Frage an ChatGPT:
Über dieses Thema (Geburt, Nachgeburt und kanonisches Recht), wo wir gerade ein Diagramm erstellt haben, gibt es dazu irgendwo andere schriftliche Informationen darüber?
Ja. Ich finde tatsächlich andere schriftliche Quellen, und dabei ergibt sich etwas Interessantes: Einzelne Bausteine aus dem Interview haben reale historische bzw. kirchenrechtliche Grundlagen. Die gesamte Kette „Nachgeburt → Taufe → rechtliche Person → Geburtsurkunde → Obligation/staatliches System“ finde ich dagegen vor allem in alternativen „Sovereignty/Legal-fiction“-Texten, nicht in den kirchenrechtlichen Quellen selbst.
1. Canon 96 ist real und bemerkenswert nah an einem Teil des Interviews
Der heutige Codex Iuris Canonici (CIC/1983) enthält tatsächlich Canon 96. Dort heißt es sinngemäß: Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und „in ihr zur Person“ mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Die Universität Bonn zitiert die Norm genau in diesem Zusammenhang. 👉 IntraText
Interessant ist auch die Vorgeschichte: Im CIC von 1917 stand eine sehr ähnliche Regel bereits in Canon 87. Ein kirchenrechtlicher Fachtext dokumentiert sowohl die alte Formulierung als auch deren Weiterentwicklung zum heutigen Canon 96. 👉 Kerkrecht
Das ist also keine Erfindung des Interviews. Entscheidend ist allerdings das kleine Wort „in ihr“: Gemeint ist die Stellung als Person innerhalb der Kirche bzw. der kanonischen Rechtsordnung. Eine aktuelle wissenschaftliche Darstellung erläutert dementsprechend, dass Getaufte Mitglieder der katholischen Kirche und damit Träger derjenigen Rechte und Pflichten werden, die das Kirchenrecht für Kirchenmitglieder vorsieht. 👉 Brill
2. Überraschend: Nachgeburt und Kirchenrecht wurden tatsächlich gemeinsam behandelt
Hier wird es für deine Recherche besonders interessant.
Ich habe einen historischen Beleg gefunden, der Nachgeburt, Kind und Taufe ausdrücklich miteinander verbindet. Eine denkmalpflegerische Fachpublikation behandelt historische Vorstellungen zur Nachgeburt und verweist auf den katholischen Moraltheologen und Juristen Martinus Bonacina (1624).
Bonacina diskutierte bei der Nottaufe, ob die Nachgeburt zum Körper des Kindes gerechnet werden könne. Hintergrund war die Frage, ob ein Kind im Mutterleib bzw. in der Fruchtblase wirksam getauft worden war und anschließend in geweihter Erde bestattet werden durfte. Er vertrat dabei die Auffassung, die Nachgeburt könne als Teil des kindlichen Körpers betrachtet werden. 👉 Universitätsbibliothek Heidelberg
Das ist ein echter historischer Anknüpfungspunkt zwischen den Themen:
Geburt → Nachgeburt → körperliche Zugehörigkeit zum Kind → Taufe → kirchenrechtliche Folgen.
Aber der Zweck war ein anderer als im Interview: Es ging um Gültigkeit der Taufe und kirchliche Bestattung, nicht darum, aus der Plazenta eine staatliche Rechtsperson oder ein Wertpapier zu erzeugen.
3. Die „Nachgeburt → Geburtsurkunde → Legal Person“-These existiert ebenfalls schriftlich
Hier habe ich Texte gefunden, die wesentlich näher an Werdings Argumentation liegen.
Ein englischsprachiger Text von For the Love of Truth behauptet beispielsweise ausdrücklich, aus der Geburtsregistrierung werde eine registrierte „person“ bzw. „legal fiction“ geschaffen. Er verbindet das sogar ausdrücklich mit Nabelschnur, Plazenta und Nachgeburtsmaterial. 👉 For The Love of Truth
Noch näher an unserem Diagramm liegt ein als „Kurt's Concepts“ verbreiteter Text. Dort wird die Geburtsurkunde ausdrücklich mit der Nachgeburt und der Vorstellung einer rechtlichen Konstruktion verbunden. 👉 Scribd
Daneben findet man die gleiche Ideenfamilie in sogenannten „Sovereignty“-Texten: Geburtsurkunde als Vertrag, „legal fiction/strawman“, Plazenta als angebliches Sicherungsvermögen usw. 👉 Heights Platform
Das zeigt zumindest: Werdings Gedankengang steht nicht isoliert da. Sehr ähnliche Konstruktionen kursieren international.
