Thorsten Peters
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Meine Tätigkeit als Stadtrat in Überlingen: kommentierte Sachverhalte, die im Gemeinderat verhandelt werden; nützliche Informationen aus Antworten auf Anfragen an den Bürgermeister; Presseanfragen
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Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr #ABTV 14.10.2024

Nachher ist wieder Ausschusssitzung. In einem Besprechungspunkt wird es um den östlichen #Hildegardring gehen, der schon heute mit seinen viergeschossigen Platten und den Garagen entlang der Straße kein Schmuckstück ist. Wenn aber schon heute etwas nicht besonders hübsch ist, heißt das nicht, dass die Stadt es nicht noch hässlicher machen kann. Deshalb soll heute die #Nachverdichtung beschlossen werden.

Wenig überraschend lehne ich das ab. Im städtebaulichen Vertrag heißt es: Primäres Ziel ist die Möglichkeit durch Nachverdichtung, also durch Aufstockung und Neubauten, weiteren bezahlbaren und attraktiven Mietwohnraum in Überlingen anbieten zu können. Das ist das falsche Ziel.

Es ist gerade die lockere Bebauung, die Überlingen das idyllische Flair verleiht. Durch die beabsichtigten Plattenbauten nimmt die Lebensqualität ab. Aus dem Hildegardring ein Klein-Marzahn zu machen, ist nicht im Interesse der Einwohner, die wir als Gemeinderat vertreten.

Es gibt auch keine Notwendigkeit, weiteren Wohnraum anzubieten, denn das deutsche Volk schrumpft. Die derzeitige Wohnungsnot lässt sich im Übrigen auch nicht durch eine Erhöhung des Wohnungsangebots beheben, weil das angesichts der offenen Grenzen nur dazu führt, dass noch mehr Menschen aus fremden Völkern und Kulturen hier angesiedelt werden.

Es leben heute viele Asylanten und ukrainische Kriegsflüchtlinge hier, die nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht haben und deshalb in absehbarer Zeit wieder Deutschland verlassen werden. Zurück bleibt dann eine hässliche, zugebaute Stadt mit hohem Leerstand. Statt einer dauerhaften Nachverdichtung sollten also besser temporäre Unterkünfte am Stadtrand aufgestellt werden.

Heute ist Bewerbungsschluss für das Amt des Oberbürgermeisters in Überlingen. Wer den bestehenden Amtsinhaber, Jan Zeitler, in seinem Bauwahn stoppen will, sollte sich die anderen Kandidaten anschauen. Soviel sei verraten: Es gibt (endlich) eine Alternative!

Teilen der Umbaumaßnahme stimme ich aber gerne zu. Das sind die Herstellung der Barrierefreiheit, die Dachbegrünung und die Anlage von Dachgarten, Gemeinschaftsgarten sowie Spiel- und Aufenthaltsflächen, außerdem die Errichtung von Fahrradstellplätzen sowie weiterer Tiefgaragen, damit die hässlichen Garagen entlang der Straße abgerissen werden können. Das und nur das ist im Sinne der Einwohner von Überlingen, denen ich mich als Stadtrat verpflichtet fühle.

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Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr #ABTV 14.10.2024 #BuchingerWilhelmi

Grasende Kühe sollten auf mein Dach zu Hause gestellt werden, meinte Gemeinderatskollege Ingo Wörner (FDP) in seiner Erwiderung auf meinen Redebeitrag. Der Tiefbauunternehmer ist schlecht auf mich zu sprechen, nachdem ich einen Antrag zerpflückt habe, der auf den Sohn seines Fraktionskollegen zurückgeht: Leonard Wilhelmi, Geschäftsführer der Klinik Buchinger Wilhelmi.

Mit dem Antrag soll die Klinik massiv erweitert werden. Damit das nicht so auffällt, wurde die Visualisierung des Bauprojekts geschönt ‒ unter anderem mit satten grünen Matten auf den „begrünten“ Dächern. Sie sehen aus wie die Wiesen im Umland, wodurch die massive Bauweise verschleiert wird. Ich scherzte: Mich wundert, dass der Architekt nicht auch noch ein paar grasende Kühe dazu gemalt hat.

Dabei ist diese Manipulation noch vergleichsweise harmlos. Viel schwerer wiegt die Tatsache, dass nur zwei der geplanten drei Terrassenetagen eingezeichnet wurden.

Die Visualisierung ist hier zu sehen. Unterhalb des breiten Gebäudes sind zwei Reihen dunkler Fenster eingezeichnet, doch es müssten drei sein. Ob so ein Fehler versehentlich passiert, mag sich jeder selbst überlegen.

Doch schon diese aufgehübschte Visualisierung erregte den Unmut der Anwohner. Auf den ersten Blick fällt auf, wie stark sich die Gebäude aus dem locker bebauten Umfeld mit Einzelhäusern herausnehmen. Vor allem der massive Block des Haupthauses, der oben über dem Grundstück thront, und die „Villa Larix“, also der große Quader links unterhalb des Haupthauses, führten zu ablehnenden Stellungnahmen.

Ein Anwohner schrieb zurecht, dass „die geplanten Gebäudekörper aufgrund ihrer Kubatur, ihrer Baumasse und ihrer herausstechenden Höhe und Breite eine das Orts- und Landschaftsbild erheblich und nicht nur unwesentlich beeinträchtigende Baumaßnahme“ darstelle.

Der Bauausschuss hat diese Stellungnahme zu berücksichtigen und abzuwägen. Die Stadtverwaltung empfiehlt in ihrer Vorlage folgende Antwort darauf:

Anhand der Visualisierung sei „zu erkennen, dass der südliche terrassierte Anbau durch den Baumbestand so gut wie nicht in Erscheinung tritt. Das Haupthaus und der Neubau der Villa Larix verändern die Ansicht vom See aus, fügen sich aber dennoch in das Gesamtbild ein.“

Das ist eine Verhöhnung des Anwohners. Das sagte ich auch im Ausschuss. Diese Antwort kann sich der Bauausschuss unmöglich zu eigen machen. Anstatt den Einwand des Anwohners zu berücksichtigen und mit den jeweiligen Gründen für das Bauprojekt abzuwägen, wird die massive Beeinträchtigung des Ortsbildes einfach geleugnet!

Auf meine Beanstandung, dass es doch keine subjektive Frage sei, ob das Ortsbild beeinträchtigt wird, antwortete Baubürgermeister Kölschbach später entrüstet: Seine Behörde arbeite immer rein objektiv. Diesen Ball nahm ich gerne auf und stellte den Antrag, die oben zitierte Antwort solle anhand objektiver Kriterien belegt werden. Da die Behörde objektiv arbeite, dürfte das ja kein Problem sein.

Ganz egal, ob man die Kubatur, Höhe oder Breite als Krierium heranzieht: In keinem Fall würde sich belegen lassen, dass das Gebäude sich in das Gesamtbild einfügt. Mir war es wichtig festzuhalten, ob nur die Behörde gegenüber den Einwohnern so arrogant auftritt, oder auch die Stadträte. Deshalb habe ich den Antrag gestellt.

