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EILMELDUNG: Aufzüge in Sachsen NICHT mehr verboten! Fehler oder Sabotage in neuer Verordnung der Landesregierung - Köpping macht dem Bürgerprotest die Straße frei!
Schaut euch das Video an - es gibt keine rechtliche Grundlage, um heute den Bürgerprotest zu stoppen. Mehr dazu in Kürze!
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Eilmeldung! Schwerer Fehler in neuer Coronaverordnung – Köpping macht Straßenprotest heute den Weg frei! Keine Sanktionsmöglichkeit bei Versammlungen!
Das ist ein Paukenschlag, der Polizei und Landesregierung vor ein riesiges Problem stellt: Bei der Änderungssatzung der Corona-Notverordnung ist ein schwerer Fehler passiert, ein Satz wurde „vergessen“ – jener Satz, der die Teilnahme an Versammlungen die nicht ortsfest sind oder an denen mehr als zehn Personen teilnehmen, als Ordnungswidrigkeit deklariert und mit einer Geldbuße belegt.
Damit gibt es für die Polizei jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder handelt es sich nicht um eine Versammlung, dann darf die Polizei nicht eingreifen (das gilt insbesondere dann, wenn die Personen „locker“ laufen, Mindestabstände einhalten und keinen Versammlungscharakter haben, also etwa auf das Mitführen von Fahnen, Bannern usw. verzichten). Oder aber, es ist ein Aufzug – als solcher stufte die Polizei in den letzten Wochen nahezu alle Proteste ein und ging zum Teil brutal dagegen vor, dann ist dieser zwar theoretisch formal durch die Coronaverordnung untersagt, es gibt aber durch den groben Patzer in der neuen Verordnung keine Sanktionsmöglichkeit. Und ohne Sanktionsmöglichkeit dürfen Bürger natürlich auch nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten festgehalten werden.
Doch jetzt im Detail:
In der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 heißt es unter § 22 Abs. 2 Satz 1d, dass ordnungswidrig handelt, wer „entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 an einer Versammlung teilnimmt, die nicht ortsfest ist oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (§ 7 regelt die Beschränkungen für Versammlungen). Die Verordnung ist hier einsehbar: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-11475
Am gestrigen Sonntag hat Gesundheitsministerin Petra Köpping eine neue Verordnung erlassen, die den sperrigen Titel „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung“ trägt und ab dem heutigen 13. Dezember gilt. Siehe hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Aenderungsverordnung-SaechsCoronaNotVO-2021-12-12.pdf
Darin heißt es unter Punkt 18: „§ 22 Absatz 22 wird wie folgt gefasst“, nachfolgend wird aufgeführt, was zukünftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll. „wie folgt gefasst“ heißt nicht „ergänzt“, sondern so neu gefasst, wie es nachfolgend aufgeführt ist. In dieser Neufassung fehlt der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d, es steht lediglich der vorher bereits als § 22 Abs. 2 Satz 1c aufgeführte Satz „ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 eine Versammlung veranstaltet, die nicht ortsfest oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (Satzbaufehler im Original) in der Verordnung, wonach die Organisation eines Aufzuges für den Leiter / Organisator eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nicht aber für die Teilnehmer, um diese zu sanktionieren, war der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d vorgesehen. Der fehlt aber in der Neufassung völlig. Damit ist die Teilnahme an einem Aufzug / einer Demonstration keine vollziehbare Ordnungswidrigkeit mehr. Und jede Festsetzung (mit Ausnahme des Leiters) von Teilnehmern zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit rechtswidrig!
Damit darf es heute keine Festsetzungen von Teilnehmern geben und erst recht keine Einleitung von OWi-Verfahren!
Wie es genau zu dem Fehler in der Verordnung der Landesregierung kommen konnte, ist unklar, vielleicht hat der sächsische Bürgerprotest mittlerweile auch in der Staatskanzlei stille Unterstützer, die Sabotage betreiben. Natürlich werden Kretschmer, Wöller, Köpping und Co jetzt wie aufgescheucht durch ihre Ministerien rennen – die Verordnung kann aber frühesten zum Folgetag angepasst bekanntgegeben werden. Für heute heißt es: Der Bürgerprotest hat mit Versammlungen (!) freie Bahn!
