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Demokratischer Widerstand Überlingen
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Forwarded from stattzeitung.org - Info
Wieder ein herausragender Vortrag bei ”Heron Innovations” in Dornbirn. Amerikanist, Wissenschaftler und Buchautor spricht über das Kriegsziel ”Mensch”. Jonas Tögel im Interview mit Stef Manzini von stattzeitung.org. Propaganda bereitet einen neuen Krieg vor, wie kommen wir raus aus der Spirale? ”Harter Tobak” einmal auf eine ganz neue Weise erklärt. Kriegsrhetorik und Lügen hängen untrennbar zusammen, siehe die Rhetorik von Politikern.

https://www.stattzeitung.org/artikel-lesen/2025-04-21-europa-waere-das-atomare-schlachtfeld-dr-jonas-toegel-propagandaforscher.html

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Forwarded from HAINTZ.media ( Jay )
Wie Kiesewetter das Osterfest zur Kriegsbühne macht

An Ostern, dem Fest der Versöhnung, schwingt Roderich Kiesewetter die Kriegskeule. Sein 𝕏-Post fordert Taurus-Raketen für die Ukraine und verhöhnt die Friedensbotschaft des Christentums.

Ein Kommentar von Janine Beicht, weiterlesen auf HAINTZ.media


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🎦🦠💉🚑 Filmvorführung "Nur ein Piks -im Schatten der Impfung" am 29. April 2025 in Wangen-Karsee

Lasst euch die erste und bisher einzige Filmvorführung mit dem Regisseur Mario Nieswandt im Bodenseeraum nicht entgehen. Nutzt diese Gelegenheit gemeinsam den Film anzusehen, den Regisseur in einem anschließenden Filmgespräch etwas kennenzulernen, eine signierte DVD des Films zu erstehen und euch mit Gleichgesinnten zu vernetzen.

Sichert euch euren Platz über die Ticketbuchung und schaut gerne für weitere Infos auf unsere Webseite.
Forwarded from Traumhausproll (Baumhaustroll)
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Einfach widerlich, das Gesagte, die Person, der Auftritt.... .

Video vom Oberlausitzer
ZUR GEPLANTEN DIGITALEN ÜBERWACHUNGSHÖLLE IN DEUTSCHLAND

Liebe Community,

Der Chaos Computer Club hat in einer Veröffentlichung vom 10.4.2025
https://www.ccc.de/de/updates/2025/ueberwachungshoelle
auf zahlreiche Vorhaben von CDU/CSU und SPD aufmerksam gemacht, die flächendeckende Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung in Deutschland zu implementieren. In diesem Artikel wird die geplante Überwachungsliste wie folgt beschrieben:

"- Vorratsdatenspeicherung: Anlasslos sollen alle IP-Adressen und Port-Nummern aller Menschen für drei Monate festgehalten werden.
- „Quellen-TKÜ“ wird ausgeweitet: Das ist der Staatstrojaner, der Kommunikation überwacht. Die Bundespolizei soll jetzt auch hacken dürfen.
- Massenbiometrie: Geplant ist ein „biometrischer Abgleich mit öffentlich zugänglichen Internetdaten“, auch „mittels Künstlicher Intelligenz“ (WTF?). Die Art der Körperdaten ist unbestimmt, vorstellbar sind Gesicht, Stimme, DNA. Außerdem wird eine „biometrische Fernidentifizierung“ erlaubt.
- Rasterfahndung: Für die Datenhalden von Polizeien und Geheimdiensten soll eine „automatisierte Datenrecherche und -analyse“ her. Hessen, NRW und Bayern nutzen dafür eine Software des US-Konzerns Palantir.
- Menschen „mit psychischen Auffälligkeiten“ sollen nach ihrem Gewaltrisikopotential abgeklopft werden, ihnen droht ein „behördenübergreifendes Risikomanagement“. CDU-Linnemann nannte es das Register für psychisch Kranke.
- Noch mehr Überwachungskapitalismus: Wir sollen eine „Kultur der Datennutzung und des Datenteilens, die Datenökonomie etabliert“, übergeholfen bekommen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verkäme zum Treppenwitz.
- Automatisierte Kennzeichenlesesysteme sollen Fahrzeugkennzeichen aufzeichnen.
- Mehr Videoüberwachung, jeweils da, wo Kriminalität mit vielen Kameras statt mit sinnvollen Maßnahmen bekämpft werden soll.
- Noch mehr geheimdienstlicher Datenaustausch mit noch weniger Kontrolle soll her.
- Die Regierung will das verfälschend „aktive Cyberabwehr“ genannte Hackback ausbauen. Zurück-Hacken ist keine Abwehr, sondern ein Angriff."

