2. Ansicht: Die beiden Imāme Asch-Schāfiʿī und Aḥmad waren dagegen der Meinung, dass die Samenflüssigkeit rein ist und nicht schmutziger als Schleim/Rotze und Spucke. Sie führten folgende Beweise an:
1. Die Ḥadīthe, in denen das Abreiben und Abkratzen erwähnt wurde sind der größte Beweis für die Reinheit der Samenflüssigkeit. Wenn sie nämlich unrein wäre, so hätte er es nicht darauf beschränkt.
2. Das ist der reine Ursprung des Menschen, womit Aḷḷāh ihn auserwählt und geehrt hat. Wie kann von daher sein Ursprung etwas Unreines sein? Und was das Waschen angeht, so weist das nicht auf die Unreinheit hin. Vielmehr ist das aufgrund der (zusätzlichen) Sauberkeit, genauso wie die Spucke und der Schleim entfernt werden.
3. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - beeilte sich nicht, die Samenflüssigkeit zu beseitigen, bis sie trocknete. Und das ist ein Beweis für die Reinheit. Als der Beduine in der Moschee urinierte, beauftragte der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - seine Gefährten, dass sie den Urin, der unrein ist, beseitigen. Gleiches tat er, als ein kleiner Junge auf seine Kleidung urinierte.
Fazit: Die zweite Ansicht, die besagt, dass die Samenflüssigkeit rein sei, ist sehr stark.
Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth darauf hindeutet, dass der „Manī“ sauber ist. Und was die Lusttropfen angeht, so ist ihre Unreinheit abgeschwächt/gemildert.
Ende der Erläuterung des 25. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/145-147)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(01. Safar 1440, 10.10.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
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1. Die Ḥadīthe, in denen das Abreiben und Abkratzen erwähnt wurde sind der größte Beweis für die Reinheit der Samenflüssigkeit. Wenn sie nämlich unrein wäre, so hätte er es nicht darauf beschränkt.
2. Das ist der reine Ursprung des Menschen, womit Aḷḷāh ihn auserwählt und geehrt hat. Wie kann von daher sein Ursprung etwas Unreines sein? Und was das Waschen angeht, so weist das nicht auf die Unreinheit hin. Vielmehr ist das aufgrund der (zusätzlichen) Sauberkeit, genauso wie die Spucke und der Schleim entfernt werden.
3. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - beeilte sich nicht, die Samenflüssigkeit zu beseitigen, bis sie trocknete. Und das ist ein Beweis für die Reinheit. Als der Beduine in der Moschee urinierte, beauftragte der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - seine Gefährten, dass sie den Urin, der unrein ist, beseitigen. Gleiches tat er, als ein kleiner Junge auf seine Kleidung urinierte.
Fazit: Die zweite Ansicht, die besagt, dass die Samenflüssigkeit rein sei, ist sehr stark.
Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth darauf hindeutet, dass der „Manī“ sauber ist. Und was die Lusttropfen angeht, so ist ihre Unreinheit abgeschwächt/gemildert.
Ende der Erläuterung des 25. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/145-147)]
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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 9: Hadith 24 - 26
https://youtu.be/a1oWemZ8FeQ
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Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 9 (Hadith 24-26)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
9. Sitzung: Hadith 24-26
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Teil 10: Hadith 27 - 28
(Die Unreinheit des Blutes und der Unterschied zwischen Menstruationsblut und anderem Blut.)
https://youtu.be/K_Lc4GYtm8Y
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▪️ Die bisherigen 10 Unterrichtssitzungen:
👇
➡️ Teil 1 (Einleitung, Biographie, Hadith 1 - 3)
https://www.youtube.com/watch?v=WXr_KBSaQL4&feature=youtu.be
➡️ Teil 2: Hadith 4 - 6
https://www.youtube.com/watch?v=vXN6Vv3di_c
➡️ Teil 3: Hadith 7 - 9
https://youtu.be/9t9wRKYnzmY
➡️ Teil 4: Hadith 10 - 12
https://youtu.be/bokPh2-SXjo
➡️ Teil 5: Hadith 13 - 15
https://youtu.be/nCVYY1kyukI
➡️ Teil 6: Hadith 16 - 18
Das Gerben der Tierhaut
https://youtu.be/xxN9gLTet7g
➡️ Teil 7: Hadith 19 - 21
- Die Benutzung der Gefäße der Nicht-Muslime
- Der Beweis derjenigen, die sagen, dass Alkohol unrein ist
https://youtu.be/uY2L-_7ZoeA
➡️ Teil 8: Hadith 22 - 23
- Die Unreinheit des Alkohols
- Alkohol in Essig umwandeln
- Die Unreinheit des Esels und die Aussagen hierzu
https://youtu.be/CUdBuxWlwo8
➡️ Teil 9: Hadith 24 - 26
https://youtu.be/a1oWemZ8FeQ
➡️ Teil 10: Hadith 27 - 28
(Die Unreinheit des Blutes und der Unterschied zwischen Menstruationsblut und anderem Blut.)
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- Alkohol in Essig umwandeln
- Die Unreinheit des Esels und die Aussagen hierzu
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📚 26. Ḥadīth:
Abū As-Samḥ - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Der Urin des (kleinen) Mädchens wird gewaschen und der des (kleinen) Jungen wird benetzt/bestreut.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd, An-Nasāʾī und Al-Ḥākim stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 26. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū As-Samḥ (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (376), An-Nasāʾī (1/158) und Al-Ḥākim (1/166) überliefert.
1. Al-Ḥākim stufte ihn in seinem Werk „Al-Mustadrak“ als authentisch ein.
2. Al-Bayhaqī überlieferte, dass Al-Bukhārī sagte: „Der Ḥadīth von Abū As-Samḥ ist gut (ḥasan).“ [„Sunan Al-Kubrā“ (2/416)]
3. Ibn Ḥajar stufte diesen Ḥadīth in „At-Talkhīṣ“ als authentisch ein.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 26. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass die Regeln des kleinen Jungen und Mädchens gleich sind. Da die Sunnah hinsichtlich des Urins zwischen ihnen unterscheidet, ist dies ein Beweis, dass ihre Urteile sich in anderen Bereichen nicht unterscheiden.
▪️2. Der Urin des Mädchens, welches im Säuglingsalter ist, ist unrein.
▪️3. Wenn der Urin des kleinen Mädchens auf die Kleidung gelangt, so wird es abgewaschen.
▪️4. Der Urin der kleinen Jungen, der keine feste Nahrung zu sich nimmt, ist hinsichtlich der Unreinheit etwas geringer/abgeschwächter als der Urin des kleinen Mädchens.
▪️5. Es reicht, dass man den Urin des kleinen Jungen benetzt/bestreut.
Ende der Erläuterung des 26. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/148-149)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(01. Safar 1440, 10.10.2018)
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Abū As-Samḥ - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Der Urin des (kleinen) Mädchens wird gewaschen und der des (kleinen) Jungen wird benetzt/bestreut.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd, An-Nasāʾī und Al-Ḥākim stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 26. Ḥadīth:
▪️Der Überlieferer: Abū As-Samḥ (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (376), An-Nasāʾī (1/158) und Al-Ḥākim (1/166) überliefert.
1. Al-Ḥākim stufte ihn in seinem Werk „Al-Mustadrak“ als authentisch ein.
2. Al-Bayhaqī überlieferte, dass Al-Bukhārī sagte: „Der Ḥadīth von Abū As-Samḥ ist gut (ḥasan).“ [„Sunan Al-Kubrā“ (2/416)]
3. Ibn Ḥajar stufte diesen Ḥadīth in „At-Talkhīṣ“ als authentisch ein.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 26. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass die Regeln des kleinen Jungen und Mädchens gleich sind. Da die Sunnah hinsichtlich des Urins zwischen ihnen unterscheidet, ist dies ein Beweis, dass ihre Urteile sich in anderen Bereichen nicht unterscheiden.
▪️2. Der Urin des Mädchens, welches im Säuglingsalter ist, ist unrein.
▪️3. Wenn der Urin des kleinen Mädchens auf die Kleidung gelangt, so wird es abgewaschen.
▪️4. Der Urin der kleinen Jungen, der keine feste Nahrung zu sich nimmt, ist hinsichtlich der Unreinheit etwas geringer/abgeschwächter als der Urin des kleinen Mädchens.
▪️5. Es reicht, dass man den Urin des kleinen Jungen benetzt/bestreut.
Ende der Erläuterung des 26. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/148-149)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(01. Safar 1440, 10.10.2018)
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📚 27. Ḥadīth:
ʾAsmāʾ Bint Abī Bakr - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über das Menstruationsblut, welches die Kleidung berührt, sagte: „Sie soll es abkratzen, dann mit Wasser abreiben, hierauf benetzen/bestreuen und dann darin beten.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 27. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʾAsmāʾ Bint Abī Bakr (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (227 und 307) und Muslim (291) überliefert.
1. Diesen Ḥadīth berichtete Fāṭimah Bint Al-Mundhir von ihrer Großmutter ʾAsmāʾ.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 27. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass das Menstruationsblut unrein (najis) ist und es wird hierbei auch nicht über die kleine Menge davon hinweggesehen. Von daher muss es von dem Körper und der Kleidung beseitigt werden.
▪️2. Die Beseitigung der Unreinheit von dem Körper, der Kleidung und der (Gebets)stelle ist eine Voraussetzung für die Richtigkeit des Gebets. Deswegen wurde der Wöchnerin angeordnet, das Menstruationsblut abzuwaschen, bevor sie das Gebet verrichtet.
▪️3. Wenn das Menstruationsblut fest und trocken ist, dann muss es abgekratzt werden, bis es verschwindet, hierauf wird es mit Wasser abgerieben und abgewaschen, bis es komplett beseitigt ist. Diese Reihenfolge soll eingehalten werden.
▪️4. Es ist erlaubt in der Kleidung zu beten, in der die Frau ihre Monatsperiode hatte, mit der Voraussetzung, dass diese rein ist.
▪️5. Die Aussage „und dann darin beten.“ Hieraus entnimmt man, dass die trockene Unreinheit nur durch diese drei erwähnten Prozesse/Vorgänge rein wird. Wenn sie nicht so vorgeht, dann wird die Kleidung nicht rein und ihr Gebet ist hierauf nicht gültig.
