📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 14: Hadith 37 - 39
(- Das Fließenlassen des Wassers durch die Barthaare
- Wie viel Wasser verwendete der Prophet bei der Gebetswaschung?
- Die Menge eines Mudd's
- Die korrekte Reinigung der Ohren)
https://youtu.be/oh66Eh5Tqqs
Teil 14: Hadith 37 - 39
(- Das Fließenlassen des Wassers durch die Barthaare
- Wie viel Wasser verwendete der Prophet bei der Gebetswaschung?
- Die Menge eines Mudd's
- Die korrekte Reinigung der Ohren)
https://youtu.be/oh66Eh5Tqqs
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Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 14 (Hadith 37-39)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
14. Sitzung: Hadith 37-39
Referent: Abu Suleyman
_______________________________________________________________
Telegram-Kanal: https://t.me/islamstudy_hadith
oder:…
14. Sitzung: Hadith 37-39
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📚 38. Ḥadīth:
ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass dem Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - 2/3 Hände voll (Wasser) gebracht wurden. Daraufhin wischte/rieb er seine Unterarme.
📗 Überliefert von Aḥmad, und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 38. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 32. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Es gibt Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Authentizität des Ḥadīth, jedoch wurde er von mehreren Gelehrten als authentisch eingestuft.
Er wurde von Aḥmad (4/39) und Ibn Khuzaymah (118) überliefert.
1. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
2. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Es kam bei der Überlieferungskette zu Unstimmigkeiten, jedoch ist der Ḥadīth authentisch.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 38. Ḥadīth:
▪️1. Eine Hand voll (auf arab. „Mudd“) entspricht ungefähr 625 Gramm Weizen.
▪️2. Es ist erwünscht, bei der Gebetswaschung so wenig/viel Wasser zu benutzen, wie der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm. Und gleiches gilt auch bei der rituellen Ganzkörperwaschung und dass man hierbei auch nicht eher wenig Wasser benutzt.
▪️3. Es ist erwünscht, dass man bei der Gebetswaschung die Körperteile mit Wasser reibt und das gehört zu der angebrachten Vorgehensweise.
▪️4. Es ist besser, dass man sich bei der Gebetswaschung auf diese Menge Wasser beschränkt, um somit dem Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - nachzuahmen, und es spricht nichts dagegen, wenn man etwas mehr benutzt. Was jedoch die Verschwendung angeht, so ist das verboten.
ʿAmr Ibn Schuʿayb berichtete über seinen Vater, über seinen Großvater, dass dieser (Folgendes) berichtete: „Ein Wüstenaraber kam zum Gesandten Allahs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und fragte ihn über die Gebetswaschung. So zeigte er (der Prophet) sie ihm und nahm jeweils dreimal Wasser und sagte: ‚Das ist die Gebetswaschung! Wer das überschreitet, hat Schlechtes begangen, überschritten und Unrecht getan.‘“ [Überliefert von Aḥmad (6684), An-Nasāʾi (140) und Ibn Mājah (422)]
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten:
▪️ Die Gelehrten waren sich uneinig, ob die Reibung erwünscht oder verpflichtend ist.
- Imām Mālik vertrat die Ansicht, dass sie verpflichtend ist und er führte diesen Ḥadīth als Beweis an.
- Imām Aḥmad dagegen vertrat die Ansicht, dass sie nicht verpflichtend ist, da nichts überliefert wurde, was auf die Pflicht hindeutet. Und was die Handlung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - angeht, so weist das auf die Erwünschtheit (Al-Istiḥbāb) hin, und was vorgeschrieben ist, ist die Waschung und nicht die Reibung.
▪️ Wenn das Wasser jedoch nur durch Reibung an die Haut gelangt, dann ist in so einem Fall die Reibung verpflichtend.
Ende der Erläuterung des 38. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/178-179)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(20. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 28.11.2018)
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ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass dem Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - 2/3 Hände voll (Wasser) gebracht wurden. Daraufhin wischte/rieb er seine Unterarme.
📗 Überliefert von Aḥmad, und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 38. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 32. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Es gibt Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Authentizität des Ḥadīth, jedoch wurde er von mehreren Gelehrten als authentisch eingestuft.
Er wurde von Aḥmad (4/39) und Ibn Khuzaymah (118) überliefert.
1. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
2. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Es kam bei der Überlieferungskette zu Unstimmigkeiten, jedoch ist der Ḥadīth authentisch.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 38. Ḥadīth:
▪️1. Eine Hand voll (auf arab. „Mudd“) entspricht ungefähr 625 Gramm Weizen.
▪️2. Es ist erwünscht, bei der Gebetswaschung so wenig/viel Wasser zu benutzen, wie der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm. Und gleiches gilt auch bei der rituellen Ganzkörperwaschung und dass man hierbei auch nicht eher wenig Wasser benutzt.
▪️3. Es ist erwünscht, dass man bei der Gebetswaschung die Körperteile mit Wasser reibt und das gehört zu der angebrachten Vorgehensweise.
▪️4. Es ist besser, dass man sich bei der Gebetswaschung auf diese Menge Wasser beschränkt, um somit dem Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - nachzuahmen, und es spricht nichts dagegen, wenn man etwas mehr benutzt. Was jedoch die Verschwendung angeht, so ist das verboten.
ʿAmr Ibn Schuʿayb berichtete über seinen Vater, über seinen Großvater, dass dieser (Folgendes) berichtete: „Ein Wüstenaraber kam zum Gesandten Allahs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und fragte ihn über die Gebetswaschung. So zeigte er (der Prophet) sie ihm und nahm jeweils dreimal Wasser und sagte: ‚Das ist die Gebetswaschung! Wer das überschreitet, hat Schlechtes begangen, überschritten und Unrecht getan.‘“ [Überliefert von Aḥmad (6684), An-Nasāʾi (140) und Ibn Mājah (422)]
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten:
▪️ Die Gelehrten waren sich uneinig, ob die Reibung erwünscht oder verpflichtend ist.
- Imām Mālik vertrat die Ansicht, dass sie verpflichtend ist und er führte diesen Ḥadīth als Beweis an.
- Imām Aḥmad dagegen vertrat die Ansicht, dass sie nicht verpflichtend ist, da nichts überliefert wurde, was auf die Pflicht hindeutet. Und was die Handlung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - angeht, so weist das auf die Erwünschtheit (Al-Istiḥbāb) hin, und was vorgeschrieben ist, ist die Waschung und nicht die Reibung.
▪️ Wenn das Wasser jedoch nur durch Reibung an die Haut gelangt, dann ist in so einem Fall die Reibung verpflichtend.
Ende der Erläuterung des 38. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/178-179)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
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👍1
📚 39. Ḥadīth:
Und von ihm wurde berichtet, dass er den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sah, wie er für seine Ohren nicht das (Gleiche) Wasser nahm, welches er für seinen Kopf nahm.
📗 Überliefert von Al-Bayhaqī.
Bei Muslim wurde er auf diese Art mit (folgendem) Wortlaut überliefert: „Und er strich/wischte über seinen Kopf, nicht mit dem Rest(wasser) seiner Hände.“ Und dies ist der bestätigte (Wortlaut (Al-Maḥfūẓ)).
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 39. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 32. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die erste Überlieferung ist „Schāth“ (isoliert, abweichend). Die zweite dagegen ist richtig und authentisch.
Der erste Ḥadīth wurde von Al-Bayhaqī (1/65) überliefert, und der zweite von Muslim (236).
1. Al-Bayhaqī sagte über den Ḥadīth, nachdem er ihn überlieferte: „Das ist eine authentische (ṣaḥīḥ) Überlieferungskette.“
2. Ibn Ḥajar sagte, dass der zweite Ḥadīth der bestätigte Wortlaut (Al-Maḥfūẓ) ist. Und „Al-Maḥfūẓ“ bedeutet bei den Ḥadīth-Gelehrten das Gegenteil von „Schāth“. „Al-Maḥfūẓ“ heißt, dass jemand der vertrauenswürdiger ist, etwas anderes berichtet als jemand der (auch) vertrauenswürdig ist. Er (der Zweite) hat jedoch nicht die Stufe des Ersten erreicht.
Der Ḥadīth, der „Schāth“ ist, wird abgelehnt.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der erste Wortlaut ist „Schāth“, und der zweite ist „Al-Maḥfūẓ“. Und das Richtige ist, dass man kein frisches/neues Wasser für die Ohren nimmt.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 39. Ḥadīth:
▪️1. Im ersten Ḥadīth heißt es, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - neues/frisches Wasser für die Ohren nahm, um damit über sie zu streichen/wischen. Im zweiten Ḥadīth dagegen ist die Rede von neuem Wasser, welches er für das Streichen über den Kopf nahm. Und wie bereits erwähnt, ist die zweite Überlieferung authentischer.
▪️2. Im 33. Ḥadīth, den ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr überlieferte, heißt es: „Dann strich er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über seinen Kopf und legte seine Zeigefinger auf die Innenseite seiner Ohren und strich mit seinen Daumen über den äußeren Teil seiner Ohren.“
In diesem Ḥadīth wurde nicht erwähnt, dass er frisches/neues Wasser für die Ohren nahm.
▪️3. Die Ohren gehören sowohl sprachlich als auch islamisch-gesehen zum Kopf und von daher wird kein frisches Wasser für das Streichen über die Ohren genommen.
▪️4. Ibn Al-Qayyim sagte: „Er wurde nicht authentisch überliefert, dass er für seine Ohren frisches/neues Wasser nahm.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/194)]
▪️5. Der zweite Ḥadīth deutet darauf hin, dass man für das Streichen über den Kopf frisches Wasser nimmt und nicht das Restwasser der Hände benutzt.
Abū ʿIsā At-Tirmidhī sagte: „Und die meisten Leute des Wissens handeln danach (und sind der Ansicht), dass man für den Kopf frisches/neues Wasser nimmt.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (35)]
Ende der Erläuterung des 39. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/180)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(20. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 28.11.2018)
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Und von ihm wurde berichtet, dass er den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sah, wie er für seine Ohren nicht das (Gleiche) Wasser nahm, welches er für seinen Kopf nahm.
📗 Überliefert von Al-Bayhaqī.
Bei Muslim wurde er auf diese Art mit (folgendem) Wortlaut überliefert: „Und er strich/wischte über seinen Kopf, nicht mit dem Rest(wasser) seiner Hände.“ Und dies ist der bestätigte (Wortlaut (Al-Maḥfūẓ)).
