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Aufgenomme Audios verschiedener Unterrichtsreihen und Vorträge von Abu Suleyman.

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📚 23. Ḥadīth:
Er berichtete auch: „Am Tag von Khaybar befahl der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - Abū Ṭalḥa, woraufhin dieser rief: ,Gewiss, Aḷḷāh und Sein Gesandter verbieten euch das Fleisch der Hausesel, denn es ist unrein/verboten.‘“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 23. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Anas Ibn Mālik (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 10. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (4198) und Muslim (1940) überliefert.
1. Muslim fügte in seiner Überlieferung noch folgenden Wortlaut hinzu: „...vom Werk des Satans...“

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 23. Ḥadīth:
▪️1. Khaybar: Eine Ortschaft, die ca. 160 Kilometer nördlich von Al-Madīnah liegt und früher von Juden bewohnt wurde.
▪️2. Der Ḥadīth weist auf die Unreinheit der Hausesel hin, hinsichtlich des Fleisches, des Blutes, des Urins und Kots.
▪️3. Das Verbot, vom Fleisch des Hausesels zu essen oder seine Milch zu trinken und dass dies unrein ist.
▪️4. Was seinen Schweiß und Speichel angeht, so gibt es hierbei Meinungsverschiedenheit.
▪️5. In dem Ḥadīth wurde dieses Urteil auf den Hausesel beschränkt, was darauf hinweist, dass der Wildesel erlaubt und rein ist.
▪️6. Die Begründung, dass er unrein/verboten (rijs) ist, ist ein Beweis, das alles, was unrein ist, (automatisch) auch verboten ist.
▪️7. Die Gelehrten sind sich einig, dass der Kot/Mist, der Urin, das Blut und das Fleisch des Esels und Maultiers unrein sind. Jedoch besteht Meinungsverschiedenheit hinsichtlich seines Körpers und dem, was es an Schweiß ausschüttet und seines Mundes und seiner Nase und dem, was es an Schleim/Rotz ausschüttet.
Imām Aḥmad und seine Gefährten vertraten die Ansicht, dass all dies unrein ist.
Die zwei Imāme Mālik und Asch-Schāfiʿī waren der Meinung, dass sie rein sind und das ist auch eine Überlieferung bei Aḥmad. Dieser Meinung war auch Ibn Qudāmah, der in Al-Mughnī sagte: „Und die richtige Meinung ist, dass das Maultier und der Esel rein sind.“

Ende der Erläuterung des 23. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/140-142)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(23. Al-Muḥarram 1440, 03.10.2018)

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1
📚 24. Ḥadīth:
ʿAmr Ibn Khārijah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete: „Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - predigte zu uns in Minā, während er auf seinem Reittier war und dessen Speichel auf meiner Schulter floss.“

📗 Überliefert von Aḥmad und At-Tirmidhī, der ihn als authentisch einstufte.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 24. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: ʿAmr Ibn Khārijah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Authentizität der Überlieferungskette ist umstritten.
Der Ḥadīth wurde von Aḥmad (17664) und At-Tirmidhī (2121) überliefert.
1. Dieser Ḥadīth wurde über Qatādah, über Schahr Ibn Ḥauschab über ʿAbdur-Raḥmān Ibn Ġanam über ʿAmr Ibn Khārijah überliefert.
Über den Überlieferer Schahr Ibn Ḥauschab gibt es verschiedene Meinungen hinsichtlich seiner Einstufung. Aḥmad, Al-Bukhārī und einige anderen bekannten Imāme stuften ihn als vertrauenswürdig/akzeptabel ein und berichteten von ihm. An-Nasāʾi und andere stuften ihn dagegen als schwach ein. Ibn Ḥajar sagte in „At-Taqrib“: „Er ist aufrichtig (ṣadūq), jedoch berichtet er viele Irsāl-Hadithe und begeht häufig Fehler.“
2. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (2121)]
Es gibt mehrere Bestätigungen (Schawāhid) aus anderen Überlieferungen für diesen Ḥadīth und At-Tirmidhī hat ihn wahrscheinlich deshalb als authentisch eingestuft.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Die Überlieferungskette ist aufgrund von Schahr Ibn Ḥauschab nicht sehr stark.“

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 24. Ḥadīth:
▪️1. Minā ist eine Gegend, die ca. 10 - 15 Kilometer östlich der Innenstadt von Makkah und dem Ḥaram liegt und eine der drei Ritenplätze der Ḥajj.
▪️2. Mit „Reittier“ (Ar-Rāḥilah) ist hier das Kamel gemeint.
▪️3. Aus dem Ḥadīth wird entnommen, dass der Speichel des Kamels rein ist. Hierbei besteht Konsens (Ijmāʿ) under den Muslimen. Denn der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sah, dass der Speichel des Kamels auf die Schulter von ʿAmr Ibn Khārijah floss und er befahl ihm nicht, sich zu waschen.
Und sein Stillschweigen (Iqrār) über eine Sache gehört zu seiner Sunnah.
▪️4. Genauso wie der Speichel des Kamels rein ist, ist auch sein Urin und Kot sauber/rein.
▪️5. Das gleiche Urteil zählt auch für die restlichen Vieharten, welche zu Lebzeiten rein sind, wie z. B. Kühe, Schafe und Ziegen.
▪️6. Der Ḥadīth beweist, dass es erlaubt ist, auf dem Reittier zu predigen.
▪️7. Die Erwünschtheit, auf einer höheren Stelle zu predigen.

