📚 Kapitel 33:
Die Bestätigung des Anblicks Aḷḷāhs - erhaben ist Er - am Tage der Auferstehung
⬇️
https://www.youtube.com/watch?v=MLk1tmqmXHU&list=PLeYVprv_A9osUVHwwPz-J21erIjFWFsYM&index=29
Die Bestätigung des Anblicks Aḷḷāhs - erhaben ist Er - am Tage der Auferstehung
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Kitab at-Tauhid: Die 40 Hadithe von Ibn Khuzayma Teil 33
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📚 Kapitel 34:
Die Bestätigung, dass Aḷḷāh mit den Dienern am Tage der Auferstehung spricht
⬇️
https://www.youtube.com/watch?v=5olf6z4LWyw&list=PLeYVprv_A9osUVHwwPz-J21erIjFWFsYM&index=30
Die Bestätigung, dass Aḷḷāh mit den Dienern am Tage der Auferstehung spricht
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📚 Kapitel 35:
Die Bestätigung der Fürsprache für den Begeher der großen Sünden am Tage der Auferstehung und dass er unter dem Willen (Aḷḷāhs) steht
⬇️
https://www.youtube.com/watch?v=SydAj243__s&list=PLeYVprv_A9osUVHwwPz-J21erIjFWFsYM&index=31
Die Bestätigung der Fürsprache für den Begeher der großen Sünden am Tage der Auferstehung und dass er unter dem Willen (Aḷḷāhs) steht
⬇️
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📚 Kapitel 36:
Der Glaube an die Brücke (Aṣ-Ṣirāṭ) und die Zustände der Diener bei dessen Überquerung
⬇️
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Der Glaube an die Brücke (Aṣ-Ṣirāṭ) und die Zustände der Diener bei dessen Überquerung
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📚 Kapitel 37:
Was authentisch überliefert wurde über die gastliche Aufnahme der Paradiesbewohner
⬇️
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Was authentisch überliefert wurde über die gastliche Aufnahme der Paradiesbewohner
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📚 Kapitel 38:
Was authentisch überliefert wurde über den Unterschied der Strafe der Höllenbewohner
⬇️
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📚 Kapitel 39:
Der Glaube (Īmān) an das beschlossene Urteil (Qaḍāʾ) und die göttliche Vorherbestimmung (Qadar) Aḷḷāhs - erhaben ist Er -
⬇️
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Der Glaube (Īmān) an das beschlossene Urteil (Qaḍāʾ) und die göttliche Vorherbestimmung (Qadar) Aḷḷāhs - erhaben ist Er -
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📚 Kapitel 40:
Die Schutzsuche bei den schönsten Namen Aḷḷāhs und Seinen vollkommen Attributen
⬇️
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Die Schutzsuche bei den schönsten Namen Aḷḷāhs und Seinen vollkommen Attributen
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Kitab at-Tauhid: Die 40 Hadithe von Ibn Khuzayma Teil 40
Unterrichtsreihe Die 40 Hadithe von Ibn Khuzayma Teil 40
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Das ist die Playlist der Unterrichte von #Kitab_At_Tauhid von Imam #Ibn_Khuzayma
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#Nutzen_aus_Bulugh_al_Maram
📚 Erläuterung Hadith Nr. 1.
➡️ Buch der Reinigung
Nutzen:
▪️ „Buch“ (arab. „Kitāb“): Etwas, was auf einem Papier oder Blatt niedergeschrieben wurde, um es u. a. an andere weiterzugeben und ihnen davon zu berichten. Die Gelehrten sammeln darin Kapitel und Abschnitte.
▪️ „Reinigung“ (arab. „Aṭ-Ṭahārah“) : Terminologisch/Sprachlich: Die Reinheit von äußerlichen und moralischen Unreinheiten.
Fachbegrifflich: Die Aufhebung der rituellen körperlichen Unreinheit mit Wasser oder Erde.
➡️ Kapitel: Die Wasserarten
Nutzen:
▪️ „Kapitel“ (arab: „Bāb“): Der Name von passenden Sätzen, unter denen Abschnitte und Themen aufgelistet werden.
▪️ „Wasserarten“ (arab. „Al-Miyāh“): Der Ursprung des Wassers ist aus dem Regenwasser, dem Brunnenwasser, den Meeren, Seen und Flüssen.
📚 1. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über das Meer sagte: „Sein Wasser ist rein und das Tote darin ist erlaubt (für den Verzehr).“
📗 Überliefert von den Vier und Ibn Abī Schaybah, von dem der Wortlaut stammt. Ibn Khuzaymah und At-Tirmidhī stuften ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 1. Hadith:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Dieser Ḥadīth ist authentisch (arab. „ṣaḥiḥ“).
1. At-Tirmidhī berichtete, dass er Al-Bukhārī nach ihm fragte und dieser antwortete: „Er ist ein authentischer Ḥadīth.“ [„Al-ʿIlal Al-Kabīr“ (1/135)]
2. At-Tirmidhī sagte: „Ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (69)]
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth ist authentisch.“
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh Al-Bassām sagte: „Dieser Ḥadīth wurde von mehr als 36 früheren Imāmen als authentisch eingestuft.“ [„Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/89)]
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 1. Hadith:
▪️ 1. Aṭ-Ṭahūr: Das reine Wasser, welches reinigend ist und für die rituelle Waschung benutzt werden kann.
▪️ 2. Das Meerwasser ist uneingeschränkt (selbst) rein und reinigt andere. Das ist die Ansicht fast aller Gelehrter, mit Ausnahme einer kleinen Meinungsverschiedenheit, die jedoch nicht berücksichtigt und betrachtet wird.
▪️ 3. Das Meerwasser reinigt die große und kleine rituelle Unreinheit und entfernt die Unreinheit, die auf die saubere Stelle/Ort, (den) Körper und (die) Kleidung gelangt.
▪️ 4. Wenn der Geschmack des Wasser, seine Farbe oder sein Geruch durch etwas sauberes (wie z. B. Tee oder Saft) verändert werden, so bleibt das Wasser weiterhin rein und reinigend (Ṭahūr), solange es weiterhin als Wasser angesehen wird, selbst wenn es stark salzig, sehr heiß oder sehr kalt ist.
