoyers für die Verteidigung hielten Prof. Schwab und die RAe Weissenborn und Lausen.

Der Urteilsspruch erfolgte um 17:46 Uhr.

Damit ist diese Farce vorerst abgeschlossen bis das Urteil rechtskräftig wird.
Ich hätte mal eine Frage hat irgend jemand den Spiegel Online wenn ja bitte dringend bei mir melden.
🙏
Etwa 170 Beamte durchsuchten gegen 7 Uhr 15 Objekte in sieben Bundesländern. Sieben Klima-Aktivisten wird vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung gebildet, beziehungsweise unterstützt zu haben. Die Verdächtigen im Alter von 22 bis 38 Jahren sollen 1,4 Millionen Euro Spenden für die „Letzte Generation“ gesammelt haben.

Bei den Razzien in Hessen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein wurden deshalb Vermögenswerte und Konten beschlagnahmt. Die Internetseite der „Letzten Generation“ wurde beschlagnahmt und abgeschaltet.

Das Verfahren wurde der Staatsanwaltschaft München zufolge „aufgrund zahlreicher Strafanzeigen aus der Bevölkerung, die seit Mitte des Jahres 2022 eingingen“, eingeleitet.

https://tinyurl.com/2melaby3

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Forwarded from Z[E]ITATE
Forwarded from Freunde der Freiheit
Drei einfache Schritte, wie jeder Wichtiges beitragen kann❗️
– WHO-Ermächtigung aktiv stoppen –

Bereits vom 21. bis 30.05.2023 tagt die WHO und will den globalen Pandemievertrag sowie eine Regulierungsreform vorantreiben. Es droht ein Diktat der Pharmakonzerne, da diese als wesentliche Geldgeber der WHO die Gesundheitspolitik bestimmen und so weitere Pandemien ausrufen können. Künftig könnten WHO-Maßnahmenpläne für die Staaten zu verbindlichen Vorgaben werden.

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