Freispruch für Michael Schele
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❗️❗️❗️ Verfahren eingestellt ❗️❗️❗️

Die Demo findet auf Grund der Einstellung nicht statt.

Vielen Dank an alle Prozessbeobachter und an alle Interessierte für die Demo.
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❗️Verfahren eingestellt ❗️

Das Statement von Michael, seiner Anwältin Viktoria Dannenmaier und Markus Haintz.

Das Verfahren gegen Michael wurde heute gegen eine Zahlung von 300€ eingestellt.

An der Stelle ein großes Dankeschön an Viktoria für deine Unterstützung, die Quote ist sehr gut. Nun folgt nächste Woche noch die Verhandlung in Essen und dann ist Michael vorerst fertig.

Bitte unterstützt Michael auch nächste Woche Donnerstag, am 13.03.2025, um 11 Uhr bei dem Amtsgericht in Essen.

Danke auch an alle Prozessbeobachter heute in Stuttgart, ihr seid gold wert! ❤️


https://t.me/freispruchfuermichael
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Stuttgart, 5. März 2025. Das Verfahren gegen Michael Schele wegen vermeintlicher Volksverhetzung wurde an diesem Tag vom Landgericht Stuttgart eingestellt. Den nächsten Gerichtstermin, ebenfalls wegen vermeintlicher Volksverhetzung, haben wir angekündigt, dieser soll diesen Donnerstag vor dem Amtsgericht Essen stattfinden.

Anscheinend wurde unser Hinweis auf einen gesichtswahrenden Rückzug missinterpretiert. Das Gericht hat uns heute mitgeteilt, dass die Akte verschwunden ist. Offenbar ging diese auf dem Weg von der Staatsanwaltschaft zum Gericht verloren. Das ist deshalb interessant, weil sich aus dieser Akte nichts ergibt, was den Tatvorwurf rechtfertigen würde. Dennoch hat die Staatsanwaltschaft versucht, die Anklage mit juristischer Nonsens-Argumentation zu retten. Ohne Akte ist zudem davon auszugehen, dass der Termin am Donnerstag abgesagt wird.

Für die Staatsanwaltschaft ist es sicherlich praktisch, dass diese Akte verschwunden ist. So wird es etwas schwieriger, ein potentielles Ermittlungsverfahren wegen Verfolgung Unschuldiger durchzuführen. Aber keine Sorge, ich habe bereits Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verwahrungsbruchs gestellt, siehe nächster Post. Es wird voraussichtlich nicht die letzte Strafanzeige meinerseits in diesem Verfahren bleiben.

PS: Man sollte derartige offenkundig politisch motivierte Verfahren nicht zu ernst nehmen, weshalb wir unser Interview auch völlig bewusst mit der nötigen Prise Humor durchgeführt haben.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

Finanzielle Unterstützung für die Gerichtsverfahren von Michael Schele sind über unser Kanzlei-Anderkonto möglich:
Haintz legal
IBAN: BE57 9679 8297 5835
Betreff: Schele
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Stuttgart, 5. März 2025. Das Verfahren gegen Michael Schele wegen vermeintlicher Volksverhetzung wurde an diesem Tag vom Landgericht Stuttgart eingestellt. Den nächsten Gerichtstermin, ebenfalls wegen vermeintlicher Volksverhetzung, haben wir angekündigt,…
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt wegen aller in Betracht kommenden Delikte, insbesondere wegen des Verdachts des Verwahrungsbruchs gem. § 133 StGB.

I. Folgender Sachverhalt liegt zugrunde
Gegen meinen Mandanten läuft unter dem oben genannten Aktenzeichen ein Strafverfahren vor dem AG Essen. Im ersten Termin der Hauptverhandlung wurde bekannt, dass es von der Äußerung, die mein Mandant angeblich getätigt haben soll, eine Audio-Aufnahme gibt. Da sich diese aber nicht in der Akte befand, wurde die Hauptverhandlung unterbrochen. Es wurde ein neuer Gerichtstermin auf den 13.03.2025 festgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat in der Zwischenzeit Nachermittlungen durchgeführt und kam zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Nachweise für die angebliche Äußerung meines Mandanten gibt. Auf dieser Audio-Aufnahme sind die meinem Mandanten vorgeworfenen Äußerungen nicht zu hören. Die Staatsanwaltschaft versucht nun mit einem anderen Vorwurf das Verfahren weiterzuführen. Jedoch ist dieser ebenso nicht strafbar und auch nicht vom hiesigen Strafbefehl umfasst.

Auch das Gericht hat angeregt, das Strafverfahren einzustellen. Doch die Staatsanwaltschaft hält weiterhin an den Vorwürfen fest.

Heute wurde uns seitens des Gerichts mitgeteilt, dass die Akte auf dem Weg von der Staatsanwaltschaft zum Gericht verschwunden sei und, dass es noch unklar ist, ob der Termin am Donnerstag, den 13.03.2025, stattfinden kann.

Es besteht somit der Verdacht, dass die Akte der dienstlichen Verfügung entzogen wurde, vgl. § 133 StGB.

II.
Es wird beantragt, den Eingang dieser Strafanzeige zu bestätigen und das zum Ermittlungsverfahren zugehörige Aktenzeichen mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Haintz
Rechtsanwalt
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Gute Neuigkeiten !!!
Der Gerichts-Termin für Donnerstag, den 13.3.25 gegen
Michael Schele wegen Volksverhetzung wurde aufgehoben !


