Weltpostvertrag UPU
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Aktuelles zum Weltpostvertrag August 2022
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Weltpostverein – Weltpostvertrag (Bukarest 2004), Fassung vom 03.09.2022

Weltpostvertrag
StF: BGBl. III Nr. 53/2008 (NR: GP XXIII RV 265 VV S. 41. BR: AB 7822 S. 751.)

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des gegenständlichen Vertragswerkes: Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004) wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG werden diese Staatsverträge1 dadurch kundgemacht, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem diesem nachgeordneten Postbüro und in der Österreichischen Post AG, Unternehmenszentrale, Postgasse 8, 1010 Wien, aufliegen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006773

🔥 Sucht mal raus, ob dort rechtlich wichtiges drin steht! 🔥
(Souveränität? Brifmarken Artikel 8 ?, ...)

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Wer ist die UPU des Weltpostvertrages?

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Laut verschiedener Verträge kann man heute noch Kriegsgefangenenpost versenden, die nur 4 Ct Posto kostet und nach HLKO zulässig ist.
Man spart also richtig Geld und kann auch gleich mal 100 Briefe billigst wohin schicken.

PLZ in eckige Klammern setzen und los gehts.

Wer weis um die vollständigen Gesetzmäßigkeiten, um zu verhindern, dass uns die Post oder der "Staat" wie in allem anderen auch vollügt und einen der Rechte beraubt, denn die meinen, das gelte alles nicht oder nicht mehr?

Amazon versendet als Pakete beispielsweise weniger als 1€ bis 40kg, der Bürger zahlt gleich mal 16€. Bei Briefen ist das ähnlich.
Die Frage zur UPU und deren Vorschriften stehen da auch.

Wer trägt mit zusammen?

82-K1 Kriegsgefangenenpost - Kanal
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82-G1 Kriegsgefangenenpost - Gruppe
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Mini-Expertise "Post-Porto Kriegsgefangene usw."

Briefe kostenfrei oder zu 4 Ct verschicken - rechtliche Grundlagen

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Maxi-Expertisen hier:
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🔥 Also hier ist echt was am Brennen! 🔥

75-K7 Gerichtsverfahren Jedermann
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68-K1 Gerichtsprozess kippen
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25K Wer ist die BRD? (Kanal)
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🔥 Wenn das Papier wirken soll, dann müsst Ihr es zu tausenden an andere verteilen 🔥

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Seit wann gilt der Weltpostvertrag in Deutschland?

Zitierung aus OLG Köln, Urteil vom 19.03.2020 - 3 U 79/19

Sowohl Frankreich, zu dem Neu Kaledonien gehört, als auch Deutschland sind Mitglieder des Weltpostvereins und haben am 15.09.1999 den Weltpostvertrag von Peking unterzeichnet.

In beiden Ländern wurde der Weltpostvertrag 1999 auch unstreitig ratifiziert.

In Deutschland erfolgte dies mit Ratifikationsgesetz vom 18.06.2002, Art. 59 II GG.

Art. 59 GG
(2) 1Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. 2Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.


Ab dem Zeitpunkt seiner Ratifikation (vgl. hierzu Teutsch in: MünchKomm, HGB 4. Auflage, Posttransport Rn. 37) wurde der Weltpostvertrag 1999 in Deutschland zwischen der Beklagten als der in § 4 I des Ratifikationsgesetzes genannten Stelle und ihren Benutzern unmittelbar geltendes Recht (vgl. hierzu BGH TranspR 2003, 238; BGH TranspR 2006, 468; BGH TranspR 2005, 307; Senat TranspR 2005, 406).