Der Antrag wurde von allen anderen abgelehnt.

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2024_10_14_Stadtrat_Thorsten_Peters_Kliniken_Buchinger_Wilhelmi.pdf
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#ABTV #BuchingerWilhelmi

Meine ausführliche Stellungnahme zum Bebauungsplan im Bereich der Kliniken Buchinger-Wilhelmi für die Sitzung des Ausschusses für Bau, Technik und Verkehr am 14.10.2024
#Gemeinderat 23.10.2024 #Grundsteuerreform

Als vor genau einem Monat im Finanzausschuss die erste Information der Kämmerei über die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf Überlingen erfolgte, hatte ich drei Fragen gestellt:

1. Werden einkommensschwache Grundstücksbesitzer, die seit Jahrzehnten in einem kleinen Haus mit großem Garten drum herum wohnen, durch eine starke Steuererhöhung faktisch enteignet werden?

Die Antwort erfolgte anhand einer fiktiven Beispielimmobilie, deren Steuererhöhung rechnerisch etwa 400 Euro betrug. Nein, von Enteignung könne man da nicht sprechen.

2. Ist zu erwarten, dass zahlreiche Immobilien in dünn besiedelten Gebieten mit hohen Bodenrichtwerten verkauft werden, mit der Folge, dass dort der Wohnraum verdichtet wird?

Auch das wurde verneint, denn ländliche Gebiete würden eher entlastet werden. (Die haben aber auch keine hohen Bodenrichtwerte…)

3. Wie kann die Stadt im Einzelfall einen Steuerpflichtigen mit sehr starker Steuererhöhung entlasten?

Da sah die Stadtverwaltung keine Möglichkeiten und es sei auch nicht erwünscht. Allenfalls sei eine vorübergehende Stundung der Steuerschuld möglich.

Heute Abend ist wieder Gemeinderatssitzung und die Kämmerei wartet mit neuen Zahlen auf, die auch schon im Vorfeld veröffentlicht wurden. Und die sehen gar nicht gut aus.

Der aufkommensneutrale Hebesatz der Grundsteuer B wird voraussichtlich bei 144 liegen. Das bedeutet für viele hunderte Grundstücke eine fünf- oder zehnfach höherer Belastung. Weit über Tausend Grundstücksbesitzer werden künftig zwischen 500 und 2.000 Euro mehr berappen müssen als bisher. Weit über 200 Grundstücksbesitzer werden mehr als 2.000 Euro mehr zahlen, einzelne sogar über 10.000 Euro mehr. Für viele wird das eine faktische Enteignung darstellen.

Das bedeutet, dass es in dünn besiedelten, aber heute hoch bewerteten Gebieten zu einer Nachverdichtung kommen wird. Gartenbesitzer werden Teile ihres Grundstücks abstoßen müssen, um nicht finanziell erdrosselt zu werden. Andere werden komplett vertrieben, ihre Einfamilienhäuser abgerissen und durch Wohnsilos ersetzt werden, wo die nächsten Fremden aus der ganzen Welt angesiedelt werden können.

Die Grundsteuerreform wolle gerade eine hohe Steuerbelastung bei großen (Einfamilienhaus-)Grundstücken in den Bereichen mit hohen Bodenrichtwerten, sagt die Kämmerei ausdrücklich. Sie meint die heutige Bundes- und Landespolitik.

Die AfD wird die Grundsteuer komplett abschaffen.

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#Gemeinderat 23.10.2024 #Grundsteuerreform

In der Einwohnerfragestunde meldete sich zuerst der Betreiber des lokalen Windsurfclubs zu Wort. Kaum verwunderlich besitzt seine Surfschule ein Grundstück am See. Zukünftig müsse er das 20fache der bisherigen Grundsteuer zahlen. Dafür würde mehr als die Hälfte der Mitgliedsbeiträge drauf gehen. Nach ihm trat ein Rentner ans Mikrofon: Er müsse bald das 10 bis 15fache an Grundsteuer für sein Haus am See aufbringen. Mein letzter Beitrag wurde damit gleich zu Beginn der Gemeinderatssitzung bestätigt.

Alteingesessene Renter werden aus ihrem Heim vertrieben. Übernommen wird es von auswärtigen Reichen oder einem Baulöwen, der verdichtet, um die Steuerlast auf mehrere Schultern zu verteilen.

Überlingen könnte sich dagegen wehren und der falschen Politik von Bund und Land die Stirn bieten. Wie Vertreibung und Verdichtung verhindert werden kann, hatte ich gestern im Gemeinderat ausgeführt: Ab einer festzulegenden Belastungsschwelle (z. B. mehr als das doppelte der bisherigen Grundsteuer und mindestens 2.000 Euro mehr) könnte die Stadt dem Betroffenen ein Angebot machen: Sie pachtet einen Teil des Grundstücks und beauftragt den Grundstückseigentümer damit, die bestehende Grünfläche zu erhalten. Die Pachtzahlung der Stadt kompensiert die übermäßige Grundsteuererhöhung. Die Refinanzierung erfolgt durch einen geringfügig höheren Hebesatz. Auf diese Weise werden Härtefälle vermieden, wobei die Aufkommensneutralität insgesamt erhalten bleibt.

Wie zu erwarten, war die Stadtverwaltung dafür nicht zu begeistern. Abgesehen davon, dass ein sozialer Einsatz natürlich immer Umstände macht, zielt die derzeitige Stadtpolitik ja selbst auf eine Nachverdichtung ab (denken wir nur an den Hildegardring).

Jetzt kann die Stadt die Verantwortung für Härtefälle jedenfalls nicht mehr so einfach auf Bund und Land abschieben.

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Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales #ABKS 04.11.2024 #Schulsozialarbeit

Den Gemeinderat erreichen Hilferufe aus den Überlinger Grundschulen. Die Krisen und Konflikte nehmen zu. Die Feuerwehr für diese Probleme nennt sich Schulsozialarbeit. Sie rennt quasi von einem Brand zum anderen und kommt doch nicht hinterher.

Um Konflikte und Krisenintervention erfolgreich anbieten und durchführen zu können, bedarf es mittlerweile an der Burgbergschule einer täglichen Präsenz der Schulsozialarbeit.
(Quelle: Sitzungsvorlage)

In den Brandbriefen der Grundschulen (➔ 1, ➔ 2) ist von aggressiverem Spielverhalten der Kinder die Rede und zwar sowohl was Vokabular als auch Tätlichkeiten betrifft. Die Schulsozialarbeit mache Projekte zur Gewaltprävention und bilde Streitschlichter aus. Die Eltern suchen vermehrt den Kontakt zur Schulsozialarbeit unter anderem im Zusammenhang mit Schulwechsel. Mit anderen Worten: Die Hütte brennt.

Und die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene Lösung?

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Die lautet: Noch mehr Geld in die Sozialarbeit stecken!

Natürlich lässt sich auf die Schnelle gar nichts anderes machen, damit die Situation nicht eskaliert. Deswegen stimme ich dem Antrag auch zu. Aber natürlich ist das keine dauerhafte Lösung. Ganz offensichtlich befinden wir uns auf dem falschen Weg.