Hierzu ein Kommentar von Michael Schele:
Am 6.4.24 bin ich per Versammlungsanzeige mit meinem Beschallungsfahrzeug durch Essen gefahren und habe die Bevölkerung auf die veröffentlichten Protokolle des Robert-Koch-Institut hingewiesen. Während meiner LauKW-Fahrt mit 2 weiteren Insassen erreichte mich die polizeiliche Info, das 1 Anruf eingegangen sei, der mich antisemitischer Aussagen bezichtigte. Die darauffolgenden Kontrollen und Überwachung meiner Texte durch zivile Streifen konnten nichts feststellen, weshalb wir unseren Autokorso weiter durchführen konnten. Wie immer filmten viele Passanten unsere Aktionen und als die Klickzahlen eines bestimmten Videos im Net in die Millionen ging, erreichte mich „plötzlich und unerwartet“ ein Strafbefehl der Essener Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf der Volksverhetzung. Diesem habe ich mit meiner Anwältin widersprochen, damit es zum Prozess kommt. Allerdings zeigte sich am Verhandlungstag, dem 2.12.24 schnell, das die Staatsanwaltschaft Essen keine Belastungszeugen präsentieren konnte und sich auch in der Akte, in der „die gesammelten Werke“ hätten archiviert sein müssen, nichts fand, woraus man etwas Belastendes ableiten konnte. Warum eine Richterin „der besten deutschen (weisungsgebundenen und daher nicht unabhängigen) Justiz aller Zeiten“ überhaupt eine Anklage unterstützt, die trotz fehlender Beweise ohne Zeugen nur auf „Hörensagen inszeniert“ wurde kann sich jeder selbst beantworten. Aufgrund fehlender Belastungsbeweise vertagte die Richterin den Prozess auf den 13.3.25 und verhalf der Staatsanwaltschaft Essen zu einem weiteren Zeitfenster auf Kosten meines mir vorenthaltenen Freispruchs. Aber Langweile kam derweil nicht auf, weil ich zwischenzeitlich mithilfe meiner Rechtsanwälte auch alle parallellaufenden Strafrechts- oder OWI-Verfahren gewann. Da die Richterin durch Vertagung der Verhandlung den Grundsatz „in dubio pro reo“ wohl vergaß und der Staatsanwaltschaft Essen einen nicht neutralen Zeitvorteil gewährte die Beweise beizubringen, die überhaupt erst Grundlage der Anklage sind und längst hätten vorliegen müssen, forderte meine Rechtsanwältin erneut Einsicht in die Akte, ob vor der Prozesswiederholung neue Beweise angelegt wurden. Und 48 Stunden vor dem „Recall“ am 13.3.25 darf man von der Staatsanwaltschaft Essen, der so daran gelegen ist mich zu verurteilen, die Professionalität erwarten, dass sie liefern, was sie suggerierten und weswegen ich angeklagt bin. Aber, Pustekuchen. Am 11.3.25 wurde uns mitgeteilt, dass die Akte „plötzlich und unerwartet“ verschwunden sei. Zufälle gibt´s. Dass der Prozess gegen mich am 13.3.25 daher ausfallen musste, war eine logische Schlussfolgerung, was mich zu einer nicht ganz ernst gemeinten Wette um ein „Negerkussbrötchen mit Zigeunerschnitzel“ hinreißt, dass auch dieses Verfahren gegen mich auf Steuerzahlerkosten eingestellt wird. Denn jede noch so konstruierte Lüge wird irgendwann durch die Wahrheit enttarnt und der Lächerlichkeit preisgegeben - wie das Corona-Märchen, das sich durch die RKI-Akten entzaubert hat und auch ohne ARD und ZDF längst in der Öffentlichkeit angekommen ist. Vielen Dank an alle Unterstützer, Prozessbeobachter und die vielen Streamer, die im gesamten Land überall mithelfen solche „Machenschaften“ an einer „größeren Glocke“ in die Öffentlichkeit zu bringen, weil das Recht dem Unrecht nicht weichen darf.
Liebe Grüße, Michael Schele
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Ostersonntag – 20:00 Uhr!
🔴 + + + L I V E + + +
„Alexa & Michael’s 80s Show“ geht live auf Sendung – auf allen zensurfreien Plattformen!
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Ostersonntag, 20 Uhr. Sei dabei. Es wird wild. Es wird retro. Es wird echt.
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Vielen Dank bereits im voraus.

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Verurteilung zu 160 Tagessätzen á 10€

In der heutigen Gerichtsverhandlung gegen Michael Schele wurde er zu unser aller Überraschung zu 160 Tagessätzen á 10€, wegen §130 Volksverhetzung, verurteilt.

Wieso dieses Urteil für alle sehr überraschend war und weshalb die Verhandlung fernab der Gerechtigkeit war, erfahrt ihr im Video. Was jedoch vorweg gesagt werden kann ist, dass die Richterin selbst über ihre Befangenheit urteilte und diese natürlich nicht gegeben war.

Ein weiterer schwarzer Tag für die Rechtstaatlichkeit in Deutschland.

Ein großer Dank geht an Michaels Anwältin, Viktoria Dannenmaier, du hast einen großartigen Job gemacht.

Wenn ihr die Verteidigung von Michael unterstützen wollt, geht das durch Überweisung auf nachfolgendes Konto:

Haintz legal (Anderkonto)
Sparkasse Ulm
DE94 6305 0000 0021 3607 81

Betreff: Schele

oder per PayPal. Danke
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PS: „kranke Ideologiesekte“ [Die Grünen] hielt die Richterin für Volksverhetzung.
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Michael Schele wegen vermeintlicher Volksverhetzung zu 160 Tagessätzen verurteilt, weil er die Grünen als „kranke Ideologiesekte“ bezeichnet hat

In der Gerichtsverhandlung vom 31.07.2025 am AG Essen gab es ein überraschendes Urteil.

Ein Beitrag von Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier, weiterlesen auf HAINTZmedia

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