📚 6. Ḥadīth:
Ein Mann, der ein Gefährte des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - war, berichtete: „Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - verbot, dass sich die Frau mit dem Rest(wasser) des Mannes wäscht oder der Mann mit dem Rest(wasser) der Frau. Vielmehr sollen beide zusammen (das Wasser mit den Händen) schöpfen.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd und An-Nasāʾī und die Überlieferungskette ist authentisch.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 6. Hadith:
▪️Der Überlieferer: Die Ṣaḥābah sind alle, ohne Ausnahme, vertrauenswürdig. Von daher ist es unproblematisch, dass hier der Ṣaḥābī nicht genannt wurde und unbekannt ist.
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (81) und An-Nasāʾī (1/130) überliefert.
Ibn Ḥajar stufte ihn als authentisch (ṣaḥīḥ) ein.
1. An-Nawawī erwähnte die Übereinkunft, dass dieser Ḥadīth schwach sei. Jedoch widerlegte Ibn Ḥajar diese Aussage und bezeichnete sie als merkwürdig, da die Überlieferer (allesamt) vertrauenswürdig sind.
2. Ibn ʾAbdil-Hādī erwähnte in „Al-Muḥarrar“, dass Imām Al-Ḥumaydī den Ḥadīth als authentisch einstufte.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass der Ḥadīth authentisch ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 6. Hadith:
▪️1. Die Untersagung, dass sich der Mann mit dem Restwasser der Frau wäscht.
▪️2. Die Untersagung, dass sich die Frau mit dem Restwasser des Mannes wäscht.
▪️3. Was erlaubt ist, ist dass beide zusammen das Wasser mit den Händen schöpfen.
▪️4. Mit Mann und Frau sind in diesem Ḥadīth nicht Mann und Frau gemeint, die sich fremd sind. Vielmehr sind damit z. B. die Ehepaare gemeint.
Ende der Erläuterung des 6. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/103-104)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Dhul-Qi'dah 1439, 08.08.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
Ein Mann, der ein Gefährte des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - war, berichtete: „Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - verbot, dass sich die Frau mit dem Rest(wasser) des Mannes wäscht oder der Mann mit dem Rest(wasser) der Frau. Vielmehr sollen beide zusammen (das Wasser mit den Händen) schöpfen.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd und An-Nasāʾī und die Überlieferungskette ist authentisch.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 6. Hadith:
▪️Der Überlieferer: Die Ṣaḥābah sind alle, ohne Ausnahme, vertrauenswürdig. Von daher ist es unproblematisch, dass hier der Ṣaḥābī nicht genannt wurde und unbekannt ist.
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (81) und An-Nasāʾī (1/130) überliefert.
Ibn Ḥajar stufte ihn als authentisch (ṣaḥīḥ) ein.
1. An-Nawawī erwähnte die Übereinkunft, dass dieser Ḥadīth schwach sei. Jedoch widerlegte Ibn Ḥajar diese Aussage und bezeichnete sie als merkwürdig, da die Überlieferer (allesamt) vertrauenswürdig sind.
2. Ibn ʾAbdil-Hādī erwähnte in „Al-Muḥarrar“, dass Imām Al-Ḥumaydī den Ḥadīth als authentisch einstufte.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass der Ḥadīth authentisch ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 6. Hadith:
▪️1. Die Untersagung, dass sich der Mann mit dem Restwasser der Frau wäscht.
▪️2. Die Untersagung, dass sich die Frau mit dem Restwasser des Mannes wäscht.
▪️3. Was erlaubt ist, ist dass beide zusammen das Wasser mit den Händen schöpfen.
▪️4. Mit Mann und Frau sind in diesem Ḥadīth nicht Mann und Frau gemeint, die sich fremd sind. Vielmehr sind damit z. B. die Ehepaare gemeint.
Ende der Erläuterung des 6. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/103-104)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Dhul-Qi'dah 1439, 08.08.2018)
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📚 7. Ḥadīth:
Ibn ʿAbbās - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - es pflegte, sich mit dem Rest(wasser) von Maymūnah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - zu waschen.
📗 Überliefert von Muslim.
Und von den Leuten der „Sunan“ wurde überliefert: „Eine (Ehe-)Frau des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wusch sich mit einer Schüssel. Daraufhin kam er, um sich damit zu waschen.“ Daraufhin sagte sie: „Ich war Junub.“ Er antwortete: „Gewiss, das Wasser wird nicht Junub.“
📗 At-Tirmidhī und Ibn Khuzaymah stuften ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 7. Hadith:
▪️Der Überlieferer: Ibn ʿAbbās (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die beiden Ḥadīthe sind authentisch.
Der erste Ḥadīth wurde von Muslim (323) und der zweite Ḥadīth von Abū Dāwūd (68), At-Tirmidhī (65) und Ibn Mājah (370) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (65)]
2. Ibn ʾAbdil-Hādī erwähnte in „Al-Muḥarrar“, dass u. a. Ibn Khuzaymah, Ibn Ḥibbān, Al-Ḥākim und Adh-Dhahabī den Ḥadīth als authentisch einstuften.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass der Ḥadīth authentisch ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 7. Hadith:
▪️1. Die Erlaubnis, dass sich der Mann mit dem Restwasser der Frau wäscht und die Frau mit dem Restwasser des Mannes.
▪️2. Die Waschung, sei es die Gebetswaschung oder die Ganzkörperwaschung, aus einem Gefäß beeinschränkt nicht die Reinheit des Wassers darin. So bleibt das Wasser weiterhin rein (ṭahūr).
▪️3. Dieser Ḥadīth scheint zumindest äußerlich dem vorigen Ḥadīth zu widersprechen. In solchen Fällen wird wie folgt vorgegangen:
A) Es wird versucht zwischen den Ḥadīthen, die sich äußerlich zu widersprechen scheinen, zu vereinen.
B) Die Anwendung der Abrogation (Aufhebung), indem man das Offenbarungsdatum der Ḥadīthe kennt und festlegen kann, welcher Ḥadīth später berichtet wurde.
C) Das Vorziehen (eines Ḥadīthes): Wenn 1. und 2. nicht möglich ist, versucht man den einen Ḥadīth dem anderen vorzuziehen.
D) Das Innehalten, ohne ein Urteil abzugeben.
▪️4. Der vorige Ḥadīth, in welchem die Untersagung erwähnt wurde, ist was die Überlieferungskette und Anzahl der Überlieferungen angeht schwächer als der Ḥadīth von Ibn ʿAbbās. Und es kann gesagt werden, dass mit der Untersagung im vorigen Ḥadīth die Unerwünschtheit (Al-Karāhah) und nicht das Verbot (At-Taḥrim) gemeint ist, falls weiteres Wasser vorhanden sein sollte und man somit nicht auf das Wasser seines Ehepartners angewiesen ist. Wenn jedoch kein weiteres Wasser vorhanden sein sollte, handelt man nach dem Ḥadīth von Ibn ʿAbbās, ohne dass es hierbei untersagt wird. [Siehe: „Minḥatu Al-ʿAllām“]
Ende der Erläuterung des 7. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/105-106)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(04. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)
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Ibn ʿAbbās - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - es pflegte, sich mit dem Rest(wasser) von Maymūnah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - zu waschen.
📗 Überliefert von Muslim.
Und von den Leuten der „Sunan“ wurde überliefert: „Eine (Ehe-)Frau des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wusch sich mit einer Schüssel. Daraufhin kam er, um sich damit zu waschen.“ Daraufhin sagte sie: „Ich war Junub.“ Er antwortete: „Gewiss, das Wasser wird nicht Junub.“
📗 At-Tirmidhī und Ibn Khuzaymah stuften ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 7. Hadith:
▪️Der Überlieferer: Ibn ʿAbbās (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die beiden Ḥadīthe sind authentisch.
Der erste Ḥadīth wurde von Muslim (323) und der zweite Ḥadīth von Abū Dāwūd (68), At-Tirmidhī (65) und Ibn Mājah (370) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (65)]
2. Ibn ʾAbdil-Hādī erwähnte in „Al-Muḥarrar“, dass u. a. Ibn Khuzaymah, Ibn Ḥibbān, Al-Ḥākim und Adh-Dhahabī den Ḥadīth als authentisch einstuften.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass der Ḥadīth authentisch ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 7. Hadith:
▪️1. Die Erlaubnis, dass sich der Mann mit dem Restwasser der Frau wäscht und die Frau mit dem Restwasser des Mannes.
▪️2. Die Waschung, sei es die Gebetswaschung oder die Ganzkörperwaschung, aus einem Gefäß beeinschränkt nicht die Reinheit des Wassers darin. So bleibt das Wasser weiterhin rein (ṭahūr).
▪️3. Dieser Ḥadīth scheint zumindest äußerlich dem vorigen Ḥadīth zu widersprechen. In solchen Fällen wird wie folgt vorgegangen:
A) Es wird versucht zwischen den Ḥadīthen, die sich äußerlich zu widersprechen scheinen, zu vereinen.
B) Die Anwendung der Abrogation (Aufhebung), indem man das Offenbarungsdatum der Ḥadīthe kennt und festlegen kann, welcher Ḥadīth später berichtet wurde.
C) Das Vorziehen (eines Ḥadīthes): Wenn 1. und 2. nicht möglich ist, versucht man den einen Ḥadīth dem anderen vorzuziehen.
D) Das Innehalten, ohne ein Urteil abzugeben.