▪️6. Anderes Blut ist laut Mehrheit (Al-Jumhūr) der Gelehrten – und es wurde sogar gesagt, laut Konsens (Al-Ijmāʿ) – unrein. Jedoch wird über die kleine Menge des Blutes hinweggesehen. Dadurch untertscheidet sich das Menstruationsblut von anderem Blut. Denn beim Menstruationsblut wird selbst über die kleine Menge nicht hinweggesehen.
▪️7. Dieser Ḥadīth beweist, dass die Reinigung des Körpers, der Kleidung und der (Gebets)stelle eine Voraussetzung für die Richtigkeit des Gebetes ist.
▪️8. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass nur die Beseitigung der Unreinheit verpflichtend ist und hierbei keine Anzahl an Waschungen vorausgesetzt wird.
▪️9. Einige Gelehrten, darunter auch die Ḥanābilah, führen an, dass bei der Waschung von Unreinheiten Wasser benutzt werden muss. Ledigliches reiben oder wegkratzen reicht hierbei nicht aus. Der Beweis ist unter anderem dieser Ḥadīth, in dem das Wasser erwähnt wurde.
Imām Ibn Taymiyyah dagegen ist der Ansicht, dass die Reinigung auch ohne Wasser zustande kommen kann. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - hat in anderen Situationen bereits erlaubt, dass man die Reinigung z. B. mit Steinen vornimmt, so wie beim Istijmār (die Beseitigung der Unreinheit nach dem Toilettengang mit Steinen) oder bei der Reinigung der runterhängenden Kleidung der Frau.
Ende der Erläuterung des 27. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/151-152)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(08. Safar 1440, 17.10.2018)
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ʾAsmāʾ Bint Abī Bakr - möge Aḷḷāh mit ihnen zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über das Menstruationsblut, welches die Kleidung berührt, sagte: „Sie soll es abkratzen, dann mit Wasser abreiben, hierauf benetzen/bestreuen und dann darin beten.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 27. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʾAsmāʾ Bint Abī Bakr (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (227 und 307) und Muslim (291) überliefert.
1. Diesen Ḥadīth berichtete Fāṭimah Bint Al-Mundhir von ihrer Großmutter ʾAsmāʾ.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 27. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass das Menstruationsblut unrein (najis) ist und es wird hierbei auch nicht über die kleine Menge davon hinweggesehen. Von daher muss es von dem Körper und der Kleidung beseitigt werden.
▪️2. Die Beseitigung der Unreinheit von dem Körper, der Kleidung und der (Gebets)stelle ist eine Voraussetzung für die Richtigkeit des Gebets. Deswegen wurde der Wöchnerin angeordnet, das Menstruationsblut abzuwaschen, bevor sie das Gebet verrichtet.
▪️3. Wenn das Menstruationsblut fest und trocken ist, dann muss es abgekratzt werden, bis es verschwindet, hierauf wird es mit Wasser abgerieben und abgewaschen, bis es komplett beseitigt ist. Diese Reihenfolge soll eingehalten werden.
▪️4. Es ist erlaubt in der Kleidung zu beten, in der die Frau ihre Monatsperiode hatte, mit der Voraussetzung, dass diese rein ist.
▪️5. Die Aussage „und dann darin beten.“ Hieraus entnimmt man, dass die trockene Unreinheit nur durch diese drei erwähnten Prozesse/Vorgänge rein wird. Wenn sie nicht so vorgeht, dann wird die Kleidung nicht rein und ihr Gebet ist hierauf nicht gültig.
▪️6. Anderes Blut ist laut Mehrheit (Al-Jumhūr) der Gelehrten – und es wurde sogar gesagt, laut Konsens (Al-Ijmāʿ) – unrein. Jedoch wird über die kleine Menge des Blutes hinweggesehen. Dadurch untertscheidet sich das Menstruationsblut von anderem Blut. Denn beim Menstruationsblut wird selbst über die kleine Menge nicht hinweggesehen.
▪️7. Dieser Ḥadīth beweist, dass die Reinigung des Körpers, der Kleidung und der (Gebets)stelle eine Voraussetzung für die Richtigkeit des Gebetes ist.
▪️8. Aus dem Ḥadīth entnimmt man, dass nur die Beseitigung der Unreinheit verpflichtend ist und hierbei keine Anzahl an Waschungen vorausgesetzt wird.
▪️9. Einige Gelehrten, darunter auch die Ḥanābilah, führen an, dass bei der Waschung von Unreinheiten Wasser benutzt werden muss. Ledigliches reiben oder wegkratzen reicht hierbei nicht aus. Der Beweis ist unter anderem dieser Ḥadīth, in dem das Wasser erwähnt wurde.
Imām Ibn Taymiyyah dagegen ist der Ansicht, dass die Reinigung auch ohne Wasser zustande kommen kann. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - hat in anderen Situationen bereits erlaubt, dass man die Reinigung z. B. mit Steinen vornimmt, so wie beim Istijmār (die Beseitigung der Unreinheit nach dem Toilettengang mit Steinen) oder bei der Reinigung der runterhängenden Kleidung der Frau.
Ende der Erläuterung des 27. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/151-152)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(08. Safar 1440, 17.10.2018)
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📚 28. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass Khawlah sagte: „O Gesandter Aḷḷāhs! Und wenn das Blut nicht verschwindet? Er antwortete: „Das Wasser genügt dir und dessen Spur/Übriggebliebenes schadet dir nicht.“
📗 Überliefert von At-Tirmidhī und die (Überlieferungs)kette ist schwach.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 28. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist nicht authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (365) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde nicht von At-Tirmidhī überliefert, so wie es Ibn Ḥajar angegeben hat. Wahrscheinlich ist das ein aus Versehen oder eine kleine Unachtsamkeit gewesen oder ein Druckfehler.
2. Jedoch ist der Ḥadīth schwach, so wie von Ibn Ḥajar erwähnt. Grund hierfür ist der Überlieferer ʿAbduḷḷāh Ibn Lahīʿah, der in der Überlieferungskette ist. Viele Imāme haben Ibn Lahīʿah als schwach eingestuft. Darunter u. a. Ibn Maʿīn Ibn Abī Ḥātim und An-Nasāʾī.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Ibn Lahīʿah berichtet und er (bzw. sein Ḥadīth) wird nicht als Beweis angeführt.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 28. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es verpflichtend ist, das Menstruationsblut von der Kleidung oder dem Körper der Frau abzuwaschen.
▪️2. Diese Waschung soll/muss mit Wasser erfolgen.
▪️3. Wenn die Kleidung, welche vom Menstruationsblut befallen war und diese hierauf mit Wasser gewaschen wurde und einige Spuren und Überreste zurückbleiben, so schadet dies nicht der vollkommenen Reinigung und der Richtigkeit des Gebetes darin.
▪️4. Der Ḥadīth weist u. a. auf die Leichtigkeit der islamischen Gesetzgebung hin. Der Muslim soll Aḷḷāh in der Form fürchten, in der er imstande ist.
Ende der Erläuterung des 28. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/153-154)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(08. Safar 1440, 17.10.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
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Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass Khawlah sagte: „O Gesandter Aḷḷāhs! Und wenn das Blut nicht verschwindet? Er antwortete: „Das Wasser genügt dir und dessen Spur/Übriggebliebenes schadet dir nicht.“
📗 Überliefert von At-Tirmidhī und die (Überlieferungs)kette ist schwach.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 28. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist nicht authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (365) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde nicht von At-Tirmidhī überliefert, so wie es Ibn Ḥajar angegeben hat. Wahrscheinlich ist das ein aus Versehen oder eine kleine Unachtsamkeit gewesen oder ein Druckfehler.
2. Jedoch ist der Ḥadīth schwach, so wie von Ibn Ḥajar erwähnt. Grund hierfür ist der Überlieferer ʿAbduḷḷāh Ibn Lahīʿah, der in der Überlieferungskette ist. Viele Imāme haben Ibn Lahīʿah als schwach eingestuft. Darunter u. a. Ibn Maʿīn Ibn Abī Ḥātim und An-Nasāʾī.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Ibn Lahīʿah berichtet und er (bzw. sein Ḥadīth) wird nicht als Beweis angeführt.“
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 28. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es verpflichtend ist, das Menstruationsblut von der Kleidung oder dem Körper der Frau abzuwaschen.
▪️2. Diese Waschung soll/muss mit Wasser erfolgen.
▪️3. Wenn die Kleidung, welche vom Menstruationsblut befallen war und diese hierauf mit Wasser gewaschen wurde und einige Spuren und Überreste zurückbleiben, so schadet dies nicht der vollkommenen Reinigung und der Richtigkeit des Gebetes darin.
▪️4. Der Ḥadīth weist u. a. auf die Leichtigkeit der islamischen Gesetzgebung hin. Der Muslim soll Aḷḷāh in der Form fürchten, in der er imstande ist.
Ende der Erläuterung des 28. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/153-154)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(08. Safar 1440, 17.10.2018)
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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 11: Hadith 29 - 30
(Der Siwak und die Gebetswaschung)
https://youtu.be/uMjUt0IjOTo
Teil 11: Hadith 29 - 30
(Der Siwak und die Gebetswaschung)
https://youtu.be/uMjUt0IjOTo
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Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 11 (Hadith 29-30)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
11. Sitzung: Hadith 29-30
Referent: Abu Suleyman
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11. Sitzung: Hadith 29-30
Referent: Abu Suleyman
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📚 29. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wäre es keine Härte von mir für meine Gemeinschaft gewesen, so hätte ich ihnen zur Pflicht gemacht, dass sie den Siwāk (Hölzchen zum Reinigen der Zähne) bei jeder Gebetswaschung benutzen.“
📗 Überliefert von Mālik, Aḥmad und An-Nasāʾī. Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 29. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Mālik (114), Aḥmad (16/22) und An-Nasāʾī (3/291) überliefert. Ibn Khuzaymah (140) stufte ihn als authentisch ein.
1. Der Ḥadīth wurde von Al-Bukhārī in Form eines Muʿallaq-Ḥadīthes (ohne die Überlieferungskette anzugeben) überliefert. Das deutet bei ihm auf die Authentizität des Ḥadīthes hin.
2. An-Nasāʾī überlieferte den Ḥadīth und schwieg über ihn, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihm als richtig/gut eingestuft wurde.
