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📚 18. Ḥadīth:
Maymūnah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - berichtete: „Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - ging an einem Schaf vorbei, das sie (die Leute) zogen. Er sagte daraufhin: „Wenn ihr doch seine Haut nehmen würdet.“ Sie sagten: „Es ist tot.“ Er antwortete: „Das Wasser und die Akazie reinigen sie.“

📗 Überliefert von Abū Dāwūd und An-Nasāʾī.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 18. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Maymūnah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Überlieferungskette des Ḥadīth ist nicht authentisch.
Der Ḥadīth wurde von Abū Dāwūd (4126) und An-Nasāʾī (7/174) überliefert.
1. In der Überlieferungskette ist ʿAbduḷḷāh Ibn Mālik Ibn Ḥudhāfah und er ist unbekannt.
2. Ibn Ḥajar schwieg über die Authentizität des Ḥadīth.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth beinhaltet aufgrund von ʿAbduḷḷāh Ibn Mālik Ibn Ḥudhāfah Schwäche, da er unbekannt ist. Was aber den Text (Al-Matn)) angeht, so wurde er in authentischen Ḥadīth bestätigt, jedoch ohne den Zusatz: „Das Wasser und die Akazie reinigen sie.“

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus den letzten 3 Ḥadīthen:
▪️1. Der Ḥadīth von Ibn ʿAbbās (Nr. 16) deutet darauf hin, dass jegliche Tierhaut, die gegerbt wird, dadurch rein wird, abgesehen davon, ob das Tier zu Lebzeiten rein oder unrein war. Jedoch wird er durch den Ḥadīth von Maymūnah (Nr. 18) eingeschränkt.
▪️2. Der Ḥadīth von Salamah (bzw. von ʿĀʾischah) deutet darauf hin, dass das Gerben im allgemeinen die Tierhaut reinigt. Jedoch wird die Allgemeinheit durch den Ḥadīth von Maymūnah eingeschränkt.
▪️3. Der Ḥadīth von Maymūnah deutet darauf hin, dass das Gerben (nur) die Tierhaut des Schafes reinigt und ebenfalls jeder anderen Tiere, welche verzehrt werden dürfen und erlaubt (ḥalāl) sind. Die Allgemeinheit dieses Ḥadīth schränkt den Ḥadīth von Salamah ein.
▪️4. Das Gerben der Tierhaut darf durch alles Reine bearbeitet werden, was sie trocknet, reinigt und verhindert, dass sie verdirbt.

➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
Die Gelehrten hatten hinsichtlich der Reinheit der Tierhaut des verstorbenen Tieres verschiedenen Ansichten, wenn dieses Tier während der Lebzeiten rein war.
▪️ Imām Aḥmad vertrat dies Ansicht, dass die Tierhaut durch Gerben nicht rein wird, selbst wenn das Tier zu Lebzeiten rein war. Es ist lediglich erlaubt, es für trockenes/hartes zu benutzen. Das ist auch die Ansicht von ʿUmar, seinem Sohn ʿAbduḷḷāh, ʿImrān Ibn Ḥuṣayn und ʿĀʾischah.
Der Bewis hierfür ist der überlieferte Ḥadīth, in dem der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - einen Brief an den Stamm von Juhaynah schrieb, in dem es heißt: „Ich hatte euch die Haut des Verendeten erlaubt, wenn euch jedoch mein Brief erreicht, dann benutzt die Tierhaut des Verendeten nicht mehr...“ [Überliefert von Aḥmad und den Vier und Aḥmad sagte, dass die Überlieferungskette gut ist]
Dieser Ḥadīth hat die vorigen aufgehoben/abrogiert, in denen auf die Reinheit hingewiesen wurde.
▪️ Die drei anderen Imāme vertraten die Ansicht, dass die Tierhaut des Tieres, welches zu Lebzeiten rein war, durch Gerben rein wird, selbst wenn es tot ist.
Das ist u. a. auch die Ansicht von: Ibn ʿAbbās, Ibn Masʿūd und mehreren Tābiʿūn. [Siehe: „Al-Mughnī“]

Ende der Erläuterung des 18. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/128-129)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(09. Al-Muḥarram 1440, 19.09.2018)

