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Zeugen und Erläuterungen

Teil 2

RAin Katja Wörmer hatte bereits vorab den Beweisantrag zur Vernehmung des präsenten Zeugen Roger Bittel an die Kammer übersandt. Die Vernehmung von Roger Bittel wurde zu der Frage, an welche Gesellschaft Reiner Füllmich zurückzahlen wollte, zugelassen. Bittel berichtete sodann, dass Dr. Reiner Füllmich in seiner Sendung stets bestätigt hat, dass er seine Darlehen aus dem Verkaufserlös seiner Göttinger Immobilie zurückführen wolle. Die Darlehensbeträge hatte er durch die Immobilie als Wertspeicher abgesichert und er bekräftigte, dass er selbstverständlich bereit war, die Darlehen an die ursprüngliche Gesellschaft, beziehungsweise an den Corona Ausschuss zurückzuzahlen. 
Die Frage, an welche Gesellschaft Reiner Füllmich zurückzahlen wollte, beantwortete Roger Bittel so, dass Reiner Füllmich immer an den ursprünglichen Coronaausschuss zurück zahlen wollte, er jedoch über die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe keine Aussage machen könne. 
Zu dem damaligen Zeitpunkt, war ihm zudem nicht bewusst, dass es möglicherweise mehrere Gesellschaften gegeben hätte. Zur Vervollständigung seiner Zeugen Aussage überreichte Roger Bittel eine schriftliche Zusammenfassung der Aussagen von Reiner Füllmich aus seinen Sendungen sowie weiterer Interviews aus der damaligen Zeit zu dem Thema der Darlehensverträge und der Form der Rückzahlung an den Ausschuss durch Füllmich. Auch aus diesen ging hervor, dass dieser stets bestätigt hatte, dass er Darlehensbeträge in Höhe von insgesamt über 700.000 € erhalten und diese mit seiner Immobilie in Göttingen als Wertspeicher abgesichert hatte, um diesen Betrag dann aus dem Verkauf des Hauses an den Corona Ausschuss zurückzuführen.
Nach der Vernehmung von Roger Bittel wurde der Verteidigung Gelegenheit gegeben, Erklärungen zu den Zeugen Aussagen in der letzten Woche abzugeben. RAin Katja Wörmer gab eine umfassende inhaltliche Wiedergabe der beiden Zeugenvernehmungen von RA Ivan Künnemann und Rechtsanwältin Cathrin Behn ab. 
So betonte Wörmer explizit, dass nur der Inhalt der mündlichen Vernehmung von Ivan Künnemann dem strengen Beweis im Strafverfahren genügte und daher Inhalt der Zeugenaussage war. 
Zur Einführung der schriftlichen nachträglichen Korrektur, bedürfte es einer erneuten Zeugenaussage des Rechtsanwaltes Künnemann.

(ααμ)