3. Ibn Khuzaymah überlieferte den Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk“, was darauf hindeutet, dass er den Ḥadīth als authentisch eingestuft hat.
4. Der Ḥadīth wurde mit etwas anderen Wortlauten von Al-Bukhārī und Muslim in ihren beiden „Ṣaḥīḥ-Werk“überliefert.
5. Die Ḥadīthe über den Siwāk sind Mutawātir. Die Anzahl der Ṣaḥābah, die das berichteten, liegt bei ca. 31 Überlieferern und über 100 Ḥadīthen.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 29. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man die Bekräftigung der Erwünschtheit des Siwāk bei jeder rituellen Gebetswaschung.
▪️2. Die Benutzung des Siwāk ist keine Pflicht. Das, was die Pflicht verhindert hat, ist die Befürchtung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, dass es eine Härte für seine Gemeinschaft werden könnte.
▪️3. Das, was diese Pflicht verhinderte, ist, dass sie nicht danach handeln würden/könnten. Und hierauf hätte sich dann die Sünde für die Unterlassung ergeben.
▪️4. Dieser Ḥadīth ist einer der Beweise für folgende große (Fiqh-)Regel: Die Erschwernis bringt Erleichterung (mit sich).
▪️5. Viele vorzügliche Taten hat der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - unterlassen, aus Angst, dass sie seine Gemeinschaft vorgeschrieben werden. Hierzu gehört z. B. das freiwillige Nachtgebet im Ramaḍān in der Gemeinschaft.
Aḷḷāh - erhaben ist Er - bezeichnete Seinen Propheten deshalb wie folgt:
„Zu euch ist nunmehr ein Gesandter aus euren eigenen Reihen gekommen. Bedrückend ist es für ihn, wenn ihr in Bedrängnis seid, (er ist) eifrig um euch bestrebt, zu den Gläubigen gnadenvoll und barmherzig.“ (9:128)
▪️6. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man die Leichtigkeit der islamischen Gesetzgebung. Aḷḷāh - erhaben ist Er - sagte:
„Er hat euch erwählt und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“ (22:78)
▪️7. Der Ḥadīth deutet auf folgende Uṣūl-Regel hin: „Der Befehl (die Anordnung), der frei von Indizien ist, deutet auf die Verpflichtung (der Sache) hin.“
Was die Verpflichtung aufgehoben hat, ist der Wortlaut: „Wäre es keine…“
▪️8. Der Ḥadīth deutet auf folgende Fiqh-Regel hin: „Die Abwendung des Schadens wird der Heranschaffung der Vorteile/Nutzen vorgezogen.“
Der Schaden, eine Sünde zu begehen, indem man eine Pflicht unterlässt, verhinderte die Heranschaffung des Vorteils/Nutzens der Benutzung des Siwāks bei jeder rituellen Gebetswaschung.
▪️9. Der Inhalt des Ḥadīthes weist darauf hin, dass die Benutzung des Siwāks zu/für bestimmten Zeiten festgelegt wurde.
▪️10. Die bekannte Ansicht in der Rechtsschule von Imām Aḥmad besagt, dass der Siwāk (und die dadurch erfolgte Zahnreinigung) nur durch ein Hölzchen zustande kommt.
Andere wiederum sagen, dass das Hölzchen zwar besser ist, es jedoch auch mit dem Finger, einem Tuch usw. zustande kommt. Und die Sunnah wird praktiziert, wenn die Reinigung zustande gekommen ist.
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wäre es keine Härte von mir für meine Gemeinschaft gewesen, so hätte ich ihnen zur Pflicht gemacht, dass sie den Siwāk (Hölzchen zum Reinigen der Zähne) bei jeder Gebetswaschung benutzen.“
📗 Überliefert von Mālik, Aḥmad und An-Nasāʾī. Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 29. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Mālik (114), Aḥmad (16/22) und An-Nasāʾī (3/291) überliefert. Ibn Khuzaymah (140) stufte ihn als authentisch ein.
1. Der Ḥadīth wurde von Al-Bukhārī in Form eines Muʿallaq-Ḥadīthes (ohne die Überlieferungskette anzugeben) überliefert. Das deutet bei ihm auf die Authentizität des Ḥadīthes hin.
2. An-Nasāʾī überlieferte den Ḥadīth und schwieg über ihn, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihm als richtig/gut eingestuft wurde.
3. Ibn Khuzaymah überlieferte den Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk“, was darauf hindeutet, dass er den Ḥadīth als authentisch eingestuft hat.
4. Der Ḥadīth wurde mit etwas anderen Wortlauten von Al-Bukhārī und Muslim in ihren beiden „Ṣaḥīḥ-Werk“überliefert.
5. Die Ḥadīthe über den Siwāk sind Mutawātir. Die Anzahl der Ṣaḥābah, die das berichteten, liegt bei ca. 31 Überlieferern und über 100 Ḥadīthen.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 29. Ḥadīth:
▪️1. Aus dem Ḥadīth entnimmt man die Bekräftigung der Erwünschtheit des Siwāk bei jeder rituellen Gebetswaschung.
▪️2. Die Benutzung des Siwāk ist keine Pflicht. Das, was die Pflicht verhindert hat, ist die Befürchtung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, dass es eine Härte für seine Gemeinschaft werden könnte.
▪️3. Das, was diese Pflicht verhinderte, ist, dass sie nicht danach handeln würden/könnten. Und hierauf hätte sich dann die Sünde für die Unterlassung ergeben.
▪️4. Dieser Ḥadīth ist einer der Beweise für folgende große (Fiqh-)Regel: Die Erschwernis bringt Erleichterung (mit sich).
▪️5. Viele vorzügliche Taten hat der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - unterlassen, aus Angst, dass sie seine Gemeinschaft vorgeschrieben werden. Hierzu gehört z. B. das freiwillige Nachtgebet im Ramaḍān in der Gemeinschaft.
Aḷḷāh - erhaben ist Er - bezeichnete Seinen Propheten deshalb wie folgt:
„Zu euch ist nunmehr ein Gesandter aus euren eigenen Reihen gekommen. Bedrückend ist es für ihn, wenn ihr in Bedrängnis seid, (er ist) eifrig um euch bestrebt, zu den Gläubigen gnadenvoll und barmherzig.“ (9:128)
▪️6. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man die Leichtigkeit der islamischen Gesetzgebung. Aḷḷāh - erhaben ist Er - sagte:
„Er hat euch erwählt und euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“ (22:78)
▪️7. Der Ḥadīth deutet auf folgende Uṣūl-Regel hin: „Der Befehl (die Anordnung), der frei von Indizien ist, deutet auf die Verpflichtung (der Sache) hin.“
Was die Verpflichtung aufgehoben hat, ist der Wortlaut: „Wäre es keine…“
▪️8. Der Ḥadīth deutet auf folgende Fiqh-Regel hin: „Die Abwendung des Schadens wird der Heranschaffung der Vorteile/Nutzen vorgezogen.“
Der Schaden, eine Sünde zu begehen, indem man eine Pflicht unterlässt, verhinderte die Heranschaffung des Vorteils/Nutzens der Benutzung des Siwāks bei jeder rituellen Gebetswaschung.
▪️9. Der Inhalt des Ḥadīthes weist darauf hin, dass die Benutzung des Siwāks zu/für bestimmten Zeiten festgelegt wurde.
▪️10. Die bekannte Ansicht in der Rechtsschule von Imām Aḥmad besagt, dass der Siwāk (und die dadurch erfolgte Zahnreinigung) nur durch ein Hölzchen zustande kommt.
Andere wiederum sagen, dass das Hölzchen zwar besser ist, es jedoch auch mit dem Finger, einem Tuch usw. zustande kommt. Und die Sunnah wird praktiziert, wenn die Reinigung zustande gekommen ist.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die Allgemeinheit des Ḥadīthes deutet darauf hin, dass die Erwünschtheit des Siwāks zu jedem Zeitpunkt ist, sowohl für den Fastenden als auch für Andere.
Die Ḥadīthe, die besagen, dass der Fastende ab dem Mittag den Siwāk nicht benutzen soll, sind nicht authentisch. Das ist u. a. die Ansicht von Abū Ḥanīfah und Mālik und dieser Ansicht folgte auch Ibn Taymiyyah. Asch-Schāfiʿī, Aḥmad und Isḥāq Ar-Rāhawayh dagegen waren der Meinung, dass es ab dem Mittag für den Fastenden unerwünscht ist, den Siwāk zu benutzen.
Ende der Erläuterung des 29. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/157-159)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(22. Safar 1440, 31.10.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
▪️ Die Allgemeinheit des Ḥadīthes deutet darauf hin, dass die Erwünschtheit des Siwāks zu jedem Zeitpunkt ist, sowohl für den Fastenden als auch für Andere.
Die Ḥadīthe, die besagen, dass der Fastende ab dem Mittag den Siwāk nicht benutzen soll, sind nicht authentisch. Das ist u. a. die Ansicht von Abū Ḥanīfah und Mālik und dieser Ansicht folgte auch Ibn Taymiyyah. Asch-Schāfiʿī, Aḥmad und Isḥāq Ar-Rāhawayh dagegen waren der Meinung, dass es ab dem Mittag für den Fastenden unerwünscht ist, den Siwāk zu benutzen.
Ende der Erläuterung des 29. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/157-159)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(22. Safar 1440, 31.10.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
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📚 30. Ḥadīth:
Ḥumrān berichtete, dass ʿUthmān - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - Wasser für die Gebetswaschung holen ließ, daraufhin wusch er seine Hände drei Mal, dann führte er Wasser in den Mund und in die Nase ein und blies es wieder aus. Danach wusch er sein Gesicht dreimal, dann wusch er drei Mal seine rechte Hand bis zum Ellbogen und seine linke Hand genauso, dann strich er über seinen Kopf und daraufhin wusch er drei Mal seinen rechten Fuß bis zu den Knöcheln und seinen linken Fuß genauso. Anschließend sagte er: „Ich sah den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wie er auf diese Art und Weise die Gebetswaschung vollzog.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 30. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿUthmān (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (159) und Muslim (226) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Az-Zuhrī über ʿAṭāʾ Ibn Yazīd Al-Laythī über Ḥumrān überliefert.
