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Verträge, die versuchen die inhärenten Rechte der Menschen auszuhebeln oder einzuschränken, sind unmoralisch, ungültig, absolut NICHTIG und kriminell, da versucht wird, etwas aufzuheben was nicht aufzuheben ist. Das nennt man Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zwar in allen Facetten.
👍30💯19👏3🤔1
Unterschied zwischen
„natürlichem Rechtträger“ und „juristischem Rechtsträger“.
Beachte das "s".
Teil 1/1
Teil 2/2
Sehr geehrte Damen und Herren,
In dieser Stellungnahme möchte ich einen grundlegenden Unterschied verdeutlichen, der häufig übersehen oder nicht ausreichend berücksichtigt wird:
den Unterschied zwischen dem „natürlichen Rechtträger“ und dem „juristischen Rechtsträger“.
Der natürliche Rechtträger
Der natürliche Rechtträger ist der Mensch als Träger unveräußerlicher, angeborener, underogierbarer Rechte. Diese Rechte existieren unabhängig vom Staat oder irgendeiner gesetzlichen Kodifizierung. Sie sind dem Menschen in seiner wahren Existenz inhärent, das heißt, sie gehören ihm durch seine bloße Existenz und nicht durch staatliche Anerkennung.
Diese Rechte sind unveränderlich und können nicht durch staatliche Akte oder juristische Konstruktionen verändert oder aufgehoben werden.
Sie bilden die Grundlage für alle weiteren Rechte und Ansprüche, die ein Mensch geltend machen kann, sei es im Bereich
- der Menschenrechte,
- der inhärenten Rechte (sind nicht ident mit dem Grundrecht), oder
- der Zivilrechte.
In diesem Sinne ist der natürliche Rechtträger der wahre Träger von Rechten, der durch seine bloße Existenz als Mensch alle Rechte besitzt, die der Staat ihm nicht geben kann, sondern nur anerkennen sollte.
Im Gegensatz zum natürlichen Rechtträger, steht der „juristische Rechtsträger“, der vom Staat und seinen Institutionen als „Person“ definiert wird.
Diese „Person“ ist keine natürliche Entität, sondern eine rechtliche verwaltbare Konstruktion, die es dem Rechtssystem ermöglicht, Rechte und Pflichten in einem administrativen Rahmen zu verwalten.
Der juristische Rechtsträger existiert nur durch die Verwaltungseinheit, die der Staat ihm zuweist – z.B. durch
- Geburtsurkunde,
- Steuernummer oder
- Staatsbürgerschaft.
Der juristische Rechtsträger hat keine inhärente Existenz oder Rechte – er ist eine Fiktion, die es ermöglicht, das Rechtssystem handhabbar zu machen.
Diese „Person“ hat keine angeborenen Rechte – sie wird durch das Rechtssystem konzipiert und in seiner Struktur aufrechterhalten.
Sie existiert nur innerhalb des von staatlichen Institutionen und juritisch definierten Rahmens.
❗️Der juristische Rechtsträger ist eine künstlich erschaffene Person (auch Behörden), die sich anmaßen, Rechte zu verwalten. Dazu brauchen sie das ausdrückliche Einverständnis des Menschen. Da der Mensch aber auch nicht freiwillig auf seine inhärenten Rechte verzichten kann, ist dieses freiwillige Einverständnis unmöglich.
Die Problematik der Identifikation
Das Problem entsteht, wenn der natürliche Mensch als „juristische Person“, als verwaltbares Objekt, betrachtet wird und seine angeborenen, unveräußerlichen Rechte durch eine juristische Konstruktion ersetzt werden.
Es wird dann häufig die Vorstellung verbreitet, dass der Mensch in seiner wahren Existenz lediglich eine rechtliche Entität ist, deren Rechte nur durch den Staat existieren.
Diese Betrachtungsweise führt zu einer Entfremdung des Menschen von seinem natürlichen, inhärenten Zustand. Der wahre Rechtträger – der Mensch – wird hier durch eine rechtliche Fiktion ersetzt, die seine wahre Selbstbestimmung und Würde in Frage stellt.