@wearegreeekja
Widerspruch und „Satire“ im Gerichtssaal

Teil 3

Im Anschluss daran, gab Dr. Reiner Füllmich selbst eine längere Erklärung zu den Zeugenaussagen ab. 
Er betonte erneut, seine stets versicherte Rückzahlungswilligkeit sowie Rückzahlungsfähigkeit in Hinblick auf die Darlehensbeträge. Seine Erklärungen enthielten zudem gewisse persönliche und auch durchaus emotionale Anmerkungen, als auch eine Bezugnahme auf weitere Schreiben eines anderen Rechtsanwaltes von Viviane Fischer. Der Vorsitzende korrigierte den Angeklagten heute nur selten und war offenbar etwas milder gestimmt als in vorangegangenen Sitzungen. 
Im Anschluss daran, gab auch Rechtsanwalt Großenbach eine Erklärung zu den vernommenen Zeugen ab.
Wörmer unterbrach diesen zwischendurch mit dem Hinweis, dass der Eindruck entstehen würde, dass er weiterhin Viviane Fischer vertreten würde und nicht, wie von ihm vorgegeben, ehemalige Spender des Coronaausschusses. Zudem begann RA Großenbach, die schriftliche, nachträgliche Erklärung von Rechtsanwalt Künnemann als Zeugenaussage wiederzugeben sowie einen Post von Viviane Fischer auf Telegramm dazu. Der Vorsitzende unterbrach ihn an dieser Stelle und bemerkte, dass dies wohl nicht zulässig wäre, die Kammer würde sich daher kurzfristig zur Beratung darüber zurückziehen.
Der Vorsitzende verkündete sodann die Unzulässigkeit des diesbezüglichen Vortrages durch Rechtsanwalt Großenbach. Dieser schloss seine Erklärung schließlich mit den satirischen Worten, dass die beiden Anzeigenerstatter ihm wie Zombies vorkämen, die auf dem Grab der bereits seit langem toten Gesellschaft, der Vor-gUG ihren Totengräbertanz tanzen würden. Rechtsanwalt Pohl legte rein präventiv Widerspruch gegen die Verwertung der Erklärung Großenbachs ein. Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass auch Viviane Fischer, laut dem in der Selbstlesemappe III befindlichen Chat aus Juli 22 zugestanden hätte, ihr Darlehen privat verbraucht zu haben.

Im Anschluss daran, überreichte Reiner Füllmich weitere handschriftlich geschriebene Beweisanträge, welche der Vorsitzende zunächst kopieren ließ und an die anderen Prozessbeteiligten verteilte. Er wies nach kurzer Pause darauf hin, dass von einem Punkt  zunächst noch eine Lese-Abschrift erstellt werden müsse, da dieser nicht lesbar sei. Wörmer beantragte zudem eine Unterbrechung, da die Verteidigung noch weitere Anträge mit dem Mandanten besprechen müsste. Der Vorsitzende erklärte daraufhin eine Unterbrechung der Verhandlung für mindestens eine halbe Stunde. Die Verteidigung zog sich mit Dr. Reiner Füllmich in die Kellerzelle unter dem Landgericht zurück. Dort berieten sie bezüglich weiterer Beweisanträge sowie noch einmal speziell zur damaligen Situation des Hausverkaufs und der Lastenfreiheit der Immobilie zum damaligen Zeitpunkt.

Nach der Unterbrechung erklärte RAin Wörmer, dass die Beratungen nicht ganz abgeschlossen werden konnten, die Anträge jedoch noch vor dem nächsten Sitzungstag schriftlich übermittelt werden könnten. 

Der Vorsitzende stellte dies sodann förmlich fest und schloss die Sitzung nach 12:00 Uhr und wies auf den Fortsetzungs-Termin am Mittwoch, den 11.9.2024 hin.

(ααμ)


@wearegreeekja
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Rechtsanwältin Katja Wörmer im Interview mit Journalistin Kerstin Heusinger zum 29. Verhandlungstag am 6.9.2024 in Sachen Dr. Reiner Füllmich vor dem Göttinger Landgericht.

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Fall Füllmich: Gibt es noch einen Vorwurf?


Wir begleiteten den 29. Verhandlungstag am 06.09.2024 im Fall Dr. Reiner Füllmich.

Während das Plädoyer der allwissenden Staatsanwaltschaft - die sich nur in Wortklaubereien erging - schon längst gelaufen ist, läuft die Beweisaufnahme der Verteidigung weiterhin auf vollen Touren. Nachdem bereits zuletzt Ivan Künnemann und Katrin Behn in den Zeugenstand getreten waren, war nun Roger Bittel an der Reihe. Er bestätigte erneut die Tatsache, dass Dr. Reiner Füllmich immer rückzahlungswillig war. Die Rückzahlung wurde jedoch durch Marcel Templin vereitelt. Was bleibt also vom Vorwurf gegen Dr. Reiner Füllmich?

Weiterhin wird es noch viele Fragen an den Anzeigeerstatter Marcel Templin geben. Er wird nun mehr seitens der Verteidigung geladen.