2. Der Ḥadīth lautet vollständig wie folgt: „Ich sah den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wie er in dieser Art und Weise die Gebetswaschung vollzog und er sagte: ‚Wer die Gebetswaschung so vornimmt, wie ich diese meine Gebetswaschung vorgenommen habe, und anschließend zwei Rakʿah (Gebetseinheiten) verrichtet, ohne dass er sich mit anderen Gedanken beschäftigt, dem wird Aḷḷāh seine vergangenen Sünden vergeben.‘“
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth zu den authentischsten und vollkommensten Ḥadīthen über die Gebetswaschungen zählt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 30. Ḥadīth:
▪️1. Das Wasser für die Gebetswaschung wird „Al-Waḍūʾ“ genannt.
▪️2. Die Abgrenzungen des Gesichtes, die bei der rituellen Gebetswaschung mit Wasser in Kontakt kommen müssen, sind von der Vorderseite des Kopfes, wo im Normalfall die Haare beginnen zu wachsen bis zum Kinn, und von einem Ohr bis zum anderen.
▪️3. Die Einführung des Wassers in den Mund wird „Al-Maḍmaḍah“ genannt.
Die Einführung des Wassers in die Nase wird „Al-Istinschāq“ genannt.
Das Ausblasen des Wassers aus der Nase wird „Al-Istinthār“ genannt.
▪️4. Diesen Ḥadīth machte der Autor zur Grundlage für die Art und Weise der rituellen Gebetswaschung. Die darauffolgenden Ḥadīthe sind zusätzliche Hinzufügungen.
▪️5. Der Ḥadīth weist darauf hin, dass man sich vor einem Gottesdienst, wie z. B. die Gebetswaschung, mit den erforderlichen Geräten darauf vorbereiten soll.
▪️6. Aus dem Ḥadīth entnimmt man die Erwünschtheit, seine Hände dreimal vor der Einführung in das Wasser zu waschen. Dies ist laut Konsens Sunnah. Der Beweis, dass es Sunnah und keine Pflicht ist, ist dass dies in dem Vers über die rituelle Gebetswaschung nicht erwähnt wurde. Und die (bloße) Tat des Propheten- Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, die frei von Indizien ist, deutet nicht auf die Verpflichtung (der Sache) hin. Vielmehr deutet sie auf die Erwünschtheit hin. Und das ist eine Uṣūl-Regel.
▪️7. Es ist verpflichtend, Wasser in den Mund und in die Nase einzuführen, denn sie sind im Gesicht mit inbegriffen und eingeschlossen und das Gesicht wurde in dem Vers erwähnt.
▪️8. Es wurde nicht spezifisch erwähnt, dass das Wasser dreimal in den Mund und in die Nase eingeführt werden soll, jedoch wird das aus den anderen Waschungen der restlichen Körperteile entnommen, wie z. B. das Gesicht.
▪️9. Es ist erwünscht, Wasser aus der Nase auszublasen.
▪️10. Es ist erwünscht, dreimal das Gesicht, die Hände und die Füße zu waschen.
▪️11. Es ist verpflichtend, bei der Waschung der Hände die Ellenbogen mitzuwaschen.
▪️12. Es ist verpflichtend, (mit feuchten Händen) über den Kopf zu streichen. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Die Imāme sind sich einig, dass es von der Sunnah ist, über den ganzen Kopf zu streichen, so wie es in den authentischen Ḥadīthen erwähnt wurde.“
Ḥumrān berichtete, dass ʿUthmān - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - Wasser für die Gebetswaschung holen ließ, daraufhin wusch er seine Hände drei Mal, dann führte er Wasser in den Mund und in die Nase ein und blies es wieder aus. Danach wusch er sein Gesicht dreimal, dann wusch er drei Mal seine rechte Hand bis zum Ellbogen und seine linke Hand genauso, dann strich er über seinen Kopf und daraufhin wusch er drei Mal seinen rechten Fuß bis zu den Knöcheln und seinen linken Fuß genauso. Anschließend sagte er: „Ich sah den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wie er auf diese Art und Weise die Gebetswaschung vollzog.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 30. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿUthmān (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (159) und Muslim (226) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette von Az-Zuhrī über ʿAṭāʾ Ibn Yazīd Al-Laythī über Ḥumrān überliefert.
2. Der Ḥadīth lautet vollständig wie folgt: „Ich sah den Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wie er in dieser Art und Weise die Gebetswaschung vollzog und er sagte: ‚Wer die Gebetswaschung so vornimmt, wie ich diese meine Gebetswaschung vorgenommen habe, und anschließend zwei Rakʿah (Gebetseinheiten) verrichtet, ohne dass er sich mit anderen Gedanken beschäftigt, dem wird Aḷḷāh seine vergangenen Sünden vergeben.‘“
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth zu den authentischsten und vollkommensten Ḥadīthen über die Gebetswaschungen zählt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 30. Ḥadīth:
▪️1. Das Wasser für die Gebetswaschung wird „Al-Waḍūʾ“ genannt.
▪️2. Die Abgrenzungen des Gesichtes, die bei der rituellen Gebetswaschung mit Wasser in Kontakt kommen müssen, sind von der Vorderseite des Kopfes, wo im Normalfall die Haare beginnen zu wachsen bis zum Kinn, und von einem Ohr bis zum anderen.
▪️3. Die Einführung des Wassers in den Mund wird „Al-Maḍmaḍah“ genannt.
Die Einführung des Wassers in die Nase wird „Al-Istinschāq“ genannt.
Das Ausblasen des Wassers aus der Nase wird „Al-Istinthār“ genannt.
▪️4. Diesen Ḥadīth machte der Autor zur Grundlage für die Art und Weise der rituellen Gebetswaschung. Die darauffolgenden Ḥadīthe sind zusätzliche Hinzufügungen.
▪️5. Der Ḥadīth weist darauf hin, dass man sich vor einem Gottesdienst, wie z. B. die Gebetswaschung, mit den erforderlichen Geräten darauf vorbereiten soll.
▪️6. Aus dem Ḥadīth entnimmt man die Erwünschtheit, seine Hände dreimal vor der Einführung in das Wasser zu waschen. Dies ist laut Konsens Sunnah. Der Beweis, dass es Sunnah und keine Pflicht ist, ist dass dies in dem Vers über die rituelle Gebetswaschung nicht erwähnt wurde. Und die (bloße) Tat des Propheten- Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm -, die frei von Indizien ist, deutet nicht auf die Verpflichtung (der Sache) hin. Vielmehr deutet sie auf die Erwünschtheit hin. Und das ist eine Uṣūl-Regel.
▪️7. Es ist verpflichtend, Wasser in den Mund und in die Nase einzuführen, denn sie sind im Gesicht mit inbegriffen und eingeschlossen und das Gesicht wurde in dem Vers erwähnt.
▪️8. Es wurde nicht spezifisch erwähnt, dass das Wasser dreimal in den Mund und in die Nase eingeführt werden soll, jedoch wird das aus den anderen Waschungen der restlichen Körperteile entnommen, wie z. B. das Gesicht.
▪️9. Es ist erwünscht, Wasser aus der Nase auszublasen.
▪️10. Es ist erwünscht, dreimal das Gesicht, die Hände und die Füße zu waschen.
▪️11. Es ist verpflichtend, bei der Waschung der Hände die Ellenbogen mitzuwaschen.
▪️12. Es ist verpflichtend, (mit feuchten Händen) über den Kopf zu streichen. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Die Imāme sind sich einig, dass es von der Sunnah ist, über den ganzen Kopf zu streichen, so wie es in den authentischen Ḥadīthen erwähnt wurde.“
▪️13. Was das Streichen über den Kopf angeht, so ist vorgeschrieben, dass nur einmal drüber gestrichen wird. Hierbei streicht man nach vorne und nach hinten, damit der ganze Kopf erreicht wird.
▪️14. Die beiden Ohren gehören zum Kopf und deshalb wird auch über sie gestrichen. Hierbei streicht man mit demselben Wasser, welches für den Kopf benutz wurde, über sie und man benutzt kein neues Wasser.
▪️15. Dieser Ḥadīth beinhaltet sowohl die Pflichten als auch die Sunan der Gebetswaschung.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die drei Imāme, Abū Ḥanīfah, Mālik und Asch-Schāfiʿī, und Sufyān und Andere vertraten die Ansicht, dass die Einführung des Wassers in den Mund und in die Nase keine Pflicht ist, sondern (nur) Sunnah.
Imām Aḥmad war der Meinung es verpflichtend ist und das ist auch die Rechtsschule/Ansicht von Isḥāq Ar-Rāhawayh, Ibn Abī Laylā und Anderen.
Einige Beweise jener, die sagten, dass die Einführung des Wassers Pflicht ist:
1. Das Fortfahren des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - bei dieser Tat und dass er es nie unterlassen hat. Wenn es Sunnah und keine Pflicht wäre, so hätte er es zumindest einmal unterlassen, um darzustellen, dass es erlaubt, es zu unterlassen. Und Allah hat bereits auf die Pflicht hingewiesen, da Er sagte: „…dann wascht euch das Gesicht…“ (5:6)
Der Mund und die Nase gehören zum Gesicht.
2. Der Ḥadīth, den Muslim überliefert hat, in dem es heißt: „Wer die rituelle Gebetswaschung vornimmt, so soll er Wasser in die Nase einführen...“
Und es gibt noch weitere Beweise, die darauf hindeuten, dass die Einführung des Wassers in den Mund und in die Nase verpflichtend ist.
Ende der Erläuterung des 30. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/160-163)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(22. Safar 1440, 31.10.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
▪️14. Die beiden Ohren gehören zum Kopf und deshalb wird auch über sie gestrichen. Hierbei streicht man mit demselben Wasser, welches für den Kopf benutz wurde, über sie und man benutzt kein neues Wasser.
▪️15. Dieser Ḥadīth beinhaltet sowohl die Pflichten als auch die Sunan der Gebetswaschung.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die drei Imāme, Abū Ḥanīfah, Mālik und Asch-Schāfiʿī, und Sufyān und Andere vertraten die Ansicht, dass die Einführung des Wassers in den Mund und in die Nase keine Pflicht ist, sondern (nur) Sunnah.
Imām Aḥmad war der Meinung es verpflichtend ist und das ist auch die Rechtsschule/Ansicht von Isḥāq Ar-Rāhawayh, Ibn Abī Laylā und Anderen.