▪️ 5. Das im Meer gestorbene Meerestier, welches nur im Wasser lebt, ist erlaubt (ḥalāl) und darf verzehrt werden.
▪️ 6. „Sein Wasser ist rein.“ Das bedeutet nicht, dass anderes Wasser nicht ebenfalls rein sein kann und die Reinheit ist nicht nur auf das Meereswasser beschränkt.
▪️ 7. Die Vorzüglichkeit der Erweiterung bei der Antwort einer Frage. So wurde der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - hier zwar nur nach dem Meereswasser befragt, jedoch weitete er die Antwort aus und ging auf ein weiteres Thema ein, weil er davon ausging, dass der Fragende auch darüber unwissend ist.
▪️ 8. Imām Asch-Schāfiʿī sagte über diesen Ḥadīth: „Er beinhaltet das halbe Wissen über die Reinheit.“
📚 Erläuterung Hadith Nr. 1.
➡️ Buch der Reinigung
Nutzen:
▪️ „Buch“ (arab. „Kitāb“): Etwas, was auf einem Papier oder Blatt niedergeschrieben wurde, um es u. a. an andere weiterzugeben und ihnen davon zu berichten. Die Gelehrten sammeln darin Kapitel und Abschnitte.
▪️ „Reinigung“ (arab. „Aṭ-Ṭahārah“) : Terminologisch/Sprachlich: Die Reinheit von äußerlichen und moralischen Unreinheiten.
Fachbegrifflich: Die Aufhebung der rituellen körperlichen Unreinheit mit Wasser oder Erde.
➡️ Kapitel: Die Wasserarten
Nutzen:
▪️ „Kapitel“ (arab: „Bāb“): Der Name von passenden Sätzen, unter denen Abschnitte und Themen aufgelistet werden.
▪️ „Wasserarten“ (arab. „Al-Miyāh“): Der Ursprung des Wassers ist aus dem Regenwasser, dem Brunnenwasser, den Meeren, Seen und Flüssen.
📚 1. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über das Meer sagte: „Sein Wasser ist rein und das Tote darin ist erlaubt (für den Verzehr).“
📗 Überliefert von den Vier und Ibn Abī Schaybah, von dem der Wortlaut stammt. Ibn Khuzaymah und At-Tirmidhī stuften ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 1. Hadith:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Dieser Ḥadīth ist authentisch (arab. „ṣaḥiḥ“).
1. At-Tirmidhī berichtete, dass er Al-Bukhārī nach ihm fragte und dieser antwortete: „Er ist ein authentischer Ḥadīth.“ [„Al-ʿIlal Al-Kabīr“ (1/135)]
2. At-Tirmidhī sagte: „Ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (69)]
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth ist authentisch.“
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh Al-Bassām sagte: „Dieser Ḥadīth wurde von mehr als 36 früheren Imāmen als authentisch eingestuft.“ [„Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/89)]
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 1. Hadith:
▪️ 1. Aṭ-Ṭahūr: Das reine Wasser, welches reinigend ist und für die rituelle Waschung benutzt werden kann.
▪️ 2. Das Meerwasser ist uneingeschränkt (selbst) rein und reinigt andere. Das ist die Ansicht fast aller Gelehrter, mit Ausnahme einer kleinen Meinungsverschiedenheit, die jedoch nicht berücksichtigt und betrachtet wird.
▪️ 3. Das Meerwasser reinigt die große und kleine rituelle Unreinheit und entfernt die Unreinheit, die auf die saubere Stelle/Ort, (den) Körper und (die) Kleidung gelangt.
▪️ 4. Wenn der Geschmack des Wasser, seine Farbe oder sein Geruch durch etwas sauberes (wie z. B. Tee oder Saft) verändert werden, so bleibt das Wasser weiterhin rein und reinigend (Ṭahūr), solange es weiterhin als Wasser angesehen wird, selbst wenn es stark salzig, sehr heiß oder sehr kalt ist.
▪️ 5. Das im Meer gestorbene Meerestier, welches nur im Wasser lebt, ist erlaubt (ḥalāl) und darf verzehrt werden.
▪️ 6. „Sein Wasser ist rein.“ Das bedeutet nicht, dass anderes Wasser nicht ebenfalls rein sein kann und die Reinheit ist nicht nur auf das Meereswasser beschränkt.
▪️ 7. Die Vorzüglichkeit der Erweiterung bei der Antwort einer Frage. So wurde der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - hier zwar nur nach dem Meereswasser befragt, jedoch weitete er die Antwort aus und ging auf ein weiteres Thema ein, weil er davon ausging, dass der Fragende auch darüber unwissend ist.
▪️ 8. Imām Asch-Schāfiʿī sagte über diesen Ḥadīth: „Er beinhaltet das halbe Wissen über die Reinheit.“
📚 Erläuterung Hadith Nr. 1. (Fortsetzung)
➡️ Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:
▪️ 1. Imām Abū Ḥanīfah vertrat die Ansicht, dass von den toten Meerestieren nur der Fisch und all seine Unterarten erlaubt sind. Was andere Meerestiere, wie z. B. Meereschlangen, Meereshunde usw. angeht, so erlaubte er diese nicht.
▪️ 2. Die bekannte Ansicht von Imām Aḥmad und seiner Rechtsschule besagt, dass alle Meerestiere erlaubt sind, mit Ausnahme von Fröschen, Schlangen und Krokodilen. Was den Frosch und die Schlange angeht, da sie ekelerregend und verwerflich (abstoßend) sind. Und was das Krokodil angeht, weil es Schneidezähne besitzt, mit denen es jagt.
▪️ 3. Imām Mālik und Imām Asch-Schāfiʿī vertraten die Ansicht, dass alle Arten von Meerestieren erlaubt sind, ohne etwas auszunehmen. Sie führten u. a. folgenden Vers als Beweis an: „Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres.“ [5:96]
Und sie nahmen ebenfalls den hier erwähnten Ḥadīth als Beweis.
Ende der Erläuterung des 1. Ḥadīth von Bulūġ Al-Marām.
📗 [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ von Schaykh ʿAbduḷḷāh Al-Bassām (1/89-91)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman (19. Dhul-Qi'dah 1439, 01.08.2018)
https://t.me/audios_durus
➡️ Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:
▪️ 1. Imām Abū Ḥanīfah vertrat die Ansicht, dass von den toten Meerestieren nur der Fisch und all seine Unterarten erlaubt sind. Was andere Meerestiere, wie z. B. Meereschlangen, Meereshunde usw. angeht, so erlaubte er diese nicht.
