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🔹Der Bund für islamische Bildung e.V. ist eine Initiative deutschsprachiger Gelehrter, die Bildung und Wissenschaftlichkeit im Umgang mit dem Islam fördern möchte.🔹

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Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Wir sprechen Euch allen unser tiefstes Beileid aus, zum Jahrestag der Rückkehr des Propheten Muhammad (s) zu seinem Herrn und des Martyriums seines geliebten Enkelsohnes, Imam Hassan al-Mujtaba (a). Diese Tage erinnern uns an die hohen Opfer, die für die Reinheit des Glaubens, der Würde des Menschen und der Wahrheit gebracht wurden.

In diesem ohnehin schon schweren Moment des Gedenkens erreichen uns die herzzerreißenden Nachrichten von den tragischen Ereignissen und den Naturkatastrophen in Marokko und Libyen. Wir trauern mit den Familien der Verstorbenen und beten zu Allah, dem Erhabenen, um Seine unermessliche Barmherzigkeit für jene, die ihr Leben verloren haben. Mögen sie in Seiner Gnade und in der Nähe unserer verehrten Propheten und Imame geborgen sein.

Für die Überlebenden dieser Katastrophen bitten wir Allah (swt), ihnen rasche Genesung zu schenken. Möge Er ihnen die nötige Geduld, Kraft und Ausdauer verleihen, um die kommenden Prüfungen und Herausforderungen zu bewältigen. In diesen dunklen Stunden ist es unser aufrichtiges Gebet, dass das Licht des Glaubens und die Erinnerung an die Lehren und Opfer unserer verehrten Propheten und Imame ihnen als Leuchtturm dienen mögen.

Möge Allah uns alle stets in Seinem Schutz halten und uns die Weisheit schenken, in schwierigen Zeiten Trost und Führung in Seinem unveränderlichen Wort zu finden.

Bund für islamische Bildung (BufiB)
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Die jüngsten Rechtsurteile bezüglich des Besuchs eines gemischten Fitnessstudios haben zahlreiche Fragen aufgeworfen, weshalb wir uns in diesem Nachtrag etwas ausführlicher mit dem Thema befassen möchten.

Was ist problematisch am Besuch eines „gemischten“ Fitnessstudios?

Ein Fitnessstudio, das sowohl von Männern als auch von Frauen besucht wird, kann für einen religiösen Menschen in vielerlei Hinsicht problematisch sein. Wir haben im Islam das Prinzip der Keuschheit, das sich sowohl in den individuellen als auch in den gesellschaftlichen Regeln des Islam widerspiegelt. Die Gläubigen werden dazu angehalten, bei ihren Handlungen und auch an den Orten, an denen sie sich aufhalten, Keuschheit zu wahren. Ein Fitnessstudio ist im Allgemeinen ein Ort, an dem sich sowohl Männer als auch Frauen, freizügiger kleiden und die beim Training unter anderem Haltungen und Bewegungen einnehmen, die als verführerisch empfunden werden können. Diese Situationen gehen oft mit sündigen Blicken einher. Auch wer behauptet, davon unbeeinflusst zu sein, begibt sich in eine für schamhafte Muslime ungeeignete Umgebung. Die Problematik der verbotenen Musik, die sehr oft an solchen Orten abgespielt wird, werden wir hier erst gar nicht thematisieren.
Ein anderes Problem sind die Umkleideräume. Auch hier wird der Besucher oft mit Anblicken konfrontiert, die er als gläubiger Mensch nicht sehen möchte.

Die Tatsache, dass dieser Ort diese Problematik aufweist, hat zur Folge, dass der Besuch und die Anwesenheit in einem solchen Studio verboten sind. Hierbei muss betont werden, dass sportliche Betätigung nicht allein in einem Fitnesscenter möglich ist, auch wenn es dort zweifellos bequemer sein mag.