Einige Beweise jener, die sagten, dass die Einführung des Wassers Pflicht ist:
1. Das Fortfahren des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - bei dieser Tat und dass er es nie unterlassen hat. Wenn es Sunnah und keine Pflicht wäre, so hätte er es zumindest einmal unterlassen, um darzustellen, dass es erlaubt, es zu unterlassen. Und Allah hat bereits auf die Pflicht hingewiesen, da Er sagte: „…dann wascht euch das Gesicht…“ (5:6)
Der Mund und die Nase gehören zum Gesicht.
2. Der Ḥadīth, den Muslim überliefert hat, in dem es heißt: „Wer die rituelle Gebetswaschung vornimmt, so soll er Wasser in die Nase einführen...“
Und es gibt noch weitere Beweise, die darauf hindeuten, dass die Einführung des Wassers in den Mund und in die Nase verpflichtend ist.
Ende der Erläuterung des 30. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/160-163)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(22. Safar 1440, 31.10.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 12: Hadith 31 - 33
(- Wie streicht man bei der Gebetswaschung über den Kopf und die Ohren und wie oft?
- Muss man über den ganzen Kopf streichen?
- Benutzt man für das Streichen über den Kopf und die Ohren neues Wasser?)
https://youtu.be/NrM_I-8cNOQ
Teil 12: Hadith 31 - 33
(- Wie streicht man bei der Gebetswaschung über den Kopf und die Ohren und wie oft?
- Muss man über den ganzen Kopf streichen?
- Benutzt man für das Streichen über den Kopf und die Ohren neues Wasser?)
https://youtu.be/NrM_I-8cNOQ
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Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 12 (Hadith 31-33)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
12. Sitzung: Hadith 31-33
Referent: Abu Suleyman
_______________________________________________________________
Telegram-Kanal: https://t.me/islamstudy_hadith
oder:…
12. Sitzung: Hadith 31-33
Referent: Abu Suleyman
_______________________________________________________________
Telegram-Kanal: https://t.me/islamstudy_hadith
oder:…
📚 31. Ḥadīth:
ʿAlī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - sagte über die Beschreibung der Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm: „Und er strich ein Mal über seinen Kopf.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 31. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAlī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (111), An-Nasāʾī (92) und At-Tirmidhī (48) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (48)]
2. Abū Dāwūd und An-Nasāʾī schwiegen über den Ḥadīth, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihnen als gut/brauchbar eingestuft wurde.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth gut (ḥasan) ist.
4. Das Streichen über die Ohren wurde nicht in den beiden „Ṣaḥīḥ-Werken“ überliefert. Vielmehr wurde dies in den „Sunnah-Werken“ erwähnt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 31. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es von der Sunnah ist, ein Mal über den ganzen Kopf zu streichen.
▪️ 2. Die Ansicht der Mehrheit (Al-Jumhūr) unter den Ḥanafiyyah, Mālikiyyah und Ḥanābilah ist, das man nur ein Mal über den Kopf streicht und als Beweis führen sie diesen Ḥadīth an. [Siehe: „Minḥatu Al-ʿAllām“ (1/154)]
Asch-Schāfiʿī dagegen sagte: „Ich mag es, wenn er drei Mal über seinen Kopf streicht, und ein Mal ist ausreichend.“ [„Al-Umm“ (1/42)]
Ende der Erläuterung des 31. Ḥadīth.
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
ʿAlī - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - sagte über die Beschreibung der Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm: „Und er strich ein Mal über seinen Kopf.“
📗 Überliefert von Abū Dāwūd.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 31. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAlī (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (111), An-Nasāʾī (92) und At-Tirmidhī (48) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (48)]
2. Abū Dāwūd und An-Nasāʾī schwiegen über den Ḥadīth, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihnen als gut/brauchbar eingestuft wurde.
3. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth gut (ḥasan) ist.
4. Das Streichen über die Ohren wurde nicht in den beiden „Ṣaḥīḥ-Werken“ überliefert. Vielmehr wurde dies in den „Sunnah-Werken“ erwähnt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 31. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es von der Sunnah ist, ein Mal über den ganzen Kopf zu streichen.
▪️ 2. Die Ansicht der Mehrheit (Al-Jumhūr) unter den Ḥanafiyyah, Mālikiyyah und Ḥanābilah ist, das man nur ein Mal über den Kopf streicht und als Beweis führen sie diesen Ḥadīth an. [Siehe: „Minḥatu Al-ʿAllām“ (1/154)]
Asch-Schāfiʿī dagegen sagte: „Ich mag es, wenn er drei Mal über seinen Kopf streicht, und ein Mal ist ausreichend.“ [„Al-Umm“ (1/42)]
Ende der Erläuterung des 31. Ḥadīth.
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
📚 32. Ḥadīth:
ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd Ibn ʿĀṣim - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - sagte, über die Beschreibung der Gebetswaschung: „Und er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wischte über seinen Kopf. So wischte er mit seinen Händen nach vorne und nach hinten.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
Und in einem anderen Wortlaut steht: „Er begann mit der Vorderseite seines Kopfes, bis er seine Hände zu seinem Nacken führte, dann führte er sie (wieder) zurück, bis er sie an die Stelle zurückführte, an der er anfing.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 32. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd Ibn ʿĀṣim (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth mit beiden Wortlauten ist authentisch.
Beide Wortlaute wurden von Al-Bukhārī (186 und 185) und Muslim (235) überliefert.
1. Ibn Ḥajar führte den Ḥadīth gekürzt an. ʿAmr Ibn Yaḥyā Al-Māzinī berichtete über seinen Vater, dass er sagte: „Ich sah wie ʿAmr Ibn Abī Al-Ḥasan - ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd - über die Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - fragte. Er ließ sich ein kleines Gefäß holen und verrichte dann die Gebetswaschung, so wie es der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - vollzog.“
2. Der Grund, warum Ibn Ḥajar den Ḥadīth erwähnt hat, ist wahrscheinlich die Darstellung des Wischens, und dass dies mit den beiden Händen geschieht, indem man ein Mal nach vorne und nach hinten streicht.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 32. Ḥadīth:
▪️1. Dieser Ḥadīth erläutert und verdeutlicht den vorigen Ḥadīth. Man entnimmt aus ihm, dass es verpflichtend ist, über den ganzen Kopf zu streichen. Das ist u. a. die Ansicht von Imām Mālik und die bekannte Meinung von Imām Aḥmad [Siehe: „Al-Istithkār“ (2/30) und „Al-Inṣāf“ (1/161)]. Diese Ansicht bevorzugte auch Ibn Taymiyyah. [„Majmūʿ Al-Fatāwā“ (21/123)]
Von den Schāfiʿiyyah vertrat Ibn Kathīr diese Meinung. [Siehe: „Tafsīr Ibn Kathīr“ (3/46)]
▪️2. Die bekannte Ansicht der Ḥanafiyyah und Schāfiʿiyyah besagt, dass es ausreichend ist, wenn über einen Teil des Kopfes gestrichen wird.
Ende der Erläuterung des 32. Ḥadīth.
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
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https://t.me/audios_durus
ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd Ibn ʿĀṣim - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - sagte, über die Beschreibung der Gebetswaschung: „Und er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - wischte über seinen Kopf. So wischte er mit seinen Händen nach vorne und nach hinten.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
Und in einem anderen Wortlaut steht: „Er begann mit der Vorderseite seines Kopfes, bis er seine Hände zu seinem Nacken führte, dann führte er sie (wieder) zurück, bis er sie an die Stelle zurückführte, an der er anfing.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 32. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd Ibn ʿĀṣim (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth mit beiden Wortlauten ist authentisch.
Beide Wortlaute wurden von Al-Bukhārī (186 und 185) und Muslim (235) überliefert.
1. Ibn Ḥajar führte den Ḥadīth gekürzt an. ʿAmr Ibn Yaḥyā Al-Māzinī berichtete über seinen Vater, dass er sagte: „Ich sah wie ʿAmr Ibn Abī Al-Ḥasan - ʿAbduḷḷāh Ibn Zayd - über die Gebetswaschung des Propheten - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - fragte. Er ließ sich ein kleines Gefäß holen und verrichte dann die Gebetswaschung, so wie es der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - vollzog.“
2. Der Grund, warum Ibn Ḥajar den Ḥadīth erwähnt hat, ist wahrscheinlich die Darstellung des Wischens, und dass dies mit den beiden Händen geschieht, indem man ein Mal nach vorne und nach hinten streicht.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 32. Ḥadīth:
▪️1. Dieser Ḥadīth erläutert und verdeutlicht den vorigen Ḥadīth. Man entnimmt aus ihm, dass es verpflichtend ist, über den ganzen Kopf zu streichen. Das ist u. a. die Ansicht von Imām Mālik und die bekannte Meinung von Imām Aḥmad [Siehe: „Al-Istithkār“ (2/30) und „Al-Inṣāf“ (1/161)]. Diese Ansicht bevorzugte auch Ibn Taymiyyah. [„Majmūʿ Al-Fatāwā“ (21/123)]
Von den Schāfiʿiyyah vertrat Ibn Kathīr diese Meinung. [Siehe: „Tafsīr Ibn Kathīr“ (3/46)]
▪️2. Die bekannte Ansicht der Ḥanafiyyah und Schāfiʿiyyah besagt, dass es ausreichend ist, wenn über einen Teil des Kopfes gestrichen wird.
Ende der Erläuterung des 32. Ḥadīth.
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
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📚 33. Ḥadīth:
ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr - möge Aḷḷāh mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - sagte über die Beschreibung der Gebetswaschung: „Dann strich er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über seinen Kopf und legte seine Zeigefinger auf die Innenseite seiner Ohren und strich mit seinen Daumen über den äußeren Teil seiner Ohren.“
📗 Überliefert von Abū Dawūd und An-Nasāʾī. Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 33. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch (bzw. gut).
Er wurde von Abū Dāwūd (135), An-Nasāʾī (145) und Ibn Khuzaymah (1/89) überliefert.
1. Ibn Khuzaymah stufte diesen Ḥadīth in seinem „Saḥīḥ-Werk“ als authentisch ein.
2. Abū Dāwūd und An-Nasāʾī schwiegen über den Ḥadīth, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihnen als gut/brauchbar eingestuft wurde.
