📚 30. Ḥadīth:
Ḥumrān berichtete, dass ʿUthmān - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - Wasser für die Gebetswaschung holen ließ, daraufhin wusch er seine Hände drei Mal, dann führte er Wasser in den Mund und in die Nase ein und blies es wieder aus. Danach wusch er sein Gesicht dreimal, dann wusch er drei Mal seine rechte Hand bis zum Ellbogen und seine linke Hand genauso, dann strich er über seinen Kopf und daraufhin wusch er drei Mal seinen rechten Fuß bis zu den Knöcheln und seinen linken Fuß genauso. Anschließend sagte er: „Ich sah den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wie er auf diese Art und Weise die Gebetswaschung vollzog.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 30. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿUthmān (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (159) und Muslim (226) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Az-Zuhrī über ʿAṭāʾ Ibn Yazīd Al-Laythī über Ḥumrān überliefert.
2. Der Ḥadīth lautet vollständig wie folgt: „Ich sah den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wie er in dieser Art und Weise die Gebetswaschung vollzog und er sagte: ‚Wer die Gebetswaschung so vornimmt, wie ich diese meine Gebetswaschung vorgenommen habe, und anschließend zwei Rakʿah (Gebetseinheiten) verrichtet, ohne dass er sich mit anderen Gedanken beschäftigt, dem wird Aḷḷāh seine vergangenen Sünden vergeben.‘“
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth zu den authentischsten und vollkommensten Ḥadīthen über die Gebetswaschungen zählt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 30. Ḥadīth:
▪️1. Das Wasser für die Gebetswaschung wird „Al-Waḍūʾ“ genannt.
▪️2. Die Abgrenzungen des Gesichtes, die bei der rituellen Gebetswaschung mit Wasser in Kontakt kommen müssen, sind von der Vorderseite des Kopfes, wo im Normalfall die Haare beginnen zu wachsen bis zum Kinn, und von einem Ohr bis zum anderen.
▪️3. Die Einführung des Wassers in den Mund wird „Al-Maḍmaḍah“ genannt.
Die Einführung des Wassers in die Nase wird „Al-Istinschāq“ genannt.
Das Ausblasen des Wassers aus der Nase wird „Al-Istinthār“ genannt.
▪️4. Diesen Ḥadīth machte der Autor zur Grundlage für die Art und Weise der rituellen Gebetswaschung. Die darauffolgenden Ḥadīthe sind zusätzliche Hinzufügungen.
▪️5. Der Ḥadīth weist darauf hin, dass man sich vor einem Gottesdienst, wie z. B. die Gebetswaschung, mit den erforderlichen Geräten darauf vorbereiten soll.
▪️6. Aus dem Ḥadīth entnimmt man die Erwünschtheit, seine Hände dreimal vor der Einführung in das Wasser zu waschen. Dies ist laut Konsens Sunnah. Der Beweis, dass es Sunnah und keine Pflicht ist, ist dass dies in dem Vers über die rituelle Gebetswaschung nicht erwähnt wurde. Und die (bloße) Tat des Propheten- Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, die frei von Indizien ist, deutet nicht auf die Verpflichtung (der Sache) hin. Vielmehr deutet sie auf die Erwünschtheit hin. Und das ist eine Uṣūl-Regel.
▪️7. Es ist verpflichtend, Wasser in den Mund und in die Nase einzuführen, denn sie sind im Gesicht mit inbegriffen und eingeschlossen und das Gesicht wurde in dem Vers erwähnt.
▪️8. Es wurde nicht spezifisch erwähnt, dass das Wasser dreimal in den Mund und in die Nase eingeführt werden soll, jedoch wird das aus den anderen Waschungen der restlichen Körperteile entnommen, wie z. B. das Gesicht.
▪️9. Es ist erwünscht, Wasser aus der Nase auszublasen.
▪️10. Es ist erwünscht, dreimal das Gesicht, die Hände und die Füße zu waschen.
▪️11. Es ist verpflichtend, bei der Waschung der Hände die Ellenbogen mitzuwaschen.
▪️12. Es ist verpflichtend, (mit feuchten Händen) über den Kopf zu streichen. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Die Imāme sind sich einig, dass es von der Sunnah ist, über den ganzen Kopf zu streichen, so wie es in den authentischen Ḥadīthen erwähnt wurde.“
Ḥumrān berichtete, dass ʿUthmān - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - Wasser für die Gebetswaschung holen ließ, daraufhin wusch er seine Hände drei Mal, dann führte er Wasser in den Mund und in die Nase ein und blies es wieder aus. Danach wusch er sein Gesicht dreimal, dann wusch er drei Mal seine rechte Hand bis zum Ellbogen und seine linke Hand genauso, dann strich er über seinen Kopf und daraufhin wusch er drei Mal seinen rechten Fuß bis zu den Knöcheln und seinen linken Fuß genauso. Anschließend sagte er: „Ich sah den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wie er auf diese Art und Weise die Gebetswaschung vollzog.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 30. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿUthmān (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (159) und Muslim (226) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Az-Zuhrī über ʿAṭāʾ Ibn Yazīd Al-Laythī über Ḥumrān überliefert.
2. Der Ḥadīth lautet vollständig wie folgt: „Ich sah den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wie er in dieser Art und Weise die Gebetswaschung vollzog und er sagte: ‚Wer die Gebetswaschung so vornimmt, wie ich diese meine Gebetswaschung vorgenommen habe, und anschließend zwei Rakʿah (Gebetseinheiten) verrichtet, ohne dass er sich mit anderen Gedanken beschäftigt, dem wird Aḷḷāh seine vergangenen Sünden vergeben.‘“
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth zu den authentischsten und vollkommensten Ḥadīthen über die Gebetswaschungen zählt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 30. Ḥadīth:
▪️1. Das Wasser für die Gebetswaschung wird „Al-Waḍūʾ“ genannt.
▪️2. Die Abgrenzungen des Gesichtes, die bei der rituellen Gebetswaschung mit Wasser in Kontakt kommen müssen, sind von der Vorderseite des Kopfes, wo im Normalfall die Haare beginnen zu wachsen bis zum Kinn, und von einem Ohr bis zum anderen.
▪️3. Die Einführung des Wassers in den Mund wird „Al-Maḍmaḍah“ genannt.
Die Einführung des Wassers in die Nase wird „Al-Istinschāq“ genannt.
Das Ausblasen des Wassers aus der Nase wird „Al-Istinthār“ genannt.
▪️4. Diesen Ḥadīth machte der Autor zur Grundlage für die Art und Weise der rituellen Gebetswaschung. Die darauffolgenden Ḥadīthe sind zusätzliche Hinzufügungen.
▪️5. Der Ḥadīth weist darauf hin, dass man sich vor einem Gottesdienst, wie z. B. die Gebetswaschung, mit den erforderlichen Geräten darauf vorbereiten soll.
▪️6. Aus dem Ḥadīth entnimmt man die Erwünschtheit, seine Hände dreimal vor der Einführung in das Wasser zu waschen. Dies ist laut Konsens Sunnah. Der Beweis, dass es Sunnah und keine Pflicht ist, ist dass dies in dem Vers über die rituelle Gebetswaschung nicht erwähnt wurde. Und die (bloße) Tat des Propheten- Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, die frei von Indizien ist, deutet nicht auf die Verpflichtung (der Sache) hin. Vielmehr deutet sie auf die Erwünschtheit hin. Und das ist eine Uṣūl-Regel.
▪️7. Es ist verpflichtend, Wasser in den Mund und in die Nase einzuführen, denn sie sind im Gesicht mit inbegriffen und eingeschlossen und das Gesicht wurde in dem Vers erwähnt.
▪️8. Es wurde nicht spezifisch erwähnt, dass das Wasser dreimal in den Mund und in die Nase eingeführt werden soll, jedoch wird das aus den anderen Waschungen der restlichen Körperteile entnommen, wie z. B. das Gesicht.
▪️9. Es ist erwünscht, Wasser aus der Nase auszublasen.
▪️10. Es ist erwünscht, dreimal das Gesicht, die Hände und die Füße zu waschen.
▪️11. Es ist verpflichtend, bei der Waschung der Hände die Ellenbogen mitzuwaschen.
▪️12. Es ist verpflichtend, (mit feuchten Händen) über den Kopf zu streichen. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Die Imāme sind sich einig, dass es von der Sunnah ist, über den ganzen Kopf zu streichen, so wie es in den authentischen Ḥadīthen erwähnt wurde.“
▪️13. Was das Streichen über den Kopf angeht, so ist vorgeschrieben, dass nur einmal drüber gestrichen wird. Hierbei streicht man nach vorne und nach hinten, damit der ganze Kopf erreicht wird.
▪️14. Die beiden Ohren gehören zum Kopf und deshalb wird auch über sie gestrichen. Hierbei streicht man mit demselben Wasser, welches für den Kopf benutz wurde, über sie und man benutzt kein neues Wasser.
▪️15. Dieser Ḥadīth beinhaltet sowohl die Pflichten als auch die Sunan der Gebetswaschung.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die drei Imāme, Abū Ḥanīfah, Mālik und Asch-Schāfiʿī, und Sufyān und Andere vertraten die Ansicht, dass die Einführung des Wassers in den Mund und in die Nase keine Pflicht ist, sondern (nur) Sunnah.
Imām Aḥmad war der Meinung es verpflichtend ist und das ist auch die Rechtsschule/Ansicht von Isḥāq Ar-Rāhawayh, Ibn Abī Laylā und Anderen.
Einige Beweise jener, die sagten, dass die Einführung des Wassers Pflicht ist:
1. Das Fortfahren des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - bei dieser Tat und dass er es nie unterlassen hat. Wenn es Sunnah und keine Pflicht wäre, so hätte er es zumindest einmal unterlassen, um darzustellen, dass es erlaubt, es zu unterlassen. Und Allah hat bereits auf die Pflicht hingewiesen, da Er sagte: „…dann wascht euch das Gesicht…“ (5:6)
Der Mund und die Nase gehören zum Gesicht.
2. Der Ḥadīth, den Muslim überliefert hat, in dem es heißt: „Wer die rituelle Gebetswaschung vornimmt, so soll er Wasser in die Nase einführen...“
Und es gibt noch weitere Beweise, die darauf hindeuten, dass die Einführung des Wassers in den Mund und in die Nase verpflichtend ist.
Ende der Erläuterung des 30. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/160-163)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(22. Safar 1440, 31.10.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
▪️14. Die beiden Ohren gehören zum Kopf und deshalb wird auch über sie gestrichen. Hierbei streicht man mit demselben Wasser, welches für den Kopf benutz wurde, über sie und man benutzt kein neues Wasser.
▪️15. Dieser Ḥadīth beinhaltet sowohl die Pflichten als auch die Sunan der Gebetswaschung.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die drei Imāme, Abū Ḥanīfah, Mālik und Asch-Schāfiʿī, und Sufyān und Andere vertraten die Ansicht, dass die Einführung des Wassers in den Mund und in die Nase keine Pflicht ist, sondern (nur) Sunnah.
Imām Aḥmad war der Meinung es verpflichtend ist und das ist auch die Rechtsschule/Ansicht von Isḥāq Ar-Rāhawayh, Ibn Abī Laylā und Anderen.