Über dieses Thema (Geburt, Nachgeburt und kanonisches Recht), wo wir gerade ein Diagramm erstellt haben, gibt es dazu irgendwo andere schriftliche Informationen darüber?
Ja. Ich finde tatsächlich andere schriftliche Quellen, und dabei ergibt sich etwas Interessantes: Einzelne Bausteine aus dem Interview haben reale historische bzw. kirchenrechtliche Grundlagen. Die gesamte Kette „Nachgeburt → Taufe → rechtliche Person → Geburtsurkunde → Obligation/staatliches System“ finde ich dagegen vor allem in alternativen „Sovereignty/Legal-fiction“-Texten, nicht in den kirchenrechtlichen Quellen selbst.
1. Canon 96 ist real und bemerkenswert nah an einem Teil des Interviews
Der heutige Codex Iuris Canonici (CIC/1983) enthält tatsächlich Canon 96. Dort heißt es sinngemäß: Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und „in ihr zur Person“ mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Die Universität Bonn zitiert die Norm genau in diesem Zusammenhang. 👉 IntraText
Interessant ist auch die Vorgeschichte: Im CIC von 1917 stand eine sehr ähnliche Regel bereits in Canon 87. Ein kirchenrechtlicher Fachtext dokumentiert sowohl die alte Formulierung als auch deren Weiterentwicklung zum heutigen Canon 96. 👉 Kerkrecht
Das ist also keine Erfindung des Interviews. Entscheidend ist allerdings das kleine Wort „in ihr“: Gemeint ist die Stellung als Person innerhalb der Kirche bzw. der kanonischen Rechtsordnung. Eine aktuelle wissenschaftliche Darstellung erläutert dementsprechend, dass Getaufte Mitglieder der katholischen Kirche und damit Träger derjenigen Rechte und Pflichten werden, die das Kirchenrecht für Kirchenmitglieder vorsieht. 👉 Brill
2. Überraschend: Nachgeburt und Kirchenrecht wurden tatsächlich gemeinsam behandelt
Hier wird es für deine Recherche besonders interessant.
Ich habe einen historischen Beleg gefunden, der Nachgeburt, Kind und Taufe ausdrücklich miteinander verbindet. Eine denkmalpflegerische Fachpublikation behandelt historische Vorstellungen zur Nachgeburt und verweist auf den katholischen Moraltheologen und Juristen Martinus Bonacina (1624).
Bonacina diskutierte bei der Nottaufe, ob die Nachgeburt zum Körper des Kindes gerechnet werden könne. Hintergrund war die Frage, ob ein Kind im Mutterleib bzw. in der Fruchtblase wirksam getauft worden war und anschließend in geweihter Erde bestattet werden durfte. Er vertrat dabei die Auffassung, die Nachgeburt könne als Teil des kindlichen Körpers betrachtet werden. 👉 Universitätsbibliothek Heidelberg
Das ist ein echter historischer Anknüpfungspunkt zwischen den Themen:
Geburt → Nachgeburt → körperliche Zugehörigkeit zum Kind → Taufe → kirchenrechtliche Folgen.
Aber der Zweck war ein anderer als im Interview: Es ging um Gültigkeit der Taufe und kirchliche Bestattung, nicht darum, aus der Plazenta eine staatliche Rechtsperson oder ein Wertpapier zu erzeugen.
3. Die „Nachgeburt → Geburtsurkunde → Legal Person“-These existiert ebenfalls schriftlich
Hier habe ich Texte gefunden, die wesentlich näher an Werdings Argumentation liegen.
Ein englischsprachiger Text von For the Love of Truth behauptet beispielsweise ausdrücklich, aus der Geburtsregistrierung werde eine registrierte „person“ bzw. „legal fiction“ geschaffen. Er verbindet das sogar ausdrücklich mit Nabelschnur, Plazenta und Nachgeburtsmaterial. 👉 For The Love of Truth
Noch näher an unserem Diagramm liegt ein als „Kurt's Concepts“ verbreiteter Text. Dort wird die Geburtsurkunde ausdrücklich mit der Nachgeburt und der Vorstellung einer rechtlichen Konstruktion verbunden. 👉 Scribd
Daneben findet man die gleiche Ideenfamilie in sogenannten „Sovereignty“-Texten: Geburtsurkunde als Vertrag, „legal fiction/strawman“, Plazenta als angebliches Sicherungsvermögen usw. 👉 Heights Platform
Das zeigt zumindest: Werdings Gedankengang steht nicht isoliert da. Sehr ähnliche Konstruktionen kursieren international.
