https://www.codex-iuris-canonici.de/cic83_dt_links.htm
Die 1917er Ausgabe gibt nur auf lateinisch, dort müsste man nach persona, baptismus, infans, natus, foetus, secundina bzw. secundinae suchen.
Die 1917er Ausgabe gibt nur auf lateinisch, dort müsste man nach persona, baptismus, infans, natus, foetus, secundina bzw. secundinae suchen.
Muß man sich reinziehen:
BUCH I - ALLGEMEINE NORMEN (Cann. 1 – 6)
TITEL VI - PHYSISCHE UND JURISTISCHE PERSONEN (Cann. 96 – 123)
§ 2. Ein Minderjähriger vor Vollendung des siebenten Lebensjahres wird Kind genannt und gilt als seiner nicht mächtig, nach Vollendung des siebenten Lebensjahres aber wird vermutet, daß er den Vernunftgebrauch erlangt hat.
👆
wird vermutet...
https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro1_cann96-112_ge.html
BUCH I - ALLGEMEINE NORMEN (Cann. 1 – 6)
TITEL VI - PHYSISCHE UND JURISTISCHE PERSONEN (Cann. 96 – 123)
§ 2. Ein Minderjähriger vor Vollendung des siebenten Lebensjahres wird Kind genannt und gilt als seiner nicht mächtig, nach Vollendung des siebenten Lebensjahres aber wird vermutet, daß er den Vernunftgebrauch erlangt hat.
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wird vermutet...
https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro1_cann96-112_ge.html
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Ich bin gerade bei der Nottaufe angekommen. Das steht auch in dem Vatikanischen Kanonendings. Das kann tatsächlich jeder machen. Aber mir ging es wie das bei einem Schwangerschaftsabbruch ist. Da wird ja anscheinend der Fötus im Mutterleib zerstückelt, denn würde er lebend herausgenommen werden müsste er getauft werden und eine Meldung an das zuständige Pfarramt gemacht werden mit:
- Name des Getauften,
- Geburtsdatum,
- Ort und Datum der Taufe,
- Name der Person, die getauft hat,
- Umstände der Nottaufe,
- gegebenenfalls Namen von Zeugen.
und müsste dann wenn er nicht überlebt, was ja der Sinn bei einem Schwangerschaftsabbruch ist beerdigt werden.
Interessant für Baden Württemberg:
Die Einrichtung muss Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Ungeborene „unter würdigen Bedingungen“ sammeln und bestatten; die Einrichtung trägt dafür die Kosten. 👉 https://gesetze.co/BW/BestattG_BW/30
Wie kommen dann die Bestandteile von Föten in Spritzen ?
Ich bin gerade bei der Nottaufe angekommen. Das steht auch in dem Vatikanischen Kanonendings. Das kann tatsächlich jeder machen. Aber mir ging es wie das bei einem Schwangerschaftsabbruch ist. Da wird ja anscheinend der Fötus im Mutterleib zerstückelt, denn würde er lebend herausgenommen werden müsste er getauft werden und eine Meldung an das zuständige Pfarramt gemacht werden mit:
- Name des Getauften,
- Geburtsdatum,
- Ort und Datum der Taufe,
- Name der Person, die getauft hat,
- Umstände der Nottaufe,
- gegebenenfalls Namen von Zeugen.
und müsste dann wenn er nicht überlebt, was ja der Sinn bei einem Schwangerschaftsabbruch ist beerdigt werden.
Interessant für Baden Württemberg:
Die Einrichtung muss Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Ungeborene „unter würdigen Bedingungen“ sammeln und bestatten; die Einrichtung trägt dafür die Kosten. 👉 https://gesetze.co/BW/BestattG_BW/30
Wie kommen dann die Bestandteile von Föten in Spritzen ?
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Ich habe noch Videos von Heike Werding gefunden die noch gut versteckt auf Bitchute waren. Ob das mit den Gemeindeaktivierungen die Lösung ist lassen wir mal außen vor, warum soll man sich damit noch beschäftigen ? Die Bediensteten digitalisieren sich selbst weg und schießen sich damit selbst ins Knie. Dann ist es ja auch so daß sie 2019 (?) ein Schreiben von General Cavoli aus Wiesbaden bekommen haben, das haben aber die Dienststellenleiter nicht durchgereicht. Hefte ich am Ende auch nochmal an. Auch eine EU Verordnung über Menschenrechtsvergehen die im Dezember 2020 noch überarbeitet wurde. Da sieht es so aus wie Falle aufgestellt und reinlaufen lassen.
interessant sind so kleine Informationen dazwischen wie der Unterschied zwischen Anordnung und Anweisung.
