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Aufgenomme Audios verschiedener Unterrichtsreihen und Vorträge von Abu Suleyman.

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📚 Kapitel 28:

Die große Fürsprache des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - für die Leute des Mauqif und dies ist die lobenswerte Rangstellung in der Aussage des Erhabenen: „Vielleicht wird dich dein Herr zu einer lobenswerten (Rang)Stellung erwecken.“ (Al-Isrāʾ:79)
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#Nutzen_aus_Bulugh_al_Maram

📚 Erläuterung Hadith Nr. 1.

➡️ Buch der Reinigung

Nutzen
:
▪️ „Buch“ (arab. „Kitāb“): Etwas, was auf einem Papier oder Blatt niedergeschrieben wurde, um es u. a. an andere weiterzugeben und ihnen davon zu berichten. Die Gelehrten sammeln darin Kapitel und Abschnitte.

▪️ „Reinigung“ (arab. „Aṭ-Ṭahārah“) : Terminologisch/Sprachlich: Die Reinheit von äußerlichen und moralischen Unreinheiten.
Fachbegrifflich: Die Aufhebung der rituellen körperlichen Unreinheit mit Wasser oder Erde.

➡️ Kapitel: Die Wasserarten

Nutzen
:
▪️ „Kapitel“ (arab: „Bāb“): Der Name von passenden Sätzen, unter denen Abschnitte und Themen aufgelistet werden.
▪️ „Wasserarten“ (arab. „Al-Miyāh“): Der Ursprung des Wassers ist aus dem Regenwasser, dem Brunnenwasser, den Meeren, Seen und Flüssen.

📚 1. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über das Meer sagte: „Sein Wasser ist rein und das Tote darin ist erlaubt (für den Verzehr).“

📗 Überliefert von den Vier und Ibn Abī Schaybah, von dem der Wortlaut stammt. Ibn Khuzaymah und At-Tirmidhī stuften ihn als authentisch ein.

➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 1. Hadith:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Dieser Ḥadīth ist authentisch (arab. „ṣaḥiḥ“).
1. At-Tirmidhī berichtete, dass er Al-Bukhārī nach ihm fragte und dieser antwortete: „Er ist ein authentischer Ḥadīth.“ [„Al-ʿIlal Al-Kabīr“ (1/135)]
2. At-Tirmidhī sagte: „Ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (69)]
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth ist authentisch.“
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh Al-Bassām sagte: „Dieser Ḥadīth wurde von mehr als 36 früheren Imāmen als authentisch eingestuft.“ [„Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/89)]

➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 1. Hadith:
▪️ 1. Aṭ-Ṭahūr: Das reine Wasser, welches reinigend ist und für die rituelle Waschung benutzt werden kann.
▪️ 2. Das Meerwasser ist uneingeschränkt (selbst) rein und reinigt andere. Das ist die Ansicht fast aller Gelehrter, mit Ausnahme einer kleinen Meinungsverschiedenheit, die jedoch nicht berücksichtigt und betrachtet wird.
▪️ 3. Das Meerwasser reinigt die große und kleine rituelle Unreinheit und entfernt die Unreinheit, die auf die saubere Stelle/Ort, (den) Körper und (die) Kleidung gelangt.
▪️ 4. Wenn der Geschmack des Wasser, seine Farbe oder sein Geruch durch etwas sauberes (wie z. B. Tee oder Saft) verändert werden, so bleibt das Wasser weiterhin rein und reinigend (Ṭahūr), solange es weiterhin als Wasser angesehen wird, selbst wenn es stark salzig, sehr heiß oder sehr kalt ist.
▪️ 5. Das im Meer gestorbene Meerestier, welches nur im Wasser lebt, ist erlaubt (ḥalāl) und darf verzehrt werden.
▪️ 6. „Sein Wasser ist rein.“ Das bedeutet nicht, dass anderes Wasser nicht ebenfalls rein sein kann und die Reinheit ist nicht nur auf das Meereswasser beschränkt.
▪️ 7. Die Vorzüglichkeit der Erweiterung bei der Antwort einer Frage. So wurde der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - hier zwar nur nach dem Meereswasser befragt, jedoch weitete er die Antwort aus und ging auf ein weiteres Thema ein, weil er davon ausging, dass der Fragende auch darüber unwissend ist.
▪️ 8. Imām Asch-Schāfiʿī sagte über diesen Ḥadīth: „Er beinhaltet das halbe Wissen über die Reinheit.“
📚 Erläuterung Hadith Nr. 1. (Fortsetzung)

➡️ Die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten:

▪️ 1. Imām Abū Ḥanīfah vertrat die Ansicht, dass von den toten Meerestieren nur der Fisch und all seine Unterarten erlaubt sind. Was andere Meerestiere, wie z. B. Meereschlangen, Meereshunde usw. angeht, so erlaubte er diese nicht.
▪️ 2. Die bekannte Ansicht von Imām Aḥmad und seiner Rechtsschule besagt, dass alle Meerestiere erlaubt sind, mit Ausnahme von Fröschen, Schlangen und Krokodilen. Was den Frosch und die Schlange angeht, da sie ekelerregend und verwerflich (abstoßend) sind. Und was das Krokodil angeht, weil es Schneidezähne besitzt, mit denen es jagt.
▪️ 3. Imām Mālik und Imām Asch-Schāfiʿī vertraten die Ansicht, dass alle Arten von Meerestieren erlaubt sind, ohne etwas auszunehmen. Sie führten u. a. folgenden Vers als Beweis an: „Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres.“ [5:96]
Und sie nahmen ebenfalls den hier erwähnten Ḥadīth als Beweis.

Ende der Erläuterung des 1. Ḥadīth von Bulūġ Al-Marām.
📗 [Siehe: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ von Schaykh ʿAbduḷḷāh Al-Bassām (1/89-91)]

Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman (19. Dhul-Qi'dah 1439, 01.08.2018)


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