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 39. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 32. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die erste Überlieferung ist „Schāth“ (isoliert, abweichend). Die zweite dagegen ist richtig und authentisch.
Der erste Ḥadīth wurde von Al-Bayhaqī (1/65) überliefert, und der zweite von Muslim (236).
1. Al-Bayhaqī sagte über den Ḥadīth, nachdem er ihn überlieferte: „Das ist eine authentische (ṣaḥīḥ) Überlieferungskette.“
2. Ibn Ḥajar sagte, dass der zweite Ḥadīth der bestätigte Wortlaut (Al-Maḥfūẓ) ist. Und „Al-Maḥfūẓ“ bedeutet bei den Ḥadīth-Gelehrten das Gegenteil von „Schāth“. „Al-Maḥfūẓ“ heißt, dass jemand der vertrauenswürdiger ist, etwas anderes berichtet als jemand der (auch) vertrauenswürdig ist. Er (der Zweite) hat jedoch nicht die Stufe des Ersten erreicht.
Der Ḥadīth, der „Schāth“ ist, wird abgelehnt.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der erste Wortlaut ist „Schāth“, und der zweite ist „Al-Maḥfūẓ“. Und das Richtige ist, dass man kein frisches/neues Wasser für die Ohren nimmt.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 39. Ḥadīth:
▪️1. Im ersten Ḥadīth heißt es, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - neues/frisches Wasser für die Ohren nahm, um damit über sie zu streichen/wischen. Im zweiten Ḥadīth dagegen ist die Rede von neuem Wasser, welches er für das Streichen über den Kopf nahm. Und wie bereits erwähnt, ist die zweite Überlieferung authentischer.
▪️2. Im 33. Ḥadīth, den ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr überlieferte, heißt es: „Dann strich er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über seinen Kopf und legte seine Zeigefinger auf die Innenseite seiner Ohren und strich mit seinen Daumen über den äußeren Teil seiner Ohren.“
In diesem Ḥadīth wurde nicht erwähnt, dass er frisches/neues Wasser für die Ohren nahm.
▪️3. Die Ohren gehören sowohl sprachlich als auch islamisch-gesehen zum Kopf und von daher wird kein frisches Wasser für das Streichen über die Ohren genommen.
▪️4. Ibn Al-Qayyim sagte: „Er wurde nicht authentisch überliefert, dass er für seine Ohren frisches/neues Wasser nahm.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/194)]
▪️5. Der zweite Ḥadīth deutet darauf hin, dass man für das Streichen über den Kopf frisches Wasser nimmt und nicht das Restwasser der Hände benutzt.
Abū ʿIsā At-Tirmidhī sagte: „Und die meisten Leute des Wissens handeln danach (und sind der Ansicht), dass man für den Kopf frisches/neues Wasser nimmt.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (35)]
Ende der Erläuterung des 39. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/180)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(20. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 28.11.2018)
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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 15: Hadith 40 - 42
(- Das Leuchten der Körperteile der Gebetswaschung am Jüngsten Tag
- Ist es Teil der Sunnah bzw. empfohlen, die Reinigung der Körperteile zu verlängern?
- Mit welcher Hand begann der Prophet grundsätzlich seine Handlungen?
- Das Beginnen mit der rechten Seite der Körperteile bei der Gebetswaschung.)
https://youtu.be/SgTurvWRkQE
Teil 15: Hadith 40 - 42
(- Das Leuchten der Körperteile der Gebetswaschung am Jüngsten Tag
- Ist es Teil der Sunnah bzw. empfohlen, die Reinigung der Körperteile zu verlängern?
- Mit welcher Hand begann der Prophet grundsätzlich seine Handlungen?
- Das Beginnen mit der rechten Seite der Körperteile bei der Gebetswaschung.)
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Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 15 (Hadith 40-42)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
15. Sitzung: Hadith 40-42
Referent: Abu Suleyman
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Telegram-Kanal: https://t.me/islamstudy_hadith
oder:…
15. Sitzung: Hadith 40-42
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📚 40. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass er den Gesandten Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagen hörte:
„Wahrlich, die Angehörigen meiner Gemeinschaft werden am Tage der Auferstehung aufgerufen und sie werden mit einem Mal auf der Stirn und einem Reifen am Fußgelenk - als Spuren der Gebetswaschung - erscheinen. Wer von euch sein leuchtendes Mal (durch die Gebetswaschung über die Pflichtstellen hinaus) verlängern kann, der soll es tun.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi und der Wortlaut ist von Muslim.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 40. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (136) und Muslim (236) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Nuʿaym Al-Mujmir über Abū Hurayrah überliefert.
2. Es wurde gesagt, dass der Wortlaut: „Wer von euch sein leuchtendes Mal (durch die Gebetswaschung über die Pflichtstellen hinaus) verlängern kann, der soll es tun.“ mudraj (das bedeutet, dass er von einem Überlieferer und nicht vom Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - stammt) Abū Hurayrah ist und von Nuʿaym Al-Mujmir hinzugefügt wurde. Ibn Ḥajar verwies darauf. [Siehe: „Fatḥ Al-Bārī“ (1/236)]
Dieser Ansicht sind viele späteren Gelehrten, wie u. a. Imām Ibn Taymiyyah [Siehe: „Majmūʿ Al-Fatāwā“ (1/279)] und Imām Ibn Al-Qayyim [Siehe: An-Nūniyyah (S. 231)].
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Das Richtige ist, dass dieser Wortlaut nicht mudraj ist und nicht von Abū Hurayrah stammt.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 40. Ḥadīth:
▪️1. Mit „Gemeinschaft“ (arab. Al-Ummah) ist eine Gruppe von Menschen gemeint, die entweder bestimmte Eigenschaften oder die gleichen Interessen oder die dieselbe Religion eint.
▪️2. „Der Tag der Auferstehung“: Er wurde so genannt, weil er der Tag ist, an dem die Menschen aus ihren Gräbern auferstehen.
▪️3. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man die Vorzüglichkeit der rituellen Gebetswaschung und dass sie ein Grund ist, um die ewige Glückseligkeit zu erlangen.
▪️4. Die Spuren der Körperteile der Gebetswaschung (werden) erleuchten.
▪️5. Dieser Vorzug ist nur speziell für die Gemeinschaft Muḥammads - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm.
▪️6. Die rituelle Gebetswaschung gehört zu den Besonderheiten der Gemeinschaft Muḥammads - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und sie war bei den vorigen Gemeinschaften nicht vorhanden. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Die rituelle Gebetswaschung gehört zu den Besonderheiten dieser Gemeinschaft…“ [Siehe: „Majmūʿ Al-Fatāwā“]
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass er den Gesandten Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagen hörte:
„Wahrlich, die Angehörigen meiner Gemeinschaft werden am Tage der Auferstehung aufgerufen und sie werden mit einem Mal auf der Stirn und einem Reifen am Fußgelenk - als Spuren der Gebetswaschung - erscheinen. Wer von euch sein leuchtendes Mal (durch die Gebetswaschung über die Pflichtstellen hinaus) verlängern kann, der soll es tun.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi und der Wortlaut ist von Muslim.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 40. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (136) und Muslim (236) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Nuʿaym Al-Mujmir über Abū Hurayrah überliefert.
2. Es wurde gesagt, dass der Wortlaut: „Wer von euch sein leuchtendes Mal (durch die Gebetswaschung über die Pflichtstellen hinaus) verlängern kann, der soll es tun.“ mudraj (das bedeutet, dass er von einem Überlieferer und nicht vom Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - stammt) Abū Hurayrah ist und von Nuʿaym Al-Mujmir hinzugefügt wurde. Ibn Ḥajar verwies darauf. [Siehe: „Fatḥ Al-Bārī“ (1/236)]
Dieser Ansicht sind viele späteren Gelehrten, wie u. a. Imām Ibn Taymiyyah [Siehe: „Majmūʿ Al-Fatāwā“ (1/279)] und Imām Ibn Al-Qayyim [Siehe: An-Nūniyyah (S. 231)].
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Das Richtige ist, dass dieser Wortlaut nicht mudraj ist und nicht von Abū Hurayrah stammt.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 40. Ḥadīth:
▪️1. Mit „Gemeinschaft“ (arab. Al-Ummah) ist eine Gruppe von Menschen gemeint, die entweder bestimmte Eigenschaften oder die gleichen Interessen oder die dieselbe Religion eint.
▪️2. „Der Tag der Auferstehung“: Er wurde so genannt, weil er der Tag ist, an dem die Menschen aus ihren Gräbern auferstehen.
▪️3. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man die Vorzüglichkeit der rituellen Gebetswaschung und dass sie ein Grund ist, um die ewige Glückseligkeit zu erlangen.
▪️4. Die Spuren der Körperteile der Gebetswaschung (werden) erleuchten.
▪️5. Dieser Vorzug ist nur speziell für die Gemeinschaft Muḥammads - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm.
▪️6. Die rituelle Gebetswaschung gehört zu den Besonderheiten der Gemeinschaft Muḥammads - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und sie war bei den vorigen Gemeinschaften nicht vorhanden. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Die rituelle Gebetswaschung gehört zu den Besonderheiten dieser Gemeinschaft…“ [Siehe: „Majmūʿ Al-Fatāwā“]
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten:
▪️ Abū Ḥanīfah [„Radd Al-Muḥtār“ (1/256)], Asch-Schāfiʿī [„Al-Majmūʿ (1/428)], Aḥmad und seine Gefährten vertraten die Ansicht, dass es erwünscht ist, die Pflichtstellen der Körperglieder der Gebetswaschung bei der Gebetswaschung zu überschreiten. Und das ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten (Al-Jumhūr).
Dies ist auch die Rechtsschule und Ansicht von Abū Hurayrah und Ibn ʿUmar.
Als Beweis führten sind den letzteren Teil des Ḥadīth an: „Wer von euch sein leuchtendes Mal verlängern kann, der soll es tun.“
▪️ Die Rechtsschule von Mālik dagegen vertritt die Ansicht, dass die Überschreitung der Körperglieder nicht erlaubt ist. Das ist auch die Ansicht der Thāhiriyyah, einiger Ḥanafiyyah und eine Ansicht in der Rechtsschule von Aḥmad [Siehe u. a.: „Al-Inṣāf“ (1/168)].