BGH, Urteil vom 28.01.2003 - X ZR 113/02
BGH, Urteil vom 22.09.2005 - I ZR 67/03
BGH, Urteil vom 03.03.2005 - I ZR 273/02
OLG Köln, Urteil vom 22.06.2004 - 3 U 38/03

Allerdings ist der Weltpostvertrag 1999 nach seinem Art. 65 auf völkerrechtlicher Ebene an dem Tag außer Kraft getreten, an dem der ihm nachfolgende Weltpostvertrag des Kongresses von Bukarest im Jahr 2004 seinerseits mit allen Nebenverträgen in Kraft getreten ist (vgl. Teutsch in: MünchKomm, a.a.O., Posttransport Rn. 38).

Das war nach Art. 38 Weltpostvertrag 2004 am 01.01.2006 der Fall (vgl. hierzu auch Teutsch in: MünchKomm, a.a.O., Posttransport Rn. 38).

Zu einer Ratifikation dieses Folgeweltpostvertrages kam es in Deutschland jedoch ebenso wenig wie zu einer Ratifikation der weiteren nachfolgenden Weltpostverträge vom 12.08.2008 und vom 11.10.2012.

Erst durch Gesetz zu den Verträgen vom 05.10.2004, 12.08.2008, 11.10.2012 und 06.10.2016 des Weltpostvereins vom 21.06.2019 wurden in Deutschland sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch in Kraft befindlichen Weltpostverträge nebst ihren Nebenverträgen ratifiziert (vgl. Teutsch in: MünchKomm, a.a.O., Posttransport Rn. 38).

Dies konnte sich aber letztlich nur noch auf den zu diesem Zeitpunkt in völkerrechtlicher Hinsicht gültigen Weltpostvertrag 2016 beziehen, der mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist und seinerseits die Vorgängerverträge außer Kraft gesetzt hat.

Die vorherigen, zum Zeitpunkt der Ratifikation bereits wieder außer Kraft getretenen Weltpostverträge 2004, 2008 und 2012 wurden dagegen zu keinem Zeitpunkt in Deutschland ratifiziert.


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Artikel 16 Weltpostvertrag

1. Befreiung von der Poststeuer Prinzip

1.1 Fälle des kostenlosen Versands als Befreiung von der Portozahlung sind im Übereinkommen ausdrücklich vorgesehen.
Die Verordnungen können jedoch Bestimmungen enthalten, die eine Befreiung von der Zahlung von Porto, Transitgebühren, Endgebühren und Einlieferungsgebühren für Briefpostsendungen und Postpakete vorsehen, die von Mitgliedsländern, benannten Betreibern und eingeschränkten Vereinigungen im Zusammenhang mit Postdiensten versandt werden.

1.2 Darüber hinaus sind Briefsendungen und Postpakete, die vom Internationalen Verbandsbüro an eingeschränkte Verbände, Mitgliedsländer und benannte Betreiber versandt werden, von allen Postgebühren befreit.
Allerdings kann das Herkunftsmitgliedsland oder sein benannter Betreiber Luftzuschläge für die letztgenannten Artikel erheben.

2. Kriegsgefangene und Zivilinternierte

2.1 Briefpostsendungen, Postpakete und Postzahlungsdienstsendungen, die an Kriegsgefangene adressiert sind oder von ihnen entweder direkt oder durch die in den Bestimmungen des Übereinkommens und des Abkommens über die Postzahlungsdienste genannten Stellen versandt werden.
Kriegsgefangene, die in einem neutralen Land aufgegriffen und interniert werden, sind in bezug auf die Anwendung der vorstehenden Bestimmungen den eigentlichen Kriegsgefangenen gleichgestellt.

2.2 Die Bestimmungen von 2.1 gelten auch für Briefsendungen, Postpakete und postalische Zahlungsdienstsendungen aus anderen Ländern, die an internierte Zivilpersonen adressiert sind, die unter die Genfer Konvention vom 12. August 1949 zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten fallen, oder versandt werden von ihnen entweder direkt oder über die in den Bestimmungen des Übereinkommens und des Abkommens über die Postzahlungsdienste genannten Stellen.