Einige Beweise jener, die sagten, dass die Einführung des Wassers Pflicht ist:
1. Das Fortfahren des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - bei dieser Tat und dass er es nie unterlassen hat. Wenn es Sunnah und keine Pflicht wäre, so hätte er es zumindest einmal unterlassen, um darzustellen, dass es erlaubt, es zu unterlassen. Und Allah hat bereits auf die Pflicht hingewiesen, da Er sagte: „…dann wascht euch das Gesicht…“ (5:6)
Der Mund und die Nase gehören zum Gesicht.
2. Der Ḥadīth, den Muslim überliefert hat, in dem es heißt: „Wer die rituelle Gebetswaschung vornimmt, so soll er Wasser in die Nase einführen...“
Und es gibt noch weitere Beweise, die darauf hindeuten, dass die Einführung des Wassers in den Mund und in die Nase verpflichtend ist.
Ende der Erläuterung des 30. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/160-163)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(22. Safar 1440, 31.10.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 12: Hadith 31 - 33
(- Wie streicht man bei der Gebetswaschung über den Kopf und die Ohren und wie oft?
- Muss man über den ganzen Kopf streichen?
- Benutzt man für das Streichen über den Kopf und die Ohren neues Wasser?)
https://youtu.be/NrM_I-8cNOQ
Teil 12: Hadith 31 - 33
(- Wie streicht man bei der Gebetswaschung über den Kopf und die Ohren und wie oft?
- Muss man über den ganzen Kopf streichen?
- Benutzt man für das Streichen über den Kopf und die Ohren neues Wasser?)
https://youtu.be/NrM_I-8cNOQ
YouTube
Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 12 (Hadith 31-33)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
12. Sitzung: Hadith 31-33
Referent: Abu Suleyman
_______________________________________________________________
Telegram-Kanal: https://t.me/islamstudy_hadith
oder:…
12. Sitzung: Hadith 31-33
Referent: Abu Suleyman
_______________________________________________________________
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oder:…
📚 31. Ḥadīth:
ʿAlī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - sagte über die Beschreibung der Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm: „Und er strich ein Mal über seinen Kopf.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 31. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAlī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (111), An-Nasāʾī (92) und At-Tirmidhī (48) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (48)]
2. Abū Dāwūd und An-Nasāʾī schwiegen über den Ḥadīth, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihnen als gut/brauchbar eingestuft wurde.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth gut (ḥasan) ist.
4. Das Streichen über die Ohren wurde nicht in den beiden „Ṣaḥīḥ-Werken“ überliefert. Vielmehr wurde dies in den „Sunnah-Werken“ erwähnt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 31. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es von der Sunnah ist, ein Mal über den ganzen Kopf zu streichen.
▪️ 2. Die Ansicht der Mehrheit (Al-Jumhūr) unter den Ḥanafiyyah, Mālikiyyah und Ḥanābilah ist, das man nur ein Mal über den Kopf streicht und als Beweis führen sie diesen Ḥadīth an. [Siehe: „Minḥatu Al-ʿAllām“ (1/154)]
Asch-Schāfiʿī dagegen sagte: „Ich mag es, wenn er drei Mal über seinen Kopf streicht, und ein Mal ist ausreichend.“ [„Al-Umm“ (1/42)]
Ende der Erläuterung des 31. Ḥadīth.
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
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ʿAlī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - sagte über die Beschreibung der Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm: „Und er strich ein Mal über seinen Kopf.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 31. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAlī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (111), An-Nasāʾī (92) und At-Tirmidhī (48) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (48)]
2. Abū Dāwūd und An-Nasāʾī schwiegen über den Ḥadīth, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihnen als gut/brauchbar eingestuft wurde.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth gut (ḥasan) ist.
4. Das Streichen über die Ohren wurde nicht in den beiden „Ṣaḥīḥ-Werken“ überliefert. Vielmehr wurde dies in den „Sunnah-Werken“ erwähnt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 31. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es von der Sunnah ist, ein Mal über den ganzen Kopf zu streichen.
▪️ 2. Die Ansicht der Mehrheit (Al-Jumhūr) unter den Ḥanafiyyah, Mālikiyyah und Ḥanābilah ist, das man nur ein Mal über den Kopf streicht und als Beweis führen sie diesen Ḥadīth an. [Siehe: „Minḥatu Al-ʿAllām“ (1/154)]
Asch-Schāfiʿī dagegen sagte: „Ich mag es, wenn er drei Mal über seinen Kopf streicht, und ein Mal ist ausreichend.“ [„Al-Umm“ (1/42)]
Ende der Erläuterung des 31. Ḥadīth.
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
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📚 32. Ḥadīth:
ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd Ibn ʿĀṣim - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - sagte, über die Beschreibung der Gebetswaschung: „Und er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wischte über seinen Kopf. So wischte er mit seinen Händen nach vorne und nach hinten.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
Und in einem anderen Wortlaut steht: „Er begann mit der Vorderseite seines Kopfes, bis er seine Hände zu seinem Nacken führte, dann führte er sie (wieder) zurück, bis er sie an die Stelle zurückführte, an der er anfing.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 32. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd Ibn ʿĀṣim (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth mit beiden Wortlauten ist authentisch.
Beide Wortlaute wurden von Al-Bukhārī (186 und 185) und Muslim (235) überliefert.
1. Ibn Ḥajar führte den Ḥadīth gekürzt an. ʿAmr Ibn Yaḥyā Al-Māzinī berichtete über seinen Vater, dass er sagte: „Ich sah wie ʿAmr Ibn Abī Al-Ḥasan - ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd - über die Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - fragte. Er ließ sich ein kleines Gefäß holen und verrichte dann die Gebetswaschung, so wie es der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - vollzog.“
2. Der Grund, warum Ibn Ḥajar den Ḥadīth erwähnt hat, ist wahrscheinlich die Darstellung des Wischens, und dass dies mit den beiden Händen geschieht, indem man ein Mal nach vorne und nach hinten streicht.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 32. Ḥadīth:
▪️1. Dieser Ḥadīth erläutert und verdeutlicht den vorigen Ḥadīth. Man entnimmt aus ihm, dass es verpflichtend ist, über den ganzen Kopf zu streichen. Das ist u. a. die Ansicht von Imām Mālik und die bekannte Meinung von Imām Aḥmad [Siehe: „Al-Istithkār“ (2/30) und „Al-Inṣāf“ (1/161)]. Diese Ansicht bevorzugte auch Ibn Taymiyyah. [„Majmūʿ Al-Fatāwā“ (21/123)]
Von den Schāfiʿiyyah vertrat Ibn Kathīr diese Meinung. [Siehe: „Tafsīr Ibn Kathīr“ (3/46)]
▪️2. Die bekannte Ansicht der Ḥanafiyyah und Schāfiʿiyyah besagt, dass es ausreichend ist, wenn über einen Teil des Kopfes gestrichen wird.
Ende der Erläuterung des 32. Ḥadīth.
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd Ibn ʿĀṣim - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - sagte, über die Beschreibung der Gebetswaschung: „Und er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wischte über seinen Kopf. So wischte er mit seinen Händen nach vorne und nach hinten.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
Und in einem anderen Wortlaut steht: „Er begann mit der Vorderseite seines Kopfes, bis er seine Hände zu seinem Nacken führte, dann führte er sie (wieder) zurück, bis er sie an die Stelle zurückführte, an der er anfing.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 32. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd Ibn ʿĀṣim (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth mit beiden Wortlauten ist authentisch.
Beide Wortlaute wurden von Al-Bukhārī (186 und 185) und Muslim (235) überliefert.
1. Ibn Ḥajar führte den Ḥadīth gekürzt an. ʿAmr Ibn Yaḥyā Al-Māzinī berichtete über seinen Vater, dass er sagte: „Ich sah wie ʿAmr Ibn Abī Al-Ḥasan - ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd - über die Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - fragte. Er ließ sich ein kleines Gefäß holen und verrichte dann die Gebetswaschung, so wie es der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - vollzog.“
2. Der Grund, warum Ibn Ḥajar den Ḥadīth erwähnt hat, ist wahrscheinlich die Darstellung des Wischens, und dass dies mit den beiden Händen geschieht, indem man ein Mal nach vorne und nach hinten streicht.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 32. Ḥadīth:
▪️1. Dieser Ḥadīth erläutert und verdeutlicht den vorigen Ḥadīth. Man entnimmt aus ihm, dass es verpflichtend ist, über den ganzen Kopf zu streichen. Das ist u. a. die Ansicht von Imām Mālik und die bekannte Meinung von Imām Aḥmad [Siehe: „Al-Istithkār“ (2/30) und „Al-Inṣāf“ (1/161)]. Diese Ansicht bevorzugte auch Ibn Taymiyyah. [„Majmūʿ Al-Fatāwā“ (21/123)]
Von den Schāfiʿiyyah vertrat Ibn Kathīr diese Meinung. [Siehe: „Tafsīr Ibn Kathīr“ (3/46)]
▪️2. Die bekannte Ansicht der Ḥanafiyyah und Schāfiʿiyyah besagt, dass es ausreichend ist, wenn über einen Teil des Kopfes gestrichen wird.
Ende der Erläuterung des 32. Ḥadīth.
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
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📚 33. Ḥadīth:
ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr - möge Aḷḷāh mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - sagte über die Beschreibung der Gebetswaschung: „Dann strich er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über seinen Kopf und legte seine Zeigefinger auf die Innenseite seiner Ohren und strich mit seinen Daumen über den äußeren Teil seiner Ohren.“
📗 Überliefert von Abū Dawūd und An-Nasāʾī. Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 33. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch (bzw. gut).
Er wurde von Abū Dāwūd (135), An-Nasāʾī (145) und Ibn Khuzaymah (1/89) überliefert.
1. Ibn Khuzaymah stufte diesen Ḥadīth in seinem „Saḥīḥ-Werk“ als authentisch ein.
2. Abū Dāwūd und An-Nasāʾī schwiegen über den Ḥadīth, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihnen als gut/brauchbar eingestuft wurde.
3. Dieser Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette - ʿAmr Ibn Schuʿayb über seinen Vater, über seinen Großvater - überliefert. Diese Überlieferungskette tritt sehr oft in den Sunnah-Werken auf. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass diese Überlieferungskette gut (ḥasan) ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 33. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, wie über die Ohren gestrichen wird und dass die Ohren zum Kopf gehören.
▪️2. Das Streichen über die Ohren wurde im Qurʾān erwähnt:
„… und streicht euch über den Kopf...“ [5:6]
Und der Befehl, über den Kopf zu streichen beinhaltet auch die Ohren. Darauf deuten die islamische Gesetzgebung, die arabische Sprache und der Brauch hin.
▪️3. Wenn man über den Kopf streicht, so nimmt man hierfür frisches/neues Wasser. Im Ḥadīth heißt es: „Und er strich über seinen Kopf, (jedoch) nicht mit dem Restwasser seiner Hände.“ [Überliefert von Muslim (236)]
▪️4. Es besteht Meinungsverschiedenheit, ob man für das Streichen über die Ohren frisches/neues Wasser nimmt, oder man mit dem Restwasser, nach dem Streichen über den Kopf, streichen kann.
Ibn Al-Qayyim sagte: „Er wurde nicht authentisch überliefert, dass er für seine Ohren frisches/neues Wasser nahm.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/194)]
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die Gelehrten sind sich einig, dass es legitim ist, über den ganzen Kopf zu streichen. Jedoch waren sie sich uneinig, ob dies verpflichtend ist. Die verschiedenen Ansichten wurden bereits im vorigen Ḥadīth angeführt.