▪️4. Der vorige Ḥadīth, in welchem die Untersagung erwähnt wurde, ist was die Überlieferungskette und Anzahl der Überlieferungen angeht schwächer als der Ḥadīth von Ibn ʿAbbās. Und es kann gesagt werden, dass mit der Untersagung im vorigen Ḥadīth die Unerwünschtheit (Al-Karāhah) und nicht das Verbot (At-Taḥrim) gemeint ist, falls weiteres Wasser vorhanden sein sollte und man somit nicht auf das Wasser seines Ehepartners angewiesen ist. Wenn jedoch kein weiteres Wasser vorhanden sein sollte, handelt man nach dem Ḥadīth von Ibn ʿAbbās, ohne dass es hierbei untersagt wird. [Siehe: „Minḥatu Al-ʿAllām“]
Ende der Erläuterung des 7. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/105-106)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(04. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)
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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 3: Hadith 7-9
https://youtu.be/9t9wRKYnzmY
Teil 3: Hadith 7-9
https://youtu.be/9t9wRKYnzmY
YouTube
Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 3 (Hadith 7-9) - YouTube
📚 8. Ḥadīth: (Teil 1)
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Damit das Gefäß von einem von euch rein wird, wenn der Hund (mit seiner Zunge) daraus trinkt, soll man es siebenmal waschen. Das erste (Mal) mit Erde.“
📗 Überliefert von Muslim.
Und in einem (anderen) Wortlaut von ihm steht: „[[...]] dann soll man es ausgießen.“
Und bei At-Tirmidhī steht: „Das letzte oder erste (Mal) mit Erde.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 8. Hadith:
▪️Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth und die anderen Wortlaute sind authentisch.
Der Ḥadīth mit den zwei Wortlauten wurde von Muslim (279) überliefert. Und der letzte Wortlaut wurde von At-Tirmidhī (91) überliefert.
1. Der zweite Wortlaut von Muslim „...dann soll man es ausgießen“ ist mauqūf und auf Abū Hurayrah zurückzuführen und er ist „Shāth“, jedoch ist sein Urteil richtig.
2. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (91)]
3. At-Tirmidhī erwähnte zwei Wortlaute: „letzte“ und „erste Mal“. Der Wortlaut „erste Mal“ ist richtiger, weil er so von mehreren Überlieferern überliefert wurde. Und dieser Wortlaut wurde auch in den zwei „Ṣaḥīḥ-Werken“ (Al-Bukhārī und Muslim) erwähnt.
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Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Damit das Gefäß von einem von euch rein wird, wenn der Hund (mit seiner Zunge) daraus trinkt, soll man es siebenmal waschen. Das erste (Mal) mit Erde.“
📗 Überliefert von Muslim.
Und in einem (anderen) Wortlaut von ihm steht: „[[...]] dann soll man es ausgießen.“
Und bei At-Tirmidhī steht: „Das letzte oder erste (Mal) mit Erde.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 8. Hadith:
▪️Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth und die anderen Wortlaute sind authentisch.
Der Ḥadīth mit den zwei Wortlauten wurde von Muslim (279) überliefert. Und der letzte Wortlaut wurde von At-Tirmidhī (91) überliefert.
1. Der zweite Wortlaut von Muslim „...dann soll man es ausgießen“ ist mauqūf und auf Abū Hurayrah zurückzuführen und er ist „Shāth“, jedoch ist sein Urteil richtig.
2. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (91)]
3. At-Tirmidhī erwähnte zwei Wortlaute: „letzte“ und „erste Mal“. Der Wortlaut „erste Mal“ ist richtiger, weil er so von mehreren Überlieferern überliefert wurde. Und dieser Wortlaut wurde auch in den zwei „Ṣaḥīḥ-Werken“ (Al-Bukhārī und Muslim) erwähnt.
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📚 8. Ḥadīth: (Teil 2)
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 8. Hadith:
▪️1. Die Unreinheit des Hundes im Allgemeinen. Alle Körperteile und Überbleibsel des Hundes sind ebenfalls unrein.
▪️2. Dieser Art von Unreinheit ist eine extreme/grobe/absolute Unreinheit (Najāsah Muġallaẓah) und sie gehört zu den extremsten Arten der Unreinheit.
▪️3. Die Aufhebung der Unreinheit des Hundes kommt erst mit (mindestens) sieben Waschungen zustande.
▪️4. Wenn der Hund aus einem Gefäß trinkt, so reicht es nicht, dass nur der Speichel gereinigt bzw. entfernt wird. Vielmehr muss der Inhalt des Gefäßes ausgegossen und hierauf das Gefäß siebenmal gewaschen werden. Eine dieser Waschungen (bzw. die achte) erfolgt mit Erde.
▪️5. Wenn der Hund mit seiner Zunge etwas festes berührt, so tritt dieses Urteil nicht auf, weil es nicht flüssig ist. Und das Gefäß muss nur ausgegossen werden, wenn sich darin Flüssigkeit befindet.
▪️6. Es ist verpflichtend bei der Säuberung Erde zu benutzen. Andere Säuberungsmittel erfüllen nicht diese Pflicht, da in dem Ḥadīth die Erde und kein anderes Mittel erwähnt wurde. Wenn ein anderes Mittel ebenfalls verwendet werden könnte, so wäre es erwähnt worden: Im Qurān heißt es: „und dein Herr ist gewiss nicht vergesslich.“ [19:64]
▪️7. Die Erde kann benutzt werden, indem sie in Wasser gelegt oder indem Wasser darauf geschüttet wird.
▪️8. Dieses Urteil umfasst alle Hundearten und das ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten (Al-Jumhūr). Manche Gelehrten sagten, dass Jagd- und Schäferhunder ausgenommen sind, weil die islamisch-gesetzliche Regel besagt: „Die Erschwernis bringt Erleichterung (mit sich)“.
▪️9. Die Ḥanābilah fügten das Schwein dem Hund, im Bezug auf die extreme Unreinheit, hinzu und sagten, dass es das gleiche Urteil hat und genauso bei der Waschung vorgegangen werden muss. Jedoch widersprachen ihnen die meisten Gelehrten. Sie sagten, dass der Text nur für den Hund und nicht für das Schwein offenbart wurde und man sich von daher auf das beschränkt, was überliefert und erwähnt wurde. Und eine Sache kann nur zur Pflicht gemacht werden, wenn ein Text hierfür überliefert wurde. [Siehe: „Scharḥ Al-Muhadhab“ von An-Nawawī]
▪️10. Es gab Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten im Bezug auf die Pflicht der Benutzung von Erde.
A) Die Ḥanafiyyah und Mālikiyyah vertraten die Ansicht, dass lediglich das siebenmalige Waschen verpflichtend ist. Was jedoch die zusätzliche Benutzung von Erde angeht, so ist sie keine Pflicht, weil es in den Überlieferungen zur Widersprüchlichkeiten kam. Mal wurde die Erde zu Beginn der Waschung und mal am Ende oder ohne Bestimmung erwähnt. Und aufgrund dieser Widersprüchlichkeit wird die Beweisführung, dass die Benutzung von Erde verpflichtend ist, hinfällig
B) Die Schāfiʿiyyah, Ḥanābilah, Thāhiriyyah, Isḥāq, Ibn Jarīr und andere vertraten die Ansicht, dass die Benutzung von Erde eine Voraussetzung ist. Wenn die Unreinheit des Hundes ohne Erde gewaschen wird, so wird sie ohne Erde nicht gereinigt. Die authentischen Texte deuten darauf hin. Die Behauptung, dass die Ḥadīthe widersprüchlich sind, wurde widerlegt, da man bestimmen kann, welcher Ḥadīth und Wortlaut richtig ist. Und in diesem Fall ist der richtige Wortlaut, der von Muslim: „das erste Mal.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 8. Hadith:
▪️1. Die Unreinheit des Hundes im Allgemeinen. Alle Körperteile und Überbleibsel des Hundes sind ebenfalls unrein.
▪️2. Dieser Art von Unreinheit ist eine extreme/grobe/absolute Unreinheit (Najāsah Muġallaẓah) und sie gehört zu den extremsten Arten der Unreinheit.
▪️3. Die Aufhebung der Unreinheit des Hundes kommt erst mit (mindestens) sieben Waschungen zustande.
▪️4. Wenn der Hund aus einem Gefäß trinkt, so reicht es nicht, dass nur der Speichel gereinigt bzw. entfernt wird. Vielmehr muss der Inhalt des Gefäßes ausgegossen und hierauf das Gefäß siebenmal gewaschen werden. Eine dieser Waschungen (bzw. die achte) erfolgt mit Erde.
▪️5. Wenn der Hund mit seiner Zunge etwas festes berührt, so tritt dieses Urteil nicht auf, weil es nicht flüssig ist. Und das Gefäß muss nur ausgegossen werden, wenn sich darin Flüssigkeit befindet.
▪️6. Es ist verpflichtend bei der Säuberung Erde zu benutzen. Andere Säuberungsmittel erfüllen nicht diese Pflicht, da in dem Ḥadīth die Erde und kein anderes Mittel erwähnt wurde. Wenn ein anderes Mittel ebenfalls verwendet werden könnte, so wäre es erwähnt worden: Im Qurān heißt es: „und dein Herr ist gewiss nicht vergesslich.“ [19:64]
▪️7. Die Erde kann benutzt werden, indem sie in Wasser gelegt oder indem Wasser darauf geschüttet wird.
▪️8. Dieses Urteil umfasst alle Hundearten und das ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten (Al-Jumhūr). Manche Gelehrten sagten, dass Jagd- und Schäferhunder ausgenommen sind, weil die islamisch-gesetzliche Regel besagt: „Die Erschwernis bringt Erleichterung (mit sich)“.
▪️9. Die Ḥanābilah fügten das Schwein dem Hund, im Bezug auf die extreme Unreinheit, hinzu und sagten, dass es das gleiche Urteil hat und genauso bei der Waschung vorgegangen werden muss. Jedoch widersprachen ihnen die meisten Gelehrten. Sie sagten, dass der Text nur für den Hund und nicht für das Schwein offenbart wurde und man sich von daher auf das beschränkt, was überliefert und erwähnt wurde. Und eine Sache kann nur zur Pflicht gemacht werden, wenn ein Text hierfür überliefert wurde. [Siehe: „Scharḥ Al-Muhadhab“ von An-Nawawī]
▪️10. Es gab Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten im Bezug auf die Pflicht der Benutzung von Erde.