Schlussfolgerung
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass der Unterschied zwischen dem „natürlichen Rechtträger“ und dem „juristischen Rechtsträger“ anerkannt wird. Während das Rechtssystem aus praktischen und administrativen Gründen auf den juristischen Rechtsträger angewiesen ist, müssen wir den natürlichen Rechtträger – den Menschen – als den wahren Träger von unveräußerlichen Rechten verstehen.
Der natürliche Rechtträger ist nicht nur der Ursprung aller Rechte, sondern auch der Garant seiner eigenen Freiheit, Würde und Selbstbestimmung die nicht vom Staat verliehen, sondern in seiner menschlichen Existenz angelegt sind.
Es ist entscheidend, dass der Mensch nicht nur als juristische Fiktion behandelt wird, sondern als echter Träger von Rechten, deren Ursprung und Wahrheit in seiner bloßen Existenz als Mensch liegen.
mfg
„natürlichem Rechtträger“ und „juristischem Rechtsträger“.
Beachte das "s".
Teil 1/1
Teil 2/2
Sehr geehrte Damen und Herren,
In dieser Stellungnahme möchte ich einen grundlegenden Unterschied verdeutlichen, der häufig übersehen oder nicht ausreichend berücksichtigt wird:
den Unterschied zwischen dem „natürlichen Rechtträger“ und dem „juristischen Rechtsträger“.
Der natürliche Rechtträger
Der natürliche Rechtträger ist der Mensch als Träger unveräußerlicher, angeborener, underogierbarer Rechte. Diese Rechte existieren unabhängig vom Staat oder irgendeiner gesetzlichen Kodifizierung. Sie sind dem Menschen in seiner wahren Existenz inhärent, das heißt, sie gehören ihm durch seine bloße Existenz und nicht durch staatliche Anerkennung.
Diese Rechte sind unveränderlich und können nicht durch staatliche Akte oder juristische Konstruktionen verändert oder aufgehoben werden.
Sie bilden die Grundlage für alle weiteren Rechte und Ansprüche, die ein Mensch geltend machen kann, sei es im Bereich
- der Menschenrechte,
- der inhärenten Rechte (sind nicht ident mit dem Grundrecht), oder
- der Zivilrechte.
In diesem Sinne ist der natürliche Rechtträger der wahre Träger von Rechten, der durch seine bloße Existenz als Mensch alle Rechte besitzt, die der Staat ihm nicht geben kann, sondern nur anerkennen sollte.
Im Gegensatz zum natürlichen Rechtträger, steht der „juristische Rechtsträger“, der vom Staat und seinen Institutionen als „Person“ definiert wird.
Diese „Person“ ist keine natürliche Entität, sondern eine rechtliche verwaltbare Konstruktion, die es dem Rechtssystem ermöglicht, Rechte und Pflichten in einem administrativen Rahmen zu verwalten.
Der juristische Rechtsträger existiert nur durch die Verwaltungseinheit, die der Staat ihm zuweist – z.B. durch
- Geburtsurkunde,
- Steuernummer oder
- Staatsbürgerschaft.
Der juristische Rechtsträger hat keine inhärente Existenz oder Rechte – er ist eine Fiktion, die es ermöglicht, das Rechtssystem handhabbar zu machen.
Diese „Person“ hat keine angeborenen Rechte – sie wird durch das Rechtssystem konzipiert und in seiner Struktur aufrechterhalten.
Sie existiert nur innerhalb des von staatlichen Institutionen und juritisch definierten Rahmens.
❗️Der juristische Rechtsträger ist eine künstlich erschaffene Person (auch Behörden), die sich anmaßen, Rechte zu verwalten. Dazu brauchen sie das ausdrückliche Einverständnis des Menschen. Da der Mensch aber auch nicht freiwillig auf seine inhärenten Rechte verzichten kann, ist dieses freiwillige Einverständnis unmöglich.
Die Problematik der Identifikation
Das Problem entsteht, wenn der natürliche Mensch als „juristische Person“, als verwaltbares Objekt, betrachtet wird und seine angeborenen, unveräußerlichen Rechte durch eine juristische Konstruktion ersetzt werden.
Es wird dann häufig die Vorstellung verbreitet, dass der Mensch in seiner wahren Existenz lediglich eine rechtliche Entität ist, deren Rechte nur durch den Staat existieren.