§63 BBG:
„Eine Anordnung haftet dann der Vorgesetzte, eine Anweisung haftet der Polizist selbst.“
Anschließend ein Video von Marlies Spuhler, Polizisten sollen Totenscheine vernichtet haben. Da wäre die Frage: auf Anordnung oder Anweisung ? Wenn die Anordnung nicht schriftlich erolgt ist, wie wollen sie das beweisen daß es eine Anordnung war ?
interessant sind so kleine Informationen dazwischen wie der Unterschied zwischen Anordnung und Anweisung.
§63 BBG:
„Eine Anordnung haftet dann der Vorgesetzte, eine Anweisung haftet der Polizist selbst.“
Anschließend ein Video von Marlies Spuhler, Polizisten sollen Totenscheine vernichtet haben. Da wäre die Frage: auf Anordnung oder Anweisung ? Wenn die Anordnung nicht schriftlich erolgt ist, wie wollen sie das beweisen daß es eine Anordnung war ?
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👆 Inhaltsbeschreibung (KI generiert):
• Hambacher Forst und „Hoheitsgebiet“: Werding berichtet von Aktivitäten am Hambacher Forst. Sie beschreibt Schreiben an Behörden bzw. RWE, das Aufstellen eigener Ortsschilder und die Vorstellung, Gemeinden könnten durch bestimmte rechtliche Handlungen wieder ein eigenes beziehungsweise „höheres“ Hoheitsrecht auf Grund und Boden erhalten.
• Mensch, natürliche und juristische Person: Ein größerer Teil beschäftigt sich mit der Unterscheidung zwischen dem biologischen Menschen und der „Person“ im Rechtssystem. Werding vertritt dabei die Auffassung, Personen würden innerhalb eines Vertrags-, Handels- und Verwaltungssystems behandelt und verbindet dies unter anderem mit Geburtsurkunden, Personalausweisen und angeblichen finanziellen Konstruktionen.
• Postleitzahlen und Verwaltung: Postleitzahlen werden als Bestandteil eines übergeordneten Verwaltungs- beziehungsweise „Kriegsgebietsverwaltungssystems“ interpretiert. Besonders Berlin-Mitte wird dabei eine zentrale Stellung zugeschrieben.
• BRD, Deutsches Reich und Wiedervereinigung: Das Gespräch behandelt die staatsrechtliche Entwicklung Deutschlands, Artikel 23, die deutsche Wiedervereinigung, Preußen und die Frage nach Staatsgebiet und Staatsangehörigkeit. Werding entwickelt daraus ein eigenes Modell verschiedener Rechts- und Verwaltungsstrukturen.
• Parteien, Vereine, Stiftungen und Unternehmen: Staatliche und politische Institutionen werden mit Unternehmens-, Vereins- und Stiftungsstrukturen in Verbindung gebracht. Dabei wird argumentiert, dass zahlreiche öffentlich wahrgenommene Institutionen tatsächlich nach handels- oder privatrechtlichen Mechanismen organisiert seien.
• Grund und Boden als Ausgangspunkt von Rechten: Ein Leitgedanke des Interviews ist, dass die höchsten Rechte eines Menschen an Grund und Boden gebunden seien. Daraus leitet Werding ihre Vorstellung ab, Gemeinden beziehungsweise Gebiete könnten rechtlich „zurückgeholt“ oder „aktiviert“ werden.
• Staatstheorie: Aus Constantin Frantz’ Die Naturlehre des Staates von 1870 wird eine längere Passage vorgelesen. Diskutiert werden Volkssouveränität, göttliches Recht, Staatsordnung und die Beziehung zwischen Mensch, Natur und Staat.
• Religion und historische Machtstrukturen: Im weiteren Verlauf werden Vatikan, Jesuiten, Judentum, Napoleon, Katasterwesen, Lehensrecht und verschiedene historische Machtstrukturen miteinander in Beziehung gesetzt.
• Reichsbürger/Reichsdeutsche: Gegen Ende wird ausführlich über die Begriffe „Reichsbürger“ und „Reichsdeutsche“, Personalausweise, Staatsangehörigkeit und den Rechtsstatus Deutschlands gesprochen.