Ende der Erläuterung des 24. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/143-144)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(01. Safar 1440, 10.10.2018)

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📚 25. Ḥadīth:
ʿĀʾischah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - berichtete: „Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - pflegte die Samenflüssigkeit (das Sperma) abzuwaschen, und hierauf mit diesem Gewand zum Gebet hinauszugehen, während ich auf die Wasserspuren (darauf) schaute.“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.

Und bei Muslim (steht): „Ich rieb es (die Janābah) vom Gewand des Gesandten Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - ab und er betete dann darin.“

Und in einem anderen Wortlaut bei ihm steht: „Ich pflegte es trocken mit meinem Nagel von seinem Gewand abzukratzen.“

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 25. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: ʿĀʾischah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Der erste Wortlaut wurde von Al-Bukhārī (229) und Muslim (289) überliefert.
Der zweite und dritte Wortlaut wurde von Muslim alleine (288 und 290) überliefert.
1. Den ersten Ḥadīth hörte Suleymān Ibn Yasār von ʿĀʾischah.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 25. Ḥadīth:

▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass die trockene Samenflüssigkeit (Al-Manī) mit den Fingern abgekratzt werden kann und die flüssige mit Wasser abgewaschen wird.
▪️2. Die menschliche Samenflüssigkeit ist rein, da der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - es darauf beschränkte, sie lediglich abzureiben und sie auch auf der Kleidung ließ, bis sie trocknete. Wäre sie unrein, so hätte er sich beeilt, diese Unreinheit zu beseitigen.
▪️3. Es ist erwünscht, dass man die Samenflüssigkeit abwäscht und dies ist besser und zählt zur vollständigen Reinigung.
▪️4. Es ist erlaubt, die Überreste davon auf der Haut oder der Kleidung zu (be)lassen.
▪️5. Dieser Ḥadīth zeigt, wie bescheiden der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - lebte. Seine Kleidung/Gewand mit der er schlief, war dieselbe Kleidung, mit der er betete, reitete und unterwegs war.
▪️6. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass die Frau im Dienste ihres Mannes steht und ihm behilflich ist. Und das zählt zum guten Umgang der Ehepaare.
▪️7. Wenn man mit einem Kleidungsstück rausgeht, welches noch nass ist oder auf dem z. B. Reste der Nahrung etc. sind, so spricht nichts dagegen.
▪️8. Die rechtschaffene Frau verweigert es nicht, sich um ihren Ehemann zu kümmern, da sie seinen hohen Stellenwert kennt.

➡️ Anmerkung:
Das, was den menschlichen Körper verlässt, wird in drei Kategorien aufgeteilt:
1. Das, was ohne Meinungsverschiedenheit rein (ṭāhir) ist, wie z. B. Tränen, Speichel, Schweiß und Spucke.
2. Das, was ohne (große) Meinungsverschiedenheit unrein (najis) ist, wie Kot, Urin, Präejakulat (Lusttropfen) und Blut.
3. Das, was umstritten ist, wie die Samenflüssigkeit (Al-Manī).
Imām Ibn Taymiyyah erwähnte, dass die Samenflüssigkeit rein ist und das ist die Ansicht mehrerer Prophetengefährten und die Rechtsschule von Imām Aḥmad.

➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
1. Ansicht
: Die Ḥanafiyyah und Mālikiyyah vertraten die Ansicht, dass die Samenflüssigkeit unrein ist. Hierbei führten sie folgende Beweise an:
1. Die Ḥadīthe, in denen erwähnt wurde, dass die Samenflüssigkeit abgewaschen wurde. Und wenn etwas abgewaschen wird, so deutet das auf die Unreinheit hin.
2. Die Samenflüssigkeit hat denselben Kanal/Verlauf wie der Urin.
3. Der Vergleich mit anderen unreinen Überbleibseln des Körpers, wie der Kot und Urin, da sie alle aus der Nahrung entstehen.
4. Es spricht nichts dagegen, dass der Ursprung des Menschen aus etwas Unreinem entstammt, genauso wie der Blutklumpen aus Blut besteht und unrein ist.
5. Die Ḥadīthe mit dem „abkratzen“ sind kein Beweis für die Reinheit der Samenflüssigkeit, da die Kleidung oder Sandalen auch von Unreinheit befallen werden können und durch die Erde gereinigt werden und es sich erübrigt, sie mit Wasser zu waschen. Und wenn die Samenflüssigkeit rein ist, wieso hat der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - anbefohlen, sie abzuwaschen?
2. Ansicht: Die beiden Imāme Asch-Schāfiʿī und Aḥmad waren dagegen der Meinung, dass die Samenflüssigkeit rein ist und nicht schmutziger als Schleim/Rotze und Spucke. Sie führten folgende Beweise an:
1. Die Ḥadīthe, in denen das Abreiben und Abkratzen erwähnt wurde sind der größte Beweis für die Reinheit der Samenflüssigkeit. Wenn sie nämlich unrein wäre, so hätte er es nicht darauf beschränkt.
2. Das ist der reine Ursprung des Menschen, womit Aḷḷāh ihn auserwählt und geehrt hat. Wie kann von daher sein Ursprung etwas Unreines sein? Und was das Waschen angeht, so weist das nicht auf die Unreinheit hin. Vielmehr ist das aufgrund der (zusätzlichen) Sauberkeit, genauso wie die Spucke und der Schleim entfernt werden.
3. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - beeilte sich nicht, die Samenflüssigkeit zu beseitigen, bis sie trocknete. Und das ist ein Beweis für die Reinheit. Als der Beduine in der Moschee urinierte, beauftragte der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - seine Gefährten, dass sie den Urin, der unrein ist, beseitigen. Gleiches tat er, als ein kleiner Junge auf seine Kleidung urinierte.