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Das ist ein Paukenschlag, der Polizei und Landesregierung vor ein riesiges Problem stellt: Bei der Änderungssatzung der Corona-Notverordnung ist ein schwerer Fehler passiert, ein Satz wurde „vergessen“ – jener Satz, der die Teilnahme an Versammlungen die nicht ortsfest sind oder an denen mehr als zehn Personen teilnehmen, als Ordnungswidrigkeit deklariert und mit einer Geldbuße belegt.
Damit gibt es für die Polizei jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder handelt es sich nicht um eine Versammlung, dann darf die Polizei nicht eingreifen (das gilt insbesondere dann, wenn die Personen „locker“ laufen, Mindestabstände einhalten und keinen Versammlungscharakter haben, also etwa auf das Mitführen von Fahnen, Bannern usw. verzichten). Oder aber, es ist ein Aufzug – als solcher stufte die Polizei in den letzten Wochen nahezu alle Proteste ein und ging zum Teil brutal dagegen vor, dann ist dieser zwar theoretisch formal durch die Coronaverordnung untersagt, es gibt aber durch den groben Patzer in der neuen Verordnung keine Sanktionsmöglichkeit. Und ohne Sanktionsmöglichkeit dürfen Bürger natürlich auch nicht zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten festgehalten werden.
Doch jetzt im Detail:
In der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 heißt es unter § 22 Abs. 2 Satz 1d, dass ordnungswidrig handelt, wer „entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 an einer Versammlung teilnimmt, die nicht ortsfest ist oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (§ 7 regelt die Beschränkungen für Versammlungen). Die Verordnung ist hier einsehbar: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-11475
Am gestrigen Sonntag hat Gesundheitsministerin Petra Köpping eine neue Verordnung erlassen, die den sperrigen Titel „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung“ trägt und ab dem heutigen 13. Dezember gilt. Siehe hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Aenderungsverordnung-SaechsCoronaNotVO-2021-12-12.pdf
Darin heißt es unter Punkt 18: „§ 22 Absatz 22 wird wie folgt gefasst“, nachfolgend wird aufgeführt, was zukünftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll. „wie folgt gefasst“ heißt nicht „ergänzt“, sondern so neu gefasst, wie es nachfolgend aufgeführt ist. In dieser Neufassung fehlt der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d, es steht lediglich der vorher bereits als § 22 Abs. 2 Satz 1c aufgeführte Satz „ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 7 Abs. 1 oder Absatz 2 eine Versammlung veranstaltet, die nicht ortsfest oder an der mehr Personen teilnehmen, als zulässig sind“ (Satzbaufehler im Original) in der Verordnung, wonach die Organisation eines Aufzuges für den Leiter / Organisator eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Nicht aber für die Teilnehmer, um diese zu sanktionieren, war der bisherige § 22 Abs. 2 Satz 1d vorgesehen. Der fehlt aber in der Neufassung völlig. Damit ist die Teilnahme an einem Aufzug / einer Demonstration keine vollziehbare Ordnungswidrigkeit mehr. Und jede Festsetzung (mit Ausnahme des Leiters) von Teilnehmern zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit rechtswidrig!
Damit darf es heute keine Festsetzungen von Teilnehmern geben und erst recht keine Einleitung von OWi-Verfahren!
Wie es genau zu dem Fehler in der Verordnung der Landesregierung kommen konnte, ist unklar, vielleicht hat der sächsische Bürgerprotest mittlerweile auch in der Staatskanzlei stille Unterstützer, die Sabotage betreiben. Natürlich werden Kretschmer, Wöller, Köpping und Co jetzt wie aufgescheucht durch ihre Ministerien rennen – die Verordnung kann aber frühesten zum Folgetag angepasst bekanntgegeben werden. Für heute heißt es: Der Bürgerprotest hat mit Versammlungen (!) freie Bahn!