• Neuschwabenland und Antarktis: Im Nachtrag wechselt das Gespräch zur deutschen Antarktisexpedition, Neuschwabenland, U-Booten, Admiral Byrd, dem Antarktisvertrag und Vorstellungen einer „inneren“ beziehungsweise „hohlen Erde“. Daraus wird wiederum eine Verbindung zur Frage von Staatsgebiet und Souveränität hergestellt.
• Hambacher Forst und „Hoheitsgebiet“: Werding berichtet von Aktivitäten am Hambacher Forst. Sie beschreibt Schreiben an Behörden bzw. RWE, das Aufstellen eigener Ortsschilder und die Vorstellung, Gemeinden könnten durch bestimmte rechtliche Handlungen wieder ein eigenes beziehungsweise „höheres“ Hoheitsrecht auf Grund und Boden erhalten.
• Mensch, natürliche und juristische Person: Ein größerer Teil beschäftigt sich mit der Unterscheidung zwischen dem biologischen Menschen und der „Person“ im Rechtssystem. Werding vertritt dabei die Auffassung, Personen würden innerhalb eines Vertrags-, Handels- und Verwaltungssystems behandelt und verbindet dies unter anderem mit Geburtsurkunden, Personalausweisen und angeblichen finanziellen Konstruktionen.
• Postleitzahlen und Verwaltung: Postleitzahlen werden als Bestandteil eines übergeordneten Verwaltungs- beziehungsweise „Kriegsgebietsverwaltungssystems“ interpretiert. Besonders Berlin-Mitte wird dabei eine zentrale Stellung zugeschrieben.
• BRD, Deutsches Reich und Wiedervereinigung: Das Gespräch behandelt die staatsrechtliche Entwicklung Deutschlands, Artikel 23, die deutsche Wiedervereinigung, Preußen und die Frage nach Staatsgebiet und Staatsangehörigkeit. Werding entwickelt daraus ein eigenes Modell verschiedener Rechts- und Verwaltungsstrukturen.
• Parteien, Vereine, Stiftungen und Unternehmen: Staatliche und politische Institutionen werden mit Unternehmens-, Vereins- und Stiftungsstrukturen in Verbindung gebracht. Dabei wird argumentiert, dass zahlreiche öffentlich wahrgenommene Institutionen tatsächlich nach handels- oder privatrechtlichen Mechanismen organisiert seien.
• Grund und Boden als Ausgangspunkt von Rechten: Ein Leitgedanke des Interviews ist, dass die höchsten Rechte eines Menschen an Grund und Boden gebunden seien. Daraus leitet Werding ihre Vorstellung ab, Gemeinden beziehungsweise Gebiete könnten rechtlich „zurückgeholt“ oder „aktiviert“ werden.
• Staatstheorie: Aus Constantin Frantz’ Die Naturlehre des Staates von 1870 wird eine längere Passage vorgelesen. Diskutiert werden Volkssouveränität, göttliches Recht, Staatsordnung und die Beziehung zwischen Mensch, Natur und Staat.
• Religion und historische Machtstrukturen: Im weiteren Verlauf werden Vatikan, Jesuiten, Judentum, Napoleon, Katasterwesen, Lehensrecht und verschiedene historische Machtstrukturen miteinander in Beziehung gesetzt.
• Reichsbürger/Reichsdeutsche: Gegen Ende wird ausführlich über die Begriffe „Reichsbürger“ und „Reichsdeutsche“, Personalausweise, Staatsangehörigkeit und den Rechtsstatus Deutschlands gesprochen.
• Neuschwabenland und Antarktis: Im Nachtrag wechselt das Gespräch zur deutschen Antarktisexpedition, Neuschwabenland, U-Booten, Admiral Byrd, dem Antarktisvertrag und Vorstellungen einer „inneren“ beziehungsweise „hohlen Erde“. Daraus wird wiederum eine Verbindung zur Frage von Staatsgebiet und Souveränität hergestellt.
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Media is too big
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Bestatterin warnt: 400.000 Fälle zu viel & niemand ermittelt | Joachim Gerlach & Marlies Spuhler
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Pandemie-Lüge enthüllt: „Toten-Scheine wurden vernichtet“ | Marlies…
Bestatterin warnt: 400.000 Fälle zu viel & niemand ermittelt | Joachim Gerlach & Marlies Spuhler
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👆 Inhaltsbeschreibung (KI generiert):
• Beobachtungen aus einem Bestattungsunternehmen: Die Bestatterin Marlies Spuler berichtet, dass ihr Betrieb seit 2021 deutlich mehr Sterbefälle verzeichne als in den Jahren davor. Sie beschreibt außerdem zeitlich begrenzte „Sterbewellen“.