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📚 19. Ḥadīth:
Abū Thaʿlabah Al-Khuschanī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass er sagte: „O Gesandter Aḷḷāhs, wir leben in einem Land vom Volk der Buchbesitzer. Können wir aus ihren Gefäßen essen?“ Er antwortete: „Esst nicht daraus, außer wenn ihr nichts anderes findet. Dann wascht sie und esst daraus.“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 19. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū Thaʿlabah Al-Khuschanī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (5478, 5488 und 5496) und Muslim (1930) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde von Al-Bukhārī an mehreren Stellen seines Werkes über Abū Idrīs Al-Khaulānī, einem der bekannten Überlieferer aus der Levante (Bilād Asch-Schām), überliefert, da sich Abū Thaʿlabah dort niederließ und verstarb.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 19. Ḥadīth:
▪️1. Mit „Volk“ ist eine Gruppe von Menschen gemeint und hierbei sind auch Frauen mit einbezogen.
▪️2. Die Untersagung aus den Gefäßen der Leute der Schrift – die Juden und Christen – zu essen und zu trinken, da sie sich vor Unreinheiten (An-Najāsāt), wie Schweinefleisch oder Alkohol, nicht fernhalten. Von daher ist es sicherer, ihre Gefäßen zu meiden.
▪️3. Sich von den Gefäßen der Götzendiener und restlichen Ungläubigen fernzuhalten, so wird noch eher darauf hingewiesen, da die Leute der Schrift näher an der Wahrheit sind als sie.
▪️4. Aus dem Ḥadīth entnimmt man die Erlaubnis, gemeinsame Interessen und gemeinsames Wohl mit den Nicht-Muslimen auszutauschen, denn dies beinhaltet lediglich gegenseitigen Austausch hinsichtlich der weltlichen Angelegenheiten und darin besteht keine innere Neigung zu ihrem Glauben.
▪️5. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man den Beweis der Unreinheit des Alkohols. In einer Überlieferung heißt es: „Wir sind mit den Leuten der Schrift benachbart und sie kochen in ihren Töpfen Schweinefleisch und trinken aus ihren Gefäßen Alkohol. Daraufhin sagte der Gesandte Aḷḷāhs - Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wenn ihr etwas anderes findet, dann esst und trinkt daraus. Und wenn ihr nichts anderes findet, dann wascht sie mit Wasser und esst und trinkt (daraus).“ [Überliefert von Muslim (1930) und Abū Dāwūd (3839), von dem der Wortlaut ist.]
Diesen Ḥadīth führten Abū Sulaymān Al-Khaṭṭābī (gest. 388 n. H.) in „Maʿālim As-Sunan“ (4/257) und Ibn Daqīq Al-ʿĪd (gest. 702 n. H.) in „Naṣb Ar-Rāyah“ (1/90) als Beweis an, dass Alkohol unrein (najis) ist.

Ende der Erläuterung des 19. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/130-131)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Al-Muḥarram 1440, 26.09.2018)

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📚 20. Ḥadīth:
ʿImrān Ibn Ḥuṣayn - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und seine Gefährten aus dem (Leder-)Reisebehälter einer Götzendienerin die Gebetswaschung vollzogen haben.

📗 Muttafaqun ʿalayhi, aus einem langen Ḥadīth.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 20. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: ʿImrān Ibn Ḥuṣayn (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (344) und Muslim (682) überliefert.
1. Der erwähnte lange Ḥadīth, den Ibn Ḥajar bei Al-Bukhārī und Muslim angegeben hat, beinhaltet jedoch nicht den Wortlaut, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - aus dem Reisebehälter einer Götzendienerin die Gebetswaschung vollzogen hat. Vielmehr ist dieser Wortlaut bei Al-Bayhaqī (1/218) mit einer authentischen Überlieferungskette überliefert worden. [Siehe: „Minḥatu Al-ʿAllām“ (1/100)]

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 20. Ḥadīth:
▪️1. Mit Reisebehälter (Al-Mazādah) ist in diesem Ḥadīth ein Behälter gemeint, welcher aus zwei Lederteilen hergestellt wurde.
▪️2. Es ist erlaubt das Leder eines verendeten bzw. toten Tieres zu benutzen, nachdem dieses gegerbt wurde, denn die Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - auf dieses Behälter ist eine Bestätigung.
▪️3. Das aufbewahrte Wasser, welches in einem Behälter, das aus gegerbtem Tierleder hergestellt wurde, ist rein (ṭahūr). Das Schlachttier eines Götzendieners ist verboten und unrein (najis), jedoch wird die Haut durch das Gerben rein.
▪️4. Mit „verendeten/verstorbenen Tieres“ ist das Tier gemeint, dass von alleine gestorben ist oder nicht islamisch-korrekt geschächtet wurde. Und wenn ein Götzendiener ein Tier schlachtet, so ist es verendet und darf nicht verzerrt werden.
▪️5. Die Gefäße der Nicht-Muslime, deren Zustand man nicht kennt, sind rein, da die Grundlage auf der Reinheit der Sachen basiert. Diese Grundlage wird nicht durch Zweifel beseitigt.
Der Vers: „...wahrlich, die Götzendiener sind fürwahr unrein.“ [9:28], damit ist die unreint des Glaubens gemeint und nicht die fühlbare (Unreinheit).

Ende der Erläuterung des 20. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/132)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Al-Muḥarram 1440, 26.09.2018)

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📚 21. Ḥadīth:
Anas Ibn Mālik - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass das Gefäß des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - zerbrach. Daraufhin hat er an der Stelle, die zerbrochen war, eine Kette aus Silber genommen (und eingefügt).

📗 Überliefert von Al-Bukhārī.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 21. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Anas Ibn Mālik (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 10. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (3109) überliefert.
1. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Es kann sein, dass diese Handlung vom Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - oder von Anas durchgeführt wurde. Al-Bayhaqī hielt es für wahrscheinlicher, dass diese Handlung von Anas war.“

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 21. Ḥadīth:
▪️1. Die Benutzung von Gold und Silber ist untersagt (so wie in Ḥadīth 14. und 15. angeführt) und hierbei wird nur das ausgenommen, was in Ḥadīthen wie z. B. diesem erwähnt wurde.
▪️2. Es ist erlaubt ein Gefäß in Ordnung zu bringen und es zu reparieren, indem man z. B. hierfür ein kleines Stück Silber benutzt und anbringt.
▪️3. Die Verwendung von Silber deutet in diesem Ḥadīth nicht auf die Dekoration und Verzierung hin.