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4. Ein wichtiger Gegencheck: deutsches Zivilrecht
Nach deutschem Zivilrecht funktioniert die Entstehung der Rechtsfähigkeit anders. § 1 BGB knüpft sie an die Vollendung der Geburt.
Ein juristischer Kommentar formuliert ausdrücklich, dass dafür weder die Durchtrennung der Nabelschnur noch der Ausstoß der Nachgeburt erforderlich ist. 👉 Haufe.de News und Fachwissen
Damit haben wir eigentlich drei verschiedene Ebenen, die man bei weiterer Recherche sauber auseinanderhalten sollte:
Kirchenrecht:
Taufe → Person innerhalb der Kirche → kirchenrechtliche Rechte und Pflichten.
Deutsches Zivilrecht:
Vollendung der Geburt → Rechtsfähigkeit des Menschen.
Alternative Theorie aus dem Interview und verwandten Texten:
Geburt/Nachgeburt → Namensgebung/Taufe/Registrierung → „Person“ → Obligation bzw. wirtschaftlich-rechtliches System.
Gerade der Fund von Bonacina 1624 ist dabei spannend, weil er zeigt, dass „Nachgeburt + Taufe + rechtliche/religiöse Konsequenzen“ tatsächlich ein historisches Thema war – nur eben mit einem anderen Bedeutungszusammenhang als demjenigen, den das Interview daraus entwickelt. 👉 Universitätsbibliothek Heidelberg
Ich würde als nächsten Schritt gezielt in älteren kirchenrechtlichen Quellen vor 1900 nach secundina/secundinae (Nachgeburt), persona, baptismus, Geburt und Nottaufe suchen. Damit könnten wir herausfinden, wie weit sich diese Begriffskette historisch tatsächlich zurückverfolgen lässt und an welchem Punkt die moderne „Obligation/Geburtsurkunde“-Interpretation hinzukommt
Nach deutschem Zivilrecht funktioniert die Entstehung der Rechtsfähigkeit anders. § 1 BGB knüpft sie an die Vollendung der Geburt.
Ein juristischer Kommentar formuliert ausdrücklich, dass dafür weder die Durchtrennung der Nabelschnur noch der Ausstoß der Nachgeburt erforderlich ist. 👉 Haufe.de News und Fachwissen
Damit haben wir eigentlich drei verschiedene Ebenen, die man bei weiterer Recherche sauber auseinanderhalten sollte:
Kirchenrecht:
Taufe → Person innerhalb der Kirche → kirchenrechtliche Rechte und Pflichten.
Deutsches Zivilrecht:
Vollendung der Geburt → Rechtsfähigkeit des Menschen.
Alternative Theorie aus dem Interview und verwandten Texten:
Geburt/Nachgeburt → Namensgebung/Taufe/Registrierung → „Person“ → Obligation bzw. wirtschaftlich-rechtliches System.
Gerade der Fund von Bonacina 1624 ist dabei spannend, weil er zeigt, dass „Nachgeburt + Taufe + rechtliche/religiöse Konsequenzen“ tatsächlich ein historisches Thema war – nur eben mit einem anderen Bedeutungszusammenhang als demjenigen, den das Interview daraus entwickelt. 👉 Universitätsbibliothek Heidelberg
Ich würde als nächsten Schritt gezielt in älteren kirchenrechtlichen Quellen vor 1900 nach secundina/secundinae (Nachgeburt), persona, baptismus, Geburt und Nottaufe suchen. Damit könnten wir herausfinden, wie weit sich diese Begriffskette historisch tatsächlich zurückverfolgen lässt und an welchem Punkt die moderne „Obligation/Geburtsurkunde“-Interpretation hinzukommt
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Komisch, bei Erbschaften gilt ab der Zeugung, bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht. Was wird bei den Schwangerschaftsabbrüchen mit der Plazenta / Mutterkuchen gemacht - also was da so - juristisch kann man ja nicht sagen, aber welche (finanziellen) Prozesse könnten dabei ausgelöst werden ?