• Zeitlicher Zusammenhang mit Impfungen: Sie berichtet von ihrer Beobachtung, dass ungefähr zehn bis elf Tage nach bestimmten Corona-Boosterterminen gehäuft Todesfälle aufgetreten seien. Ähnliche Beobachtungen habe sie später nach Grippeimpfterminen gemacht. Dabei handelt es sich im Text zunächst um persönliche bzw. berufliche Beobachtungen, nicht um einen im Interview nachgewiesenen Kausalzusammenhang.
• Übersterblichkeit: Ein weiterer Gesprächspartner verweist auf öffentlich zugängliche Sterbefallstatistiken und behauptet, seit 2020 seien in Deutschland insgesamt weit über 400.000 Menschen mehr gestorben, als normalerweise zu erwarten gewesen wären. Als mögliche Ursachen werden sowohl die Pandemie als auch Impfungen diskutiert.
• Todesursachen und Totenscheine: Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Ärzte eine Todesursache feststellen und auf dem Totenschein dokumentieren – insbesondere dann, wenn der untersuchende Arzt den Verstorbenen und dessen Krankengeschichte nicht kennt.
• Corona-Impfung als angegebene Todesursache: Die Bestatterin berichtet von einzelnen Fällen, bei denen ihrer Aussage nach auf einem Totenschein eine Corona-Schutzimpfung als Todesursache angegeben worden sei.
• Behauptete Vernichtung bzw. Ersetzung von Totenscheinen: Besonders hervorgehoben wird die Aussage, dass in einem Fall ein Arzt einen entsprechenden Totenschein ausgestellt habe, anschließend ein anderer Arzt hinzugezogen worden sei, einen neuen Totenschein ausgestellt habe und der ursprüngliche Schein vernichtet worden sei. Die Interviewpartner interpretieren dies als möglichen Hinweis darauf, dass entsprechende Fälle in offiziellen Statistiken nicht sichtbar würden.
• Obduktionen: Diskutiert wird, ob und wann Verstorbene obduziert werden und inwieweit sich dadurch feststellen lasse, ob ein Todesfall mit einer Impfung zusammenhänge.
• Pathologische Befunde: Gegen Ende werden Arbeiten bzw. Aussagen von Arne Burkhardt sowie Beobachtungen anderer Bestatter und Thanatopraktiker angesprochen, insbesondere zu Thrombosen, Gefäßveränderungen und ungewöhnlichen Strukturen bei Verstorbenen.
Kurz zusammengefasst: Der Text stellt die These zur Diskussion, dass es seit 2020/2021 eine auffällige Zunahme und Veränderung von Todesfällen gegeben habe und dass ein Teil davon möglicherweise mit Corona- bzw. später auch Grippeimpfungen zusammenhänge. Gleichzeitig wird behauptet, dass solche Zusammenhänge aufgrund der Ausstellung von Totenscheinen, fehlender Obduktionen oder nachträglicher Änderungen möglicherweise nicht vollständig in offiziellen Daten erfasst würden.
• Beobachtungen aus einem Bestattungsunternehmen: Die Bestatterin Marlies Spuler berichtet, dass ihr Betrieb seit 2021 deutlich mehr Sterbefälle verzeichne als in den Jahren davor. Sie beschreibt außerdem zeitlich begrenzte „Sterbewellen“.
• Zeitlicher Zusammenhang mit Impfungen: Sie berichtet von ihrer Beobachtung, dass ungefähr zehn bis elf Tage nach bestimmten Corona-Boosterterminen gehäuft Todesfälle aufgetreten seien. Ähnliche Beobachtungen habe sie später nach Grippeimpfterminen gemacht. Dabei handelt es sich im Text zunächst um persönliche bzw. berufliche Beobachtungen, nicht um einen im Interview nachgewiesenen Kausalzusammenhang.
• Übersterblichkeit: Ein weiterer Gesprächspartner verweist auf öffentlich zugängliche Sterbefallstatistiken und behauptet, seit 2020 seien in Deutschland insgesamt weit über 400.000 Menschen mehr gestorben, als normalerweise zu erwarten gewesen wären. Als mögliche Ursachen werden sowohl die Pandemie als auch Impfungen diskutiert.