▪️ Es gibt verschiedene Wortlaute, wie man über den Kopf streichen soll. Von vorne nach hinten oder von hinten nach vorne. Wichtig jedoch ist, dass über den ganzen Kopf gestrichen wird, egal auf welche Art und Weise.
Ende der Erläuterung des 33. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/166-169)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr - möge Aḷḷāh mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - sagte über die Beschreibung der Gebetswaschung: „Dann strich er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über seinen Kopf und legte seine Zeigefinger auf die Innenseite seiner Ohren und strich mit seinen Daumen über den äußeren Teil seiner Ohren.“
📗 Überliefert von Abū Dawūd und An-Nasāʾī. Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 33. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch (bzw. gut).
Er wurde von Abū Dāwūd (135), An-Nasāʾī (145) und Ibn Khuzaymah (1/89) überliefert.
1. Ibn Khuzaymah stufte diesen Ḥadīth in seinem „Saḥīḥ-Werk“ als authentisch ein.
2. Abū Dāwūd und An-Nasāʾī schwiegen über den Ḥadīth, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihnen als gut/brauchbar eingestuft wurde.
3. Dieser Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette - ʿAmr Ibn Schuʿayb über seinen Vater, über seinen Großvater - überliefert. Diese Überlieferungskette tritt sehr oft in den Sunnah-Werken auf. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass diese Überlieferungskette gut (ḥasan) ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 33. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, wie über die Ohren gestrichen wird und dass die Ohren zum Kopf gehören.
▪️2. Das Streichen über die Ohren wurde im Qurʾān erwähnt:
„… und streicht euch über den Kopf...“ [5:6]
Und der Befehl, über den Kopf zu streichen beinhaltet auch die Ohren. Darauf deuten die islamische Gesetzgebung, die arabische Sprache und der Brauch hin.
▪️3. Wenn man über den Kopf streicht, so nimmt man hierfür frisches/neues Wasser. Im Ḥadīth heißt es: „Und er strich über seinen Kopf, (jedoch) nicht mit dem Restwasser seiner Hände.“ [Überliefert von Muslim (236)]
▪️4. Es besteht Meinungsverschiedenheit, ob man für das Streichen über die Ohren frisches/neues Wasser nimmt, oder man mit dem Restwasser, nach dem Streichen über den Kopf, streichen kann.
Ibn Al-Qayyim sagte: „Er wurde nicht authentisch überliefert, dass er für seine Ohren frisches/neues Wasser nahm.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/194)]
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die Gelehrten sind sich einig, dass es legitim ist, über den ganzen Kopf zu streichen. Jedoch waren sie sich uneinig, ob dies verpflichtend ist. Die verschiedenen Ansichten wurden bereits im vorigen Ḥadīth angeführt.
▪️ Es gibt verschiedene Wortlaute, wie man über den Kopf streichen soll. Von vorne nach hinten oder von hinten nach vorne. Wichtig jedoch ist, dass über den ganzen Kopf gestrichen wird, egal auf welche Art und Weise.
Ende der Erläuterung des 33. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/166-169)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
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📚 34. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn einer von euch vom Schlaf aufwacht, dann soll er drei Mal Wasser aus seiner Nase ausblasen, denn wahrlich, der Satan verbringt die Nacht im hintersten Teil der Nase.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 34. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (3295) und Muslim (238) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Muḥammad Ibn Ibrāhīm über ʿIsā Ibn Ṭalḥah über Abū Hurayrah überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 34. Ḥadīth:
▪️1. Mit „…vom Schlaf…“ ist der Schlaf in der Nacht und am Tag gemeint.
▪️2. Der Satan (Asch-Schayṭān) ist ein schlechtes und verdorbenes Geschöpf Aḷḷāhs. Der Satan und seine Nachkommenschaft leben im Verborgenen und der Mensch weiß nicht, wie sie aussehen. Aḷḷāh hat ihnen eine gewisse Macht verliehen, sich zu verändern und zu verbergen. Und Weisheit darüber liegt bei Aḷḷāh.
▪️3. Manche Überlieferungen haben das Ausblasen des Wassers aus der Nase (allgemein) mit der Gebetswaschung verbunden. Von daher sollte man immer drei Mal Wasser aus der Nase ausblasen, auch wenn diese Gebetswaschung nicht jene ist, die man nach dem Schlaf vornimmt.
Jedoch wurde hier in diesem Ḥadīth speziell der Schlaf erwähnt und dies wurde auch damit begründet, dass „…der Satan die Nacht im hintersten Teil der Nase verbringt.“
Dies wurde von manchen wie folgt begründet: Es kann sein, dass dies in Wirklichkeit so ist und der Satan im hintersten Teil der Nase die Nacht verbringt. Denn die Nase ist eine der Öffnungen des Körpers. Und es gibt keinen Öffnungen, die nicht geschlossen werden, außer die Nase und die Ohren. Aus diesem Grund wurde angeordnet, dass man beim Gähnen die Hand vor den Mund legt, damit der Satan nicht durch den Mund eintritt.
▪️4. Dieser Ḥadīth deutet auf die Gesetzlichkeit des Ausblasens des Wassers hin, weil dies in Form einer Anweisung erwähnt wurde.
▪️5. Man soll sich vor dem Satan in Acht nehmen, da er stets versucht beim Menschen einzutreten und er fließt im Menschen, so wie das Blut durch die Adern fließt. Und er versucht ihn in die Irre zu führen und von den Gottesdiensten abzuhalten. Geschützt ist derjenige, der bei Aḷḷāh Zuflucht vor ihm sucht und sich auf Aḷḷāh alleine verlässt.
▪️6. Solche authentischen Überlieferungen erfordern, dass der Gläubige diese akzeptiert und sie nicht ablehnt oder falsch uminterpretiert, selbst wenn er sie im ersten Moment nicht richtig aufnehmen kann.
Aḷḷāh - erhaben ist Er - sagte: „…euch aber ist vom Wissen gewiss nur wenig gegeben.“ (17:85)
Ende der Erläuterung des 34. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/170-171)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(06. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 14.11.2018)
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Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn einer von euch vom Schlaf aufwacht, dann soll er drei Mal Wasser aus seiner Nase ausblasen, denn wahrlich, der Satan verbringt die Nacht im hintersten Teil der Nase.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 34. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (3295) und Muslim (238) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Muḥammad Ibn Ibrāhīm über ʿIsā Ibn Ṭalḥah über Abū Hurayrah überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 34. Ḥadīth:
▪️1. Mit „…vom Schlaf…“ ist der Schlaf in der Nacht und am Tag gemeint.
▪️2. Der Satan (Asch-Schayṭān) ist ein schlechtes und verdorbenes Geschöpf Aḷḷāhs. Der Satan und seine Nachkommenschaft leben im Verborgenen und der Mensch weiß nicht, wie sie aussehen. Aḷḷāh hat ihnen eine gewisse Macht verliehen, sich zu verändern und zu verbergen. Und Weisheit darüber liegt bei Aḷḷāh.
▪️3. Manche Überlieferungen haben das Ausblasen des Wassers aus der Nase (allgemein) mit der Gebetswaschung verbunden. Von daher sollte man immer drei Mal Wasser aus der Nase ausblasen, auch wenn diese Gebetswaschung nicht jene ist, die man nach dem Schlaf vornimmt.
Jedoch wurde hier in diesem Ḥadīth speziell der Schlaf erwähnt und dies wurde auch damit begründet, dass „…der Satan die Nacht im hintersten Teil der Nase verbringt.“
Dies wurde von manchen wie folgt begründet: Es kann sein, dass dies in Wirklichkeit so ist und der Satan im hintersten Teil der Nase die Nacht verbringt. Denn die Nase ist eine der Öffnungen des Körpers. Und es gibt keinen Öffnungen, die nicht geschlossen werden, außer die Nase und die Ohren. Aus diesem Grund wurde angeordnet, dass man beim Gähnen die Hand vor den Mund legt, damit der Satan nicht durch den Mund eintritt.
▪️4. Dieser Ḥadīth deutet auf die Gesetzlichkeit des Ausblasens des Wassers hin, weil dies in Form einer Anweisung erwähnt wurde.
▪️5. Man soll sich vor dem Satan in Acht nehmen, da er stets versucht beim Menschen einzutreten und er fließt im Menschen, so wie das Blut durch die Adern fließt. Und er versucht ihn in die Irre zu führen und von den Gottesdiensten abzuhalten. Geschützt ist derjenige, der bei Aḷḷāh Zuflucht vor ihm sucht und sich auf Aḷḷāh alleine verlässt.
▪️6. Solche authentischen Überlieferungen erfordern, dass der Gläubige diese akzeptiert und sie nicht ablehnt oder falsch uminterpretiert, selbst wenn er sie im ersten Moment nicht richtig aufnehmen kann.
Aḷḷāh - erhaben ist Er - sagte: „…euch aber ist vom Wissen gewiss nur wenig gegeben.“ (17:85)
Ende der Erläuterung des 34. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/170-171)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(06. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 14.11.2018)
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📚 35. Ḥadīth:
Und von ihm wurde berichtet: „Wenn einer von euch aus dem Schlaf erwacht, dann soll er seine Hand nicht in ein Gefäß eintauchen, bis er sie drei Mal gewaschen hat. Denn er weiß nicht, wo seine Hand die Nacht verbrachte.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi. Und dies ist der Wortlaut von Muslim.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 35. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (162) und Muslim (278) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Mālik über Abū Az-Zinād über Al-Aʿraj über Abū Hurayrah überliefert. Und diese Überlieferungskette gehört zu den authentischsten Ketten überhaupt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 35. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es verpflichtend ist, nach dem Schlaf der Nacht die Hände drei Mal zu waschen. Hierbei reichen eine oder zwei Waschungen nicht aus. Diese Untersagung und Verpflichtung deuten laut den Ḥanābilah auf die Pflicht und das Verbot hin. Die Mehrheit der Gelehrten dagegen vertritt die Ansicht, dass dies erwünscht und nicht verpflichtend ist.
▪️2. Das ganze wurde durch den Schlaf der Nacht beschränkt, weil es heißt: „…wo seine Hand die Nacht verbrachte.“
Die Rechtsschule der Mehrheit jedoch besagt, dass sie sowohl nach dem Schlaf der Nacht, als auch nach dem Schlaf des Tages gewaschen werden.
▪️3. Es wird in dem Ḥadīth das Verbot genannt, seine Hände in ein Gefäß zu tauchen, bis man sie drei Mal gewaschen hat.
▪️4. Die Ḥanābilah haben aus diesem Ḥadīth entnommen, dass das Wasser, in das die Hand vor der Waschung eingetaucht wurde, so führt dies dazu, dass die Reinheit (Aṭ-Ṭuhūriyyah) diesem Wasser entzogen wird. Das Wasser ist dann nur noch ṭāhir, jedoch nicht ṭahūr. Bei vielen Gelehrten ist diese Ansicht jedoch nicht stark, da das Wasser rein (ṭahūr) bleibt, solange sich nicht eines der drei Merkmale durch eine Unreinheit verändert.