3. Dieser Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette - ʿAmr Ibn Schuʿayb über seinen Vater, über seinen Großvater - überliefert. Diese Überlieferungskette tritt sehr oft in den Sunnah-Werken auf. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass diese Überlieferungskette gut (ḥasan) ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 33. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, wie über die Ohren gestrichen wird und dass die Ohren zum Kopf gehören.
▪️2. Das Streichen über die Ohren wurde im Qurʾān erwähnt:
„… und streicht euch über den Kopf...“ [5:6]
Und der Befehl, über den Kopf zu streichen beinhaltet auch die Ohren. Darauf deuten die islamische Gesetzgebung, die arabische Sprache und der Brauch hin.
▪️3. Wenn man über den Kopf streicht, so nimmt man hierfür frisches/neues Wasser. Im Ḥadīth heißt es: „Und er strich über seinen Kopf, (jedoch) nicht mit dem Restwasser seiner Hände.“ [Überliefert von Muslim (236)]
▪️4. Es besteht Meinungsverschiedenheit, ob man für das Streichen über die Ohren frisches/neues Wasser nimmt, oder man mit dem Restwasser, nach dem Streichen über den Kopf, streichen kann.
Ibn Al-Qayyim sagte: „Er wurde nicht authentisch überliefert, dass er für seine Ohren frisches/neues Wasser nahm.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/194)]
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die Gelehrten sind sich einig, dass es legitim ist, über den ganzen Kopf zu streichen. Jedoch waren sie sich uneinig, ob dies verpflichtend ist. Die verschiedenen Ansichten wurden bereits im vorigen Ḥadīth angeführt.
▪️ Es gibt verschiedene Wortlaute, wie man über den Kopf streichen soll. Von vorne nach hinten oder von hinten nach vorne. Wichtig jedoch ist, dass über den ganzen Kopf gestrichen wird, egal auf welche Art und Weise.
Ende der Erläuterung des 33. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/166-169)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
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ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr - möge Aḷḷāh mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - sagte über die Beschreibung der Gebetswaschung: „Dann strich er - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - über seinen Kopf und legte seine Zeigefinger auf die Innenseite seiner Ohren und strich mit seinen Daumen über den äußeren Teil seiner Ohren.“
📗 Überliefert von Abū Dawūd und An-Nasāʾī. Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 33. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿAbduḷḷāh Ibn ʿAmr (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch (bzw. gut).
Er wurde von Abū Dāwūd (135), An-Nasāʾī (145) und Ibn Khuzaymah (1/89) überliefert.
1. Ibn Khuzaymah stufte diesen Ḥadīth in seinem „Saḥīḥ-Werk“ als authentisch ein.
2. Abū Dāwūd und An-Nasāʾī schwiegen über den Ḥadīth, was darauf hindeutet, dass der Ḥadīth bei ihnen als gut/brauchbar eingestuft wurde.
3. Dieser Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette - ʿAmr Ibn Schuʿayb über seinen Vater, über seinen Großvater - überliefert. Diese Überlieferungskette tritt sehr oft in den Sunnah-Werken auf. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass diese Überlieferungskette gut (ḥasan) ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 33. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, wie über die Ohren gestrichen wird und dass die Ohren zum Kopf gehören.
▪️2. Das Streichen über die Ohren wurde im Qurʾān erwähnt:
„… und streicht euch über den Kopf...“ [5:6]
Und der Befehl, über den Kopf zu streichen beinhaltet auch die Ohren. Darauf deuten die islamische Gesetzgebung, die arabische Sprache und der Brauch hin.
▪️3. Wenn man über den Kopf streicht, so nimmt man hierfür frisches/neues Wasser. Im Ḥadīth heißt es: „Und er strich über seinen Kopf, (jedoch) nicht mit dem Restwasser seiner Hände.“ [Überliefert von Muslim (236)]
▪️4. Es besteht Meinungsverschiedenheit, ob man für das Streichen über die Ohren frisches/neues Wasser nimmt, oder man mit dem Restwasser, nach dem Streichen über den Kopf, streichen kann.
Ibn Al-Qayyim sagte: „Er wurde nicht authentisch überliefert, dass er für seine Ohren frisches/neues Wasser nahm.“ [„Zād Al-Maʿād“ (1/194)]
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Die Gelehrten sind sich einig, dass es legitim ist, über den ganzen Kopf zu streichen. Jedoch waren sie sich uneinig, ob dies verpflichtend ist. Die verschiedenen Ansichten wurden bereits im vorigen Ḥadīth angeführt.
▪️ Es gibt verschiedene Wortlaute, wie man über den Kopf streichen soll. Von vorne nach hinten oder von hinten nach vorne. Wichtig jedoch ist, dass über den ganzen Kopf gestrichen wird, egal auf welche Art und Weise.
Ende der Erläuterung des 33. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/166-169)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
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📚 34. Ḥadīth:
Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn einer von euch vom Schlaf aufwacht, dann soll er drei Mal Wasser aus seiner Nase ausblasen, denn wahrlich, der Satan verbringt die Nacht im hintersten Teil der Nase.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 34. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (3295) und Muslim (238) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Muḥammad Ibn Ibrāhīm über ʿIsā Ibn Ṭalḥah über Abū Hurayrah überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 34. Ḥadīth:
▪️1. Mit „…vom Schlaf…“ ist der Schlaf in der Nacht und am Tag gemeint.
▪️2. Der Satan (Asch-Schayṭān) ist ein schlechtes und verdorbenes Geschöpf Aḷḷāhs. Der Satan und seine Nachkommenschaft leben im Verborgenen und der Mensch weiß nicht, wie sie aussehen. Aḷḷāh hat ihnen eine gewisse Macht verliehen, sich zu verändern und zu verbergen. Und Weisheit darüber liegt bei Aḷḷāh.
▪️3. Manche Überlieferungen haben das Ausblasen des Wassers aus der Nase (allgemein) mit der Gebetswaschung verbunden. Von daher sollte man immer drei Mal Wasser aus der Nase ausblasen, auch wenn diese Gebetswaschung nicht jene ist, die man nach dem Schlaf vornimmt.
Jedoch wurde hier in diesem Ḥadīth speziell der Schlaf erwähnt und dies wurde auch damit begründet, dass „…der Satan die Nacht im hintersten Teil der Nase verbringt.“
Dies wurde von manchen wie folgt begründet: Es kann sein, dass dies in Wirklichkeit so ist und der Satan im hintersten Teil der Nase die Nacht verbringt. Denn die Nase ist eine der Öffnungen des Körpers. Und es gibt keinen Öffnungen, die nicht geschlossen werden, außer die Nase und die Ohren. Aus diesem Grund wurde angeordnet, dass man beim Gähnen die Hand vor den Mund legt, damit der Satan nicht durch den Mund eintritt.
▪️4. Dieser Ḥadīth deutet auf die Gesetzlichkeit des Ausblasens des Wassers hin, weil dies in Form einer Anweisung erwähnt wurde.
▪️5. Man soll sich vor dem Satan in Acht nehmen, da er stets versucht beim Menschen einzutreten und er fließt im Menschen, so wie das Blut durch die Adern fließt. Und er versucht ihn in die Irre zu führen und von den Gottesdiensten abzuhalten. Geschützt ist derjenige, der bei Aḷḷāh Zuflucht vor ihm sucht und sich auf Aḷḷāh alleine verlässt.
▪️6. Solche authentischen Überlieferungen erfordern, dass der Gläubige diese akzeptiert und sie nicht ablehnt oder falsch uminterpretiert, selbst wenn er sie im ersten Moment nicht richtig aufnehmen kann.
Aḷḷāh - erhaben ist Er - sagte: „…euch aber ist vom Wissen gewiss nur wenig gegeben.“ (17:85)
Ende der Erläuterung des 34. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/170-171)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(06. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 14.11.2018)
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Abū Hurayrah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Wenn einer von euch vom Schlaf aufwacht, dann soll er drei Mal Wasser aus seiner Nase ausblasen, denn wahrlich, der Satan verbringt die Nacht im hintersten Teil der Nase.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 34. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (3295) und Muslim (238) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Muḥammad Ibn Ibrāhīm über ʿIsā Ibn Ṭalḥah über Abū Hurayrah überliefert.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 34. Ḥadīth:
▪️1. Mit „…vom Schlaf…“ ist der Schlaf in der Nacht und am Tag gemeint.
▪️2. Der Satan (Asch-Schayṭān) ist ein schlechtes und verdorbenes Geschöpf Aḷḷāhs. Der Satan und seine Nachkommenschaft leben im Verborgenen und der Mensch weiß nicht, wie sie aussehen. Aḷḷāh hat ihnen eine gewisse Macht verliehen, sich zu verändern und zu verbergen. Und Weisheit darüber liegt bei Aḷḷāh.
▪️3. Manche Überlieferungen haben das Ausblasen des Wassers aus der Nase (allgemein) mit der Gebetswaschung verbunden. Von daher sollte man immer drei Mal Wasser aus der Nase ausblasen, auch wenn diese Gebetswaschung nicht jene ist, die man nach dem Schlaf vornimmt.
Jedoch wurde hier in diesem Ḥadīth speziell der Schlaf erwähnt und dies wurde auch damit begründet, dass „…der Satan die Nacht im hintersten Teil der Nase verbringt.“
Dies wurde von manchen wie folgt begründet: Es kann sein, dass dies in Wirklichkeit so ist und der Satan im hintersten Teil der Nase die Nacht verbringt. Denn die Nase ist eine der Öffnungen des Körpers. Und es gibt keinen Öffnungen, die nicht geschlossen werden, außer die Nase und die Ohren. Aus diesem Grund wurde angeordnet, dass man beim Gähnen die Hand vor den Mund legt, damit der Satan nicht durch den Mund eintritt.
▪️4. Dieser Ḥadīth deutet auf die Gesetzlichkeit des Ausblasens des Wassers hin, weil dies in Form einer Anweisung erwähnt wurde.
▪️5. Man soll sich vor dem Satan in Acht nehmen, da er stets versucht beim Menschen einzutreten und er fließt im Menschen, so wie das Blut durch die Adern fließt. Und er versucht ihn in die Irre zu führen und von den Gottesdiensten abzuhalten. Geschützt ist derjenige, der bei Aḷḷāh Zuflucht vor ihm sucht und sich auf Aḷḷāh alleine verlässt.