Komisch, bei Erbschaften gilt ab der Zeugung, bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht. Was wird bei den Schwangerschaftsabbrüchen mit der Plazenta / Mutterkuchen gemacht - also was da so - juristisch kann man ja nicht sagen, aber welche (finanziellen) Prozesse könnten dabei ausgelöst werden ?
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Codex des kanonischen Rechtes (1983), direkt beim Vatikan auf deutsch nachzulesen.
https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/cic_index_ge.html
https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/cic_index_ge.html
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https://www.codex-iuris-canonici.de/cic83_dt_links.htm
Die 1917er Ausgabe gibt nur auf lateinisch, dort müsste man nach persona, baptismus, infans, natus, foetus, secundina bzw. secundinae suchen.
Die 1917er Ausgabe gibt nur auf lateinisch, dort müsste man nach persona, baptismus, infans, natus, foetus, secundina bzw. secundinae suchen.
Muß man sich reinziehen:
BUCH I - ALLGEMEINE NORMEN (Cann. 1 – 6)
TITEL VI - PHYSISCHE UND JURISTISCHE PERSONEN (Cann. 96 – 123)
§ 2. Ein Minderjähriger vor Vollendung des siebenten Lebensjahres wird Kind genannt und gilt als seiner nicht mächtig, nach Vollendung des siebenten Lebensjahres aber wird vermutet, daß er den Vernunftgebrauch erlangt hat.
👆
wird vermutet...
https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro1_cann96-112_ge.html
BUCH I - ALLGEMEINE NORMEN (Cann. 1 – 6)
TITEL VI - PHYSISCHE UND JURISTISCHE PERSONEN (Cann. 96 – 123)
§ 2. Ein Minderjähriger vor Vollendung des siebenten Lebensjahres wird Kind genannt und gilt als seiner nicht mächtig, nach Vollendung des siebenten Lebensjahres aber wird vermutet, daß er den Vernunftgebrauch erlangt hat.
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wird vermutet...
https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro1_cann96-112_ge.html
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Ich bin gerade bei der Nottaufe angekommen. Das steht auch in dem Vatikanischen Kanonendings. Das kann tatsächlich jeder machen. Aber mir ging es wie das bei einem Schwangerschaftsabbruch ist. Da wird ja anscheinend der Fötus im Mutterleib zerstückelt, denn würde er lebend herausgenommen werden müsste er getauft werden und eine Meldung an das zuständige Pfarramt gemacht werden mit:
- Name des Getauften,
- Geburtsdatum,
- Ort und Datum der Taufe,
- Name der Person, die getauft hat,
- Umstände der Nottaufe,
- gegebenenfalls Namen von Zeugen.
und müsste dann wenn er nicht überlebt, was ja der Sinn bei einem Schwangerschaftsabbruch ist beerdigt werden.
Interessant für Baden Württemberg:
Die Einrichtung muss Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Ungeborene „unter würdigen Bedingungen“ sammeln und bestatten; die Einrichtung trägt dafür die Kosten. 👉 https://gesetze.co/BW/BestattG_BW/30
Wie kommen dann die Bestandteile von Föten in Spritzen ?
Ich bin gerade bei der Nottaufe angekommen. Das steht auch in dem Vatikanischen Kanonendings. Das kann tatsächlich jeder machen. Aber mir ging es wie das bei einem Schwangerschaftsabbruch ist. Da wird ja anscheinend der Fötus im Mutterleib zerstückelt, denn würde er lebend herausgenommen werden müsste er getauft werden und eine Meldung an das zuständige Pfarramt gemacht werden mit:
- Name des Getauften,
- Geburtsdatum,
- Ort und Datum der Taufe,
- Name der Person, die getauft hat,
- Umstände der Nottaufe,
- gegebenenfalls Namen von Zeugen.
und müsste dann wenn er nicht überlebt, was ja der Sinn bei einem Schwangerschaftsabbruch ist beerdigt werden.
Interessant für Baden Württemberg:
Die Einrichtung muss Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Ungeborene „unter würdigen Bedingungen“ sammeln und bestatten; die Einrichtung trägt dafür die Kosten. 👉 https://gesetze.co/BW/BestattG_BW/30
Wie kommen dann die Bestandteile von Föten in Spritzen ?