▪️5. Der Ḥadīth weist darauf hin, dass bestimmte Sachen nicht direkt angesprochen werden müssen, wenn sie auch indirekt verständlich sind.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Imām Asch-Schāfiʿī und die Mehrheit (Al-Jumhūr) vertreten die Ansicht, dass die Hände nach jedem Schlaf gewaschen werden, egal ob am Tag oder in der Nacht. Die Nacht wurde deshalb zusätzlich erwähnt, weil der Schlaf meistens in der Nacht zustande kommt. Von daher ist der Schlaf der Nacht nicht die Voraussetzung, damit die Hände gewaschen werden sollen.
Die Rechtsschule von Aḥmad dagegen sagt, dass die Hände nur beim Schlaf der Nacht gewaschen werden.
▪️ Die Gelehrten waren sich über die Weisheit der Waschung der Hände nach dem Schlaf uneinig. Manche sagten, dass die Weisheit uns verborgen wurde und wir sie nicht kennen. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Die Hände sollen gewaschen werden, weil der Satan sie berührt…“ [„Majmūʿ Al-Fatāwā“ (21/44)]
Ende der Erläuterung des 35. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/172-174)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(06. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 14.11.2018)
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Und von ihm wurde berichtet: „Wenn einer von euch aus dem Schlaf erwacht, dann soll er seine Hand nicht in ein Gefäß eintauchen, bis er sie drei Mal gewaschen hat. Denn er weiß nicht, wo seine Hand die Nacht verbrachte.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi. Und dies ist der Wortlaut von Muslim.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 35. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (162) und Muslim (278) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Mālik über Abū Az-Zinād über Al-Aʿraj über Abū Hurayrah überliefert. Und diese Überlieferungskette gehört zu den authentischsten Ketten überhaupt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 35. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es verpflichtend ist, nach dem Schlaf der Nacht die Hände drei Mal zu waschen. Hierbei reichen eine oder zwei Waschungen nicht aus. Diese Untersagung und Verpflichtung deuten laut den Ḥanābilah auf die Pflicht und das Verbot hin. Die Mehrheit der Gelehrten dagegen vertritt die Ansicht, dass dies erwünscht und nicht verpflichtend ist.
▪️2. Das ganze wurde durch den Schlaf der Nacht beschränkt, weil es heißt: „…wo seine Hand die Nacht verbrachte.“
Die Rechtsschule der Mehrheit jedoch besagt, dass sie sowohl nach dem Schlaf der Nacht, als auch nach dem Schlaf des Tages gewaschen werden.
▪️3. Es wird in dem Ḥadīth das Verbot genannt, seine Hände in ein Gefäß zu tauchen, bis man sie drei Mal gewaschen hat.
▪️4. Die Ḥanābilah haben aus diesem Ḥadīth entnommen, dass das Wasser, in das die Hand vor der Waschung eingetaucht wurde, so führt dies dazu, dass die Reinheit (Aṭ-Ṭuhūriyyah) diesem Wasser entzogen wird. Das Wasser ist dann nur noch ṭāhir, jedoch nicht ṭahūr. Bei vielen Gelehrten ist diese Ansicht jedoch nicht stark, da das Wasser rein (ṭahūr) bleibt, solange sich nicht eines der drei Merkmale durch eine Unreinheit verändert.
▪️5. Der Ḥadīth weist darauf hin, dass bestimmte Sachen nicht direkt angesprochen werden müssen, wenn sie auch indirekt verständlich sind.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Imām Asch-Schāfiʿī und die Mehrheit (Al-Jumhūr) vertreten die Ansicht, dass die Hände nach jedem Schlaf gewaschen werden, egal ob am Tag oder in der Nacht. Die Nacht wurde deshalb zusätzlich erwähnt, weil der Schlaf meistens in der Nacht zustande kommt. Von daher ist der Schlaf der Nacht nicht die Voraussetzung, damit die Hände gewaschen werden sollen.
Die Rechtsschule von Aḥmad dagegen sagt, dass die Hände nur beim Schlaf der Nacht gewaschen werden.
▪️ Die Gelehrten waren sich über die Weisheit der Waschung der Hände nach dem Schlaf uneinig. Manche sagten, dass die Weisheit uns verborgen wurde und wir sie nicht kennen. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Die Hände sollen gewaschen werden, weil der Satan sie berührt…“ [„Majmūʿ Al-Fatāwā“ (21/44)]
Ende der Erläuterung des 35. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/172-174)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(06. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 14.11.2018)
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❤1
📚 36. Ḥadīth:
Laqīṭ Ibn Ṣabirah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Führe die Gebetswaschung vorschriftsmäßig aus, lass das Wasser zwischen den Fingern hindurchfließen und übertreibe darin, Wasser in die Nase einzuführen, außer wenn du fastest.“
📗 Überliefert von den Vier und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
Und bei Abū Dāwūd steht in einer Überlieferung: „Wenn du die Gebetswaschung vollziehst, dann führe Wasser in den Mund ein.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 36. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Laqīṭ Ibn Ṣabirah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (142 und 143), An-Nasāʾī (1/66), At-Tirmidhī (38), Ibn Mājah (448) und Ibn Khuzaymah (150 und 168) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (38)]
2. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
3. Ibn Ḥajar sagte: „Das ist ein authentischeusr Ḥadīth.” [„Al-Iṣābah” (9/15)]
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth authentisch ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 36. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es erwünscht ist zwischen den Fingern der Hände und Füße zu waschen und Wasser hindurchfließen zu lassen. Im Normalfall geschieht dies automatisch, wenn man sie unters Wasser hält.
▪️2. Es ist erwünscht beim Einführen des Wassers in die Nase zu übertreiben, außer wenn man fastet. Denn in diesem Fall ist zu befürchten, dass Wasser ins Innere gelangt. Das Ganze ist deshalb erwünscht und nicht verpflichtend, da der Fastende ansonsten von dieser Pflicht nicht freigesprochen wäre.
▪️3. Wasser in den Mund einzuführen (Al-Maḍmaḍah) ist verpflichtend, jedoch gibt es hierbei Meinungsverschiedenheit bei den Gelehrten. (Das wurde bereits in vorigen Kapiteln detailliert behandelt.)
▪️4. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte zu diesem einen Gefährten: „Führe die Gebetswaschung vorschriftsmäßig aus…“
Diese Anordnung und Vorschrift für diese eine Person gilt für die ganze islamische Gemeinschaft (Al-Ummah). Gleiches gilt allgemein die Verbote und Befehle, denn die Regeln haben nicht mit einer einzelnen Person zu tun, vielmehr beziehen sie sich allgemein auch auf andere, solange es keinen Beweis gibt, dass eine Regel nur speziell für eine bestimmte Person vorgesehen ist. Ein Beispiel dafür ist die Geschichte von Abū Burdah und seinem Opfertier.
Ende der Erläuterung des 36. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/175-176)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(06. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 14.11.2018)
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Laqīṭ Ibn Ṣabirah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Führe die Gebetswaschung vorschriftsmäßig aus, lass das Wasser zwischen den Fingern hindurchfließen und übertreibe darin, Wasser in die Nase einzuführen, außer wenn du fastest.“
📗 Überliefert von den Vier und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
Und bei Abū Dāwūd steht in einer Überlieferung: „Wenn du die Gebetswaschung vollziehst, dann führe Wasser in den Mund ein.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 36. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Laqīṭ Ibn Ṣabirah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (142 und 143), An-Nasāʾī (1/66), At-Tirmidhī (38), Ibn Mājah (448) und Ibn Khuzaymah (150 und 168) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (38)]
2. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
3. Ibn Ḥajar sagte: „Das ist ein authentischeusr Ḥadīth.” [„Al-Iṣābah” (9/15)]
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth authentisch ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 36. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es erwünscht ist zwischen den Fingern der Hände und Füße zu waschen und Wasser hindurchfließen zu lassen. Im Normalfall geschieht dies automatisch, wenn man sie unters Wasser hält.
▪️2. Es ist erwünscht beim Einführen des Wassers in die Nase zu übertreiben, außer wenn man fastet. Denn in diesem Fall ist zu befürchten, dass Wasser ins Innere gelangt. Das Ganze ist deshalb erwünscht und nicht verpflichtend, da der Fastende ansonsten von dieser Pflicht nicht freigesprochen wäre.
▪️3. Wasser in den Mund einzuführen (Al-Maḍmaḍah) ist verpflichtend, jedoch gibt es hierbei Meinungsverschiedenheit bei den Gelehrten. (Das wurde bereits in vorigen Kapiteln detailliert behandelt.)
▪️4. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte zu diesem einen Gefährten: „Führe die Gebetswaschung vorschriftsmäßig aus…“
Diese Anordnung und Vorschrift für diese eine Person gilt für die ganze islamische Gemeinschaft (Al-Ummah). Gleiches gilt allgemein die Verbote und Befehle, denn die Regeln haben nicht mit einer einzelnen Person zu tun, vielmehr beziehen sie sich allgemein auch auf andere, solange es keinen Beweis gibt, dass eine Regel nur speziell für eine bestimmte Person vorgesehen ist. Ein Beispiel dafür ist die Geschichte von Abū Burdah und seinem Opfertier.
Ende der Erläuterung des 36. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/175-176)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(06. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 14.11.2018)
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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 13: Hadith 34 - 36
https://youtu.be/soCJESyZxeY
Teil 13: Hadith 34 - 36
https://youtu.be/soCJESyZxeY
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Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 13 (Hadith 34-36)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
13. Sitzung: Hadith 34-36
Referent: Abu Suleyman
_______________________________________________________________
Telegram-Kanal: https://t.me/islamstudy_hadith
oder:…
13. Sitzung: Hadith 34-36
Referent: Abu Suleyman
_______________________________________________________________
Telegram-Kanal: https://t.me/islamstudy_hadith
oder:…
📚 37. Ḥadīth:
ʿUthmān - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - es pflegte, bei der Gebetswaschung das Wasser in seinem Bart(haar) fließen zu lassen (und mit Wasser zu benetzen/befeuchten).
📗 Überliefert von At-Tirmidhī und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 37. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿUthmān (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 30. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth wurde von manchen Imāmen als nicht authentisch eingestuft.
Er wurde von At-Tirmidhī (30) und Ibn Khuzaymah (151 und 152) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (38)]
2. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
3. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette ʿĀmir Ibn Schaqīq über Wāʾil – Schaqīq Ibn Salamah – über ʿUthmān überliefert. Was ʿĀmir Ibn Schaqīq angeht, so wurde er von manchen Ḥadīth-Gelehrten als schwach eingestuft. Und andere wiederum stuften ihn als gut ein.
4. At-Tirmidhī stufte diesen Ḥadīth als authentisch ein, weil er von ca. 10 weiteren Ṣaḥābah bestätigt wurde. Er (At-Tirmidhī) berichtete: Muḥammad (Al-Bukhārī) sagte: „Das Authentischste bei mir über die Benetzung des Bartes mit Wasser ist der Ḥadīth von ʿUthmān.“ Ich (also At-Tirmidhī) sagte: „Sie sprechen jedoch über diesen Ḥadīth (und kritisieren ihn)?“ Er sagte hierauf: „Er (der Ḥadīth) ist gut (ḥasan).“ [„Al-ʿIlal Al-Kabīr“ (1/115)]
5. Abū Dāwūd berichtete: Ich sagte zu Aḥmad Ibn Ḥanbal: „Die Benetzung/Anfeuchtung des Bartes mit Wasser?“ Er sagte hierauf: „Was seine Benetzung angeht, so wurden hierbei Ḥadīthe überliefert, jedoch ist keiner davon authentisch/bestätigt.“ [„Masāʾil Al-Imām Aḥmad“ (7)]
6. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth ist nicht authentisch, denn in der Überlieferungskette ist ʿĀmir.“
7. Dieser Ḥadīth widerspricht den anderen zahlreichen Ḥadīthen über die Gebetswaschung, in denen die Benetzung des Bartes mit Wasser nicht erwähnt wird.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 37. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es bei der Gebetswaschung vorgeschrieben ist, den Bart mit Wasser zu benetzen/befeuchten. Damit ist gemeint, dass das Wasser durch den Bart geführt wird, bis er die Haut erreicht.