Anmerkung:
Es ist für die Frau erlaubt, Gold und Silber als Schmuck zu verwenden, selbst wenn es viel sein sollte. Der Mann dagegen darf nur einen Ring aus Silber benutzen. Des Weiteren ist es erlaubt Gold und Silber für das zu benutzen, wofür Notwendigkeit besteht, wie z. B. für Kriegsmaterial oder Zahnersatz. Ansonsten ist die Verwendung von Gold und Silber untersagt und so ist es für Männer und Jungen nicht erlaubt, Gold und Silber zu benutzen, wie Halsketten, Armbanduhren, Knöpfe, Schlüssel, Stifte, Kleidung usw.

Ende der Erläuterung des 21. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/133)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Al-Muḥarram 1440, 26.09.2018)

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📚 22. Ḥadīth:
Anas Ibn Mālik - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - darüber gefragt wurde, ob man aus dem Alkohol Essig entnehmen darf. Er antwortete: „Nein!“

📗 Überliefert von Muslim [und At-Tirmidhī, der sagte: „Gut und authentisch.“]

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 22. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Anas Ibn Mālik (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 10. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Muslim (1983) und At-Tirmidhī (1294) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (1294)]
2. Der Ḥadīth wurde auch von Abū Dāwūd (3675) überliefert.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 22. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass Alkohol verboten (ḥaram) ist. Von daher darf es nicht verarbeitet werden, damit es zu Essig wird.
Die Schāfiʿiyyah vertraten die Ansicht, dass es rein wird, wenn es z. B. von einem schattigen Ort zu einem sonnigen befördert wird. [Siehe: „Scharḥ Muslim“ von An-Nawawī (13/152)]
▪️2. Wenn Alkohol zu Essig verarbeitet wurde, so wird es durch die Verarbeitung nicht erlaubt. Vielmehr bleibt das Verbot weiterhin bestehen. Der Beweis dafür ist der Ḥadīth von Abū Ṭalḥah, als er den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über Alkohol fragte, welches bei ihm war und ob er dieses für manche Waisenkinder, die in seiner Obhut lebten, in Essig umwandeln darf. Er ordnete ihm an, es wegzuschütten. [Überliefert von Abū Dāwūd un At-Tirmidhī]
▪️3. Wenn der Alkohol jedoch von selbst zu Essig wird, ohne dass es bearbeitet wurde, so ist es erlaubt.
▪️4. Der Ḥadīth weist auf die Unreinheit des Alkohols hin. Aḷḷāh - erhaben ist Er- sagte: „O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans.“ [5:90]
Mehrere Gelehrte überlieferten den Konsens (Al-Ijmāʿ) darüber, dass Alkohol unrein ist. Ibn Ruschd erwähnte, dass die Meinungsverschiedenheit darüber abweichend (Schāth) ist.
▪️5. Einige spätere Gelehrte widersprachen jedoch dieser Meinung und sagten, dass nicht alles, was verboten ist, gleichzeitig auch als unrein bezeichnet wird.
▪️6. Die Umwandlung (Al-Istiḥālah):
Die Gelehrten sind sich uneinig, ob Unreinheit durch Umwandlung rein wird, indem sie sich von einem Zustand in einen anderen verwandelt/verändert.
Abū Ḥanīfah und die Thāhiriyyah vertraten die Ansicht, dass die Unreinheit durch Umwandlung rein wird. Und das ist auch eine Überlieferung in der Rechtsschule von Aḥmad und Mālik. Und dieser Ansicht folgte auch Ibn Taymiyyah.
Die Mehrheit (Al-Jumhūr) waren der Meinung, dass die Unreinheit dadurch nicht rein wird. Das ist die Rechtsschule der drei Imāme: Mālik, Asch-Schāfiʿī und Aḥmad.
Ihr Beweis hierfür ist der Ḥadīth, indem es heißt: „Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - verbot es, dass man das Vieh verzerrt, welches auf dem Müllplatz grast und von dessen Milch trinkt.“ [Überliefert von den Fünf, außer An-Nasāʾī.]
Ibn Taymiyyah antwortete jedoch wie folgt auf diesen Ḥadīth: „Die richtige Meinung ist, dass es rein ist, solange keine Rückstände der Unreinheit zurückbleiben, weder im Geschmack noch in der Farbe noch im Geruch. Denn Aḷḷāh erlaubte das Gute und Er verbot das Schlechte. Und das ist allen bestimmten Dingen und ihren Tatsachen untergeordnet. Wenn es also wieder zu Essig (selbst) wird, ist es den guten (Dingen) untergeordnet.“
Schaykh Muḥammad Ibn Ibrāhīm sagte: „Die Umwandlung reinigt die Unreinheit und dass ist die richtige Meinung und die Beweise für diese Ansicht sind deutlich.“
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➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die Gelehrten sind sich einig, dass das reinigende Wasser (Aṭ-Ṭahūr) die Unreinheit beseitigt. Was aber andere Flüssigkeiten angeht, so waren sie sich uneinig.
Abū Ḥanīfah und seine Gefährten vertraten die Ansicht, dass die Unreinheit mit jeder Art von reinen Sachen gereinigt werden kann, die die Unreinheit selbst beseitigt, egal ob es flüssig oder fest ist.
Die Mehrheit (Al-Jumhūr) der Gelehrten waren der Meinung, dass die Unreinheit nur mit reinem Wasser beseitigt werden kann. Aussnahme hierbei ist nur der Istijmār (die Beseitigung der Unreinheit nach dem Toilettengang mit Steinen).