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Polizeiliche Desinformation: Keine Sanktionsmöglichkeit gegen Demonstranten
Nach der Veröffentlichung des "Fehlers" in der neuen Coronaverordnung herrscht Panik innerhalb von Polizei und Innenministerium. Gerade hat die Polizei Sachsen einen Twitter-Beitrag veröffentlicht, wonach Versammlungen über 10 Personen nach wie vor unzulässig wären und unterbunden würden. So lässt sich das Thema auch umgehen, ohne offen zu lügen: Es mag sein, dass die Polizei diese Versammlungen auflösen will / wird, aber die Teilnahme, selbst wenn es mehr als zehn Personen sind oder ein Aufzug durchgeführt wird, ist für die Teilnehmer keine Ordnungswidrigkeit mehr.
Mut zur Wahrheit, Polizei Sachsen: Keine einzige diesbezügliche Maßnahme, die Ihr heute durchführt, wird vor den Verwaltungs- und Strafgerichten standhalten!
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Nach der Veröffentlichung des "Fehlers" in der neuen Coronaverordnung herrscht Panik innerhalb von Polizei und Innenministerium. Gerade hat die Polizei Sachsen einen Twitter-Beitrag veröffentlicht, wonach Versammlungen über 10 Personen nach wie vor unzulässig wären und unterbunden würden. So lässt sich das Thema auch umgehen, ohne offen zu lügen: Es mag sein, dass die Polizei diese Versammlungen auflösen will / wird, aber die Teilnahme, selbst wenn es mehr als zehn Personen sind oder ein Aufzug durchgeführt wird, ist für die Teilnehmer keine Ordnungswidrigkeit mehr.
Mut zur Wahrheit, Polizei Sachsen: Keine einzige diesbezügliche Maßnahme, die Ihr heute durchführt, wird vor den Verwaltungs- und Strafgerichten standhalten!
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EILMELDUNG: Ministerin Köpping passt panisch ihre Verordnung für Montag ab 18 Uhr an!
Die Nerven liegen blank, Ministerin Köpping hat die Verordnung angepasst und will damit ihre Rechtslücke ausbessern. Natürlich ist das rechtswidrig, eine Verordnung kann nicht mit der Vorlaufszeit von weniger als einer Stunde erlassen werden, die Bürger müssen die Möglichkeit haben, sich darüber zu informieren, nach ständiger Rechtssprechung gilt eine Verordnung frühesten am dem Folgetag.
Was heute passiert, wird ein beispielloser Rechtsbruch der Kretschmer-Regierung sein!
Hier die Ergänzung, die eine Stunde vor den ersten Spaziergängen und Versammlungen erlassen wurde: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Aenderungsverordnung-SaechsCoronaNotVO-2021-12-13.pdf
Das fliegt der Ministerin vor Gericht um die Ohren. Versprochen!
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Die Nerven liegen blank, Ministerin Köpping hat die Verordnung angepasst und will damit ihre Rechtslücke ausbessern. Natürlich ist das rechtswidrig, eine Verordnung kann nicht mit der Vorlaufszeit von weniger als einer Stunde erlassen werden, die Bürger müssen die Möglichkeit haben, sich darüber zu informieren, nach ständiger Rechtssprechung gilt eine Verordnung frühesten am dem Folgetag.
Was heute passiert, wird ein beispielloser Rechtsbruch der Kretschmer-Regierung sein!
Hier die Ergänzung, die eine Stunde vor den ersten Spaziergängen und Versammlungen erlassen wurde: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Aenderungsverordnung-SaechsCoronaNotVO-2021-12-13.pdf
Das fliegt der Ministerin vor Gericht um die Ohren. Versprochen!
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Martin Kohlmann mit Gefährderansprache an die Polizei: Finger weg von Versammlungsteilnehmern!
Die Landesregierung hat einen schweren Fehler begangen (aus ihrer Sicht) und die Teilnahme an Aufzügen und Versammlungen nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Panisch hat Ministerin Köpping eine Eil-Verordnung erlassen, die ab 18 Uhr gelten soll - das ist natürlich rechtswidrig, eine Verordnung muss vorher der Öffentlichkeit bekanntgemacht werden (und nicht mit Vorlaufszeit von einer Dreiviertel Stunde) und im Gesetz ist eindeutig geregelt, dass eine Verordnung nur auf einen Tag, nicht aber auf eine Uhrzeit gelegt werden kann. Der frühestmögliche Zeitpunkt wäre also Dienstag gewesen.