Diese Auflistung bedarf noch der Ergänzung;
- Zeile 1804 ff. des Koalitionsvertrags: Verpflichtendes Bürgerkonto und verpflichtende digitale Identität. In Zeile 1807 heißt es vielsagend: "Wer den digitalen Weg nicht gehen will oder kann, erhält Hilfe vor Ort." Wie wollen Union und SPD jemandem helfen, der den digitalen Weg nicht gehen WILL? Man verzeihe mir, dass mir dazu nur Mafia-Sprech einfällt: Luigi, machen Sie ihm ein Angebot, das er nicht ablehnen kann! Ich werde Ihnen helfen, aber es wird wehtun!
- Zeile 3520 ff. des Koalitionsvertrags: Verpflichtende digitale Patientenakte. Wofür? Wird gleich danach genannt: "Wir vereinfachen den Austausch zwischen den Versicherungsträgern und den Ärztinnen und Ärzten." Nutzen für den Patienten? Fehlanzeige!

Wer immer dafür plädiert, dass der Staat den Bürger stärker überwachen soll, muss den Nachweis führen, dass der Kontrolleur besser ist als der zu Kontrollierende. In der Geschichte der Staatstheorie sind Versuche, staatliche Herrschaft ohne Machtbegrenzung zu legitimieren, eben hieran gescheitert. Thomas Hobbes, der den Absolutismus mit dem Hinweis zu rechtfertigen versuchte, der Mensch sei dem Menschen ein Wolf, und der Staat habe für Sicherheit und Ordnung zu sorgen, weil die Menschen sich sonst permanent gegenseitig an die Gurgel gehen würden, übersah, dass der Mensch dem Menschen auch und gerade dann ein Wolf ist, wenn er staatliche Gewalt ausübt.

Dieser Koalitionsvertrag ist ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Denn von Freiheit bleibt nicht viel übrig, wenn der Staat den Menschen auf Schritt und Tritt überwacht.

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
KRITISCHE FRAGEN AN EIN URTEIL AUS KAISERSLAUTERN
TEIL 1

Liebe Community,

In den Medien wurde jüngst ein Fall aufgegriffen (z.B. Rheinpfalz zum 16.4.2025; WELT vom 17.4.2025; SWR vom 17.4.2025, reitschuster.de vom 18.4.2025), der mich sehr nachdenklich gestimmt hat.

I. Sachverhalt und Verfahrensgang

Ein 64jähriger Mann begrapscht eine 20jährige Frau auf der Rolltreppe eines Bahnhofs. Als beide in der Bahnhofsunterführung angelangt sind, kommt es zu einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung. Die Frau wehrt sich gegen den Mann, indem sie ein Klappmesser zückt und damit (vermutlich) zusticht. Der 64jährige Mann sackt auf der Stelle zusammen und stirbt.

Die Staatsanwaltschaft erhebt daraufhin Anklage gegen die Frau und fordert am Ende der Hauptverhandlung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB): Die Frau habe den Mann zwar vorsätzlich verletzen, aber nicht töten wollen. Selbst die Verteidigung plädiert nicht etwa auf Freispruch, sondern auf eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr auf Bewährung.