Ich kenne das aus meiner Grundschulzeit nicht und wüsste nicht, dass es bei uns überhaupt einen Sozialarbeiter gab. Wir kamen untereinander und mit den Lehrern ganz gut klar. Ich bin gerne in die Schule gegangen. Was hat sich bloß seitdem zum Schlimmeren verändert?

Das wurde in der gestrigen Ausschussitzung diskutiert. Ich habe erst mal die Kollegen reden lassen. Zu hören war: Spielsucht, Magersucht, Corona-Nachwirkungen, überlastete Eltern. Niemand sprach den im Raum stehenden Elefanten an. Dann meldete ich mich zu Wort, denn dafür bin ich über die AfD-Liste gewählt worden.

Im Brief der Grundschulen Hödingen, Nußdorf und Lippertsreute-Deisendorf ist die Rede von der „zunehmenden Heterogenität in den Schulklassen“. Was damit gemeint ist, zeigt die Sitzungsvorlage anhand der Burgbergschule Überlingen: Von 250 Schülern sind über 100 Migranten, also mehr als 40%. Die „besonderen Herausforderungen“ ergäben sich demnach unter anderem aus fremden Kulturen und fremden Muttersprachen (neudeutsch: „kulturelle Kontexte“ und „sprachliche Hintergründe“).

Viel weiter komme ich mit meinem Redebeitrag nicht. Oberbürgermeister Jan Zeitler unterbricht mich mit seinem Kommentar: Aber Herr Peters, … und es folgt ein Loblied auf die gute Schulsozialarbeit. Ich ringe mir das Wort zurück: Wir müssen die Ursachen anschauen, warum überhaupt immer mehr Schulsozialarbeit zur Konfliktbewältigung gebraucht wird. Denn diese setzt an den Symptomen an und nicht an den Ursachen. Daraufhin heißt es von den Schulvertretern: Doch, doch, die Schulsozialarbeit setze durchaus an den Ursachen an, schließlich betreibe sie zu einem großen Teil auch Projekte zur Prävention. Nein, antworte ich, die Frage nach der Ursache lautet: Warum braucht es immer mehr Präventionsarbeit?

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Inzwischen ist die Lautstärke in der Sitzung merklich angestiegen. Die Kollegen Stadträte lassen sich ihre Empörung anmerken. Nicht nur wollen sie selbst nichts davon hören ‒ sie wollen, dass überhaupt nicht darüber gesprochen wird. Mein Redebeitrag artet in ein Hin und Her mit der Stadtverwaltung aus. Zweimal streikt mein Mikrofon aus unerfindlichen Gründen. Ich möge das Thema doch bitte nicht ideologisieren, meint der Oberbürgermeister und spielt einen Trick gegen mich, den ich schon einmal erleben musste: Er unterbricht mich mit einer eigenen Anmerkung und weist danach das Wort einem anderen Stadtrat zu. Diesmal wehre ich mich aber und er meint unschuldig „Ach so, ich dachte, Sie wären fertig gewesen.“

Ich führe aus, dass es natürlich auch starke Unterschiede bei Fähigkeit und Leistung in Klassen mit rein deutschen Schülern gäbe. Ein anderer Stadtrat grätscht energisch dazwischen, was ich mit „rein deutsch“ meine. Wieder Empörungswallungen. Klassen ohne Schüler mit Migrationshintergrund, erwidere ich und führe fort: Aber aus dieser Heterogenität entstehen ja noch keine Konflikte. Nach meiner Frage an die Stadtverwaltung, ob es denn auch einen Anstieg an körperlichen Auseinandersetzungen gebe, ist kein Halt mehr. Ich höre durch den tobenden Raum gerade noch die Antwort, dass es natürlich auch körperliche Auseinandersetzungen gebe, aber jetzt redet alles nur noch durcheinander. Oberbürgermeister Zeitler macht Anstalten, das Thema zu beenden, und ich setze mit lauter Stimme noch eine Frage nach: Wir sehen einen starken Anstieg an Migration und wir sehen einen starken Anstieg an Konflikten in den Schulen. Gibt es dazwischen einen Zusammenhang? Zeitler, an den die Frage überhaupt nicht gerichtet war, erwidert energisch: Die Frage wurde bereits beantwortet. Inmitten des Tumults meint ein anderer Stadtrat noch, das Ende der Debatte beantragen zu müssen. Doch Zeitler hat schon erkannt, dass ich an dieser Stelle tatsächlich entnervt aufgegeben habe, weshalb er gleich zur Abstimmung übergeht, die den Tagesordnungspunkt beendet.

Für einen Neuling im Gemeinderat wie mich war das eine kleine Lehrstunde. Es ist ein Fehler, unter solchen Bedingungen weiterzureden. Sich mit höherer Lautstärke durchzusetzen, führt zu nichts. Wenn der Bürgermeister als Sitzungsleiter wieder einmal seine Aufgabe vernachlässigt und Unruhe gewähren lässt, werde ich zur Not selbst zu einer dem Gemeinderat angemessenen Diskussionskultur ermahnen und Ruhe einfordern. Gelegenheiten dafür werde ich bestimmt noch oft bekommen, denn die Folgen des Tabus Ersetzungsmigration werden wir noch häufig zu spüren und zu diskutieren haben. Da bleibe ich ganz bestimmt nicht still.

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Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr #ABTV 11.11.2024 #BergleBambergen

Ehrlichkeit I

Bebauungsplanentwürfe werden öffentlich ausgelegt, damit andere Behörden und betroffene Bürger die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen. Nach dem Ende des Veröffentlichungszeitraums listet die Stadtverwaltung die eingegangenen Stellungnahmen in einer langen Tabelle auf und schreibt jeweils ihre eigene Stellungnahme bzw. Abwägung in einer eigenen Spalte rechts daneben. Solche Abwägungstabellen ziehen sich oft über zig Seiten hin. Da sich die betroffenen Bürger bei ihren Stellungnahmen nicht absprechen, wird dasselbe Problem meist mehrfach beklagt. Entsprechend findet man in der rechten Spalte dieselbe Antwort der Stadtverwaltung zahlreich kopiert. Wer sich mal einen Eindruck von so einer Tapete verschaffen will, der findet hier eine vergleichsweise harmlose Abwägungstabelle zum Bebauungsplan „Bergle-Erweiterung“, um die es hier geht.

Der Bauausschuss bzw. der Gemeinderat bekommt später die Abwägungstabelle von der Stadtverwaltung als Empfehlung vorgelegt und macht sich diese durch Beschluss zu eigen. Ich habe es bislang noch nicht erlebt, dass außer mir ein anderer Stadtrat auf die Abwägungstabelle zu sprechen kam. Es braucht einige Zeit und Mühe, sich durch die umfangreiche Liste zu kämpfen. Ich finde sie aber sehr wertvoll, weil ich durch die eingegangenen Stellungnahmen auf Sachverhalte aufmerksam werde, die sonst eben nur Ortskundige kennen.