Wir weisen die Polizei hin: Wer heute nicht remonstriert, wird im Nachgang rechtlich zur Verantwortung gezogen. Heute stehen Wöller und Kretschmer vor einem beispiellosen Rechtsbruch!
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Die Landesregierung hat einen schweren Fehler begangen (aus ihrer Sicht) und die Teilnahme an Aufzügen und Versammlungen nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Panisch hat Ministerin Köpping eine Eil-Verordnung erlassen, die ab 18 Uhr gelten soll - das ist natürlich rechtswidrig, eine Verordnung muss vorher der Öffentlichkeit bekanntgemacht werden (und nicht mit Vorlaufszeit von einer Dreiviertel Stunde) und im Gesetz ist eindeutig geregelt, dass eine Verordnung nur auf einen Tag, nicht aber auf eine Uhrzeit gelegt werden kann. Der frühestmögliche Zeitpunkt wäre also Dienstag gewesen.
Wir weisen die Polizei hin: Wer heute nicht remonstriert, wird im Nachgang rechtlich zur Verantwortung gezogen. Heute stehen Wöller und Kretschmer vor einem beispiellosen Rechtsbruch!
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Köppings Panik-Rechtsverordnung ist das Papier nicht wert und verstößt gegen die sächsische Verfassung!
Leute, was ist hier los? Die Landesregierung hat einen riesigen Patzer in die neue Coronaverordnung gebaut und die Teilnahme an Aufzügen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Und das mitten am Montagabend! Bei der Polizei herrscht bereits Panik, die verantwortliche Ministerin Petra Köpping (SPD) hat schnell noch eine Panik-Verordnung hinterhergeschoben: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Aenderungsverordnung-SaechsCoronaNotVO-2021-12-13.pdf Und die soll ab heute um 18 Uhr gelten, mit der Vorlaufszeit von weniger als einer Stunde.
Dumm nur, dass eine Verordnung nicht nur nach Artikel 82 des Grundgesetzes mindestens einen Tag Vorlaufszeit braucht, sondern auch nach Artikel 76 der sächsischen Verfassung:
"Gesetze und Rechtsverordnungen sollen den Tag bestimmten, an dem sie in Kraft treten" - das Wort "Uhrzeit" ist dort nicht vorgesehen, ganz abgesehen davon, dass in Köppings Panik-Rechtsverordnung sogar Angaben darüber fehlen, wann diese Verordnung erlassen wurde, weit nach 17 Uhr.
Die Polizei will dennoch ihren Eskalationskurs gegen den Bürgerprotest fortsetzen, hat beispielsweise in Freiberg und Zwickau ein gigantisches Aufgebot aufgefahren. Dieser offene Rechtsbruch wird Kretschmer und seine Regierung noch weiter in die Ecke drängen. Und jetzt wird es auch Zeit für die - leider derzeit ziemlich unsichtbare - Landtags-AfD, das Thema groß aufzugreifen und mindestens eine Sondersitzung im Innenausschuss zu den skandalösen Vorgängen des heutigen Montags einzuberufen. Das hier ist ein offener, für jedermann nachweisbarer Rechtsbruch, den Wöller - auf Druck von Kretschmer - begeht und dafür die Polizeibehörden einspannt!
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Leute, was ist hier los? Die Landesregierung hat einen riesigen Patzer in die neue Coronaverordnung gebaut und die Teilnahme an Aufzügen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Und das mitten am Montagabend! Bei der Polizei herrscht bereits Panik, die verantwortliche Ministerin Petra Köpping (SPD) hat schnell noch eine Panik-Verordnung hinterhergeschoben: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Aenderungsverordnung-SaechsCoronaNotVO-2021-12-13.pdf Und die soll ab heute um 18 Uhr gelten, mit der Vorlaufszeit von weniger als einer Stunde.