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Ich habe noch Videos von Heike Werding gefunden die noch gut versteckt auf Bitchute waren. Ob das mit den Gemeindeaktivierungen die Lösung ist lassen wir mal außen vor, warum soll man sich damit noch beschäftigen ? Die Bediensteten digitalisieren sich selbst weg und schießen sich damit selbst ins Knie. Dann ist es ja auch so daß sie 2019 (?) ein Schreiben von General Cavoli aus Wiesbaden bekommen haben, das haben aber die Dienststellenleiter nicht durchgereicht. Hefte ich am Ende auch nochmal an. Auch eine EU Verordnung über Menschenrechtsvergehen die im Dezember 2020 noch überarbeitet wurde. Da sieht es so aus wie Falle aufgestellt und reinlaufen lassen.
interessant sind so kleine Informationen dazwischen wie der Unterschied zwischen Anordnung und Anweisung.
§63 BBG:
„Eine Anordnung haftet dann der Vorgesetzte, eine Anweisung haftet der Polizist selbst.“
Anschließend ein Video von Marlies Spuhler, Polizisten sollen Totenscheine vernichtet haben. Da wäre die Frage: auf Anordnung oder Anweisung ? Wenn die Anordnung nicht schriftlich erolgt ist, wie wollen sie das beweisen daß es eine Anordnung war ?
interessant sind so kleine Informationen dazwischen wie der Unterschied zwischen Anordnung und Anweisung.
§63 BBG:
„Eine Anordnung haftet dann der Vorgesetzte, eine Anweisung haftet der Polizist selbst.“
Anschließend ein Video von Marlies Spuhler, Polizisten sollen Totenscheine vernichtet haben. Da wäre die Frage: auf Anordnung oder Anweisung ? Wenn die Anordnung nicht schriftlich erolgt ist, wie wollen sie das beweisen daß es eine Anordnung war ?
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👆 Inhaltsbeschreibung (KI generiert):
• Hambacher Forst und „Hoheitsgebiet“: Werding berichtet von Aktivitäten am Hambacher Forst. Sie beschreibt Schreiben an Behörden bzw. RWE, das Aufstellen eigener Ortsschilder und die Vorstellung, Gemeinden könnten durch bestimmte rechtliche Handlungen wieder ein eigenes beziehungsweise „höheres“ Hoheitsrecht auf Grund und Boden erhalten.
• Mensch, natürliche und juristische Person: Ein größerer Teil beschäftigt sich mit der Unterscheidung zwischen dem biologischen Menschen und der „Person“ im Rechtssystem. Werding vertritt dabei die Auffassung, Personen würden innerhalb eines Vertrags-, Handels- und Verwaltungssystems behandelt und verbindet dies unter anderem mit Geburtsurkunden, Personalausweisen und angeblichen finanziellen Konstruktionen.
• Postleitzahlen und Verwaltung: Postleitzahlen werden als Bestandteil eines übergeordneten Verwaltungs- beziehungsweise „Kriegsgebietsverwaltungssystems“ interpretiert. Besonders Berlin-Mitte wird dabei eine zentrale Stellung zugeschrieben.
• BRD, Deutsches Reich und Wiedervereinigung: Das Gespräch behandelt die staatsrechtliche Entwicklung Deutschlands, Artikel 23, die deutsche Wiedervereinigung, Preußen und die Frage nach Staatsgebiet und Staatsangehörigkeit. Werding entwickelt daraus ein eigenes Modell verschiedener Rechts- und Verwaltungsstrukturen.
• Parteien, Vereine, Stiftungen und Unternehmen: Staatliche und politische Institutionen werden mit Unternehmens-, Vereins- und Stiftungsstrukturen in Verbindung gebracht. Dabei wird argumentiert, dass zahlreiche öffentlich wahrgenommene Institutionen tatsächlich nach handels- oder privatrechtlichen Mechanismen organisiert seien.
• Grund und Boden als Ausgangspunkt von Rechten: Ein Leitgedanke des Interviews ist, dass die höchsten Rechte eines Menschen an Grund und Boden gebunden seien. Daraus leitet Werding ihre Vorstellung ab, Gemeinden beziehungsweise Gebiete könnten rechtlich „zurückgeholt“ oder „aktiviert“ werden.
• Staatstheorie: Aus Constantin Frantz’ Die Naturlehre des Staates von 1870 wird eine längere Passage vorgelesen. Diskutiert werden Volkssouveränität, göttliches Recht, Staatsordnung und die Beziehung zwischen Mensch, Natur und Staat.
• Religion und historische Machtstrukturen: Im weiteren Verlauf werden Vatikan, Jesuiten, Judentum, Napoleon, Katasterwesen, Lehensrecht und verschiedene historische Machtstrukturen miteinander in Beziehung gesetzt.
• Reichsbürger/Reichsdeutsche: Gegen Ende wird ausführlich über die Begriffe „Reichsbürger“ und „Reichsdeutsche“, Personalausweise, Staatsangehörigkeit und den Rechtsstatus Deutschlands gesprochen.
• Neuschwabenland und Antarktis: Im Nachtrag wechselt das Gespräch zur deutschen Antarktisexpedition, Neuschwabenland, U-Booten, Admiral Byrd, dem Antarktisvertrag und Vorstellungen einer „inneren“ beziehungsweise „hohlen Erde“. Daraus wird wiederum eine Verbindung zur Frage von Staatsgebiet und Souveränität hergestellt.
• Hambacher Forst und „Hoheitsgebiet“: Werding berichtet von Aktivitäten am Hambacher Forst. Sie beschreibt Schreiben an Behörden bzw. RWE, das Aufstellen eigener Ortsschilder und die Vorstellung, Gemeinden könnten durch bestimmte rechtliche Handlungen wieder ein eigenes beziehungsweise „höheres“ Hoheitsrecht auf Grund und Boden erhalten.
• Mensch, natürliche und juristische Person: Ein größerer Teil beschäftigt sich mit der Unterscheidung zwischen dem biologischen Menschen und der „Person“ im Rechtssystem. Werding vertritt dabei die Auffassung, Personen würden innerhalb eines Vertrags-, Handels- und Verwaltungssystems behandelt und verbindet dies unter anderem mit Geburtsurkunden, Personalausweisen und angeblichen finanziellen Konstruktionen.
• Postleitzahlen und Verwaltung: Postleitzahlen werden als Bestandteil eines übergeordneten Verwaltungs- beziehungsweise „Kriegsgebietsverwaltungssystems“ interpretiert. Besonders Berlin-Mitte wird dabei eine zentrale Stellung zugeschrieben.
• BRD, Deutsches Reich und Wiedervereinigung: Das Gespräch behandelt die staatsrechtliche Entwicklung Deutschlands, Artikel 23, die deutsche Wiedervereinigung, Preußen und die Frage nach Staatsgebiet und Staatsangehörigkeit. Werding entwickelt daraus ein eigenes Modell verschiedener Rechts- und Verwaltungsstrukturen.
• Parteien, Vereine, Stiftungen und Unternehmen: Staatliche und politische Institutionen werden mit Unternehmens-, Vereins- und Stiftungsstrukturen in Verbindung gebracht. Dabei wird argumentiert, dass zahlreiche öffentlich wahrgenommene Institutionen tatsächlich nach handels- oder privatrechtlichen Mechanismen organisiert seien.
• Grund und Boden als Ausgangspunkt von Rechten: Ein Leitgedanke des Interviews ist, dass die höchsten Rechte eines Menschen an Grund und Boden gebunden seien. Daraus leitet Werding ihre Vorstellung ab, Gemeinden beziehungsweise Gebiete könnten rechtlich „zurückgeholt“ oder „aktiviert“ werden.
• Staatstheorie: Aus Constantin Frantz’ Die Naturlehre des Staates von 1870 wird eine längere Passage vorgelesen. Diskutiert werden Volkssouveränität, göttliches Recht, Staatsordnung und die Beziehung zwischen Mensch, Natur und Staat.
• Religion und historische Machtstrukturen: Im weiteren Verlauf werden Vatikan, Jesuiten, Judentum, Napoleon, Katasterwesen, Lehensrecht und verschiedene historische Machtstrukturen miteinander in Beziehung gesetzt.
• Reichsbürger/Reichsdeutsche: Gegen Ende wird ausführlich über die Begriffe „Reichsbürger“ und „Reichsdeutsche“, Personalausweise, Staatsangehörigkeit und den Rechtsstatus Deutschlands gesprochen.
• Neuschwabenland und Antarktis: Im Nachtrag wechselt das Gespräch zur deutschen Antarktisexpedition, Neuschwabenland, U-Booten, Admiral Byrd, dem Antarktisvertrag und Vorstellungen einer „inneren“ beziehungsweise „hohlen Erde“. Daraus wird wiederum eine Verbindung zur Frage von Staatsgebiet und Souveränität hergestellt.
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Media is too big
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Bestatterin warnt: 400.000 Fälle zu viel & niemand ermittelt | Joachim Gerlach & Marlies Spuhler
Quelle: Youtube
erstellt von Transcripted4You
Quelle: Youtube
erstellt von Transcripted4You
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Pandemie-Lüge enthüllt: „Toten-Scheine wurden vernichtet“ | Marlies…
Bestatterin warnt: 400.000 Fälle zu viel & niemand ermittelt | Joachim Gerlach & Marlies Spuhler
Quelle: Youtube
erstellt von Transcripted4You
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erstellt von Transcripted4You
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👆 Inhaltsbeschreibung (KI generiert):
• Beobachtungen aus einem Bestattungsunternehmen: Die Bestatterin Marlies Spuler berichtet, dass ihr Betrieb seit 2021 deutlich mehr Sterbefälle verzeichne als in den Jahren davor. Sie beschreibt außerdem zeitlich begrenzte „Sterbewellen“.
• Zeitlicher Zusammenhang mit Impfungen: Sie berichtet von ihrer Beobachtung, dass ungefähr zehn bis elf Tage nach bestimmten Corona-Boosterterminen gehäuft Todesfälle aufgetreten seien. Ähnliche Beobachtungen habe sie später nach Grippeimpfterminen gemacht. Dabei handelt es sich im Text zunächst um persönliche bzw. berufliche Beobachtungen, nicht um einen im Interview nachgewiesenen Kausalzusammenhang.
• Übersterblichkeit: Ein weiterer Gesprächspartner verweist auf öffentlich zugängliche Sterbefallstatistiken und behauptet, seit 2020 seien in Deutschland insgesamt weit über 400.000 Menschen mehr gestorben, als normalerweise zu erwarten gewesen wären. Als mögliche Ursachen werden sowohl die Pandemie als auch Impfungen diskutiert.
• Todesursachen und Totenscheine: Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Ärzte eine Todesursache feststellen und auf dem Totenschein dokumentieren – insbesondere dann, wenn der untersuchende Arzt den Verstorbenen und dessen Krankengeschichte nicht kennt.
• Corona-Impfung als angegebene Todesursache: Die Bestatterin berichtet von einzelnen Fällen, bei denen ihrer Aussage nach auf einem Totenschein eine Corona-Schutzimpfung als Todesursache angegeben worden sei.
• Behauptete Vernichtung bzw. Ersetzung von Totenscheinen: Besonders hervorgehoben wird die Aussage, dass in einem Fall ein Arzt einen entsprechenden Totenschein ausgestellt habe, anschließend ein anderer Arzt hinzugezogen worden sei, einen neuen Totenschein ausgestellt habe und der ursprüngliche Schein vernichtet worden sei. Die Interviewpartner interpretieren dies als möglichen Hinweis darauf, dass entsprechende Fälle in offiziellen Statistiken nicht sichtbar würden.
• Obduktionen: Diskutiert wird, ob und wann Verstorbene obduziert werden und inwieweit sich dadurch feststellen lasse, ob ein Todesfall mit einer Impfung zusammenhänge.
• Pathologische Befunde: Gegen Ende werden Arbeiten bzw. Aussagen von Arne Burkhardt sowie Beobachtungen anderer Bestatter und Thanatopraktiker angesprochen, insbesondere zu Thrombosen, Gefäßveränderungen und ungewöhnlichen Strukturen bei Verstorbenen.
Kurz zusammengefasst: Der Text stellt die These zur Diskussion, dass es seit 2020/2021 eine auffällige Zunahme und Veränderung von Todesfällen gegeben habe und dass ein Teil davon möglicherweise mit Corona- bzw. später auch Grippeimpfungen zusammenhänge. Gleichzeitig wird behauptet, dass solche Zusammenhänge aufgrund der Ausstellung von Totenscheinen, fehlender Obduktionen oder nachträglicher Änderungen möglicherweise nicht vollständig in offiziellen Daten erfasst würden.
• Beobachtungen aus einem Bestattungsunternehmen: Die Bestatterin Marlies Spuler berichtet, dass ihr Betrieb seit 2021 deutlich mehr Sterbefälle verzeichne als in den Jahren davor. Sie beschreibt außerdem zeitlich begrenzte „Sterbewellen“.
• Zeitlicher Zusammenhang mit Impfungen: Sie berichtet von ihrer Beobachtung, dass ungefähr zehn bis elf Tage nach bestimmten Corona-Boosterterminen gehäuft Todesfälle aufgetreten seien. Ähnliche Beobachtungen habe sie später nach Grippeimpfterminen gemacht. Dabei handelt es sich im Text zunächst um persönliche bzw. berufliche Beobachtungen, nicht um einen im Interview nachgewiesenen Kausalzusammenhang.
• Übersterblichkeit: Ein weiterer Gesprächspartner verweist auf öffentlich zugängliche Sterbefallstatistiken und behauptet, seit 2020 seien in Deutschland insgesamt weit über 400.000 Menschen mehr gestorben, als normalerweise zu erwarten gewesen wären. Als mögliche Ursachen werden sowohl die Pandemie als auch Impfungen diskutiert.
• Todesursachen und Totenscheine: Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Ärzte eine Todesursache feststellen und auf dem Totenschein dokumentieren – insbesondere dann, wenn der untersuchende Arzt den Verstorbenen und dessen Krankengeschichte nicht kennt.
• Corona-Impfung als angegebene Todesursache: Die Bestatterin berichtet von einzelnen Fällen, bei denen ihrer Aussage nach auf einem Totenschein eine Corona-Schutzimpfung als Todesursache angegeben worden sei.
• Behauptete Vernichtung bzw. Ersetzung von Totenscheinen: Besonders hervorgehoben wird die Aussage, dass in einem Fall ein Arzt einen entsprechenden Totenschein ausgestellt habe, anschließend ein anderer Arzt hinzugezogen worden sei, einen neuen Totenschein ausgestellt habe und der ursprüngliche Schein vernichtet worden sei. Die Interviewpartner interpretieren dies als möglichen Hinweis darauf, dass entsprechende Fälle in offiziellen Statistiken nicht sichtbar würden.
• Obduktionen: Diskutiert wird, ob und wann Verstorbene obduziert werden und inwieweit sich dadurch feststellen lasse, ob ein Todesfall mit einer Impfung zusammenhänge.
• Pathologische Befunde: Gegen Ende werden Arbeiten bzw. Aussagen von Arne Burkhardt sowie Beobachtungen anderer Bestatter und Thanatopraktiker angesprochen, insbesondere zu Thrombosen, Gefäßveränderungen und ungewöhnlichen Strukturen bei Verstorbenen.
Kurz zusammengefasst: Der Text stellt die These zur Diskussion, dass es seit 2020/2021 eine auffällige Zunahme und Veränderung von Todesfällen gegeben habe und dass ein Teil davon möglicherweise mit Corona- bzw. später auch Grippeimpfungen zusammenhänge. Gleichzeitig wird behauptet, dass solche Zusammenhänge aufgrund der Ausstellung von Totenscheinen, fehlender Obduktionen oder nachträglicher Änderungen möglicherweise nicht vollständig in offiziellen Daten erfasst würden.
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Die EU hat im Dezember 2020 noch Zeit gefunden die EU Verordnung zu Menschenrechtsvergehen zu überarbeiten, nicht nur diejenigen die diese vergehen ausgeführt haben, sondern auch diejenigen die es unterstützt haben und diejenigen die es ermöglicht haben. Die können dann Sanktioniert werden, d.h. sie kommen auf die Sanktionsliste und in max. 24h sind ihre ganzen Bankkonten eingefroren. Die Banken gleichen die Sanktionsliste mit ihrer Kundenliste mindestens alls 24h ab. Würden sie die Bankkonten nicht einfrieren würden sie Gefahr laufen selbst sanktioniert zu werden. Diese EU Verordnung ist ähnlich der Executive Order 13818 der USA. Das geniale ist man kann es von außen machen, da braucht man die BRDianer gar nicht dazu. So wird das Bankensystem genial benutzt. Wird sich auch noch herausstellen wie das ganze gewertet wird was die letzten Jahre alles passiert ist, kann alles von der EU gesteuert werden.
Und jetzt wäre interessant ob Polizisten die Totenscheine vernichtet haben auf Anordnung oder Anweisung gehandelt haben.
Und jetzt wäre interessant ob Polizisten die Totenscheine vernichtet haben auf Anordnung oder Anweisung gehandelt haben.
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