So beschwerten sich die Anwohner bei der geplanten Bebauung entlang der Hohrainstraße in Bambergen, die Zufahrtstraße zum geplanten Wohngebiet sei auf ungefähr 100 Metern so schmal, dass sie nicht zweispurig befahrbar und ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Es fehle auch ein Fußgängerweg, weshalb u. a. Kinder auf ihrem Schulweg durch zusätzlichen Verkehr gefährdet werden würden. (Seite 18 der Abwägungstabelle 2024)

Die Stadtverwaltung empfiehlt uns Stadträten darauf in der rechten Spalte als Stellungnahme den Hinweis, dass die Straßenplanung durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erfolgt und nach den geltenden Regelwerken und Richtlinien erarbeitet worden sei. Und weiter: „Das zu erwartende zusätzliche Verkehrsaufkommen kann ebenfalls über die Straße abgewickelt werden.“

Prima, denke ich mir, die Anwohner scheinen die Enge der Straße wohl etwas überbewertet zu haben. Kurz darauf finde ich in der letzten Anlage noch das Gutachten des Ingenieurbüros und traue kaum meinen Augen. Da steht: „Bedingt durch die Sichtbehinderungen im Engstellenbereich kann es hier zu Konfliktsituationen kommen. Rückwärtsfahrten bis zur für den Begegnungsfall erforderlichen Mindestfahrbahnbreite bzw. ein Ausweichen auf private Hofflächen kann nicht ausgeschlossen werden.“ Das Gutachten entkräftet die Problematik also in keiner Weise und schreibt so ziemlich das Gegenteil von dem, was die Stadt in der Abwägungstabelle behauptet.

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Im Bauausschuss konfrontiere ich Baubürgermeister Kölschbach damit und sage:

Eine ehrliche Abwägung müsste wohl eher so lauten: Ja, lieber Anwohner, es gibt tatsächlich eine Engstelle, die durch zusätzlichen Verkehr zu Konfliktsituationen führt. Und Sie haben in der Tat ein berechtigtes Interesse daran, dass es keine Gefährdung Ihrer Kinder auf dem Schulweg gibt. Auf der anderen Seite haben wir als Stadt ein Interesse daran, Wohnraum zu schaffen. Bei der Abwägung der beiden Interessen haben wir uns für den Wohnraum und gegen die Sicherheit Ihrer Schulkinder entschieden.

Herr Kölschbach fragt empört zurück, ob ich etwa behaupten will, die Stadtverwaltung sei unehrlich. Ich habe kein Problem, diese eigentlich rhetorisch gemeinte Frage mit einem klaren Ja zu beantworten, schließlich habe ich es schon beim Bebauungsplan im Bereich der Kliniken Buchinger-Wilhelmi erlebt, wie in der Abwägungstabelle ein Problem einfach geleugnet wurde, anstatt darauf einzugehen.

Da echauffiert er sich mächtig, weist es zurück und droht mir Konsequenzen an, wenn ich ihm nochmal so etwas unterstelle. Tatsächlich habe die Verwaltung nochmal telefonisch Rücksprache mit dem Ingenieurbüro gehalten und sich bestätigen lassen, dass die Engstelle für das erwartete Verkehrsaufkommen straßenverkehrsrechtlich zulässig sei. Und sollte es wider Erwarten doch zu gefährlichen Konfliktsituationen kommen, dann könne die Straße auch noch verbreitert werden, denn das sehe der gültige Bebauungsplan bereits so vor.

Die Dame aus der Bauverwaltung, die den Sachvortrag zu diesem Tagesordnungspunkt gehalten hatte, macht mir einen etwas zerknirschten Eindruck. Sie wird wohl an der Erstellung der Abwägungstabelle beteiligt gewesen sein. Sie bestätigt, was Herr Kölschbach sagt, und ergänzt, dass die Verwaltung für die Verbreiterung der Straße natürlich erst mal an die Grundstücke gelangen müsse.

Gut, mit den neuen Informationen könnte eine ehrliche Abwägung also so aussehen:

Ja, lieber Anwohner, es gibt tatsächlich eine Engstelle, die durch zusätzlichen Verkehr zu Konfliktsituationen führt. Und Sie haben in der Tat ein berechtigtes Interesse daran, dass es keine Gefährdung Ihrer Kinder auf dem Schulweg gibt. Zur Not werden wir deshalb die Straße verbreitern und dafür einen Teil Ihres Grundstücks enteignen.

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#Gemeinderat 13.11.2024 #BergleBambergen #LandschaftsparkSanktLeonhard

Ehrlichkeit II

Deutschland ist ein dicht besiedeltes Land. Im Durchschnitt werden nur etwa 81 Prozent der benötigten Nahrungsmittel in Deutschland selbst hergestellt, der Rest muss importiert werden. Keine guten Aussichten für Krisenzeiten. Umso schlimmer, wenn jetzt der Landwirtschaft weitere fruchtbare Ackerflächen entzogen werden, um entlang der Hohrainstraße in Bambergen Wohnhäuser zu bauen. Die Erde, die uns ernährt, wird geopfert, um dort Menschen anzusiedeln, die ernährt werden müssen. Da dieses Vorhaben unsere Versorgungssicherheit verschlechtert, sollte es sehr gut begründet sein. Wenig überraschend wird dafür die „Wohnungsnot“ ins Feld geführt.

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Das liest man beispielsweise in der Abwägungstabelle 2022 auf Seite 11 oder in der amtlichen Bekanntmachung im Hallo Ü auf Seite 14:

»Zur Ermittlung des konkreten Überlinger Wohnungsbedarfs hat das Institut empirica 2019 die „Wohnungsbedarfsanalyse und das Handlungskonzept Wohnen“ erstellt. Demnach ist zur Deckung des Wohnungsbedarfs (in der Hauptvariante) die Fertigstellung von 917 Wohneinheiten für den Zeitraum 2018 bis 2030 erforderlich. […] Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Ausweisung von Wohnbauflächen zur Deckung des Wohnbedarfs. Ohne die Aufstellung des Bebauungsplans „Bergle-Erweiterung“ in Bambergen ist es der Stadt Überlingen nicht möglich der oben beschriebenen Nachfrage an Wohnraum gerecht zu werden.«

Der vom Institut empirica ermittelte Wohnungsbedarf bis 2030 ist in der Grafik oben als blaue Linie dargestellt.

Die über fünf Jahre alte Wohnungsbedarfsanalyse geistert bis heute wie eine Untote durch den Fachbereich Stadtentwicklung. Beispielsweise wird sie auch zur Begründung der beabsichtigten Bebauung des Landschaftsparks St. Leonhard herangezogen. Im Sommer diente sie gar als Grundlage dafür, im Hallo Ü für hemmungslosen Wohnbau zu plädieren. Der Artikel im Amtsblatt strotzt vor Schlampigkeit: So wird die Neubau-Nachfrage der Studie mit dem stattgefundenen Netto-Zubau verglichen oder Zahlen ab 2019 kumuliert statt ab 2018 (mit den Rechenfehlern will ich gar nicht erst anfangen).