▪️ 2. Die bekannte Ansicht von Imām Aḥmad und seiner Rechtsschule besagt, dass alle Meerestiere erlaubt sind, mit Ausnahme von Fröschen, Schlangen und Krokodilen. Was den Frosch und die Schlange angeht, da sie ekelerregend und verwerflich (abstoßend) sind. Und was das Krokodil angeht, weil es Schneidezähne besitzt, mit denen es jagt.
▪️ 3. Imām Mālik und Imām Asch-Schāfiʿī vertraten die Ansicht, dass alle Arten von Meerestieren erlaubt sind, ohne etwas auszunehmen. Sie führten u. a. folgenden Vers als Beweis an: „Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres.“ [5:96]
Und sie nahmen ebenfalls den hier erwähnten Ḥadīth als Beweis.
Ende der Erläuterung des 1. Ḥadīth von Bulūġ Al-Marām.
📗 [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ von Schaykh ʿAbduḷḷāh Al-Bassām (1/89-91)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman (19. Dhul-Qi'dah 1439, 01.08.2018)
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❤1
📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 1 (Einleitung, Biographie, Hadith 1-3)
https://www.youtube.com/watch?v=WXr_KBSaQL4&feature=youtu.be
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Teil 1 (Einleitung, Biographie, Hadith 1-3)
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Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 1 (Einleitung, Biographie, Hadith 1-3)
#Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
1. Sitzung: Einleitung, Kurzbiografie und Erläuterung Hadith 1-3
Themen:
- Die Reinheit des Meerwassers
- Gibt es etwas, was das Wasser verschmutzen kann?
- Geruch, Geschmack, Farbe: Welches dieser…
1. Sitzung: Einleitung, Kurzbiografie und Erläuterung Hadith 1-3
Themen:
- Die Reinheit des Meerwassers
- Gibt es etwas, was das Wasser verschmutzen kann?
- Geruch, Geschmack, Farbe: Welches dieser…
Erläuterung Bulugh Al-Maram.pdf
558.5 KB
PDF für die Schüler, Hadith 1-6
📚 2. Ḥadīth:
Abū Saʿīd Al-Khudrī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Gewiss, das Wasser ist rein und nichts kann es verunreinigen.“
📗 Überliefert von den Drei. Aḥmad stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 2. Hadith:
▪️ Der Überlieferer: Abū Saʿīd Al-Khudrī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Es gibt Meinungsverschiedenheit über die Authentizität des Ḥadīth.
Der Ḥadīth hat eine Vorgeschichte: Die Ṣaḥābī fragten den Propheten über diesen Brunnen, der „Biʾr Buḍāʿah“ genannt wurde. In diesen Brunnen wurden schmutzige benutzte Tücher, Hundefleisch und Unreinheiten geworfen. Daraufhin antwortete ihnen der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und erwähnte den Ḥadīth.
Er wurde von Abū Dāwūd (66), An-Nasāʾī (326), At-Tirmidhī (66) und Aḥmad (11119) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (66)]
Und er hat ihn nicht als authentisch eingestuft, was bei ihm darauf hindeutet, dass eine gewisse Schwäche vorhanden ist.
2. In seiner Überlieferungskette ist ʿUbayduḷḷāh Ibn Rāfiʿ. Al-Bukhārī sagte über ihn: „Sein Zustand ist unbekannt.“
3. Der Ḥadīth wurde u. a. von Aḥmad und Yaḥyā Ibn Maʿīn als authentisch eingestuft. [Siehe: „At-Tahthīb“ (19/84) von Al-Mizzī und „Tuḥfatu Al-Aḥwathī“ (66)]
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: Dieser Ḥadīth ist, sowohl was die Überlieferungskette als auch was den Text angeht, nicht authentisch. Denn das, was in diesen Brunnen geworfen wurde, ist mit Sicherheit unrein.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 2. Hadith:
▪️ 1. Aṭ-Ṭahūr: Das reine Wasser, welches reinigend ist und für die rituelle Waschung benutzt werden kann. Dies wurde bereits im 1. Ḥadīth erwähnt.
▪️ 2. „...und nichts kann es verunreinigen.“ Dies ist beschränkt, solange nicht eine seiner drei Merkmale ändert: Geruch, Geschmack und Farbe.
📗 Ende der Erläuterung des 2. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/92)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(19. Dhul-Qi'dah 1439, 01.08.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
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Abū Saʿīd Al-Khudrī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Gewiss, das Wasser ist rein und nichts kann es verunreinigen.“
📗 Überliefert von den Drei. Aḥmad stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 2. Hadith:
▪️ Der Überlieferer: Abū Saʿīd Al-Khudrī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Es gibt Meinungsverschiedenheit über die Authentizität des Ḥadīth.
Der Ḥadīth hat eine Vorgeschichte: Die Ṣaḥābī fragten den Propheten über diesen Brunnen, der „Biʾr Buḍāʿah“ genannt wurde. In diesen Brunnen wurden schmutzige benutzte Tücher, Hundefleisch und Unreinheiten geworfen. Daraufhin antwortete ihnen der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und erwähnte den Ḥadīth.
Er wurde von Abū Dāwūd (66), An-Nasāʾī (326), At-Tirmidhī (66) und Aḥmad (11119) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (66)]
Und er hat ihn nicht als authentisch eingestuft, was bei ihm darauf hindeutet, dass eine gewisse Schwäche vorhanden ist.
2. In seiner Überlieferungskette ist ʿUbayduḷḷāh Ibn Rāfiʿ. Al-Bukhārī sagte über ihn: „Sein Zustand ist unbekannt.“
3. Der Ḥadīth wurde u. a. von Aḥmad und Yaḥyā Ibn Maʿīn als authentisch eingestuft. [Siehe: „At-Tahthīb“ (19/84) von Al-Mizzī und „Tuḥfatu Al-Aḥwathī“ (66)]
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: Dieser Ḥadīth ist, sowohl was die Überlieferungskette als auch was den Text angeht, nicht authentisch. Denn das, was in diesen Brunnen geworfen wurde, ist mit Sicherheit unrein.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 2. Hadith:
▪️ 1. Aṭ-Ṭahūr: Das reine Wasser, welches reinigend ist und für die rituelle Waschung benutzt werden kann. Dies wurde bereits im 1. Ḥadīth erwähnt.