2.3 Die in den Bestimmungen des Übereinkommens und des Abkommens über Postzahlungsdienste genannten Stellen genießen auch das kostenlose Porto für Briefsendungen, Postpakete und Postzahlungsdienstsendungen, die die unter 2.1 und 2.2 genannten Personen betreffen, die sie entweder direkt senden oder empfangen oder als Vermittler.

2.4 Pakete werden bis zu einem Gewicht von 5 Kilogramm portofrei angenommen.
Für Sendungen mit unteilbarem Inhalt und für solche, die an ein Lager oder dessen Beauftragte zur Verteilung an Häftlinge adressiert sind, wird die Gewichtsgrenze auf 10 Kilogramm angehoben.


2.5 Im Rahmen der Abrechnung zwischen den benannten Betreibern werden Dienstpakete und Pakete für Kriegsgefangene und Zivilinternierte mit Ausnahme der für Luftpakete geltenden Lufttransportkosten nicht anteilig zugeteilt.

3. Sendungen für Blinde

3.1 Alle Blindensendungen, die an oder von einer Blindenorganisation oder an oder von einer blinden Person versandt werden, sind von allen Postgebühren, ausgenommen Luftzuschläge, befreit, soweit diese Sendungen als solche im internen Dienst der gelten benannter Herkunftsbetreiber.

3.2 In diesem Artikel:

3.2.1 „Blinde Person“ bedeutet jede Person, die in ihrem Land offiziell als blind oder sehbehindert registriert ist oder die die Definitionen der Weltgesundheitsorganisation für eine blinde Person oder eine Person mit Sehbehinderung erfüllt;

3.2.2 Als Blindenorganisation wird jede Institution oder Vereinigung bezeichnet, die dient oder vertritt sich offiziell blind fühlen;
[Als Blindenorganisation wird jede Institution oder Vereinigung bezeichnet, die Blinden hilft und Dienst leistet oder sie offiziell vertritt]

3.2.3 Mailings für Blinde umfassen alle Korrespondenz, Veröffentlichungen in jedem Format (einschließlich Audio) und alle Geräte
oder Materialien, die hergestellt oder angepasst wurden, um blinden Menschen zu helfen, Probleme zu überwinden, die sich aus ihrer Blindheit ergeben, wie in den Vorschriften angegeben.

Weltpostvertrag UPU - Kanal
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82-K1 Kriegsgefangenenpost
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siehe:
https://t.me/Weltpostvertrag/66

Kostenloser Versand als Blindenpost, Kriegsgefangenenpost, deren Organisationen und deren Vermittlungen usw. ...

Die Post gilt dem unterworfen und darf damit keine anderen weiter beschränkenden Regeln setzen.
Macht sie aber, womit man die Post anzeigen und über die UPU teuer bestrafen lassen.

Derzeit genehmigt sie Blindenpost nur als Blindenschrift und offener Brief, §202 StGB Briefgeheimnis wird damit illegal ausgehöhlt und ist eine strafbare Nötigung nach § 240 StGB.

Alle Deutschen leben in einer US-Kolonie und sind damit Kriegsgefangene im offenen Strafvollzug.

Kolonien sind nichts anderes als "friedliche" KZs oder Sklavenlager des ehemals Siegers nach während eines Krieges. Dort herrscht lediglich schwelender Krieg unter Waffenstillstand, entweder bis in alle Ewigkeit oder die Sklaven befreien sich und die Kolonien werden "wieder" eigener Staat.

Damit haben sie das Recht auf kostenlose Briefe und Pakete bis 10kg.

In Folge dessen müssten auch Einschreibebriefe / Gelbe Briefe kostenlos sein.

Wie man unschwer lesen kann:
https://t.me/Weltpostvertrag/62
... Ist der WPV erst relativ wenige Jahre aktiv. Damit muss sich viel Illegales erst bereinigen, das Volk seine Rechte erzwingen und sich nicht weiter belügen lassen.

Inflationäre Preise sind nicht tragbar. Amazon zahlt für Pakete bis 30kg weniger als 1€ und das Volk am Schalter ca. 17€.
Es geht billiger bedeutet das einerseits, Wucher andererseits.