Fazit: Die zweite Ansicht, die besagt, dass die Samenflüssigkeit rein sei, ist sehr stark.
Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth darauf hindeutet, dass der „Manī“ sauber ist. Und was die Lusttropfen angeht, so ist ihre Unreinheit abgeschwächt/gemildert.

Ende der Erläuterung des 25. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/145-147)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(01. Safar 1440, 10.10.2018)

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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)

▪️ Die bisherigen 10 Unterrichtssitzungen:
👇

➡️ Teil 1 (Einleitung, Biographie, Hadith 1 - 3)

https://www.youtube.com/watch?v=WXr_KBSaQL4&feature=youtu.be

➡️ Teil 2: Hadith 4 - 6

https://www.youtube.com/watch?v=vXN6Vv3di_c

➡️ Teil 3: Hadith 7 - 9

https://youtu.be/9t9wRKYnzmY

➡️ Teil 4: Hadith 10 - 12

https://youtu.be/bokPh2-SXjo

➡️ Teil 5: Hadith 13 - 15

https://youtu.be/nCVYY1kyukI

➡️ Teil 6: Hadith 16 - 18

Das Gerben der Tierhaut

https://youtu.be/xxN9gLTet7g

➡️ Teil 7: Hadith 19 - 21

- Die Benutzung der Gefäße der Nicht-Muslime
- Der Beweis derjenigen, die sagen, dass Alkohol unrein ist

https://youtu.be/uY2L-_7ZoeA

➡️ Teil 8: Hadith 22 - 23

- Die Unreinheit des Alkohols
- Alkohol in Essig umwandeln
- Die Unreinheit des Esels und die Aussagen hierzu

https://youtu.be/CUdBuxWlwo8

➡️ Teil 9: Hadith 24 - 26

https://youtu.be/a1oWemZ8FeQ

➡️ Teil 10: Hadith 27 - 28

(Die Unreinheit des Blutes und der Unterschied zwischen Menstruationsblut und anderem Blut.)

https://youtu.be/K_Lc4GYtm8Y


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📚 26. Ḥadīth:
Abū As-Samḥ - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Der Urin des (kleinen) Mädchens wird gewaschen und der des (kleinen) Jungen wird benetzt/bestreut.“

📗 Überliefert von Abū Dāwūd, An-Nasāʾī und Al-Ḥākim stufte ihn als authentisch ein.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 26. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū As-Samḥ (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (376), An-Nasāʾī (1/158) und Al-Ḥākim (1/166) überliefert.
1. Al-Ḥākim stufte ihn in seinem Werk „Al-Mustadrak“ als authentisch ein.
2. Al-Bayhaqī überlieferte, dass Al-Bukhārī sagte: „Der Ḥadīth von Abū As-Samḥ ist gut (ḥasan).“ [„Sunan Al-Kubrā“ (2/416)]
3. Ibn Ḥajar stufte diesen Ḥadīth in „At-Talkhīṣ“ als authentisch ein.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 26. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass die Regeln des kleinen Jungen und Mädchens gleich sind. Da die Sunnah hinsichtlich des Urins zwischen ihnen unterscheidet, ist dies ein Beweis, dass ihre Urteile sich in anderen Bereichen nicht unterscheiden.
▪️2. Der Urin des Mädchens, welches im Säuglingsalter ist, ist unrein.
▪️3. Wenn der Urin des kleinen Mädchens auf die Kleidung gelangt, so wird es abgewaschen.
▪️4. Der Urin der kleinen Jungen, der keine feste Nahrung zu sich nimmt, ist hinsichtlich der Unreinheit etwas geringer/abgeschwächter als der Urin des kleinen Mädchens.
▪️5. Es reicht, dass man den Urin des kleinen Jungen benetzt/bestreut.