Dieser Ansicht stimmten auch Ibn Taymiyyah [„Majmūʿ Al-Fatāwā“ (1/179)] und sein Schüler Ibn Al-Qayyim [„Zād Al-Maʿād“ (1/196)] zu.
Sie sagten u. a.:
1. Die Pflichtstellen der Körperglieder zu überschreiten und zu sagen, dass dies ein Gottesdienst sei, so bedarf diese Behauptung eines Beweises.
2. Alle, die die Gebetswaschung des Propheten schilderten, haben lediglich erwähnt, dass er das Gesicht, die Hände bis zu den Ellenbogen und die Füße bis zu den Knöcheln gewaschen hat.
3. Der Vers der Gebetswaschung hat die Pflichtstellen festgelegt und diese sind bis zum Ellenbogen und den Fußknöcheln.
4. Der Zusatz „Wer von euch sein leuchtendes Mal verlängern kann, der soll es tun.“ so ist er mudraj (hinzugefügt) von Abū Hurayrah und ist nicht die Aussage des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm.
Ende der Erläuterung des 40. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/181-183)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(27. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 05.11.2018)
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▪️ Abū Ḥanīfah [„Radd Al-Muḥtār“ (1/256)], Asch-Schāfiʿī [„Al-Majmūʿ (1/428)], Aḥmad und seine Gefährten vertraten die Ansicht, dass es erwünscht ist, die Pflichtstellen der Körperglieder der Gebetswaschung bei der Gebetswaschung zu überschreiten. Und das ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten (Al-Jumhūr).
Dies ist auch die Rechtsschule und Ansicht von Abū Hurayrah und Ibn ʿUmar.
Als Beweis führten sind den letzteren Teil des Ḥadīth an: „Wer von euch sein leuchtendes Mal verlängern kann, der soll es tun.“
▪️ Die Rechtsschule von Mālik dagegen vertritt die Ansicht, dass die Überschreitung der Körperglieder nicht erlaubt ist. Das ist auch die Ansicht der Thāhiriyyah, einiger Ḥanafiyyah und eine Ansicht in der Rechtsschule von Aḥmad [Siehe u. a.: „Al-Inṣāf“ (1/168)].
Dieser Ansicht stimmten auch Ibn Taymiyyah [„Majmūʿ Al-Fatāwā“ (1/179)] und sein Schüler Ibn Al-Qayyim [„Zād Al-Maʿād“ (1/196)] zu.
Sie sagten u. a.:
1. Die Pflichtstellen der Körperglieder zu überschreiten und zu sagen, dass dies ein Gottesdienst sei, so bedarf diese Behauptung eines Beweises.
2. Alle, die die Gebetswaschung des Propheten schilderten, haben lediglich erwähnt, dass er das Gesicht, die Hände bis zu den Ellenbogen und die Füße bis zu den Knöcheln gewaschen hat.
3. Der Vers der Gebetswaschung hat die Pflichtstellen festgelegt und diese sind bis zum Ellenbogen und den Fußknöcheln.
4. Der Zusatz „Wer von euch sein leuchtendes Mal verlängern kann, der soll es tun.“ so ist er mudraj (hinzugefügt) von Abū Hurayrah und ist nicht die Aussage des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm.
Ende der Erläuterung des 40. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/181-183)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(27. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 05.11.2018)
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📚 41. Ḥadīth:
ʿĀʾischah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - berichtete: „Dem Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - gefiel es, (alle Sachen) mit rechts zu beginnen; das Anziehen der Sandalen, das Kämmen der Haare, bei seiner Reinigung und bei allen (übrigen) Angelegenheiten.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 41. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿĀʾischah (siehe dazu ihre Biografie in der Fußnote des 25. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (168) und Muslim (268) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Masrūq über ʿĀʾischah überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 41. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass es erwünscht ist, beim Anziehen der Schuhe/Sandalen/Socken, beim Kämmen der Haare, bei der Reinigung usw. mit rechts zu beginnen.
▪️2. Alles, was ehrenhaft und edel ist, so beginnt man mit rechts, wie z. B. beim Betreten der Moschee und des Hauses.
▪️3. Was jedoch nicht edel ist, so beginnt man mit links, wie z. B. beim Betreten der Toilette.
▪️4. An-Nawawī sagte: „Die Gelehrten sind sich einig, dass es Sunnah ist, mit der rechten Hand und dem rechten Fuß vor der linken Hand und dem linken Fuß bei der Gebetswaschung zu beginnen. Wenn er dem widerspricht, so hat er diesen Vorzug verpasst, jedoch ist seine Gebetswaschung korrekt.“ [„Scharḥ Muslim“ (3/163)]
Ende der Erläuterung des 41. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/184-185)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(27. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 05.11.2018)
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ʿĀʾischah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - berichtete: „Dem Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - gefiel es, (alle Sachen) mit rechts zu beginnen; das Anziehen der Sandalen, das Kämmen der Haare, bei seiner Reinigung und bei allen (übrigen) Angelegenheiten.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 41. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿĀʾischah (siehe dazu ihre Biografie in der Fußnote des 25. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (168) und Muslim (268) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Masrūq über ʿĀʾischah überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 41. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass es erwünscht ist, beim Anziehen der Schuhe/Sandalen/Socken, beim Kämmen der Haare, bei der Reinigung usw. mit rechts zu beginnen.
▪️2. Alles, was ehrenhaft und edel ist, so beginnt man mit rechts, wie z. B. beim Betreten der Moschee und des Hauses.
▪️3. Was jedoch nicht edel ist, so beginnt man mit links, wie z. B. beim Betreten der Toilette.
▪️4. An-Nawawī sagte: „Die Gelehrten sind sich einig, dass es Sunnah ist, mit der rechten Hand und dem rechten Fuß vor der linken Hand und dem linken Fuß bei der Gebetswaschung zu beginnen. Wenn er dem widerspricht, so hat er diesen Vorzug verpasst, jedoch ist seine Gebetswaschung korrekt.“ [„Scharḥ Muslim“ (3/163)]
Ende der Erläuterung des 41. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/184-185)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(27. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 05.11.2018)
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📚 42. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn ihr eure Gebetswaschung vollzieht, dann beginnt mit der rechten Seite.“
📗 Überliefert von den Vieren und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 42. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Überlieferungskette des Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (4141), An-Nasāʾī (5/482), At-Tirmidhī (1766), Ibn Mājah (402) und Ibn Khuzaymah (178) überliefert.
1. Der erwähnte Wortlaut des Ḥadīth wurde so nur von Ibn Mājah überliefert. Dieser Wortlaut unterscheidet sich auch von den anderen Wortlauten der restlichen vier Imāme – allen voran dem von At-Tirmidhī – und kann von daher nur Ibn Mājah zugeschrieben werden.
2. Der Wortlaut der anderen unterscheidet sich. So heißt es z. B. bei Abū Dāwūd: „Wenn ihr euch kleidet und die Gebetswaschung vollzieht, dann sollt ihr mit rechts beginnen.“ In diesem Wortlaut wird die Befehlsformel benutzt.
3. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Das Richtige ist, dass er mauqūf (und auf den Ṣaḥābī zurückzuführen) ist.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 42. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass es erwünscht ist, bei der Waschung der Hände und Füße bei der rituellen Gebetswaschung mit rechts zu beginnen.
▪️2. Was das Gesicht angeht, so ist dies nur ein (einziger) Körperglied und alles wird gleichzeitig gewaschen. Gleiches gilt auch beim Streichen über den Kopf.
▪️3. Die Gelehrten sind sich einig, dass das Beginnen mit rechts bei der Gebetswaschung nicht verpflichtend ist. Jedoch ist es erwünscht, mit rechts zu beginnen.
Ende der Erläuterung des 42. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/186)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(27. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 05.11.2018)
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Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn ihr eure Gebetswaschung vollzieht, dann beginnt mit der rechten Seite.“
📗 Überliefert von den Vieren und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 42. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Überlieferungskette des Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (4141), An-Nasāʾī (5/482), At-Tirmidhī (1766), Ibn Mājah (402) und Ibn Khuzaymah (178) überliefert.
1. Der erwähnte Wortlaut des Ḥadīth wurde so nur von Ibn Mājah überliefert. Dieser Wortlaut unterscheidet sich auch von den anderen Wortlauten der restlichen vier Imāme – allen voran dem von At-Tirmidhī – und kann von daher nur Ibn Mājah zugeschrieben werden.
2. Der Wortlaut der anderen unterscheidet sich. So heißt es z. B. bei Abū Dāwūd: „Wenn ihr euch kleidet und die Gebetswaschung vollzieht, dann sollt ihr mit rechts beginnen.“ In diesem Wortlaut wird die Befehlsformel benutzt.
3. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Das Richtige ist, dass er mauqūf (und auf den Ṣaḥābī zurückzuführen) ist.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 42. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass es erwünscht ist, bei der Waschung der Hände und Füße bei der rituellen Gebetswaschung mit rechts zu beginnen.
▪️2. Was das Gesicht angeht, so ist dies nur ein (einziger) Körperglied und alles wird gleichzeitig gewaschen. Gleiches gilt auch beim Streichen über den Kopf.
▪️3. Die Gelehrten sind sich einig, dass das Beginnen mit rechts bei der Gebetswaschung nicht verpflichtend ist. Jedoch ist es erwünscht, mit rechts zu beginnen.
Ende der Erläuterung des 42. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/186)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(27. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 05.11.2018)
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📚 43. Ḥadīth:
Al-Muġīrah Ibn Schuʿbah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - seine Gebetswaschung vollzog. Dann strich er über sein Stirnhaar, seinen Turban und seine Ledersocken.
📗 Überliefert von Muslim.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 43. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Al-Muġīrah Ibn Schuʿbah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Muslim (83 und 274) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Bakr Ibn ʿAbdillāh Al-Muzanī, über Ḥamzah Ibn Al-Muġīrah Ibn Schuʿbah, über seinen Vater überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 43. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnehmen manche Gelehrten, dass gleichzeitig über das Stirnhaar und den Turban gestrichen wird. Das, was jedoch eher angenommen wird, ist dass er alleine über den Turban und das Stirnhaar strich, und hierbei fing er zuerst mit dem Stirnhaar an.
▪️2. Es wurde nicht bestätigt, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - nur über das Stirnhaar strich und sich damit begnügte.
