Aktuelles zum Weltpostvertrag August 2022
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Weltpostverein – Weltpostvertrag (Bukarest 2004), Fassung vom 03.09.2022
Weltpostvertrag
StF: BGBl. III Nr. 53/2008 (NR: GP XXIII RV 265 VV S. 41. BR: AB 7822 S. 751.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Vertragswerkes: Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004) wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG werden diese Staatsverträge1 dadurch kundgemacht, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem diesem nachgeordneten Postbüro und in der Österreichischen Post AG, Unternehmenszentrale, Postgasse 8, 1010 Wien, aufliegen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006773
🔥 Sucht mal raus, ob dort rechtlich wichtiges drin steht! 🔥
(Souveränität? Brifmarken Artikel 8 ?, ...)
Weltpostvertrag Kanal:
https://t.me/Weltpostvertrag
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https://t.me/+tsuelGqOxyMzMTI8
Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Weltpostverein – Weltpostvertrag (Bukarest 2004), Fassung vom 03.09.2022
Weltpostvertrag
StF: BGBl. III Nr. 53/2008 (NR: GP XXIII RV 265 VV S. 41. BR: AB 7822 S. 751.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Vertragswerkes: Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung, Allgemeine Verfahrensordnung, Vertrag und Abkommen des Weltpostvereins (Bukarest 2004) wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG werden diese Staatsverträge1 dadurch kundgemacht, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, dem diesem nachgeordneten Postbüro und in der Österreichischen Post AG, Unternehmenszentrale, Postgasse 8, 1010 Wien, aufliegen.
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Wer ist die UPU des Weltpostvertrages?
Weltpostvertrag UPU Kanal:
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Laut verschiedener Verträge kann man heute noch Kriegsgefangenenpost versenden, die nur 4 Ct Posto kostet und nach HLKO zulässig ist.
Man spart also richtig Geld und kann auch gleich mal 100 Briefe billigst wohin schicken.
PLZ in eckige Klammern setzen und los gehts.
Wer weis um die vollständigen Gesetzmäßigkeiten, um zu verhindern, dass uns die Post oder der "Staat" wie in allem anderen auch vollügt und einen der Rechte beraubt, denn die meinen, das gelte alles nicht oder nicht mehr?
Amazon versendet als Pakete beispielsweise weniger als 1€ bis 40kg, der Bürger zahlt gleich mal 16€. Bei Briefen ist das ähnlich.
Die Frage zur UPU und deren Vorschriften stehen da auch.
Wer trägt mit zusammen?
82-K1 Kriegsgefangenenpost - Kanal
https://t.me/+cq35p4_KSg9iZGQ0
82-G1 Kriegsgefangenenpost - Gruppe
https://t.me/+98INeqzuUMNiZTQ0
https://t.me/Kollateralkonto
Man spart also richtig Geld und kann auch gleich mal 100 Briefe billigst wohin schicken.
PLZ in eckige Klammern setzen und los gehts.
Wer weis um die vollständigen Gesetzmäßigkeiten, um zu verhindern, dass uns die Post oder der "Staat" wie in allem anderen auch vollügt und einen der Rechte beraubt, denn die meinen, das gelte alles nicht oder nicht mehr?
Amazon versendet als Pakete beispielsweise weniger als 1€ bis 40kg, der Bürger zahlt gleich mal 16€. Bei Briefen ist das ähnlich.
Die Frage zur UPU und deren Vorschriften stehen da auch.
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Mini-Expertise "Post-Porto Kriegsgefangene usw."
Briefe kostenfrei oder zu 4 Ct verschicken - rechtliche Grundlagen
82-K1 Kriegsgefangenenpost - Kanal
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72-K2 Mini-Expertisen - Kanal
https://t.me/+jD8md47941EyZjQ0
🔥 PDF danach hier downloaden:
https://t.me/c/1824677956/31
Maxi-Expertisen hier:
72-K1 Richter Plath Günter
https://t.me/+rsYPWxB4XIE4ZDVk
🔥 Also hier ist echt was am Brennen! 🔥
75-K7 Gerichtsverfahren Jedermann
https://t.me/+XjuN0NTqPoBhMWRk
68-K1 Gerichtsprozess kippen
https://t.me/+nntuYmMfkihhN2E8
25K Wer ist die BRD? (Kanal)
https://t.me/+EiuiTYekoH1kZmU0
🔥 Wenn das Papier wirken soll, dann müsst Ihr es zu tausenden an andere verteilen 🔥
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Seit wann gilt der Weltpostvertrag in Deutschland?
Zitierung aus OLG Köln, Urteil vom 19.03.2020 - 3 U 79/19
Sowohl Frankreich, zu dem Neu Kaledonien gehört, als auch Deutschland sind Mitglieder des Weltpostvereins und haben am 15.09.1999 den Weltpostvertrag von Peking unterzeichnet.
In beiden Ländern wurde der Weltpostvertrag 1999 auch unstreitig ratifiziert.
In Deutschland erfolgte dies mit Ratifikationsgesetz vom 18.06.2002, Art. 59 II GG.
Art. 59 GG
(2) 1Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. 2Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.
Ab dem Zeitpunkt seiner Ratifikation (vgl. hierzu Teutsch in: MünchKomm, HGB 4. Auflage, Posttransport Rn. 37) wurde der Weltpostvertrag 1999 in Deutschland zwischen der Beklagten als der in § 4 I des Ratifikationsgesetzes genannten Stelle und ihren Benutzern unmittelbar geltendes Recht (vgl. hierzu BGH TranspR 2003, 238; BGH TranspR 2006, 468; BGH TranspR 2005, 307; Senat TranspR 2005, 406).
