Audios & Unterrichte
2.55K subscribers
636 videos
2 files
1.54K links
Aufgenomme Audios verschiedener Unterrichtsreihen und Vorträge von Abu Suleyman.

Webseite: http://islam-study.com

Hauptkanal:👇
https://t.me/islamstudy_hadith2
Download Telegram
📚 8. Ḥadīth: (Teil 1)
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Damit das Gefäß von einem von euch rein wird, wenn der Hund (mit seiner Zunge) daraus trinkt, soll man es siebenmal waschen. Das erste (Mal) mit Erde.“

📗 Überliefert von Muslim.

Und in einem (anderen) Wortlaut von ihm steht: „[[...]] dann soll man es ausgießen.“

Und bei At-Tirmidhī steht: „Das letzte oder erste (Mal) mit Erde.“

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 8. Hadith:
▪️Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth und die anderen Wortlaute sind authentisch.
Der Ḥadīth mit den zwei Wortlauten wurde von Muslim (279) überliefert. Und der letzte Wortlaut wurde von At-Tirmidhī (91) überliefert.
1. Der zweite Wortlaut von Muslim „...dann soll man es ausgießen“ ist mauqūf und auf Abū Hurayrah zurückzuführen und er ist „Shāth“, jedoch ist sein Urteil richtig.
2. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (91)]
3. At-Tirmidhī erwähnte zwei Wortlaute: „letzte“ und „erste Mal“. Der Wortlaut „erste Mal“ ist richtiger, weil er so von mehreren Überlieferern überliefert wurde. Und dieser Wortlaut wurde auch in den zwei „Ṣaḥīḥ-Werken“ (Al-Bukhārī und Muslim) erwähnt.

#nutzen_aus_bulugh_al_maram


https://t.me/audios_durus
📚 8. Ḥadīth: (Teil 2)

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 8. Hadith:
▪️1. Die Unreinheit des Hundes im Allgemeinen. Alle Körperteile und Überbleibsel des Hundes sind ebenfalls unrein.
▪️2. Dieser Art von Unreinheit ist eine extreme/grobe/absolute Unreinheit (Najāsah Muġallaẓah) und sie gehört zu den extremsten Arten der Unreinheit.
▪️3. Die Aufhebung der Unreinheit des Hundes kommt erst mit (mindestens) sieben Waschungen zustande.
▪️4. Wenn der Hund aus einem Gefäß trinkt, so reicht es nicht, dass nur der Speichel gereinigt bzw. entfernt wird. Vielmehr muss der Inhalt des Gefäßes ausgegossen und hierauf das Gefäß siebenmal gewaschen werden. Eine dieser Waschungen (bzw. die achte) erfolgt mit Erde.
▪️5. Wenn der Hund mit seiner Zunge etwas festes berührt, so tritt dieses Urteil nicht auf, weil es nicht flüssig ist. Und das Gefäß muss nur ausgegossen werden, wenn sich darin Flüssigkeit befindet.
▪️6. Es ist verpflichtend bei der Säuberung Erde zu benutzen. Andere Säuberungsmittel erfüllen nicht diese Pflicht, da in dem Ḥadīth die Erde und kein anderes Mittel erwähnt wurde. Wenn ein anderes Mittel ebenfalls verwendet werden könnte, so wäre es erwähnt worden: Im Qurān heißt es: „und dein Herr ist gewiss nicht vergesslich.“ [19:64]
▪️7. Die Erde kann benutzt werden, indem sie in Wasser gelegt oder indem Wasser darauf geschüttet wird.
▪️8. Dieses Urteil umfasst alle Hundearten und das ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten (Al-Jumhūr). Manche Gelehrten sagten, dass Jagd- und Schäferhunder ausgenommen sind, weil die islamisch-gesetzliche Regel besagt: „Die Erschwernis bringt Erleichterung (mit sich)“.
▪️9. Die Ḥanābilah fügten das Schwein dem Hund, im Bezug auf die extreme Unreinheit, hinzu und sagten, dass es das gleiche Urteil hat und genauso bei der Waschung vorgegangen werden muss. Jedoch widersprachen ihnen die meisten Gelehrten. Sie sagten, dass der Text nur für den Hund und nicht für das Schwein offenbart wurde und man sich von daher auf das beschränkt, was überliefert und erwähnt wurde. Und eine Sache kann nur zur Pflicht gemacht werden, wenn ein Text hierfür überliefert wurde. [Siehe: „Scharḥ Al-Muhadhab“ von An-Nawawī]
▪️10. Es gab Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten im Bezug auf die Pflicht der Benutzung von Erde.
A) Die Ḥanafiyyah und Mālikiyyah vertraten die Ansicht, dass lediglich das siebenmalige Waschen verpflichtend ist. Was jedoch die zusätzliche Benutzung von Erde angeht, so ist sie keine Pflicht, weil es in den Überlieferungen zur Widersprüchlichkeiten kam. Mal wurde die Erde zu Beginn der Waschung und mal am Ende oder ohne Bestimmung erwähnt. Und aufgrund dieser Widersprüchlichkeit wird die Beweisführung, dass die Benutzung von Erde verpflichtend ist, hinfällig
B) Die Schāfiʿiyyah, Ḥanābilah, Thāhiriyyah, Isḥāq, Ibn Jarīr und andere vertraten die Ansicht, dass die Benutzung von Erde eine Voraussetzung ist. Wenn die Unreinheit des Hundes ohne Erde gewaschen wird, so wird sie ohne Erde nicht gereinigt. Die authentischen Texte deuten darauf hin. Die Behauptung, dass die Ḥadīthe widersprüchlich sind, wurde widerlegt, da man bestimmen kann, welcher Ḥadīth und Wortlaut richtig ist. Und in diesem Fall ist der richtige Wortlaut, der von Muslim: „das erste Mal.“
📚 8. Ḥadīth: (Teil 3)

➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️1. Es gab Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten, ob die Unreinheit des Hundes sich nur auf seinen Mund und seine Speichel beschränkt oder auf den gesamten Körper und die restlichen Körperteile bezieht?
1. Die Mehrheit (Al-Jumhūr) vertrat die Ansicht, dass sich die Unreinheit des Hundes auf den gesamten Körper bezieht und die Waschung ist von daher allgemein, da der restliche Körper seinem Mund im Bezug auf das Urteil folgt.
2. Imām Mālik und Dāwūd At-Thāhirī waren der Ansicht, dass sich das Urteil nur auf den Mund und die Speichel des Hundes beschränkt. Sie sagten, dass diese Angelegenheit eine gottesdienstliche Sache ist (Taʿabbudī), weil die Ursache und Begründung hierfür nicht bekannt ist.
Jedoch ist die erste Ansicht vorzuziehender und dies aus mehreren Gründen:
A) Es gibt Körperteile des Hundes, die noch schmutziger sind als sein Mund und seine Speichel.
B) Die Grundlage der Regeln beruht auf die Begründung.
C) In der Neuzeit ist der Grund für die Unreinheit des Hundes medizinisch bewiesen und begründet worden und von daher kennt man mittlerweile die Ursache und die Weisheit, die dahinter steckt.
Imām Asch-Schāfiʿī sagte: „Alle Körperteile des Hundes, wie seine Hand, sein Schwanz, sein Fuß oder jedes andere Körperteil, wenn es in ein Gefäß gelangt, so muss der Inhalt ausgegossen und siebenmal gewaschen werden.“

Ende der Erläuterung des 8. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/107-109)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(04. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
1
📚 9. Ḥadīth:
Abū Qatādah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über die Katze sagte: „Sie ist (sind) nicht unrein. Wahrlich, vielmehr gehen sie oft unter euch umher.“

📗Überliefert von den Vier. At-Tirmidhī und Ibn Khuzaymah stuften ihn als authentisch ein.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 9. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū Qatādah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (75), An-Nasāʾī (1/55), At-Tirmidhī (92), Ibn Mājah (367) und Ibn Khuzaymah (104) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (92)]
2. Ibn Ḥajar sagte: „Diesen Ḥadīth haben Al-Bukhārī, At-Tirmidhī, Al-ʿUqaylī und Ad-Dāraquṭnī als authentisch eingestuft.“ [„At-Talkhīṣ“ (1/54)]
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass die Überlieferungskette des Ḥadīthes gut ist.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 9. Ḥadīth:
▪️1. Mit Katze ist in diesem Ḥadīth die (weibliche) Kätzin gemeint, jedoch geht dieses Urteil auch auf den (männlichen) Kater über.
▪️2. Die Katzen sind nicht unrein und somit werden Gegenstände, die sie in jeglicher Form berühren nicht unrein, selbst wenn es mit dem Mund ist.
▪️3. Der Grund für ihre Reinheit ist, dass sie oft bei den Menschen umher gehen und von daher z. B. den Dienern und Bediensteten ähneln.
▪️4. Dieser Ḥadīth ist der bekannten islamisch-gesetzlichen Regel zuzuordnen: Die Erschwernis bringt Erleichterung (mit sich).
▪️5. Diese Regel, die für die Katzen gilt, weitet sich auf alle anderen Tiere aus, deren Vorgehensweise mit der der Katze verglichen werden kann, wie z .B. das Maulpferd, der Esel und die Maus.
▪️6. Die Ḥanābilah setzen alle anderen verbotenen Tiere und Vogelarten, die so groß wie die Katze oder kleiner sind, ihr gleich und dass diese rein sind und berührt werden dürfen. Mit Reinheit ist hier jedoch der Körper und das, was sie berühren gemeint und nicht im allgemeinen das Fleisch.
Andere Gelehrten jedoch beschränkten dieses Urteil nur auf die Katze, bzw. auf Tiere, die wie die Katze bei den Menschen oft umher gehen.