▪️2. Die Benetzung mit Wasser teilt sich in zwei Formen auf: Verpflichtend und erwünscht.
- Was die Verpflichtung angeht, so gilt das, wenn das Barthaar leicht und schwach und die Haut zu sehen ist. Die Haut hat in diesem Fall das äußerliche Urteil und muss gewaschen werden.
- Was die erwünschte Form angeht, so gilt das, wenn das Barthaar stark und dicht und die Haut nicht zu sehen ist. In diesem Fall ist es erwünscht, das Barthaar mit Wasser zu benetzen.
▪️3. Das, was vom Gesicht zu sehen ist, muss gewaschen werden und die Haut, die aufgrund von starkem Haarwuchs verdeckt ist, soll (lediglich) mit Wasser benetzt werden.
Ende der Erläuterung des 37. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/177)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(20. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 28.11.2018)
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ʿUthmān - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - es pflegte, bei der Gebetswaschung das Wasser in seinem Bart(haar) fließen zu lassen (und mit Wasser zu benetzen/befeuchten).
📗 Überliefert von At-Tirmidhī und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 37. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿUthmān (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 30. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth wurde von manchen Imāmen als nicht authentisch eingestuft.
Er wurde von At-Tirmidhī (30) und Ibn Khuzaymah (151 und 152) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (38)]
2. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
3. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette ʿĀmir Ibn Schaqīq über Wāʾil – Schaqīq Ibn Salamah – über ʿUthmān überliefert. Was ʿĀmir Ibn Schaqīq angeht, so wurde er von manchen Ḥadīth-Gelehrten als schwach eingestuft. Und andere wiederum stuften ihn als gut ein.
4. At-Tirmidhī stufte diesen Ḥadīth als authentisch ein, weil er von ca. 10 weiteren Ṣaḥābah bestätigt wurde. Er (At-Tirmidhī) berichtete: Muḥammad (Al-Bukhārī) sagte: „Das Authentischste bei mir über die Benetzung des Bartes mit Wasser ist der Ḥadīth von ʿUthmān.“ Ich (also At-Tirmidhī) sagte: „Sie sprechen jedoch über diesen Ḥadīth (und kritisieren ihn)?“ Er sagte hierauf: „Er (der Ḥadīth) ist gut (ḥasan).“ [„Al-ʿIlal Al-Kabīr“ (1/115)]
5. Abū Dāwūd berichtete: Ich sagte zu Aḥmad Ibn Ḥanbal: „Die Benetzung/Anfeuchtung des Bartes mit Wasser?“ Er sagte hierauf: „Was seine Benetzung angeht, so wurden hierbei Ḥadīthe überliefert, jedoch ist keiner davon authentisch/bestätigt.“ [„Masāʾil Al-Imām Aḥmad“ (7)]
6. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth ist nicht authentisch, denn in der Überlieferungskette ist ʿĀmir.“
7. Dieser Ḥadīth widerspricht den anderen zahlreichen Ḥadīthen über die Gebetswaschung, in denen die Benetzung des Bartes mit Wasser nicht erwähnt wird.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 37. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es bei der Gebetswaschung vorgeschrieben ist, den Bart mit Wasser zu benetzen/befeuchten. Damit ist gemeint, dass das Wasser durch den Bart geführt wird, bis er die Haut erreicht.
▪️2. Die Benetzung mit Wasser teilt sich in zwei Formen auf: Verpflichtend und erwünscht.
- Was die Verpflichtung angeht, so gilt das, wenn das Barthaar leicht und schwach und die Haut zu sehen ist. Die Haut hat in diesem Fall das äußerliche Urteil und muss gewaschen werden.
- Was die erwünschte Form angeht, so gilt das, wenn das Barthaar stark und dicht und die Haut nicht zu sehen ist. In diesem Fall ist es erwünscht, das Barthaar mit Wasser zu benetzen.
▪️3. Das, was vom Gesicht zu sehen ist, muss gewaschen werden und die Haut, die aufgrund von starkem Haarwuchs verdeckt ist, soll (lediglich) mit Wasser benetzt werden.
Ende der Erläuterung des 37. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/177)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(20. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 28.11.2018)
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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 14: Hadith 37 - 39
(- Das Fließenlassen des Wassers durch die Barthaare
- Wie viel Wasser verwendete der Prophet bei der Gebetswaschung?
- Die Menge eines Mudd's
- Die korrekte Reinigung der Ohren)
https://youtu.be/oh66Eh5Tqqs
Teil 14: Hadith 37 - 39
(- Das Fließenlassen des Wassers durch die Barthaare
- Wie viel Wasser verwendete der Prophet bei der Gebetswaschung?
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Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 14 (Hadith 37-39)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
14. Sitzung: Hadith 37-39
Referent: Abu Suleyman
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Telegram-Kanal: https://t.me/islamstudy_hadith
oder:…
14. Sitzung: Hadith 37-39
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📚 38. Ḥadīth:
ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass dem Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - 2/3 Hände voll (Wasser) gebracht wurden. Daraufhin wischte/rieb er seine Unterarme.
📗 Überliefert von Aḥmad, und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 38. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 32. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Es gibt Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Authentizität des Ḥadīth, jedoch wurde er von mehreren Gelehrten als authentisch eingestuft.
Er wurde von Aḥmad (4/39) und Ibn Khuzaymah (118) überliefert.
1. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
2. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Es kam bei der Überlieferungskette zu Unstimmigkeiten, jedoch ist der Ḥadīth authentisch.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 38. Ḥadīth:
▪️1. Eine Hand voll (auf arab. „Mudd“) entspricht ungefähr 625 Gramm Weizen.
▪️2. Es ist erwünscht, bei der Gebetswaschung so wenig/viel Wasser zu benutzen, wie der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm. Und gleiches gilt auch bei der rituellen Ganzkörperwaschung und dass man hierbei auch nicht eher wenig Wasser benutzt.
▪️3. Es ist erwünscht, dass man bei der Gebetswaschung die Körperteile mit Wasser reibt und das gehört zu der angebrachten Vorgehensweise.
▪️4. Es ist besser, dass man sich bei der Gebetswaschung auf diese Menge Wasser beschränkt, um somit dem Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - nachzuahmen, und es spricht nichts dagegen, wenn man etwas mehr benutzt. Was jedoch die Verschwendung angeht, so ist das verboten.
ʿAmr Ibn Schuʿayb berichtete über seinen Vater, über seinen Großvater, dass dieser (Folgendes) berichtete: „Ein Wüstenaraber kam zum Gesandten Allahs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und fragte ihn über die Gebetswaschung. So zeigte er (der Prophet) sie ihm und nahm jeweils dreimal Wasser und sagte: ‚Das ist die Gebetswaschung! Wer das überschreitet, hat Schlechtes begangen, überschritten und Unrecht getan.‘“ [Überliefert von Aḥmad (6684), An-Nasāʾi (140) und Ibn Mājah (422)]
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten:
▪️ Die Gelehrten waren sich uneinig, ob die Reibung erwünscht oder verpflichtend ist.
- Imām Mālik vertrat die Ansicht, dass sie verpflichtend ist und er führte diesen Ḥadīth als Beweis an.
- Imām Aḥmad dagegen vertrat die Ansicht, dass sie nicht verpflichtend ist, da nichts überliefert wurde, was auf die Pflicht hindeutet. Und was die Handlung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - angeht, so weist das auf die Erwünschtheit (Al-Istiḥbāb) hin, und was vorgeschrieben ist, ist die Waschung und nicht die Reibung.
▪️ Wenn das Wasser jedoch nur durch Reibung an die Haut gelangt, dann ist in so einem Fall die Reibung verpflichtend.
Ende der Erläuterung des 38. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/178-179)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(20. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 28.11.2018)
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ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass dem Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - 2/3 Hände voll (Wasser) gebracht wurden. Daraufhin wischte/rieb er seine Unterarme.
📗 Überliefert von Aḥmad, und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 38. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 32. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Es gibt Meinungsverschiedenheit hinsichtlich der Authentizität des Ḥadīth, jedoch wurde er von mehreren Gelehrten als authentisch eingestuft.
Er wurde von Aḥmad (4/39) und Ibn Khuzaymah (118) überliefert.
1. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
2. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Es kam bei der Überlieferungskette zu Unstimmigkeiten, jedoch ist der Ḥadīth authentisch.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 38. Ḥadīth:
▪️1. Eine Hand voll (auf arab. „Mudd“) entspricht ungefähr 625 Gramm Weizen.
▪️2. Es ist erwünscht, bei der Gebetswaschung so wenig/viel Wasser zu benutzen, wie der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm. Und gleiches gilt auch bei der rituellen Ganzkörperwaschung und dass man hierbei auch nicht eher wenig Wasser benutzt.
▪️3. Es ist erwünscht, dass man bei der Gebetswaschung die Körperteile mit Wasser reibt und das gehört zu der angebrachten Vorgehensweise.
▪️4. Es ist besser, dass man sich bei der Gebetswaschung auf diese Menge Wasser beschränkt, um somit dem Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - nachzuahmen, und es spricht nichts dagegen, wenn man etwas mehr benutzt. Was jedoch die Verschwendung angeht, so ist das verboten.
ʿAmr Ibn Schuʿayb berichtete über seinen Vater, über seinen Großvater, dass dieser (Folgendes) berichtete: „Ein Wüstenaraber kam zum Gesandten Allahs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und fragte ihn über die Gebetswaschung. So zeigte er (der Prophet) sie ihm und nahm jeweils dreimal Wasser und sagte: ‚Das ist die Gebetswaschung! Wer das überschreitet, hat Schlechtes begangen, überschritten und Unrecht getan.‘“ [Überliefert von Aḥmad (6684), An-Nasāʾi (140) und Ibn Mājah (422)]
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten:
▪️ Die Gelehrten waren sich uneinig, ob die Reibung erwünscht oder verpflichtend ist.
- Imām Mālik vertrat die Ansicht, dass sie verpflichtend ist und er führte diesen Ḥadīth als Beweis an.
- Imām Aḥmad dagegen vertrat die Ansicht, dass sie nicht verpflichtend ist, da nichts überliefert wurde, was auf die Pflicht hindeutet. Und was die Handlung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - angeht, so weist das auf die Erwünschtheit (Al-Istiḥbāb) hin, und was vorgeschrieben ist, ist die Waschung und nicht die Reibung.
▪️ Wenn das Wasser jedoch nur durch Reibung an die Haut gelangt, dann ist in so einem Fall die Reibung verpflichtend.
Ende der Erläuterung des 38. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/178-179)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
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👍1
📚 39. Ḥadīth:
Und von ihm wurde berichtet, dass er den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sah, wie er für seine Ohren nicht das (Gleiche) Wasser nahm, welches er für seinen Kopf nahm.
📗 Überliefert von Al-Bayhaqī.