Ende der Erläuterung des 26. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/148-149)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(01. Safar 1440, 10.10.2018)

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📚 27. Ḥadīth:
ʾAsmāʾ Bint Abī Bakr - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über das Menstruationsblut, welches die Kleidung berührt, sagte: „Sie soll es abkratzen, dann mit Wasser abreiben, hierauf benetzen/bestreuen und dann darin beten.“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 27. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʾAsmāʾ Bint Abī Bakr (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (227 und 307) und Muslim (291) überliefert.
1. Diesen Ḥadīth berichtete Fāṭimah Bint Al-Mundhir von ihrer Großmutter ʾAsmāʾ.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 27. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass das Menstruationsblut unrein (najis) ist und es wird hierbei auch nicht über die kleine Menge davon hinweggesehen. Von daher muss es von dem Körper und der Kleidung beseitigt werden.
▪️2. Die Beseitigung der Unreinheit von dem Körper, der Kleidung und der (Gebets)stelle ist eine Voraussetzung für die Richtigkeit des Gebets. Deswegen wurde der Wöchnerin angeordnet, das Menstruationsblut abzuwaschen, bevor sie das Gebet verrichtet.
▪️3. Wenn das Menstruationsblut fest und trocken ist, dann muss es abgekratzt werden, bis es verschwindet, hierauf wird es mit Wasser abgerieben und abgewaschen, bis es komplett beseitigt ist. Diese Reihenfolge soll eingehalten werden.
▪️4. Es ist erlaubt in der Kleidung zu beten, in der die Frau ihre Monatsperiode hatte, mit der Voraussetzung, dass diese rein ist.
▪️5. Die Aussage „und dann darin beten.“ Hieraus entnimmt man, dass die trockene Unreinheit nur durch diese drei erwähnten Prozesse/Vorgänge rein wird. Wenn sie nicht so vorgeht, dann wird die Kleidung nicht rein und ihr Gebet ist hierauf nicht gültig.
▪️6. Anderes Blut ist laut Mehrheit (Al-Jumhūr) der Gelehrten – und es wurde sogar gesagt, laut Konsens (Al-Ijmāʿ) – unrein. Jedoch wird über die kleine Menge des Blutes hinweggesehen. Dadurch untertscheidet sich das Menstruationsblut von anderem Blut. Denn beim Menstruationsblut wird selbst über die kleine Menge nicht hinweggesehen.
▪️7. Dieser Ḥadīth beweist, dass die Reinigung des Körpers, der Kleidung und der (Gebets)stelle eine Voraussetzung für die Richtigkeit des Gebetes ist.
▪️8. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass nur die Beseitigung der Unreinheit verpflichtend ist und hierbei keine Anzahl an Waschungen vorausgesetzt wird.
▪️9. Einige Gelehrten, darunter auch die Ḥanābilah, führen an, dass bei der Waschung von Unreinheiten Wasser benutzt werden muss. Ledigliches reiben oder wegkratzen reicht hierbei nicht aus. Der Beweis ist unter anderem dieser Ḥadīth, in dem das Wasser erwähnt wurde.
Imām Ibn Taymiyyah dagegen ist der Ansicht, dass die Reinigung auch ohne Wasser zustande kommen kann. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - hat in anderen Situationen bereits erlaubt, dass man die Reinigung z. B. mit Steinen vornimmt, so wie beim Istijmār (die Beseitigung der Unreinheit nach dem Toilettengang mit Steinen) oder bei der Reinigung der runterhängenden Kleidung der Frau.

Ende der Erläuterung des 27. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/151-152)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(08. Safar 1440, 17.10.2018)

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📚 28. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass Khawlah sagte: „O Gesandter Aḷḷāhs! Und wenn das Blut nicht verschwindet? Er antwortete: „Das Wasser genügt dir und dessen Spur/Übriggebliebenes schadet dir nicht.“

📗 Überliefert von At-Tirmidhī und die (Überlieferungs)kette ist schwach.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 28. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist nicht authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (365) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde nicht von At-Tirmidhī überliefert, so wie es Ibn Ḥajar angegeben hat. Wahrscheinlich ist das ein aus Versehen oder eine kleine Unachtsamkeit gewesen oder ein Druckfehler.
2. Jedoch ist der Ḥadīth schwach, so wie von Ibn Ḥajar erwähnt. Grund hierfür ist der Überlieferer ʿAbduḷḷāh Ibn Lahīʿah, der in der Überlieferungskette ist. Viele Imāme haben Ibn Lahīʿah als schwach eingestuft. Darunter u. a. Ibn Maʿīn Ibn Abī Ḥātim und An-Nasāʾī.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Ibn Lahīʿah berichtet und er (bzw. sein Ḥadīth) wird nicht als Beweis angeführt.“

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 28. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es verpflichtend ist, das Menstruationsblut von der Kleidung oder dem Körper der Frau abzuwaschen.
▪️2. Diese Waschung soll/muss mit Wasser erfolgen.
▪️3. Wenn die Kleidung, welche vom Menstruationsblut befallen war und diese hierauf mit Wasser gewaschen wurde und einige Spuren und Überreste zurückbleiben, so schadet dies nicht der vollkommenen Reinigung und der Richtigkeit des Gebetes darin.
▪️4. Der Ḥadīth weist u. a. auf die Leichtigkeit der islamischen Gesetzgebung hin. Der Muslim soll Aḷḷāh in der Form fürchten, in der er imstande ist.