▪️6. Solche authentischen Überlieferungen erfordern, dass der Gläubige diese akzeptiert und sie nicht ablehnt oder falsch uminterpretiert, selbst wenn er sie im ersten Moment nicht richtig aufnehmen kann.
Aḷḷāh - erhaben ist Er - sagte: „…euch aber ist vom Wissen gewiss nur wenig gegeben.“ (17:85)
Ende der Erläuterung des 34. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/170-171)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(06. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 14.11.2018)
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📚 35. Ḥadīth:
Und von ihm wurde berichtet: „Wenn einer von euch aus dem Schlaf erwacht, dann soll er seine Hand nicht in ein Gefäß eintauchen, bis er sie drei Mal gewaschen hat. Denn er weiß nicht, wo seine Hand die Nacht verbrachte.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi. Und dies ist der Wortlaut von Muslim.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 35. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (162) und Muslim (278) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Mālik über Abū Az-Zinād über Al-Aʿraj über Abū Hurayrah überliefert. Und diese Überlieferungskette gehört zu den authentischsten Ketten überhaupt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 35. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es verpflichtend ist, nach dem Schlaf der Nacht die Hände drei Mal zu waschen. Hierbei reichen eine oder zwei Waschungen nicht aus. Diese Untersagung und Verpflichtung deuten laut den Ḥanābilah auf die Pflicht und das Verbot hin. Die Mehrheit der Gelehrten dagegen vertritt die Ansicht, dass dies erwünscht und nicht verpflichtend ist.
▪️2. Das ganze wurde durch den Schlaf der Nacht beschränkt, weil es heißt: „…wo seine Hand die Nacht verbrachte.“
Die Rechtsschule der Mehrheit jedoch besagt, dass sie sowohl nach dem Schlaf der Nacht, als auch nach dem Schlaf des Tages gewaschen werden.
▪️3. Es wird in dem Ḥadīth das Verbot genannt, seine Hände in ein Gefäß zu tauchen, bis man sie drei Mal gewaschen hat.
▪️4. Die Ḥanābilah haben aus diesem Ḥadīth entnommen, dass das Wasser, in das die Hand vor der Waschung eingetaucht wurde, so führt dies dazu, dass die Reinheit (Aṭ-Ṭuhūriyyah) diesem Wasser entzogen wird. Das Wasser ist dann nur noch ṭāhir, jedoch nicht ṭahūr. Bei vielen Gelehrten ist diese Ansicht jedoch nicht stark, da das Wasser rein (ṭahūr) bleibt, solange sich nicht eines der drei Merkmale durch eine Unreinheit verändert.
▪️5. Der Ḥadīth weist darauf hin, dass bestimmte Sachen nicht direkt angesprochen werden müssen, wenn sie auch indirekt verständlich sind.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Imām Asch-Schāfiʿī und die Mehrheit (Al-Jumhūr) vertreten die Ansicht, dass die Hände nach jedem Schlaf gewaschen werden, egal ob am Tag oder in der Nacht. Die Nacht wurde deshalb zusätzlich erwähnt, weil der Schlaf meistens in der Nacht zustande kommt. Von daher ist der Schlaf der Nacht nicht die Voraussetzung, damit die Hände gewaschen werden sollen.
Die Rechtsschule von Aḥmad dagegen sagt, dass die Hände nur beim Schlaf der Nacht gewaschen werden.
▪️ Die Gelehrten waren sich über die Weisheit der Waschung der Hände nach dem Schlaf uneinig. Manche sagten, dass die Weisheit uns verborgen wurde und wir sie nicht kennen. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Die Hände sollen gewaschen werden, weil der Satan sie berührt…“ [„Majmūʿ Al-Fatāwā“ (21/44)]
Ende der Erläuterung des 35. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/172-174)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(06. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 14.11.2018)
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Und von ihm wurde berichtet: „Wenn einer von euch aus dem Schlaf erwacht, dann soll er seine Hand nicht in ein Gefäß eintauchen, bis er sie drei Mal gewaschen hat. Denn er weiß nicht, wo seine Hand die Nacht verbrachte.“
📗 Muttafaqun ʿalayhi. Und dies ist der Wortlaut von Muslim.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 35. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Abū Hurayrah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 1. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Al-Bukhārī (162) und Muslim (278) überliefert.
1. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette Mālik über Abū Az-Zinād über Al-Aʿraj über Abū Hurayrah überliefert. Und diese Überlieferungskette gehört zu den authentischsten Ketten überhaupt.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 35. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es verpflichtend ist, nach dem Schlaf der Nacht die Hände drei Mal zu waschen. Hierbei reichen eine oder zwei Waschungen nicht aus. Diese Untersagung und Verpflichtung deuten laut den Ḥanābilah auf die Pflicht und das Verbot hin. Die Mehrheit der Gelehrten dagegen vertritt die Ansicht, dass dies erwünscht und nicht verpflichtend ist.
▪️2. Das ganze wurde durch den Schlaf der Nacht beschränkt, weil es heißt: „…wo seine Hand die Nacht verbrachte.“
Die Rechtsschule der Mehrheit jedoch besagt, dass sie sowohl nach dem Schlaf der Nacht, als auch nach dem Schlaf des Tages gewaschen werden.
▪️3. Es wird in dem Ḥadīth das Verbot genannt, seine Hände in ein Gefäß zu tauchen, bis man sie drei Mal gewaschen hat.
▪️4. Die Ḥanābilah haben aus diesem Ḥadīth entnommen, dass das Wasser, in das die Hand vor der Waschung eingetaucht wurde, so führt dies dazu, dass die Reinheit (Aṭ-Ṭuhūriyyah) diesem Wasser entzogen wird. Das Wasser ist dann nur noch ṭāhir, jedoch nicht ṭahūr. Bei vielen Gelehrten ist diese Ansicht jedoch nicht stark, da das Wasser rein (ṭahūr) bleibt, solange sich nicht eines der drei Merkmale durch eine Unreinheit verändert.
▪️5. Der Ḥadīth weist darauf hin, dass bestimmte Sachen nicht direkt angesprochen werden müssen, wenn sie auch indirekt verständlich sind.
➡️ Einige Meinungsverschiedenheiten der Gelehrten:
▪️ Imām Asch-Schāfiʿī und die Mehrheit (Al-Jumhūr) vertreten die Ansicht, dass die Hände nach jedem Schlaf gewaschen werden, egal ob am Tag oder in der Nacht. Die Nacht wurde deshalb zusätzlich erwähnt, weil der Schlaf meistens in der Nacht zustande kommt. Von daher ist der Schlaf der Nacht nicht die Voraussetzung, damit die Hände gewaschen werden sollen.
Die Rechtsschule von Aḥmad dagegen sagt, dass die Hände nur beim Schlaf der Nacht gewaschen werden.
▪️ Die Gelehrten waren sich über die Weisheit der Waschung der Hände nach dem Schlaf uneinig. Manche sagten, dass die Weisheit uns verborgen wurde und wir sie nicht kennen. Imām Ibn Taymiyyah sagte: „Die Hände sollen gewaschen werden, weil der Satan sie berührt…“ [„Majmūʿ Al-Fatāwā“ (21/44)]
Ende der Erläuterung des 35. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/172-174)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(06. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 14.11.2018)
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❤1
📚 36. Ḥadīth:
Laqīṭ Ibn Ṣabirah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Führe die Gebetswaschung vorschriftsmäßig aus, lass das Wasser zwischen den Fingern hindurchfließen und übertreibe darin, Wasser in die Nase einzuführen, außer wenn du fastest.“
📗 Überliefert von den Vier und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
Und bei Abū Dāwūd steht in einer Überlieferung: „Wenn du die Gebetswaschung vollziehst, dann führe Wasser in den Mund ein.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 36. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Laqīṭ Ibn Ṣabirah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (142 und 143), An-Nasāʾī (1/66), At-Tirmidhī (38), Ibn Mājah (448) und Ibn Khuzaymah (150 und 168) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (38)]
2. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
3. Ibn Ḥajar sagte: „Das ist ein authentischeusr Ḥadīth.” [„Al-Iṣābah” (9/15)]
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth authentisch ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 36. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es erwünscht ist zwischen den Fingern der Hände und Füße zu waschen und Wasser hindurchfließen zu lassen. Im Normalfall geschieht dies automatisch, wenn man sie unters Wasser hält.
▪️2. Es ist erwünscht beim Einführen des Wassers in die Nase zu übertreiben, außer wenn man fastet. Denn in diesem Fall ist zu befürchten, dass Wasser ins Innere gelangt. Das Ganze ist deshalb erwünscht und nicht verpflichtend, da der Fastende ansonsten von dieser Pflicht nicht freigesprochen wäre.
▪️3. Wasser in den Mund einzuführen (Al-Maḍmaḍah) ist verpflichtend, jedoch gibt es hierbei Meinungsverschiedenheit bei den Gelehrten. (Das wurde bereits in vorigen Kapiteln detailliert behandelt.)
▪️4. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte zu diesem einen Gefährten: „Führe die Gebetswaschung vorschriftsmäßig aus…“
Diese Anordnung und Vorschrift für diese eine Person gilt für die ganze islamische Gemeinschaft (Al-Ummah). Gleiches gilt allgemein die Verbote und Befehle, denn die Regeln haben nicht mit einer einzelnen Person zu tun, vielmehr beziehen sie sich allgemein auch auf andere, solange es keinen Beweis gibt, dass eine Regel nur speziell für eine bestimmte Person vorgesehen ist. Ein Beispiel dafür ist die Geschichte von Abū Burdah und seinem Opfertier.
Ende der Erläuterung des 36. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/175-176)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(06. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 14.11.2018)
#nutzen_aus_bulugh_al_maram
https://t.me/audios_durus
Laqīṭ Ibn Ṣabirah - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Aḷḷāhs - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Führe die Gebetswaschung vorschriftsmäßig aus, lass das Wasser zwischen den Fingern hindurchfließen und übertreibe darin, Wasser in die Nase einzuführen, außer wenn du fastest.“
📗 Überliefert von den Vier und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
Und bei Abū Dāwūd steht in einer Überlieferung: „Wenn du die Gebetswaschung vollziehst, dann führe Wasser in den Mund ein.“
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 36. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: Laqīṭ Ibn Ṣabirah (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des übersetzten Buches bzw. der PDF)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth ist authentisch.