Bei Muslim wurde er auf diese Art mit (folgendem) Wortlaut überliefert: „Und er strich/wischte über seinen Kopf, nicht mit dem Rest(wasser) seiner Hände.“ Und dies ist der bestätigte (Wortlaut (Al-Maḥfūẓ)).
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 39. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 32. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die erste Überlieferung ist „Schāth“ (isoliert, abweichend). Die zweite dagegen ist richtig und authentisch.
Der erste Ḥadīth wurde von Al-Bayhaqī (1/65) überliefert, und der zweite von Muslim (236).
1. Al-Bayhaqī sagte über den Ḥadīth, nachdem er ihn überlieferte: „Das ist eine authentische (ṣaḥīḥ) Überlieferungskette.“
2. Ibn Ḥajar sagte, dass der zweite Ḥadīth der bestätigte Wortlaut (Al-Maḥfūẓ) ist. Und „Al-Maḥfūẓ“ bedeutet bei den Ḥadīth-Gelehrten das Gegenteil von „Schāth“. „Al-Maḥfūẓ“ heißt, dass jemand der vertrauenswürdiger ist, etwas anderes berichtet als jemand der (auch) vertrauenswürdig ist. Er (der Zweite) hat jedoch nicht die Stufe des Ersten erreicht.
Der Ḥadīth, der „Schāth“ ist, wird abgelehnt.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der erste Wortlaut ist „Schāth“, und der zweite ist „Al-Maḥfūẓ“. Und das Richtige ist, dass man kein frisches/neues Wasser für die Ohren nimmt.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 39. Ḥadīth:
▪️1. Im ersten Ḥadīth heißt es, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - neues/frisches Wasser für die Ohren nahm, um damit über sie zu streichen/wischen. Im zweiten Ḥadīth dagegen ist die Rede von neuem Wasser, welches er für das Streichen über den Kopf nahm. Und wie bereits erwähnt, ist die zweite Überlieferung authentischer.
▪️2. Im 33. Ḥadīth, den ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr überlieferte, heißt es: „Dann strich er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über seinen Kopf und legte seine Zeigefinger auf die Innenseite seiner Ohren und strich mit seinen Daumen über den äußeren Teil seiner Ohren.“
In diesem Ḥadīth wurde nicht erwähnt, dass er frisches/neues Wasser für die Ohren nahm.
▪️3. Die Ohren gehören sowohl sprachlich als auch islamisch-gesehen zum Kopf und von daher wird kein frisches Wasser für das Streichen über die Ohren genommen.
▪️4. Ibn Al-Qayyim sagte: „Er wurde nicht authentisch überliefert, dass er für seine Ohren frisches/neues Wasser nahm.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/194)]
▪️5. Der zweite Ḥadīth deutet darauf hin, dass man für das Streichen über den Kopf frisches Wasser nimmt und nicht das Restwasser der Hände benutzt.
Abū ʿIsā At-Tirmidhī sagte: „Und die meisten Leute des Wissens handeln danach (und sind der Ansicht), dass man für den Kopf frisches/neues Wasser nimmt.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (35)]
Ende der Erläuterung des 39. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/180)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(20. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 28.11.2018)
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Und von ihm wurde berichtet, dass er den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sah, wie er für seine Ohren nicht das (Gleiche) Wasser nahm, welches er für seinen Kopf nahm.
📗 Überliefert von Al-Bayhaqī.
Bei Muslim wurde er auf diese Art mit (folgendem) Wortlaut überliefert: „Und er strich/wischte über seinen Kopf, nicht mit dem Rest(wasser) seiner Hände.“ Und dies ist der bestätigte (Wortlaut (Al-Maḥfūẓ)).
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 39. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 32. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die erste Überlieferung ist „Schāth“ (isoliert, abweichend). Die zweite dagegen ist richtig und authentisch.
Der erste Ḥadīth wurde von Al-Bayhaqī (1/65) überliefert, und der zweite von Muslim (236).
1. Al-Bayhaqī sagte über den Ḥadīth, nachdem er ihn überlieferte: „Das ist eine authentische (ṣaḥīḥ) Überlieferungskette.“
2. Ibn Ḥajar sagte, dass der zweite Ḥadīth der bestätigte Wortlaut (Al-Maḥfūẓ) ist. Und „Al-Maḥfūẓ“ bedeutet bei den Ḥadīth-Gelehrten das Gegenteil von „Schāth“. „Al-Maḥfūẓ“ heißt, dass jemand der vertrauenswürdiger ist, etwas anderes berichtet als jemand der (auch) vertrauenswürdig ist. Er (der Zweite) hat jedoch nicht die Stufe des Ersten erreicht.
Der Ḥadīth, der „Schāth“ ist, wird abgelehnt.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der erste Wortlaut ist „Schāth“, und der zweite ist „Al-Maḥfūẓ“. Und das Richtige ist, dass man kein frisches/neues Wasser für die Ohren nimmt.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 39. Ḥadīth:
▪️1. Im ersten Ḥadīth heißt es, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - neues/frisches Wasser für die Ohren nahm, um damit über sie zu streichen/wischen. Im zweiten Ḥadīth dagegen ist die Rede von neuem Wasser, welches er für das Streichen über den Kopf nahm. Und wie bereits erwähnt, ist die zweite Überlieferung authentischer.
▪️2. Im 33. Ḥadīth, den ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr überlieferte, heißt es: „Dann strich er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über seinen Kopf und legte seine Zeigefinger auf die Innenseite seiner Ohren und strich mit seinen Daumen über den äußeren Teil seiner Ohren.“
In diesem Ḥadīth wurde nicht erwähnt, dass er frisches/neues Wasser für die Ohren nahm.
▪️3. Die Ohren gehören sowohl sprachlich als auch islamisch-gesehen zum Kopf und von daher wird kein frisches Wasser für das Streichen über die Ohren genommen.
▪️4. Ibn Al-Qayyim sagte: „Er wurde nicht authentisch überliefert, dass er für seine Ohren frisches/neues Wasser nahm.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/194)]
▪️5. Der zweite Ḥadīth deutet darauf hin, dass man für das Streichen über den Kopf frisches Wasser nimmt und nicht das Restwasser der Hände benutzt.
Abū ʿIsā At-Tirmidhī sagte: „Und die meisten Leute des Wissens handeln danach (und sind der Ansicht), dass man für den Kopf frisches/neues Wasser nimmt.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (35)]
Ende der Erläuterung des 39. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/180)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(20. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 28.11.2018)
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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 15: Hadith 40 - 42
(- Das Leuchten der Körperteile der Gebetswaschung am Jüngsten Tag
- Ist es Teil der Sunnah bzw. empfohlen, die Reinigung der Körperteile zu verlängern?
- Mit welcher Hand begann der Prophet grundsätzlich seine Handlungen?
- Das Beginnen mit der rechten Seite der Körperteile bei der Gebetswaschung.)
https://youtu.be/SgTurvWRkQE
Teil 15: Hadith 40 - 42
(- Das Leuchten der Körperteile der Gebetswaschung am Jüngsten Tag
- Ist es Teil der Sunnah bzw. empfohlen, die Reinigung der Körperteile zu verlängern?
- Mit welcher Hand begann der Prophet grundsätzlich seine Handlungen?
- Das Beginnen mit der rechten Seite der Körperteile bei der Gebetswaschung.)
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Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 15 (Hadith 40-42)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
15. Sitzung: Hadith 40-42
Referent: Abu Suleyman
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Telegram-Kanal: https://t.me/islamstudy_hadith
oder:…
15. Sitzung: Hadith 40-42
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📚 40. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass er den Gesandten Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagen hörte:
„Wahrlich, die Angehörigen meiner Gemeinschaft werden am Tage der Auferstehung aufgerufen und sie werden mit einem Mal auf der Stirn und einem Reifen am Fußgelenk - als Spuren der Gebetswaschung - erscheinen. Wer von euch sein leuchtendes Mal (durch die Gebetswaschung über die Pflichtstellen hinaus) verlängern kann, der soll es tun.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi und der Wortlaut ist von Muslim.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 40. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (136) und Muslim (236) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Nuʿaym Al-Mujmir über Abū Hurayrah überliefert.
2. Es wurde gesagt, dass der Wortlaut: „Wer von euch sein leuchtendes Mal (durch die Gebetswaschung über die Pflichtstellen hinaus) verlängern kann, der soll es tun.“ mudraj (das bedeutet, dass er von einem Überlieferer und nicht vom Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - stammt) Abū Hurayrah ist und von Nuʿaym Al-Mujmir hinzugefügt wurde. Ibn Ḥajar verwies darauf. [Siehe: „Fatḥ Al-Bārī“ (1/236)]
Dieser Ansicht sind viele späteren Gelehrten, wie u. a. Imām Ibn Taymiyyah [Siehe: „Majmūʿ Al-Fatāwā“ (1/279)] und Imām Ibn Al-Qayyim [Siehe: An-Nūniyyah (S. 231)].
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Das Richtige ist, dass dieser Wortlaut nicht mudraj ist und nicht von Abū Hurayrah stammt.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 40. Ḥadīth:
▪️1. Mit „Gemeinschaft“ (arab. Al-Ummah) ist eine Gruppe von Menschen gemeint, die entweder bestimmte Eigenschaften oder die gleichen Interessen oder die dieselbe Religion eint.
▪️2. „Der Tag der Auferstehung“: Er wurde so genannt, weil er der Tag ist, an dem die Menschen aus ihren Gräbern auferstehen.
▪️3. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man die Vorzüglichkeit der rituellen Gebetswaschung und dass sie ein Grund ist, um die ewige Glückseligkeit zu erlangen.
▪️4. Die Spuren der Körperteile der Gebetswaschung (werden) erleuchten.
▪️5. Dieser Vorzug ist nur speziell für die Gemeinschaft Muḥammads - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm.
▪️6. Die rituelle Gebetswaschung gehört zu den Besonderheiten der Gemeinschaft Muḥammads - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und sie war bei den vorigen Gemeinschaften nicht vorhanden. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Die rituelle Gebetswaschung gehört zu den Besonderheiten dieser Gemeinschaft…“ [Siehe: „Majmūʿ Al-Fatāwā“]
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass er den Gesandten Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagen hörte:
„Wahrlich, die Angehörigen meiner Gemeinschaft werden am Tage der Auferstehung aufgerufen und sie werden mit einem Mal auf der Stirn und einem Reifen am Fußgelenk - als Spuren der Gebetswaschung - erscheinen. Wer von euch sein leuchtendes Mal (durch die Gebetswaschung über die Pflichtstellen hinaus) verlängern kann, der soll es tun.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi und der Wortlaut ist von Muslim.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 40. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (136) und Muslim (236) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Nuʿaym Al-Mujmir über Abū Hurayrah überliefert.
2. Es wurde gesagt, dass der Wortlaut: „Wer von euch sein leuchtendes Mal (durch die Gebetswaschung über die Pflichtstellen hinaus) verlängern kann, der soll es tun.“ mudraj (das bedeutet, dass er von einem Überlieferer und nicht vom Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - stammt) Abū Hurayrah ist und von Nuʿaym Al-Mujmir hinzugefügt wurde. Ibn Ḥajar verwies darauf. [Siehe: „Fatḥ Al-Bārī“ (1/236)]
Dieser Ansicht sind viele späteren Gelehrten, wie u. a. Imām Ibn Taymiyyah [Siehe: „Majmūʿ Al-Fatāwā“ (1/279)] und Imām Ibn Al-Qayyim [Siehe: An-Nūniyyah (S. 231)].