Ende der Erläuterung des 28. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/153-154)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(08. Safar 1440, 17.10.2018)

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📚 29. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wäre es keine Härte von mir für meine Gemeinschaft gewesen, so hätte ich ihnen zur Pflicht gemacht, dass sie den Siwāk (Hölzchen zum Reinigen der Zähne) bei jeder Gebetswaschung benutzen.“

📗 Überliefert von Mālik, Aḥmad und An-Nasāʾī. Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 29. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Mālik (114), Aḥmad (16/22) und An-Nasāʾī (3/291) überliefert. Ibn Khuzaymah (140) stufte ihn als authentisch ein.
1. Der Ḥadīth wurde von Al-Bukhārī in Form eines Muʿallaq-Ḥadīthes (ohne die Überlieferungskette anzugeben) überliefert. Das deutet bei ihm auf die Authentizität des Ḥadīthes hin.
2. An-Nasāʾī überlieferte den Ḥadīth und schwieg über ihn, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihm als richtig/gut eingestuft wurde.
3. Ibn Khuzaymah überlieferte den Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk“, was darauf hindeutet, dass er den Ḥadīth als authentisch eingestuft hat.
4. Der Ḥadīth wurde mit etwas anderen Wortlauten von Al-Bukhārī und Muslim in ihren beiden „Ṣaḥīḥ-Werk“überliefert.
5. Die Ḥadīthe über den Siwāk sind Mutawātir. Die Anzahl der Ṣaḥābah, die das berichteten, liegt bei ca. 31 Überlieferern und über 100 Ḥadīthen.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 29. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man die Bekräftigung der Erwünschtheit des Siwāk bei jeder rituellen Gebetswaschung.
▪️2. Die Benutzung des Siwāk ist keine Pflicht. Das, was die Pflicht verhindert hat, ist die Befürchtung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, dass es eine Härte für seine Gemeinschaft werden könnte.
▪️3. Das, was diese Pflicht verhinderte, ist, dass sie nicht danach handeln würden/könnten. Und hierauf hätte sich dann die Sünde für die Unterlassung ergeben.
▪️4. Dieser Ḥadīth ist einer der Beweise für folgende große (Fiqh-)Regel: Die Erschwernis bringt Erleichterung (mit sich).
▪️5. Viele vorzügliche Taten hat der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - unterlassen, aus Angst, dass sie seine Gemeinschaft vorgeschrieben werden. Hierzu gehört z. B. das freiwillige Nachtgebet im Ramaḍān in der Gemeinschaft.
Aḷḷāh - erhaben ist Er - bezeichnete Seinen Propheten deshalb wie folgt:
„Zu euch ist nunmehr ein Gesandter aus euren eigenen Reihen gekommen. Bedrückend ist es für ihn, wenn ihr in Bedrängnis seid, (er ist) eifrig um euch bestrebt, zu den Gläubigen gnadenvoll und barmherzig.“ (9:128)
▪️6. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man die Leichtigkeit der islamischen Gesetzgebung. Aḷḷāh - erhaben ist Er - sagte:
„Er hat euch erwählt und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“ (22:78)
▪️7. Der Ḥadīth deutet auf folgende Uṣūl-Regel hin: „Der Befehl (die Anordnung), der frei von Indizien ist, deutet auf die Verpflichtung (der Sache) hin.“
Was die Verpflichtung aufgehoben hat, ist der Wortlaut: „Wäre es keine…“
▪️8. Der Ḥadīth deutet auf folgende Fiqh-Regel hin: „Die Abwendung des Schadens wird der Heranschaffung der Vorteile/Nutzen vorgezogen.“
Der Schaden, eine Sünde zu begehen, indem man eine Pflicht unterlässt, verhinderte die Heranschaffung des Vorteils/Nutzens der Benutzung des Siwāks bei jeder rituellen Gebetswaschung.
▪️9. Der Inhalt des Ḥadīthes weist darauf hin, dass die Benutzung des Siwāks zu/für bestimmten Zeiten festgelegt wurde.
▪️10. Die bekannte Ansicht in der Rechtsschule von Imām Aḥmad besagt, dass der Siwāk (und die dadurch erfolgte Zahnreinigung) nur durch ein Hölzchen zustande kommt.
Andere wiederum sagen, dass das Hölzchen zwar besser ist, es jedoch auch mit dem Finger, einem Tuch usw. zustande kommt. Und die Sunnah wird praktiziert, wenn die Reinigung zustande gekommen ist.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die Allgemeinheit des Ḥadīthes deutet darauf hin, dass die Erwünschtheit des Siwāks zu jedem Zeitpunkt ist, sowohl für den Fastenden als auch für Andere.
Die Ḥadīthe, die besagen, dass der Fastende ab dem Mittag den Siwāk nicht benutzen soll, sind nicht authentisch. Das ist u. a. die Ansicht von Abū Ḥanīfah und Mālik und dieser Ansicht folgte auch Ibn Taymiyyah. Asch-Schāfiʿī, Aḥmad und Isḥāq Ar-Rāhawayh dagegen waren der Meinung, dass es ab dem Mittag für den Fastenden unerwünscht ist, den Siwāk zu benutzen.