Unsere veröffentlichte Rechtsfrage in dem Bild mit der Nummer 14 lautet: „Darf man in ein Fitnessstudio gehen, das beide Geschlechter besuchen?“

Es geht hier also explizit und ausschließlich um den Fall, wenn das Fitnessstudio tatsächlich von Männern und Frauen besucht wird. Die Rechtsurteile dazu sind klar ersichtlich und von beiden Büros bestätigt, sowohl das vom geehrten Sayid Sistani als auch das von der arabischsprachigen Abteilung des Büros vom geehrten Imam Khamenei in Teheran.

Das vorliegende Rechtsurteil von Imam Khamenei verbietet den Besuch mit der Begründung, dass er in den meisten Fällen zu Lasterhaftigkeit (mafsadah) führt oder die Furcht besteht, eine Sünde zu begehen. Allerdings lässt diese Formulierung eine Frage offen: Was ist, wenn bei einem Fitnessstudiobesuch die genannte Problematik nicht vorliegt bzw. der religiös Mündige (al-mukallaf) absolut keine Folge einer Lasterhaftigkeit oder Furcht vor einer Sünde sieht?

Diesbezüglich haben wir die Büros von Imam Khamenei in Beirut, Qom und Teheran befragt und die Antwort lautet: Obwohl das arabischsprachige Büro selbst in diesem Fall eine eigene Einschätzung (tashkhīṣ) gibt, dass es dennoch überwiegend zu Lasterhaftigkeit führt bzw. die Furcht eine Sünde zu begehen, besteht, so ist der religiös Mündige dennoch nicht unbedingt gebunden, sich an diese subjektive Einschätzung zu halten, da die Einschätzung in dieser Angelegenheit dem religiös Mündigen selbst obliegt. Wobei es schon eine richtungsweisende Einschätzung ist, besteht dennoch die Möglichkeit, dass jemand zu einer anderen Einschätzung gelangen kann, wie zum Beispiel, wenn das Fitnessstudio sehr groß ist oder mehrere Etagen besitzt und überhaupt keine Frauen anwesend sind oder sehr wenige, die aber sittsam gekleidet sind und keine der genannten Problematiken zu befürchten ist.

Wenn in diesen Fällen also eine Sünde und die Furcht davor eventuell eine Sünde zu begehen, tatsächlich ausgeschlossen werden können, dann ist der Besuch an sich erlaubt.

Möge Allah, der Erhabene, eure und unsere Taten annehmen.

Euer BufiB-Team
Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

18. Oktober 2023

Stellungnahme zur humanitären Lage in Gaza und Auswirkungen in der Bundesrepublik Deutschland

Als Bildungsverein, der sich der Förderung von Bildung, Toleranz und gegenseitigem Respekt verschrieben hat, vermeiden wir in der Regel Stellungnahmen zu politischen Angelegenheiten. Die aktuelle Krise im Nahen Osten jedoch, insbesondere der erschütternde Angriff auf das einzige christliche Krankenhaus in Gaza, bei dem es Hunderte von Opfern gab, und die fortlaufenden Aktionen, die als Kriegsverbrechen eingestuft und von internationalen Menschenrechtsorganisationen bestätigt wurden, wie die Abriegelung von Grundversorgung einschließlich Wasser, Nahrung, Medikamenten und Treibstoff, haben ein humanitäres Ausmaß erreicht, das nicht ignoriert werden kann. Dies berührt sowohl die grundlegenden Prinzipien der Menschlichkeit als auch die Gefühle von Millionen Muslimen in Deutschland. Es ist unerlässlich, dass die Wahrung der Menschenwürde und der Schutz unschuldiger Zivilisten, unabhängig von ihrer Nationalität, Religion oder Herkunft, an erster Stelle stehen.

