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Aktivist, Freiheitskämpfer, Online-Pastor - Bitte keine Beleidigungen und Hassrede!
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IST DIE NICHT-ANRECHNUNG VON U-HAFT AUF STRAFHAFT EINE „STRAFE“?
Teil 3 (Fortsetzung von 👆 Teil 2)

- Er hat nur sehr begrenzten Kontakt zur Außenwelt (wenige Stunden Besuch im Monat, keine eigene telefonische Erreichbarkeit, kein eigenes Telefon, kein Internet)
 
- Er ist jeden Tag rund um die Uhr von der Lust und Laune des Gefängnispersonals abhängig (ich kann davon ein Lied singen, weil ich mit der Verteidigung inhaftierter Mandanten Erfahrung habe)
 
- Er muss jederzeit anlasslos damit rechnen, dass seine Zelle anlasslos vom Gefängnispersonal durchsucht wird, und zwar ohne richterliche Anordnung und ohne dass er überhaupt dabei sein darf
 
All dies zeigt: Eine Sanktion von der Eingriffstiefe einer (verlängerten) Freiheitsentziehung lässt sich überhaupt nicht mit einem anderen Gedanken rechtfertigen als mit dem Gedanken des Schuldausgleichs. Jeglicher Versuch, den Vorgaben des Art. 103 Abs. 2 GG dadurch zu entrinnen, dass man die Stoßrichtung des § 51 Abs. 1 Satz 2 anders charakterisiert denn als Strafe, muss zumindest aus Sicht eines betroffenen Angeklagten wie ein Versuch anmuten, sich die Wirkungen einer verweigerten Anrechnung der U-Haft schönzureden. Wenn Rechtsprechung und Literatur den Normzweck des § 51 Abs. 1 StGB stattdessen aus dem Aufopferungsgedanken herleiten und die Anrechnung der U-Haft unter einen allgemeinen Billigkeitsvorbehalt stellen, wirkt das zwar auf den ersten Blick logisch nachvollziehbar. Es wird aber den tatsächlichen Wirkungen einer verweigerten Anrechnung nicht gerecht.
 
7. Damit ist die Nicht-Anrechnung der U-Haft auf die Strafhaft im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG als „Strafe“ zu qualifizieren und muss sich am dort verankerten Bestimmtheitsgrundsatz messen lassen. Diesem Grundsatz wird § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht gerecht. Denn der Angeklagte kann nicht im Entferntesten vorhersehen, wie das Unrecht beschaffen ist, für das er womöglich in Gestalt eines verlängerten Freiheitsentzugs büßen muss.
 
Und deshalb beruht die Entscheidung des LG Göttingen, 5 Monate der U-Haft von Reiner Füllmich nicht auf dessen Strafhaft anzurechnen, auf einer verfassungswidrigen Rechtsgrundlage. Das ist, wie ich betonen möchte, keine Besonderheit im Fall von Reiner Füllmich. Vielmehr ist jeder Angeklagte, dem die Anrechnung der U-Haft auf die Strafhaft verweigert wird, von dem hier beschriebenen Unrecht betroffen. Reiner Füllmichs Verfahren eignet sich aber sehr gut, die Wirkungsweise des § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB und die daraus abgeleiteten verfassungsrechtlichen Bedenken zu illustrieren.
 