Das Landgericht Kaiserslautern hält es demgegenüber für erwiesen, dass die Frau den Mann töten wollte, und verhängt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung – mit happigen Bewährungsauflagen. Und die Strafe wäre vermutlich noch härter ausgefallen, wenn das Gericht die Frau nicht als Heranwachsende (§ 105 JGG) nach den Regeln des Jugendstrafrechts, sondern nach dem für Erwachsene geltenden Strafrecht abgeurteilt hätte.

Kann ein solches Urteil richtig sein?

II. Rechtliche Bewertung

Um gleich eines vorauszuschicken: Abschließend könnte ich diesen Fall nur bewerten, wenn ich bei der Beweisaufnahme persönlich dabei gewesen wäre. Die Medienberichte variieren in der Detailtiefe und stimmen auch inhaltlich nicht immer überein. Am besten prüfen wir die einschlägigen Vorschriften nach und nach durch.

1. Objektiver Tatbestand des § 212 Abs. 1 BGB: Der Mann ist gestorben. Das Video, das in der Hauptverhandlung abgespielt wurde, zeigt, dass die Frau ein Messer zückt; auch eine Zeugin will eine Rangelei zwischen der Frau und dem Mann gesehen haben. Ob das Video auch zeigt, dass die Frau tatsächlich zugestochen hat, wird unterschiedlich berichtet. Wenn ein Stichversuch weder durch Videos noch durch Zeugen bewiesen ist, mag man immerhin noch qua Indizienbeweis schließen, dass der Tod des Mannes die Folge des Messerstiches durch die Frau war. Mich hätte dann allerdings die Indizienkette interessiert: Wurde die Leiche des Mannes nach der Tat obduziert und gerichtsmedizinisch begutachtet? Wurde das Messer beschlagnahmt und hafteten an ihm Spuren vom Blut und/oder Fetzen von der Haut des Mannes? Den zitierten Medienberichten kann ich das nicht entnehmen.

2. Subjektiver Tatbestand des § 212 Abs. 1 StGB: Die Frau muss vorsätzlich gehandelt, den Tod des Mannes also mindestens billigend in Kauf genommen haben. Unter normalen Umständen kann man bei jemandem, der einen anderen in die Herzgegend sticht, einen solchen Tötungsvorsatz annehmen. Aber wie liegt es hier? Die Frau wollte einen sexuellen Übergriff abwehren, der sie gänzlich unerwartet getroffen hatte. Wenn ich die Medienberichte richtig verstehe, war der Stich allerdings kein postwendender Abwehrreflex, sondern die Folge einer Eskalation des Streits. Und trotzdem frage ich mich: Kann wirklich ausgeschlossen werden, dass die Frau gar nicht groß nachdachte, wohin sie stach, und einfach nur wollte, dass der Mann von ihr ablässt?

weiter 👇 Teil 2
KRITISCHE FRAGEN AN EIN URTEIL AUS KAISERSLAUTERN
TEIL 2

Ließ sich ein Tötungsvorsatz der Frau NICHT nachweisen, so kam allerdings immerhin eine Bestrafung wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Abs. 1 StGB) in Betracht. Im Tod des Mannes manifestierte sich die spezifische Gefahr des Messerstichs. Und die nach § 18 StGB erforderliche Fahrlässigkeit in Bezug auf die Todesfolge ist bei einem Stich in die Herzgegend zu bejahen.

3. War die Tat durch Notwehr (§ 32 StGB) gerechtfertigt? Nein, sagt das Gericht. Denn die Frau sei von der Verteidigung zum Angriff auf den Mann übergegangen. Hierin liegt der wohl problematischste Punkt der Urteilsbegründung.

a) Notwehr kommt in Betracht, wenn der Täter einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ausgesetzt war. Den rechtswidrigen Angriff stellt das Gericht nicht in Abrede. Offenbar meint es aber (und nur so lässt sich seine Argumentation überhaupt erklären), der Angriff des Mannes sei im Zeitpunkt des tödlichen Messerstichs bereits abgeschlossen und daher nicht mehr gegenwärtig gewesen.