Ende der Erläuterung des 22. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/137-139)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(23. Al-Muḥarram 1440, 03.10.2018)

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📚 23. Ḥadīth:
Er berichtete auch: „Am Tag von Khaybar befahl der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - Abū Ṭalḥa, woraufhin dieser rief: ,Gewiss, Aḷḷāh und Sein Gesandter verbieten euch das Fleisch der Hausesel, denn es ist unrein/verboten.‘“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 23. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Anas Ibn Mālik (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 10. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (4198) und Muslim (1940) überliefert.
1. Muslim fügte in seiner Überlieferung noch folgenden Wortlaut hinzu: „...vom Werk des Satans...“

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 23. Ḥadīth:
▪️1. Khaybar: Eine Ortschaft, die ca. 160 Kilometer nördlich von Al-Madīnah liegt und früher von Juden bewohnt wurde.
▪️2. Der Ḥadīth weist auf die Unreinheit der Hausesel hin, hinsichtlich des Fleisches, des Blutes, des Urins und Kots.
▪️3. Das Verbot, vom Fleisch des Hausesels zu essen oder seine Milch zu trinken und dass dies unrein ist.
▪️4. Was seinen Schweiß und Speichel angeht, so gibt es hierbei Meinungsverschiedenheit.
▪️5. In dem Ḥadīth wurde dieses Urteil auf den Hausesel beschränkt, was darauf hinweist, dass der Wildesel erlaubt und rein ist.
▪️6. Die Begründung, dass er unrein/verboten (rijs) ist, ist ein Beweis, das alles, was unrein ist, (automatisch) auch verboten ist.
▪️7. Die Gelehrten sind sich einig, dass der Kot/Mist, der Urin, das Blut und das Fleisch des Esels und Maultiers unrein sind. Jedoch besteht Meinungsverschiedenheit hinsichtlich seines Körpers und dem, was es an Schweiß ausschüttet und seines Mundes und seiner Nase und dem, was es an Schleim/Rotz ausschüttet.
Imām Aḥmad und seine Gefährten vertraten die Ansicht, dass all dies unrein ist.
Die zwei Imāme Mālik und Asch-Schāfiʿī waren der Meinung, dass sie rein sind und das ist auch eine Überlieferung bei Aḥmad. Dieser Meinung war auch Ibn Qudāmah, der in Al-Mughnī sagte: „Und die richtige Meinung ist, dass das Maultier und der Esel rein sind.“

Ende der Erläuterung des 23. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/140-142)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(23. Al-Muḥarram 1440, 03.10.2018)

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1
📚 24. Ḥadīth:
ʿAmr Ibn Khārijah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete: „Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - predigte zu uns in Minā, während er auf seinem Reittier war und dessen Speichel auf meiner Schulter floss.“

📗 Überliefert von Aḥmad und At-Tirmidhī, der ihn als authentisch einstufte.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 24. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: ʿAmr Ibn Khārijah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Authentizität der Überlieferungskette ist umstritten.
Der Ḥadīth wurde von Aḥmad (17664) und At-Tirmidhī (2121) überliefert.
1. Dieser Ḥadīth wurde über Qatādah, über Schahr Ibn Ḥauschab über ʿAbdur-Raḥmān Ibn Ġanam über ʿAmr Ibn Khārijah überliefert.
Über den Überlieferer Schahr Ibn Ḥauschab gibt es verschiedene Meinungen hinsichtlich seiner Einstufung. Aḥmad, Al-Bukhārī und einige anderen bekannten Imāme stuften ihn als vertrauenswürdig/akzeptabel ein und berichteten von ihm. An-Nasāʾi und andere stuften ihn dagegen als schwach ein. Ibn Ḥajar sagte in „At-Taqrib“: „Er ist aufrichtig (ṣadūq), jedoch berichtet er viele Irsāl-Hadithe und begeht häufig Fehler.“
2. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (2121)]
Es gibt mehrere Bestätigungen (Schawāhid) aus anderen Überlieferungen für diesen Ḥadīth und At-Tirmidhī hat ihn wahrscheinlich deshalb als authentisch eingestuft.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Die Überlieferungskette ist aufgrund von Schahr Ibn Ḥauschab nicht sehr stark.“

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 24. Ḥadīth:
▪️1. Minā ist eine Gegend, die ca. 10 - 15 Kilometer östlich der Innenstadt von Makkah und dem Ḥaram liegt und eine der drei Ritenplätze der Ḥajj.
▪️2. Mit „Reittier“ (Ar-Rāḥilah) ist hier das Kamel gemeint.
▪️3. Aus dem Ḥadīth wird entnommen, dass der Speichel des Kamels rein ist. Hierbei besteht Konsens (Ijmāʿ) under den Muslimen. Denn der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sah, dass der Speichel des Kamels auf die Schulter von ʿAmr Ibn Khārijah floss und er befahl ihm nicht, sich zu waschen.
Und sein Stillschweigen (Iqrār) über eine Sache gehört zu seiner Sunnah.
▪️4. Genauso wie der Speichel des Kamels rein ist, ist auch sein Urin und Kot sauber/rein.
▪️5. Das gleiche Urteil zählt auch für die restlichen Vieharten, welche zu Lebzeiten rein sind, wie z. B. Kühe, Schafe und Ziegen.
▪️6. Der Ḥadīth beweist, dass es erlaubt ist, auf dem Reittier zu predigen.
▪️7. Die Erwünschtheit, auf einer höheren Stelle zu predigen.