Der nächste Prozesstag ist der 11.09.2024 um 9:15 Uhr vor dem Landgericht Göttingen.
🔥 Wird als Putinversteher beschimpft, während FPDs Investoren, Nähe zu russischen Geschäftsleuten suchen! GEnau mein Humor!
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Upate Reiner Füllmich

Impressionen vom 6.9.2024

Vielen Dank an Djamila le Pair


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30. Verhandlungstag am 11. September 2024 in Sachen Dr. Reiner Füllmich vor dem Göttinger Landgericht

Kurzinfo - das bedeutet eine mehr oder weniger kurze Zusammenfassung der heutigen Geschehnisse im Gerichtssaal, die keinen Anspruch auf umfassende Vollständigkeit haben, bzw. in diesem Format haben könnten.
Dieser Beitrag von “We are Greek- What‘s your Superpower?” ist für diejenigen Menschen, die Reiners Schicksal verfolgen und gerne zeitnah informiert werden möchten.
Wir erheben keinen Anspruch darauf, alle Zusammenhänge und rechtlichen Details oder die ganze Wahrheit zu kennen.
Dieser Bericht darf nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden!

•Bis zur Mittagspause wurden seitens der Kammer alle Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt.
•Die Verteidigung nutzte die Mittagspause, um die Beweisanträge erneut zu überarbeiten, diese zu stellen und abzusenden.
•Alle präsenten Zeugen, die als solche benannt wurden, sind anwesend.

@wearegreeekja
Teil 2

Es ist alles abzulehnen

Als präsente Zeugen waren geladen:
Viviane Fischer, ihr Anwalt im vorliegenden Verfahren Gert-Holger Willanzheimer, Andrea Henning und Nicole Wolf. 
RAin Katja Wörmer hatte die Beweisanträge zuvor an das Gericht geschickt und die Zeugen formvollendet über den Gerichtsvollzieher laden lassen. 
Wie oben erwähnt, wurden die Beweisanträge am Morgen, nach 1 1/2 Stunden Beratung der Kammer, durch diese abgelehnt. Der Angeklagte hatte zudem noch handschriftlich verfasste Beweisanträge abgegeben. 
Die handschriftlichen überarbeiteten Beweisanträge des Angeklagten waren nicht lesbar, daher musste RAin Wörmer diese dann in einer Lesefassung durch Diktat von Reiner Füllmich aufschreiben. Diese Email ist nach einer halben Stunde nicht durchgegangen, weder an den Vorsitzenden, noch an die Geschäftsstellenbeamtin, worauf der Vorsitzende den Inhalt dessen, auf eine CD brennen ließ.
StA Recha fiel durch deutlich missmutige Gegenstellungnahmen zur Verteidigung auf. Er bekundete seine Ansicht, dass die Verteidigung die Absicht verfolge, das Verfahren verzögern zu wollen. Zudem unterstellte er der Verteidigung, dass es dieser nicht um die Sache gehen würde, sondern alleine um eine Verzögerung des Prozesses. 
Er fuhr damit fort, dass die Beweisanträge keine solchen seien und das alles abzulehnen sei. 


