dieBasis funkt: Sachsen-Anhalt
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Basisdemokratische Partei Deutschland
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Forwarded from Bernhard Lange
Hallo, ich habe mich intensiv mit den Corona Zahlen des RKI auseinander gesetzt. Mit einem selbst programmierten ExcelTool habe ich das Dashboard des RKI plus zusätzliche Informationen gebaut. Detaillierte Erklärungen in dem Video und auf meinem Kanal. https://youtu.be/claJ420Owb0 Die PDF-Onepager, welche mehrfach in der Woche aktualisiert werden findet ihr hier: https://1drv.ms/u/s!AjPReFBscYDpgjgIHDuatwUoEeO8?e=FjetAm

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Link zu den PDFs aller Landkreise:https://1drv.ms/u/s!AjPReFBscYDpgjgIHDuatwUoEeO8?e=mv2JnKFacebook:https://www.facebook.com/LangesExcel-... Te
Forwarded from Viviane Fischer
Mit Jens Lehrich vom Rubikon habe ich gestern über die Sensationsentscheidung aus Weimar gesprochen, die Masken, Abstand und Tests in der Schule verbietet, sowie die geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Prof. Max Otte hat grundsätzlich recht, wenn er feststellt: "Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein". Ich denke, der Gesetzesvorstoss in seiner ganzen Monstrosität wird sich so oder so letztlich als Boomerang für die Regierung erweisen. https://www.bitchute.com/video/rj3hi5pbnlMQ/
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Presseerklärung

Verwaltungsgericht Magdeburg kassiert rechtswidrige Anordnung des Bildungsministers
Die Basisdemokratische Partei Deutschland – LV Sachsen-Anhalt fordert die notwendigen Konsequenzen für den Bildungsminister.


In ihrem offenen Brief an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt vom 11.04.2021 hat die Basisdemokratische Partei Deutschland – LV Sachsen-Anhalt, auf die eklatanten Kommunikations- und Steuerungsprobleme im von Bildungsminister Marco Tullner geführten Ministerium für Bildung hingewiesen. Weiterhin stellte dieBasis eine extrem fragwürdige Rechtsauffassung des Bildungsministers fest, welches insbesondere für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gilt.
Das Verwaltungsgericht in Magdeburg hat in einer Eilentscheidung seinerseits die fehlenden Rechtsgrundlagen für das Handeln des Bildungsministers Tullner festgestellt und die angeordnete Testpflicht von Schülerinnen und Schülern ohne die ein Betreten des Schulgebäudes nicht mehr möglich sein solle, für rechtswidrig erklärt.
Die Vorgehensweise des Bildungsministers sorgt für weitere Unsicherheiten bei allen Beteiligten und bringt noch mehr Unruhe in die, durch unnötige Zwangsmaßnahmen, zugespitzte und angespannte Situation.
Es kann hier also offen konstatiert werden, der Bildungsminister in Sachsen-Anhalt handelt vorsätzlich rechtswidrig. Hierfür kann es nur eine Konsequenz geben:
Die Basisdemokratische Partei Deutschland – LV Sachsen-Anhalt fordert den Bildungsminister Tullner auf zurückzutreten, um weiteren Schaden am bereits kränkelnden Schulsystem unseres Landes fernzuhalten!


Basisdemokratische Partei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt Vorsitzende: Alkje Fontes und Jens Vollmann

www.diebasis-st.de

st-lv@die-basis-partei.de

Wir wollen in den Landtag am 6.6., unterstützen Sie das bitte auch über:

Bankkonto: Stadtsparkasse Magdeburg IBAN: DE61 8105 3272 0641 0660 15 BIC: NOLADE 21 MDG

Landesverband Sachsen-Anhalt
Alkje Fontes,Jens Vollmann, Hofbreite 1
39596 Hohenberg-Krusemark OT Gethlingen

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Los geht es!! Um mit den etablierten Parteien mithalten zu können brauchen wir bitte Eure Unterstützung. Bitte teilen



Wähle dieBasis am 6. Juni 2021 in den 8. Landtag von Sachsen-Anhalt.