Da die Bedarfsanalyse aus dem Jahr 2019 von der Stadt wie ein sozialistischer Wirtschaftsplan ausgelegt wird (obwohl nicht einmal in der DDR so ein Plan länger als fünf Jahre Geltung hatte), habe ich mir mal die „Planerfüllung“ angeschaut. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg listet für Überlingen die jährliche Anzahl der genehmigten und der gebauten Wohnungen auf. Sie sind in der Grafik als gelbe beziehungsweise rote Linie dargestellt. Die gestrichelte Linie zeigt, dass mit Stand 2023 bereits 756 neue Wohnungen in Überlingen gebaut wurden und somit bereits im letzten Jahr der Stand erreicht war, der laut Plan erst 2027 zu erreichen gewesen wäre. Es fehlen gerade mal noch 160 neue Wohnungen bis 2030. Das wird locker erreicht werden: Allein schon auf dem #Kramerareal werden hunderte Wohnungen entstehen. Da muss man gar nicht erst anfangen, den vielen Kleinkram zusammenzuzählen, sei es die #Nachverdichtung im #Hildegardring, das Telekom-Areal oder Kibler-Rauenstein.

Baubürgermeister Kölschbach kannte diese Zahlen übrigens überhaupt nicht. Im Gemeinderat zweifelte er sie an und vermutete, dass ich vielleicht genehmigte und gebaute Wohnungen miteinander verwechselt haben könnte. Der Gemeinderat spottete schon drauf los, verzichtete dann aber doch lieber darauf, von mir die Zahlen belegt zu bekommen.

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Damit entfällt genau genommen die Grundlage für den Bebauungsplan in Bambergen. Bedauerlicherweise ‒ aber nicht ganz unerwartet ‒ hat das nicht dazu geführt, dass das Vorhaben im vorangegangenen Bauausschuss verworfen wurde. Es gibt eben noch einen anderen Grund für den Wohnbau und die uralte Wohnungsbedarfsanalyse wurde offenbar nur zur Verschleierung des tatsächlichen Grundes herangezogen.

Der tatsächliche Grund ist, dass wir heute ‒ trotz Übererfüllung des erwarteten Bedarfs ‒ überraschenderweise eine Wohnungsnot haben in dem Sinne, dass die Mietkosten stark angestiegen sind und einkommensschwache Haushalte in Überlingen keine bezahlbare Wohnung mehr finden. Ursächlich dafür ist, dass die Stadt weit über Tausend Menschen kurzfristig auf dem regulären Wohnungsmarkt untergebracht hat. Damit wurde das Angebot stark reduziert und der Preis entsprechend nach oben getrieben. Bei diesen Menschen handelt es sich um ukrainische Kriegsflüchtlinge und Migranten aus aller Welt, die nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht haben.

Soweit kam ich mit meiner Rede im Gemeinderat. An dieser Stelle griff Oberbürgermeister Jan Zeitler ein: „Ich beende jetzt Ihren Wortbeitrag.“

Es ist offenbar im Gemeinderat noch nicht angekommen, dass sich die Zeiten geändert haben. Seit Herbst sitzt die AfD mit im Rat. Die Wahrheit hat jetzt eine Stimme und kann nicht länger unter den Tisch fallen gelassen werden. Der Eingriff des Oberbürgermeisters ist eine letzte Zuckung alter Manier. Ich bin mir sicher, dass sich auch der Überlinger Gemeinderat in den nächsten Monaten und Jahren daran gewöhnen wird, sich mit den Tatsachen zu befassen und sie nicht länger zu ignorieren. Meinen stetigen Beitrag dazu werde ich leisten.

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#LandschaftsparkSanktLeonhard #LöwenDeisendorf

Löwengeisel

Die ukrainischen Kriegsflüchtlinge und Migranten aus aller Welt wurden und werden in Überlingen auf dem regulären Wohnungsmarkt untergebracht. Die Stadt mietet für sie Wohnungen an, was zu einer fortwährenden Wohnungsnot in Überlingen führt. Für Haushalte ohne hohes Einkommen sind die Überlinger Mieten heute nicht mehr bezahlbar. Das ist ein echtes Standortproblem für die Stadt, deren Wirtschaft natürlich auf Arbeitskräfte angewiesen ist, die auch in einer Wohnung unterkommen müssen.

Statt eine Wohnungsnot zu erzeugen, hätten auch temporär errichtete Unterkünfte wie beispielsweise Wohncontainer am Rande der Stadt für die Migranten bereitgestellt werden können. Sie haben sowieso nur ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht und müssen nach dessen Ablauf in ihre Heimat remigrieren. Die Container kann man rückstandslos wieder abbauen, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

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Die Stadt entschied sich aber für die Wohnungsnot und verfiel daraufhin in eine regelrechte Bauwut mit der Folge von #Nachverdichtung (#Hildegardring, #KiblerRauenstein) und Ausweisung neuen Baulands (Nesselwangen, #BergleBambergen). Die dauerhafte Bebauung wird allerdings absehbar zu einem enormen Leerstand führen, sobald die Flüchtlinge und Migranten wieder heimgekehrt sind. Zurück bleiben dann eine ungemütlich dicht bebaute Stadt und versiegelte Flächen, die einstmals fruchtbares Ackerland waren.

Dieser Tragödie soll jetzt auch der Landschaftspark St. Leonhard zum Opfer fallen. Doch dafür wollen die Überlinger ihre grüne Schneise nicht hergeben. Widerstand hat sich formiert. Den Oberbürgermeister Jan Zeitler scheint das kalt zu lassen. Auf der letzten Podiumsdiskussion am 23. November meinte er dazu: „Wir haben die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen, und hier gibt es eine Möglichkeit.“ Und weiter: „Wenn der [Bürgerentscheid] kommt, dem stellen wir uns. Ja, warum denn nicht?“ Er scheint sich seiner Sache sicher zu sein.

Das Grundstück im Landschaftspark St. Leonhard

Am 14.02.2022 ist in der regionalen Zeitung zu lesen: „Die Stadt Überlingen bietet der Schweizer Investorengruppe BG Business [Group AG] ein Grundstück in edler Lage an, um dafür das Löwen-Areal in Deisendorf zu bekommen.“ Die Grundstücksfläche wird mit 3.300 Quadratmetern beziffert. Bei der edlen Lage, die „stadtnah und doch im Grünen, in den oberen Geschossen wohl mit Seeblick“ sei, handele es sich um den Landschaftspark St. Leonhard. Am 24.05.2023 schreibt die Zeitung: „Wer hier wohnt, genießt (zumindest in der oberen Etage) See- und Alpensicht.“ Sie berichtet, „dass die Stadt im August 2021 der BG Group folgendes Angebot unterbreitete: Sie verkauft das Grundstück an der Rauensteinstraße für 1.050 Euro pro Quadratmeter und erwirbt im Gegenzug das Löwen-Areal für 237 Euro pro Quadratmeter.“ Die Zeitung beruft sich auf einen ihr zugespielten Beschluss des Gemeinderats in nichtöffentlicher Sitzung. Den wollte sie sich von der Pressestelle des Rathauses bestätigen lassen, doch diese lehnte eine Stellungnahme ab. Auch mir als Stadtrat ist es gesetzlich verwehrt, darüber Auskunft zu geben. Wenn ich mich im Folgenden auf diese Berichterstattung beziehe, dann heißt das nicht, dass ich die Informationen bestätige.