Ibn Al-Qayyim sagte: „Es wurde in keinem einzigen Ḥadīth bestätigt/überliefert, dass er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - nur über einen Teil des Kopfes strich (und sich damit begnügte). Vielmehr war es so, dass wenn er über sein Stirnhaar strich, er es vervollständigte und (den Rest) über seinen Turban strich.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/193)]
▪️3. In dem Ḥadīth ist keine Beweisgrundlage, dass es allgemein erlaubt sei, nur über einen Teil des Kopfes zu streichen. Die starke Ansicht der Gelehrten besagt, dass man über den ganzen Kopf streichen muss und dies wurde bereits im Ḥadīth 31. und 32. erwähnt.
▪️4. Es ist erlaubt über den Turban zu streichen und dies ist die bekannte Ansicht in der Rechtsschule von Imām Aḥmad, und als Beweis führen sie u. a. diesen Ḥadīth an. Diese Ansicht gehört zu den alleinigen Ansichten (Mufradāt) der Ḥanābilah. Bei den restlichen drei Rechtsschulen ist das nicht erlaubt.
▪️5. Die Ḥanābilah erwähtnen drei Voraussetzungen für das Streichen über den Turban:
- Nur eine männliche Person darf über den Turban streichen und nicht die Frau.
- Der Turban muss das vom Kopf bedecken, was im Normalfall nicht bedeckt wird.
- Der Turban muss lange runterhängen bzw. das Ende davon muss lang sein.
Ende der Erläuterung des 43. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/187)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(05. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 12.12.2018)
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Al-Muġīrah Ibn Schuʿbah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - seine Gebetswaschung vollzog. Dann strich er über sein Stirnhaar, seinen Turban und seine Ledersocken.
📗 Überliefert von Muslim.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 43. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Al-Muġīrah Ibn Schuʿbah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Muslim (83 und 274) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Bakr Ibn ʿAbdillāh Al-Muzanī, über Ḥamzah Ibn Al-Muġīrah Ibn Schuʿbah, über seinen Vater überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 43. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnehmen manche Gelehrten, dass gleichzeitig über das Stirnhaar und den Turban gestrichen wird. Das, was jedoch eher angenommen wird, ist dass er alleine über den Turban und das Stirnhaar strich, und hierbei fing er zuerst mit dem Stirnhaar an.
▪️2. Es wurde nicht bestätigt, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - nur über das Stirnhaar strich und sich damit begnügte.
Ibn Al-Qayyim sagte: „Es wurde in keinem einzigen Ḥadīth bestätigt/überliefert, dass er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - nur über einen Teil des Kopfes strich (und sich damit begnügte). Vielmehr war es so, dass wenn er über sein Stirnhaar strich, er es vervollständigte und (den Rest) über seinen Turban strich.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/193)]
▪️3. In dem Ḥadīth ist keine Beweisgrundlage, dass es allgemein erlaubt sei, nur über einen Teil des Kopfes zu streichen. Die starke Ansicht der Gelehrten besagt, dass man über den ganzen Kopf streichen muss und dies wurde bereits im Ḥadīth 31. und 32. erwähnt.
▪️4. Es ist erlaubt über den Turban zu streichen und dies ist die bekannte Ansicht in der Rechtsschule von Imām Aḥmad, und als Beweis führen sie u. a. diesen Ḥadīth an. Diese Ansicht gehört zu den alleinigen Ansichten (Mufradāt) der Ḥanābilah. Bei den restlichen drei Rechtsschulen ist das nicht erlaubt.
▪️5. Die Ḥanābilah erwähtnen drei Voraussetzungen für das Streichen über den Turban:
- Nur eine männliche Person darf über den Turban streichen und nicht die Frau.
- Der Turban muss das vom Kopf bedecken, was im Normalfall nicht bedeckt wird.
- Der Turban muss lange runterhängen bzw. das Ende davon muss lang sein.
Ende der Erläuterung des 43. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/187)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(05. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 12.12.2018)
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📚 44. Ḥadīth:
Jābir Ibn ʿAbdillāh - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete über die Beschreibung der Ḥajj des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und er- Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Beginnt mit dem, womit Aḷḷāh beginnt.“
📗 An-Nasāʾī überlieferte ihn (den Ḥadīth) mit dem imperativen Wortlaut (sprich in Befehlsform). Und bei Muslim (wurde er) mit prädikativem Wortlaut (überliefert).
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 44. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Jābir Ibn ʿAbdillāh (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der erste Wortlaut des Ḥadīth ist „Schāth“ (isoliert, abweichend) und der zweite ist authentisch.
Der eine Wortlaut wurde von An-Nasāʾī (2962) und der zweite von Muslim (1218) überliefert.
1. Der Wortlaut bei Muslim heißt: „Ich beginne mit dem, womit Aḷḷāh beginnt.“
2. In einem Wortlaut bei Abū Dāwūd (1905), At-Tirmidhī (862) und Ibn Mājah (3074) heißt es: „Wir beginnen mit dem, womit Aḷḷāh beginnt.“
At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth und die Leute des Wissens handeln danach….“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (862)]
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der erste Wortlaut ist Schāth und der zweite ist „Al-Maḥfūẓ“ (das heißt, dass jemand der vertrauenswürdiger ist, etwas anderes berichtet als jemand der (auch) vertrauenswürdig ist.).“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 44. Ḥadīth:
▪️1. Aḷḷāh - erhaben ist Er - erwähnte die Art und Weise der Gebetswaschung im Vers von Sūrah Al-Māʾidah und sagte: „O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln.“ [5:6]
In diesem Vers nannte Er die Reihenfolge, angefangen mit dem Gesicht, dann die Hände, hierauf der Kopf und danach die Füße.
▪️2. Diese erwähnte Reihenfolge muss bei der Gebetswaschung eingehalten werden und ist verpflichtend. Wer sie nicht einhält, so ist seine Gebetswaschung bei vielen Gelehrten nicht korrekt. Dies ist u. a. die Ansicht von Aḥmad und Asch-Schāfiʿī. Imām Mālik und Ahlu Ar-Raʾy dagegen vertraten die Meinung, dass es nicht verpflichtend ist.
▪️3. Was die Reihenfolge der Unterbereiche der einzelnen Körperteile angeht, wie z. B. bei Gesicht das Einführen des Wassers in die Nase und den Mund vor oder nach dem Waschen des Gesichts, so ist die Reihenfolge hierbei erwünscht (Sunnah) und nicht verpflichtend. Gleiches gilt auch bei der rechten und linken Hand und mit welcher man anfangen soll. So ist es erwünscht mit rechts zu beginnen.
▪️4. Ibn Ḥajar führte diesen Ḥadīth im Kapitel über die Gebetswaschung an, obwohl er über die Ḥajj berichtet. Er wollte somit auf folgende Regel der Uṣūl-Gelehrten hinweisen: „Entscheidend/geltend ist die Allgemeinheit des Wortlauts, nicht der spezifische Grund.“
Ende der Erläuterung des 44. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/189-190)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(05. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 12.12.2018)
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Jābir Ibn ʿAbdillāh - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete über die Beschreibung der Ḥajj des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und er- Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Beginnt mit dem, womit Aḷḷāh beginnt.“
📗 An-Nasāʾī überlieferte ihn (den Ḥadīth) mit dem imperativen Wortlaut (sprich in Befehlsform). Und bei Muslim (wurde er) mit prädikativem Wortlaut (überliefert).
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 44. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Jābir Ibn ʿAbdillāh (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der erste Wortlaut des Ḥadīth ist „Schāth“ (isoliert, abweichend) und der zweite ist authentisch.
Der eine Wortlaut wurde von An-Nasāʾī (2962) und der zweite von Muslim (1218) überliefert.
1. Der Wortlaut bei Muslim heißt: „Ich beginne mit dem, womit Aḷḷāh beginnt.“
2. In einem Wortlaut bei Abū Dāwūd (1905), At-Tirmidhī (862) und Ibn Mājah (3074) heißt es: „Wir beginnen mit dem, womit Aḷḷāh beginnt.“
At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth und die Leute des Wissens handeln danach….“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (862)]
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der erste Wortlaut ist Schāth und der zweite ist „Al-Maḥfūẓ“ (das heißt, dass jemand der vertrauenswürdiger ist, etwas anderes berichtet als jemand der (auch) vertrauenswürdig ist.).“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 44. Ḥadīth:
▪️1. Aḷḷāh - erhaben ist Er - erwähnte die Art und Weise der Gebetswaschung im Vers von Sūrah Al-Māʾidah und sagte: „O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln.“ [5:6]
In diesem Vers nannte Er die Reihenfolge, angefangen mit dem Gesicht, dann die Hände, hierauf der Kopf und danach die Füße.
▪️2. Diese erwähnte Reihenfolge muss bei der Gebetswaschung eingehalten werden und ist verpflichtend. Wer sie nicht einhält, so ist seine Gebetswaschung bei vielen Gelehrten nicht korrekt. Dies ist u. a. die Ansicht von Aḥmad und Asch-Schāfiʿī. Imām Mālik und Ahlu Ar-Raʾy dagegen vertraten die Meinung, dass es nicht verpflichtend ist.
▪️3. Was die Reihenfolge der Unterbereiche der einzelnen Körperteile angeht, wie z. B. bei Gesicht das Einführen des Wassers in die Nase und den Mund vor oder nach dem Waschen des Gesichts, so ist die Reihenfolge hierbei erwünscht (Sunnah) und nicht verpflichtend. Gleiches gilt auch bei der rechten und linken Hand und mit welcher man anfangen soll. So ist es erwünscht mit rechts zu beginnen.
▪️4. Ibn Ḥajar führte diesen Ḥadīth im Kapitel über die Gebetswaschung an, obwohl er über die Ḥajj berichtet. Er wollte somit auf folgende Regel der Uṣūl-Gelehrten hinweisen: „Entscheidend/geltend ist die Allgemeinheit des Wortlauts, nicht der spezifische Grund.“
Ende der Erläuterung des 44. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/189-190)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(05. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 12.12.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 16: Hadith 43 - 45
(- Das korrekte Streichen über den Turban und das Stirnhaar während der Gebetswaschung.
- Muss man die Reihenfolge bei der Waschung der Körperteile einhalten?
- Ist es verpflichtend auch die Ellenbogen bei der Gebetswaschung zu reingen?)
https://youtu.be/sZj2pmhC25g
Teil 16: Hadith 43 - 45
(- Das korrekte Streichen über den Turban und das Stirnhaar während der Gebetswaschung.
- Muss man die Reihenfolge bei der Waschung der Körperteile einhalten?