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
Forwarded from Poutchou
Soso, Herr Schwab stoehren die 5 nicht angerechneten Monate ... und er beißt sich da juristisch tuechtig rein ... gut... und warum nicht in den ganzen Prozess und all die widerlichen Anschuldigungen und abstrusen rechtshaareverbiegenden Prozesstage und Verlauf an deren Infos es nicht mangelte, woraus er jedes Mal haette alles zerlegen koennen ?!? .... ist er damals jedes Mal vom Fahrrad gefallen?!? ... oder warum äußert er sich oeffentlich nur jetzt wieder mal zum Fall Fuellmich 🧐... als Rechtsspezialist um sein Selbstbewusstsein wieder zu staerken, um Unrecht Recht zu machen, um nett zu sein und wieder mitzureden, um etwas gutzumachen, um etwas verändern zu koennen, , um sich selber wieder ins Lot zu ruecken oder ins « gute Bild » ... oder ..???? Nur Martin Schwab kennt die echte Motivation, wenn er sie wagt wahrzunehmen... . er haette vorher eingreifen koennen in den Prozessverlauf ...viel viel frueher... er kommt « zu spaet » .... Farbe bekennen waehre frueher noetig gewesen !! Auch Nichtjusspezialisten und Rollator Beobachter könnten es, wo war « ihr und euer » MS ? ... oder wo steht er wirklich ? Ein Bein da ein Bein dort ? ... Seinen Job absichern... oder sich unwohl fuehlen, dass er dem Reiner die beiden abstrusen JH und AF geschickt hat und die verheerenden Folgen eines unmöglichen folgenschweren Quartets  ? ... eklig die ganzen Verstrickungen ... jetzt auf einem Detail rumjuristieren scheint fast kurios bis laecherlich nach all der verflossenen Zeit und Reiner sitzt und sitzt ... oder ... ist das Ziel was anderes ? Aber heiteres Beruferaten ist mit da kein Schweindel mehr wert ... der Schaden ist tief und schwer auch ohne seinen viel zu späten juristischen Kommentar ... und « ihr und euere » Martin Schwab zu gruessen jedesmal zu klebrig ! Nein spaetestens seit dem Fall Fuellmich ist er nicht « mein und unserer » ... es passt nicht ...Bauch und kopfgefuehl sagt neeee ... es hat ein Geruechle oder gibt mir bitteren Beigeschmack im Gaumen... kann mich taeuschen, Zweifel sind logisch nach all dem was wir mit all unseren Sinnen erleben und erfahren und erdulden ... bei Reiner hatte ich nie Zweifel an seiner Echtheit und seinem Rueckgrat ! 🙏💪
Forwarded from Friederike
Ich bin dankbar für die Ausführungen von MS, Stelle mir aber persönlich auch sehr viele Fragen zu seinem Verhalten. Jetzt, wo die Strafe ihrem Ende nahe kommt, und die Bekanntheit seines Falls immer mehr zunimmt, muss man sich vielleicht schnell auf die richtige Seite stellen ???
Forwarded from HAINTZ.media 🇩🇪🇦🇹🇨🇭🇪🇸 (Markus Haintz)
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How it started: die rechtswidrige Verhaftung von Oliver Janich auf den Philippinen am 17.08.2022.

How it's going: 5 Monate saß unser Mandant in (rechtswidriger) Abschiebehaft auf den Philippinen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht Janich recht gegeben. Sein Fall wird neu aufgerollt. Eine herbe Klatsche für die bayerische Justiz.

Es kommt selten vor, dass eine Verfassungsbeschwerde Erfolg hat. Im Jahr 2023 beispielsweise gab es das genau 55 Mal beim Bundesverfassungsgericht. Nur etwas über ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Umso bemerkenswerter ist es, dass der oppositionelle Publizist Oliver Janich mit einem oppositionellen Anwalt, dem Verfasser, in Karlsruhe Erfolg hatte. Sogar der Generalbundesanwalt teilte in einem Schriftsatz mit, dass der größtenteils zulässig erhobenen Verfassungsbeschwerde der Erfolg nicht zu versagen sein dürfte. Eine herbe Klatsche für die bayerische Justiz, deren häufig autoritäres Rechtsverständnis wieder einmal offenkundig wurde, was den Gang nach Karlsruhe nötig machte.

Das Landgericht München muss nunmehr erneut über die sofortige Beschwerde von Janich entscheiden, dem eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich des Einspruchs gegen seinen Strafbefehl verwehrt wurde, obwohl er sich in einer offenkundigen Nötigungssituation in einem philippinischen Gefängnis befand. Janich wurde im Gefängnis vielfach mitgeteilt, dass er erst wieder aus der Haft entlassen werden würde, wenn sein Fall in Deutschland abgeschlossen („closed“) sei. Nur deshalb wurde der Strafbefehl von seinem ehemaligen Verteidiger „akzeptiert“. Direkt nach der Entlassung haben wir für unseren Mandanten Einspruch eingelegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.

Nach der nunmehr anstehenden erneuten Entscheidung des Landgerichts München wird der Fall zurück zum Amtsgericht gehen, um dort verhandelt zu werden. Die Vertretung übernehmen Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier und der Verfasser.

Weitere Infos können dem Artikel auf Tichy Einblick und dem Interview bei Auf1 entnommen werden:

"Sensation! Oliver Janich gewinnt vor Gericht – Saß er zu Unrecht in Haft?

Eine juristische Sensation erzielte jetzt Aufklärungs-Journalist Oliver Janich. Er gewann eine Verfassungsbeschwerde gegen den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.