A) Die Ḥanafiyyah und Mālikiyyah vertraten die Ansicht, dass lediglich das siebenmalige Waschen verpflichtend ist. Was jedoch die zusätzliche Benutzung von Erde angeht, so ist sie keine Pflicht, weil es in den Überlieferungen zur Widersprüchlichkeiten kam. Mal wurde die Erde zu Beginn der Waschung und mal am Ende oder ohne Bestimmung erwähnt. Und aufgrund dieser Widersprüchlichkeit wird die Beweisführung, dass die Benutzung von Erde verpflichtend ist, hinfällig
B) Die Schāfiʿiyyah, Ḥanābilah, Thāhiriyyah, Isḥāq, Ibn Jarīr und andere vertraten die Ansicht, dass die Benutzung von Erde eine Voraussetzung ist. Wenn die Unreinheit des Hundes ohne Erde gewaschen wird, so wird sie ohne Erde nicht gereinigt. Die authentischen Texte deuten darauf hin. Die Behauptung, dass die Ḥadīthe widersprüchlich sind, wurde widerlegt, da man bestimmen kann, welcher Ḥadīth und Wortlaut richtig ist. Und in diesem Fall ist der richtige Wortlaut, der von Muslim: „das erste Mal.“
📚 8. Ḥadīth: (Teil 3)
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️1. Es gab Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten, ob die Unreinheit des Hundes sich nur auf seinen Mund und seine Speichel beschränkt oder auf den gesamten Körper und die restlichen Körperteile bezieht?
1. Die Mehrheit (Al-Jumhūr) vertrat die Ansicht, dass sich die Unreinheit des Hundes auf den gesamten Körper bezieht und die Waschung ist von daher allgemein, da der restliche Körper seinem Mund im Bezug auf das Urteil folgt.
2. Imām Mālik und Dāwūd At-Thāhirī waren der Ansicht, dass sich das Urteil nur auf den Mund und die Speichel des Hundes beschränkt. Sie sagten, dass diese Angelegenheit eine gottesdienstliche Sache ist (Taʿabbudī), weil die Ursache und Begründung hierfür nicht bekannt ist.
Jedoch ist die erste Ansicht vorzuziehender und dies aus mehreren Gründen:
A) Es gibt Körperteile des Hundes, die noch schmutziger sind als sein Mund und seine Speichel.
B) Die Grundlage der Regeln beruht auf die Begründung.
C) In der Neuzeit ist der Grund für die Unreinheit des Hundes medizinisch bewiesen und begründet worden und von daher kennt man mittlerweile die Ursache und die Weisheit, die dahinter steckt.
Imām Asch-Schāfiʿī sagte: „Alle Körperteile des Hundes, wie seine Hand, sein Schwanz, sein Fuß oder jedes andere Körperteil, wenn es in ein Gefäß gelangt, so muss der Inhalt ausgegossen und siebenmal gewaschen werden.“
Ende der Erläuterung des 8. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/107-109)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(04. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)
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➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️1. Es gab Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten, ob die Unreinheit des Hundes sich nur auf seinen Mund und seine Speichel beschränkt oder auf den gesamten Körper und die restlichen Körperteile bezieht?
1. Die Mehrheit (Al-Jumhūr) vertrat die Ansicht, dass sich die Unreinheit des Hundes auf den gesamten Körper bezieht und die Waschung ist von daher allgemein, da der restliche Körper seinem Mund im Bezug auf das Urteil folgt.
2. Imām Mālik und Dāwūd At-Thāhirī waren der Ansicht, dass sich das Urteil nur auf den Mund und die Speichel des Hundes beschränkt. Sie sagten, dass diese Angelegenheit eine gottesdienstliche Sache ist (Taʿabbudī), weil die Ursache und Begründung hierfür nicht bekannt ist.
Jedoch ist die erste Ansicht vorzuziehender und dies aus mehreren Gründen:
A) Es gibt Körperteile des Hundes, die noch schmutziger sind als sein Mund und seine Speichel.
B) Die Grundlage der Regeln beruht auf die Begründung.
C) In der Neuzeit ist der Grund für die Unreinheit des Hundes medizinisch bewiesen und begründet worden und von daher kennt man mittlerweile die Ursache und die Weisheit, die dahinter steckt.
Imām Asch-Schāfiʿī sagte: „Alle Körperteile des Hundes, wie seine Hand, sein Schwanz, sein Fuß oder jedes andere Körperteil, wenn es in ein Gefäß gelangt, so muss der Inhalt ausgegossen und siebenmal gewaschen werden.“
Ende der Erläuterung des 8. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/107-109)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(04. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)
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❤1
📚 9. Ḥadīth:
Abū Qatādah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über die Katze sagte: „Sie ist (sind) nicht unrein. Wahrlich, vielmehr gehen sie oft unter euch umher.“
📗Überliefert von den Vier. At-Tirmidhī und Ibn Khuzaymah stuften ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 9. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū Qatādah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (75), An-Nasāʾī (1/55), At-Tirmidhī (92), Ibn Mājah (367) und Ibn Khuzaymah (104) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (92)]
2. Ibn Ḥajar sagte: „Diesen Ḥadīth haben Al-Bukhārī, At-Tirmidhī, Al-ʿUqaylī und Ad-Dāraquṭnī als authentisch eingestuft.“ [„At-Talkhīṣ“ (1/54)]
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass die Überlieferungskette des Ḥadīthes gut ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 9. Ḥadīth:
▪️1. Mit Katze ist in diesem Ḥadīth die (weibliche) Kätzin gemeint, jedoch geht dieses Urteil auch auf den (männlichen) Kater über.
▪️2. Die Katzen sind nicht unrein und somit werden Gegenstände, die sie in jeglicher Form berühren nicht unrein, selbst wenn es mit dem Mund ist.
▪️3. Der Grund für ihre Reinheit ist, dass sie oft bei den Menschen umher gehen und von daher z. B. den Dienern und Bediensteten ähneln.
▪️4. Dieser Ḥadīth ist der bekannten islamisch-gesetzlichen Regel zuzuordnen: Die Erschwernis bringt Erleichterung (mit sich).
▪️5. Diese Regel, die für die Katzen gilt, weitet sich auf alle anderen Tiere aus, deren Vorgehensweise mit der der Katze verglichen werden kann, wie z .B. das Maulpferd, der Esel und die Maus.
▪️6. Die Ḥanābilah setzen alle anderen verbotenen Tiere und Vogelarten, die so groß wie die Katze oder kleiner sind, ihr gleich und dass diese rein sind und berührt werden dürfen. Mit Reinheit ist hier jedoch der Körper und das, was sie berühren gemeint und nicht im allgemeinen das Fleisch.
Andere Gelehrten jedoch beschränkten dieses Urteil nur auf die Katze, bzw. auf Tiere, die wie die Katze bei den Menschen oft umher gehen.
Ende der Erläuterung des 9. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/110-111)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(04. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
Abū Qatādah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über die Katze sagte: „Sie ist (sind) nicht unrein. Wahrlich, vielmehr gehen sie oft unter euch umher.“
📗Überliefert von den Vier. At-Tirmidhī und Ibn Khuzaymah stuften ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 9. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū Qatādah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (75), An-Nasāʾī (1/55), At-Tirmidhī (92), Ibn Mājah (367) und Ibn Khuzaymah (104) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (92)]
2. Ibn Ḥajar sagte: „Diesen Ḥadīth haben Al-Bukhārī, At-Tirmidhī, Al-ʿUqaylī und Ad-Dāraquṭnī als authentisch eingestuft.“ [„At-Talkhīṣ“ (1/54)]
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass die Überlieferungskette des Ḥadīthes gut ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 9. Ḥadīth:
▪️1. Mit Katze ist in diesem Ḥadīth die (weibliche) Kätzin gemeint, jedoch geht dieses Urteil auch auf den (männlichen) Kater über.
▪️2. Die Katzen sind nicht unrein und somit werden Gegenstände, die sie in jeglicher Form berühren nicht unrein, selbst wenn es mit dem Mund ist.
▪️3. Der Grund für ihre Reinheit ist, dass sie oft bei den Menschen umher gehen und von daher z. B. den Dienern und Bediensteten ähneln.
▪️4. Dieser Ḥadīth ist der bekannten islamisch-gesetzlichen Regel zuzuordnen: Die Erschwernis bringt Erleichterung (mit sich).
▪️5. Diese Regel, die für die Katzen gilt, weitet sich auf alle anderen Tiere aus, deren Vorgehensweise mit der der Katze verglichen werden kann, wie z .B. das Maulpferd, der Esel und die Maus.
▪️6. Die Ḥanābilah setzen alle anderen verbotenen Tiere und Vogelarten, die so groß wie die Katze oder kleiner sind, ihr gleich und dass diese rein sind und berührt werden dürfen. Mit Reinheit ist hier jedoch der Körper und das, was sie berühren gemeint und nicht im allgemeinen das Fleisch.
Andere Gelehrten jedoch beschränkten dieses Urteil nur auf die Katze, bzw. auf Tiere, die wie die Katze bei den Menschen oft umher gehen.
Ende der Erläuterung des 9. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/110-111)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(04. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)
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📚 10. Ḥadīth:
Anas Ibn Mālik - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete: „Ein Beduine kam und urinierte in eine Ecke der Moschee. Die Leute wollten ihn abhalten, da verbot es ihnen der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm. Als er (der Beduine) mit dem Urinieren fertig war, befahl der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, dass ein voller Eimer mit Wasser gebracht und darüber gegossen wird.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 10. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Anas Ibn Mālik (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (221) und Muslim (284) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde u. a. auch von Abū Hurayrah überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 10. Ḥadīth:
▪️1. Mit „Beduine“ ist hier in dem Ḥadīth einer der Wüstenbewohner, die außerhalb der Städte wohnten, gemeint.