Das ist indes eine sehr voraussetzungsvolle Annahme. Leider lehrt die Erfahrung, dass übergriffige Körperberührungen nur der Auftakt zu weiteren, noch übergriffigeren sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers sind. Offenbar hatte der Mann, selbst als die Frau ihren Unwillen deutlich kundgetan hatte, keinen Anlass gesehen, sich zu entfernen, was ihm problemlos möglich gewesen wäre. Solange er sich nicht entfernte, musste die Frau befürchten, dass er seinen Übergriff fortsetzt. Wenn aber der Angriff noch gegenwärtig war, war eine Notwehrlage gegeben.

b) Eine Rechtfertigung nach § 32 StGB resultiert daraus aber nur dann, wenn der Messerstich zur Abwehr des Angriffs erforderlich war. Erforderlich ist die Verteidigung, wenn der Täter zu diesem Zweck das sicherste und mildeste Mittel anwendet.

Die so verstandene Erforderlichkeit lässt sich NICHT mit der Begründung verneinen, die Frau habe ja weglaufen können. Denn das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Geht man davon aus, dass die Frau dem Mann körperlich unterlegen war (dazu schweigen die Medienberichte), konnte sie sich nicht anders helfen als mit einer Waffe.

Man kann jetzt nur noch einwenden, sie habe nicht gleich Richtung Herz stechen müssen. Um das bewerten zu können, muss man das Video von der Tat gesehen haben. Es ist also durchaus möglich, dass die Frau über das Ziel, sich zu verteidigen, hinausgeschossen ist. Hierzu hätte ich mir mehr Detailtiefe in den Medienberichten gewünscht.

c) Selbst wenn aber die Grenzen der Notwehr überschritten waren, wäre wenigstens zu prüfen gewesen, ob nicht wenigstens Straflosigkeit nach § 33 StGB eintritt, weil die Frau jene Grenzen aus Verwirrung, aus Furcht und/oder aus Schrecken überschritten hat (vermutlich spielten hier alle drei dieser sog. asthenischen Affekte eine Rolle). Spätestens hier hätte auch die ADHS-Erkrankung der Frau in die Beurteilung einbezogen werden müssen.

d) Man erkennt: Ohne eine sehr genaue Analyse des Beweisergebnisses lässt sich die Frage nach einer Rechtfertigung durch Notwehr kaum beantworten. Mit der vom Gericht gegebenen Begründung wird sich die Verneinung einer Notwehrlage indes kaum halten lassen.

4. Sollte der (unterstellt: vorsätzliche) Totschlag nicht durch Notwehr gerechtfertigt gewesen sein, stellt sich auf der Rechtsfolgenseite die Frage, ob nicht angesichts des vorangegangenen Übergriffs durch den Mann wenigstens ein minder schwerer Fall des Totschlags nach § 213 StGB hätte angenommen werden können. Dann wäre wenigstens die Strafe deutlich milder ausgefallen.

III. Ausblick

Die Frau will nach den Angaben ihrer Verteidigung nicht in Revision gehen. Sollte sie es sich anders überlegen, hätte sie noch bis kommenden Mittwoch (eine Woche nach Urteilsverkündung) Zeit, Revision einzulegen.