Er wurde von Abū Dāwūd (142 und 143), An-Nasāʾī (1/66), At-Tirmidhī (38), Ibn Mājah (448) und Ibn Khuzaymah (150 und 168) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (38)]
2. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
3. Ibn Ḥajar sagte: „Das ist ein authentischeusr Ḥadīth.” [„Al-Iṣābah” (9/15)]
4. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte, dass dieser Ḥadīth authentisch ist.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 36. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es erwünscht ist zwischen den Fingern der Hände und Füße zu waschen und Wasser hindurchfließen zu lassen. Im Normalfall geschieht dies automatisch, wenn man sie unters Wasser hält.
▪️2. Es ist erwünscht beim Einführen des Wassers in die Nase zu übertreiben, außer wenn man fastet. Denn in diesem Fall ist zu befürchten, dass Wasser ins Innere gelangt. Das Ganze ist deshalb erwünscht und nicht verpflichtend, da der Fastende ansonsten von dieser Pflicht nicht freigesprochen wäre.
▪️3. Wasser in den Mund einzuführen (Al-Maḍmaḍah) ist verpflichtend, jedoch gibt es hierbei Meinungsverschiedenheit bei den Gelehrten. (Das wurde bereits in vorigen Kapiteln detailliert behandelt.)
▪️4. Der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - sagte zu diesem einen Gefährten: „Führe die Gebetswaschung vorschriftsmäßig aus…“
Diese Anordnung und Vorschrift für diese eine Person gilt für die ganze islamische Gemeinschaft (Al-Ummah). Gleiches gilt allgemein die Verbote und Befehle, denn die Regeln haben nicht mit einer einzelnen Person zu tun, vielmehr beziehen sie sich allgemein auch auf andere, solange es keinen Beweis gibt, dass eine Regel nur speziell für eine bestimmte Person vorgesehen ist. Ein Beispiel dafür ist die Geschichte von Abū Burdah und seinem Opfertier.
Ende der Erläuterung des 36. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/175-176)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(06. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 14.11.2018)
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📚 #Bulugh_Al_Maram von Al-Hāfith #Ibn_Hajar (gest. 852 n. H.)
Teil 13: Hadith 34 - 36
https://youtu.be/soCJESyZxeY
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Bulugh Al-Maram von Ibn Hajar: Teil 13 (Hadith 34-36)
Bulugh Al-Marām von Al-Hāfith Ibn Hajar (gest. 852 n. H.)
13. Sitzung: Hadith 34-36
Referent: Abu Suleyman
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oder:…
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📚 37. Ḥadīth:
ʿUthmān - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - es pflegte, bei der Gebetswaschung das Wasser in seinem Bart(haar) fließen zu lassen (und mit Wasser zu benetzen/befeuchten).
📗 Überliefert von At-Tirmidhī und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 37. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿUthmān (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 30. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth wurde von manchen Imāmen als nicht authentisch eingestuft.
Er wurde von At-Tirmidhī (30) und Ibn Khuzaymah (151 und 152) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (38)]
2. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
3. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette ʿĀmir Ibn Schaqīq über Wāʾil – Schaqīq Ibn Salamah – über ʿUthmān überliefert. Was ʿĀmir Ibn Schaqīq angeht, so wurde er von manchen Ḥadīth-Gelehrten als schwach eingestuft. Und andere wiederum stuften ihn als gut ein.
4. At-Tirmidhī stufte diesen Ḥadīth als authentisch ein, weil er von ca. 10 weiteren Ṣaḥābah bestätigt wurde. Er (At-Tirmidhī) berichtete: Muḥammad (Al-Bukhārī) sagte: „Das Authentischste bei mir über die Benetzung des Bartes mit Wasser ist der Ḥadīth von ʿUthmān.“ Ich (also At-Tirmidhī) sagte: „Sie sprechen jedoch über diesen Ḥadīth (und kritisieren ihn)?“ Er sagte hierauf: „Er (der Ḥadīth) ist gut (ḥasan).“ [„Al-ʿIlal Al-Kabīr“ (1/115)]
5. Abū Dāwūd berichtete: Ich sagte zu Aḥmad Ibn Ḥanbal: „Die Benetzung/Anfeuchtung des Bartes mit Wasser?“ Er sagte hierauf: „Was seine Benetzung angeht, so wurden hierbei Ḥadīthe überliefert, jedoch ist keiner davon authentisch/bestätigt.“ [„Masāʾil Al-Imām Aḥmad“ (7)]
6. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth ist nicht authentisch, denn in der Überlieferungskette ist ʿĀmir.“
7. Dieser Ḥadīth widerspricht den anderen zahlreichen Ḥadīthen über die Gebetswaschung, in denen die Benetzung des Bartes mit Wasser nicht erwähnt wird.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 37. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es bei der Gebetswaschung vorgeschrieben ist, den Bart mit Wasser zu benetzen/befeuchten. Damit ist gemeint, dass das Wasser durch den Bart geführt wird, bis er die Haut erreicht.
▪️2. Die Benetzung mit Wasser teilt sich in zwei Formen auf: Verpflichtend und erwünscht.
- Was die Verpflichtung angeht, so gilt das, wenn das Barthaar leicht und schwach und die Haut zu sehen ist. Die Haut hat in diesem Fall das äußerliche Urteil und muss gewaschen werden.
- Was die erwünschte Form angeht, so gilt das, wenn das Barthaar stark und dicht und die Haut nicht zu sehen ist. In diesem Fall ist es erwünscht, das Barthaar mit Wasser zu benetzen.
▪️3. Das, was vom Gesicht zu sehen ist, muss gewaschen werden und die Haut, die aufgrund von starkem Haarwuchs verdeckt ist, soll (lediglich) mit Wasser benetzt werden.
Ende der Erläuterung des 37. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/177)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(20. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 28.11.2018)
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ʿUthmān - möge Aḷḷāh mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Aḷḷāhs Segen und Frieden auf ihm - es pflegte, bei der Gebetswaschung das Wasser in seinem Bart(haar) fließen zu lassen (und mit Wasser zu benetzen/befeuchten).
📗 Überliefert von At-Tirmidhī und Ibn Khuzaymah stufte ihn als authentisch ein.
➡️ Ḥadīth-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 37. Ḥadīth:
▪️ Der Überlieferer: ʿUthmān (siehe dazu seine Biografie in der Fußnote des 30. Ḥadīth)
▪️ Einstufung der Authentizität des Ḥadīth: Der Ḥadīth wurde von manchen Imāmen als nicht authentisch eingestuft.
Er wurde von At-Tirmidhī (30) und Ibn Khuzaymah (151 und 152) überliefert.
1. At-Tirmidhī sagte: „Das ist ein guter und authentischer Ḥadīth.“ [„Jāmiʿ At-Tirmidhī” (38)]
2. Ibn Khuzaymah überlieferte diesen Ḥadīth in seinem „Ṣaḥīḥ-Werk”, was darauf hindeutet, dass er ihn als authentisch einstufte.
3. Der Ḥadīth wurde über die Überlieferungskette ʿĀmir Ibn Schaqīq über Wāʾil – Schaqīq Ibn Salamah – über ʿUthmān überliefert. Was ʿĀmir Ibn Schaqīq angeht, so wurde er von manchen Ḥadīth-Gelehrten als schwach eingestuft. Und andere wiederum stuften ihn als gut ein.
4. At-Tirmidhī stufte diesen Ḥadīth als authentisch ein, weil er von ca. 10 weiteren Ṣaḥābah bestätigt wurde. Er (At-Tirmidhī) berichtete: Muḥammad (Al-Bukhārī) sagte: „Das Authentischste bei mir über die Benetzung des Bartes mit Wasser ist der Ḥadīth von ʿUthmān.“ Ich (also At-Tirmidhī) sagte: „Sie sprechen jedoch über diesen Ḥadīth (und kritisieren ihn)?“ Er sagte hierauf: „Er (der Ḥadīth) ist gut (ḥasan).“ [„Al-ʿIlal Al-Kabīr“ (1/115)]
5. Abū Dāwūd berichtete: Ich sagte zu Aḥmad Ibn Ḥanbal: „Die Benetzung/Anfeuchtung des Bartes mit Wasser?“ Er sagte hierauf: „Was seine Benetzung angeht, so wurden hierbei Ḥadīthe überliefert, jedoch ist keiner davon authentisch/bestätigt.“ [„Masāʾil Al-Imām Aḥmad“ (7)]
6. Schaykh ʿAbduḷḷāh As-Saʿd sagte: „Der Ḥadīth ist nicht authentisch, denn in der Überlieferungskette ist ʿĀmir.“
7. Dieser Ḥadīth widerspricht den anderen zahlreichen Ḥadīthen über die Gebetswaschung, in denen die Benetzung des Bartes mit Wasser nicht erwähnt wird.
➡️ Fiqh-Wissenschaftliche Nutzen aus dem 37. Ḥadīth:
▪️1. Aus diesem Ḥadīth entnimmt man, dass es bei der Gebetswaschung vorgeschrieben ist, den Bart mit Wasser zu benetzen/befeuchten. Damit ist gemeint, dass das Wasser durch den Bart geführt wird, bis er die Haut erreicht.
▪️2. Die Benetzung mit Wasser teilt sich in zwei Formen auf: Verpflichtend und erwünscht.
- Was die Verpflichtung angeht, so gilt das, wenn das Barthaar leicht und schwach und die Haut zu sehen ist. Die Haut hat in diesem Fall das äußerliche Urteil und muss gewaschen werden.
- Was die erwünschte Form angeht, so gilt das, wenn das Barthaar stark und dicht und die Haut nicht zu sehen ist. In diesem Fall ist es erwünscht, das Barthaar mit Wasser zu benetzen.
▪️3. Das, was vom Gesicht zu sehen ist, muss gewaschen werden und die Haut, die aufgrund von starkem Haarwuchs verdeckt ist, soll (lediglich) mit Wasser benetzt werden.
Ende der Erläuterung des 37. Ḥadīth. [Siehe u. a.: „Tauḍīḥ Al-Aḥkām“ (1/177)]
Zusammengefasst und erläutert von Abu Suleyman
(20. Rabīʿ Al-Awwal 1440, 28.11.2018)
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