Ende der Erläuterung des 29. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/157-159)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(22. Safar 1440, 31.10.2018)

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📚 30. Ḥadīth:
Ḥumrān berichtete, dass ʿUthmān - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - Wasser für die Gebetswaschung holen ließ, daraufhin wusch er seine Hände drei Mal, dann führte er Wasser in den Mund und in die Nase ein und blies es wieder aus. Danach wusch er sein Gesicht dreimal, dann wusch er drei Mal seine rechte Hand bis zum Ellbogen und seine linke Hand genauso, dann strich er über seinen Kopf und daraufhin wusch er drei Mal seinen rechten Fuß bis zu den Knöcheln und seinen linken Fuß genauso. Anschließend sagte er: „Ich sah den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wie er auf diese Art und Weise die Gebetswaschung vollzog.“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 30. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿUthmān (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (159) und Muslim (226) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Az-Zuhrī über ʿAṭāʾ Ibn Yazīd Al-Laythī über Ḥumrān überliefert.
2. Der Ḥadīth lautet vollständig wie folgt: „Ich sah den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wie er in dieser Art und Weise die Gebetswaschung vollzog und er sagte: ‚Wer die Gebetswaschung so vornimmt, wie ich diese meine Gebetswaschung vorgenommen habe, und anschließend zwei Rakʿah (Gebetseinheiten) verrichtet, ohne dass er sich mit anderen Gedanken beschäftigt, dem wird Aḷḷāh seine vergangenen Sünden vergeben.‘“
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth zu den authentischsten und vollkommensten Ḥadīthen über die Gebetswaschungen zählt.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 30. Ḥadīth:
▪️1. Das Wasser für die Gebetswaschung wird „Al-Waḍūʾ“ genannt.
▪️2. Die Abgrenzungen des Gesichtes, die bei der rituellen Gebetswaschung mit Wasser in Kontakt kommen müssen, sind von der Vorderseite des Kopfes, wo im Normalfall die Haare beginnen zu wachsen bis zum Kinn, und von einem Ohr bis zum anderen.
▪️3. Die Einführung des Wassers in den Mund wird „Al-Maḍmaḍah“ genannt.
Die Einführung des Wassers in die Nase wird „Al-Istinschāq“ genannt.
Das Ausblasen des Wassers aus der Nase wird „Al-Istinthār“ genannt.
▪️4. Diesen Ḥadīth machte der Autor zur Grundlage für die Art und Weise der rituellen Gebetswaschung. Die darauffolgenden Ḥadīthe sind zusätzliche Hinzufügungen.
▪️5. Der Ḥadīth weist darauf hin, dass man sich vor einem Gottesdienst, wie z. B. die Gebetswaschung, mit den erforderlichen Geräten darauf vorbereiten soll.
▪️6. Aus dem Ḥadīth entnimmt man die Erwünschtheit, seine Hände dreimal vor der Einführung in das Wasser zu waschen. Dies ist laut Konsens Sunnah. Der Beweis, dass es Sunnah und keine Pflicht ist, ist dass dies in dem Vers über die rituelle Gebetswaschung nicht erwähnt wurde. Und die (bloße) Tat des Propheten- Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, die frei von Indizien ist, deutet nicht auf die Verpflichtung (der Sache) hin. Vielmehr deutet sie auf die Erwünschtheit hin. Und das ist eine Uṣūl-Regel.
▪️7. Es ist verpflichtend, Wasser in den Mund und in die Nase einzuführen, denn sie sind im Gesicht mit inbegriffen und eingeschlossen und das Gesicht wurde in dem Vers erwähnt.
▪️8. Es wurde nicht spezifisch erwähnt, dass das Wasser dreimal in den Mund und in die Nase eingeführt werden soll, jedoch wird das aus den anderen Waschungen der restlichen Körperteile entnommen, wie z. B. das Gesicht.
▪️9. Es ist erwünscht, Wasser aus der Nase auszublasen.
▪️10. Es ist erwünscht, dreimal das Gesicht, die Hände und die Füße zu waschen.
▪️11. Es ist verpflichtend, bei der Waschung der Hände die Ellenbogen mitzuwaschen.
▪️12. Es ist verpflichtend, (mit feuchten Händen) über den Kopf zu streichen. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Die Imāme sind sich einig, dass es von der Sunnah ist, über den ganzen Kopf zu streichen, so wie es in den authentischen Ḥadīthen erwähnt wurde.“
▪️13. Was das Streichen über den Kopf angeht, so ist vorgeschrieben, dass nur einmal drüber gestrichen wird. Hierbei streicht man nach vorne und nach hinten, damit der ganze Kopf erreicht wird.
▪️14. Die beiden Ohren gehören zum Kopf und deshalb wird auch über sie gestrichen. Hierbei streicht man mit demselben Wasser, welches für den Kopf benutz wurde, über sie und man benutzt kein neues Wasser.
▪️15. Dieser Ḥadīth beinhaltet sowohl die Pflichten als auch die Sunan der Gebetswaschung.

➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die drei Imāme, Abū Ḥanīfah, Mālik und Asch-Schāfiʿī, und Sufyān und Andere vertraten die Ansicht, dass die Einführung des Wassers in den Mund und in die Nase keine Pflicht ist, sondern (nur) Sunnah.
Imām Aḥmad war der Meinung es verpflichtend ist und das ist auch die Rechtsschule/Ansicht von Isḥāq Ar-Rāhawayh, Ibn Abī Laylā und Anderen.
Einige Beweise jener, die sagten, dass die Einführung des Wassers Pflicht ist:
1. Das Fortfahren des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - bei dieser Tat und dass er es nie unterlassen hat. Wenn es Sunnah und keine Pflicht wäre, so hätte er es zumindest einmal unterlassen, um darzustellen, dass es erlaubt, es zu unterlassen. Und Allah hat bereits auf die Pflicht hingewiesen, da Er sagte: „…dann wascht euch das Gesicht…“ (5:6)
Der Mund und die Nase gehören zum Gesicht.
2. Der Ḥadīth, den Muslim überliefert hat, in dem es heißt: „Wer die rituelle Gebetswaschung vornimmt, so soll er Wasser in die Nase einführen...“

Und es gibt noch weitere Beweise, die darauf hindeuten, dass die Einführung des Wassers in den Mund und in die Nase verpflichtend ist.