▪️ 2. „...und nichts kann es verunreinigen.“ Dies ist beschränkt, solange nicht eine seiner drei Merkmale ändert: Geruch, Geschmack und Farbe.
📗 Ende der Erläuterung des 2. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/92)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(19. Dhul-Qi'dah 1439, 01.08.2018)
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📚 3. Ḥadīth:
Abū Umāmah Al-Bāhilī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Gewiss, nichts kann das Wasser verunreinigen, außer wenn etwas den Geruch, den Geschmack und die Farbe überwiegt.“
📗 Überliefert von Ibn Mājah. Abū Ḥātim stufte ihn als schwach ein.
Und bei Al-Bayhaqī steht: „Das Wasser ist rein, außer wenn sich Geruch, Geschmack oder Farbe, durch eine Unreinheit, die sich darin ereignet, verändert.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 3. Hadith:
▪️ Der Überlieferer: Abū Umāmah Al-Bāhilī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Überlieferungskette (Al-Isnād) des Ḥadīth ist nicht authentisch. Jedoch ist die Bedeutung des Ḥadīth-Textes (Al-Matn) richtig.
Er wurde von Ibn Mājah (521) überliefert. Der zweite Ḥadīth wurde von Al-Bayhaqī in „Al-Kubrā“ (1/259) überliefert.
1. In der Überlieferungskette von Ibn Mājah ist Rischdīn Ibn Saʿd und er wurde u. a. von An-Nasāʾī, Ibn Ḥibbān und Abū Ḥātim als schwach eingestuft. [Siehe: „Naṣb Ar-Rāyah“ (1/94)]
2. In der Überlieferungskette von Al-Bayhaqī ist u. a. Baqiyyatu Ibn Al-Walīd, der als Mudallis bezeichnet wurde. Al-Bayhaqī sagte selbst: „Der Ḥadīth ist nicht stark, jedoch kennen wir keine Meinungsverschiedenheit darüber, (dass) wenn das Wasser mit Unreinheit verändert wird, es unrein ist.“
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd stufte beide Ḥadīthe als schwach ein. Jedoch ist die Bedeutung des Ḥadīth-Textes (Al-Matn) richtig.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 3. Hadith:
▪️ 1. Aṭ-Ṭahūr: Das reine Wasser, welches reinigend ist und für die rituelle Waschung benutzt werden kann. Dies wurde bereits im 1. und 2. Ḥadīth erwähnt.
▪️ 2. Die Grundlage des Wasser ist die Reinheit und nichts kann es verunreinigen.
▪️ 3. Diese Allgemeinheit wird eingeschränkt, wenn das Wasser mit Unreinheit in Kontakt kommt und diese den Geruch, Geschmack oder die Farbe verändert/überwiegt. In diesem Fall wird das Wasser verunreinigt, egal ob es wenig oder viel ist.
▪️ 4. Was diese Allgemeinheit einschränkt, ist die Konsens der islamischen Gemeinschaft (Ummah), die besagt, dass das Wasser, welches durch Unreinheiten verändert wird, unrein ist.
▪️ 5. Der Ḥadīth bei Al-Bayhaqī ist zwar schwach, jedoch sagte u. a. An-Nawawī, dass Übereinkunft unter den Gelehrten besteht, dass nach diesem Zusatz gehandelt wird.
📗 Ende der Erläuterung des 3. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/93-94)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(19. Dhul-Qi'dah 1439, 01.08.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
Abū Umāmah Al-Bāhilī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Gewiss, nichts kann das Wasser verunreinigen, außer wenn etwas den Geruch, den Geschmack und die Farbe überwiegt.“
📗 Überliefert von Ibn Mājah. Abū Ḥātim stufte ihn als schwach ein.
Und bei Al-Bayhaqī steht: „Das Wasser ist rein, außer wenn sich Geruch, Geschmack oder Farbe, durch eine Unreinheit, die sich darin ereignet, verändert.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 3. Hadith:
▪️ Der Überlieferer: Abū Umāmah Al-Bāhilī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Überlieferungskette (Al-Isnād) des Ḥadīth ist nicht authentisch. Jedoch ist die Bedeutung des Ḥadīth-Textes (Al-Matn) richtig.
Er wurde von Ibn Mājah (521) überliefert. Der zweite Ḥadīth wurde von Al-Bayhaqī in „Al-Kubrā“ (1/259) überliefert.
1. In der Überlieferungskette von Ibn Mājah ist Rischdīn Ibn Saʿd und er wurde u. a. von An-Nasāʾī, Ibn Ḥibbān und Abū Ḥātim als schwach eingestuft. [Siehe: „Naṣb Ar-Rāyah“ (1/94)]
2. In der Überlieferungskette von Al-Bayhaqī ist u. a. Baqiyyatu Ibn Al-Walīd, der als Mudallis bezeichnet wurde. Al-Bayhaqī sagte selbst: „Der Ḥadīth ist nicht stark, jedoch kennen wir keine Meinungsverschiedenheit darüber, (dass) wenn das Wasser mit Unreinheit verändert wird, es unrein ist.“
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd stufte beide Ḥadīthe als schwach ein. Jedoch ist die Bedeutung des Ḥadīth-Textes (Al-Matn) richtig.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 3. Hadith:
▪️ 1. Aṭ-Ṭahūr: Das reine Wasser, welches reinigend ist und für die rituelle Waschung benutzt werden kann. Dies wurde bereits im 1. und 2. Ḥadīth erwähnt.
▪️ 2. Die Grundlage des Wasser ist die Reinheit und nichts kann es verunreinigen.
▪️ 3. Diese Allgemeinheit wird eingeschränkt, wenn das Wasser mit Unreinheit in Kontakt kommt und diese den Geruch, Geschmack oder die Farbe verändert/überwiegt. In diesem Fall wird das Wasser verunreinigt, egal ob es wenig oder viel ist.
▪️ 4. Was diese Allgemeinheit einschränkt, ist die Konsens der islamischen Gemeinschaft (Ummah), die besagt, dass das Wasser, welches durch Unreinheiten verändert wird, unrein ist.