• Todesursachen und Totenscheine: Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Ärzte eine Todesursache feststellen und auf dem Totenschein dokumentieren – insbesondere dann, wenn der untersuchende Arzt den Verstorbenen und dessen Krankengeschichte nicht kennt.
• Corona-Impfung als angegebene Todesursache: Die Bestatterin berichtet von einzelnen Fällen, bei denen ihrer Aussage nach auf einem Totenschein eine Corona-Schutzimpfung als Todesursache angegeben worden sei.
• Behauptete Vernichtung bzw. Ersetzung von Totenscheinen: Besonders hervorgehoben wird die Aussage, dass in einem Fall ein Arzt einen entsprechenden Totenschein ausgestellt habe, anschließend ein anderer Arzt hinzugezogen worden sei, einen neuen Totenschein ausgestellt habe und der ursprüngliche Schein vernichtet worden sei. Die Interviewpartner interpretieren dies als möglichen Hinweis darauf, dass entsprechende Fälle in offiziellen Statistiken nicht sichtbar würden.
• Obduktionen: Diskutiert wird, ob und wann Verstorbene obduziert werden und inwieweit sich dadurch feststellen lasse, ob ein Todesfall mit einer Impfung zusammenhänge.
• Pathologische Befunde: Gegen Ende werden Arbeiten bzw. Aussagen von Arne Burkhardt sowie Beobachtungen anderer Bestatter und Thanatopraktiker angesprochen, insbesondere zu Thrombosen, Gefäßveränderungen und ungewöhnlichen Strukturen bei Verstorbenen.
Kurz zusammengefasst: Der Text stellt die These zur Diskussion, dass es seit 2020/2021 eine auffällige Zunahme und Veränderung von Todesfällen gegeben habe und dass ein Teil davon möglicherweise mit Corona- bzw. später auch Grippeimpfungen zusammenhänge. Gleichzeitig wird behauptet, dass solche Zusammenhänge aufgrund der Ausstellung von Totenscheinen, fehlender Obduktionen oder nachträglicher Änderungen möglicherweise nicht vollständig in offiziellen Daten erfasst würden.
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Die EU hat im Dezember 2020 noch Zeit gefunden die EU Verordnung zu Menschenrechtsvergehen zu überarbeiten, nicht nur diejenigen die diese vergehen ausgeführt haben, sondern auch diejenigen die es unterstützt haben und diejenigen die es ermöglicht haben. Die können dann Sanktioniert werden, d.h. sie kommen auf die Sanktionsliste und in max. 24h sind ihre ganzen Bankkonten eingefroren. Die Banken gleichen die Sanktionsliste mit ihrer Kundenliste mindestens alls 24h ab. Würden sie die Bankkonten nicht einfrieren würden sie Gefahr laufen selbst sanktioniert zu werden. Diese EU Verordnung ist ähnlich der Executive Order 13818 der USA. Das geniale ist man kann es von außen machen, da braucht man die BRDianer gar nicht dazu. So wird das Bankensystem genial benutzt. Wird sich auch noch herausstellen wie das ganze gewertet wird was die letzten Jahre alles passiert ist, kann alles von der EU gesteuert werden.
Und jetzt wäre interessant ob Polizisten die Totenscheine vernichtet haben auf Anordnung oder Anweisung gehandelt haben.
Und jetzt wäre interessant ob Polizisten die Totenscheine vernichtet haben auf Anordnung oder Anweisung gehandelt haben.
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Forwarded from Transcripted 4 You
Wichtiges Schriftstück.pdf
72.6 KB
Ein Schreiben mit diesem Inhalt ist 2019 an alle sog. Behörden der BRD gegangen, aber nicht nach unten durchgereicht worden.
❤5👍2🤮2
Forwarded from Transcripted 4 You
Zu obigem Schriftstück gibt es auch ein Audio, ist aber etwas "anstrengend" sich es anzuhören... 👇
Bei Minute 2:40 - im Februar 2025 sollen alle Justizbehörden der BRD zu NGO`s deklariert worden sein und sie auch davon unterrichtet worden sein. Audio ist nicht aktuell, vom Januar.👇
Forwarded from Kinder-und Jugendärztin Dorothea Thul (Real)
#Video oben #Kriegsrecht USA #nur einzelne Bundesstaaten im Kriegsrecht #Korruption #Justizbehörden
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