The Message 4 Moslem - Sunna - Muslim - Islam - Diin - Rasul - Rab - Mekka - Medina - Muhammad - Allah بسم الله الرحمن الرحيم
396 subscribers
6.42K photos
5.74K videos
760 files
3.96K links
الله
Download Telegram
E 120: Cochenille, Karminsäure, echtes Karmin, Carmin
Einziger tierischer roter Farbstoff. Wird aus Schildläusen gewonnen. Allergieauslösend, besonders bei Personen, die empfindlich auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) reagieren. In Einzelfällen allergieauslösend.
Herkunft: tierisch
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 122: Azorubin, Carmoisin
Roter Azofarbstoff. Allergieauslösend, besonders bei Personen, die empfindlich auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) reagieren. Ist vermutlich an der Auslösung von Neurodermitis oder Asthma beteiligt. In Einzelfällen allergieauslösend. Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten. Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Vom Verzehr wird abgeraten. Nicht für Kinder zu empfehlen.
E 123: Amaranth
Roter Azofarbstoff. Nur für Aperitifweine, Spirituosen und Fischrogen zugelassen. Führte im Tierversuch zu Kalkablagerungen in den Nieren. In den USA verboten, weil er unter Krebsverdacht stand. Allergieauslösend, besonders bei Personen, die empfindlich auf Aspirin oder Benzoesäure (E 210) reagieren. Ist vermutlich einer der Auslöser von Neurodermitis oder Asthma. In Einzelfällen allergieauslösend.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Vom Verzehr wird abgeraten. Nicht für Kinder zu empfehlen.
E 150c: Ammoniak-Zuckerkulör, Zuckerkulör
Brauner Farbstoff auf pflanzlicher Basis. Wird mit Hilfe von Ammoniak aus Zuckerverbindungen hergestellt. Herstellung aus genverändertem Mais möglich. Nebenprodukte lösten in Tierversuchen bei hohen Konzentrationen Krämpfe und Senkung der Lymphozytenzahl (weiße Blutkörperchen) aus. Für diese Verunreinigungen bestehen gesetzliche Grenzwerte. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Da der Stoff gentechnisch verändert sein kann, ist eine abschließende Bewertung nicht möglich.
E 220: Schwefeldioxid
Konservierungsstoff. Wird vorwiegend in Weißweinen, Trockenfrüchten und Kartoffelerzeugnissen eingesetzt. Behindert die Aufnahme von #link;www.stern.de/ernaehrung/ueberblick/3-wasserloesliche-vitamine-vitamine-b-und-c-machen-schoen-und-stark-616479.html;Vitamin B1# und kann bei empfindlichen Menschen zu Kopfschmerzen und Übelkeit führen (ab 25 Milligramm pro Liter Wein). Bei Asthmatikern kann das sogenannte "Sulfit-Asthma" hervorgerufen werden. Eine Höchstdosis von mehr als 0,7 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht sollte aus gesundheitlichen Gründen für keine Personengruppe überschritten werden. Das sind ca. 50 Milligramm pro Person täglich. Insbesondere durch süße Weißweine, zum Beispiel Spätlese oder Trockenbeerenauslese, mit 300 bis 400 Milligramm pro Liter kann der zulässige Wert schnell erreicht werden. Bereits nach zwei Gläsern dieser Weine kann der ADI-Wert überschritten sein. Trockene Weine enthalten weniger Schwefeldioxid. In ungezuckerten Bio-Fruchtweinen (einschließlich Apfel- und Birnenwein) und in Honigweinen dürfen bis zu 50 Milligramm pro Kilogramm eingesetzt werden. Gesüßten Bioapfel- und Birnenweinen dürfen bis zu 100 Milligramm pro Liter zugesetzt werden. Für empfindliche Menschen mit Hautallergien (Neurodermitis) und Asthmatiker bedenklich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
E 952: Cyclamat, Cyclohexansulfamidsäure und ihre Natrium- und Calcium-Salze
Süßstoffe. Wirken 30 bis 50 Mal süßer als Zucker. Führten im Tierversuch in hohen Konzentrationen zu Blasenkrebs, verminderter Fruchtbarkeit und Zellveränderungen. Daher in den USA verboten. In neueren europäischen Untersuchungen konnten diese Befunde nicht bestätigt werden. Die duldbare tägliche Aufnahmemenge wurde inzwischen auf sieben Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht gesenkt. Begründung: Kinder können den ADI-Wert schnell überschreiten (zum Beispiel mit Limonade oder Süßigkeiten). So kann ein Kind mit einem Körpergewicht von 15 Kilogramm mit der Aufnahme eines einzigen Glases eines cyclamathaltigen Getränkes die zulässige Tagesdosis bereits überschreiten. Ist daher in der EU in Kaugummis und Bonbons verboten worden. Die Höchstwerte für Cyclamat in Getränken sollen von 400 Milligramm auf 350 Milligramm pro Liter gesenkt werden, kritische Wissenschaftler fordern eine Absenkung auf mindestens 100 Milligramm pro Liter. Widersprüchliche Studienergebnisse zur Förderung von Übergewicht durch Süßstoffe: Einige belegen appetitanregende Wirkung, die meisten stützen diese Ergebnisse nicht. Weitere unabhängige Forschung ist erforderlich. Vom häufigen Verzehr ist abzuraten.
Herkunft: künstlich
Bewertung: Gilt als bedenklich. Für Kinder nicht zu empfehlen.
Der Prophet (saws) sagte: „Es gibt für jede Krankheit ein Heilmittel und wenn das Heilmittel angewandt wird, wird sie mit der Erlaubnis Gottes geheilt." (Sahih al Bukhari, Sahih Muslim)