Ende der Erläuterung des 9. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/110-111)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(04. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
📚 10. Ḥadīth:
Anas Ibn Mālik - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete: „Ein Beduine kam und urinierte in eine Ecke der Moschee. Die Leute wollten ihn abhalten, da verbot es ihnen der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm. Als er (der Beduine) mit dem Urinieren fertig war, befahl der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, dass ein voller Eimer mit Wasser gebracht und darüber gegossen wird.“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 10. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Anas Ibn Mālik (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (221) und Muslim (284) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde u. a. auch von Abū Hurayrah überliefert.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 10. Ḥadīth:
▪️1. Mit „Beduine“ ist hier in dem Ḥadīth einer der Wüstenbewohner, die außerhalb der Städte wohnten, gemeint.
▪️2. Der Urin ist unrein (najis) und die Stelle/Ort, die Kleidung oder die Körperteile, die davon befallen sind, müssen laut der Mehrheit (Al-Jumhūr) mit Wasser greinigt werden.
Die Ḥanafiyyah dagegen sagten, dass die Austrocknung die Erde reinigt und somit ist es erlaubt, darauf zu beten. Dieser Ansicht waren auch Ibn Taymiyyah und Ibn Al-Qayyim.
Ibn Taymiyyah sagte: „Das ist eine der beiden Ansichten in der Rechtsschule von Asch-Schāfiʿī und Aḥmad und laut dem Beweis ist das die richtige Meinung.“ [Siehe: „Minḥatu Al-ʿAllām“]
▪️3. Der Erdboden, der von Urin befallen wurde, wird mit Wasser, welches darüber gegossen wird, rein. Die befallene Erde muss hierbei nicht befördert werden. Andere Unreinheiten haben hierbei das Gleiche Urteil wie der Urin und werden auf die gleiche Weise gereinigt, jedoch mit der Bedingung, dass keine Überreste der Unreinheit übrigbleiben.
▪️4. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man die Güte des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, da er mit Freundlichkeit mit dem unwissenden Beduinen verkehrte. Dieser sprach daraufhin folgendes Bittgebet: „O Allah, erbarme Dich mir und Muḥammad und erbarme dich (sonst) keinem außer uns.“ [Überliefert von Al-Bukhārī]
▪️5. Wenn mehrere Schaden und Ungunsten gleichzeitig auftreten, versucht man den geringsten zu begehen/zuzulassen. Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - ließ ihn, bis er zuende urinierte, damit durch seine Unterbrechung kein noch größer Schaden auftritt, wie wenn z. B. sein Körper, seine Kleidung und andere Stellen der Moschee ebenfalls von dem Urin befallen werden.
▪️6. Die Entfernung von den Menschen und Städten ist oft ein Grund für Unwissenheit und Rauheit.
▪️7. Der Unwissende (Al-Jāhil) soll mit Güte und Freundlichkeit belehrt werden.
▪️8. Die islamisch-gesetzlichen Regeln hinsichtlich der diesseitlichen Strafe kommen nur bei dem zustande, der wissend über die Regeln ist. Was den Unwissenden angeht, so wird er nicht zur Rechenschaft gezogen, jedoch belehrt, damit er sich in Zukunft an diese Regeln hält.

Ende der Erläuterung des 10. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/112-113)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(18. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
📚11. Ḥadīth:
Ibn ʿUmar - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Uns wurden zwei Arten von toten Tieren und Blut erlaubt. Was die zwei Arten der toten Tiere betrifft, so sind es die Heuschrecke und der Fisch. Und was die zwei Arten des Blutes betrifft, so sind es die Milz und die Leber.“

📗 Überliefert von Aḥmad und Ibn Mājah. Darin (in der Überlieferungskette des Ḥadīth) befindet sich jedoch Schwäche.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 11. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Ibn ʿUmar (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 4. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Überlieferungskette des Ḥadīth ist laut vielen Gelehrten schwach.
Er wurde von Aḥmad (2/97) und Ibn Mājah (3314) überliefert.
1. In der Überlieferungskette ist ʿAbdur-Raḥmān Ibn Zayd Ibn Aslam, der den Ḥadīth über seinen Vater über Ibn ʿUmar überlieferte. Er wurde von Aḥmad und ʿAlī Ibn Al-Madīnī als schwach eingestuft.
2. Jedoch wird der Ḥadīth mauqūf auf den Ṣaḥābī zurückgeführt und hat das Urteil des marfūʿ, weil der Ṣaḥābī sagte: „...erlaubt.“ Und eine Sache kann nur der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - erlauben. Mauqūf wurde er u. a. von Al-Bayhaqi bis Ibn ʿUmar überliefert.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass der Ḥadīth authentisch mauqūf überliefert wurde und das Urteil des marfūʿ hat.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 11. Ḥadīth:
▪️1. Die Milz ist ein Organ, welches sich auf der linken Seite des Bauches befindet. Die Leber befindet sich dagegen auf der rechten Seite.
▪️2. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass das fließende Blut verboten ist, da diese zwei Blutarten ausgenommen wurden. Und wenn bestimmte Sachen vom Verbot ausgenommen werden, deutet das daraufhin, dass der Rest verboten ist.
▪️3. Das Verbot des Verendeten (Toten). Mit Verendetem ist u. a. gemeint, was nicht islamisch oder falsch geschächtet wurde.
▪️4. Die Milz und Leber sind erlaubt (ḥalāl) und rein.
▪️5. Tote Heuschrecken und Fische sind rein und erlaubt, egal auf welche Weise sie sterben, mit Ausnahme von Gift und Verschmutzung.
▪️6. Der Ḥadīth deutet darauf hin, dass wenn Fische, Wale und Heuschrecken im Wasser sterben, wird das Wasser dadurch nicht unrein, selbst wenn Geschmack, Farbe oder Geruch verändert werden.

Ende der Erläuterung des 11. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/114-115)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(18. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
📚 12. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn die Fliege in ein Getränk von euch fällt, dann soll man sie eintauchen und dann entfernen. Denn in einem der Flügel ist eine Krankheit und im anderen ist eine Heilung.“

📗 Überliefert von Al-Bukhārī und Abū Dāwūd, der hinzufügte: „Denn sie schützt sich mit dem Flügel, in dem die Krankheit ist.“

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 12. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (3320) und Abū Dāwūd (3844) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde von Al-Bukhārī an zwei Stellen seines Werkes überliefert (3844 und 5762).
2. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass der zusätzliche Wortlaut von Abū Dāwūd richtig und bewahrt ist.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 12. Ḥadīth:
▪️1. Der Ḥadīth weist darauf hin, dass Fliegen im lebendigen und toten Zustand rein sind. Sie verunreinigen keine Flüssigkeiten, wenn sie hineinfallen.
▪️2. Es ist erwünscht, sie komplett einzutauchen, wenn sie in Flüssigkeit wie Wasser hineinfällt. Hierauf soll man die Fliege entfernen und weiterhin von der Flüssigkeit profitieren und (man muss) diese nicht wegschütten.
▪️3. In einem der Flügel der Fliege ist eine Krankheit und im anderen ist eine Heilung. Wenn sie in ein Gefäß gelangt, hebt der Flügel, in dem eine Heilung ist, die Krankheit des anderen Flügels auf. Aus diesem Grund soll man sie komplett eintauchen. Die islamische Gesetzgebung ist nicht nur für eine Zeitpanne oder ein Volk. So gibt es Völker, für die Wasser, auch wenn es nur wenig sein sollte, hohen Wert hat und sie es sich nicht leisten können, es wegzuschütten.
▪️4. In dem Ḥadīth ist ein wissenschaftliches Wunder, da dies wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte.

Ende der Erläuterung des 12. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/116-117)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(18. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
📚 13. Ḥadīth:
Abū Wāqid Al-Laythī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Alles, was vom Vierfüßler (unter dem Vieh) abgeschnitten wird, während es lebt, zählt als Verendetes.“

📗 Überliefert von Abū Dāwūd und At-Tirmidhī, von dem der Wortlaut ist und er stufte ihn als gut (ḥasan) ein.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 13. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū Wāqid Al-Laythī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 13. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist Mursal und von daher nicht authentisch.
Er wurde u. a. von Abū Dāwūd (2858) und At-Tirmidhī (1480) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und fremder/seltsamer Ḥadīth. Und wir kennen ihn nur aus der Überlieferung von Zayd Ibn Aslam. Die Leute des Wissens handeln (jedoch) danach.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (1480)]
2. Der Ḥadīth wurde noch von weiteren Ṣaḥābah überliefert, jedoch sind diese Überlieferungsketten auch schwach.
3. Ad-Dāraquṭnī sagte: „Die Mursal-Überlieferung scheint richtiger zu sein.“ [„Al-ʿIlal“ (11/260)]
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Die Überlieferung ist nicht authentisch und das Richtige ist, dass er Mursal ist. Jedoch ist seine Bedeutung richtig.“

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 13. Ḥadīth:
▪️1. Das, was vom Vieh abgetrennt wird, während es lebt, so ist es unrein und verboten (ḥaram). Wenn es jedoch vom Fisch abgetrennt wird, während er lebt, so ist es rein und erlaubt.
▪️2. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Hierin besteht Übereinkunft unter den Gelehrten.“
▪️3. Ausgenommen wird hierbei die Drüse der Gazelle, aus der der Misk entnommen wird, während sie noch lebt. Das ist laut Konsens rein, weil das, was von ihr entnommen wird, mit dem Ei oder Haaren verglichen werden kann.

Ende der Erläuterung des 13. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/118-119)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(02. Al-Muḥarram 1440, 12.09.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
📚 14. Ḥadīth:
Ḥudhayfah Ibn Al-Yamān - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Trinkt nicht aus Gold- und Silbergefäßen und esst nicht aus ihren Schüsseln (aus Gold und Silber), denn sie sind für sie im Diesseits und für euch im Jenseits.“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 14. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Ḥudhayfah Ibn Al-Yamān (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 14. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (5426) und Muslim (2067) überliefert.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 14. Ḥadīth:
▪️1. Die Untersagung, aus Gold- und Silbergefäßen und ihren Schüsseln zu essen und zu trinken.
▪️2. Diese Untersagung weist auf das Verbot (At-Taḥrīm) hin.
▪️3. Das Urteil ist allgemein und schließt Männer und Frauen mit ein.
▪️4. Das Verbot, daraus zu essen und zu trinken weitet sich auf jegliche weitere Verwendung aus, mit Ausnahme dessen, was ausgenommen wurde.
▪️5. Das Verbot, Gold- und Silbergefäße als Dekoration zu benutzen.
▪️6. Aus dem Ḥadīth wird nicht entnommen, dass Gold- und Silbergefäße für die Ungläubigen erlaubt sind. Vielmehr beschreibt es ihren Zustand. Ansonsten sind Nicht-Muslime sowohl in den Fundamenten/Grundlagen als auch in den Zweigen der Religion angesprochen.
▪️7. Wer Gold- und Silbergefäße benutzt, ahmt dadurch den Ungläubigen nach. „Und wer einem Volk nachahmt, so ist er von ihnen.“
▪️8. Die Grundlage des Befehls, dass sich der Muslim von den Ungläubigen unterscheidet, ist eine Pflicht, solange es keinen Beweis gibt, der den Befehl von der Pflicht abwendet.

Ende der Erläuterung des 14. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/122-123)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(02. Al-Muḥarram 1440, 12.09.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
📚 15. Ḥadīth:
Umm Salamah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Derjenige, der aus einem Silbergefäß trinkt, der zerrt/füllt/rauscht in seinem Bauch das Feuer der Hölle.“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 15. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Umm Salamah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 15. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (5634) und Muslim (2065) überliefert.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 15. Ḥadīth:
▪️1. Das Verbot, aus Silbergefäßen zu trinken. Und was Goldgefäße angeht, so sind sie eher von dem Verbot betroffen. Und das kommt in der islamischen Gesetzgebung oft vor, dass eine Sache erwähnt und eine andere Sache, die gleich ist oder eher angesprochen werden sollte, nicht erwähnt wird, weil sich mit dem niedrigeren begnügt wird.
Im Quran heißt es: „Und Er hat euch Kleider gemacht, die euch vor der Hitze schützen.“ [16:81] Was die Kälte angeht, so ist es eher, dass man sich mit Kleidern davor schützt.
▪️2. Die heftige Warnung für denjenigen, der aus Silber- und Goldgefäßen trinkt. So wird er die Strafe des Höllenfeuers in seinem Inneren zu hören bekommen.
▪️3. In dem Ḥadīth ist die Bestätigung der Strafe des Jenseits und dass diese mit dem Feuer zustande kommen wird.
▪️4. Die Strafe ist übereinstimmend mit der Tat. Derjenige, der seinen Gelüsten folgt und sein Inneres mit einem Trank aus Silber füllt, wird die Strafe des Höllenfeuers an der gleichehn Stelle (seines Körpers) vorfinden.

➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
Die Gelehrten hatten verschiedenen Ansichten, warum die Verwendung von Gold und Silber verboten wurde.
1. Manche sagten, dass der Hochmut und die Erniedrigung und Angeberei vor den Bedürftigen ein Grund sind.
2. Andere waren der Ansicht, dass es einen erzieherischen Grund hat.
3. Und anderen vertraten die Meinung, dass der Grund darin liegt, dass Gold und Silber als Währung verwendet werden.

Ende der Erläuterung des 15. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/124-125)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(02. Al-Muḥarram 1440, 12.09.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
👍1
📚 16. Ḥadīth:
Ibn ʿAbbās - möge Aḷḷāh mit beiden zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn die (Tier)Haut gegerbt wurde, ist sie rein.“

📗 Überliefert von Muslim.
Und bei den Vier steht:
„Welche (Tier)Haut auch immer gegerbt wird [...].“

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 16. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Ibn ʿAbbās (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 7. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die beiden Ḥadīthe sind authentisch.
Der erste Ḥadīth wurde von Muslim (366) und Abū Dāwūd (4123 überliefert und der zweite Wortlaut von An-Nasāʾī (7/173) At-Tirmidhī (1728) und Ibn Majāh (3609).
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (1728)]
2. Abū Dāwūd hat den ersten Wortlaut überliefert und nicht den zweiten. Somit wurde der zweite Wortlaut nur von den anderen Drei überliefert.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Wahrscheinlich ist der zweite Wortlaut richtiger und genauer.“

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 16. Ḥadīth:
▪️1. Mit Gerben ist die Verarbeitung der Tierhaut gemeint, damit sie zu Leder wird. Das erfolgt mit bestimmten Stoffen, welche die Tierhaut erweichen.
▪️2. Wenn die Tierhaut gegerbt wurde, ist sie dadurch rein geworden. In dem Ḥadīth heißt es: „Wenn...“ und dieses „wenn“ ist eine Voraussetzung.

Ende der Erläuterung des 16. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/126)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(09. Al-Muḥarram 1440, 19.09.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
👍2
📚 17. Ḥadīth:
Salamah Ibn Al-Muḥabbiq - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Das Gerben der Haut des verendeten/verstorbenen Tieres macht sie rein.“

📗 Ibn Ḥibbān stufte ihn als authentisch ein.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 17. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Salamah Ibn Al-Muḥabbiq (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Der Ḥadīth wurde von Ibn Ḥibbān (4522) überliefert.
1. Ibn Ḥajar ist anscheinend hier ein kleinen Fehler unterlaufen, da er den Ḥadīth Salamah Ibn Al-Muḥabbiq zugeschrieben hat. Jedoch wurde der Ḥadīth mit dem erwähnten Wortlaut von ʿĀʾischah überliefert (1290).
2. Von dem Ṣaḥābī Salamah Ibn Al-Muḥabbiq wurde kein Ḥadīth in Al-Bukhārī und Muslim überliefert.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Es gibt andere Überlieferungen, die den Ḥadīth (und seinen Text (Al-Matn)) bestätigen.“

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 17. Ḥadīth:
▪️1. Mit „verendeten/verstorbenen Tieres“ ist hier das Tier gemeint, dass von alleine gestorben ist oder nicht islamisch-korrekt geschächtet wurde.

Ende der Erläuterung des 17. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/127)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(09. Al-Muḥarram 1440, 19.09.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
📚 18. Ḥadīth:
Maymūnah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - berichtete: „Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - ging an einem Schaf vorbei, das sie (die Leute) zogen. Er sagte daraufhin: „Wenn ihr doch seine Haut nehmen würdet.“ Sie sagten: „Es ist tot.“ Er antwortete: „Das Wasser und die Akazie reinigen sie.“

📗 Überliefert von Abū Dāwūd und An-Nasāʾī.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 18. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Maymūnah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Überlieferungskette des Ḥadīth ist nicht authentisch.
Der Ḥadīth wurde von Abū Dāwūd (4126) und An-Nasāʾī (7/174) überliefert.
1. In der Überlieferungskette ist ʿAbduḷḷāh Ibn Mālik Ibn Ḥudhāfah und er ist unbekannt.
2. Ibn Ḥajar schwieg über die Authentizität des Ḥadīth.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth beinhaltet aufgrund von ʿAbduḷḷāh Ibn Mālik Ibn Ḥudhāfah Schwäche, da er unbekannt ist. Was aber den Text (Al-Matn)) angeht, so wurde er in authentischen Ḥadīth bestätigt, jedoch ohne den Zusatz: „Das Wasser und die Akazie reinigen sie.“

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus den letzten 3 Ḥadīthen:
▪️1. Der Ḥadīth von Ibn ʿAbbās (Nr. 16) deutet darauf hin, dass jegliche Tierhaut, die gegerbt wird, dadurch rein wird, abgesehen davon, ob das Tier zu Lebzeiten rein oder unrein war. Jedoch wird er durch den Ḥadīth von Maymūnah (Nr. 18) eingeschränkt.
▪️2. Der Ḥadīth von Salamah (bzw. von ʿĀʾischah) deutet darauf hin, dass das Gerben im allgemeinen die Tierhaut reinigt. Jedoch wird die Allgemeinheit durch den Ḥadīth von Maymūnah eingeschränkt.
▪️3. Der Ḥadīth von Maymūnah deutet darauf hin, dass das Gerben (nur) die Tierhaut des Schafes reinigt und ebenfalls jeder anderen Tiere, welche verzehrt werden dürfen und erlaubt (ḥalāl) sind. Die Allgemeinheit dieses Ḥadīth schränkt den Ḥadīth von Salamah ein.
▪️4. Das Gerben der Tierhaut darf durch alles Reine bearbeitet werden, was sie trocknet, reinigt und verhindert, dass sie verdirbt.

➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
Die Gelehrten hatten hinsichtlich der Reinheit der Tierhaut des verstorbenen Tieres verschiedenen Ansichten, wenn dieses Tier während der Lebzeiten rein war.
▪️ Imām Aḥmad vertrat dies Ansicht, dass die Tierhaut durch Gerben nicht rein wird, selbst wenn das Tier zu Lebzeiten rein war. Es ist lediglich erlaubt, es für trockenes/hartes zu benutzen. Das ist auch die Ansicht von ʿUmar, seinem Sohn ʿAbduḷḷāh, ʿImrān Ibn Ḥuṣayn und ʿĀʾischah.
Der Bewis hierfür ist der überlieferte Ḥadīth, in dem der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - einen Brief an den Stamm von Juhaynah schrieb, in dem es heißt: „Ich hatte euch die Haut des Verendeten erlaubt, wenn euch jedoch mein Brief erreicht, dann benutzt die Tierhaut des Verendeten nicht mehr...“ [Überliefert von Aḥmad und den Vier und Aḥmad sagte, dass die Überlieferungskette gut ist]
Dieser Ḥadīth hat die vorigen aufgehoben/abrogiert, in denen auf die Reinheit hingewiesen wurde.
▪️ Die drei anderen Imāme vertraten die Ansicht, dass die Tierhaut des Tieres, welches zu Lebzeiten rein war, durch Gerben rein wird, selbst wenn es tot ist.
Das ist u. a. auch die Ansicht von: Ibn ʿAbbās, Ibn Masʿūd und mehreren Tābiʿūn. [Siehe: „Al-Mughnī“]

Ende der Erläuterung des 18. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/128-129)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(09. Al-Muḥarram 1440, 19.09.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
📚 19. Ḥadīth:
Abū Thaʿlabah Al-Khuschanī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass er sagte: „O Gesandter Aḷḷāhs, wir leben in einem Land vom Volk der Buchbesitzer. Können wir aus ihren Gefäßen essen?“ Er antwortete: „Esst nicht daraus, außer wenn ihr nichts anderes findet. Dann wascht sie und esst daraus.“

📗 Muttafaqun ʿalayhi.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 19. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū Thaʿlabah Al-Khuschanī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (5478, 5488 und 5496) und Muslim (1930) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde von Al-Bukhārī an mehreren Stellen seines Werkes über Abū Idrīs Al-Khaulānī, einem der bekannten Überlieferer aus der Levante (Bilād Asch-Schām), überliefert, da sich Abū Thaʿlabah dort niederließ und verstarb.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 19. Ḥadīth:
▪️1. Mit „Volk“ ist eine Gruppe von Menschen gemeint und hierbei sind auch Frauen mit einbezogen.
▪️2. Die Untersagung aus den Gefäßen der Leute der Schrift – die Juden und Christen – zu essen und zu trinken, da sie sich vor Unreinheiten (An-Najāsāt), wie Schweinefleisch oder Alkohol, nicht fernhalten. Von daher ist es sicherer, ihre Gefäßen zu meiden.
▪️3. Sich von den Gefäßen der Götzendiener und restlichen Ungläubigen fernzuhalten, so wird noch eher darauf hingewiesen, da die Leute der Schrift näher an der Wahrheit sind als sie.
▪️4. Aus dem Ḥadīth entnimmt man die Erlaubnis, gemeinsame Interessen und gemeinsames Wohl mit den Nicht-Muslimen auszutauschen, denn dies beinhaltet lediglich gegenseitigen Austausch hinsichtlich der weltlichen Angelegenheiten und darin besteht keine innere Neigung zu ihrem Glauben.
▪️5. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man den Beweis der Unreinheit des Alkohols. In einer Überlieferung heißt es: „Wir sind mit den Leuten der Schrift benachbart und sie kochen in ihren Töpfen Schweinefleisch und trinken aus ihren Gefäßen Alkohol. Daraufhin sagte der Gesandte Aḷḷāhs - Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wenn ihr etwas anderes findet, dann esst und trinkt daraus. Und wenn ihr nichts anderes findet, dann wascht sie mit Wasser und esst und trinkt (daraus).“ [Überliefert von Muslim (1930) und Abū Dāwūd (3839), von dem der Wortlaut ist.]
Diesen Ḥadīth führten Abū Sulaymān Al-Khaṭṭābī (gest. 388 n. H.) in „Maʿālim As-Sunan“ (4/257) und Ibn Daqīq Al-ʿĪd (gest. 702 n. H.) in „Naṣb Ar-Rāyah“ (1/90) als Beweis an, dass Alkohol unrein (najis) ist.

Ende der Erläuterung des 19. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/130-131)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Al-Muḥarram 1440, 26.09.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
📚 20. Ḥadīth:
ʿImrān Ibn Ḥuṣayn - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und seine Gefährten aus dem (Leder-)Reisebehälter einer Götzendienerin die Gebetswaschung vollzogen haben.

📗 Muttafaqun ʿalayhi, aus einem langen Ḥadīth.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 20. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: ʿImrān Ibn Ḥuṣayn (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (344) und Muslim (682) überliefert.
1. Der erwähnte lange Ḥadīth, den Ibn Ḥajar bei Al-Bukhārī und Muslim angegeben hat, beinhaltet jedoch nicht den Wortlaut, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - aus dem Reisebehälter einer Götzendienerin die Gebetswaschung vollzogen hat. Vielmehr ist dieser Wortlaut bei Al-Bayhaqī (1/218) mit einer authentischen Überlieferungskette überliefert worden. [Siehe: „Minḥatu Al-ʿAllām“ (1/100)]

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 20. Ḥadīth:
▪️1. Mit Reisebehälter (Al-Mazādah) ist in diesem Ḥadīth ein Behälter gemeint, welcher aus zwei Lederteilen hergestellt wurde.
▪️2. Es ist erlaubt das Leder eines verendeten bzw. toten Tieres zu benutzen, nachdem dieses gegerbt wurde, denn die Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - auf dieses Behälter ist eine Bestätigung.
▪️3. Das aufbewahrte Wasser, welches in einem Behälter, das aus gegerbtem Tierleder hergestellt wurde, ist rein (ṭahūr). Das Schlachttier eines Götzendieners ist verboten und unrein (najis), jedoch wird die Haut durch das Gerben rein.
▪️4. Mit „verendeten/verstorbenen Tieres“ ist das Tier gemeint, dass von alleine gestorben ist oder nicht islamisch-korrekt geschächtet wurde. Und wenn ein Götzendiener ein Tier schlachtet, so ist es verendet und darf nicht verzerrt werden.
▪️5. Die Gefäße der Nicht-Muslime, deren Zustand man nicht kennt, sind rein, da die Grundlage auf der Reinheit der Sachen basiert. Diese Grundlage wird nicht durch Zweifel beseitigt.
Der Vers: „...wahrlich, die Götzendiener sind fürwahr unrein.“ [9:28], damit ist die unreint des Glaubens gemeint und nicht die fühlbare (Unreinheit).

Ende der Erläuterung des 20. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/132)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Al-Muḥarram 1440, 26.09.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
📚 21. Ḥadīth:
Anas Ibn Mālik - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass das Gefäß des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - zerbrach. Daraufhin hat er an der Stelle, die zerbrochen war, eine Kette aus Silber genommen (und eingefügt).

📗 Überliefert von Al-Bukhārī.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 21. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Anas Ibn Mālik (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 10. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (3109) überliefert.
1. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Es kann sein, dass diese Handlung vom Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - oder von Anas durchgeführt wurde. Al-Bayhaqī hielt es für wahrscheinlicher, dass diese Handlung von Anas war.“

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 21. Ḥadīth:
▪️1. Die Benutzung von Gold und Silber ist untersagt (so wie in Ḥadīth 14. und 15. angeführt) und hierbei wird nur das ausgenommen, was in Ḥadīthen wie z. B. diesem erwähnt wurde.
▪️2. Es ist erlaubt ein Gefäß in Ordnung zu bringen und es zu reparieren, indem man z. B. hierfür ein kleines Stück Silber benutzt und anbringt.
▪️3. Die Verwendung von Silber deutet in diesem Ḥadīth nicht auf die Dekoration und Verzierung hin.

Anmerkung:
Es ist für die Frau erlaubt, Gold und Silber als Schmuck zu verwenden, selbst wenn es viel sein sollte. Der Mann dagegen darf nur einen Ring aus Silber benutzen. Des Weiteren ist es erlaubt Gold und Silber für das zu benutzen, wofür Notwendigkeit besteht, wie z. B. für Kriegsmaterial oder Zahnersatz. Ansonsten ist die Verwendung von Gold und Silber untersagt und so ist es für Männer und Jungen nicht erlaubt, Gold und Silber zu benutzen, wie Halsketten, Armbanduhren, Knöpfe, Schlüssel, Stifte, Kleidung usw.

Ende der Erläuterung des 21. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/133)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Al-Muḥarram 1440, 26.09.2018)

#nutzen_aus_bulugh_al_maram

https://t.me/audios_durus
📚 22. Ḥadīth:
Anas Ibn Mālik - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - darüber gefragt wurde, ob man aus dem Alkohol Essig entnehmen darf. Er antwortete: „Nein!“

📗 Überliefert von Muslim [und At-Tirmidhī, der sagte: „Gut und authentisch.“]

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 22. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Anas Ibn Mālik (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 10. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Muslim (1983) und At-Tirmidhī (1294) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (1294)]
2. Der Ḥadīth wurde auch von Abū Dāwūd (3675) überliefert.

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 22. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass Alkohol verboten (ḥaram) ist. Von daher darf es nicht verarbeitet werden, damit es zu Essig wird.
Die Schāfiʿiyyah vertraten die Ansicht, dass es rein wird, wenn es z. B. von einem schattigen Ort zu einem sonnigen befördert wird. [Siehe: „Scharḥ Muslim“ von An-Nawawī (13/152)]
▪️2. Wenn Alkohol zu Essig verarbeitet wurde, so wird es durch die Verarbeitung nicht erlaubt. Vielmehr bleibt das Verbot weiterhin bestehen. Der Beweis dafür ist der Ḥadīth von Abū Ṭalḥah, als er den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über Alkohol fragte, welches bei ihm war und ob er dieses für manche Waisenkinder, die in seiner Obhut lebten, in Essig umwandeln darf. Er ordnete ihm an, es wegzuschütten. [Überliefert von Abū Dāwūd un At-Tirmidhī]
▪️3. Wenn der Alkohol jedoch von selbst zu Essig wird, ohne dass es bearbeitet wurde, so ist es erlaubt.
▪️4. Der Ḥadīth weist auf die Unreinheit des Alkohols hin. Aḷḷāh - erhaben ist Er- sagte: „O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans.“ [5:90]
Mehrere Gelehrte überlieferten den Konsens (Al-Ijmāʿ) darüber, dass Alkohol unrein ist. Ibn Ruschd erwähnte, dass die Meinungsverschiedenheit darüber abweichend (Schāth) ist.
▪️5. Einige spätere Gelehrte widersprachen jedoch dieser Meinung und sagten, dass nicht alles, was verboten ist, gleichzeitig auch als unrein bezeichnet wird.
▪️6. Die Umwandlung (Al-Istiḥālah):
Die Gelehrten sind sich uneinig, ob Unreinheit durch Umwandlung rein wird, indem sie sich von einem Zustand in einen anderen verwandelt/verändert.
Abū Ḥanīfah und die Thāhiriyyah vertraten die Ansicht, dass die Unreinheit durch Umwandlung rein wird. Und das ist auch eine Überlieferung in der Rechtsschule von Aḥmad und Mālik. Und dieser Ansicht folgte auch Ibn Taymiyyah.
Die Mehrheit (Al-Jumhūr) waren der Meinung, dass die Unreinheit dadurch nicht rein wird. Das ist die Rechtsschule der drei Imāme: Mālik, Asch-Schāfiʿī und Aḥmad.
Ihr Beweis hierfür ist der Ḥadīth, indem es heißt: „Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - verbot es, dass man das Vieh verzerrt, welches auf dem Müllplatz grast und von dessen Milch trinkt.“ [Überliefert von den Fünf, außer An-Nasāʾī.]
Ibn Taymiyyah antwortete jedoch wie folgt auf diesen Ḥadīth: „Die richtige Meinung ist, dass es rein ist, solange keine Rückstände der Unreinheit zurückbleiben, weder im Geschmack noch in der Farbe noch im Geruch. Denn Aḷḷāh erlaubte das Gute und Er verbot das Schlechte. Und das ist allen bestimmten Dingen und ihren Tatsachen untergeordnet. Wenn es also wieder zu Essig (selbst) wird, ist es den guten (Dingen) untergeordnet.“
Schaykh Muḥammad Ibn Ibrāhīm sagte: „Die Umwandlung reinigt die Unreinheit und dass ist die richtige Meinung und die Beweise für diese Ansicht sind deutlich.“
👍2