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Es wird immer enger, der Rechtsstaat wird gebeugt und gebeugt. Die Kinder sind die Leidtragenden.
Wir tun alles um so ein Unrecht auf ganzer Linie zu verhindern und öffentlich darzustellen.


Wähle dieBasis am 6. Juni 2021 in den 8. Landtag von Sachsen-Anhalt. Jetzt spenden – jeder Betrag zählt.
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Brief an die Eltern:
 
Liebe Eltern,
 

ab Montag, den 19.04.2021 gilt für alle Schüler*innen des Internats sich 2x wöchentlich verpflichtend selbst zu testen.
In Absprache mit den Sportschulen Magdeburg wird der Montagtest bereits am Sonntagabend bzw. Montagfrüh bei Anreise im Internat und der Test für Donnerstag am Mittwochabend unter unserer Begleitung durchgeführt.
Die Selbsttests wurden uns von den Schulen zur Verfügung gestellt (Lungene©-COVID-19 Antigen Rapidtest).
 
Zum Ablauf:
Bei der Anreise meldet sich der Schüler/die Schülerin wie gewohnt an. Anschließend wird der Selbsttest im Clubraum des Erdgeschosses vorgenommen. Ist das Ergebnis negativ, erhält der Schüler/die Schülerin das unterschriebene Formular für erfolgten Selbsttest, welches in der Schule abgegeben werden muss. Erst danach bekommt der Schüler/die Schülerin den Zimmerschlüssel (Bitte planen sie diese Zeit bei der Anreise mit ein. Es können auch Wartezeiten entstehen).
Am Mittwochabend werden die Tests auf den Etagen in Begleitung der Etagenerzieher durchgeführt.
Schüler*innen die positiv getestet werden, dürfen nicht im Internat verbleiben und müssen von ihren Eltern abgeholt werden, um anschließend einen PCR-Test vornehmen zu lassen.
 
Eltern, die die Pflichttestung bei uns verweigern und ihr Kind zu Hause testen, müssen eine qualifizierte Selbstauskunft unterschrieben bei der Anreise abgeben (siehe Anhang). Werden Schüler*innen in einem Testzentrum getestet, muss das dort ausgehändigte Dokument bei Anreise vorgelegt werden. Die Testung außerhalb des Internats darf nicht älter als 2 Tage zurück liegen.
Die qualifizierte Testauskunft und der Nachweis eines Testinstituts müssen in der Schule vorgelegt werden.
 
Schüler*innen, die im Internat keinen Selbsttest durchführen oder keinen Nachweis über einen erfolgten Test zu Hause oder in einem Testzentrum vorlegen, dürfen das Internat nicht betreten.
 
Bitte geben Sie Ihrem Kind zur Anreise die unterschriebene Einverständniserklärung zur Durchführung des Selbsttests mit (siehe Anhang).
 
Der Corona-Zettel, der bisher bei der Anreise abgegeben werden musste, wird nicht mehr benötigt.
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Forwarded from |||| dieBasis - Website-Artikel der LVS und KVs
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Landesverband Sachsen-Anhalt
Pressemitteilung
Die Jüngste setzt sich durch!

Die
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) hatte jüngst vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt Klage eingereicht. Der Grund waren vorweg gegangene Ablehnungsbescheide von Ordnungsämtern hinsichtlich beantragter Wahlkampfstände auf öffentlichen Plätzen.

„dieBasis“ sah sich in ihren Grundrechten der Ausübung ihres demokratisch verbrieften Rechts auf Parteiarbeit eingeschränkt und klagte. In Erwartung eines Richterspruchs überraschte umso mehr die Antwort und Einsicht der Beklagten, dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration LSA, wonach es entsprechend der 11. SARS-CoV-2-EindV nicht per se verboten sei, den Wahlkampf auch auf den öffentlichen Plätze des Landes zu führen.

