Menschenrechte: Bundesregierung einigt sich auf Lieferkettengesetz – in abgeschwächter Form
#PeterAltmaier #HubertusHeil #GerdMüller #Menschenrechte #Unternehmen
Ab 2023 müssen Unternehmen auch bei ihren unmittelbaren Zulieferern auf die Einhaltung der Menschenrechte achten․ Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder․
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Ab 2023 müssen Unternehmen auch bei ihren unmittelbaren Zulieferern auf die Einhaltung der Menschenrechte achten․ Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, drohen Bußgelder․