- Ist es verpflichtend auch die Ellenbogen bei der Gebetswaschung zu reingen?)
https://youtu.be/sZj2pmhC25g
YouTube
Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 16 (Hadith 43-45)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
16. Sitzung: Hadith 43-45
Referent: Abu Suleyman
_______________________________________________________________
Telegram-Kanal: https://t.me/islamstudy_hadith
oder:…
16. Sitzung: Hadith 43-45
Referent: Abu Suleyman
_______________________________________________________________
Telegram-Kanal: https://t.me/islamstudy_hadith
oder:…
📚 45. Ḥadīth:
Von ihm wurde auch überliefert, dass er sagte: „Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - pflegte, wenn er seine Gebetswaschung vollzog, das Wasser um seine Ellbogen kreisen zu lassen.“
📗 Überliefert von Ad-Dāraquṭnī mit einer schwachen Überlieferungskette.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 45. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Jābir Ibn ʿAbdillāh (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 44. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist schwach.
Er wurde von Ad-Dāraquṭnī (15) überliefert.
1. In der Überlieferungskette ist Al-Qāsim Ibn ʿAbdillāh Ibn ʿAqīl und er wurde teils sogar der Lüge bezichtigt und deswegen als „Matrūk“ bezeichnet. Yaḥyā Ibn Maʿīn sagte über ihn: „Er ist nichts (in Bezug auf die Überlieferung).“ [„Diwān Aḍ-Ḍuʿafāʾ“ (323)]
Und Abū Zurʿah sagte: „Seine Ḥadīthe sind verwerflich und er ist schwach in Bezug auf Ḥadīthe.“ [„Al-Jarḥ wa At-Taʿdīl“ (7/119)]
2. Ibn Ḥajar stufte diesen Ḥadīth als schwach ein.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth ist sehr schwach.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 45. Ḥadīth:
▪️1. Der Ḥadīth beweist, dass die Ellenbogen gewaschen werden müssen.
▪️2. Aḷḷāh - erhaben ist Er - sagte: „…und die Hände bis zu den Ellbogen…“
Der Mehrzahl der Qurʾān-Erläuterer (Mufassir) sind der Ansicht, dass in diesem Vers mit „bis“ gemeint ist, dass die Ellbogen mitgewaschen werden müssen.
Ende der Erläuterung des 45. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/191)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(05. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 12.12.2018)
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Von ihm wurde auch überliefert, dass er sagte: „Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - pflegte, wenn er seine Gebetswaschung vollzog, das Wasser um seine Ellbogen kreisen zu lassen.“
📗 Überliefert von Ad-Dāraquṭnī mit einer schwachen Überlieferungskette.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 45. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Jābir Ibn ʿAbdillāh (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 44. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist schwach.
Er wurde von Ad-Dāraquṭnī (15) überliefert.
1. In der Überlieferungskette ist Al-Qāsim Ibn ʿAbdillāh Ibn ʿAqīl und er wurde teils sogar der Lüge bezichtigt und deswegen als „Matrūk“ bezeichnet. Yaḥyā Ibn Maʿīn sagte über ihn: „Er ist nichts (in Bezug auf die Überlieferung).“ [„Diwān Aḍ-Ḍuʿafāʾ“ (323)]
Und Abū Zurʿah sagte: „Seine Ḥadīthe sind verwerflich und er ist schwach in Bezug auf Ḥadīthe.“ [„Al-Jarḥ wa At-Taʿdīl“ (7/119)]
2. Ibn Ḥajar stufte diesen Ḥadīth als schwach ein.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth ist sehr schwach.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 45. Ḥadīth:
▪️1. Der Ḥadīth beweist, dass die Ellenbogen gewaschen werden müssen.
▪️2. Aḷḷāh - erhaben ist Er - sagte: „…und die Hände bis zu den Ellbogen…“
Der Mehrzahl der Qurʾān-Erläuterer (Mufassir) sind der Ansicht, dass in diesem Vers mit „bis“ gemeint ist, dass die Ellbogen mitgewaschen werden müssen.
Ende der Erläuterung des 45. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/191)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(05. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 12.12.2018)
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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 17: Hadith 46 - 49
(- Die Tasmiyah (Bismillāh sagen) vor dem Wudhū.
- Ist es eine Pflicht Bismillāh vor der Gebetswaschung zu sagen?
- Das Einführen von Wasser in den Mund und in die Nase während der Gebetswaschung: getrennt oder in einem Zug? )
https://youtu.be/ZrF7Z0XU5SM
Teil 17: Hadith 46 - 49
(- Die Tasmiyah (Bismillāh sagen) vor dem Wudhū.
- Ist es eine Pflicht Bismillāh vor der Gebetswaschung zu sagen?
- Das Einführen von Wasser in den Mund und in die Nase während der Gebetswaschung: getrennt oder in einem Zug? )
https://youtu.be/ZrF7Z0XU5SM
YouTube
Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 17 (Hadith 46-49)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
17. Sitzung: Hadith 46-49
Referent: Abu Suleyman
_______________________________________________________________
Telegram-Kanal: https://t.me/islamstudy_hadith
oder:…
17. Sitzung: Hadith 46-49
Referent: Abu Suleyman
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📚 46. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Keine Gebetswaschung hat derjenige, der nicht dabei/dafür den Namen Aḷḷāhs erwähnt hat.“
📗 Überliefert von Aḥmad, Abū Dāwūd und Ibn Mājah mit einer schwachen Überlieferungskette.
Bei At-Tirmidhī wurde er von Saʿīd Ibn Zayd und Abū Saʿīd ähnlich überliefert. Aḥmad sagte: „Nichts ist hierbei authentisch (überliefert).“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 46. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist schwach.
Er wurde von Aḥmad (9418), Abū Dāwūd (101) und Ibn Mājah (399) überliefert. Und von At-Tirmidhī (25) wurde er ähnlich überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Yaʿqūb Ibn Salamah Al-Laythī, über seinen Vater, über Abū Hurayrah überliefert.
Was Yaʿqūb und seinen Vater Salamah angeht, so sagte Al-Bukhārī: „Es ist nicht bekannt, dass Salamah von Abū Hurayrah und (dass) Yaʿqūb von seinem Vater gehört hat.“ [„Tārīkh Al-Kabīr“ (3446)]
Darüber hinaus wurden beide von mehreren Gelehrten als unbekannt eingestuft.
2. Nachdem Abū ʿĪsā At-Tirmidhī diesen Ḥadīth überlieferte, sagte er: „Aḥmad Ibn Ḥanbal sagte: ‚Ich kenne keinen Ḥadīth in diesem Kapitel, der eine gute Überlieferungskette hat.‘“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (25)]
3. Ibn Ḥajar sagte: „Es scheint so zu sein, dass wenn alle überlieferten Ḥadīthe zusammengelegt werden, dadurch eine gewisse Stärke entsteht, die darauf hinweist, dass das Ganze einen Ursprung hat.“ [„At-Talkhīṣ“ (1/86)]
4. Ibn Al-Qayyim sagte: „Die Ḥadīthe über die Tasmiyyah (das Sagen von Bismillāh vor der Gebetswaschung) sind gute Ḥadīthe.“ [„Al-Manār“ (S. 120)]
5. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Es gibt in diesem Kapitel nichts, was authentisch überliefert wurde und korrekt ist.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 46. Ḥadīth:
▪️1. ‚Keine Gebetswaschung‘ ist eine Verneinung/Negierung und deutet islamisch gesehen auf die Verneinung der Richtigkeit hin. Es wurde auch gesagt, dass es auf die Vollständigkeit und dessen Verneinung hinweist.
▪️2. ‚den Namen Aḷḷāhs‘, damit ist ‚Bismillāh‘ gemeint.
▪️3. Aus diesem Ḥadīth wird entnommen, dass das Aussprechen von Bismillāh vor der Gebetswaschung verpflichtend ist.
▪️4. Mit der Tasmiyyah ist hier Bismillāh gemeint, und manche Gelehrten sagten, dass man Bismillāh Ar-Raḥmān Ar-Raḥīm sagen kann. Dies wurde u. a. von An-Nawawī erwähnt. Hierfür gibt es jedoch keinen Beweis und dies wird bei den Uṣūl-Gelehrten „Al-Istiḥsān“ genannt.
▪️5. Äußerlich ist der Ḥadīth so zu verstehen, dass damit die Verneinung der Richtigkeit der Gebetswaschung gemeint ist.
▪️6. Der Ḥadīth ist aufgrund der zahlreichen Überlieferungsketten bei manchen Gelehrten brauchbar, um ihn als Beweisgrundlage anzuführen. Aus diesem Grund machten u. a. die (bzw. manche) Ḥanābilah die Tasmiyyah vor der Gebetswaschung zur Pflicht. Diese Pflicht verfällt bei ihnen, wenn man es vergessen hat.
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Keine Gebetswaschung hat derjenige, der nicht dabei/dafür den Namen Aḷḷāhs erwähnt hat.“
📗 Überliefert von Aḥmad, Abū Dāwūd und Ibn Mājah mit einer schwachen Überlieferungskette.
Bei At-Tirmidhī wurde er von Saʿīd Ibn Zayd und Abū Saʿīd ähnlich überliefert. Aḥmad sagte: „Nichts ist hierbei authentisch (überliefert).“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 46. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist schwach.
Er wurde von Aḥmad (9418), Abū Dāwūd (101) und Ibn Mājah (399) überliefert. Und von At-Tirmidhī (25) wurde er ähnlich überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Yaʿqūb Ibn Salamah Al-Laythī, über seinen Vater, über Abū Hurayrah überliefert.
Was Yaʿqūb und seinen Vater Salamah angeht, so sagte Al-Bukhārī: „Es ist nicht bekannt, dass Salamah von Abū Hurayrah und (dass) Yaʿqūb von seinem Vater gehört hat.“ [„Tārīkh Al-Kabīr“ (3446)]
Darüber hinaus wurden beide von mehreren Gelehrten als unbekannt eingestuft.