▪️2. Der Urin ist unrein (najis) und die Stelle/Ort, die Kleidung oder die Körperteile, die davon befallen sind, müssen laut der Mehrheit (Al-Jumhūr) mit Wasser greinigt werden.
Die Ḥanafiyyah dagegen sagten, dass die Austrocknung die Erde reinigt und somit ist es erlaubt, darauf zu beten. Dieser Ansicht waren auch Ibn Taymiyyah und Ibn Al-Qayyim.
Ibn Taymiyyah sagte: „Das ist eine der beiden Ansichten in der Rechtsschule von Asch-Schāfiʿī und Aḥmad und laut dem Beweis ist das die richtige Meinung.“ [Siehe: „Minḥatu Al-ʿAllām“]
▪️3. Der Erdboden, der von Urin befallen wurde, wird mit Wasser, welches darüber gegossen wird, rein. Die befallene Erde muss hierbei nicht befördert werden. Andere Unreinheiten haben hierbei das Gleiche Urteil wie der Urin und werden auf die gleiche Weise gereinigt, jedoch mit der Bedingung, dass keine Überreste der Unreinheit übrigbleiben.
▪️4. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man die Güte des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, da er mit Freundlichkeit mit dem unwissenden Beduinen verkehrte. Dieser sprach daraufhin folgendes Bittgebet: „O Allah, erbarme Dich mir und Muḥammad und erbarme dich (sonst) keinem außer uns.“ [Überliefert von Al-Bukhārī]
▪️5. Wenn mehrere Schaden und Ungunsten gleichzeitig auftreten, versucht man den geringsten zu begehen/zuzulassen. Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - ließ ihn, bis er zuende urinierte, damit durch seine Unterbrechung kein noch größer Schaden auftritt, wie wenn z. B. sein Körper, seine Kleidung und andere Stellen der Moschee ebenfalls von dem Urin befallen werden.
▪️6. Die Entfernung von den Menschen und Städten ist oft ein Grund für Unwissenheit und Rauheit.
▪️7. Der Unwissende (Al-Jāhil) soll mit Güte und Freundlichkeit belehrt werden.
▪️8. Die islamisch-gesetzlichen Regeln hinsichtlich der diesseitlichen Strafe kommen nur bei dem zustande, der wissend über die Regeln ist. Was den Unwissenden angeht, so wird er nicht zur Rechenschaft gezogen, jedoch belehrt, damit er sich in Zukunft an diese Regeln hält.
Ende der Erläuterung des 10. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/112-113)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(18. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)
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Anas Ibn Mālik - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete: „Ein Beduine kam und urinierte in eine Ecke der Moschee. Die Leute wollten ihn abhalten, da verbot es ihnen der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm. Als er (der Beduine) mit dem Urinieren fertig war, befahl der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, dass ein voller Eimer mit Wasser gebracht und darüber gegossen wird.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 10. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Anas Ibn Mālik (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (221) und Muslim (284) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde u. a. auch von Abū Hurayrah überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 10. Ḥadīth:
▪️1. Mit „Beduine“ ist hier in dem Ḥadīth einer der Wüstenbewohner, die außerhalb der Städte wohnten, gemeint.
▪️2. Der Urin ist unrein (najis) und die Stelle/Ort, die Kleidung oder die Körperteile, die davon befallen sind, müssen laut der Mehrheit (Al-Jumhūr) mit Wasser greinigt werden.
Die Ḥanafiyyah dagegen sagten, dass die Austrocknung die Erde reinigt und somit ist es erlaubt, darauf zu beten. Dieser Ansicht waren auch Ibn Taymiyyah und Ibn Al-Qayyim.
Ibn Taymiyyah sagte: „Das ist eine der beiden Ansichten in der Rechtsschule von Asch-Schāfiʿī und Aḥmad und laut dem Beweis ist das die richtige Meinung.“ [Siehe: „Minḥatu Al-ʿAllām“]
▪️3. Der Erdboden, der von Urin befallen wurde, wird mit Wasser, welches darüber gegossen wird, rein. Die befallene Erde muss hierbei nicht befördert werden. Andere Unreinheiten haben hierbei das Gleiche Urteil wie der Urin und werden auf die gleiche Weise gereinigt, jedoch mit der Bedingung, dass keine Überreste der Unreinheit übrigbleiben.
▪️4. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man die Güte des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, da er mit Freundlichkeit mit dem unwissenden Beduinen verkehrte. Dieser sprach daraufhin folgendes Bittgebet: „O Allah, erbarme Dich mir und Muḥammad und erbarme dich (sonst) keinem außer uns.“ [Überliefert von Al-Bukhārī]
▪️5. Wenn mehrere Schaden und Ungunsten gleichzeitig auftreten, versucht man den geringsten zu begehen/zuzulassen. Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - ließ ihn, bis er zuende urinierte, damit durch seine Unterbrechung kein noch größer Schaden auftritt, wie wenn z. B. sein Körper, seine Kleidung und andere Stellen der Moschee ebenfalls von dem Urin befallen werden.
▪️6. Die Entfernung von den Menschen und Städten ist oft ein Grund für Unwissenheit und Rauheit.
▪️7. Der Unwissende (Al-Jāhil) soll mit Güte und Freundlichkeit belehrt werden.
▪️8. Die islamisch-gesetzlichen Regeln hinsichtlich der diesseitlichen Strafe kommen nur bei dem zustande, der wissend über die Regeln ist. Was den Unwissenden angeht, so wird er nicht zur Rechenschaft gezogen, jedoch belehrt, damit er sich in Zukunft an diese Regeln hält.
Ende der Erläuterung des 10. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/112-113)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(18. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)
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📚11. Ḥadīth:
Ibn ʿUmar - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Uns wurden zwei Arten von toten Tieren und Blut erlaubt. Was die zwei Arten der toten Tiere betrifft, so sind es die Heuschrecke und der Fisch. Und was die zwei Arten des Blutes betrifft, so sind es die Milz und die Leber.“
📗 Überliefert von Aḥmad und Ibn Mājah. Darin (in der Überlieferungskette des Ḥadīth) befindet sich jedoch Schwäche.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 11. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Ibn ʿUmar (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 4. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Überlieferungskette des Ḥadīth ist laut vielen Gelehrten schwach.
Er wurde von Aḥmad (2/97) und Ibn Mājah (3314) überliefert.
1. In der Überlieferungskette ist ʿAbdur-Raḥmān Ibn Zayd Ibn Aslam, der den Ḥadīth über seinen Vater über Ibn ʿUmar überlieferte. Er wurde von Aḥmad und ʿAlī Ibn Al-Madīnī als schwach eingestuft.
2. Jedoch wird der Ḥadīth mauqūf auf den Ṣaḥābī zurückgeführt und hat das Urteil des marfūʿ, weil der Ṣaḥābī sagte: „...erlaubt.“ Und eine Sache kann nur der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - erlauben. Mauqūf wurde er u. a. von Al-Bayhaqi bis Ibn ʿUmar überliefert.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass der Ḥadīth authentisch mauqūf überliefert wurde und das Urteil des marfūʿ hat.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 11. Ḥadīth:
▪️1. Die Milz ist ein Organ, welches sich auf der linken Seite des Bauches befindet. Die Leber befindet sich dagegen auf der rechten Seite.
▪️2. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass das fließende Blut verboten ist, da diese zwei Blutarten ausgenommen wurden. Und wenn bestimmte Sachen vom Verbot ausgenommen werden, deutet das daraufhin, dass der Rest verboten ist.
▪️3. Das Verbot des Verendeten (Toten). Mit Verendetem ist u. a. gemeint, was nicht islamisch oder falsch geschächtet wurde.
▪️4. Die Milz und Leber sind erlaubt (ḥalāl) und rein.
▪️5. Tote Heuschrecken und Fische sind rein und erlaubt, egal auf welche Weise sie sterben, mit Ausnahme von Gift und Verschmutzung.
▪️6. Der Ḥadīth deutet darauf hin, dass wenn Fische, Wale und Heuschrecken im Wasser sterben, wird das Wasser dadurch nicht unrein, selbst wenn Geschmack, Farbe oder Geruch verändert werden.
Ende der Erläuterung des 11. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/114-115)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(18. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)
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Ibn ʿUmar - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Uns wurden zwei Arten von toten Tieren und Blut erlaubt. Was die zwei Arten der toten Tiere betrifft, so sind es die Heuschrecke und der Fisch. Und was die zwei Arten des Blutes betrifft, so sind es die Milz und die Leber.“
📗 Überliefert von Aḥmad und Ibn Mājah. Darin (in der Überlieferungskette des Ḥadīth) befindet sich jedoch Schwäche.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 11. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Ibn ʿUmar (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 4. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Überlieferungskette des Ḥadīth ist laut vielen Gelehrten schwach.
Er wurde von Aḥmad (2/97) und Ibn Mājah (3314) überliefert.
1. In der Überlieferungskette ist ʿAbdur-Raḥmān Ibn Zayd Ibn Aslam, der den Ḥadīth über seinen Vater über Ibn ʿUmar überlieferte. Er wurde von Aḥmad und ʿAlī Ibn Al-Madīnī als schwach eingestuft.