Dumm nur, dass eine Verordnung nicht nur nach Artikel 82 des Grundgesetzes mindestens einen Tag Vorlaufszeit braucht, sondern auch nach Artikel 76 der sächsischen Verfassung:
"Gesetze und Rechtsverordnungen sollen den Tag bestimmten, an dem sie in Kraft treten" - das Wort "Uhrzeit" ist dort nicht vorgesehen, ganz abgesehen davon, dass in Köppings Panik-Rechtsverordnung sogar Angaben darüber fehlen, wann diese Verordnung erlassen wurde, weit nach 17 Uhr.
Die Polizei will dennoch ihren Eskalationskurs gegen den Bürgerprotest fortsetzen, hat beispielsweise in Freiberg und Zwickau ein gigantisches Aufgebot aufgefahren. Dieser offene Rechtsbruch wird Kretschmer und seine Regierung noch weiter in die Ecke drängen. Und jetzt wird es auch Zeit für die - leider derzeit ziemlich unsichtbare - Landtags-AfD, das Thema groß aufzugreifen und mindestens eine Sondersitzung im Innenausschuss zu den skandalösen Vorgängen des heutigen Montags einzuberufen. Das hier ist ein offener, für jedermann nachweisbarer Rechtsbruch, den Wöller - auf Druck von Kretschmer - begeht und dafür die Polizeibehörden einspannt!
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Berliner Polizei kesselt protestierende Mediziner und Pfleger in Dresden!
Rund 500 Mitarbeiter aus dem medizinischen Bereich und Pflegeberufen haben für den Auftakt des sächsischen Protestmontages in Dresden gesorgt - sie zogen in einem großen Spaziergang durch die Stadt. Doch nach wenigen hundert Metern wurden sie von Berliner Polizeieinheiten gekesselt, aber wohl nach Kenntnis von Köppings Verordnungs-Fauxpass aus dem Kessel entlassen.
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Rund 500 Mitarbeiter aus dem medizinischen Bereich und Pflegeberufen haben für den Auftakt des sächsischen Protestmontages in Dresden gesorgt - sie zogen in einem großen Spaziergang durch die Stadt. Doch nach wenigen hundert Metern wurden sie von Berliner Polizeieinheiten gekesselt, aber wohl nach Kenntnis von Köppings Verordnungs-Fauxpass aus dem Kessel entlassen.
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Freiberg läuft! Tausende Sachsen trotzen hunderten Polizisten!
Freiberg legt vor: Obwohl die Stadt einer Polizeifestung gleicht, sind wieder tausende Bürger auf der Straße. Sie ziehen in einem endlosen Spaziergang durch die Bergstadt und lassen die aus Nordrhein-Westfalen angekarrten Söldner einfach links liegen. So geht sächsisch!
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Torgau läuft mit über 300 Bürgern.
Starkes Zeichen und bisher ganz entspannt - hoffentlich bleibt es so!
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Freiberg läuft weiter!
Mehrmals hat die Polizei versucht, den Spaziergang zu stoppen. Doch während die Touristen aus NRW per Google Maps noch den richtigen Weg suchen, sind die Freiberger flink und wendig!
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Mehrmals hat die Polizei versucht, den Spaziergang zu stoppen. Doch während die Touristen aus NRW per Google Maps noch den richtigen Weg suchen, sind die Freiberger flink und wendig!
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Auch die regierungstreue Presse räumt nun ein:
Die Kretschmer-Köpping-Regierung hat sich mit ihrer Verordnung ein riesiges Ei gelegt und der Polizei heute jede (sowieso fragwürdige) juristische Handhabe zur Verfolgung unbescholtener Bürger genommen. Heute Abend gilt es umso mehr: friedliches Spazierengehen ist ein Bürgerrecht!
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Die Kretschmer-Köpping-Regierung hat sich mit ihrer Verordnung ein riesiges Ei gelegt und der Polizei heute jede (sowieso fragwürdige) juristische Handhabe zur Verfolgung unbescholtener Bürger genommen. Heute Abend gilt es umso mehr: friedliches Spazierengehen ist ein Bürgerrecht!