2. Nachdem Abū ʿĪsā At-Tirmidhī diesen Ḥadīth überlieferte, sagte er: „Aḥmad Ibn Ḥanbal sagte: ‚Ich kenne keinen Ḥadīth in diesem Kapitel, der eine gute Überlieferungskette hat.‘“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (25)]
3. Ibn Ḥajar sagte: „Es scheint so zu sein, dass wenn alle überlieferten Ḥadīthe zusammengelegt werden, dadurch eine gewisse Stärke entsteht, die darauf hinweist, dass das Ganze einen Ursprung hat.“ [„At-Talkhīṣ“ (1/86)]
4. Ibn Al-Qayyim sagte: „Die Ḥadīthe über die Tasmiyyah (das Sagen von Bismillāh vor der Gebetswaschung) sind gute Ḥadīthe.“ [„Al-Manār“ (S. 120)]
5. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Es gibt in diesem Kapitel nichts, was authentisch überliefert wurde und korrekt ist.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 46. Ḥadīth:
▪️1. ‚Keine Gebetswaschung‘ ist eine Verneinung/Negierung und deutet islamisch gesehen auf die Verneinung der Richtigkeit hin. Es wurde auch gesagt, dass es auf die Vollständigkeit und dessen Verneinung hinweist.
▪️2. ‚den Namen Aḷḷāhs‘, damit ist ‚Bismillāh‘ gemeint.
▪️3. Aus diesem Ḥadīth wird entnommen, dass das Aussprechen von Bismillāh vor der Gebetswaschung verpflichtend ist.
▪️4. Mit der Tasmiyyah ist hier Bismillāh gemeint, und manche Gelehrten sagten, dass man Bismillāh Ar-Raḥmān Ar-Raḥīm sagen kann. Dies wurde u. a. von An-Nawawī erwähnt. Hierfür gibt es jedoch keinen Beweis und dies wird bei den Uṣūl-Gelehrten „Al-Istiḥsān“ genannt.
▪️5. Äußerlich ist der Ḥadīth so zu verstehen, dass damit die Verneinung der Richtigkeit der Gebetswaschung gemeint ist.
▪️6. Der Ḥadīth ist aufgrund der zahlreichen Überlieferungsketten bei manchen Gelehrten brauchbar, um ihn als Beweisgrundlage anzuführen. Aus diesem Grund machten u. a. die (bzw. manche) Ḥanābilah die Tasmiyyah vor der Gebetswaschung zur Pflicht. Diese Pflicht verfällt bei ihnen, wenn man es vergessen hat.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten:
▪️ Die erste Ansicht: Die Tasmiyyah ist verpflichtend: Das wurde in einer Überlieferung über Imām Aḥmad erwähnt. Und dies ist auch die Ansicht von Isḥāq Ibn Rāhawayh und vieler Gelehrten in der Rechtsschule von Aḥmad. Als Beweis führten sie die erwähnten Ḥadīthe an.
ʿAbdul-ʿAzīz „Ġulām Al-Khallāl“ sagte: „Ich bin der Ansicht, dass er sie (die Gebetswaschung) wiederholen soll, wenn er die Tasmiyyah nicht ausgesprochen hat.“ [„Zād-Al-Musāfir“ von Ġulām Al-Khallāl (58)]
Diese Ansicht gehört zu den alleinigen Ansichten (Mufradāt) der hanbalitischen Rechtsschule. Dies wurde u. a. auch über Al-Ḥasan überliefert.
▪️ Die zweite Ansicht: Die Tasmiyyah ist Sunnah: Das ist die Ansicht der Mehrheit (Al-Jumhūr), sprich der drei Rechtsschulen von Abū Ḥanīfah, Mālik und Asch-Schāfiʿī.
Und das ist die zweite Überlieferung über Imām Aḥmad. So sagte er: „Es gefällt mir, dass er vor der Gebetswaschung die Tasmiyyah ausspricht. Sollte er dies nicht tun, so lastet nichts auf ihn.“ [„Zād-Al-Musāfir“ von Ġulām Al-Khallāl (58)]
Dieser Ansicht waren unter den Ḥanābilah u. a. Al-Khiraqī und Ibn Qudāmah. [Siehe: „Al-Muġnī“ (1/145)]
Einige Ḥanābilah sagten auch, dass dies die feste Ansicht der Rechtsschule sei.
Sie führten u. a. folgende Beweise an:
- Die Aussage des Erhabenen: „O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht…“ [5:6]
Die Beweisgrundlage: Aḷḷāh ordnete die Waschung an, ohne jedoch die Tasmiyyah zu erwähnen. Wäre sie verpflichtend, so hätte Er sie genannt und anbefohlen, so wie Er die Tasmiyyah z. B. bei der Jagd erwähnte und anordnete: Er - erhaben ist Er - sagte: „…und sprecht den Namen Allahs darüber aus.“ [5:4]
- Die Ṣaḥābah beschrieben die Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und erwähnten hierbei jedes kleine Detail. Wäre die Tasmiyyah verpflichtend, so hätten sie sie angemerkt.
Und diese zweite Ansicht ist die stärkere (und richtigere). Imām Abū Dāwūd berichtete: „Ich sagte zu Aḥmad: ‚Die Tasmiyyah bei der Gebetswaschung?‘ Er erwiderte: ‚Ich hoffe, dass nichts auf ihn lastet (, wenn er sie lässt), jedoch gefällt es mir nicht, dass er sie unabsichtlich oder absichtlich lässt. Und es gibt hierbei keine (richtige) Überlieferungskette.‘“ [„Masāʾil Al-Imām Aḥmad“ überliefert von Abū Dāwūd (S. 6)]
Ende der Erläuterung des 46. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/192-193)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(12. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 19.12.2018)
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https://t.me/audios_durus
▪️ Die erste Ansicht: Die Tasmiyyah ist verpflichtend: Das wurde in einer Überlieferung über Imām Aḥmad erwähnt. Und dies ist auch die Ansicht von Isḥāq Ibn Rāhawayh und vieler Gelehrten in der Rechtsschule von Aḥmad. Als Beweis führten sie die erwähnten Ḥadīthe an.
ʿAbdul-ʿAzīz „Ġulām Al-Khallāl“ sagte: „Ich bin der Ansicht, dass er sie (die Gebetswaschung) wiederholen soll, wenn er die Tasmiyyah nicht ausgesprochen hat.“ [„Zād-Al-Musāfir“ von Ġulām Al-Khallāl (58)]
Diese Ansicht gehört zu den alleinigen Ansichten (Mufradāt) der hanbalitischen Rechtsschule. Dies wurde u. a. auch über Al-Ḥasan überliefert.
▪️ Die zweite Ansicht: Die Tasmiyyah ist Sunnah: Das ist die Ansicht der Mehrheit (Al-Jumhūr), sprich der drei Rechtsschulen von Abū Ḥanīfah, Mālik und Asch-Schāfiʿī.
Und das ist die zweite Überlieferung über Imām Aḥmad. So sagte er: „Es gefällt mir, dass er vor der Gebetswaschung die Tasmiyyah ausspricht. Sollte er dies nicht tun, so lastet nichts auf ihn.“ [„Zād-Al-Musāfir“ von Ġulām Al-Khallāl (58)]
Dieser Ansicht waren unter den Ḥanābilah u. a. Al-Khiraqī und Ibn Qudāmah. [Siehe: „Al-Muġnī“ (1/145)]
Einige Ḥanābilah sagten auch, dass dies die feste Ansicht der Rechtsschule sei.
Sie führten u. a. folgende Beweise an:
- Die Aussage des Erhabenen: „O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht…“ [5:6]
Die Beweisgrundlage: Aḷḷāh ordnete die Waschung an, ohne jedoch die Tasmiyyah zu erwähnen. Wäre sie verpflichtend, so hätte Er sie genannt und anbefohlen, so wie Er die Tasmiyyah z. B. bei der Jagd erwähnte und anordnete: Er - erhaben ist Er - sagte: „…und sprecht den Namen Allahs darüber aus.“ [5:4]
- Die Ṣaḥābah beschrieben die Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und erwähnten hierbei jedes kleine Detail. Wäre die Tasmiyyah verpflichtend, so hätten sie sie angemerkt.
Und diese zweite Ansicht ist die stärkere (und richtigere). Imām Abū Dāwūd berichtete: „Ich sagte zu Aḥmad: ‚Die Tasmiyyah bei der Gebetswaschung?‘ Er erwiderte: ‚Ich hoffe, dass nichts auf ihn lastet (, wenn er sie lässt), jedoch gefällt es mir nicht, dass er sie unabsichtlich oder absichtlich lässt. Und es gibt hierbei keine (richtige) Überlieferungskette.‘“ [„Masāʾil Al-Imām Aḥmad“ überliefert von Abū Dāwūd (S. 6)]
Ende der Erläuterung des 46. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/192-193)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(12. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 19.12.2018)
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📚 47. Ḥadīth:
Ṭalḥah Ibn Muṣarrif berichtete von seinem Vater, der von seinem Großvater berichtete, dass dieser sagte: „Ich sah den Gesandten Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wie er zwischen dem Einführen des Wassers in den Mund und dem Einführen in die Nase trennte.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd mit einer schwachen Überlieferungskette.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 47. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Der Großvater von Ṭalḥah Ibn Muṣarrif. Sein Name ist ʿAmr Ibn Kaʿb oder Kaʿb Ibn ʿAmr. Die meisten Ḥadīth-Gelehrten bestätigten, dass er ein Prophetengefährte war, jedoch gab es hierbei Unstimmigkeiten.
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist schwach.
Er wurde von Abū Dāwūd (139) überliefert.
1. Was den Vater von Ṭalḥah angeht, diesen Muṣarrif, so sagten die Meisten, dass er unbekannt ist. Ibn Ḥajar berichtete dies über Yaḥyā Ibn Al-Qaṭṭān. [„At-Talkhīṣ“ (1/90)]
2. Imām Aḥmad berichtete, dass Sufyān Ibn ʿUyaynah sagte: „Was ist das? Dieser Ṭalḥah, über seinen Vater, über seinen Großvater?“ [„Masāʾil Al-Imām Aḥmad“ überliefert von Abū Dāwūd (132)]
Das heißt, dass diese Überlieferungskette nicht richtig und authentisch ist.
3. In der Überlieferungskette dieses Ḥadīth ist außerdem Layth Ibn Abī Sulaym, über den Aḥmad sagte: „(Dieser) Layth, so freut man sich nicht über seine Ḥadīthe.“
4. Ibn Al-Qayyim stufte den Ḥadīth als schwach ein. [Siehe: „Zād Al-Maʿād“ (1/185)]
5. Ibn Ḥajar stufte den Ḥadīth als schwach ein.
6. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Dieser Ḥadīth ist nicht bestätigt und authentisch.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 47. Ḥadīth:
▪️1. Dieser Ḥadīth deutet darauf hin, dass man zwischen dem Einführen des Wassers in den Mund und dem Einführen in die Nase trennt.