Da es auch im Sinne der 12. SARS-CoV-2-EindV keine Änderung des beanstandeten Passus gab, dem die Beklagte hier bereits bei der 11. SARS-CoV-2-EindV die untersagende Wirkung hinsichtlich von Wahlkampfständen auf öffentlichen Plätzen abgesprochen hatte, freuen sich die Wahlkämpfer auf viele interessierte Bürger. Wir schätzen den Dialog und den Austausch.

Sei „dieBasis“, sei der Wandel, sei du selbst!

Unseren aktuellen Tourenplan des „dieBasis-Trucks“ erfährst du auf https://diebasis-st.de/ und hier https://t.me/dieBasis_LKW_Tour_ST

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20% sind 240 000 Stimmen; dies ist das Ziel!!
Helft mit, WIR SIND ALLE DIE BASIS

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Das Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist entscheidend für die Bundestagswahl im September, daher sollten wir alle unterstützen.
Da die meisten Wähler zu Hause sind, müssen wir sie darüber erreichen. Jetzt haben wir die Chance noch relativ kostengünstig dies zu machen, indem wir alle Haushalte anschreiben. Dies kostet ca 200.000 €, wofür wir dringend Unternehmen, Sponsoren und Spender suchen. Wenn 10.000 Menschen im Schnitt 20€ spenden, hätten wir das erreicht. Das sind weniger als wir Mitglieder haben... Also realistisch 😊

Die Briefe müssen noch im April, spätenstens Anfang Mai die Haushalte erreichen, da im Mai die Briefwahlen losgehen.
Kannst du uns unterstützen oder kennst jemanden, dem ein Wandel auch wichtig ist?

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Landesverband Sachsen-Anhalt
Pressemitteilung
Die Jüngste setzt sich durch!

Die Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
hatte jüngst vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt Klage eingereicht. Der Grund waren vorweg gegangene Ablehnungsbescheide von Ordnungsämtern hinsichtlich beantragter Wahlkampfstände auf öffentlichen Plätzen.

„dieBasis“ sah sich in ihren Grundrechten der Ausübung ihres demokratisch verbrieften Rechts auf Parteiarbeit eingeschränkt und klagte. In Erwartung eines Richterspruchs überraschte umso mehr die Antwort und Einsicht der Beklagten, dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration LSA, wonach es entsprechend der 11. SARS-CoV-2-EindV nicht per se verboten sei, den Wahlkampf auch auf den öffentlichen Plätze des Landes zu führen.

Da es auch im Sinne der 12. SARS-CoV-2-EindV keine Änderung des beanstandeten Passus gab, dem die Beklagte hier bereits bei der 11. SARS-CoV-2-EindV die untersagende Wirkung hinsichtlich von Wahlkampfständen auf öffentlichen Plätzen abgesprochen hatte, freuen sich die Wahlkämpfer auf viele interessierte Bürger. Wir schätzen den Dialog und den Austausch.

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Basisdemokratische Partei Deutschland Landesverband Sachsen-Anhalt

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Stellungnahme des RA Dr. Justus Hoffmann dazu:

Das Verfahren hat für Rechtssicherheit gesorgt, dass die Verordnung den Wahlkampf und insbesondere den Präsenzwahlkampf nicht behindern wird. Es ist erstaunlich, dass die unteren Ordnungsbehörden nicht entsprechend vom Ministerium instruiert worden sind, was den Verdacht nahelegt, diese Interpretation der Verordnung habe sich erst im Rahmen dieses Verfahrens gebildet, um eine möglicherweise negative Entscheidung des OVG abzuwenden. Aus meiner Sicht verfolgt die Aufnahme politischer Parteien und deren Tätigkeiten in den Katalog der verbotenen Veranstaltungen nämlich durchaus das Ziel, junge Parteien wie „die Basis“ im Wahlkampf zu behindern. Dafür spricht auch, dass diese Regelung erst kürzlich in die Verordnung aufgenommen wurde, ohne dass es dazu einen konkreten Anlassbezug gegeben hätte. Ein enger zeitlicher Zusammenhang zur „heißen“ Wahlkampfphase deutet für mich darauf hin, dass die Regierungsparteien gerade in den neuen Bundesländern eine nicht unerhebliche Abwanderung der Wählerschaft zur basisdemokratischen Partei befürchten und es dabei nicht um die Gesundheitsgefahren geht, die von Parteitätigkeit ausgehen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass die CDU jüngst ihre Veranstaltung in einer Weise abgehalten hat, welche mit den von ihr selbst verantworteten Coronaschutzmaßnahmen nur schwerlich vereinbar sein dürfte. In jedem Fall wird man nun genau beobachten müssen, ob die Ordnungsbehörden der Basis im Wahlkampf Steine vor die Füße werfen oder ob sie die besonders grundgesetzlich geschützten Rechte der Parteien als Keimzelle der Demokratie achten und bewahren werden.