Auf BORIS-BW lassen sich die Bodenrichtwerte einsehen. Da es sich bei dem Park noch um kein Bauland handelt, hilft der dort verzeichnete Wert für Grünland von 2 Euro je Quadratmeter nicht weiter. Bessere Auskunft gibt das südlich anliegende Baugebiet, bei dem gleich zwei Preise angegeben sind: 1.900 und 1.100 Euro je Quadratmeter. Der höhere Wert gilt für Flächen mit Seesicht. Für ein Grundstück mit Seesicht lassen sich am Markt also 800 Euro pro Quadratmeter mehr erzielen. Bei einer Fläche von 3.300 Quadratmetern sind das 2,64 Millionen Euro mehr. Laut Zeitung wäre wohl der Quadratmeterpreis für Grundstücke ohne Seesicht angesetzt worden. Auf dem Städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan mit dem Namen Rauensteinstraße Ost ist anhand des Schnitts Nord-Süd erkennbar, dass die oberen Geschosse der geplanten vierstöckigen Bauten in einer Höhe oberhalb der Bestandshäuser im Süden liegen und damit wohl tatsächlich Seesicht haben.

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Ich habe bei der Stadt nachgefragt:
1. Würde es bei der geplanten Bebauungshöhe auf der Teilfläche Stockwerke mit Seesicht geben?
2. Welche Kriterien führen dazu, dass ein Grundstück als „mit Seesicht“ eingestuft wird? Und konkret für das betreffende Gebiet: Wenn die oberste geplante Staffeletage Seesicht hat, ist das dann dafür hinreichend, das Grundstück als „mit Seesicht“ einzustufen?

Hier die erhaltenen Antworten:
zu 1: „Es liegen derzeit keine gesicherten Erkenntnisse vor, ob und falls ja, in welchen Gebäuden im geplanten Baugebiet "Rauensteinstraße Ost" ggf. eine teilweise Seesicht gegeben sein könnte.“
zu 2: „Bei der Wertermittlung von Grundstücken wird dann bei Grundstücken mit Teilseesicht, d.h. zum Beispiel Seesicht nur aus einzelnen oberen Geschossen dann häufig der Mittelwert zwischen den beiden Lagemerkmalen mit und ohne Seesicht angesetzt.“

Im Ergebnis wurde ‒ wenn die Veröffentlichungen der Zeitung stimmen ‒ bei dem Tauschgeschäft mit der BG Business Group AG nicht geprüft, ob Seesicht gegeben ist, und deshalb der Preis vermutlich um einen Millionenbetrag zu tief angesetzt.

Das Löwen-Areal

Das Gasthaus Löwen war Treffpunkt der Vereine in Deisendorf, wurde aber 2018 aufgegeben und an die BG Business Group AG verkauft, welche eine maßlose Bebauung des Grundstücks beabsichtigte. Die Deisendorfer möchten hier aber lieber ein Dorfgemeinschaftshaus haben, weil ihnen dafür kein vergleichbares, zentral gelegenes Baugebiet zur Verfügung steht. Ihr Unmut darüber, dass das Löwen-Areal nicht rechtzeitig von der Stadt erworben wurde, macht sich kommunalpolitisch bemerkbar und so hat die Stadt schon einiges versucht, um an dieses Grundstück zu gelangen. Ein Tauschgeschäft mit der Fläche im Landschaftspark St. Leonhard wäre aus Sicht einer bauwütigen Stadtverwaltung daher ein doppelter Erfolg: Endlich das Löwen-Areal in der Hand und gleichzeitig eine Wohnbebauung auf dem Landschaftspark.

Mit dieser Verknüpfung kann die Stadtverwaltung dann auch gelassen auf einen Bürgerentscheid über die Bebauung des Landschaftsparks blicken. Denn obgleich voraussichtlich viele Anwohner dagegen stimmen werden, dürfte man auf eine starke Zustimmung aus Deisendorf rechnen: Ihr Löwen-Areal wurde dafür als Geisel genommen. Ob das wirklich Kalkül ist? Um diesen Verdacht ausräumen zu können, wollte ich in Erfahrung bringen, ob denn alles zur Erlangung des Löwen-Areals versucht wurde ‒ oder eben ein anderer möglicher Weg unterlassen wurde.

In der ersten Jahreshälfte 2023 wird bekannt, dass die BG Business Group AG in Zahlungsschwierigkeiten steckt. Ende 2023 geht sie in Konkurs. Jetzt wäre der Zeitpunkt für die Stadt Überlingen, beim Konkursverwalter vorstellig zu werden und Interesse am Deisendorfer Grundstück zu zeigen. Auf diesem Weg könnte sie eventuell auch ohne Tauschverpflichtung an das Löwen-Areal gelangen, einfach indem sie bei der Veräußerung dieses Grundstücks aus der Konkursmasse mitbietet. Eventuell ist es auch heute noch nicht zu spät dafür und eventuell ließe sich damit sogar ein Schaden in Millionenhöhe elegant vermeiden.

Daher stellte ich die Anfrage: Hat die Stadtverwaltung Kontakt mit dem zuständigen Konkursverwalter der BG Business Group AG aufgenommen und Interesse an dem Grundstück bekundet?

Die Antwort: Es wurde kein Kontakt mit dem Konkursverwalter aufgenommen.

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#LandschaftsparkSanktLeonhard

Maximales Hinhalten

Für die Recherche zu meiner vorangegangenen Veröffentlichung hatte ich am 30. Oktober bei der Stadt um Übermittlung des Gutachtens gebeten, mit dem zuletzt der Bodenwert der Teilfläche des Landschaftsparks St. Leonhard bestimmt wurde, die als Tauschfläche gegen das Löwen-Areal in Deisendorf dient. Schon in der darauffolgenden Woche, am 4. November, bekomme ich Antwort von der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss Überlinger See: „Ein Gutachten für das Grundstück bzw. Teilfläche hiervon wurde nicht erstellt.“

Das überrascht mich und ich bitte gleich am nächsten Tag darum, das nochmal zu prüfen, denn ich weiß, dass es eine Wertermittlung der künftigen Wohnbaufläche an der Rauensteinstraße vom Gutachterausschuss gibt. Nach zwei Wochen ohne Reaktion erkundige ich mich am 20. November, ob meine E-Mail überhaupt angekommen ist. Weitere fünf Tage später ohne Bestätigung wende ich mich wieder an die Stadtverwaltung, denn die Beantwortungsfrist von vier Wochen gemäß Geschäftsordnung ist bald erreicht.

Am nächsten Tag meldet sich auf einmal wieder die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit dem Hinweis: „nachdem Sie zwischenzeitlich das Haupt- und Personalamt angeschrieben haben, erhalten Sie von dort die von Ihnen angeforderte Auskunft.“ Merkwürdig, denke ich mir, und übe mich in Geduld.