2. Jedoch wird der Ḥadīth mauqūf auf den Ṣaḥābī zurückgeführt und hat das Urteil des marfūʿ, weil der Ṣaḥābī sagte: „...erlaubt.“ Und eine Sache kann nur der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - erlauben. Mauqūf wurde er u. a. von Al-Bayhaqi bis Ibn ʿUmar überliefert.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass der Ḥadīth authentisch mauqūf überliefert wurde und das Urteil des marfūʿ hat.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 11. Ḥadīth:
▪️1. Die Milz ist ein Organ, welches sich auf der linken Seite des Bauches befindet. Die Leber befindet sich dagegen auf der rechten Seite.
▪️2. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass das fließende Blut verboten ist, da diese zwei Blutarten ausgenommen wurden. Und wenn bestimmte Sachen vom Verbot ausgenommen werden, deutet das daraufhin, dass der Rest verboten ist.
▪️3. Das Verbot des Verendeten (Toten). Mit Verendetem ist u. a. gemeint, was nicht islamisch oder falsch geschächtet wurde.
▪️4. Die Milz und Leber sind erlaubt (ḥalāl) und rein.
▪️5. Tote Heuschrecken und Fische sind rein und erlaubt, egal auf welche Weise sie sterben, mit Ausnahme von Gift und Verschmutzung.
▪️6. Der Ḥadīth deutet darauf hin, dass wenn Fische, Wale und Heuschrecken im Wasser sterben, wird das Wasser dadurch nicht unrein, selbst wenn Geschmack, Farbe oder Geruch verändert werden.
Ende der Erläuterung des 11. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/114-115)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 4: Hadith 10-12
https://youtu.be/bokPh2-SXjo
Teil 4: Hadith 10-12
https://youtu.be/bokPh2-SXjo
YouTube
Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 4 (Hadith 10-12)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
4. Sitzung: Hadith 10-12
Themen:
- Der Beduine, der in die Moschee urinierte.
- Das Verbot von Blut und toten Tieren.
- Was soll man tun, wenn eine Fliege in ein Getränk reinfällt?
Referent:…
4. Sitzung: Hadith 10-12
Themen:
- Der Beduine, der in die Moschee urinierte.
- Das Verbot von Blut und toten Tieren.
- Was soll man tun, wenn eine Fliege in ein Getränk reinfällt?
Referent:…
📚 12. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn die Fliege in ein Getränk von euch fällt, dann soll man sie eintauchen und dann entfernen. Denn in einem der Flügel ist eine Krankheit und im anderen ist eine Heilung.“
📗 Überliefert von Al-Bukhārī und Abū Dāwūd, der hinzufügte: „Denn sie schützt sich mit dem Flügel, in dem die Krankheit ist.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 12. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (3320) und Abū Dāwūd (3844) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde von Al-Bukhārī an zwei Stellen seines Werkes überliefert (3844 und 5762).
2. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass der zusätzliche Wortlaut von Abū Dāwūd richtig und bewahrt ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 12. Ḥadīth:
▪️1. Der Ḥadīth weist darauf hin, dass Fliegen im lebendigen und toten Zustand rein sind. Sie verunreinigen keine Flüssigkeiten, wenn sie hineinfallen.
▪️2. Es ist erwünscht, sie komplett einzutauchen, wenn sie in Flüssigkeit wie Wasser hineinfällt. Hierauf soll man die Fliege entfernen und weiterhin von der Flüssigkeit profitieren und (man muss) diese nicht wegschütten.
▪️3. In einem der Flügel der Fliege ist eine Krankheit und im anderen ist eine Heilung. Wenn sie in ein Gefäß gelangt, hebt der Flügel, in dem eine Heilung ist, die Krankheit des anderen Flügels auf. Aus diesem Grund soll man sie komplett eintauchen. Die islamische Gesetzgebung ist nicht nur für eine Zeitpanne oder ein Volk. So gibt es Völker, für die Wasser, auch wenn es nur wenig sein sollte, hohen Wert hat und sie es sich nicht leisten können, es wegzuschütten.
▪️4. In dem Ḥadīth ist ein wissenschaftliches Wunder, da dies wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte.
Ende der Erläuterung des 12. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/116-117)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(18. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)
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Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn die Fliege in ein Getränk von euch fällt, dann soll man sie eintauchen und dann entfernen. Denn in einem der Flügel ist eine Krankheit und im anderen ist eine Heilung.“
📗 Überliefert von Al-Bukhārī und Abū Dāwūd, der hinzufügte: „Denn sie schützt sich mit dem Flügel, in dem die Krankheit ist.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 12. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (3320) und Abū Dāwūd (3844) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde von Al-Bukhārī an zwei Stellen seines Werkes überliefert (3844 und 5762).
2. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass der zusätzliche Wortlaut von Abū Dāwūd richtig und bewahrt ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 12. Ḥadīth:
▪️1. Der Ḥadīth weist darauf hin, dass Fliegen im lebendigen und toten Zustand rein sind. Sie verunreinigen keine Flüssigkeiten, wenn sie hineinfallen.
▪️2. Es ist erwünscht, sie komplett einzutauchen, wenn sie in Flüssigkeit wie Wasser hineinfällt. Hierauf soll man die Fliege entfernen und weiterhin von der Flüssigkeit profitieren und (man muss) diese nicht wegschütten.
▪️3. In einem der Flügel der Fliege ist eine Krankheit und im anderen ist eine Heilung. Wenn sie in ein Gefäß gelangt, hebt der Flügel, in dem eine Heilung ist, die Krankheit des anderen Flügels auf. Aus diesem Grund soll man sie komplett eintauchen. Die islamische Gesetzgebung ist nicht nur für eine Zeitpanne oder ein Volk. So gibt es Völker, für die Wasser, auch wenn es nur wenig sein sollte, hohen Wert hat und sie es sich nicht leisten können, es wegzuschütten.
▪️4. In dem Ḥadīth ist ein wissenschaftliches Wunder, da dies wissenschaftlich nachgewiesen werden konnte.
Ende der Erläuterung des 12. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/116-117)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(18. Dhul-Hijjah 1439, 15.08.2018)
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📚 13. Ḥadīth:
Abū Wāqid Al-Laythī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Alles, was vom Vierfüßler (unter dem Vieh) abgeschnitten wird, während es lebt, zählt als Verendetes.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd und At-Tirmidhī, von dem der Wortlaut ist und er stufte ihn als gut (ḥasan) ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 13. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū Wāqid Al-Laythī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 13. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist Mursal und von daher nicht authentisch.
Er wurde u. a. von Abū Dāwūd (2858) und At-Tirmidhī (1480) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und fremder/seltsamer Ḥadīth. Und wir kennen ihn nur aus der Überlieferung von Zayd Ibn Aslam. Die Leute des Wissens handeln (jedoch) danach.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (1480)]
2. Der Ḥadīth wurde noch von weiteren Ṣaḥābah überliefert, jedoch sind diese Überlieferungsketten auch schwach.
3. Ad-Dāraquṭnī sagte: „Die Mursal-Überlieferung scheint richtiger zu sein.“ [„Al-ʿIlal“ (11/260)]
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Die Überlieferung ist nicht authentisch und das Richtige ist, dass er Mursal ist. Jedoch ist seine Bedeutung richtig.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 13. Ḥadīth:
▪️1. Das, was vom Vieh abgetrennt wird, während es lebt, so ist es unrein und verboten (ḥaram). Wenn es jedoch vom Fisch abgetrennt wird, während er lebt, so ist es rein und erlaubt.
▪️2. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Hierin besteht Übereinkunft unter den Gelehrten.“
▪️3. Ausgenommen wird hierbei die Drüse der Gazelle, aus der der Misk entnommen wird, während sie noch lebt. Das ist laut Konsens rein, weil das, was von ihr entnommen wird, mit dem Ei oder Haaren verglichen werden kann.
Ende der Erläuterung des 13. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/118-119)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(02. Al-Muḥarram 1440, 12.09.2018)
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Abū Wāqid Al-Laythī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Alles, was vom Vierfüßler (unter dem Vieh) abgeschnitten wird, während es lebt, zählt als Verendetes.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd und At-Tirmidhī, von dem der Wortlaut ist und er stufte ihn als gut (ḥasan) ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 13. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū Wāqid Al-Laythī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 13. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist Mursal und von daher nicht authentisch.
Er wurde u. a. von Abū Dāwūd (2858) und At-Tirmidhī (1480) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und fremder/seltsamer Ḥadīth. Und wir kennen ihn nur aus der Überlieferung von Zayd Ibn Aslam. Die Leute des Wissens handeln (jedoch) danach.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (1480)]
2. Der Ḥadīth wurde noch von weiteren Ṣaḥābah überliefert, jedoch sind diese Überlieferungsketten auch schwach.
3. Ad-Dāraquṭnī sagte: „Die Mursal-Überlieferung scheint richtiger zu sein.“ [„Al-ʿIlal“ (11/260)]
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Die Überlieferung ist nicht authentisch und das Richtige ist, dass er Mursal ist. Jedoch ist seine Bedeutung richtig.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 13. Ḥadīth:
▪️1. Das, was vom Vieh abgetrennt wird, während es lebt, so ist es unrein und verboten (ḥaram). Wenn es jedoch vom Fisch abgetrennt wird, während er lebt, so ist es rein und erlaubt.
▪️2. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Hierin besteht Übereinkunft unter den Gelehrten.“
▪️3. Ausgenommen wird hierbei die Drüse der Gazelle, aus der der Misk entnommen wird, während sie noch lebt. Das ist laut Konsens rein, weil das, was von ihr entnommen wird, mit dem Ei oder Haaren verglichen werden kann.
Ende der Erläuterung des 13. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/118-119)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(02. Al-Muḥarram 1440, 12.09.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
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📚 14. Ḥadīth:
Ḥudhayfah Ibn Al-Yamān - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Trinkt nicht aus Gold- und Silbergefäßen und esst nicht aus ihren Schüsseln (aus Gold und Silber), denn sie sind für sie im Diesseits und für euch im Jenseits.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 14. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Ḥudhayfah Ibn Al-Yamān (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 14. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (5426) und Muslim (2067) überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 14. Ḥadīth:
▪️1. Die Untersagung, aus Gold- und Silbergefäßen und ihren Schüsseln zu essen und zu trinken.