Dr. Justus Hoffmann, Rechtsanwalt

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Deutschland braucht Dich
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Einfach nur krass was man heutzutage noch Demokratie nennt... Spontandemo in Berlin beim Schloß Bellevue angemeldet und eine gute gemeinsame Performance mit #VivianeFischer durchgezogen. Ein unglaublicher Zusammenhalt mit den Menschen für die Freiheit, Grundrechte und Würde. #wirsindviele #wirsindmehr #wirsindlaut #allesdichtmachen# niewiederaufmachen #lockdownfürimmer #janjosephliefers
Forwarded from Weisses Armband
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Gelöschtes N-TV Interview!


Du willst die Wahrheit!
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Presseerklärung

„Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland.“…

…stellt der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt und aktuell amtierender Bundesratspräsident Rainer Haseloff fest und stimmt dem Gesetz, wie seine Kollegen, zu.
Ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz tritt nun also in Deutschland, trotz Kritik von Medien, Bürgern und führenden Staatsrechtsexperten in Kraft.
Augen zu und durch, oder anders ausgedrückt: Weiter so?

Auch die Basisdemokratische Partei Deutschland beobachtet die aktuelle Entwicklung mit großer Sorge. Augenscheinlich wird hier die Axt an die Grundfeste der Demokratie und das Grundgesetz gelegt. Im Gegensatz zu den Vertretern der Altparteien, insbesondere der Ministerpräsidenten der Länder beschränkt sich aber unser Protest nicht auf Worthülsen.

• Wir, dieBasis, stehen uneingeschränkt für Demokratie und Rechtstaatlichkeit.
• Wir, dieBasis, nehmen unser im Grundgesetz verbrieftes Recht auf Versammlungsfreiheit wahr, um friedlichen Protest auf der Straße zu organisieren.
https://www.youtube.com/watch?v=k7kKN7RUkVY

• Wir, dieBasis, vertrauen auf die Kraft der Vielen und der vielen Anwälte in unserer Partei. Wir werden gegen dieses verfassungswidrige Gesetz auch juristisch vorgehen.

Demokratie bedeutet: Wir Alle!

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Pressemitteilung vom 23.04.2021

dieBasis stellt sich auf

Am Samstag, 24. April, führt die Basisdemokratische Partei Deutschland (kurz: dieBasis) eine Aufstellungsversammlung für die Erstellung der Landesliste zur Bundestagswahl durch. Die Versammlung findet in Magdeburg statt und beginnt um 9 Uhr; alle Mitglieder und Interessenten sind dazu eingeladen.

Die 2020 gegründete Partei steht den aktuellen Maßnahmen zur Coronaeindämmung auch wegen der langandauernden Grundrechtseinschränkungen äußerst kritisch gegenüber. Ziel von dieBasis ist es, basisdemokratische Elemente in Gesellschaft und Politik voranzubringen; dies bedeutet die Beteiligung der Bürger an wichtigen Entscheidungen und die Stärkung des Föderalismus in der Republik. Die Partei nimmt ebenfalls an der Landtagswahl am 6. Juni teil, wie der Landeswahlausschuß bereits vergangene Woche in seiner Sitzung bestätigte.

Anmeldung (für das Hygienekonzept erforderlich) für Kurzentschlossene zur Versammlung bitte an koordination@diebasis-st.de