Wieder einen Tag später schreibt mir die Stadtverwaltung, es gebe kein formelles Gutachten, sondern eine Werteinschätzung des Gutachterausschusses unter der Voraussetzung, dass das Teilgrundstück zu Bauland entwickelt werden kann.

Gut, dann eben noch eine Runde: „Unabhängig davon, ob das Schriftstück als Gutachten oder Werteinschätzung bezeichnet wird, möchte ich den Inhalt wissen. Bitte lassen Sie mir diese Werteinschätzung des Gutachterausschusses zukommen.“

Ich werde ein letztes Mal vertröstet: „wir werden Ihre Anfrage leider erst morgen abschließend beantworten können. Dies vorab zu Ihrer Information. Die Frist zur Beantwortung endet mit Ablauf des 28.11.2024. Grund hierfür ist, dass der 30.10.2024 bei der Fristberechnung nach dem BGB nicht mitberechnet wird.“

In Ordnung, die zulässige Beantwortungsfrist wird also ausgereizt bis Ultimo. Kein Problem, ich bin gespannt, was da wohl kommen wird. Wie brisant wird der Inhalt sein, dass die Herausgabe bis kurz vor der Wahl des Oberbürgermeisters hinausgezögert wird?

Am 28. November bekomme ich die abschließende Antwort der Stadtverwaltung: „mit Verweis auf § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung und § 24 Abs. 3 GemO müssen wir Ihre Bitte um Übermittlung des Gutachtens/der Werteinschätzung ablehnen.
Die in § 24 Abs. 3 eingeräumten Rechte, auf Unterrichtung und Gewährung von Akteneinsicht, in allen Angelegenheiten der Gemeinde und der Gemeindeverwaltung, stehen dem Gemeinderat als Kollegialorgan zu. Außer dem Gemeinderat als Kollegialorgan hat auch jedes Mitglied des Gemeinderates ein Unterrichtungsrecht. Dieses Recht des einzelnen Gemeinderates umfasst jedoch nicht das Recht auf Akteneinsicht.“

Nun ja. Die Stadtverwaltung ist nicht verpflichtet, mir die Werteinschätzung zu übermitteln. Es wäre ihr auch nicht verboten gewesen. Es ist eine Frage, der Kooperationsbereitschaft.

Jetzt habe ich einen Antrag auf Herausgabe nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gestellt. Erneut beginnt eine Frist von vier Wochen zu laufen. Mal sehen, ob die Frist wieder voll ausgeschöpft wird, oder ob es jetzt ‒ nach der Wahl des Oberbürgermeisters ‒ schneller geht. Und mal sehen, was da zu Tage kommt.

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Veröffentlichung bei der stattzeitung.org

Ich habe meine vorangehenden Veröffentlichungen Stef Manzini für die stattzeitung.org vorab zur Verfügung gestellt. Sie ist eine erfahrene Journalistin, kennt das Zeitungsmachergeschäft bestens und weiß, die Inhalte gut zu verbreiten.

Sie schreibt, dass ihre Zeitung jetzt Geheimnisse aus dem Überlinger Ratstisch serviere und wünscht Ihren Lesern Gute Unterhaltung und tiefere Einsichten mit den Geheimnissen des Überlinger Rathauses. Nun ja. Klappern gehört zum Handwerk.

Selbstverständlich gebe ich keine Geheimnisse preis. Als Stadtrat unterliege ich der Schweigepflicht hinsichtlich der mir anvertrauten nichtöffentlichen Informationen und diese Pflicht nehme ich sehr ernst. Mit dem von mir veröffentlichten Text verletze ich diese Pflicht nicht. Das erwähnt auch Stef Manzini am Ende des Artikels: Peinlich genau darauf achtend, dass er die Spielregeln, die für einen Stadtrat gelten nicht verletzt ‒ und dennoch größtmögliche Transparenz gegenüber dem Bürger schafft. Darin sieht er seinen Auftrag, für den ihn die Bürger in den Gemeinderat gewählt haben. So ist es.

Der Südkurier veröffentlichte im Mai 2023 Informationen, die er nach eigener Aussage zugespielt bekommen hat. Ich greife diese Informationen auf und stelle mit ihnen weiterführende Überlegungen an. Dabei schreibe ich explizit, dass ich diese Informationen damit nicht bestätige. Die Überlegungen hätte jeder anstellen können, der im Internet recherchieren kann ‒ dafür muss man kein Stadtrat sein.

Weder meine Anfragen an die Stadtverwaltung noch deren Antworten unterliegen einem Veröffentlichungsverbot. Ich halte es im Gegenteil sogar für sehr wichtig, sie zu veröffentlichen, um Schaden von der Stadt abzuwenden. Damit komme ich gerade dem nach, was ich mit Amtsantritt gelobt habe:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

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#ABTV 09.12.2024 #DiehlDefence

Diehl Defence will eine repräsentative Firmenzentrale an seinem Werk in Überlingen bauen. Mit stolzen 31 Metern Höhe (zuzüglich Aufbauten von 5 Metern) überragt der geplante Bau die ganze Umgebung. Diehl Defence ist ein Rüstungsunternehmen, das unter einer verantwortungsvollen Regierung seinen Beitrag zur Landesverteidigung leisten kann. Überlingen könnte stolz darauf sein, den Stammsitz dieses Unternehmens zu beherbergen. Abgesehen davon profitiert Überlingen natürlich auch von immensen Gewerbesteuereinnahmen.

Leider haben wir keine verantwortungsvolle Regierung. Die in Überlingen entwickelten und teilweise produzierten Waffen werden der ukrainischen Führung zum Einsatz gegen Russland ausgehändigt. Damit wird Deutschland in einen Krieg gegen Russland hineingezogen, wie es der Plan der US-Strategen vorsieht. „Wäre doch gut, wenn deutsche NATO-Soldaten in der Ukraine am Schluss Russen erschießen.“ zitiert Daniele Ganser 2015 (!) den Stratfor-Chef George Friedman.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass der provozierte Krieg in der Ukraine zu einem Schlachtfeld führt, das sich am Ende auf ganz Europa erstreckt. Seine Fähigkeiten hat Russland zuletzt am 21. November 2024 zur Abschreckung demonstriert, als es ein ukrainisches Rüstungsunternehmen mit der Mittelstreckenrakete Oreschnik platt machte. Gegen diese Hyperschallwaffe gibt es keine Verteidigungsmöglichkeit.

Laut Spiegel sagte Putin, Moskau habe das Recht, seine »Waffen gegen Militäreinrichtungen jener Länder einzusetzen, die erlauben, dass ihre Waffen gegen unsere Einrichtungen eingesetzt werden«.

Damit ist klar, was auf Überlingen zukommt, wenn im Februar nicht die Friedenskanzlerin gewählt wird ‒ wenn also Kriegsbefürworter Friedrich Merz (CDU) an die Macht kommt, oder der Selenskyj-Unterstützer Olaf Scholz (SPD) nach der Wahl wieder mal seine Meinung ändert (wie bei der Impfpflicht) und auf einmal keine roten Linien mehr kennt.