▪️ 5. Der Ḥadīth bei Al-Bayhaqī ist zwar schwach, jedoch sagte u. a. An-Nawawī, dass Übereinkunft unter den Gelehrten besteht, dass nach diesem Zusatz gehandelt wird.
📗 Ende der Erläuterung des 3. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/93-94)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(19. Dhul-Qi'dah 1439, 01.08.2018)
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📚4. Ḥadīth: (Teil 1)
ʿAbduḷḷāh Ibn ʿUmar - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn das Wasser so viel ist wie zwei Tonkrüge (Qullatayn), trägt es keine Unreinheit.“
Und in einem anderen Wortlaut steht: „[[...]] wird es nicht unrein.“
📗 Überliefert von den Vier. Ibn Khuzaymah und Ibn Ḥibbān stuften ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 4. Hadith:
▪️Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn ʿUmar (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch. Er wird als „Ḥadīth Al-Qullatayn“ bezeichnet.
Der Ḥadīth wurde von Abū Dāwūd (63), An-Nasāʾī (1/175), At-Tirmidhī (67) und Ibn Mājah (517) überliefert. Ibn Khuzaymah (92), Ibn Ḥibbān (1249) und Ibn Ḥibbān stuften ihn als authentisch (ṣaḥiḥ) ein.
1. Es gab Meinungsverschiedenheit über die Authentizität des Ḥadīth. Es wurde gesagt, dass der Ḥadīth „Shāth“ (isoliert, abweichend) ist, da er nur von Ibn ʿUmar überliefert wurde und von diesem wiederum hat ihn nur sein Sohn ʿUbayduḷḷāh überliefert. Und bei so einer wichtigen Thematik kann es nicht sein, dass nur eine Person davon erfahren hat. Diese Behauptung wird jedoch abgelehnt, da er von einem vertrauenswürdigen zum nächsten weitergegeben wurde und von daher gibt es keine Widersprüchlichkeiten in diesem Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Subul As-Salām“ (1/109)]
2. Es wurde gesagt, dass Al-Bayhaqī, Al-Mizzī und Ibn Taymiyyah ihn als „Mauquf“ (ein Ḥadīth der auf den Ṣaḥābī zurückzuführen ist) auf Ibn ʿUmar einstuften.
3. Imām At-Tirmidhī überlieferte den Ḥadīth, jedoch gab er kein Urteil darüber ab. Und das ist eine Seltenheit bei ihm und kommt bei ihm kaum vor. Nachdem er den Ḥadīth überlieferte, sagte er (jedoch): „Und das ist die Ansicht von Asch-Schāfiʿī, Aḥmad und Isḥāq.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (69)]
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd stufte den Ḥadīth als authentisch ein.
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ʿAbduḷḷāh Ibn ʿUmar - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn das Wasser so viel ist wie zwei Tonkrüge (Qullatayn), trägt es keine Unreinheit.“
Und in einem anderen Wortlaut steht: „[[...]] wird es nicht unrein.“
📗 Überliefert von den Vier. Ibn Khuzaymah und Ibn Ḥibbān stuften ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 4. Hadith:
▪️Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn ʿUmar (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch. Er wird als „Ḥadīth Al-Qullatayn“ bezeichnet.
Der Ḥadīth wurde von Abū Dāwūd (63), An-Nasāʾī (1/175), At-Tirmidhī (67) und Ibn Mājah (517) überliefert. Ibn Khuzaymah (92), Ibn Ḥibbān (1249) und Ibn Ḥibbān stuften ihn als authentisch (ṣaḥiḥ) ein.
1. Es gab Meinungsverschiedenheit über die Authentizität des Ḥadīth. Es wurde gesagt, dass der Ḥadīth „Shāth“ (isoliert, abweichend) ist, da er nur von Ibn ʿUmar überliefert wurde und von diesem wiederum hat ihn nur sein Sohn ʿUbayduḷḷāh überliefert. Und bei so einer wichtigen Thematik kann es nicht sein, dass nur eine Person davon erfahren hat. Diese Behauptung wird jedoch abgelehnt, da er von einem vertrauenswürdigen zum nächsten weitergegeben wurde und von daher gibt es keine Widersprüchlichkeiten in diesem Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Subul As-Salām“ (1/109)]
2. Es wurde gesagt, dass Al-Bayhaqī, Al-Mizzī und Ibn Taymiyyah ihn als „Mauquf“ (ein Ḥadīth der auf den Ṣaḥābī zurückzuführen ist) auf Ibn ʿUmar einstuften.
3. Imām At-Tirmidhī überlieferte den Ḥadīth, jedoch gab er kein Urteil darüber ab. Und das ist eine Seltenheit bei ihm und kommt bei ihm kaum vor. Nachdem er den Ḥadīth überlieferte, sagte er (jedoch): „Und das ist die Ansicht von Asch-Schāfiʿī, Aḥmad und Isḥāq.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (69)]
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd stufte den Ḥadīth als authentisch ein.
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📚4. Ḥadīth: (Teil 2)
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 4. Hadith:
▪️1. Al-Qullatayn: Das Gewicht von einer „Qullah“ wird mit ca. 94 Kilogramm berechnet.
▪️2. „...trägt es keine Unreinheit.“ Damit ist gemeint, dass das Wasser nicht mehr unrein (najis) werden kann, wenn es „Al-Qullatayn“ erreicht hat. Und es wurde gesagt, dass es die Unreinheit (An-Najāsah) abwehrt, indem sie sich in den Al-Qullatayn auflöst. Das ist (zumindest) die wörtliche Bedeutung (Al-Manṭūq) des Ḥadīth.
▪️3. Das, was von dem Ḥadīth verstanden wird (Al-Mafhūm) ist, dass was weniger als Al-Qullatayn ist, Unreinheit tragen kann.
▪️4. Es gibt zwei Formen von Unreinheit: Eine festgelegte und zu sehende Unreinheit und eine Unreinheit, die das Urteil hat (auch wenn sie nicht zu sehen ist). Näheres dazu folgt noch.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ 1. Die Imāme Abū Ḥanīfah, Asch-Schāfiʿī und Aḥmad vertraten die Ansicht, dass das wenige Wasser durch bloßes Berühren der Unreinheit unrein (najis) wird, selbst wenn sich dabei eines der drei Merkmale nicht verändert.