▪️2. Diese Untersagung weist auf das Verbot (At-Taḥrīm) hin.
▪️3. Das Urteil ist allgemein und schließt Männer und Frauen mit ein.
▪️4. Das Verbot, daraus zu essen und zu trinken weitet sich auf jegliche weitere Verwendung aus, mit Ausnahme dessen, was ausgenommen wurde.
▪️5. Das Verbot, Gold- und Silbergefäße als Dekoration zu benutzen.
▪️6. Aus dem Ḥadīth wird nicht entnommen, dass Gold- und Silbergefäße für die Ungläubigen erlaubt sind. Vielmehr beschreibt es ihren Zustand. Ansonsten sind Nicht-Muslime sowohl in den Fundamenten/Grundlagen als auch in den Zweigen der Religion angesprochen.
▪️7. Wer Gold- und Silbergefäße benutzt, ahmt dadurch den Ungläubigen nach. „Und wer einem Volk nachahmt, so ist er von ihnen.“
▪️8. Die Grundlage des Befehls, dass sich der Muslim von den Ungläubigen unterscheidet, ist eine Pflicht, solange es keinen Beweis gibt, der den Befehl von der Pflicht abwendet.
Ende der Erläuterung des 14. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/122-123)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(02. Al-Muḥarram 1440, 12.09.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
Ḥudhayfah Ibn Al-Yamān - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Trinkt nicht aus Gold- und Silbergefäßen und esst nicht aus ihren Schüsseln (aus Gold und Silber), denn sie sind für sie im Diesseits und für euch im Jenseits.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 14. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Ḥudhayfah Ibn Al-Yamān (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 14. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (5426) und Muslim (2067) überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 14. Ḥadīth:
▪️1. Die Untersagung, aus Gold- und Silbergefäßen und ihren Schüsseln zu essen und zu trinken.
▪️2. Diese Untersagung weist auf das Verbot (At-Taḥrīm) hin.
▪️3. Das Urteil ist allgemein und schließt Männer und Frauen mit ein.
▪️4. Das Verbot, daraus zu essen und zu trinken weitet sich auf jegliche weitere Verwendung aus, mit Ausnahme dessen, was ausgenommen wurde.
▪️5. Das Verbot, Gold- und Silbergefäße als Dekoration zu benutzen.
▪️6. Aus dem Ḥadīth wird nicht entnommen, dass Gold- und Silbergefäße für die Ungläubigen erlaubt sind. Vielmehr beschreibt es ihren Zustand. Ansonsten sind Nicht-Muslime sowohl in den Fundamenten/Grundlagen als auch in den Zweigen der Religion angesprochen.
▪️7. Wer Gold- und Silbergefäße benutzt, ahmt dadurch den Ungläubigen nach. „Und wer einem Volk nachahmt, so ist er von ihnen.“
▪️8. Die Grundlage des Befehls, dass sich der Muslim von den Ungläubigen unterscheidet, ist eine Pflicht, solange es keinen Beweis gibt, der den Befehl von der Pflicht abwendet.
Ende der Erläuterung des 14. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/122-123)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(02. Al-Muḥarram 1440, 12.09.2018)
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📚 15. Ḥadīth:
Umm Salamah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Derjenige, der aus einem Silbergefäß trinkt, der zerrt/füllt/rauscht in seinem Bauch das Feuer der Hölle.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 15. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Umm Salamah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 15. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (5634) und Muslim (2065) überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 15. Ḥadīth:
▪️1. Das Verbot, aus Silbergefäßen zu trinken. Und was Goldgefäße angeht, so sind sie eher von dem Verbot betroffen. Und das kommt in der islamischen Gesetzgebung oft vor, dass eine Sache erwähnt und eine andere Sache, die gleich ist oder eher angesprochen werden sollte, nicht erwähnt wird, weil sich mit dem niedrigeren begnügt wird.
Im Quran heißt es: „Und Er hat euch Kleider gemacht, die euch vor der Hitze schützen.“ [16:81] Was die Kälte angeht, so ist es eher, dass man sich mit Kleidern davor schützt.
▪️2. Die heftige Warnung für denjenigen, der aus Silber- und Goldgefäßen trinkt. So wird er die Strafe des Höllenfeuers in seinem Inneren zu hören bekommen.
▪️3. In dem Ḥadīth ist die Bestätigung der Strafe des Jenseits und dass diese mit dem Feuer zustande kommen wird.
▪️4. Die Strafe ist übereinstimmend mit der Tat. Derjenige, der seinen Gelüsten folgt und sein Inneres mit einem Trank aus Silber füllt, wird die Strafe des Höllenfeuers an der gleichehn Stelle (seines Körpers) vorfinden.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
Die Gelehrten hatten verschiedenen Ansichten, warum die Verwendung von Gold und Silber verboten wurde.
1. Manche sagten, dass der Hochmut und die Erniedrigung und Angeberei vor den Bedürftigen ein Grund sind.
2. Andere waren der Ansicht, dass es einen erzieherischen Grund hat.
3. Und anderen vertraten die Meinung, dass der Grund darin liegt, dass Gold und Silber als Währung verwendet werden.
Ende der Erläuterung des 15. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/124-125)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(02. Al-Muḥarram 1440, 12.09.2018)
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Umm Salamah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Derjenige, der aus einem Silbergefäß trinkt, der zerrt/füllt/rauscht in seinem Bauch das Feuer der Hölle.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 15. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Umm Salamah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 15. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (5634) und Muslim (2065) überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 15. Ḥadīth:
▪️1. Das Verbot, aus Silbergefäßen zu trinken. Und was Goldgefäße angeht, so sind sie eher von dem Verbot betroffen. Und das kommt in der islamischen Gesetzgebung oft vor, dass eine Sache erwähnt und eine andere Sache, die gleich ist oder eher angesprochen werden sollte, nicht erwähnt wird, weil sich mit dem niedrigeren begnügt wird.
Im Quran heißt es: „Und Er hat euch Kleider gemacht, die euch vor der Hitze schützen.“ [16:81] Was die Kälte angeht, so ist es eher, dass man sich mit Kleidern davor schützt.
▪️2. Die heftige Warnung für denjenigen, der aus Silber- und Goldgefäßen trinkt. So wird er die Strafe des Höllenfeuers in seinem Inneren zu hören bekommen.
▪️3. In dem Ḥadīth ist die Bestätigung der Strafe des Jenseits und dass diese mit dem Feuer zustande kommen wird.
▪️4. Die Strafe ist übereinstimmend mit der Tat. Derjenige, der seinen Gelüsten folgt und sein Inneres mit einem Trank aus Silber füllt, wird die Strafe des Höllenfeuers an der gleichehn Stelle (seines Körpers) vorfinden.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
Die Gelehrten hatten verschiedenen Ansichten, warum die Verwendung von Gold und Silber verboten wurde.
1. Manche sagten, dass der Hochmut und die Erniedrigung und Angeberei vor den Bedürftigen ein Grund sind.
2. Andere waren der Ansicht, dass es einen erzieherischen Grund hat.
3. Und anderen vertraten die Meinung, dass der Grund darin liegt, dass Gold und Silber als Währung verwendet werden.
Ende der Erläuterung des 15. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/124-125)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(02. Al-Muḥarram 1440, 12.09.2018)
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👍1
📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 5: Hadith 13-15
https://youtu.be/nCVYY1kyukI
Teil 5: Hadith 13-15
https://youtu.be/nCVYY1kyukI
YouTube
Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 5 (Hadith 13-15)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
5. Sitzung: Hadith 13-15
Themen:
- Das, was vom Vieh abgetrennt wird, während es lebt, so ist es unrein und verboten (ḥaram).
- Das Trinken aus Gold- und Silbergefäßen: Erlaubt oder Verboten?
…
5. Sitzung: Hadith 13-15
Themen:
- Das, was vom Vieh abgetrennt wird, während es lebt, so ist es unrein und verboten (ḥaram).
- Das Trinken aus Gold- und Silbergefäßen: Erlaubt oder Verboten?
…
📚 16. Ḥadīth:
Ibn ʿAbbās - möge Aḷḷāh mit beiden zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn die (Tier)Haut gegerbt wurde, ist sie rein.“
📗 Überliefert von Muslim.
Und bei den Vier steht: „Welche (Tier)Haut auch immer gegerbt wird [...].“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 16. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Ibn ʿAbbās (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 7. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die beiden Ḥadīthe sind authentisch.
Der erste Ḥadīth wurde von Muslim (366) und Abū Dāwūd (4123 überliefert und der zweite Wortlaut von An-Nasāʾī (7/173) At-Tirmidhī (1728) und Ibn Majāh (3609).
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (1728)]
2. Abū Dāwūd hat den ersten Wortlaut überliefert und nicht den zweiten. Somit wurde der zweite Wortlaut nur von den anderen Drei überliefert.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Wahrscheinlich ist der zweite Wortlaut richtiger und genauer.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 16. Ḥadīth:
▪️1. Mit Gerben ist die Verarbeitung der Tierhaut gemeint, damit sie zu Leder wird. Das erfolgt mit bestimmten Stoffen, welche die Tierhaut erweichen.
▪️2. Wenn die Tierhaut gegerbt wurde, ist sie dadurch rein geworden. In dem Ḥadīth heißt es: „Wenn...“ und dieses „wenn“ ist eine Voraussetzung.