Zudem beobachten wir mit Sorge die Entwicklungen in Deutschland, wo Demonstrationen und Versammlungen, die auf die humanitäre Lage im Nahen Osten aufmerksam machen möchten, zunehmend eingeschränkt oder verboten werden. Dies steht im Widerspruch zu den Grundrechten auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit, verankert in Artikel 5 und Artikel 8 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Daher rufen wir freiheitsliebende Juristen auf, sich gegen Einschränkungen dieser Grundrechte zu wehren und mit juristischen Mitteln dagegen vorzugehen.

An alle, die an Demonstrationen teilnehmen, appellieren wir, trotz der emotional angespannten Lage, stets das Gesetz zu achten, friedlich zu bleiben und mit den Sicherheitsbeamten vor Ort zu kooperieren. Bilder des Verteilens von Süßigkeiten nach tragischen Ereignissen sind verstörend und spiegeln weder die Barmherzigkeit des Islam wider, noch lenken sie angemessen die Aufmerksamkeit auf die jahrzehntelange Unterdrückung des palästinensischen Volkes.

Neben Demonstrationen gibt es auch weitere Formen des friedlichen Protests und der Meinungsäußerung, wie zum Beispiel in den sozialen Medien. Wir betonen die Wichtigkeit von gewissenhaften Beiträgen, die frei von Falschinformationen sind und vernünftig verfasst werden sollten.

Gleichzeitig sehen wir mit Besorgnis, dass es zu einer vermehrten antijüdischen und islamophoben Stimmung kommt. Wir verurteilen jegliche Form von Hass und Diskriminierung und appellieren an die Öffentlichkeit, die freie Meinungsäußerung friedlich und auf dem Boden der weisen und klaren Worte zu bewahren. Insbesondere im Bildungsbereich appellieren wir an die Schulbehörden und Lehrkräfte, verantwortungsbewusst und sensibel zu handeln. Der Schulfrieden ist von zentraler Bedeutung, darf aber nicht als Vorwand für unverhältnismäßige Einschränkungen der freien Meinungsäußerung dienen. Das Recht der Schülerinnen und Schüler, ihre Meinungen friedlich zu äußern, muss respektiert und geschützt werden, solange es im Rahmen des Gesetzes und der Achtung vor allen Mitgliedern der Bildungsgemeinschaft geschieht. Jegliche Versuche, dieses fundamentale Recht einzuschränken, widersprechen den Prinzipien der demokratischen Bildung und Kritikfähigkeit, die im Kern unseres Bildungssystems stehen sollten.
Wir wissen, dass jede Äußerung der Unterstützung für das palästinensische Volk auf Widerstand oder Missverständnisse in Teilen der Mehrheitsgesellschaft stoßen kann. Dies ist oft das Ergebnis einer vorherrschenden, einseitigen Darstellung des Konflikts und der oftmals voreingenommenen politischen Landschaft. Zudem ist eine Zunahme des Whataboutism in der öffentlichen Diskussion zu beobachten, der eine Kultur der Relativierung fördert und ein tiefgehendes Verständnis der zugrunde liegenden Probleme verhindert. Ungeachtet dessen bleibt es unsere feste Überzeugung, dass das Schweigen zu Ungerechtigkeiten, egal wo sie geschehen, ein Dienst an jene ist, die von diesen Ungerechtigkeiten profitieren. Es ist nicht nur unser Wunsch, sondern unsere humane Pflicht, uns auf die Seite der Unterdrückten zu stellen, ihre Leiden anzuerkennen und ihre menschlichen Rechte zu verteidigen.

In diesem Sinne betonen wir die Wichtigkeit der Bildung und der kritischen Auseinandersetzung mit den Medien. Wir ermutigen jeden, sich tiefgründig und aus unterschiedlichen Quellen über den Konflikt zu informieren. In dieser schwierigen Zeit ist es unerlässlich, dass wir alle, unabhängig von unserer Herkunft oder Religion, uns für Gerechtigkeit, Frieden und die Wahrung der Menschenrechte für alle einsetzen.

Bund für islamische Bildung (BufiB)