„Wenig“ wurde von Abū Ḥanīfah wie folgt definiert: Wenn eine Seite (des Wassers) bewegt wird, so bewegt sich auch die andere Seite.
Asch-Schāfiʿī und Aḥmad beschrieben „wenig“ mit alles, was weniger als Al-Qullatayn ist.
▪️ 2. Imām Mālik dagegen vertrat die Ansicht, dass das Wasser durch das bloße Berühren der Unreinheit nicht unrein wird, solange sich eines der drei Merkmale nicht verändert.
Dieser Ansicht waren auch die Thāhiriyyah und viele späteren Gelehrten, wie u. a. Ibn Taymiyyah, Ibn Al-Qayyim und Muḥammad Ibn ʿAbdil-Wahhāb und dessen Schüler.
Die erste Gruppe argumentierte mit dem Ḥadīth von Ibn ʿUmar und sie sagten, dass der Ḥadīth so verstanden werden muss (Al-Mafhūm), dass was weniger als Al-Qullatayn ist, durch das bloße Berühren unrein wird. Als Beweis führten sie auch den Ḥadīth an, in dem anbefohlen wird, dass man das Gefäß, in welches der Hund geleckt hat, ausschütten muss, selbst wenn sich keines der Merkmale verändert hat.
Die zweite Gruppe dagegen argumentierte wie folgt: Der Ḥadīth kann nicht zwingend verstanden werden, dass alles, was weniger als Al-Qullatayn ist, durch das bloße Berühren unrein wird. Und die Grundlagen besagen, dass das Wasser in seiner ursprünglichen Form und Wesen bleibt, solange die Unreinheit es nicht verändert und es bleibt von daher weiterhin gut. Im Qurān heißt es: „...Er erlaubt ihnen die guten Dinge.“ [7:157]
Und dieser Analogieschluss wird bei allem, was flüssig ist, angewendet, solange sich eines der drei Merkmale nicht verändert.
📗 Ende der Erläuterung des 4. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/95-99)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Dhul-Qi'dah 1439, 08.08.2018)
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➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 4. Hadith:
▪️1. Al-Qullatayn: Das Gewicht von einer „Qullah“ wird mit ca. 94 Kilogramm berechnet.
▪️2. „...trägt es keine Unreinheit.“ Damit ist gemeint, dass das Wasser nicht mehr unrein (najis) werden kann, wenn es „Al-Qullatayn“ erreicht hat. Und es wurde gesagt, dass es die Unreinheit (An-Najāsah) abwehrt, indem sie sich in den Al-Qullatayn auflöst. Das ist (zumindest) die wörtliche Bedeutung (Al-Manṭūq) des Ḥadīth.
▪️3. Das, was von dem Ḥadīth verstanden wird (Al-Mafhūm) ist, dass was weniger als Al-Qullatayn ist, Unreinheit tragen kann.
▪️4. Es gibt zwei Formen von Unreinheit: Eine festgelegte und zu sehende Unreinheit und eine Unreinheit, die das Urteil hat (auch wenn sie nicht zu sehen ist). Näheres dazu folgt noch.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ 1. Die Imāme Abū Ḥanīfah, Asch-Schāfiʿī und Aḥmad vertraten die Ansicht, dass das wenige Wasser durch bloßes Berühren der Unreinheit unrein (najis) wird, selbst wenn sich dabei eines der drei Merkmale nicht verändert.
„Wenig“ wurde von Abū Ḥanīfah wie folgt definiert: Wenn eine Seite (des Wassers) bewegt wird, so bewegt sich auch die andere Seite.
Asch-Schāfiʿī und Aḥmad beschrieben „wenig“ mit alles, was weniger als Al-Qullatayn ist.
▪️ 2. Imām Mālik dagegen vertrat die Ansicht, dass das Wasser durch das bloße Berühren der Unreinheit nicht unrein wird, solange sich eines der drei Merkmale nicht verändert.
Dieser Ansicht waren auch die Thāhiriyyah und viele späteren Gelehrten, wie u. a. Ibn Taymiyyah, Ibn Al-Qayyim und Muḥammad Ibn ʿAbdil-Wahhāb und dessen Schüler.
Die erste Gruppe argumentierte mit dem Ḥadīth von Ibn ʿUmar und sie sagten, dass der Ḥadīth so verstanden werden muss (Al-Mafhūm), dass was weniger als Al-Qullatayn ist, durch das bloße Berühren unrein wird. Als Beweis führten sie auch den Ḥadīth an, in dem anbefohlen wird, dass man das Gefäß, in welches der Hund geleckt hat, ausschütten muss, selbst wenn sich keines der Merkmale verändert hat.
Die zweite Gruppe dagegen argumentierte wie folgt: Der Ḥadīth kann nicht zwingend verstanden werden, dass alles, was weniger als Al-Qullatayn ist, durch das bloße Berühren unrein wird. Und die Grundlagen besagen, dass das Wasser in seiner ursprünglichen Form und Wesen bleibt, solange die Unreinheit es nicht verändert und es bleibt von daher weiterhin gut. Im Qurān heißt es: „...Er erlaubt ihnen die guten Dinge.“ [7:157]
Und dieser Analogieschluss wird bei allem, was flüssig ist, angewendet, solange sich eines der drei Merkmale nicht verändert.
📗 Ende der Erläuterung des 4. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/95-99)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Dhul-Qi'dah 1439, 08.08.2018)
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❤1
📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 2: Hadith 4-6
https://www.youtube.com/watch?v=vXN6Vv3di_c
Teil 2: Hadith 4-6
https://www.youtube.com/watch?v=vXN6Vv3di_c
YouTube
Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 2 (Hadith 4-6)
#Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
2. Sitzung: Hadith 4-6
Themen:
- Was bedeutet Qullatayn (zwei Tonkrüge) und welche Bedeutung haben sie im Fiqh des Wassers?
- Ist die Ganzkörperwaschung in stehendem Wasser erlaubt?
- Das gemeinsame…
2. Sitzung: Hadith 4-6
Themen:
- Was bedeutet Qullatayn (zwei Tonkrüge) und welche Bedeutung haben sie im Fiqh des Wassers?
- Ist die Ganzkörperwaschung in stehendem Wasser erlaubt?