▪️1. Ibn Al-Qayyim sagte: „Die Trennung zwischen dem Einführen des Wassers in den Mund und dem Einführen in die Nase wurde in keinem authentischen Ḥadīth überliefert.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/185)]
Ende der Erläuterung des 47. Ḥadīth.
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(12. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 19.12.2018)
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Ṭalḥah Ibn Muṣarrif berichtete von seinem Vater, der von seinem Großvater berichtete, dass dieser sagte: „Ich sah den Gesandten Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wie er zwischen dem Einführen des Wassers in den Mund und dem Einführen in die Nase trennte.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd mit einer schwachen Überlieferungskette.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 47. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Der Großvater von Ṭalḥah Ibn Muṣarrif. Sein Name ist ʿAmr Ibn Kaʿb oder Kaʿb Ibn ʿAmr. Die meisten Ḥadīth-Gelehrten bestätigten, dass er ein Prophetengefährte war, jedoch gab es hierbei Unstimmigkeiten.
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist schwach.
Er wurde von Abū Dāwūd (139) überliefert.
1. Was den Vater von Ṭalḥah angeht, diesen Muṣarrif, so sagten die Meisten, dass er unbekannt ist. Ibn Ḥajar berichtete dies über Yaḥyā Ibn Al-Qaṭṭān. [„At-Talkhīṣ“ (1/90)]
2. Imām Aḥmad berichtete, dass Sufyān Ibn ʿUyaynah sagte: „Was ist das? Dieser Ṭalḥah, über seinen Vater, über seinen Großvater?“ [„Masāʾil Al-Imām Aḥmad“ überliefert von Abū Dāwūd (132)]
Das heißt, dass diese Überlieferungskette nicht richtig und authentisch ist.
3. In der Überlieferungskette dieses Ḥadīth ist außerdem Layth Ibn Abī Sulaym, über den Aḥmad sagte: „(Dieser) Layth, so freut man sich nicht über seine Ḥadīthe.“
4. Ibn Al-Qayyim stufte den Ḥadīth als schwach ein. [Siehe: „Zād Al-Maʿād“ (1/185)]
5. Ibn Ḥajar stufte den Ḥadīth als schwach ein.
6. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Dieser Ḥadīth ist nicht bestätigt und authentisch.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 47. Ḥadīth:
▪️1. Dieser Ḥadīth deutet darauf hin, dass man zwischen dem Einführen des Wassers in den Mund und dem Einführen in die Nase trennt.
▪️1. Ibn Al-Qayyim sagte: „Die Trennung zwischen dem Einführen des Wassers in den Mund und dem Einführen in die Nase wurde in keinem authentischen Ḥadīth überliefert.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/185)]
Ende der Erläuterung des 47. Ḥadīth.
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(12. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 19.12.2018)
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📚 48. Ḥadīth:
Von ʿAlī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - wurde über die Beschreibung der Gebetswaschung berichtet, dass er sagte: „Alsdann führte er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - drei Mal Wasser in seinen Mund ein und blies das Wasser aus seiner Nase drei Mal aus. Er führte Wasser in den Mund und blies es aus seiner Nase mit der Hand, mit der er das Wasser nahm.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd und An-Nasāʾī.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 48. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAlī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 31. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde u. a. von Abū Dāwūd (111) und An-Nasāʾī (92) überliefert.
1. Dieser Ḥadīth wurde bereits unter der Nr. 31 erwähnt.
2. Ibn Ḥajar führte diesen Ḥadīth an zwei verschiedenen Stellen an, um jeweils auf die Beweisgrundlage bestimmter Wortlaute hinzuweisen.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 48. Ḥadīth:
▪️1. Dieser Ḥadīth deutet darauf hin, dass man beim Einführen des Wassers in den Mund und in die Nase, das Wasser je drei Mal mit derselben Hand und demselben Wasser einführt.
Ende der Erläuterung des 48. Ḥadīth.
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(12. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 19.12.2018)
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Von ʿAlī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - wurde über die Beschreibung der Gebetswaschung berichtet, dass er sagte: „Alsdann führte er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - drei Mal Wasser in seinen Mund ein und blies das Wasser aus seiner Nase drei Mal aus. Er führte Wasser in den Mund und blies es aus seiner Nase mit der Hand, mit der er das Wasser nahm.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd und An-Nasāʾī.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 48. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAlī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 31. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde u. a. von Abū Dāwūd (111) und An-Nasāʾī (92) überliefert.
1. Dieser Ḥadīth wurde bereits unter der Nr. 31 erwähnt.
2. Ibn Ḥajar führte diesen Ḥadīth an zwei verschiedenen Stellen an, um jeweils auf die Beweisgrundlage bestimmter Wortlaute hinzuweisen.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 48. Ḥadīth:
▪️1. Dieser Ḥadīth deutet darauf hin, dass man beim Einführen des Wassers in den Mund und in die Nase, das Wasser je drei Mal mit derselben Hand und demselben Wasser einführt.
Ende der Erläuterung des 48. Ḥadīth.
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(12. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 19.12.2018)
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📚 49. Ḥadīth:
Von ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - wurde über die Beschreibung der Gebetswaschung berichtet, dass er sagte: „Alsdann führte er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - seine Hand (ins Wasser) ein und führte das Wasser in seinen Mund und seine Nase mit einer Hand ein. Er tat dies drei Mal.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 49. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 32. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (186) und Muslim (235) überliefert.
1. Dieser Ḥadīth wurde bereits unter der Nr. 32 erwähnt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 49. Ḥadīth:
▪️1. Dieser Ḥadīth führt an, dass die Sunnah ist, das Wasser in den Mund und in die Nase gleichzeitig in einer Bewegung durchzuführen, ohne dazwischen zu trennen. Man nimmt hierbei drei Mal Wasser mit der Hand.
▪️2. Imām Al-Bukhārī wies auf diese Sunnah hin, indem er folgendes Kapitel anführte: „Kapitel: Wer Wasser in den Mund und in die Nase mit einer Hand durchführt.“ [Ḥadīth Nr. 191]
In den letzten drei Ḥadīthen wurden drei Formen des Einführens des Wassers in den Mund und in die Nase erwähnt.
Was die erste Form angeht, so ist dies die Ansicht der Ḥanafiyyah und vieler Schāfiʿiyyah und eine Überlieferung über Imām Mālik und Imām Aḥmad. [Siehe u. a.: „Al-Inṣāf“ (1/152)]
Was die Form in dem dritten Ḥadīth angeht, so ist dies die Ansicht von Imām Asch-Schāfiʿī, und eine Überlieferung über Imām Mālik und Imām Aḥmad. [Siehe u. a.: „Al-Umm“ (1/24)]
Al-Athram sagte, dass Abū ʿAbdillāh (Imām Aḥmad) gefragt wurde: „Was ist dir lieber, Wasser in den Mund und in die Nasse mit einer Hand einzuführen, oder jedes getrennt für sich?‘ Er sagte: ‚Mit einer Hand (beides gleichzeitig).‘“ [„Al-Muġnī“ (1/170)]
Ende der Erläuterung des 49. Ḥadīth.
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(12. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 19.12.2018)
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Von ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - wurde über die Beschreibung der Gebetswaschung berichtet, dass er sagte: „Alsdann führte er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - seine Hand (ins Wasser) ein und führte das Wasser in seinen Mund und seine Nase mit einer Hand ein. Er tat dies drei Mal.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 49. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 32. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (186) und Muslim (235) überliefert.
1. Dieser Ḥadīth wurde bereits unter der Nr. 32 erwähnt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 49. Ḥadīth:
▪️1. Dieser Ḥadīth führt an, dass die Sunnah ist, das Wasser in den Mund und in die Nase gleichzeitig in einer Bewegung durchzuführen, ohne dazwischen zu trennen. Man nimmt hierbei drei Mal Wasser mit der Hand.
▪️2. Imām Al-Bukhārī wies auf diese Sunnah hin, indem er folgendes Kapitel anführte: „Kapitel: Wer Wasser in den Mund und in die Nase mit einer Hand durchführt.“ [Ḥadīth Nr. 191]
In den letzten drei Ḥadīthen wurden drei Formen des Einführens des Wassers in den Mund und in die Nase erwähnt.
Was die erste Form angeht, so ist dies die Ansicht der Ḥanafiyyah und vieler Schāfiʿiyyah und eine Überlieferung über Imām Mālik und Imām Aḥmad. [Siehe u. a.: „Al-Inṣāf“ (1/152)]
Was die Form in dem dritten Ḥadīth angeht, so ist dies die Ansicht von Imām Asch-Schāfiʿī, und eine Überlieferung über Imām Mālik und Imām Aḥmad. [Siehe u. a.: „Al-Umm“ (1/24)]
Al-Athram sagte, dass Abū ʿAbdillāh (Imām Aḥmad) gefragt wurde: „Was ist dir lieber, Wasser in den Mund und in die Nasse mit einer Hand einzuführen, oder jedes getrennt für sich?‘ Er sagte: ‚Mit einer Hand (beides gleichzeitig).‘“ [„Al-Muġnī“ (1/170)]
Ende der Erläuterung des 49. Ḥadīth.
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(12. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 19.12.2018)
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📚 50. Ḥadīth:
Anas - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete: „Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sah einen Mann, dessen Fuß nicht vom Wasser berührt wurde, (und dies) so viel/bzw. in der Größe wie ein Fingernagel. Er sagte hierauf: ,Kehre zurück und vollziehe deine Gebetswaschung auf schöne (richtige) Weise.‘“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd und An-Nasāʾī.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 50. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Anas (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 10. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist nicht authentisch, jedoch wurde er über andere Überlieferungswege bestätigt.
Er wurde von Abū Dāwūd (173) überliefert.
1. Dieser Ḥadīth wurde nur von Abū Dāwūd und nicht auch zusätzlich von An-Nasāʾī überliefert. Es kann sein, dass Ibn Ḥajar hierbei ein Fehler unterlaufen ist.
2. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Ibn Wahb, dieser über Jarīr Ibn Ḥāzim, dieser über Qatādah Ibn Diʿāmah und dieser über Anas überliefert.