Wenn die Chinesen billiger Post versenden, vermutlch Luftpost "5Ct", dann wohl auch in Folge dieses Vertrages.

82-K1 Kriegsgefangenenpost - Kanal
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Weltpostvertrag

Artikel 6

Briefmarken


1 Die Bezeichnung „Briefmarke“ ist durch dieses Übereinkommen geschützt und ausschließlich für Briefmarken reserviert, die die Bedingungen dieses Artikels und der Ausführungsordnung erfüllen.

2. Die Briefmarke:

2.1 ausschließlich unter der Autorität des Mitgliedslandes oder -gebiets gemäß den Akten der Union ausgegeben und in Umlauf gebracht wird;

2.2 ein Attribut der Souveränität ist und einen Nachweis für die Zahlung des Portos darstellt, das seinem Eigenwert entspricht, wenn es gemäß den Acts of the Union auf einer Postsendung angebracht wird;
2.3 muss im ausstellenden Mitgliedsland oder -gebiet zur Verwendung für Frankierzwecke oder für philatelistische Zwecke gemäß der nationalen Gesetzgebung im Umlauf sein;
2.4 muss allen Einwohnern des Mitgliedsstaates oder des ausstellenden Gebietes zugänglich sein.

3. Die Briefmarke enthält:

3.1 den Namen des ausstellenden Mitgliedslandes oder -gebiets in lateinischen Buchstaben2 oder, auf Antrag des ausstellenden Mitgliedslandes oder -gebiets beim Internationalen Büro der Union, eine Abkürzung oder Initialen, die das Mitgliedsland oder -gebiet offiziell repräsentieren, in Übereinstimmung mit die in den Bestimmungen des Übereinkommens festgelegten Bedingungen;

3.2 der Nennwert ausgedruckt:

3.2.1 grundsätzlich in der offiziellen Währung des ausstellenden Mitgliedslandes oder -gebiets oder als solche präsentiert Form eines Buchstabens oder Symbols;

3.2.2 durch andere spezifische Identifikationszeichen.

4. Staatswappen, amtliche Kontrollzeichen und die auf Briefmarken erscheinenden Embleme zwischenstaatlicher Organisationen sind im Sinne der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums geschützt.

5. Sujets und Motive von Briefmarken müssen:

5.1 dem Geist der Präambel der Verfassung und den Beschlüssen der Organe der Union entsprechen;

5.2 eng mit der kulturellen Identität des Mitgliedslandes oder -gebiets verbunden sein oder zur Förderung der Kultur oder zur Wahrung des Friedens beitragen;

5.3 haben, im Falle des Gedenkens an Persönlichkeiten oder Ereignisse außerhalb des Mitgliedslandes oder der Hoheitsgebiet, eine enge Verbindung mit dem besagten Mitgliedsland oder -gebiet;

5.4 gegenüber Personen oder Ländern unpolitisch oder beleidigend sein;

5.5 von erheblicher Bedeutung für das Mitgliedsland oder -gebiet sein.

6. Freimachungsvermerke, Aufdrucke von Frankiermaschinen und Aufdrucke von Druckerpressen oder andere Druck- oder Stempelverfahren im Einklang mit den Akten des Verbandes dürfen nur mit Genehmigung des Mitgliedslandes oder -gebiets verwendet werden.

7. Vor der Ausgabe von Briefmarken unter Verwendung neuer Materialien oder neuer Technologien übermitteln die Mitgliedsländer dem Internationalen Büro die erforderlichen Informationen über ihre Kompatibilität mit dem Betrieb von Maschinen, die für die Verarbeitung von Post bestimmt sind. Das Internationale Büro unterrichtet hiervon die anderen Mitgliedsländer und die von ihnen benannten Betreiber.

Ende Artikel 6


Was können wir sehen? Dass auch „angemeldete“ „Frankiermaschinen“ zugelassen sind.

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