- Das gemeinsame…
📚5. Ḥadīth:
➡️ Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Keiner von euch soll sich in stehendem Wasser waschen, wenn er im Zustand der großen rituellen Unreinheit ist.“
📗 Überliefert von Muslim.
Und bei Al-Bukhārī steht: „Keiner von euch soll in stehendes Wasser, welches nicht fließt, urinieren und sich dann darin waschen.“
Und bei Muslim steht: „[[...]] damit waschen.“
Und bei Abū Dāwūd steht: „Und man soll sich darin nicht für die Janābah (große rituelle Unreinheit) waschen.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 5. Hadith:
▪️Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Ḥadīthe sind authentisch.
Der erste Ḥadīth wurde von Muslim (283) überliefert, der zweite Wortlaut von Al-Bukhārī (239), der dritte von Muslim (282) und der letzte Wortlaut, welcher auch authentisch ist, von Abū Dāwūd (70).
1. Eine Faustregel: Die Ḥadīthe in den zwei „Ṣaḥīḥ-Werken“ (Al-Bukhārī und Muslim) sind authentisch.
Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Das, wobei sich die Leute des Wissens einig sind ist, dass es nach dem Qurān nichts authentischeres gibt, als die zwei Werke von Al-Bukhārī und Muslim.“ [Siehe: Majmūʿ Al-Fatāwā]
2. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: Der zweite Wortlaut von Muslim: „...damit waschen.“ ist authentischer als der Wortlaut von Al-Bukhārī: „...darin waschen.“, da er ihn mit (so) diesem Wortlaut alleine überlieferte.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 5. Hadith:
▪️1. Al-Janābah: Der Zustand der großen rituellen Unreinheit. Wer sich in diesem Zustand befindet, wird als „Junub“ bezichnet, egal ob männlich oder weiblich, Einzahl, Dual oder Mehrzahl. Und wer sich in diesem Zustand befindet, kann diesen nur mit der großen rituellen Ganzkörperwaschung aufheben (Al-Ghusl).
▪️2. Es ist untersagt/verboten, sich in stehendem Wasser/Gewässer zu waschen, wenn man sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit befindet.
▪️3. Diese Untersagung deutet auf das Verbot (At-Taḥrīm) hin.
▪️4. Diese Untersagung deutet daraufhin, dass das Wasser dadurch verdirbt/schlecht wird.
▪️5. Die Untersagung, in stehendes Wasser zu urinieren.
▪️6. Diese Untersagung deutet daraufhin, dass das Wasser dadurch verdirbt/schlecht wird.
▪️7. Das Offensichtliche des Ḥadīth weist daraufhin, dass es keinen Unterschied gibt, ob das Wasser hierbei wenig oder viel ist.
▪️8. Die Untersagung, die große rituelle Ganzkörperwaschung (Al-Ghusl) in stehendem Wasser zu vollziehen oder darin zu urinieren ist nicht allgemein. Große Gewässer sind hier laut Konsens ausgeschlossen.
▪️9. Aus den verschiedenen Überlieferungen entnimmt man, dass alle erwähnten Formen untersagt sind:
1.In das Wasser einzutauchen
2.gleichzeitig darin zu urinieren und sich darin zu waschen
3.oder nur eines der beiden.
▪️10. Dieser Untersagung werden auch der Stuhlgang und das Reinigen der Geschlechtsteile (Al-Istinjāʾ) in stehendem Wasser hinzugefügt.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️1. Die Gelehrten waren sich uneinig, ob sich diese Untersagung auf das Verbot (At-Taḥrīm) oder die Unerwünschtheit (Al-Karāhah) bezieht.
1. Die Mālikiyyah vertraten die Ansicht, dass dies unerwünscht (makrūh) ist, weil ihrer Ansicht nach das Wasser weiterhin rein bleibt.
2. Die Ḥanābilah und Thāhiriyyah waren der Ansicht, dass dies verboten (ḥaram) ist.
3. Und einige Gelehrten vertraten die Ansicht, dass es bei wenig Wasser verboten und bei viel Wasser unerwünscht ist.
Das Offensichtliche des Ḥadīth deutet jedoch auf das Verbot hin, egal ob das Wasser wenig oder viel ist.
Ausgenommen sind hierbei nur große Gewässer und dies laut Konsens der Gelehrten.
Ende der Erläuterung des 5. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/100-102)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Dhul-Qi'dah 1439, 08.08.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
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➡️ Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Keiner von euch soll sich in stehendem Wasser waschen, wenn er im Zustand der großen rituellen Unreinheit ist.“
📗 Überliefert von Muslim.
Und bei Al-Bukhārī steht: „Keiner von euch soll in stehendes Wasser, welches nicht fließt, urinieren und sich dann darin waschen.“
Und bei Muslim steht: „[[...]] damit waschen.“
Und bei Abū Dāwūd steht: „Und man soll sich darin nicht für die Janābah (große rituelle Unreinheit) waschen.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 5. Hadith:
▪️Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Ḥadīthe sind authentisch.
Der erste Ḥadīth wurde von Muslim (283) überliefert, der zweite Wortlaut von Al-Bukhārī (239), der dritte von Muslim (282) und der letzte Wortlaut, welcher auch authentisch ist, von Abū Dāwūd (70).
1. Eine Faustregel: Die Ḥadīthe in den zwei „Ṣaḥīḥ-Werken“ (Al-Bukhārī und Muslim) sind authentisch.
Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Das, wobei sich die Leute des Wissens einig sind ist, dass es nach dem Qurān nichts authentischeres gibt, als die zwei Werke von Al-Bukhārī und Muslim.“ [Siehe: Majmūʿ Al-Fatāwā]
2. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: Der zweite Wortlaut von Muslim: „...damit waschen.“ ist authentischer als der Wortlaut von Al-Bukhārī: „...darin waschen.“, da er ihn mit (so) diesem Wortlaut alleine überlieferte.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 5. Hadith:
▪️1. Al-Janābah: Der Zustand der großen rituellen Unreinheit. Wer sich in diesem Zustand befindet, wird als „Junub“ bezichnet, egal ob männlich oder weiblich, Einzahl, Dual oder Mehrzahl. Und wer sich in diesem Zustand befindet, kann diesen nur mit der großen rituellen Ganzkörperwaschung aufheben (Al-Ghusl).