3. Nachdem Abū Dāwūd diesen Ḥadīth überlieferte, schwieg er nicht über ihn, was ansonsten bei ihm bedeutet, dass der Ḥadīth als gut/annehmbar eingestuft wurde. Vielmehr erwähnte er die Schwäche des Ḥadīth und sagte: „Dieser Ḥadīth ist nicht über (die Überlieferungskette von) Jarīr Ibn Ḥāzim bekannt und keiner hat ihn überliefert, außer Ibn Wahb alleine…“ [„Sunan Abī Dāwūd“ (173))]
Was diesen Jarīr Ibn Ḥāzim (gest. 175 n. H.) angeht, so sagte Imām Aḥmad: „Jarīr begeht viele Fehler.“ [Siehe: „Tahthīb At-Tahdhīb“]
Aḥmad sagte auch über ihn: „Er war jemand, der an der Sunnah festhielt.“
Ibn Ḥajar sagte über ihn: „Er ist vertrauenswürdig, sein Ḥadīth über Qatādah dahingegen ist schwach. Und wenn er aus seinem Gedächtnis heraus berichtete, beging er Fehler. Er starb, nachdem es zum Gedächtnisschwund bei ihm kam, jedoch pflegte er in jenem Zustand nicht mehr zu berichten.“ [Siehe: „At-Taqrīb“]
Adh-Dhahabī sagte: „Als es zu seinem Gedächtnisschwund kam, schirmte ihn sein Sohn ab (und ließ ihn nicht mehr Ḥadīthe berichten.)“ [Siehe: „Al-Kāschif“]
Sein Sohn ist Wahb Ibn Jarīr Al-Baṣrī (gest. 207 n. H.), ein vertrauenswüriger Überlieferer, über den Aḥmad auch sagte, dass er jemand war, der an der Sunnah festhielt. Möge Aḷḷāh mit den Überlieferern der Ḥadīthe zufrieden sein.
Al-Ḥāfiẓ Ibn ʿAdiy Al-Jurjānī (gest. 365 n. H.) sagte: „(Diesen Ḥadīth) hat Ibn Wahb alleine über Jarīr Ibn Ḥāzim überliefert, und Ibn Wahb berichtet merkwürdiges über Jarīr.“ [„Al-Kāmil“ (2/550)]
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Dieser Ḥadīth ist nicht authentisch, aber er wurde durch andere (Überlieferungswege) bestätigt/gestärkt.“
5. Der Ḥadīth wurde durch eine Mauqūf-Überlieferung von ʿUmar, die von Muslim (243) überliefert wurde, bestätigt.
Anas - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete: „Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sah einen Mann, dessen Fuß nicht vom Wasser berührt wurde, (und dies) so viel/bzw. in der Größe wie ein Fingernagel. Er sagte hierauf: ,Kehre zurück und vollziehe deine Gebetswaschung auf schöne (richtige) Weise.‘“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd und An-Nasāʾī.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 50. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Anas (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 10. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist nicht authentisch, jedoch wurde er über andere Überlieferungswege bestätigt.
Er wurde von Abū Dāwūd (173) überliefert.
1. Dieser Ḥadīth wurde nur von Abū Dāwūd und nicht auch zusätzlich von An-Nasāʾī überliefert. Es kann sein, dass Ibn Ḥajar hierbei ein Fehler unterlaufen ist.
2. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Ibn Wahb, dieser über Jarīr Ibn Ḥāzim, dieser über Qatādah Ibn Diʿāmah und dieser über Anas überliefert.
3. Nachdem Abū Dāwūd diesen Ḥadīth überlieferte, schwieg er nicht über ihn, was ansonsten bei ihm bedeutet, dass der Ḥadīth als gut/annehmbar eingestuft wurde. Vielmehr erwähnte er die Schwäche des Ḥadīth und sagte: „Dieser Ḥadīth ist nicht über (die Überlieferungskette von) Jarīr Ibn Ḥāzim bekannt und keiner hat ihn überliefert, außer Ibn Wahb alleine…“ [„Sunan Abī Dāwūd“ (173))]
Was diesen Jarīr Ibn Ḥāzim (gest. 175 n. H.) angeht, so sagte Imām Aḥmad: „Jarīr begeht viele Fehler.“ [Siehe: „Tahthīb At-Tahdhīb“]
Aḥmad sagte auch über ihn: „Er war jemand, der an der Sunnah festhielt.“
Ibn Ḥajar sagte über ihn: „Er ist vertrauenswürdig, sein Ḥadīth über Qatādah dahingegen ist schwach. Und wenn er aus seinem Gedächtnis heraus berichtete, beging er Fehler. Er starb, nachdem es zum Gedächtnisschwund bei ihm kam, jedoch pflegte er in jenem Zustand nicht mehr zu berichten.“ [Siehe: „At-Taqrīb“]
Adh-Dhahabī sagte: „Als es zu seinem Gedächtnisschwund kam, schirmte ihn sein Sohn ab (und ließ ihn nicht mehr Ḥadīthe berichten.)“ [Siehe: „Al-Kāschif“]
Sein Sohn ist Wahb Ibn Jarīr Al-Baṣrī (gest. 207 n. H.), ein vertrauenswüriger Überlieferer, über den Aḥmad auch sagte, dass er jemand war, der an der Sunnah festhielt. Möge Aḷḷāh mit den Überlieferern der Ḥadīthe zufrieden sein.
Al-Ḥāfiẓ Ibn ʿAdiy Al-Jurjānī (gest. 365 n. H.) sagte: „(Diesen Ḥadīth) hat Ibn Wahb alleine über Jarīr Ibn Ḥāzim überliefert, und Ibn Wahb berichtet merkwürdiges über Jarīr.“ [„Al-Kāmil“ (2/550)]
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Dieser Ḥadīth ist nicht authentisch, aber er wurde durch andere (Überlieferungswege) bestätigt/gestärkt.“
5. Der Ḥadīth wurde durch eine Mauqūf-Überlieferung von ʿUmar, die von Muslim (243) überliefert wurde, bestätigt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 50. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es verpflichtend ist, alle Körperglieder mit Wasser zu umfassen/zu berühren. Wenn eine Stelle nicht mit Wasser in Kontakt kommt, egal wie klein diese Stelle sein sollte, so ist die Gebetswaschung ungültig.
▪️2. Es ist vorgeschrieben, die Gebetswaschung auf schöne und richtige Weise vorzunehmen. In diesem Ḥadīth wurde zwar nur der Fuß erwähnt, jedoch geht dies im Analogieschluß (Al-Qiyās) auf die anderen Körperglieder über.
▪️3. Die Füße sind ein Teil der Körperglieder, die bei der Gebetswaschung gewaschen werden müssen, und es reicht nicht, nur über sie zu streichen.
▪️4. Dieser Ḥadīth weist darauf hin, dass das aufeinanderfolgende Waschen der Körperglieder in einem kurzen Zeitraum stattfinden muss. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - befahl ihm, dass er zurückkehren und die Gebetswaschung neu vollziehen soll, da bereits einige Zeit verstrichen war. Wäre dies nicht verpflichtend, so hätte er ihm nur die Waschung der Füße anbefohlen.
▪️5. Der Ḥadīth ist ein Beweis, dass man auf Anhieb das Gute gebieten und das Schlechte verbieten muss, und den Unwissenden in seinen Fehlern unterweisen soll, damit seine Gottesdienste korrigiert werden.
▪️6. Die schöne und richtige Weise der Gebetswaschung erfolgt, indem man alle Körperglieder komplett mit Wasser wäscht.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten:
▪️Die Mehrheit (Al-Jumhūr) der Gelehrten vertritt die Ansicht, dass alle Körperglieder komplett mit Wasser gewaschen werden müssen, da der Prophet sagte: „Wehe den Fersen vor dem Höllenfeuer.“ [Überliefert von Al-Bukhārī und Muslim]
▪️ Es wird berichtet, dass Imām Abū Ḥanīfah der Meinung war, dass über eine kleine Stelle, wie das halbe Körperglied oder ein Drittel davon, hinweggesehen wird. Jedoch ist diese Überlieferung über ihn nicht authentisch und dass Richtige, was über ihn überliefert wurde, ist dieselbe Ansicht der Mehrheit.
Ende der Erläuterung des 50. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/198-199)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(19. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 26.12.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es verpflichtend ist, alle Körperglieder mit Wasser zu umfassen/zu berühren. Wenn eine Stelle nicht mit Wasser in Kontakt kommt, egal wie klein diese Stelle sein sollte, so ist die Gebetswaschung ungültig.
▪️2. Es ist vorgeschrieben, die Gebetswaschung auf schöne und richtige Weise vorzunehmen. In diesem Ḥadīth wurde zwar nur der Fuß erwähnt, jedoch geht dies im Analogieschluß (Al-Qiyās) auf die anderen Körperglieder über.
▪️3. Die Füße sind ein Teil der Körperglieder, die bei der Gebetswaschung gewaschen werden müssen, und es reicht nicht, nur über sie zu streichen.
▪️4. Dieser Ḥadīth weist darauf hin, dass das aufeinanderfolgende Waschen der Körperglieder in einem kurzen Zeitraum stattfinden muss. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - befahl ihm, dass er zurückkehren und die Gebetswaschung neu vollziehen soll, da bereits einige Zeit verstrichen war. Wäre dies nicht verpflichtend, so hätte er ihm nur die Waschung der Füße anbefohlen.
▪️5. Der Ḥadīth ist ein Beweis, dass man auf Anhieb das Gute gebieten und das Schlechte verbieten muss, und den Unwissenden in seinen Fehlern unterweisen soll, damit seine Gottesdienste korrigiert werden.
▪️6. Die schöne und richtige Weise der Gebetswaschung erfolgt, indem man alle Körperglieder komplett mit Wasser wäscht.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten:
▪️Die Mehrheit (Al-Jumhūr) der Gelehrten vertritt die Ansicht, dass alle Körperglieder komplett mit Wasser gewaschen werden müssen, da der Prophet sagte: „Wehe den Fersen vor dem Höllenfeuer.“ [Überliefert von Al-Bukhārī und Muslim]
▪️ Es wird berichtet, dass Imām Abū Ḥanīfah der Meinung war, dass über eine kleine Stelle, wie das halbe Körperglied oder ein Drittel davon, hinweggesehen wird. Jedoch ist diese Überlieferung über ihn nicht authentisch und dass Richtige, was über ihn überliefert wurde, ist dieselbe Ansicht der Mehrheit.
Ende der Erläuterung des 50. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/198-199)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(19. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 26.12.2018)
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