Ende der Erläuterung des 16. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/126)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(09. Al-Muḥarram 1440, 19.09.2018)
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Ibn ʿAbbās - möge Aḷḷāh mit beiden zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn die (Tier)Haut gegerbt wurde, ist sie rein.“
📗 Überliefert von Muslim.
Und bei den Vier steht: „Welche (Tier)Haut auch immer gegerbt wird [...].“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 16. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Ibn ʿAbbās (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 7. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die beiden Ḥadīthe sind authentisch.
Der erste Ḥadīth wurde von Muslim (366) und Abū Dāwūd (4123 überliefert und der zweite Wortlaut von An-Nasāʾī (7/173) At-Tirmidhī (1728) und Ibn Majāh (3609).
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (1728)]
2. Abū Dāwūd hat den ersten Wortlaut überliefert und nicht den zweiten. Somit wurde der zweite Wortlaut nur von den anderen Drei überliefert.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Wahrscheinlich ist der zweite Wortlaut richtiger und genauer.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 16. Ḥadīth:
▪️1. Mit Gerben ist die Verarbeitung der Tierhaut gemeint, damit sie zu Leder wird. Das erfolgt mit bestimmten Stoffen, welche die Tierhaut erweichen.
▪️2. Wenn die Tierhaut gegerbt wurde, ist sie dadurch rein geworden. In dem Ḥadīth heißt es: „Wenn...“ und dieses „wenn“ ist eine Voraussetzung.
Ende der Erläuterung des 16. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/126)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(09. Al-Muḥarram 1440, 19.09.2018)
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👍2
📚 17. Ḥadīth:
Salamah Ibn Al-Muḥabbiq - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Das Gerben der Haut des verendeten/verstorbenen Tieres macht sie rein.“
📗 Ibn Ḥibbān stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 17. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Salamah Ibn Al-Muḥabbiq (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Der Ḥadīth wurde von Ibn Ḥibbān (4522) überliefert.
1. Ibn Ḥajar ist anscheinend hier ein kleinen Fehler unterlaufen, da er den Ḥadīth Salamah Ibn Al-Muḥabbiq zugeschrieben hat. Jedoch wurde der Ḥadīth mit dem erwähnten Wortlaut von ʿĀʾischah überliefert (1290).
2. Von dem Ṣaḥābī Salamah Ibn Al-Muḥabbiq wurde kein Ḥadīth in Al-Bukhārī und Muslim überliefert.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Es gibt andere Überlieferungen, die den Ḥadīth (und seinen Text (Al-Matn)) bestätigen.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 17. Ḥadīth:
▪️1. Mit „verendeten/verstorbenen Tieres“ ist hier das Tier gemeint, dass von alleine gestorben ist oder nicht islamisch-korrekt geschächtet wurde.
Ende der Erläuterung des 17. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/127)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(09. Al-Muḥarram 1440, 19.09.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
Salamah Ibn Al-Muḥabbiq - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Das Gerben der Haut des verendeten/verstorbenen Tieres macht sie rein.“
📗 Ibn Ḥibbān stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 17. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Salamah Ibn Al-Muḥabbiq (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Der Ḥadīth wurde von Ibn Ḥibbān (4522) überliefert.
1. Ibn Ḥajar ist anscheinend hier ein kleinen Fehler unterlaufen, da er den Ḥadīth Salamah Ibn Al-Muḥabbiq zugeschrieben hat. Jedoch wurde der Ḥadīth mit dem erwähnten Wortlaut von ʿĀʾischah überliefert (1290).
2. Von dem Ṣaḥābī Salamah Ibn Al-Muḥabbiq wurde kein Ḥadīth in Al-Bukhārī und Muslim überliefert.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Es gibt andere Überlieferungen, die den Ḥadīth (und seinen Text (Al-Matn)) bestätigen.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 17. Ḥadīth:
▪️1. Mit „verendeten/verstorbenen Tieres“ ist hier das Tier gemeint, dass von alleine gestorben ist oder nicht islamisch-korrekt geschächtet wurde.
Ende der Erläuterung des 17. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/127)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(09. Al-Muḥarram 1440, 19.09.2018)
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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 6: Hadith 16-18
Das Gerben der Tierhaut
https://youtu.be/xxN9gLTet7g
Teil 6: Hadith 16-18
Das Gerben der Tierhaut
https://youtu.be/xxN9gLTet7g
YouTube
Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 6 (Hadith 16-18)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
6. Sitzung: Hadith 16-18
Themen:
- Wird die Tierhaut durch das Gerben rein?
- Allgemeines über das Gerben von Tierhaut.
Referent: Abu Suleyman
_______________________________________________________________…
6. Sitzung: Hadith 16-18
Themen:
- Wird die Tierhaut durch das Gerben rein?
- Allgemeines über das Gerben von Tierhaut.
Referent: Abu Suleyman
_______________________________________________________________…
📚 18. Ḥadīth:
Maymūnah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - berichtete: „Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - ging an einem Schaf vorbei, das sie (die Leute) zogen. Er sagte daraufhin: „Wenn ihr doch seine Haut nehmen würdet.“ Sie sagten: „Es ist tot.“ Er antwortete: „Das Wasser und die Akazie reinigen sie.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd und An-Nasāʾī.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 18. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Maymūnah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Überlieferungskette des Ḥadīth ist nicht authentisch.
Der Ḥadīth wurde von Abū Dāwūd (4126) und An-Nasāʾī (7/174) überliefert.
1. In der Überlieferungskette ist ʿAbduḷḷāh Ibn Mālik Ibn Ḥudhāfah und er ist unbekannt.
2. Ibn Ḥajar schwieg über die Authentizität des Ḥadīth.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth beinhaltet aufgrund von ʿAbduḷḷāh Ibn Mālik Ibn Ḥudhāfah Schwäche, da er unbekannt ist. Was aber den Text (Al-Matn)) angeht, so wurde er in authentischen Ḥadīth bestätigt, jedoch ohne den Zusatz: „Das Wasser und die Akazie reinigen sie.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus den letzten 3 Ḥadīthen:
▪️1. Der Ḥadīth von Ibn ʿAbbās (Nr. 16) deutet darauf hin, dass jegliche Tierhaut, die gegerbt wird, dadurch rein wird, abgesehen davon, ob das Tier zu Lebzeiten rein oder unrein war. Jedoch wird er durch den Ḥadīth von Maymūnah (Nr. 18) eingeschränkt.
▪️2. Der Ḥadīth von Salamah (bzw. von ʿĀʾischah) deutet darauf hin, dass das Gerben im allgemeinen die Tierhaut reinigt. Jedoch wird die Allgemeinheit durch den Ḥadīth von Maymūnah eingeschränkt.
▪️3. Der Ḥadīth von Maymūnah deutet darauf hin, dass das Gerben (nur) die Tierhaut des Schafes reinigt und ebenfalls jeder anderen Tiere, welche verzehrt werden dürfen und erlaubt (ḥalāl) sind. Die Allgemeinheit dieses Ḥadīth schränkt den Ḥadīth von Salamah ein.
▪️4. Das Gerben der Tierhaut darf durch alles Reine bearbeitet werden, was sie trocknet, reinigt und verhindert, dass sie verdirbt.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
Die Gelehrten hatten hinsichtlich der Reinheit der Tierhaut des verstorbenen Tieres verschiedenen Ansichten, wenn dieses Tier während der Lebzeiten rein war.
▪️ Imām Aḥmad vertrat dies Ansicht, dass die Tierhaut durch Gerben nicht rein wird, selbst wenn das Tier zu Lebzeiten rein war. Es ist lediglich erlaubt, es für trockenes/hartes zu benutzen. Das ist auch die Ansicht von ʿUmar, seinem Sohn ʿAbduḷḷāh, ʿImrān Ibn Ḥuṣayn und ʿĀʾischah.
Der Bewis hierfür ist der überlieferte Ḥadīth, in dem der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - einen Brief an den Stamm von Juhaynah schrieb, in dem es heißt: „Ich hatte euch die Haut des Verendeten erlaubt, wenn euch jedoch mein Brief erreicht, dann benutzt die Tierhaut des Verendeten nicht mehr...“ [Überliefert von Aḥmad und den Vier und Aḥmad sagte, dass die Überlieferungskette gut ist]
Dieser Ḥadīth hat die vorigen aufgehoben/abrogiert, in denen auf die Reinheit hingewiesen wurde.
▪️ Die drei anderen Imāme vertraten die Ansicht, dass die Tierhaut des Tieres, welches zu Lebzeiten rein war, durch Gerben rein wird, selbst wenn es tot ist.
Das ist u. a. auch die Ansicht von: Ibn ʿAbbās, Ibn Masʿūd und mehreren Tābiʿūn. [Siehe: „Al-Mughnī“]
Ende der Erläuterung des 18. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/128-129)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(09. Al-Muḥarram 1440, 19.09.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
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Maymūnah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - berichtete: „Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - ging an einem Schaf vorbei, das sie (die Leute) zogen. Er sagte daraufhin: „Wenn ihr doch seine Haut nehmen würdet.“ Sie sagten: „Es ist tot.“ Er antwortete: „Das Wasser und die Akazie reinigen sie.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd und An-Nasāʾī.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 18. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Maymūnah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Überlieferungskette des Ḥadīth ist nicht authentisch.
Der Ḥadīth wurde von Abū Dāwūd (4126) und An-Nasāʾī (7/174) überliefert.
1. In der Überlieferungskette ist ʿAbduḷḷāh Ibn Mālik Ibn Ḥudhāfah und er ist unbekannt.
2. Ibn Ḥajar schwieg über die Authentizität des Ḥadīth.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth beinhaltet aufgrund von ʿAbduḷḷāh Ibn Mālik Ibn Ḥudhāfah Schwäche, da er unbekannt ist. Was aber den Text (Al-Matn)) angeht, so wurde er in authentischen Ḥadīth bestätigt, jedoch ohne den Zusatz: „Das Wasser und die Akazie reinigen sie.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus den letzten 3 Ḥadīthen:
▪️1. Der Ḥadīth von Ibn ʿAbbās (Nr. 16) deutet darauf hin, dass jegliche Tierhaut, die gegerbt wird, dadurch rein wird, abgesehen davon, ob das Tier zu Lebzeiten rein oder unrein war. Jedoch wird er durch den Ḥadīth von Maymūnah (Nr. 18) eingeschränkt.
