Desaster Berlin
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Wir haben die schlechtesten, inkompetentesten, gefährlichsten, korruptesten und unerwünschtesten Politiker der Nachkriegszeit! Zionisten!
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Hier der ganze Beitrag aus den Tagesthemen. Leider wurden die wichtigsten Teile am Ende in der Sendung um 21:55 im TV nicht mehr gesendet. Nämlich die ab Minute 7:43. Da ging es um die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes. Die es nicht gibt. Der Verfassungsschutz ist eine weisungsgebundene Behörde, die auf Geheiß des Innenministers zu agieren hat. Der Chef ist ein sogenannter politischer Beamter, der ausdrücklich die politischen Ziele der Regierung zu unterstützen hat. Sonst kann er jederzeit sofort entlassen werden. Das regelt das Bundesbeamtengesetz und das Beamtenstatusgesetz in den Paragraphen 54 und 30. Alles wichtige Informationen. Alles leider nicht gesendet.… Hier also nun das ganze Interview, für die, die nur TV schauen.

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Es ist Freitagabend und sommerlich warm, als Selfmade-Millionär Markus S. (Name geändert) mit seinem Sohn (5) im Mercedes-AMG G 63 durch die Stuttgarter Innenstadt fährt.

An einer Kreuzung macht der 42-Jährige einen verhängnisvollen Fehler: Er gibt Gas, verliert die Kontrolle und rast an einer Stadtbahnhaltestelle in eine Menschenmenge! Eine Frau (46) stirbt, sieben Passanten (darunter fünf Kinder) werden schwer verletzt.

Imbissbuden-Besitzer Inan Bangus (47) schildert den Verkehrsunfall so: „Der Mercedesfahrer wollte mit hohem Tempo abbiegen, schaffte die enge Kurve nicht. Er fuhr auf die Fußgänger drauf.“

"Das Auto fuhr die Treppe zur Haltestelle hoch. Dann setzte der Fahrer zurück, überfuhr die Menschen ein zweites Mal. Es war schrecklich!“

Wer ist der 42-Jährige?
Nach BILD-Informationen begann er im Alter von 19 Jahren, Waren im Internet zu verkaufen. Er ist ein Pionier des Onlinehandels, machte seinen Shop schließlich zum Weltmarkt-Führer & wurde dadurch selbst mehrfacher Millionär.

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Gesichert unbequem.

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Verfassungsschutz
Die fatale Signalwirkung der neuen AfD-Einstufung

Von Andreas Rosenfelder
Chefkommentator und Ressortleiter Meinungsfreiheit, Die WELT

Ist polemische Migrationskritik schon verfassungsfeindlich? Diesen Eindruck erwecken einige Beispiele, die das Bundesamt für Verfassungsschutz als Belege für seine neue AfD-Einstufung anführt. Die Entscheidung hat unmittelbare Folgen – weit über die AfD hinaus.

Wer steht noch auf dem Boden der Verfassung, wer ist schon Verfassungsfeind? Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist in Deutschland die offizielle Stelle zur Beantwortung dieser Frage. Die Antwort, die es nun mit der neuen Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ gibt, betrifft keineswegs nur die AfD, wie feixende Gegner denken. Sie hat Folgen für die ganze Republik.

„Vielfalt bedeutet Multikulti“ – das soll Dennis Hohloch, Mitarbeiter des Brandenburger Landtags, laut Auskunft des Verfassungsschutzes am 25. August 2024 festgestellt haben. Die Äußerung ist eines der Beispiele, welche die Behörde der WELT genannt hat, um ihr Urteil zu belegen, „das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ sei „nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“. Natürlich geht Hohlochs Aussage noch weiter: „Und was bedeutet Multikulti?“, so fragt er laut Verfassungsschutz, um dann selbst die Antwort zu geben: „Multikulti bedeutet Traditionsverlust, Identitätsverlust, Verlust der Heimat, Mord, Totschlag, Raub und Gruppenvergewaltigung.“

Nun kann man diesen Gedankengang mit guten Gründen polemisch finden. Man kann ihn auch als grobe Vereinfachung komplexer Zusammenhänge zurückweisen. Aber wenn man die Sache nüchterner formuliert, lässt sich schwer bestreiten, dass sie eine zulässige Kritik enthält. Im gediegenen Leitartikelsound klänge der Befund etwa so: „In Deutschland haben ein naiver Multikulturalismus und eine ungesteuerte Migrationspolitik dazu geführt, das legitime Bedürfnis der Bevölkerung nach Identität und Heimat zu vernachlässigen. Eine Folge davon ist ein wachsendes Unsicherheitsgefühl angesichts alltäglicher Gewaltkriminalität, zu der immer öfter auch Messerattacken und Gruppenvergewaltigungen gehören.“

Die Kritik am Multikulturalismus ist ein Standard der demokratischen Debatte, sie wird von vielen deutschen Migranten wie etwa Ahmad Mansour geteilt. Gruppenvergewaltigungen sind ein echtes Problem, der Anteil migrantischer Täter ist überproportional hoch. Allein die rabiate Zuspitzung macht die Thematisierung dieser Tatsachen noch nicht zum Beleg für ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“. Denn Kritik an einer dysfunktionalen Migrationspolitik heißt nach den Gesetzen der Logik noch lange nicht, dass jede Form der Migration zurückgewiesen wird – sie ist sogar die Grundbedingung für die Forderung nach einer anderen, sinnvolleren Migrationspolitik.