Saß Janich damit fünf Monate rechtswidrig in Haft? Ihm war unter anderem vorgeworfen worden, in der Corona-Zeit zur Tötung deutscher Regierungsmitglieder aufgerufen zu haben. Doch ist an diesen Vorwürfen überhaupt etwas dran?

Im AUF1-Exklusivinterview sprechen jetzt Oliver Janich — und sein Verteidiger Markus Haintz."
https://youtu.be/zCK7olwpZ38

Corona-Psychiatrisierung als politisches Mittel?

„… Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten! …“

Erst soll es keine Pläne gegeben haben "nichtmedizinische Quarantäneverweigerer" in eine Psychiatrie zu stecken, dann veröffentlichten wir die geleakte interne Verfahrensanweisung der Psychiatrie Arnsdorf, mit der sogar sehr konkrete psychiatrische Diagnoseverfahren angeordnet wurden. Und während immer noch auf der SPD-Webseite der Staatsministerin Petra Köpping geschrieben steht, "Nein, es war nie geplant, Quarantäneverweigerer in die Psychiatrie einzuweisen oder zu sperren. Zu keiner Zeit. [..] Lasst euch nicht von absurden Falschmeldungen hinters Licht führen", folgt nun ein weiterer Leak, den uns das BSW vorgelegt hat, aus dem hervorgeht, dass alle Sächsischen Landespsychiatrien auf Erlass des "Ministeriums für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt" insgesamt 22 Plätze für Quarantäneverweigerer vorhalten sollten.

Dies hatte das BSW am 27.08.2026 im sächsischen Untersuchungsausschuss öffentlich gemacht. Als einzige Presse waren Die Jaworskis vor Ort und interviewten die wichtigsten Protagonisten dieses Sitzungstages. Da die zentrale Figur Petra Köpping bislang nicht vorgeladen wurde, geben wir ihre Stellungnahmen anderweitig im Video wieder.

Obwohl sie mit den Internierungsplänen die Büchse der Pandora geöffnet hatte, schützt sie bei der Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Internierung eines 14-Jährigen Unwissen vor und entzieht sich so einer möglichen Verantwortung: "Wer den Anstoß zu dem gerichtlichen Verfahren gegeben hat, entzieht sich der Kenntnis der Staatsregierung [...] Es liegen jedoch nicht genügend Kenntnisse vor, die eine Fallsuche ermöglichen."

Nachdem die Verschleierungstaktiken der Staatsregierung derart plump sind, bezieht Natali Jaworski in dieser Reportage konkret Position. Denn ausgerechnet die sächsische Regierung, die seit Jahrzehnten die eigene DDR-Diktatur und den politischen Missbrauch von Psychiatrien in Untersuchungsausschüssen scheinbar aufarbeitet, relativiert diese Vorgänge.

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☝️Wir möchten Sie wissen lassen, dass diese Investigativreportagen sehr zeit- und kostenaufwendig sind (siehe Abspann) und wir es nur wenigen Spendern zu verdanken haben, dass unsere Kosten gedeckt werden. Einnahmen erzielen wir bis heute keine, sodass wir nicht nahtlos produzieren können. Weder profitieren wir von den GEZ-Gebühren; noch ist unser Youtube-Kanal monetarisiert. Wir freuen uns daher auch über finanzielle Wertschätzung unserer Arbeit.
🇺🇸 𝐖𝐚𝐬𝐡𝐢𝐧𝐠𝐭𝐨𝐧 𝐛𝐥𝐢𝐜𝐤𝐭 𝐧𝐚𝐜𝐡 𝐁𝐞𝐫𝐥𝐢𝐧 💫
👀 𝐆𝐞𝐫𝐢𝐜𝐡𝐭𝐬- 𝐮𝐧𝐝 𝐏𝐫𝐨𝐳𝐞𝐬𝐬𝐛𝐞𝐨𝐛𝐚𝐜𝐡𝐭𝐞𝐫 𝐚𝐮𝐬 𝐝𝐞𝐦 𝐔𝐒-𝐊𝐨𝐧𝐠𝐫𝐞𝐬𝐬:
𝐀𝐧𝐧𝐚 𝐏𝐚𝐮𝐥𝐢𝐧𝐚 𝐋𝐮𝐧𝐚 & 𝐰𝐞𝐢𝐭𝐞𝐫𝐞 𝐊𝐨𝐧𝐠𝐫𝐞𝐬𝐬𝐦𝐢𝐭𝐠𝐥𝐢𝐞𝐝𝐞𝐫 𝐬𝐜𝐡𝐥𝐢𝐞ß𝐞𝐧 𝐬𝐢𝐜𝐡 𝐝𝐞𝐫 𝐈𝐧𝐢𝐭𝐢𝐚𝐭𝐢𝐯𝐞 𝐟𝐮̈𝐫 𝐯𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐭𝐞 𝐀̈𝐫𝐳𝐭𝐞 𝐮𝐧𝐝 𝐖𝐢𝐬𝐬𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭𝐥𝐞𝐫 𝐚𝐧 ⚖
𝑊𝑎𝑠ℎ𝑖𝑛𝑔𝑡𝑜𝑛 𝑠𝑐ℎ𝑎𝑢𝑡 ℎ𝑖𝑛 – 𝑓𝑢̈𝑟 𝑅𝑒𝑐ℎ𝑡𝑠𝑠𝑡𝑎𝑎𝑡𝑙𝑖𝑐ℎ𝑘𝑒𝑖𝑡, 𝑚𝑒𝑑𝑖𝑧𝑖𝑛𝑖𝑠𝑐ℎ𝑒 𝐹𝑟𝑒𝑖ℎ𝑒𝑖𝑡 𝑢𝑛𝑑 𝑒𝑖𝑛𝑒 𝑡𝑟𝑎𝑛𝑠𝑝𝑎𝑟𝑒𝑛𝑡𝑒 𝐴𝑢𝑓𝑎𝑟𝑏𝑒𝑖𝑡𝑢𝑛𝑔

