Ich frage für einen Freund.....
Kann es sein daß der Bundestag gar nicht zurücktreten kann
wegen "Verteidigungsfall" (Kriegsrecht) ?
Wäre schon blöd wenn das Kriegsrechts aktiviert wurde und
erst dann die Proteste gestartet wurden...
Artikel 115h
(3) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen.
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_10a-245146
Kann es sein daß der Bundestag gar nicht zurücktreten kann
wegen "Verteidigungsfall" (Kriegsrecht) ?
Wäre schon blöd wenn das Kriegsrechts aktiviert wurde und
erst dann die Proteste gestartet wurden...
Artikel 115h
(3) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen.
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_10a-245146