weiter 👇 Teil 3
KRITISCHE FRAGEN AN EIN URTEIL AUS KAISERSLAUTERN
TEIL 3

In der Öffentlichkeit hinterlässt der Fall aus Kaiserslautern den fatalen Eindruck, dass Frauen sich nicht mehr gegen sexuelle Übergriffe wehren dürfen, ohne hernach selbst auf der Anklagebank zu landen. Gewiss: Das Gericht darf darauf keine Rücksicht nehmen, sondern muss das Gesetz anwenden. Es sollte allerdings dann in der Urteilsbegründung besondere Sensibilität an den Tag legen. Jedenfalls die Medienberichte künden nicht davon, dass dies hier geschehen ist. Und wie gesagt: Ob das Gesetz hier richtig angewendet wurde, erscheint zweifelhaft. Aber auch die Medienberichterstattung hat ihre Aufgabe nicht vollständig erfüllt. Gewiss: Das Prozessgeschehen muss so berichtet werden, wie es stattgefunden hat; hier und da wäre es hilfreich gewesen, einige Details zu vertiefen. Vor allem aber hätte es eines einordnenden Kommentars bedurft: Vielleicht handelt es sich hier tatsächlich um einen Sonderfall – der aber nichts an dem Grundsatz ändern sollte: Wenn Frauen von Männern sexuell angegriffen werden, dürfen und müssen sie sich wehren!

Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab

Verwendete Quellen:
Rheinpfalz vom 16.4.2025, https://www.rheinpfalz.de/rheinland-pfalz_artikel,-messerstich-nach-sexuellem-%C3%BCbergriff-urteil-gefallen-_arid,5764976.html
SWR vom 17.4.2025, https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kaiserslautern/urteil-landgericht-kaiserslautern-prozess-toedlicher-messerstich-im-hauptbahnhof-nach-sexueller-belaestigung-102.html?utm_source=chatgpt.com
WELT vom 17.4.2025, https://www.welt.de/vermischtes/article255958762/Kaiserslautern-Gericht-verurteilt-US-Amerikanerin-nach-toedlichem-Messerangriff-zu-Bewaehrungsstrafe.html
reitschuster.de vom 18.4.2025, https://reitschuster.de/post/64-jaehriger-migrant-begrapscht-20-jaehrige-sie-stach-zu-verurteilt-wurde-sie/
Rückblick >>>

Papst Franziskus vs. Ungeimpfte
Forwarded from Die Menschheit erwacht
Impfschäden durch Grippe - "(Ein)impfung"

Der Grippe "Impfstoff" müsste doch seit Jahren erforscht sein🤔
Und doch passieren immer wieder "Impfschäden". Bitte bedenkt, das wir nur einen Bruchteil erfahren. Die Dunkelziffer ist sicher, wesentlich höher.

Geld ist kein Trost... und macht den Jungen auch nicht wieder gesund.😔

👉🏼Zum Bericht

"Ungeimpfte sind eine Gefahr für die Geimpften" vor was schützt dann die Impfung? Na vor dem Denken 😁


#impfenNEINdanke 👈🏼klick hier drauf...

... für weitere Berichte oder PDF'S
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☀️@DieMenschheitErwacht
Forwarded from klartext_rheinmain
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Vor Abgabe von Wahleinspruch: BSW rechnet mit Bundestagseinzug bei Neuauszählung

Das BSW rechnet sich gute Chancen aus, bei einer Neuauszählung der Stimmen den Bundestagseinzug zu schaffen. "Wir müssen davon ausgehen, dass wenn noch einmal neu ausgezählt würde, das BSW im Bundestag wäre", so Ko-Parteichefin Amira Mohamed Ali. (Tobias SCHWARZ)
Das BSW rechnet sich gute Chancen aus, bei einer Neuauszählung der Stimmen den Bundestagseinzug zu schaffen. "Wir müssen davon ausgehen, dass wenn noch einmal neu ausgezählt würde, das BSW im Bundestag wäre", so Ko-Parteichefin Amira Mohamed Ali. (Tobias SCHWARZ) (Tobias SCHWARZ/AFP/AFP)
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) rechnet sich gute Chancen aus, durch eine Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl den Einzug ins Parlament doch noch zu schaffen. "Wir müssen davon ausgehen, dass wenn noch einmal neu ausgezählt würde, das BSW im Bundestag wäre", sagte Ko-Parteichefin Amira Mohamed Ali am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Die Partei will am Mittwoch ihren Einspruch gegen das Wahlergebnis beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestags einreichen.

https://de.nachrichten.yahoo.com/abgabe-wahleinspruch-bsw-rechnet-bundestagseinzug-144825934.html?_guc_consent_skip=1745355837