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Altenburg läuft vierstellig!
Auch diese Woche sind wieder weit mehr als 1000 Bürger in Altenburg auf der Straße. Stark 💪!!!
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Auch diese Woche sind wieder weit mehr als 1000 Bürger in Altenburg auf der Straße. Stark 💪!!!
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Die linke Presse-Schickeria tobt, dass die Polizei in Freiberg nun doch korrekt handelt und keine OWI-Verfahren einleitet und die Bürger das entsprechend kommentieren.
„Ihr dürft nach Hause fahren", sagen die Menschen, die in Freiberg illegal demonstriert hatten, der Polizei entgegen, nachdem die ihren Kessel plötzlich aufgelöst hat. Statt Bußgeld bedeutet das: keine Konsequenzen."
https://twitter.com/FreieReporterin/status/1470454153868627970
„Ihr dürft nach Hause fahren", sagen die Menschen, die in Freiberg illegal demonstriert hatten, der Polizei entgegen, nachdem die ihren Kessel plötzlich aufgelöst hat. Statt Bußgeld bedeutet das: keine Konsequenzen."
https://twitter.com/FreieReporterin/status/1470454153868627970
Twitter
Franziska Klemenz
"Ihr dürft nach Hause fahren", jeden die Menschen, die in #Freiberg illegal demonstriert hatten, der #Polizei entgegen, nachdem die ihren Kessel plötzlich aufgelöst hat. Statt Bußgeld bedeutet das: keine Konsequenzen. #Sachsen
Forwarded from Martin Kohlmann
Offenbar pfeift die uniformierte Truppe mancherorts auf die Rechtslage und nimmt Personalien auf - Rechtsbruch, der nach meiner Gefährderansprache jedenfalls nicht mehr "irrtümlich" ist!
Unsere Aufgabe: Dokumentieren! Fotografiert und filmt Fehlverhalten der Polizei und sendet die Bilder / Videos an Bekannte, so daß sie auch bei Handy-Diebstählen nicht verloren sind. Filmt so, daß die Täter erkennbar sind. Laut mehreren Urteilen ist das Filmen von polizeilichen Maßnahmen zu Dokumentationszwecken zulässig.
Das kriminelle Verhalten muß geahndet werden - wenn nicht jetzt, dann doch bald! 1989 dachte auch mancher Prügelpolizist, daß es mal anders kommen könnte.
Unsere Aufgabe: Dokumentieren! Fotografiert und filmt Fehlverhalten der Polizei und sendet die Bilder / Videos an Bekannte, so daß sie auch bei Handy-Diebstählen nicht verloren sind. Filmt so, daß die Täter erkennbar sind. Laut mehreren Urteilen ist das Filmen von polizeilichen Maßnahmen zu Dokumentationszwecken zulässig.
Das kriminelle Verhalten muß geahndet werden - wenn nicht jetzt, dann doch bald! 1989 dachte auch mancher Prügelpolizist, daß es mal anders kommen könnte.
Forwarded from Proto NDS ❌
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Trotz Verbot auf der Straße! Bautzen bleibt stabil! 👊🏼🇩🇪
Freie Sachsen pinned «Köppings Panik-Rechtsverordnung ist das Papier nicht wert und verstößt gegen die sächsische Verfassung! Leute, was ist hier los? Die Landesregierung hat einen riesigen Patzer in die neue Coronaverordnung gebaut und die Teilnahme an Aufzügen nicht mehr als…»
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Rund 300 Bürger sind heute in Zwönitz auf der Straße!
Nach den Schikanen der letzten Wochen war es heute ein ruhiger Spaziergang - auch die Polizei hat sich von ihrer friedlichen Seite gezeigt. Es geht doch (wenn der Wille da ist) 👍
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Hunderte auch in Bischofswerda und Döbeln💪
Uns erreichen aus ganz Sachsen Bilder - Wahnsinn, wir können die Einsendungen aus Platzmangel nicht alle veröffentlichen. Hier seht ihr Bischofswerda und Döbeln!
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