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Das Richtige ist, dass dieser Wortlaut nicht mudraj ist und nicht von Abū Hurayrah stammt.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 40. Ḥadīth:
▪️1. Mit „Gemeinschaft“ (arab. Al-Ummah) ist eine Gruppe von Menschen gemeint, die entweder bestimmte Eigenschaften oder die gleichen Interessen oder die dieselbe Religion eint.
▪️2. „Der Tag der Auferstehung“: Er wurde so genannt, weil er der Tag ist, an dem die Menschen aus ihren Gräbern auferstehen.
▪️3. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man die Vorzüglichkeit der rituellen Gebetswaschung und dass sie ein Grund ist, um die ewige Glückseligkeit zu erlangen.
▪️4. Die Spuren der Körperteile der Gebetswaschung (werden) erleuchten.
▪️5. Dieser Vorzug ist nur speziell für die Gemeinschaft Muḥammads - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm.
▪️6. Die rituelle Gebetswaschung gehört zu den Besonderheiten der Gemeinschaft Muḥammads - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und sie war bei den vorigen Gemeinschaften nicht vorhanden. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Die rituelle Gebetswaschung gehört zu den Besonderheiten dieser Gemeinschaft…“ [Siehe: „Majmūʿ Al-Fatāwā“]
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten:
▪️ Abū Ḥanīfah [„Radd Al-Muḥtār“ (1/256)], Asch-Schāfiʿī [„Al-Majmūʿ (1/428)], Aḥmad und seine Gefährten vertraten die Ansicht, dass es erwünscht ist, die Pflichtstellen der Körperglieder der Gebetswaschung bei der Gebetswaschung zu überschreiten. Und das ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten (Al-Jumhūr).
Dies ist auch die Rechtsschule und Ansicht von Abū Hurayrah und Ibn ʿUmar.
Als Beweis führten sind den letzteren Teil des Ḥadīth an: „Wer von euch sein leuchtendes Mal verlängern kann, der soll es tun.“
▪️ Die Rechtsschule von Mālik dagegen vertritt die Ansicht, dass die Überschreitung der Körperglieder nicht erlaubt ist. Das ist auch die Ansicht der Thāhiriyyah, einiger Ḥanafiyyah und eine Ansicht in der Rechtsschule von Aḥmad [Siehe u. a.: „Al-Inṣāf“ (1/168)].
Dieser Ansicht stimmten auch Ibn Taymiyyah [„Majmūʿ Al-Fatāwā“ (1/179)] und sein Schüler Ibn Al-Qayyim [„Zād Al-Maʿād“ (1/196)] zu.
Sie sagten u. a.:
1. Die Pflichtstellen der Körperglieder zu überschreiten und zu sagen, dass dies ein Gottesdienst sei, so bedarf diese Behauptung eines Beweises.
2. Alle, die die Gebetswaschung des Propheten schilderten, haben lediglich erwähnt, dass er das Gesicht, die Hände bis zu den Ellenbogen und die Füße bis zu den Knöcheln gewaschen hat.
3. Der Vers der Gebetswaschung hat die Pflichtstellen festgelegt und diese sind bis zum Ellenbogen und den Fußknöcheln.
4. Der Zusatz „Wer von euch sein leuchtendes Mal verlängern kann, der soll es tun.“ so ist er mudraj (hinzugefügt) von Abū Hurayrah und ist nicht die Aussage des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm.
Ende der Erläuterung des 40. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/181-183)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(27. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 05.11.2018)
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▪️ Abū Ḥanīfah [„Radd Al-Muḥtār“ (1/256)], Asch-Schāfiʿī [„Al-Majmūʿ (1/428)], Aḥmad und seine Gefährten vertraten die Ansicht, dass es erwünscht ist, die Pflichtstellen der Körperglieder der Gebetswaschung bei der Gebetswaschung zu überschreiten. Und das ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten (Al-Jumhūr).
Dies ist auch die Rechtsschule und Ansicht von Abū Hurayrah und Ibn ʿUmar.
Als Beweis führten sind den letzteren Teil des Ḥadīth an: „Wer von euch sein leuchtendes Mal verlängern kann, der soll es tun.“
▪️ Die Rechtsschule von Mālik dagegen vertritt die Ansicht, dass die Überschreitung der Körperglieder nicht erlaubt ist. Das ist auch die Ansicht der Thāhiriyyah, einiger Ḥanafiyyah und eine Ansicht in der Rechtsschule von Aḥmad [Siehe u. a.: „Al-Inṣāf“ (1/168)].
Dieser Ansicht stimmten auch Ibn Taymiyyah [„Majmūʿ Al-Fatāwā“ (1/179)] und sein Schüler Ibn Al-Qayyim [„Zād Al-Maʿād“ (1/196)] zu.
Sie sagten u. a.:
1. Die Pflichtstellen der Körperglieder zu überschreiten und zu sagen, dass dies ein Gottesdienst sei, so bedarf diese Behauptung eines Beweises.
2. Alle, die die Gebetswaschung des Propheten schilderten, haben lediglich erwähnt, dass er das Gesicht, die Hände bis zu den Ellenbogen und die Füße bis zu den Knöcheln gewaschen hat.
3. Der Vers der Gebetswaschung hat die Pflichtstellen festgelegt und diese sind bis zum Ellenbogen und den Fußknöcheln.
4. Der Zusatz „Wer von euch sein leuchtendes Mal verlängern kann, der soll es tun.“ so ist er mudraj (hinzugefügt) von Abū Hurayrah und ist nicht die Aussage des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm.
Ende der Erläuterung des 40. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/181-183)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(27. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 05.11.2018)
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📚 41. Ḥadīth:
ʿĀʾischah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - berichtete: „Dem Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - gefiel es, (alle Sachen) mit rechts zu beginnen; das Anziehen der Sandalen, das Kämmen der Haare, bei seiner Reinigung und bei allen (übrigen) Angelegenheiten.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 41. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿĀʾischah (siehe dazu ihre Biografie in der Fußnote des 25. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (168) und Muslim (268) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Masrūq über ʿĀʾischah überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 41. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass es erwünscht ist, beim Anziehen der Schuhe/Sandalen/Socken, beim Kämmen der Haare, bei der Reinigung usw. mit rechts zu beginnen.
▪️2. Alles, was ehrenhaft und edel ist, so beginnt man mit rechts, wie z. B. beim Betreten der Moschee und des Hauses.
▪️3. Was jedoch nicht edel ist, so beginnt man mit links, wie z. B. beim Betreten der Toilette.
▪️4. An-Nawawī sagte: „Die Gelehrten sind sich einig, dass es Sunnah ist, mit der rechten Hand und dem rechten Fuß vor der linken Hand und dem linken Fuß bei der Gebetswaschung zu beginnen. Wenn er dem widerspricht, so hat er diesen Vorzug verpasst, jedoch ist seine Gebetswaschung korrekt.“ [„Scharḥ Muslim“ (3/163)]
Ende der Erläuterung des 41. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/184-185)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(27. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 05.11.2018)
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ʿĀʾischah - möge Aḷḷāh mit ihr zufrieden sein - berichtete: „Dem Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - gefiel es, (alle Sachen) mit rechts zu beginnen; das Anziehen der Sandalen, das Kämmen der Haare, bei seiner Reinigung und bei allen (übrigen) Angelegenheiten.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 41. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿĀʾischah (siehe dazu ihre Biografie in der Fußnote des 25. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (168) und Muslim (268) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Masrūq über ʿĀʾischah überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 41. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass es erwünscht ist, beim Anziehen der Schuhe/Sandalen/Socken, beim Kämmen der Haare, bei der Reinigung usw. mit rechts zu beginnen.
▪️2. Alles, was ehrenhaft und edel ist, so beginnt man mit rechts, wie z. B. beim Betreten der Moschee und des Hauses.
▪️3. Was jedoch nicht edel ist, so beginnt man mit links, wie z. B. beim Betreten der Toilette.
▪️4. An-Nawawī sagte: „Die Gelehrten sind sich einig, dass es Sunnah ist, mit der rechten Hand und dem rechten Fuß vor der linken Hand und dem linken Fuß bei der Gebetswaschung zu beginnen. Wenn er dem widerspricht, so hat er diesen Vorzug verpasst, jedoch ist seine Gebetswaschung korrekt.“ [„Scharḥ Muslim“ (3/163)]
Ende der Erläuterung des 41. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/184-185)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(27. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 05.11.2018)
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📚 42. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn ihr eure Gebetswaschung vollzieht, dann beginnt mit der rechten Seite.“
📗 Überliefert von den Vieren und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 42. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Überlieferungskette des Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (4141), An-Nasāʾī (5/482), At-Tirmidhī (1766), Ibn Mājah (402) und Ibn Khuzaymah (178) überliefert.
1. Der erwähnte Wortlaut des Ḥadīth wurde so nur von Ibn Mājah überliefert. Dieser Wortlaut unterscheidet sich auch von den anderen Wortlauten der restlichen vier Imāme – allen voran dem von At-Tirmidhī – und kann von daher nur Ibn Mājah zugeschrieben werden.
2. Der Wortlaut der anderen unterscheidet sich. So heißt es z. B. bei Abū Dāwūd: „Wenn ihr euch kleidet und die Gebetswaschung vollzieht, dann sollt ihr mit rechts beginnen.“ In diesem Wortlaut wird die Befehlsformel benutzt.
3. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Das Richtige ist, dass er mauqūf (und auf den Ṣaḥābī zurückzuführen) ist.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 42. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass es erwünscht ist, bei der Waschung der Hände und Füße bei der rituellen Gebetswaschung mit rechts zu beginnen.
▪️2. Was das Gesicht angeht, so ist dies nur ein (einziger) Körperglied und alles wird gleichzeitig gewaschen. Gleiches gilt auch beim Streichen über den Kopf.
▪️3. Die Gelehrten sind sich einig, dass das Beginnen mit rechts bei der Gebetswaschung nicht verpflichtend ist. Jedoch ist es erwünscht, mit rechts zu beginnen.
Ende der Erläuterung des 42. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/186)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(27. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 05.11.2018)
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Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn ihr eure Gebetswaschung vollzieht, dann beginnt mit der rechten Seite.“
📗 Überliefert von den Vieren und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 42. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Die Überlieferungskette des Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (4141), An-Nasāʾī (5/482), At-Tirmidhī (1766), Ibn Mājah (402) und Ibn Khuzaymah (178) überliefert.
1. Der erwähnte Wortlaut des Ḥadīth wurde so nur von Ibn Mājah überliefert. Dieser Wortlaut unterscheidet sich auch von den anderen Wortlauten der restlichen vier Imāme – allen voran dem von At-Tirmidhī – und kann von daher nur Ibn Mājah zugeschrieben werden.
2. Der Wortlaut der anderen unterscheidet sich. So heißt es z. B. bei Abū Dāwūd: „Wenn ihr euch kleidet und die Gebetswaschung vollzieht, dann sollt ihr mit rechts beginnen.“ In diesem Wortlaut wird die Befehlsformel benutzt.
3. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Das Richtige ist, dass er mauqūf (und auf den Ṣaḥābī zurückzuführen) ist.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 42. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass es erwünscht ist, bei der Waschung der Hände und Füße bei der rituellen Gebetswaschung mit rechts zu beginnen.