▪️2. Der Ḥadīth von Salamah (bzw. von ʿĀʾischah) deutet darauf hin, dass das Gerben im allgemeinen die Tierhaut reinigt. Jedoch wird die Allgemeinheit durch den Ḥadīth von Maymūnah eingeschränkt.
▪️3. Der Ḥadīth von Maymūnah deutet darauf hin, dass das Gerben (nur) die Tierhaut des Schafes reinigt und ebenfalls jeder anderen Tiere, welche verzehrt werden dürfen und erlaubt (ḥalāl) sind. Die Allgemeinheit dieses Ḥadīth schränkt den Ḥadīth von Salamah ein.
▪️4. Das Gerben der Tierhaut darf durch alles Reine bearbeitet werden, was sie trocknet, reinigt und verhindert, dass sie verdirbt.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
Die Gelehrten hatten hinsichtlich der Reinheit der Tierhaut des verstorbenen Tieres verschiedenen Ansichten, wenn dieses Tier während der Lebzeiten rein war.
▪️ Imām Aḥmad vertrat dies Ansicht, dass die Tierhaut durch Gerben nicht rein wird, selbst wenn das Tier zu Lebzeiten rein war. Es ist lediglich erlaubt, es für trockenes/hartes zu benutzen. Das ist auch die Ansicht von ʿUmar, seinem Sohn ʿAbduḷḷāh, ʿImrān Ibn Ḥuṣayn und ʿĀʾischah.
Der Bewis hierfür ist der überlieferte Ḥadīth, in dem der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - einen Brief an den Stamm von Juhaynah schrieb, in dem es heißt: „Ich hatte euch die Haut des Verendeten erlaubt, wenn euch jedoch mein Brief erreicht, dann benutzt die Tierhaut des Verendeten nicht mehr...“ [Überliefert von Aḥmad und den Vier und Aḥmad sagte, dass die Überlieferungskette gut ist]
Dieser Ḥadīth hat die vorigen aufgehoben/abrogiert, in denen auf die Reinheit hingewiesen wurde.
▪️ Die drei anderen Imāme vertraten die Ansicht, dass die Tierhaut des Tieres, welches zu Lebzeiten rein war, durch Gerben rein wird, selbst wenn es tot ist.
Das ist u. a. auch die Ansicht von: Ibn ʿAbbās, Ibn Masʿūd und mehreren Tābiʿūn. [Siehe: „Al-Mughnī“]
Ende der Erläuterung des 18. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/128-129)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(09. Al-Muḥarram 1440, 19.09.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 7: Hadith 19 - 21
- Die Benutzung der Gefäße der Nicht-Muslime
- Der Beweis derjenigen, die sagen, dass Alkohol unrein ist
https://youtu.be/uY2L-_7ZoeA
Teil 7: Hadith 19 - 21
- Die Benutzung der Gefäße der Nicht-Muslime
- Der Beweis derjenigen, die sagen, dass Alkohol unrein ist
https://youtu.be/uY2L-_7ZoeA
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Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 7 (Hadith 19-21)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
7. Sitzung: Hadith 19-21
Themen:
- Das Essen aus den Gefäßen der Schritfbesitzer (Juden und Christen).
- Ist es erlaubt Wasser in einem Behälter aus gegerbtem Tierleder zu aufzubewahren?
- Das reparieren…
7. Sitzung: Hadith 19-21
Themen:
- Das Essen aus den Gefäßen der Schritfbesitzer (Juden und Christen).
- Ist es erlaubt Wasser in einem Behälter aus gegerbtem Tierleder zu aufzubewahren?
- Das reparieren…
📚 19. Ḥadīth:
Abū Thaʿlabah Al-Khuschanī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass er sagte: „O Gesandter Aḷḷāhs, wir leben in einem Land vom Volk der Buchbesitzer. Können wir aus ihren Gefäßen essen?“ Er antwortete: „Esst nicht daraus, außer wenn ihr nichts anderes findet. Dann wascht sie und esst daraus.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 19. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū Thaʿlabah Al-Khuschanī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (5478, 5488 und 5496) und Muslim (1930) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde von Al-Bukhārī an mehreren Stellen seines Werkes über Abū Idrīs Al-Khaulānī, einem der bekannten Überlieferer aus der Levante (Bilād Asch-Schām), überliefert, da sich Abū Thaʿlabah dort niederließ und verstarb.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 19. Ḥadīth:
▪️1. Mit „Volk“ ist eine Gruppe von Menschen gemeint und hierbei sind auch Frauen mit einbezogen.
▪️2. Die Untersagung aus den Gefäßen der Leute der Schrift – die Juden und Christen – zu essen und zu trinken, da sie sich vor Unreinheiten (An-Najāsāt), wie Schweinefleisch oder Alkohol, nicht fernhalten. Von daher ist es sicherer, ihre Gefäßen zu meiden.
▪️3. Sich von den Gefäßen der Götzendiener und restlichen Ungläubigen fernzuhalten, so wird noch eher darauf hingewiesen, da die Leute der Schrift näher an der Wahrheit sind als sie.
▪️4. Aus dem Ḥadīth entnimmt man die Erlaubnis, gemeinsame Interessen und gemeinsames Wohl mit den Nicht-Muslimen auszutauschen, denn dies beinhaltet lediglich gegenseitigen Austausch hinsichtlich der weltlichen Angelegenheiten und darin besteht keine innere Neigung zu ihrem Glauben.
▪️5. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man den Beweis der Unreinheit des Alkohols. In einer Überlieferung heißt es: „Wir sind mit den Leuten der Schrift benachbart und sie kochen in ihren Töpfen Schweinefleisch und trinken aus ihren Gefäßen Alkohol. Daraufhin sagte der Gesandte Aḷḷāhs - Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wenn ihr etwas anderes findet, dann esst und trinkt daraus. Und wenn ihr nichts anderes findet, dann wascht sie mit Wasser und esst und trinkt (daraus).“ [Überliefert von Muslim (1930) und Abū Dāwūd (3839), von dem der Wortlaut ist.]
Diesen Ḥadīth führten Abū Sulaymān Al-Khaṭṭābī (gest. 388 n. H.) in „Maʿālim As-Sunan“ (4/257) und Ibn Daqīq Al-ʿĪd (gest. 702 n. H.) in „Naṣb Ar-Rāyah“ (1/90) als Beweis an, dass Alkohol unrein (najis) ist.
Ende der Erläuterung des 19. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/130-131)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Al-Muḥarram 1440, 26.09.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
Abū Thaʿlabah Al-Khuschanī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass er sagte: „O Gesandter Aḷḷāhs, wir leben in einem Land vom Volk der Buchbesitzer. Können wir aus ihren Gefäßen essen?“ Er antwortete: „Esst nicht daraus, außer wenn ihr nichts anderes findet. Dann wascht sie und esst daraus.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 19. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū Thaʿlabah Al-Khuschanī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (5478, 5488 und 5496) und Muslim (1930) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde von Al-Bukhārī an mehreren Stellen seines Werkes über Abū Idrīs Al-Khaulānī, einem der bekannten Überlieferer aus der Levante (Bilād Asch-Schām), überliefert, da sich Abū Thaʿlabah dort niederließ und verstarb.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 19. Ḥadīth:
▪️1. Mit „Volk“ ist eine Gruppe von Menschen gemeint und hierbei sind auch Frauen mit einbezogen.
▪️2. Die Untersagung aus den Gefäßen der Leute der Schrift – die Juden und Christen – zu essen und zu trinken, da sie sich vor Unreinheiten (An-Najāsāt), wie Schweinefleisch oder Alkohol, nicht fernhalten. Von daher ist es sicherer, ihre Gefäßen zu meiden.
▪️3. Sich von den Gefäßen der Götzendiener und restlichen Ungläubigen fernzuhalten, so wird noch eher darauf hingewiesen, da die Leute der Schrift näher an der Wahrheit sind als sie.
▪️4. Aus dem Ḥadīth entnimmt man die Erlaubnis, gemeinsame Interessen und gemeinsames Wohl mit den Nicht-Muslimen auszutauschen, denn dies beinhaltet lediglich gegenseitigen Austausch hinsichtlich der weltlichen Angelegenheiten und darin besteht keine innere Neigung zu ihrem Glauben.
▪️5. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man den Beweis der Unreinheit des Alkohols. In einer Überlieferung heißt es: „Wir sind mit den Leuten der Schrift benachbart und sie kochen in ihren Töpfen Schweinefleisch und trinken aus ihren Gefäßen Alkohol. Daraufhin sagte der Gesandte Aḷḷāhs - Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wenn ihr etwas anderes findet, dann esst und trinkt daraus. Und wenn ihr nichts anderes findet, dann wascht sie mit Wasser und esst und trinkt (daraus).“ [Überliefert von Muslim (1930) und Abū Dāwūd (3839), von dem der Wortlaut ist.]
Diesen Ḥadīth führten Abū Sulaymān Al-Khaṭṭābī (gest. 388 n. H.) in „Maʿālim As-Sunan“ (4/257) und Ibn Daqīq Al-ʿĪd (gest. 702 n. H.) in „Naṣb Ar-Rāyah“ (1/90) als Beweis an, dass Alkohol unrein (najis) ist.
Ende der Erläuterung des 19. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/130-131)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Al-Muḥarram 1440, 26.09.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus