đ Inhaltsbeschreibung (KI generiert):
âą Rechte an Grund und Boden: Werding beschreibt ihre Recherchen in Archiven und vertritt die Auffassung, dass historische Rechte an Heimat und Boden ĂŒber Abstammungslinien wieder geltend gemacht werden könnten. Dabei spielen fĂŒr sie Vorfahren, GrundbĂŒcher, das Jahr 1914, der sogenannte âBurgfriedenâ und historische LehnsverhĂ€ltnisse eine zentrale Rolle.
âą âMenschâ und âPersonâ: Ein groĂer Teil des GesprĂ€chs dreht sich um ihre Unterscheidung zwischen dem lebenden Menschen und der rechtlichen âPersonâ. Geburtsurkunde, Personalausweis, Bankkonto, EheschlieĂung und andere staatliche VorgĂ€nge interpretiert sie als Bestandteile eines rechtlichen beziehungsweise wirtschaftlichen Systems.
âą Geburt, Nachgeburt und kanonisches Recht: Sie stellt ZusammenhĂ€nge zwischen Geburt, Plazenta/Nachgeburt, Namensgebung, Taufe und kirchlichem Recht her. Dabei verwendet sie Begriffe wie âObligationâ und vertritt die These, dass durch diese VorgĂ€nge eine rechtliche Person geschaffen werde.
âą Römisches Recht, Schuld und Kredit: Anhand eines Beispiels mit einem Wasserkrug erlĂ€utert sie ihre Vorstellung von historischen Handels- und KreditvertrĂ€gen. Besonders wichtig ist dabei der Begriff âNexumâ, den sie mit persönlicher Haftung und Verschuldung verbindet.
âą PreuĂen, Deutsches Reich und Freimaurerorden: Das Interview behandelt ausfĂŒhrlich ihre Interpretation von PreuĂen, dem Deutschen Reich, Freimaurerlogen, Orden und historischen Machtstrukturen. PreuĂen beschreibt sie im Wesentlichen als Personen- beziehungsweise MilitĂ€rverwaltung.
âą Gemeinschaft statt staatlicher Organisation: Als Alternative wird eine Organisation in selbstbestimmten Gemeinschaften beziehungsweise âGemeinenâ beschrieben. Diese sollen Grund und Boden gemeinschaftlich verwalten und Entscheidungen ĂŒber Natur, Landwirtschaft, Bildung und Zusammenleben selbst treffen.
âą Abstammung und âHeimatrechteâ: Nach ihrer Darstellung sollen mehrere Generationen mĂŒtterlicher und vĂ€terlicher Vorfahren nachgewiesen werden. Besonders relevant seien Vorfahren, die bereits vor beziehungsweise um 1914 bestimmte Rechte besessen hĂ€tten.
âą Eigentum: Eigentum an Boden wird weniger als frei verfĂŒgbares Privateigentum dargestellt, sondern eher als generationenĂŒbergreifende Verantwortung. Die Gemeinschaft soll darĂŒber entscheiden, wer Land nutzt und wie damit umgegangen wird.
âą Medizin und Impfungen: Ein lĂ€ngerer Abschnitt beschĂ€ftigt sich mit Ărzten, Impfungen, möglichen ImpfschĂ€den und Haftungsfragen. Werding verbindet dies wiederum mit ihrer Unterscheidung zwischen Mensch und Person sowie mit dem Gedanken persönlicher Selbstverantwortung.
âą Natur und Tiere: Gegen Ende wird die gesellschaftliche Vision erweitert: Menschen sollen sich als HĂŒter beziehungsweise Diener von Natur und Tieren verstehen. Es geht um nachhaltige Landnutzung, Tierhaltung und eine stĂ€rker naturbezogene Gemeinschaft.
âą Persönliche SouverĂ€nitĂ€t: Das ĂŒbergeordnete Motiv ist, dass Menschen Verantwortung nicht an Regierungen, Institutionen oder andere AutoritĂ€ten delegieren sollten. Werding fordert dazu auf, selbst Gemeinschaften, Bildungsangebote und andere Strukturen aufzubauen.
Die zentrale Aussage des Textes lĂ€sst sich neutral ungefĂ€hr so zusammenfassen: Die Interviewpartnerin entwirft ein alternatives historisch-rechtliches Weltbild, nach dem heutige staatliche und gesellschaftliche Strukturen auf einer Verwaltung rechtlicher âPersonenâ beruhen. Als Gegenmodell schlĂ€gt sie vor, sich als Menschen auf vermeintlich Ă€ltere Rechte an Heimat und Grund und Boden zu berufen, selbstorganisierte Gemeinschaften aufzubauen und Verantwortung fĂŒr Land, Natur, Familie und gesellschaftliches Zusammenleben wieder unmittelbar zu ĂŒbernehmen.
âą Rechte an Grund und Boden: Werding beschreibt ihre Recherchen in Archiven und vertritt die Auffassung, dass historische Rechte an Heimat und Boden ĂŒber Abstammungslinien wieder geltend gemacht werden könnten. Dabei spielen fĂŒr sie Vorfahren, GrundbĂŒcher, das Jahr 1914, der sogenannte âBurgfriedenâ und historische LehnsverhĂ€ltnisse eine zentrale Rolle.
âą âMenschâ und âPersonâ: Ein groĂer Teil des GesprĂ€chs dreht sich um ihre Unterscheidung zwischen dem lebenden Menschen und der rechtlichen âPersonâ. Geburtsurkunde, Personalausweis, Bankkonto, EheschlieĂung und andere staatliche VorgĂ€nge interpretiert sie als Bestandteile eines rechtlichen beziehungsweise wirtschaftlichen Systems.
âą Geburt, Nachgeburt und kanonisches Recht: Sie stellt ZusammenhĂ€nge zwischen Geburt, Plazenta/Nachgeburt, Namensgebung, Taufe und kirchlichem Recht her. Dabei verwendet sie Begriffe wie âObligationâ und vertritt die These, dass durch diese VorgĂ€nge eine rechtliche Person geschaffen werde.
âą Römisches Recht, Schuld und Kredit: Anhand eines Beispiels mit einem Wasserkrug erlĂ€utert sie ihre Vorstellung von historischen Handels- und KreditvertrĂ€gen. Besonders wichtig ist dabei der Begriff âNexumâ, den sie mit persönlicher Haftung und Verschuldung verbindet.
âą PreuĂen, Deutsches Reich und Freimaurerorden: Das Interview behandelt ausfĂŒhrlich ihre Interpretation von PreuĂen, dem Deutschen Reich, Freimaurerlogen, Orden und historischen Machtstrukturen. PreuĂen beschreibt sie im Wesentlichen als Personen- beziehungsweise MilitĂ€rverwaltung.
âą Gemeinschaft statt staatlicher Organisation: Als Alternative wird eine Organisation in selbstbestimmten Gemeinschaften beziehungsweise âGemeinenâ beschrieben. Diese sollen Grund und Boden gemeinschaftlich verwalten und Entscheidungen ĂŒber Natur, Landwirtschaft, Bildung und Zusammenleben selbst treffen.
âą Abstammung und âHeimatrechteâ: Nach ihrer Darstellung sollen mehrere Generationen mĂŒtterlicher und vĂ€terlicher Vorfahren nachgewiesen werden. Besonders relevant seien Vorfahren, die bereits vor beziehungsweise um 1914 bestimmte Rechte besessen hĂ€tten.
âą Eigentum: Eigentum an Boden wird weniger als frei verfĂŒgbares Privateigentum dargestellt, sondern eher als generationenĂŒbergreifende Verantwortung. Die Gemeinschaft soll darĂŒber entscheiden, wer Land nutzt und wie damit umgegangen wird.
âą Medizin und Impfungen: Ein lĂ€ngerer Abschnitt beschĂ€ftigt sich mit Ărzten, Impfungen, möglichen ImpfschĂ€den und Haftungsfragen. Werding verbindet dies wiederum mit ihrer Unterscheidung zwischen Mensch und Person sowie mit dem Gedanken persönlicher Selbstverantwortung.
âą Natur und Tiere: Gegen Ende wird die gesellschaftliche Vision erweitert: Menschen sollen sich als HĂŒter beziehungsweise Diener von Natur und Tieren verstehen. Es geht um nachhaltige Landnutzung, Tierhaltung und eine stĂ€rker naturbezogene Gemeinschaft.
âą Persönliche SouverĂ€nitĂ€t: Das ĂŒbergeordnete Motiv ist, dass Menschen Verantwortung nicht an Regierungen, Institutionen oder andere AutoritĂ€ten delegieren sollten. Werding fordert dazu auf, selbst Gemeinschaften, Bildungsangebote und andere Strukturen aufzubauen.
Die zentrale Aussage des Textes lĂ€sst sich neutral ungefĂ€hr so zusammenfassen: Die Interviewpartnerin entwirft ein alternatives historisch-rechtliches Weltbild, nach dem heutige staatliche und gesellschaftliche Strukturen auf einer Verwaltung rechtlicher âPersonenâ beruhen. Als Gegenmodell schlĂ€gt sie vor, sich als Menschen auf vermeintlich Ă€ltere Rechte an Heimat und Grund und Boden zu berufen, selbstorganisierte Gemeinschaften aufzubauen und Verantwortung fĂŒr Land, Natur, Familie und gesellschaftliches Zusammenleben wieder unmittelbar zu ĂŒbernehmen.
â€16đ2
Frage an ChatGPT:
Ăber dieses Thema (Geburt, Nachgeburt und kanonisches Recht), wo wir gerade ein Diagramm erstellt haben, gibt es dazu irgendwo andere schriftliche Informationen darĂŒber?
Ja. Ich finde tatsĂ€chlich andere schriftliche Quellen, und dabei ergibt sich etwas Interessantes: Einzelne Bausteine aus dem Interview haben reale historische bzw. kirchenrechtliche Grundlagen. Die gesamte Kette âNachgeburt â Taufe â rechtliche Person â Geburtsurkunde â Obligation/staatliches Systemâ finde ich dagegen vor allem in alternativen âSovereignty/Legal-fictionâ-Texten, nicht in den kirchenrechtlichen Quellen selbst.
1. Canon 96 ist real und bemerkenswert nah an einem Teil des Interviews
Der heutige Codex Iuris Canonici (CIC/1983) enthĂ€lt tatsĂ€chlich Canon 96. Dort heiĂt es sinngemĂ€Ă: Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und âin ihr zur Personâ mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Die UniversitĂ€t Bonn zitiert die Norm genau in diesem Zusammenhang. đ IntraText
Interessant ist auch die Vorgeschichte: Im CIC von 1917 stand eine sehr Ă€hnliche Regel bereits in Canon 87. Ein kirchenrechtlicher Fachtext dokumentiert sowohl die alte Formulierung als auch deren Weiterentwicklung zum heutigen Canon 96. đ Kerkrecht
Das ist also keine Erfindung des Interviews. Entscheidend ist allerdings das kleine Wort âin ihrâ: Gemeint ist die Stellung als Person innerhalb der Kirche bzw. der kanonischen Rechtsordnung. Eine aktuelle wissenschaftliche Darstellung erlĂ€utert dementsprechend, dass Getaufte Mitglieder der katholischen Kirche und damit TrĂ€ger derjenigen Rechte und Pflichten werden, die das Kirchenrecht fĂŒr Kirchenmitglieder vorsieht. đ Brill
2. Ăberraschend: Nachgeburt und Kirchenrecht wurden tatsĂ€chlich gemeinsam behandelt
Hier wird es fĂŒr deine Recherche besonders interessant.
Ich habe einen historischen Beleg gefunden, der Nachgeburt, Kind und Taufe ausdrĂŒcklich miteinander verbindet. Eine denkmalpflegerische Fachpublikation behandelt historische Vorstellungen zur Nachgeburt und verweist auf den katholischen Moraltheologen und Juristen Martinus Bonacina (1624).
Bonacina diskutierte bei der Nottaufe, ob die Nachgeburt zum Körper des Kindes gerechnet werden könne. Hintergrund war die Frage, ob ein Kind im Mutterleib bzw. in der Fruchtblase wirksam getauft worden war und anschlieĂend in geweihter Erde bestattet werden durfte. Er vertrat dabei die Auffassung, die Nachgeburt könne als Teil des kindlichen Körpers betrachtet werden. đ UniversitĂ€tsbibliothek Heidelberg
Das ist ein echter historischer AnknĂŒpfungspunkt zwischen den Themen:
Geburt â Nachgeburt â körperliche Zugehörigkeit zum Kind â Taufe â kirchenrechtliche Folgen.
Aber der Zweck war ein anderer als im Interview: Es ging um GĂŒltigkeit der Taufe und kirchliche Bestattung, nicht darum, aus der Plazenta eine staatliche Rechtsperson oder ein Wertpapier zu erzeugen.
3. Die âNachgeburt â Geburtsurkunde â Legal Personâ-These existiert ebenfalls schriftlich
Hier habe ich Texte gefunden, die wesentlich nÀher an Werdings Argumentation liegen.
Ein englischsprachiger Text von For the Love of Truth behauptet beispielsweise ausdrĂŒcklich, aus der Geburtsregistrierung werde eine registrierte âpersonâ bzw. âlegal fictionâ geschaffen. Er verbindet das sogar ausdrĂŒcklich mit Nabelschnur, Plazenta und Nachgeburtsmaterial. đ For The Love of Truth
Noch nĂ€her an unserem Diagramm liegt ein als âKurt's Conceptsâ verbreiteter Text. Dort wird die Geburtsurkunde ausdrĂŒcklich mit der Nachgeburt und der Vorstellung einer rechtlichen Konstruktion verbunden. đ Scribd
Daneben findet man die gleiche Ideenfamilie in sogenannten âSovereigntyâ-Texten: Geburtsurkunde als Vertrag, âlegal fiction/strawmanâ, Plazenta als angebliches Sicherungsvermögen usw. đ Heights Platform
Das zeigt zumindest: Werdings Gedankengang steht nicht isoliert da. Sehr Àhnliche Konstruktionen kursieren international.
Ăber dieses Thema (Geburt, Nachgeburt und kanonisches Recht), wo wir gerade ein Diagramm erstellt haben, gibt es dazu irgendwo andere schriftliche Informationen darĂŒber?
Ja. Ich finde tatsĂ€chlich andere schriftliche Quellen, und dabei ergibt sich etwas Interessantes: Einzelne Bausteine aus dem Interview haben reale historische bzw. kirchenrechtliche Grundlagen. Die gesamte Kette âNachgeburt â Taufe â rechtliche Person â Geburtsurkunde â Obligation/staatliches Systemâ finde ich dagegen vor allem in alternativen âSovereignty/Legal-fictionâ-Texten, nicht in den kirchenrechtlichen Quellen selbst.
1. Canon 96 ist real und bemerkenswert nah an einem Teil des Interviews
Der heutige Codex Iuris Canonici (CIC/1983) enthĂ€lt tatsĂ€chlich Canon 96. Dort heiĂt es sinngemĂ€Ă: Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und âin ihr zur Personâ mit den entsprechenden Rechten und Pflichten. Die UniversitĂ€t Bonn zitiert die Norm genau in diesem Zusammenhang. đ IntraText
Interessant ist auch die Vorgeschichte: Im CIC von 1917 stand eine sehr Ă€hnliche Regel bereits in Canon 87. Ein kirchenrechtlicher Fachtext dokumentiert sowohl die alte Formulierung als auch deren Weiterentwicklung zum heutigen Canon 96. đ Kerkrecht
Das ist also keine Erfindung des Interviews. Entscheidend ist allerdings das kleine Wort âin ihrâ: Gemeint ist die Stellung als Person innerhalb der Kirche bzw. der kanonischen Rechtsordnung. Eine aktuelle wissenschaftliche Darstellung erlĂ€utert dementsprechend, dass Getaufte Mitglieder der katholischen Kirche und damit TrĂ€ger derjenigen Rechte und Pflichten werden, die das Kirchenrecht fĂŒr Kirchenmitglieder vorsieht. đ Brill
2. Ăberraschend: Nachgeburt und Kirchenrecht wurden tatsĂ€chlich gemeinsam behandelt
Hier wird es fĂŒr deine Recherche besonders interessant.
Ich habe einen historischen Beleg gefunden, der Nachgeburt, Kind und Taufe ausdrĂŒcklich miteinander verbindet. Eine denkmalpflegerische Fachpublikation behandelt historische Vorstellungen zur Nachgeburt und verweist auf den katholischen Moraltheologen und Juristen Martinus Bonacina (1624).
Bonacina diskutierte bei der Nottaufe, ob die Nachgeburt zum Körper des Kindes gerechnet werden könne. Hintergrund war die Frage, ob ein Kind im Mutterleib bzw. in der Fruchtblase wirksam getauft worden war und anschlieĂend in geweihter Erde bestattet werden durfte. Er vertrat dabei die Auffassung, die Nachgeburt könne als Teil des kindlichen Körpers betrachtet werden. đ UniversitĂ€tsbibliothek Heidelberg
Das ist ein echter historischer AnknĂŒpfungspunkt zwischen den Themen:
Geburt â Nachgeburt â körperliche Zugehörigkeit zum Kind â Taufe â kirchenrechtliche Folgen.
Aber der Zweck war ein anderer als im Interview: Es ging um GĂŒltigkeit der Taufe und kirchliche Bestattung, nicht darum, aus der Plazenta eine staatliche Rechtsperson oder ein Wertpapier zu erzeugen.
3. Die âNachgeburt â Geburtsurkunde â Legal Personâ-These existiert ebenfalls schriftlich
Hier habe ich Texte gefunden, die wesentlich nÀher an Werdings Argumentation liegen.
Ein englischsprachiger Text von For the Love of Truth behauptet beispielsweise ausdrĂŒcklich, aus der Geburtsregistrierung werde eine registrierte âpersonâ bzw. âlegal fictionâ geschaffen. Er verbindet das sogar ausdrĂŒcklich mit Nabelschnur, Plazenta und Nachgeburtsmaterial. đ For The Love of Truth
Noch nĂ€her an unserem Diagramm liegt ein als âKurt's Conceptsâ verbreiteter Text. Dort wird die Geburtsurkunde ausdrĂŒcklich mit der Nachgeburt und der Vorstellung einer rechtlichen Konstruktion verbunden. đ Scribd
Daneben findet man die gleiche Ideenfamilie in sogenannten âSovereigntyâ-Texten: Geburtsurkunde als Vertrag, âlegal fiction/strawmanâ, Plazenta als angebliches Sicherungsvermögen usw. đ Heights Platform
Das zeigt zumindest: Werdings Gedankengang steht nicht isoliert da. Sehr Àhnliche Konstruktionen kursieren international.
â€6
4. Ein wichtiger Gegencheck: deutsches Zivilrecht
Nach deutschem Zivilrecht funktioniert die Entstehung der RechtsfĂ€higkeit anders. § 1 BGB knĂŒpft sie an die Vollendung der Geburt.
Ein juristischer Kommentar formuliert ausdrĂŒcklich, dass dafĂŒr weder die Durchtrennung der Nabelschnur noch der AusstoĂ der Nachgeburt erforderlich ist. đ Haufe.de News und Fachwissen
Damit haben wir eigentlich drei verschiedene Ebenen, die man bei weiterer Recherche sauber auseinanderhalten sollte:
Kirchenrecht:
Taufe â Person innerhalb der Kirche â kirchenrechtliche Rechte und Pflichten.
Deutsches Zivilrecht:
Vollendung der Geburt â RechtsfĂ€higkeit des Menschen.
Alternative Theorie aus dem Interview und verwandten Texten:
Geburt/Nachgeburt â Namensgebung/Taufe/Registrierung â âPersonâ â Obligation bzw. wirtschaftlich-rechtliches System.
Gerade der Fund von Bonacina 1624 ist dabei spannend, weil er zeigt, dass âNachgeburt + Taufe + rechtliche/religiöse Konsequenzenâ tatsĂ€chlich ein historisches Thema war â nur eben mit einem anderen Bedeutungszusammenhang als demjenigen, den das Interview daraus entwickelt. đ UniversitĂ€tsbibliothek Heidelberg
Ich wĂŒrde als nĂ€chsten Schritt gezielt in Ă€lteren kirchenrechtlichen Quellen vor 1900 nach secundina/secundinae (Nachgeburt), persona, baptismus, Geburt und Nottaufe suchen. Damit könnten wir herausfinden, wie weit sich diese Begriffskette historisch tatsĂ€chlich zurĂŒckverfolgen lĂ€sst und an welchem Punkt die moderne âObligation/Geburtsurkundeâ-Interpretation hinzukommt
Nach deutschem Zivilrecht funktioniert die Entstehung der RechtsfĂ€higkeit anders. § 1 BGB knĂŒpft sie an die Vollendung der Geburt.
Ein juristischer Kommentar formuliert ausdrĂŒcklich, dass dafĂŒr weder die Durchtrennung der Nabelschnur noch der AusstoĂ der Nachgeburt erforderlich ist. đ Haufe.de News und Fachwissen
Damit haben wir eigentlich drei verschiedene Ebenen, die man bei weiterer Recherche sauber auseinanderhalten sollte:
Kirchenrecht:
Taufe â Person innerhalb der Kirche â kirchenrechtliche Rechte und Pflichten.
Deutsches Zivilrecht:
Vollendung der Geburt â RechtsfĂ€higkeit des Menschen.
Alternative Theorie aus dem Interview und verwandten Texten:
Geburt/Nachgeburt â Namensgebung/Taufe/Registrierung â âPersonâ â Obligation bzw. wirtschaftlich-rechtliches System.
Gerade der Fund von Bonacina 1624 ist dabei spannend, weil er zeigt, dass âNachgeburt + Taufe + rechtliche/religiöse Konsequenzenâ tatsĂ€chlich ein historisches Thema war â nur eben mit einem anderen Bedeutungszusammenhang als demjenigen, den das Interview daraus entwickelt. đ UniversitĂ€tsbibliothek Heidelberg
Ich wĂŒrde als nĂ€chsten Schritt gezielt in Ă€lteren kirchenrechtlichen Quellen vor 1900 nach secundina/secundinae (Nachgeburt), persona, baptismus, Geburt und Nottaufe suchen. Damit könnten wir herausfinden, wie weit sich diese Begriffskette historisch tatsĂ€chlich zurĂŒckverfolgen lĂ€sst und an welchem Punkt die moderne âObligation/Geburtsurkundeâ-Interpretation hinzukommt
đ8â€3
đ
Komisch, bei Erbschaften gilt ab der Zeugung, bei SchwangerschaftsabbrĂŒchen nicht. Was wird bei den SchwangerschaftsabbrĂŒchen mit der Plazenta / Mutterkuchen gemacht - also was da so - juristisch kann man ja nicht sagen, aber welche (finanziellen) Prozesse könnten dabei ausgelöst werden ?
Komisch, bei Erbschaften gilt ab der Zeugung, bei SchwangerschaftsabbrĂŒchen nicht. Was wird bei den SchwangerschaftsabbrĂŒchen mit der Plazenta / Mutterkuchen gemacht - also was da so - juristisch kann man ja nicht sagen, aber welche (finanziellen) Prozesse könnten dabei ausgelöst werden ?
â€2đ1đŻ1
Codex des kanonischen Rechtes (1983), direkt beim Vatikan auf deutsch nachzulesen.
https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/cic_index_ge.html
https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/cic_index_ge.html
â€2
https://www.codex-iuris-canonici.de/cic83_dt_links.htm
Die 1917er Ausgabe gibt nur auf lateinisch, dort mĂŒsste man nach persona, baptismus, infans, natus, foetus, secundina bzw. secundinae suchen.
Die 1917er Ausgabe gibt nur auf lateinisch, dort mĂŒsste man nach persona, baptismus, infans, natus, foetus, secundina bzw. secundinae suchen.
MuĂ man sich reinziehen:
BUCH I - ALLGEMEINE NORMEN (Cann. 1 â 6)
TITEL VI - PHYSISCHE UND JURISTISCHE PERSONEN (Cann. 96 â 123)
§ 2. Ein MinderjÀhriger vor Vollendung des siebenten Lebensjahres wird Kind genannt und gilt als seiner nicht mÀchtig, nach Vollendung des siebenten Lebensjahres aber wird vermutet, daà er den Vernunftgebrauch erlangt hat.
đ
wird vermutet...
https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro1_cann96-112_ge.html
BUCH I - ALLGEMEINE NORMEN (Cann. 1 â 6)
TITEL VI - PHYSISCHE UND JURISTISCHE PERSONEN (Cann. 96 â 123)
§ 2. Ein MinderjÀhriger vor Vollendung des siebenten Lebensjahres wird Kind genannt und gilt als seiner nicht mÀchtig, nach Vollendung des siebenten Lebensjahres aber wird vermutet, daà er den Vernunftgebrauch erlangt hat.
đ
wird vermutet...
https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro1_cann96-112_ge.html
â€7đ6
đ
Ich bin gerade bei der Nottaufe angekommen. Das steht auch in dem Vatikanischen Kanonendings. Das kann tatsĂ€chlich jeder machen. Aber mir ging es wie das bei einem Schwangerschaftsabbruch ist. Da wird ja anscheinend der Fötus im Mutterleib zerstĂŒckelt, denn wĂŒrde er lebend herausgenommen werden mĂŒsste er getauft werden und eine Meldung an das zustĂ€ndige Pfarramt gemacht werden mit:
- Name des Getauften,
- Geburtsdatum,
- Ort und Datum der Taufe,
- Name der Person, die getauft hat,
- UmstÀnde der Nottaufe,
- gegebenenfalls Namen von Zeugen.
und mĂŒsste dann wenn er nicht ĂŒberlebt, was ja der Sinn bei einem Schwangerschaftsabbruch ist beerdigt werden.
Interessant fĂŒr Baden WĂŒrttemberg:
Die Einrichtung muss Fehlgeburten und aus SchwangerschaftsabbrĂŒchen stammende Ungeborene âunter wĂŒrdigen Bedingungenâ sammeln und bestatten; die Einrichtung trĂ€gt dafĂŒr die Kosten. đ https://gesetze.co/BW/BestattG_BW/30
Wie kommen dann die Bestandteile von Föten in Spritzen ?
Ich bin gerade bei der Nottaufe angekommen. Das steht auch in dem Vatikanischen Kanonendings. Das kann tatsĂ€chlich jeder machen. Aber mir ging es wie das bei einem Schwangerschaftsabbruch ist. Da wird ja anscheinend der Fötus im Mutterleib zerstĂŒckelt, denn wĂŒrde er lebend herausgenommen werden mĂŒsste er getauft werden und eine Meldung an das zustĂ€ndige Pfarramt gemacht werden mit:
- Name des Getauften,
- Geburtsdatum,
- Ort und Datum der Taufe,
- Name der Person, die getauft hat,
- UmstÀnde der Nottaufe,
- gegebenenfalls Namen von Zeugen.
und mĂŒsste dann wenn er nicht ĂŒberlebt, was ja der Sinn bei einem Schwangerschaftsabbruch ist beerdigt werden.
Interessant fĂŒr Baden WĂŒrttemberg:
Die Einrichtung muss Fehlgeburten und aus SchwangerschaftsabbrĂŒchen stammende Ungeborene âunter wĂŒrdigen Bedingungenâ sammeln und bestatten; die Einrichtung trĂ€gt dafĂŒr die Kosten. đ https://gesetze.co/BW/BestattG_BW/30
Wie kommen dann die Bestandteile von Föten in Spritzen ?
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