Ende der Erläuterung des 30. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/160-163)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(22. Safar 1440, 31.10.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)

Teil 12: Hadith 31 - 33

(- Wie streicht man bei der Gebetswaschung über den Kopf und die Ohren und wie oft?
- Muss man über den ganzen Kopf streichen?
- Benutzt man für das Streichen über den Kopf und die Ohren neues Wasser?)

https://youtu.be/NrM_I-8cNOQ
📚 31. Ḥadīth:
ʿAlī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - sagte über die Beschreibung der Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm: „Und er strich ein Mal über seinen Kopf.“

📗 Überliefert von Abū Dāwūd.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 31. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAlī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (111), An-Nasāʾī (92) und At-Tirmidhī (48) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (48)]
2. Abū Dāwūd und An-Nasāʾī schwiegen über den Ḥadīth, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihnen als gut/brauchbar eingestuft wurde.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth gut (ḥasan) ist.
4. Das Streichen über die Ohren wurde nicht in den beiden „Ṣaḥīḥ-Werken“ überliefert. Vielmehr wurde dies in den „Sunnah-Werken“ erwähnt.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 31. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es von der Sunnah ist, ein Mal über den ganzen Kopf zu streichen.
▪️ 2. Die Ansicht der Mehrheit (Al-Jumhūr) unter den Ḥanafiyyah, Mālikiyyah und Ḥanābilah ist, das man nur ein Mal über den Kopf streicht und als Beweis führen sie diesen Ḥadīth an. [Siehe: „Minḥatu Al-ʿAllām“ (1/154)]
Asch-Schāfiʿī dagegen sagte: „Ich mag es, wenn er drei Mal über seinen Kopf streicht, und ein Mal ist ausreichend.“ [„Al-Umm“ (1/42)]

Ende der Erläuterung des 31. Ḥadīth.

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman

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📚 32. Ḥadīth:
ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd Ibn ʿĀṣim - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - sagte, über die Beschreibung der Gebetswaschung: „Und er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wischte über seinen Kopf. So wischte er mit seinen Händen nach vorne und nach hinten.“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.
Und in einem anderen Wortlaut steht: „Er begann mit der Vorderseite seines Kopfes, bis er seine Hände zu seinem Nacken führte, dann führte er sie (wieder) zurück, bis er sie an die Stelle zurückführte, an der er anfing.“

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 32. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd Ibn ʿĀṣim (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth mit beiden Wortlauten ist authentisch.
Beide Wortlaute wurden von Al-Bukhārī (186 und 185) und Muslim (235) überliefert.
1. Ibn Ḥajar führte den Ḥadīth gekürzt an. ʿAmr Ibn Yaḥyā Al-Māzinī berichtete über seinen Vater, dass er sagte: „Ich sah wie ʿAmr Ibn Abī Al-Ḥasan - ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd - über die Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - fragte. Er ließ sich ein kleines Gefäß holen und verrichte dann die Gebetswaschung, so wie es der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - vollzog.“
2. Der Grund, warum Ibn Ḥajar den Ḥadīth erwähnt hat, ist wahrscheinlich die Darstellung des Wischens, und dass dies mit den beiden Händen geschieht, indem man ein Mal nach vorne und nach hinten streicht.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 32. Ḥadīth:
▪️1. Dieser Ḥadīth erläutert und verdeutlicht den vorigen Ḥadīth. Man entnimmt aus ihm, dass es verpflichtend ist, über den ganzen Kopf zu streichen. Das ist u. a. die Ansicht von Imām Mālik und die bekannte Meinung von Imām Aḥmad [Siehe: „Al-Istithkār“ (2/30) und „Al-Inṣāf“ (1/161)]. Diese Ansicht bevorzugte auch Ibn Taymiyyah. [„Majmūʿ Al-Fatāwā“ (21/123)]
Von den Schāfiʿiyyah vertrat Ibn Kathīr diese Meinung. [Siehe: „Tafsīr Ibn Kathīr“ (3/46)]
▪️2. Die bekannte Ansicht der Ḥanafiyyah und Schāfiʿiyyah besagt, dass es ausreichend ist, wenn über einen Teil des Kopfes gestrichen wird.

Ende der Erläuterung des 32. Ḥadīth.