▪️2. Es ist untersagt/verboten, sich in stehendem Wasser/Gewässer zu waschen, wenn man sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit befindet.
▪️3. Diese Untersagung deutet auf das Verbot (At-Taḥrīm) hin.
▪️4. Diese Untersagung deutet daraufhin, dass das Wasser dadurch verdirbt/schlecht wird.
▪️5. Die Untersagung, in stehendes Wasser zu urinieren.
▪️6. Diese Untersagung deutet daraufhin, dass das Wasser dadurch verdirbt/schlecht wird.
▪️7. Das Offensichtliche des Ḥadīth weist daraufhin, dass es keinen Unterschied gibt, ob das Wasser hierbei wenig oder viel ist.
▪️8. Die Untersagung, die große rituelle Ganzkörperwaschung (Al-Ghusl) in stehendem Wasser zu vollziehen oder darin zu urinieren ist nicht allgemein. Große Gewässer sind hier laut Konsens ausgeschlossen.
▪️9. Aus den verschiedenen Überlieferungen entnimmt man, dass alle erwähnten Formen untersagt sind:
1.In das Wasser einzutauchen
2.gleichzeitig darin zu urinieren und sich darin zu waschen
3.oder nur eines der beiden.
▪️10. Dieser Untersagung werden auch der Stuhlgang und das Reinigen der Geschlechtsteile (Al-Istinjāʾ) in stehendem Wasser hinzugefügt.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️1. Die Gelehrten waren sich uneinig, ob sich diese Untersagung auf das Verbot (At-Taḥrīm) oder die Unerwünschtheit (Al-Karāhah) bezieht.
1. Die Mālikiyyah vertraten die Ansicht, dass dies unerwünscht (makrūh) ist, weil ihrer Ansicht nach das Wasser weiterhin rein bleibt.
2. Die Ḥanābilah und Thāhiriyyah waren der Ansicht, dass dies verboten (ḥaram) ist.
3. Und einige Gelehrten vertraten die Ansicht, dass es bei wenig Wasser verboten und bei viel Wasser unerwünscht ist.
Das Offensichtliche des Ḥadīth deutet jedoch auf das Verbot hin, egal ob das Wasser wenig oder viel ist.
Ausgenommen sind hierbei nur große Gewässer und dies laut Konsens der Gelehrten.
Ende der Erläuterung des 5. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/100-102)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Dhul-Qi'dah 1439, 08.08.2018)
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📚 6. Ḥadīth:
Ein Mann, der ein Gefährte des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - war, berichtete: „Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - verbot, dass sich die Frau mit dem Rest(wasser) des Mannes wäscht oder der Mann mit dem Rest(wasser) der Frau. Vielmehr sollen beide zusammen (das Wasser mit den Händen) schöpfen.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd und An-Nasāʾī und die Überlieferungskette ist authentisch.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 6. Hadith:
▪️Der Überlieferer: Die Ṣaḥābah sind alle, ohne Ausnahme, vertrauenswürdig. Von daher ist es unproblematisch, dass hier der Ṣaḥābī nicht genannt wurde und unbekannt ist.
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (81) und An-Nasāʾī (1/130) überliefert.
Ibn Ḥajar stufte ihn als authentisch (ṣaḥīḥ) ein.
1. An-Nawawī erwähnte die Übereinkunft, dass dieser Ḥadīth schwach sei. Jedoch widerlegte Ibn Ḥajar diese Aussage und bezeichnete sie als merkwürdig, da die Überlieferer (allesamt) vertrauenswürdig sind.
2. Ibn ʾAbdil-Hādī erwähnte in „Al-Muḥarrar“, dass Imām Al-Ḥumaydī den Ḥadīth als authentisch einstufte.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass der Ḥadīth authentisch ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 6. Hadith:
▪️1. Die Untersagung, dass sich der Mann mit dem Restwasser der Frau wäscht.
▪️2. Die Untersagung, dass sich die Frau mit dem Restwasser des Mannes wäscht.
▪️3. Was erlaubt ist, ist dass beide zusammen das Wasser mit den Händen schöpfen.
▪️4. Mit Mann und Frau sind in diesem Ḥadīth nicht Mann und Frau gemeint, die sich fremd sind. Vielmehr sind damit z. B. die Ehepaare gemeint.
Ende der Erläuterung des 6. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/103-104)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Dhul-Qi'dah 1439, 08.08.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
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Ein Mann, der ein Gefährte des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - war, berichtete: „Der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - verbot, dass sich die Frau mit dem Rest(wasser) des Mannes wäscht oder der Mann mit dem Rest(wasser) der Frau. Vielmehr sollen beide zusammen (das Wasser mit den Händen) schöpfen.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd und An-Nasāʾī und die Überlieferungskette ist authentisch.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 6. Hadith:
▪️Der Überlieferer: Die Ṣaḥābah sind alle, ohne Ausnahme, vertrauenswürdig. Von daher ist es unproblematisch, dass hier der Ṣaḥābī nicht genannt wurde und unbekannt ist.
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (81) und An-Nasāʾī (1/130) überliefert.
Ibn Ḥajar stufte ihn als authentisch (ṣaḥīḥ) ein.
1. An-Nawawī erwähnte die Übereinkunft, dass dieser Ḥadīth schwach sei. Jedoch widerlegte Ibn Ḥajar diese Aussage und bezeichnete sie als merkwürdig, da die Überlieferer (allesamt) vertrauenswürdig sind.
2. Ibn ʾAbdil-Hādī erwähnte in „Al-Muḥarrar“, dass Imām Al-Ḥumaydī den Ḥadīth als authentisch einstufte.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass der Ḥadīth authentisch ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 6. Hadith:
▪️1. Die Untersagung, dass sich der Mann mit dem Restwasser der Frau wäscht.
▪️2. Die Untersagung, dass sich die Frau mit dem Restwasser des Mannes wäscht.
▪️3. Was erlaubt ist, ist dass beide zusammen das Wasser mit den Händen schöpfen.
▪️4. Mit Mann und Frau sind in diesem Ḥadīth nicht Mann und Frau gemeint, die sich fremd sind. Vielmehr sind damit z. B. die Ehepaare gemeint.
Ende der Erläuterung des 6. Ḥadīth. [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/103-104)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(16. Dhul-Qi'dah 1439, 08.08.2018)
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