Ende der Erläuterung des 24. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/143-144)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(01. Safar 1440, 10.10.2018)

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📚 25. Ḥadīth:
ʿĀʾischah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - berichtete: „Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - pflegte die Samenflüssigkeit (das Sperma) abzuwaschen, und hierauf mit diesem Gewand zum Gebet hinauszugehen, während ich auf die Wasserspuren (darauf) schaute.“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.

Und bei Muslim (steht): „Ich rieb es (die Janābah) vom Gewand des Gesandten Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - ab und er betete dann darin.“

Und in einem anderen Wortlaut bei ihm steht: „Ich pflegte es trocken mit meinem Nagel von seinem Gewand abzukratzen.“

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 25. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: ʿĀʾischah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Der erste Wortlaut wurde von Al-Bukhārī (229) und Muslim (289) überliefert.
Der zweite und dritte Wortlaut wurde von Muslim alleine (288 und 290) überliefert.
1. Den ersten Ḥadīth hörte Suleymān Ibn Yasār von ʿĀʾischah.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 25. Ḥadīth:

▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass die trockene Samenflüssigkeit (Al-Manī) mit den Fingern abgekratzt werden kann und die flüssige mit Wasser abgewaschen wird.
▪️2. Die menschliche Samenflüssigkeit ist rein, da der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - es darauf beschränkte, sie lediglich abzureiben und sie auch auf der Kleidung ließ, bis sie trocknete. Wäre sie unrein, so hätte er sich beeilt, diese Unreinheit zu beseitigen.
▪️3. Es ist erwünscht, dass man die Samenflüssigkeit abwäscht und dies ist besser und zählt zur vollständigen Reinigung.
▪️4. Es ist erlaubt, die Überreste davon auf der Haut oder der Kleidung zu (be)lassen.
▪️5. Dieser Ḥadīth zeigt, wie bescheiden der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - lebte. Seine Kleidung/Gewand mit der er schlief, war dieselbe Kleidung, mit der er betete, reitete und unterwegs war.
▪️6. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass die Frau im Dienste ihres Mannes steht und ihm behilflich ist. Und das zählt zum guten Umgang der Ehepaare.
▪️7. Wenn man mit einem Kleidungsstück rausgeht, welches noch nass ist oder auf dem z. B. Reste der Nahrung etc. sind, so spricht nichts dagegen.
▪️8. Die rechtschaffene Frau verweigert es nicht, sich um ihren Ehemann zu kümmern, da sie seinen hohen Stellenwert kennt.

➡️ Anmerkung:
Das, was den menschlichen Körper verlässt, wird in drei Kategorien aufgeteilt:
1. Das, was ohne Meinungsverschiedenheit rein (ṭāhir) ist, wie z. B. Tränen, Speichel, Schweiß und Spucke.
2. Das, was ohne (große) Meinungsverschiedenheit unrein (najis) ist, wie Kot, Urin, Präejakulat (Lusttropfen) und Blut.
3. Das, was umstritten ist, wie die Samenflüssigkeit (Al-Manī).
Imām Ibn Taymiyyah erwähnte, dass die Samenflüssigkeit rein ist und das ist die Ansicht mehrerer Prophetengefährten und die Rechtsschule von Imām Aḥmad.

➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
1. Ansicht
: Die Ḥanafiyyah und Mālikiyyah vertraten die Ansicht, dass die Samenflüssigkeit unrein ist. Hierbei führten sie folgende Beweise an:
1. Die Ḥadīthe, in denen erwähnt wurde, dass die Samenflüssigkeit abgewaschen wurde. Und wenn etwas abgewaschen wird, so deutet das auf die Unreinheit hin.
2. Die Samenflüssigkeit hat denselben Kanal/Verlauf wie der Urin.
3. Der Vergleich mit anderen unreinen Überbleibseln des Körpers, wie der Kot und Urin, da sie alle aus der Nahrung entstehen.
4. Es spricht nichts dagegen, dass der Ursprung des Menschen aus etwas Unreinem entstammt, genauso wie der Blutklumpen aus Blut besteht und unrein ist.
5. Die Ḥadīthe mit dem „abkratzen“ sind kein Beweis für die Reinheit der Samenflüssigkeit, da die Kleidung oder Sandalen auch von Unreinheit befallen werden können und durch die Erde gereinigt werden und es sich erübrigt, sie mit Wasser zu waschen. Und wenn die Samenflüssigkeit rein ist, wieso hat der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - anbefohlen, sie abzuwaschen?
2. Ansicht: Die beiden Imāme Asch-Schāfiʿī und Aḥmad waren dagegen der Meinung, dass die Samenflüssigkeit rein ist und nicht schmutziger als Schleim/Rotze und Spucke. Sie führten folgende Beweise an:
1. Die Ḥadīthe, in denen das Abreiben und Abkratzen erwähnt wurde sind der größte Beweis für die Reinheit der Samenflüssigkeit. Wenn sie nämlich unrein wäre, so hätte er es nicht darauf beschränkt.
2. Das ist der reine Ursprung des Menschen, womit Aḷḷāh ihn auserwählt und geehrt hat. Wie kann von daher sein Ursprung etwas Unreines sein? Und was das Waschen angeht, so weist das nicht auf die Unreinheit hin. Vielmehr ist das aufgrund der (zusätzlichen) Sauberkeit, genauso wie die Spucke und der Schleim entfernt werden.
3. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - beeilte sich nicht, die Samenflüssigkeit zu beseitigen, bis sie trocknete. Und das ist ein Beweis für die Reinheit. Als der Beduine in der Moschee urinierte, beauftragte der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - seine Gefährten, dass sie den Urin, der unrein ist, beseitigen. Gleiches tat er, als ein kleiner Junge auf seine Kleidung urinierte.

Fazit: Die zweite Ansicht, die besagt, dass die Samenflüssigkeit rein sei, ist sehr stark.
Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth darauf hindeutet, dass der „Manī“ sauber ist. Und was die Lusttropfen angeht, so ist ihre Unreinheit abgeschwächt/gemildert.

Ende der Erläuterung des 25. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/145-147)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(01. Safar 1440, 10.10.2018)

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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)

▪️ Die bisherigen 10 Unterrichtssitzungen:
👇

➡️ Teil 1 (Einleitung, Biographie, Hadith 1 - 3)

https://www.youtube.com/watch?v=WXr_KBSaQL4&feature=youtu.be

➡️ Teil 2: Hadith 4 - 6

https://www.youtube.com/watch?v=vXN6Vv3di_c

➡️ Teil 3: Hadith 7 - 9

https://youtu.be/9t9wRKYnzmY

➡️ Teil 4: Hadith 10 - 12

https://youtu.be/bokPh2-SXjo

➡️ Teil 5: Hadith 13 - 15

https://youtu.be/nCVYY1kyukI

➡️ Teil 6: Hadith 16 - 18

Das Gerben der Tierhaut

https://youtu.be/xxN9gLTet7g

➡️ Teil 7: Hadith 19 - 21

- Die Benutzung der Gefäße der Nicht-Muslime
- Der Beweis derjenigen, die sagen, dass Alkohol unrein ist

https://youtu.be/uY2L-_7ZoeA

➡️ Teil 8: Hadith 22 - 23

- Die Unreinheit des Alkohols
- Alkohol in Essig umwandeln
- Die Unreinheit des Esels und die Aussagen hierzu

https://youtu.be/CUdBuxWlwo8

➡️ Teil 9: Hadith 24 - 26

https://youtu.be/a1oWemZ8FeQ

➡️ Teil 10: Hadith 27 - 28

(Die Unreinheit des Blutes und der Unterschied zwischen Menstruationsblut und anderem Blut.)

https://youtu.be/K_Lc4GYtm8Y


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📚 26. Ḥadīth:
Abū As-Samḥ - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Der Urin des (kleinen) Mädchens wird gewaschen und der des (kleinen) Jungen wird benetzt/bestreut.“

📗 Überliefert von Abū Dāwūd, An-Nasāʾī und Al-Ḥākim stufte ihn als authentisch ein.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 26. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū As-Samḥ (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (376), An-Nasāʾī (1/158) und Al-Ḥākim (1/166) überliefert.
1. Al-Ḥākim stufte ihn in seinem Werk „Al-Mustadrak“ als authentisch ein.
2. Al-Bayhaqī überlieferte, dass Al-Bukhārī sagte: „Der Ḥadīth von Abū As-Samḥ ist gut (ḥasan).“ [„Sunan Al-Kubrā“ (2/416)]
3. Ibn Ḥajar stufte diesen Ḥadīth in „At-Talkhīṣ“ als authentisch ein.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 26. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass die Regeln des kleinen Jungen und Mädchens gleich sind. Da die Sunnah hinsichtlich des Urins zwischen ihnen unterscheidet, ist dies ein Beweis, dass ihre Urteile sich in anderen Bereichen nicht unterscheiden.
▪️2. Der Urin des Mädchens, welches im Säuglingsalter ist, ist unrein.
▪️3. Wenn der Urin des kleinen Mädchens auf die Kleidung gelangt, so wird es abgewaschen.
▪️4. Der Urin der kleinen Jungen, der keine feste Nahrung zu sich nimmt, ist hinsichtlich der Unreinheit etwas geringer/abgeschwächter als der Urin des kleinen Mädchens.
▪️5. Es reicht, dass man den Urin des kleinen Jungen benetzt/bestreut.

Ende der Erläuterung des 26. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/148-149)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(01. Safar 1440, 10.10.2018)

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📚 27. Ḥadīth:
ʾAsmāʾ Bint Abī Bakr - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über das Menstruationsblut, welches die Kleidung berührt, sagte: „Sie soll es abkratzen, dann mit Wasser abreiben, hierauf benetzen/bestreuen und dann darin beten.“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 27. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʾAsmāʾ Bint Abī Bakr (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (227 und 307) und Muslim (291) überliefert.
1. Diesen Ḥadīth berichtete Fāṭimah Bint Al-Mundhir von ihrer Großmutter ʾAsmāʾ.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 27. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass das Menstruationsblut unrein (najis) ist und es wird hierbei auch nicht über die kleine Menge davon hinweggesehen. Von daher muss es von dem Körper und der Kleidung beseitigt werden.
▪️2. Die Beseitigung der Unreinheit von dem Körper, der Kleidung und der (Gebets)stelle ist eine Voraussetzung für die Richtigkeit des Gebets. Deswegen wurde der Wöchnerin angeordnet, das Menstruationsblut abzuwaschen, bevor sie das Gebet verrichtet.
▪️3. Wenn das Menstruationsblut fest und trocken ist, dann muss es abgekratzt werden, bis es verschwindet, hierauf wird es mit Wasser abgerieben und abgewaschen, bis es komplett beseitigt ist. Diese Reihenfolge soll eingehalten werden.
▪️4. Es ist erlaubt in der Kleidung zu beten, in der die Frau ihre Monatsperiode hatte, mit der Voraussetzung, dass diese rein ist.
▪️5. Die Aussage „und dann darin beten.“ Hieraus entnimmt man, dass die trockene Unreinheit nur durch diese drei erwähnten Prozesse/Vorgänge rein wird. Wenn sie nicht so vorgeht, dann wird die Kleidung nicht rein und ihr Gebet ist hierauf nicht gültig.
▪️6. Anderes Blut ist laut Mehrheit (Al-Jumhūr) der Gelehrten – und es wurde sogar gesagt, laut Konsens (Al-Ijmāʿ) – unrein. Jedoch wird über die kleine Menge des Blutes hinweggesehen. Dadurch untertscheidet sich das Menstruationsblut von anderem Blut. Denn beim Menstruationsblut wird selbst über die kleine Menge nicht hinweggesehen.
▪️7. Dieser Ḥadīth beweist, dass die Reinigung des Körpers, der Kleidung und der (Gebets)stelle eine Voraussetzung für die Richtigkeit des Gebetes ist.
▪️8. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass nur die Beseitigung der Unreinheit verpflichtend ist und hierbei keine Anzahl an Waschungen vorausgesetzt wird.
▪️9. Einige Gelehrten, darunter auch die Ḥanābilah, führen an, dass bei der Waschung von Unreinheiten Wasser benutzt werden muss. Ledigliches reiben oder wegkratzen reicht hierbei nicht aus. Der Beweis ist unter anderem dieser Ḥadīth, in dem das Wasser erwähnt wurde.
Imām Ibn Taymiyyah dagegen ist der Ansicht, dass die Reinigung auch ohne Wasser zustande kommen kann. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - hat in anderen Situationen bereits erlaubt, dass man die Reinigung z. B. mit Steinen vornimmt, so wie beim Istijmār (die Beseitigung der Unreinheit nach dem Toilettengang mit Steinen) oder bei der Reinigung der runterhängenden Kleidung der Frau.

Ende der Erläuterung des 27. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/151-152)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(08. Safar 1440, 17.10.2018)

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📚 28. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass Khawlah sagte: „O Gesandter Aḷḷāhs! Und wenn das Blut nicht verschwindet? Er antwortete: „Das Wasser genügt dir und dessen Spur/Übriggebliebenes schadet dir nicht.“

📗 Überliefert von At-Tirmidhī und die (Überlieferungs)kette ist schwach.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 28. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist nicht authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (365) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde nicht von At-Tirmidhī überliefert, so wie es Ibn Ḥajar angegeben hat. Wahrscheinlich ist das ein aus Versehen oder eine kleine Unachtsamkeit gewesen oder ein Druckfehler.
2. Jedoch ist der Ḥadīth schwach, so wie von Ibn Ḥajar erwähnt. Grund hierfür ist der Überlieferer ʿAbduḷḷāh Ibn Lahīʿah, der in der Überlieferungskette ist. Viele Imāme haben Ibn Lahīʿah als schwach eingestuft. Darunter u. a. Ibn Maʿīn Ibn Abī Ḥātim und An-Nasāʾī.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Ibn Lahīʿah berichtet und er (bzw. sein Ḥadīth) wird nicht als Beweis angeführt.“

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 28. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es verpflichtend ist, das Menstruationsblut von der Kleidung oder dem Körper der Frau abzuwaschen.
▪️2. Diese Waschung soll/muss mit Wasser erfolgen.
▪️3. Wenn die Kleidung, welche vom Menstruationsblut befallen war und diese hierauf mit Wasser gewaschen wurde und einige Spuren und Überreste zurückbleiben, so schadet dies nicht der vollkommenen Reinigung und der Richtigkeit des Gebetes darin.
▪️4. Der Ḥadīth weist u. a. auf die Leichtigkeit der islamischen Gesetzgebung hin. Der Muslim soll Aḷḷāh in der Form fürchten, in der er imstande ist.

Ende der Erläuterung des 28. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/153-154)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(08. Safar 1440, 17.10.2018)

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📚 29. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wäre es keine Härte von mir für meine Gemeinschaft gewesen, so hätte ich ihnen zur Pflicht gemacht, dass sie den Siwāk (Hölzchen zum Reinigen der Zähne) bei jeder Gebetswaschung benutzen.“

📗 Überliefert von Mālik, Aḥmad und An-Nasāʾī. Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 29. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Mālik (114), Aḥmad (16/22) und An-Nasāʾī (3/291) überliefert. Ibn Khuzaymah (140) stufte ihn als authentisch ein.
1. Der Ḥadīth wurde von Al-Bukhārī in Form eines Muʿallaq-Ḥadīthes (ohne die Überlieferungskette anzugeben) überliefert. Das deutet bei ihm auf die Authentizität des Ḥadīthes hin.
2. An-Nasāʾī überlieferte den Ḥadīth und schwieg über ihn, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihm als richtig/gut eingestuft wurde.
3. Ibn Khuzaymah überlieferte den Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk“, was darauf hindeutet, dass er den Ḥadīth als authentisch eingestuft hat.
4. Der Ḥadīth wurde mit etwas anderen Wortlauten von Al-Bukhārī und Muslim in ihren beiden „Ṣaḥīḥ-Werk“überliefert.
5. Die Ḥadīthe über den Siwāk sind Mutawātir. Die Anzahl der Ṣaḥābah, die das berichteten, liegt bei ca. 31 Überlieferern und über 100 Ḥadīthen.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 29. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man die Bekräftigung der Erwünschtheit des Siwāk bei jeder rituellen Gebetswaschung.
▪️2. Die Benutzung des Siwāk ist keine Pflicht. Das, was die Pflicht verhindert hat, ist die Befürchtung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, dass es eine Härte für seine Gemeinschaft werden könnte.
▪️3. Das, was diese Pflicht verhinderte, ist, dass sie nicht danach handeln würden/könnten. Und hierauf hätte sich dann die Sünde für die Unterlassung ergeben.
▪️4. Dieser Ḥadīth ist einer der Beweise für folgende große (Fiqh-)Regel: Die Erschwernis bringt Erleichterung (mit sich).
▪️5. Viele vorzügliche Taten hat der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - unterlassen, aus Angst, dass sie seine Gemeinschaft vorgeschrieben werden. Hierzu gehört z. B. das freiwillige Nachtgebet im Ramaḍān in der Gemeinschaft.
Aḷḷāh - erhaben ist Er - bezeichnete Seinen Propheten deshalb wie folgt:
„Zu euch ist nunmehr ein Gesandter aus euren eigenen Reihen gekommen. Bedrückend ist es für ihn, wenn ihr in Bedrängnis seid, (er ist) eifrig um euch bestrebt, zu den Gläubigen gnadenvoll und barmherzig.“ (9:128)
▪️6. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man die Leichtigkeit der islamischen Gesetzgebung. Aḷḷāh - erhaben ist Er - sagte:
„Er hat euch erwählt und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“ (22:78)
▪️7. Der Ḥadīth deutet auf folgende Uṣūl-Regel hin: „Der Befehl (die Anordnung), der frei von Indizien ist, deutet auf die Verpflichtung (der Sache) hin.“
Was die Verpflichtung aufgehoben hat, ist der Wortlaut: „Wäre es keine…“
▪️8. Der Ḥadīth deutet auf folgende Fiqh-Regel hin: „Die Abwendung des Schadens wird der Heranschaffung der Vorteile/Nutzen vorgezogen.“
Der Schaden, eine Sünde zu begehen, indem man eine Pflicht unterlässt, verhinderte die Heranschaffung des Vorteils/Nutzens der Benutzung des Siwāks bei jeder rituellen Gebetswaschung.
▪️9. Der Inhalt des Ḥadīthes weist darauf hin, dass die Benutzung des Siwāks zu/für bestimmten Zeiten festgelegt wurde.
▪️10. Die bekannte Ansicht in der Rechtsschule von Imām Aḥmad besagt, dass der Siwāk (und die dadurch erfolgte Zahnreinigung) nur durch ein Hölzchen zustande kommt.
Andere wiederum sagen, dass das Hölzchen zwar besser ist, es jedoch auch mit dem Finger, einem Tuch usw. zustande kommt. Und die Sunnah wird praktiziert, wenn die Reinigung zustande gekommen ist.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die Allgemeinheit des Ḥadīthes deutet darauf hin, dass die Erwünschtheit des Siwāks zu jedem Zeitpunkt ist, sowohl für den Fastenden als auch für Andere.
Die Ḥadīthe, die besagen, dass der Fastende ab dem Mittag den Siwāk nicht benutzen soll, sind nicht authentisch. Das ist u. a. die Ansicht von Abū Ḥanīfah und Mālik und dieser Ansicht folgte auch Ibn Taymiyyah. Asch-Schāfiʿī, Aḥmad und Isḥāq Ar-Rāhawayh dagegen waren der Meinung, dass es ab dem Mittag für den Fastenden unerwünscht ist, den Siwāk zu benutzen.

Ende der Erläuterung des 29. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/157-159)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(22. Safar 1440, 31.10.2018)

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