@wearegreeekja
Teil 3

Gehör

Die Verteidigung äusserte sich in einer Gegenstellungnahme und erwiderte, dass die StA bislang Abstand davon nahm, hier aufzuklären, und dass es vielmehr das Gericht sei, welches durch seine Verfahrensweise das Verfahren verzögere. 
Zudem sei die Prozessmaxime nicht, besonders schnell fertig zu sein. Vor dem Hintergrund des zeitlichen Aspekts, dass der Mandant in Untersuchungshaft sitzt, könne die Prozessmaxime nicht sein, besonders schnell fertig zu sein, um die Untersuchungshaft möglichst kurz und die Strafhaft möglichst lang zu halten, da die StA ja bereits eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten beantragt hatte sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Das heißt, der Angeklagte käme nicht frei, auch nicht bei Verkündung des Urteils. Prozessmaxime könne immer nur die gründliche Aufklärung des Sachverhaltes sein. Darauf habe der Angeklagte ein Anrecht. In diesem Fall wird dies von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, mit dem aktuellen Vorgehen, mit Füßen getreten. Der heutige Prozesstag hatte sechs Stunden, in denen man die geladenen vier präsenten Zeugen einfach hätte vernehmen können,  anstatt die Beweisanträge im Selbstleseverfahren zu lesen und dann negativ abschlägig zu bescheiden. Dadurch, dass Zeugen geladen werden, verzögere die Verteidigung überhaupt nichts: Die Zeugenaussagen seien nicht redundant, das heißt, sie wiederholen sich nicht sondern es geht hier gerade um die Vernehmung von Zeugen, auch von Viviane Fischer, nach dem rechtlichen Hinweis vom 3.5.24 durch das Gericht und nach der dadurch geänderten Würdigung dessen. Daher wäre es zur Sachverhaltaufklärung zwingend erforderlich gewesen, die präsenten Zeugen zu hören und auch Viviane Fischer auf der geänderten Grundlage des Gerichts noch einmal anzuhören.

@wearegreeekja
Teil 4

Das Urteil wurde bereits gefällt

Gegen 14.30 Uhr, lagen dann die überarbeiteten Beweisanträge dem Gericht schließlich vor. Nach ca. 10 Minuten wurde verkündet, dass die Beweisanträge zur Vernehmung der anwesenden Zeugen im Urteil beschieden würden, was bedeutet, dass diese erneut abgelehnt wurden. 
Die Erklärung nach 257 StPO zu der letzen Woche stattgefundenen Zeugenvernehmung von Roger Bittel, wurde von RAin Wörmer und Reiner Füllmich abgegeben.
RAin Wörmer stellte einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer, weil der Vorsitzende zwischendurch äußerte, dass man sich nicht weiter aufregen müsse, dass die Zeugen nicht gehört würden oder den Beweisanträgen nicht stattgegeben würde; schließlich würde die Rechtsansicht der Kammer bekannt sein und dem Angeklagten stünde es mit der Verteidigung ja frei, mit der Rechtsmittelinstanz beim BGH Revision einzulegen und das Urteil überprüfen zu lassen, bzw. hinsichtlich der Ablehnung der Aufhebung des Haftbefehls, beim OLG Braunschweig. 

Das lässt allein den Schluss zu, dass die Kammer das Urteil bereits gefällt hat und dem Angeklagten gegenüber deutlich voreingenommen ist und diesen bereits mental verurteilt hat.

Bis Montag 11.00 Uhr steht die Frist zur Begründung für den Befangenheitsantrag Wörmers gegen die Kammer.
Der Vorsitzende schloss alsdann die Beweisaufnahme förmlich.
RAin Wörmer kündigte für den nächsten Verhandlungstag am 20.9.2024 einen weiteren präsenten Zeugen an. Der Vorsitzende sah darin kein Problem, dann könne man die Beweisaufnahme eben wieder eröffnen. 
Er fragte bei StA Recha und Adhäsionsklägervertreter RA Frank Großenbach, (Antonia Fischer war abwesend) nach den Plädoyers, worauf beide bestätigten, dass diese unverändert blieben.
Der Vorsitzende forderte die Verteidigung zum Plädieren auf.
RAin Wörmer gab an, dass noch Ergänzungen ausstünden und zum nächsten Termin ja die Beweisaufnahme wieder eröffnet würde. 
Die Verhandlung wurde gegen 15.00 Uhr geschlossen und die Fortsetzung findet am Freitag, den 20.09.2024 um 9.15 Uhr statt.

Auf den Fotos abgelichtet:

RAin Katja Wörmer
RA Dr. Christof Miseré
Dr. Reiner Füllmich

von K. Heusinger

@wearegreeekja