BGH, Urteil vom 28.01.2003 - X ZR 113/02
BGH, Urteil vom 22.09.2005 - I ZR 67/03
BGH, Urteil vom 03.03.2005 - I ZR 273/02
OLG Köln, Urteil vom 22.06.2004 - 3 U 38/03
Allerdings ist der Weltpostvertrag 1999 nach seinem Art. 65 auf völkerrechtlicher Ebene an dem Tag außer Kraft getreten, an dem der ihm nachfolgende Weltpostvertrag des Kongresses von Bukarest im Jahr 2004 seinerseits mit allen Nebenverträgen in Kraft getreten ist (vgl. Teutsch in: MünchKomm, a.a.O., Posttransport Rn. 38).
Das war nach Art. 38 Weltpostvertrag 2004 am 01.01.2006 der Fall (vgl. hierzu auch Teutsch in: MünchKomm, a.a.O., Posttransport Rn. 38).
Zu einer Ratifikation dieses Folgeweltpostvertrages kam es in Deutschland jedoch ebenso wenig wie zu einer Ratifikation der weiteren nachfolgenden Weltpostverträge vom 12.08.2008 und vom 11.10.2012.
Erst durch Gesetz zu den Verträgen vom 05.10.2004, 12.08.2008, 11.10.2012 und 06.10.2016 des Weltpostvereins vom 21.06.2019 wurden in Deutschland sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch in Kraft befindlichen Weltpostverträge nebst ihren Nebenverträgen ratifiziert (vgl. Teutsch in: MünchKomm, a.a.O., Posttransport Rn. 38).
Dies konnte sich aber letztlich nur noch auf den zu diesem Zeitpunkt in völkerrechtlicher Hinsicht gültigen Weltpostvertrag 2016 beziehen, der mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist und seinerseits die Vorgängerverträge außer Kraft gesetzt hat.
Die vorherigen, zum Zeitpunkt der Ratifikation bereits wieder außer Kraft getretenen Weltpostverträge 2004, 2008 und 2012 wurden dagegen zu keinem Zeitpunkt in Deutschland ratifiziert.
Weltpostvertrag UPU - Kanal
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Zitierung aus OLG Köln, Urteil vom 19.03.2020 - 3 U 79/19
Sowohl Frankreich, zu dem Neu Kaledonien gehört, als auch Deutschland sind Mitglieder des Weltpostvereins und haben am 15.09.1999 den Weltpostvertrag von Peking unterzeichnet.
In beiden Ländern wurde der Weltpostvertrag 1999 auch unstreitig ratifiziert.
In Deutschland erfolgte dies mit Ratifikationsgesetz vom 18.06.2002, Art. 59 II GG.
Art. 59 GG
(2) 1Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. 2Für Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.
Ab dem Zeitpunkt seiner Ratifikation (vgl. hierzu Teutsch in: MünchKomm, HGB 4. Auflage, Posttransport Rn. 37) wurde der Weltpostvertrag 1999 in Deutschland zwischen der Beklagten als der in § 4 I des Ratifikationsgesetzes genannten Stelle und ihren Benutzern unmittelbar geltendes Recht (vgl. hierzu BGH TranspR 2003, 238; BGH TranspR 2006, 468; BGH TranspR 2005, 307; Senat TranspR 2005, 406).
BGH, Urteil vom 28.01.2003 - X ZR 113/02
BGH, Urteil vom 22.09.2005 - I ZR 67/03
BGH, Urteil vom 03.03.2005 - I ZR 273/02
OLG Köln, Urteil vom 22.06.2004 - 3 U 38/03
Allerdings ist der Weltpostvertrag 1999 nach seinem Art. 65 auf völkerrechtlicher Ebene an dem Tag außer Kraft getreten, an dem der ihm nachfolgende Weltpostvertrag des Kongresses von Bukarest im Jahr 2004 seinerseits mit allen Nebenverträgen in Kraft getreten ist (vgl. Teutsch in: MünchKomm, a.a.O., Posttransport Rn. 38).
Das war nach Art. 38 Weltpostvertrag 2004 am 01.01.2006 der Fall (vgl. hierzu auch Teutsch in: MünchKomm, a.a.O., Posttransport Rn. 38).
Zu einer Ratifikation dieses Folgeweltpostvertrages kam es in Deutschland jedoch ebenso wenig wie zu einer Ratifikation der weiteren nachfolgenden Weltpostverträge vom 12.08.2008 und vom 11.10.2012.
Erst durch Gesetz zu den Verträgen vom 05.10.2004, 12.08.2008, 11.10.2012 und 06.10.2016 des Weltpostvereins vom 21.06.2019 wurden in Deutschland sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch in Kraft befindlichen Weltpostverträge nebst ihren Nebenverträgen ratifiziert (vgl. Teutsch in: MünchKomm, a.a.O., Posttransport Rn. 38).
Dies konnte sich aber letztlich nur noch auf den zu diesem Zeitpunkt in völkerrechtlicher Hinsicht gültigen Weltpostvertrag 2016 beziehen, der mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist und seinerseits die Vorgängerverträge außer Kraft gesetzt hat.
Die vorherigen, zum Zeitpunkt der Ratifikation bereits wieder außer Kraft getretenen Weltpostverträge 2004, 2008 und 2012 wurden dagegen zu keinem Zeitpunkt in Deutschland ratifiziert.
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