▪️2. Was das Gesicht angeht, so ist dies nur ein (einziger) Körperglied und alles wird gleichzeitig gewaschen. Gleiches gilt auch beim Streichen über den Kopf.
▪️3. Die Gelehrten sind sich einig, dass das Beginnen mit rechts bei der Gebetswaschung nicht verpflichtend ist. Jedoch ist es erwünscht, mit rechts zu beginnen.
Ende der Erläuterung des 42. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/186)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(27. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 05.11.2018)
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📚 43. Ḥadīth:
Al-Muġīrah Ibn Schuʿbah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - seine Gebetswaschung vollzog. Dann strich er über sein Stirnhaar, seinen Turban und seine Ledersocken.
📗 Überliefert von Muslim.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 43. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Al-Muġīrah Ibn Schuʿbah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Muslim (83 und 274) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Bakr Ibn ʿAbdillāh Al-Muzanī, über Ḥamzah Ibn Al-Muġīrah Ibn Schuʿbah, über seinen Vater überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 43. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnehmen manche Gelehrten, dass gleichzeitig über das Stirnhaar und den Turban gestrichen wird. Das, was jedoch eher angenommen wird, ist dass er alleine über den Turban und das Stirnhaar strich, und hierbei fing er zuerst mit dem Stirnhaar an.
▪️2. Es wurde nicht bestätigt, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - nur über das Stirnhaar strich und sich damit begnügte.
Ibn Al-Qayyim sagte: „Es wurde in keinem einzigen Ḥadīth bestätigt/überliefert, dass er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - nur über einen Teil des Kopfes strich (und sich damit begnügte). Vielmehr war es so, dass wenn er über sein Stirnhaar strich, er es vervollständigte und (den Rest) über seinen Turban strich.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/193)]
▪️3. In dem Ḥadīth ist keine Beweisgrundlage, dass es allgemein erlaubt sei, nur über einen Teil des Kopfes zu streichen. Die starke Ansicht der Gelehrten besagt, dass man über den ganzen Kopf streichen muss und dies wurde bereits im Ḥadīth 31. und 32. erwähnt.
▪️4. Es ist erlaubt über den Turban zu streichen und dies ist die bekannte Ansicht in der Rechtsschule von Imām Aḥmad, und als Beweis führen sie u. a. diesen Ḥadīth an. Diese Ansicht gehört zu den alleinigen Ansichten (Mufradāt) der Ḥanābilah. Bei den restlichen drei Rechtsschulen ist das nicht erlaubt.
▪️5. Die Ḥanābilah erwähtnen drei Voraussetzungen für das Streichen über den Turban:
- Nur eine männliche Person darf über den Turban streichen und nicht die Frau.
- Der Turban muss das vom Kopf bedecken, was im Normalfall nicht bedeckt wird.
- Der Turban muss lange runterhängen bzw. das Ende davon muss lang sein.
Ende der Erläuterung des 43. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/187)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(05. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 12.12.2018)
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Al-Muġīrah Ibn Schuʿbah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - seine Gebetswaschung vollzog. Dann strich er über sein Stirnhaar, seinen Turban und seine Ledersocken.
📗 Überliefert von Muslim.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 43. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Al-Muġīrah Ibn Schuʿbah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Muslim (83 und 274) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Bakr Ibn ʿAbdillāh Al-Muzanī, über Ḥamzah Ibn Al-Muġīrah Ibn Schuʿbah, über seinen Vater überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 43. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnehmen manche Gelehrten, dass gleichzeitig über das Stirnhaar und den Turban gestrichen wird. Das, was jedoch eher angenommen wird, ist dass er alleine über den Turban und das Stirnhaar strich, und hierbei fing er zuerst mit dem Stirnhaar an.
▪️2. Es wurde nicht bestätigt, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - nur über das Stirnhaar strich und sich damit begnügte.
Ibn Al-Qayyim sagte: „Es wurde in keinem einzigen Ḥadīth bestätigt/überliefert, dass er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - nur über einen Teil des Kopfes strich (und sich damit begnügte). Vielmehr war es so, dass wenn er über sein Stirnhaar strich, er es vervollständigte und (den Rest) über seinen Turban strich.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/193)]
▪️3. In dem Ḥadīth ist keine Beweisgrundlage, dass es allgemein erlaubt sei, nur über einen Teil des Kopfes zu streichen. Die starke Ansicht der Gelehrten besagt, dass man über den ganzen Kopf streichen muss und dies wurde bereits im Ḥadīth 31. und 32. erwähnt.
▪️4. Es ist erlaubt über den Turban zu streichen und dies ist die bekannte Ansicht in der Rechtsschule von Imām Aḥmad, und als Beweis führen sie u. a. diesen Ḥadīth an. Diese Ansicht gehört zu den alleinigen Ansichten (Mufradāt) der Ḥanābilah. Bei den restlichen drei Rechtsschulen ist das nicht erlaubt.
▪️5. Die Ḥanābilah erwähtnen drei Voraussetzungen für das Streichen über den Turban:
- Nur eine männliche Person darf über den Turban streichen und nicht die Frau.
- Der Turban muss das vom Kopf bedecken, was im Normalfall nicht bedeckt wird.
- Der Turban muss lange runterhängen bzw. das Ende davon muss lang sein.
Ende der Erläuterung des 43. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/187)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(05. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 12.12.2018)
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📚 44. Ḥadīth:
Jābir Ibn ʿAbdillāh - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete über die Beschreibung der Ḥajj des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und er- Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Beginnt mit dem, womit Aḷḷāh beginnt.“
📗 An-Nasāʾī überlieferte ihn (den Ḥadīth) mit dem imperativen Wortlaut (sprich in Befehlsform). Und bei Muslim (wurde er) mit prädikativem Wortlaut (überliefert).
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 44. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Jābir Ibn ʿAbdillāh (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der erste Wortlaut des Ḥadīth ist „Schāth“ (isoliert, abweichend) und der zweite ist authentisch.
Der eine Wortlaut wurde von An-Nasāʾī (2962) und der zweite von Muslim (1218) überliefert.
1. Der Wortlaut bei Muslim heißt: „Ich beginne mit dem, womit Aḷḷāh beginnt.“
2. In einem Wortlaut bei Abū Dāwūd (1905), At-Tirmidhī (862) und Ibn Mājah (3074) heißt es: „Wir beginnen mit dem, womit Aḷḷāh beginnt.“
At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth und die Leute des Wissens handeln danach….“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (862)]
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der erste Wortlaut ist Schāth und der zweite ist „Al-Maḥfūẓ“ (das heißt, dass jemand der vertrauenswürdiger ist, etwas anderes berichtet als jemand der (auch) vertrauenswürdig ist.).“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 44. Ḥadīth:
▪️1. Aḷḷāh - erhaben ist Er - erwähnte die Art und Weise der Gebetswaschung im Vers von Sūrah Al-Māʾidah und sagte: „O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln.“ [5:6]
In diesem Vers nannte Er die Reihenfolge, angefangen mit dem Gesicht, dann die Hände, hierauf der Kopf und danach die Füße.
▪️2. Diese erwähnte Reihenfolge muss bei der Gebetswaschung eingehalten werden und ist verpflichtend. Wer sie nicht einhält, so ist seine Gebetswaschung bei vielen Gelehrten nicht korrekt. Dies ist u. a. die Ansicht von Aḥmad und Asch-Schāfiʿī. Imām Mālik und Ahlu Ar-Raʾy dagegen vertraten die Meinung, dass es nicht verpflichtend ist.
▪️3. Was die Reihenfolge der Unterbereiche der einzelnen Körperteile angeht, wie z. B. bei Gesicht das Einführen des Wassers in die Nase und den Mund vor oder nach dem Waschen des Gesichts, so ist die Reihenfolge hierbei erwünscht (Sunnah) und nicht verpflichtend. Gleiches gilt auch bei der rechten und linken Hand und mit welcher man anfangen soll. So ist es erwünscht mit rechts zu beginnen.
▪️4. Ibn Ḥajar führte diesen Ḥadīth im Kapitel über die Gebetswaschung an, obwohl er über die Ḥajj berichtet. Er wollte somit auf folgende Regel der Uṣūl-Gelehrten hinweisen: „Entscheidend/geltend ist die Allgemeinheit des Wortlauts, nicht der spezifische Grund.“
Ende der Erläuterung des 44. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/189-190)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(05. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 12.12.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
Jābir Ibn ʿAbdillāh - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete über die Beschreibung der Ḥajj des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - und er- Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Beginnt mit dem, womit Aḷḷāh beginnt.“
📗 An-Nasāʾī überlieferte ihn (den Ḥadīth) mit dem imperativen Wortlaut (sprich in Befehlsform). Und bei Muslim (wurde er) mit prädikativem Wortlaut (überliefert).
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 44. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Jābir Ibn ʿAbdillāh (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der erste Wortlaut des Ḥadīth ist „Schāth“ (isoliert, abweichend) und der zweite ist authentisch.
Der eine Wortlaut wurde von An-Nasāʾī (2962) und der zweite von Muslim (1218) überliefert.
1. Der Wortlaut bei Muslim heißt: „Ich beginne mit dem, womit Aḷḷāh beginnt.“
2. In einem Wortlaut bei Abū Dāwūd (1905), At-Tirmidhī (862) und Ibn Mājah (3074) heißt es: „Wir beginnen mit dem, womit Aḷḷāh beginnt.“
At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth und die Leute des Wissens handeln danach….“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (862)]
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der erste Wortlaut ist Schāth und der zweite ist „Al-Maḥfūẓ“ (das heißt, dass jemand der vertrauenswürdiger ist, etwas anderes berichtet als jemand der (auch) vertrauenswürdig ist.).“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 44. Ḥadīth:
▪️1. Aḷḷāh - erhaben ist Er - erwähnte die Art und Weise der Gebetswaschung im Vers von Sūrah Al-Māʾidah und sagte: „O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln.“ [5:6]
In diesem Vers nannte Er die Reihenfolge, angefangen mit dem Gesicht, dann die Hände, hierauf der Kopf und danach die Füße.
▪️2. Diese erwähnte Reihenfolge muss bei der Gebetswaschung eingehalten werden und ist verpflichtend. Wer sie nicht einhält, so ist seine Gebetswaschung bei vielen Gelehrten nicht korrekt. Dies ist u. a. die Ansicht von Aḥmad und Asch-Schāfiʿī. Imām Mālik und Ahlu Ar-Raʾy dagegen vertraten die Meinung, dass es nicht verpflichtend ist.
▪️3. Was die Reihenfolge der Unterbereiche der einzelnen Körperteile angeht, wie z. B. bei Gesicht das Einführen des Wassers in die Nase und den Mund vor oder nach dem Waschen des Gesichts, so ist die Reihenfolge hierbei erwünscht (Sunnah) und nicht verpflichtend. Gleiches gilt auch bei der rechten und linken Hand und mit welcher man anfangen soll. So ist es erwünscht mit rechts zu beginnen.
▪️4. Ibn Ḥajar führte diesen Ḥadīth im Kapitel über die Gebetswaschung an, obwohl er über die Ḥajj berichtet. Er wollte somit auf folgende Regel der Uṣūl-Gelehrten hinweisen: „Entscheidend/geltend ist die Allgemeinheit des Wortlauts, nicht der spezifische Grund.“
Ende der Erläuterung des 44. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/189-190)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(05. Rabīʿ Ath-Thānī 1440, 12.12.2018)
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