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman

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📚 33. Ḥadīth:
ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr - möge Aḷḷāh mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - sagte über die Beschreibung der Gebetswaschung: „Dann strich er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über seinen Kopf und legte seine Zeigefinger auf die Innenseite seiner Ohren und strich mit seinen Daumen über den äußeren Teil seiner Ohren.“

📗 Überliefert von Abū Dawūd und An-Nasāʾī. Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 33. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch (bzw. gut).
Er wurde von Abū Dāwūd (135), An-Nasāʾī (145) und Ibn Khuzaymah (1/89) überliefert.
1. Ibn Khuzaymah stufte diesen Ḥadīth in seinem „Saḥīḥ-Werk“ als authentisch ein.
2. Abū Dāwūd und An-Nasāʾī schwiegen über den Ḥadīth, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihnen als gut/brauchbar eingestuft wurde.
3. Dieser Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette - ʿAmr Ibn Schuʿayb über seinen Vater, über seinen Großvater - überliefert. Diese Überlieferungskette tritt sehr oft in den Sunnah-Werken auf. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass diese Überlieferungskette gut (ḥasan) ist.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 33. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, wie über die Ohren gestrichen wird und dass die Ohren zum Kopf gehören.
▪️2. Das Streichen über die Ohren wurde im Qurʾān erwähnt:
„… und streicht euch über den Kopf...“ [5:6]
Und der Befehl, über den Kopf zu streichen beinhaltet auch die Ohren. Darauf deuten die islamische Gesetzgebung, die arabische Sprache und der Brauch hin.
▪️3. Wenn man über den Kopf streicht, so nimmt man hierfür frisches/neues Wasser. Im Ḥadīth heißt es: „Und er strich über seinen Kopf, (jedoch) nicht mit dem Restwasser seiner Hände.“ [Überliefert von Muslim (236)]
▪️4. Es besteht Meinungsverschiedenheit, ob man für das Streichen über die Ohren frisches/neues Wasser nimmt, oder man mit dem Restwasser, nach dem Streichen über den Kopf, streichen kann.
Ibn Al-Qayyim sagte: „Er wurde nicht authentisch überliefert, dass er für seine Ohren frisches/neues Wasser nahm.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/194)]

➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die Gelehrten sind sich einig, dass es legitim ist, über den ganzen Kopf zu streichen. Jedoch waren sie sich uneinig, ob dies verpflichtend ist. Die verschiedenen Ansichten wurden bereits im vorigen Ḥadīth angeführt.
▪️ Es gibt verschiedene Wortlaute, wie man über den Kopf streichen soll. Von vorne nach hinten oder von hinten nach vorne. Wichtig jedoch ist, dass über den ganzen Kopf gestrichen wird, egal auf welche Art und Weise.

Ende der Erläuterung des 33. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/166-169)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman

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📚 34. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn einer von euch vom Schlaf aufwacht, dann soll er drei Mal Wasser aus seiner Nase ausblasen, denn wahrlich, der Satan verbringt die Nacht im hintersten Teil der Nase.“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 34. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (3295) und Muslim (238) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Muḥammad Ibn Ibrāhīm über ʿIsā Ibn Ṭalḥah über Abū Hurayrah überliefert.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 34. Ḥadīth:
▪️1. Mit „…vom Schlaf…“ ist der Schlaf in der Nacht und am Tag gemeint.
▪️2. Der Satan (Asch-Schayṭān) ist ein schlechtes und verdorbenes Geschöpf Aḷḷāhs. Der Satan und seine Nachkommenschaft leben im Verborgenen und der Mensch weiß nicht, wie sie aussehen. Aḷḷāh hat ihnen eine gewisse Macht verliehen, sich zu verändern und zu verbergen. Und Weisheit darüber liegt bei Aḷḷāh.
▪️3. Manche Überlieferungen haben das Ausblasen des Wassers aus der Nase (allgemein) mit der Gebetswaschung verbunden. Von daher sollte man immer drei Mal Wasser aus der Nase ausblasen, auch wenn diese Gebetswaschung nicht jene ist, die man nach dem Schlaf vornimmt.
Jedoch wurde hier in diesem Ḥadīth speziell der Schlaf erwähnt und dies wurde auch damit begründet, dass „…der Satan die Nacht im hintersten Teil der Nase verbringt.“
Dies wurde von manchen wie folgt begründet: Es kann sein, dass dies in Wirklichkeit so ist und der Satan im hintersten Teil der Nase die Nacht verbringt. Denn die Nase ist eine der Öffnungen des Körpers. Und es gibt keinen Öffnungen, die nicht geschlossen werden, außer die Nase und die Ohren. Aus diesem Grund wurde angeordnet, dass man beim Gähnen die Hand vor den Mund legt, damit der Satan nicht durch den Mund eintritt.
▪️4. Dieser Ḥadīth deutet auf die Gesetzlichkeit des Ausblasens des Wassers hin, weil dies in Form einer Anweisung erwähnt wurde.
▪️5. Man soll sich vor dem Satan in Acht nehmen, da er stets versucht beim Menschen einzutreten und er fließt im Menschen, so wie das Blut durch die Adern fließt. Und er versucht ihn in die Irre zu führen und von den Gottesdiensten abzuhalten. Geschützt ist derjenige, der bei Aḷḷāh Zuflucht vor ihm sucht und sich auf Aḷḷāh alleine verlässt.
▪️6. Solche authentischen Überlieferungen erfordern, dass der Gläubige diese akzeptiert und sie nicht ablehnt oder falsch uminterpretiert, selbst wenn er sie im ersten Moment nicht richtig aufnehmen kann.
Aḷḷāh - erhaben ist Er - sagte: „…euch aber ist vom Wissen gewiss nur wenig gegeben.“ (17:85)

Ende der Erläuterung des 34. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/170-171)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(06. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 14.11.2018)

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