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Ein Anfang oder nur Feigenblatt?

Ein Jahr nach dem Start der Impfungen gegen das Coronavirus sind in Bayern vier Impfschäden offiziell anerkannt worden. Um welche Impfschäden es sich handelt, wird nicht veröffentlicht - aus Datenschutzgründen!

Ein möglicher dauerhafter Impfschaden kann erst sechs Monate nach einer Impfung festgestellt werden. Die Behörde hole dann Informationen etwa von Ärzten, Kliniken und therapeutischen Einrichtungen zu dem Antragsteller ein. „In vielen Fällen ist eine fachärztliche Begutachtung notwendig, die einen Vorlauf von einigen Monaten haben kann.“

Bei einer offiziell von einem Land empfohlenen Impfung greift im Fall von Impfschäden laut Gesetz das soziale Entschädigungsrecht – Geschädigte können auf Geld vom Staat hoffen. Maßgeblich ist das Bundesversorgungsgesetz. Je nach Schweregrad steht Impfgeschädigten eine Grundrente zu – von 156 bis 811 Euro monatlich, wie ZBFS-Sprecher Benjamin Vrban erklärt.

Zusatzzahlungen seien zudem möglich, abhängig von den Impfschäden und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen. Dazu könnten Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung (zum Beispiel Logopädie) und der Versorgung mit Hilfsmitteln wie einem Spezialbett kommen.

Wie viel Bayern für die bisher vier Betroffenen zahlen muss, werde derzeit berechnet, aber wegen der geringen Zahl der Geschädigten nicht veröffentlicht.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article236416693/Entschaedigungszahlungen-Bayern-erkennt-vier-Impfschaeden-an.html

#Impfschäden #Entschädigung #RKI

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