Laut Christian Oesch, Präsident des Schweizerischen Vereins 𝑊𝐼𝑅, werden sich die republikanische Kongressabgeordnete Anna Paulina Luna (Florida, 13. Wahlbezirk) sowie weitere Mitglieder des US-Repräsentantenhauses und des Senats der Initiative für Ärzte und Wissenschaftler anschließen, die während und nach der Corona-Zeit beruflich sanktioniert wurden. In einem gemeinsamen Schreiben wenden sie sich an die Bundesregierung. Thema: Rechtsstaatlichkeit, medizinische Freiheit und eine transparente Aufarbeitung der Pandemiepolitik.

In Deutschland läuft parallel eine parlamentarische Enquete-Kommission zur Corona-Aufarbeitung – für viele mittlerweile eher ein schlechter Witz, weil die Verantwortlichen Vorwürfe und Aufklärung konsequenzlos an sich abprallen lassen. Umso lauter wird der Ruf nach einer schärferen Untersuchung von Maßnahmen, Impfpolitik, beruflichen Sanktionen und politischer Verfolgung sowie deren sofortige Beendigung.

Aus den USA hat Gesundheitsminister Robert F. Kennedy, Jr bereits am 10. Januar 2026 öffentlich Kritik an Strafverfahren gegen deutsche Ärzte geübt und ein Schreiben an die damalige Gesundheitsministerin Nina Warken adressiert.

„Sehr bald dürfen wir den angekündigten Brief von Anna Paulina Luna, Abgeordnete des US-Repräsentantenhauses, gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des US-Kongresses an das deutsche Gesundheitsministerium und die Bundesregierung offiziell veröffentlichen. Der Brief macht derzeit noch auf dem Capitol Hill die Runde, um weitere Senatoren und Abgeordnete als Mitunterzeichner zu gewinnen.“

Christian Oesch und der Verein WIR freuen sich auf die bevorstehende weltweite Veröffentlichung. „Ich hoffe, dass wir damit eine starke internationale Welle auslösen und den öffentlichen und politischen Druck auf die Willkür-Regierungen erhöhen können, damit die Geschehnisse während und nach der COVID19-Pandemie transparent aufgearbeitet werden müssen.
Ihr alle werdet die Möglichkeit haben, euch an dieser weltweiten Verbreitung zu beteiligen und dazu beizutragen, dass dieses Anliegen international Gehör findet.“

📕 https://substack.com/@swissvox/note/c-330861724
🤩 AUF1 über Christian Oeschs Besuch in Washington vom 16.07.2026

📕 𝑫𝒐𝒌𝒖𝒎𝒆𝒏𝒕𝒊𝒆𝒓𝒕𝒆 𝑭𝒂̈𝒍𝒍𝒆 𝒗𝒐𝒏𝒑𝒐𝒍𝒊𝒕𝒊𝒔𝒄𝒉𝒆𝒓 𝑨̈𝒓𝒛𝒕𝒆𝒗𝒆𝒓𝒇𝒐𝒍𝒈𝒖𝒏𝒈:
🇩🇪 https://aerzte-mit-gewissen.org
🇺🇸
https://doctors-of-conscience.org
🇫🇷
https://medecins-ame-et-conscience.org