Ich habe dem beantragten Prachtbau in Überlingen zugestimmt. Vielleicht erleichtert er die Lokalisierung des Diehl-Betriebs auf große Distanz. Eine gute Zielfindung der Oreschnik schützt die Überlinger Einwohner vor unnötigen Kollateralschäden.

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Ausschuss für Bau, Technik und Verkehr #ABTV 09.12.2024 #LippertsreuterStraße

Die Lippertsreuter Straße ist kein Ort, an dem man sich gerne aufhält. Nicht nur optisch lässt sie zu wünschen übrig. Mir erscheint sie auch recht gefährlich: Schon öfters habe ich dort quirlige Ansammlungen von Schülern an der Bushaltestelle erlebt, aus denen heraus einzelne halsbrecherisch die Straße überquerten.

Deshalb freut es mich, dass unser Baubürgermeister Thomas Kölschbach ein Unternehmen für Stadt- und Verkehrsplanung auf diese Straße angesetzt hat. Dass er ein Auge für hässliche Orte hat, bewies er bereits bei der Jakob-Kessenring-Straße: Diesen langjährigen Schandfleck hat er vor kurzem in einen wunderschönen Ort zum Verweilen verwandelt.

Das erarbeitete Konzept für die Umgestaltung der Lippertsreuter Straße wurde jetzt in der Ausschusssitzung vorgestellt. Es sieht eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h vor und eine Verbreiterung der Gehwege und des Mittelstreifens. Die Busbuchten sollen dabei verschwinden, was dazu führen würde, dass der Verkehr warten muss, wenn ein Bus hält.

Während der Ausschuss weitgehend einig darüber war, dass man schon jetzt dort kaum 50 km/h fahren kann (und wenn doch, muss man dafür eben beim nächsten Kreisverkehr länger warten), war das Ausbremsen des Verkehrs durch haltende Busse deutlich auf Ablehnung gestoßen. Ich hatte vorgeschlagen, die momentan noch gegenüberliegenden Bushaltestellen gegeneinander zu versetzen, so dass trotz Verbreiterung der Straße weiterhin genügend Platz für Busbuchten vorhanden ist. Der Entwurf geht jetzt in die zweite Runde, wo die Verkehrslösung mit unseren Anmerkungen vertiefend ausgearbeitet wird.

Als ich mich in der Sitzung zu Wort meldete und meinte, dass ich jetzt auch endlich einmal ein Lob an den Baubürgermeister aussprechen kann, scherzte dieser: „Bitte im Protokoll festhalten!“ und setzte nach, das müsse man im Kalender notieren. Vermutlich hatte er bisher den Eindruck gewonnen, dass man mir bzw. der AfD sowieso nichts recht machen kann. Doch eigentlich verhält es sich ganz einfach: Wann immer er Überlingen besser, schöner oder sicherer macht, stehe ich hinter ihm. Bei allen Vorhaben hingegen, die die Stadt schlechter (Fremdkörper #Rosenkranzkirche), hässlicher (#Nachverdichtung #Hildegardring, Bebauung von Grünflächen #LandschaftsparkSanktLeonhard #BergleBambergen) oder unsicherer (Migrantenheime mitten in der Stadt) machen, stößt er auf meinen energischen Widerstand.

In diesem Sinne auf ein konstruktives, gutes neues Jahr 2025!

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Lagemerkmal Seesicht

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Überlinger See legt die Bodenrichtwerte in Überlingen fest. Sie sind die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Man kann die Bodenrichtwerte im Internet auf BORIS-BW einsehen. Dabei überrascht es, dass für einige Gebiete zwei stark voneinander abweichende Werte angegeben sind: Brünnensbach, Goldbach, Überlingen West, Weinbergstraße, Mozartstraße, Rehmenhalde. Der Grund dafür ist das Lagemerkmal Seesicht: Hat ein Grundstück Seesicht, ist für den Bodenrichtwert der deutlich höhere Quadratmeterpreis anzusetzen. Für die Grundstücke nordwestlich der Parkanlage Schloss Rauenstein wären das dann beispielsweise 2.000 Euro statt 1.100 Euro ‒ fast das Doppelte!

Doch was heißt Seesicht genau? Habe ich Seesicht, wenn ich aus dem Klofenster zwischen zwei andere Häuser hindurch einen schmalen Streifen vom Bodensee erblicken kann? Oder wenn ich meinen Kopf durch die Dachluke strecke und knapp über die Dächer der davor liegenden Häuser auf den Hafen von Wallhausen gucken kann?

Das wollte ich von der Stadtverwaltung wissen. Auf diese Frage war ich gestoßen, als ich darauf aufmerksam wurde, dass das zukünftige Baugrundstück im #LandschaftsparkSanktLeonhard zum niedrigeren Bodenrichtwert angeboten wurde, obwohl die oberen Stockwerke des geplanten Gebäudes voraussichtlich freie Sicht auf den Bodensee haben. Die Antwort der Stadtverwaltung bezogen auf dieses Grundstück lautete, dass für den höheren Bodenrichtwert Seesicht bereits aus dem Erdgeschoss gegeben sein müsse. Wenn Seesicht aber nur aus oberen Geschossen besteht, handele es sich um ein Grundstück mit Teilseesicht, bei dem häufig der Mittelwert zwischen den beiden Lagemerkmalen mit und ohne Seesicht angesetzt werde.

Merkwürdig. Im Rahmen der #Grundsteuerreform mussten doch die Grundstückseigentümer dem Finanzamt ihren jeweiligen Bodenrichtwert mitteilen. Haben sie demnach bei Teilseesicht selbst den Mittelwert aus den beiden angegebenen Bodenrichtwerten bestimmt? Das kann ich mir nicht vorstellen. Daher erkundigte ich mich bei der Stadtverwaltung nach dem Wortlaut der formellen Definition des Lagemerkmals Seesicht wie sie bei der Grundsteuererklärung für das Finanzamt anzuwenden ist.

Die erstaunliche Antwort: Es gibt keinen genauen Wortlaut.

Eine gute Nachricht für alle Grundstückseigentümer, die beim Finanzamt den höheren Bodenrichtwert angegeben haben! Korrigiert eure Grundsteuererklärung, nehmt den kleineren Bodenrichtwert und sagt, dass das Grundstück keine Seesicht hat! Die Begründung dafür könnt ihr beliebig wählen, sei es dass der See nach Norden raus nicht zu sehen ist oder dass man vom Kellerfenster aus keinen Blick auf ihn hat. Das Finanzamt hat ohne formelle Definition des Lagemerkmals Seesicht durch den Gutachterausschuss keine Handhabe, das Gegenteil nachzuweisen.

Am 10. Januar hat die Stadtverwaltung knapp zehntausend Grundsteuerbescheide verschickt. Die Frist für den Widerspruch endet am 14. Februar.

Nicht vergessen: Am 23. Februar die AfD wählen, denn die schafft die Grundsteuer komplett ab.

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