Unschöne Sprachschöpfungen wie die vom Verfassungsschutz aufgeführten „Messermigranten“ mag man aus Gründen der Diskussionskultur und des politischen Geschmacks scharf zurückweisen. Aber sie als verfassungsfeindlich zu werten und damit aus dem Feld der Meinungsfreiheit zu verbannen, wirkt wie ein sprachpolitischer Versuch, das in den Nachrichten omnipräsente Phänomen migrantischer Messerattentäter ins Unsagbare zu verschieben. Wenn es Migranten mit Messern gibt, muss es grundsätzlich auch erlaubt sein, diese als „Messermigranten“ zu bezeichnen. Ob die Verwendung solch emotionalisierender Kampfbegriffe politisch klug und angemessen ist, bleibt eine andere Frage, welche sich die AfD selbst stellen muss, wenn sie in der politischen Diskussion ernst genommen werden will.

Im Bemühen, der Partei ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ nachzuweisen, indiziert das Bundesamt für Verfassungsschutz offenbar schon polemische Hinweise auf ethnische und kulturelle Konflikte. Das zeigt auch ein anderes Beispiel, das die Beamten anführen. So soll der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt am 25.
November 2024 die Aussage gepostet haben, verfehlte Migrationspolitik und Asylmissbrauch hätten zum „100.000-fachen Import von Menschen aus zutiefst rückständigen und frauenfeindlichen Kulturen geführt“. Auch hier gilt: Man kann das Wie der Aussage problematisch finden. Aber die These, dass viele arabische und afrikanische Kulturen eine repressive Moral und vor allem ein patriarchalisches Frauenbild pflegen, lässt sich mit völlig vernünftigen Argumenten vertreten. Die Entscheidung, sie als verfassungsfeindlich zu werten, nur weil sie im bewussten Zitat auf kulturkämpferische Art zugespitzt wird, steht im Kontrast zum in derselben Verfassung festgeschriebenen Recht auf freie Meinungsäußerung.

Hier liegt das zentrale Paradox der vom politischen Betrieb bejubelten Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“: Die Verfassungsschützer gehen selbst auf fragwürdige Weise mit elementaren Verfassungsgütern um. Nicht auszuschließen, dass sich im Gutachten tatsächlich Belege für extremistische Ambitionen der Partei finden – aber solange dieses Papier unter Verschluss gehalten wird, ist das nicht überprüfbar. Vermutlich enthält es Zitate, die schärfer und unappetitlicher sind als die hier angeführten. Dass es in der AfD nicht nur vereinzelte Vertreter völkischen und rechtsextremen Gedankenguts gibt, steht außer Frage – auch wenn bislang völlig unklar bleibt, inwiefern sich aus der Summe der Einzelfälle der Schluss ergibt, die ganze Partei sei „gesichert rechtsextrem“.

Aber allein schon die Tatsache, dass im Dossier der Verfassungsschützer nachweislich auch polemische Äußerungen zur Migrationspolitik gelandet sind, die sachlich durchaus vertretbar und jedenfalls von der Redefreiheit gedeckt sind, hat eine fatale Signalwirkung. Sie zwingt nicht nur alle AfD-Mitglieder, sich in Zukunft zu hüten, im Bundestag, aber auch auf Wahlkampfveranstaltungen oder in Chats allzu deftig über Gruppenvergewaltigungen, Messerattentate und Masseneinwanderung zu sprechen, weil sie damit triftige Argumente für ein Parteiverbot liefern. Sie strahlt auch ab in den Rest des Landes.

Denn je unschärfer der Verfassungsschutz bei der Suche nach „rechtsextremen“ Argumenten verfährt, umso größer ist der einschränkende Effekt. Bedient man schon ein „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“, wenn man die kulturelle Dimension gesellschaftlicher Konflikte als Konsequenz der Migrationspolitik allzu deutlich anspricht? Die Details, die der Verfassungsschutz aus seinem Gutachten durchsickern lässt, lassen sich so deuten – ein hochproblematischer Eingriff der Exekutive in die politische Willensbildung.

Die Entscheidung des Verfassungsschutzes trägt so, ganz wie die immer willkürlicheren Gerichtsurteile zu Desinformation und Delegitimierung, Hass und Hetze, zur Verunsicherung bei – und zur Tabuisierung konfliktreicher Themen. Denn die kann der politische Gegner künftig leicht als „gesichert rechtsextremistisch“ abstempeln und dadurch verwerfen. So werden die fundamentalen Brüche, die Politik und Gesellschaft durchziehen, weiter vertieft – und die Gefahr eines echten Bruchs wächst. Denn die Verfassung, das ist ihr Wesensmerkmal, dient dem Schutz aller Bürger – und nicht nur dem Teil, der politisch auf der korrekten Seite steht.

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Faschismus 2.0 pur, durch linksversiffte Vollversager Altparteien Politiker.
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Verfassungsschutz-Willkür: Viktor Orbán sagt Alice Weidel und der AfD seine Unterstützung zu

Nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den deutschen Verfassungsschutz hat der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán der Partei seine Solidarität und Unterstützung zugesichert. „Was zum Teufel ist in Deutschland los?“, schrieb Orbán am Samstagabend (3. Mai) im Onlinedienst X. „Sie können sich auf uns verlassen“, versicherte er AfD-Chefin Alice Weidel und kritisierte den Willkür-Akt scharf. Ungarns Premier sucht seit seinem Bruch mit der Europäischen Volkspartei von CDU und CSU aktiv die Nähe zur AfD.

Quelle: Deutschland Kurier Weniger anzeigen

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