𝑸𝒖𝒆𝒍𝒍𝒆:
❤️ https://t.me/VereinWIR/17911
🇨🇭 Verein WIR – weil Aufklärung zur Landesverteidigung gehört

‼️ 𝐊𝐞𝐢𝐧 𝐌𝐞𝐧𝐬𝐜𝐡 𝐢𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐦 𝐑𝐞𝐜𝐡𝐭𝐬𝐬𝐭𝐚𝐚𝐭 𝐝𝐚𝐫𝐟 𝐝𝐢𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐯𝐨𝐧 𝐀̈𝐫𝐳𝐭𝐞𝐧 𝐝𝐮𝐥𝐝𝐞𝐧 ‼️

💡 𝑩𝒓𝒊𝒏𝒈𝒆𝒏 𝒘𝒊𝒓 𝑳𝒊𝒄𝒉𝒕 𝒊𝒏𝒔 𝑫𝒖𝒏𝒌𝒆𝒍, 𝒘𝒊𝒓 𝒂𝒍𝒔 𝒌𝒓𝒊𝒕𝒊𝒔𝒄𝒉𝒆 𝑴𝒂𝒔𝒔𝒆 💡
🕊️ 𝐇𝐞𝐢𝐥𝐤𝐮𝐧𝐬𝐭 𝐛𝐫𝐚𝐮𝐜𝐡𝐭 𝐅𝐫𝐞𝐢𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐮𝐧𝐝 𝐒𝐞𝐥𝐛𝐬𝐭𝐛𝐞𝐬𝐭𝐢𝐦𝐦𝐮𝐧𝐠 🕊️

💯 Mutärzte haben für ihre Patienten in den Zeiten der größten Grundrechtseinschränkungen seit 1949 alles gegeben und wurden und werden immer noch dafür verfolgt.

Bitte helfen Sie den Mutärzten, die sich für ihre Patienten, die Einhaltung von Nürnberger Kodex und Genfer Gelöbnis eingesetzt haben, bei Aufarbeitung und dem Durchsetzen von voller Rehabilitierung und Therapiefreiheit für Patienten und Ärzte – jeder Schritt zählt❗️

𝐀̈𝐫𝐳𝐭𝐞 𝐬𝐭𝐞𝐡𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐟!
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US-Armeeärztin spricht von 28 Todesfällen durch Corona-Impfung

Eine Ärztin der US-Armee hat in einem Gerichtsverfahren ausgesagt, sie kenne 28 Todesfälle im Militär, die mit den COVID-19-Impfungen in Verbindung stünden. Theresa Long, die auch Beraterin von Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. ist, untersucht zudem 2544 an das Meldesystem VAERS gemeldete, bisher unbestätigte Todesfälle unter Soldaten.

Die Aussage erfolgte im Rahmen eines Prozesses um eine frühere CIA-Gesundheitsverantwortliche. Die US-Regierung hatte während der Pandemie eine Impfpflicht für das Militär verhängt. Pentagon-Berichte hatten bislang keine impfbedingten Todesfälle festgestellt.

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Merz überschreitet die Grenze - Anzeige ist raus!

Bundeskanzler Friedrich Merz hat in seiner Rede zur Haushaltsdebatte der AfD-Fraktion vorgeworfen, mit dem Begriff „Remigration“ nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft zu propagieren.

Der parlamentarische Geschäftsführer Stephan Brandner reagiert scharf: Solche haltlosen und widerwärtigen Unterstellungen seien inakzeptabel und justiziabel. Die Behauptung, die AfD-Fraktion setze sich für Vertreibungen und Morde ein, sei so eindeutig, dass die Justiz tätig werden müsse. Die Äußerung sei auch nicht durch die Indemnität gedeckt.

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Milliardenprojekt bei Ramstein wirft Fragen auf

Bei Weilerbach nahe der US-Airbase Ramstein entsteht das größte amerikanische Militärkrankenhaus außerhalb der USA. Für rund 1,83 Milliarden Dollar wird auf 47 Hektar ein Komplex mit etwa 190.000 Quadratmetern, über 4.800 Räumen und 2.500 Mitarbeitern gebaut – zunächst aber nur mit 68 Betten, erweiterbar auf 93.

Deutschland übernimmt dabei rund 266 Millionen Euro an Planungskosten. Auf Nachfrage in der Bundespressekonferenz konnte die Bundesregierung die enormen Dimensionen im Verhältnis zur Bettenzahl nicht erklären.

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