Diese Betrachtungsweise führt zu einer Entfremdung des Menschen von seinem natürlichen, inhärenten Zustand. Der wahre Rechtträger – der Mensch – wird hier durch eine rechtliche Fiktion ersetzt, die seine wahre Selbstbestimmung und Würde in Frage stellt.
Schlussfolgerung
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass der Unterschied zwischen dem „natürlichen Rechtträger“ und dem „juristischen Rechtsträger“ anerkannt wird. Während das Rechtssystem aus praktischen und administrativen Gründen auf den juristischen Rechtsträger angewiesen ist, müssen wir den natürlichen Rechtträger – den Menschen – als den wahren Träger von unveräußerlichen Rechten verstehen.
Der natürliche Rechtträger ist nicht nur der Ursprung aller Rechte, sondern auch der Garant seiner eigenen Freiheit, Würde und Selbstbestimmung die nicht vom Staat verliehen, sondern in seiner menschlichen Existenz angelegt sind.
Es ist entscheidend, dass der Mensch nicht nur als juristische Fiktion behandelt wird, sondern als echter Träger von Rechten, deren Ursprung und Wahrheit in seiner bloßen Existenz als Mensch liegen.
mfg
👍39👏8👌2
Unterschied zwischen
„natürlichem Rechtträger“ und „juristischem Rechtsträger“.
Zusammenfassung::
Teil 2/2
Teil 1/2
Ohne den Menschen können keine Personen existieren, denn der Mensch ist die Voraussetzung jeder Person.
Der natürliche Rechtträger ist der Mensch mit angeborenen, unveräußerlichen Rechten.
Der juristische Rechtsträger ist eine vom Staat geschaffene Verwaltungseinheit (Person), die Rechte verwaltet, jedoch keine inhärenten Rechte hat.
Es ist entscheidend, zwischen diesen beiden Ebenen zu unterscheiden, um die wahre Würde des Menschen zu wahren und nicht in der juristischen Struktur zu verblassen.
„natürlichem Rechtträger“ und „juristischem Rechtsträger“.
Zusammenfassung::
Teil 2/2
Teil 1/2
Ohne den Menschen können keine Personen existieren, denn der Mensch ist die Voraussetzung jeder Person.
Der natürliche Rechtträger ist der Mensch mit angeborenen, unveräußerlichen Rechten.
Der juristische Rechtsträger ist eine vom Staat geschaffene Verwaltungseinheit (Person), die Rechte verwaltet, jedoch keine inhärenten Rechte hat.
Es ist entscheidend, zwischen diesen beiden Ebenen zu unterscheiden, um die wahre Würde des Menschen zu wahren und nicht in der juristischen Struktur zu verblassen.
💯40👍13
Die juristische Person (JP) ist eine Zweckschöpfung des *Gesetzgebers.
Ist das auch die natürliche Person?
Die JP ist eine Zusammenfassung von Personen oder Sachen zu einer rechtlich geregelten Organisation, der die Rechtsordnung (es ist die fiktive abstrakte Rechtsordnung, da es keine natürliche Rechtsordnung ist), *Rechtsfähigkeit verliehen hat und sich dadurch als Träger eigener Rechten und Pflichten im juristischen Bereich verselbstständigt hat.
- Juristische Personen des öffentlichen Recht beruhen auf einem Hoheitsakt.(Anmerk.von uns - dieser Hoheitsakt darf nur gegen Personen angewendet werden, nicht gegen Menschen deren Inhärenten Rechte er lebt)
- Juristische Personen des Privatrechts beruhen auf einem privatrechtlichen Gründungsakt.
---
Aber !!!
Auch die natürliche Person entsteht durch einen gesetzlichen Rechtsakt und nicht von Natur aus.
Die natürliche Person ist lediglich eine Funktion um wirtschaftlich und juristisch rechtsfähig im System handeln zu können.
Zitat:
keine Unternehmens-Gerichtsbarkeit über den natural Man (Menschen).
Da jede Regierung eine künstliche Person, eine Abstraktion und ein reines Geschöpf des Geistes ist, kann eine Regierung nur mit anderen künstlichen Personen interagieren. Das Imaginäre, das weder Wirklichkeit noch Substanz hat, ist daran gehindert, Gleichheit mit dem Greifbaren zu schaffen und zu erreichen.
Die rechtliche Manifestation davon ist, dass sich keine Regierung sowie kein Gesetz, keine Agentur, kein Aspekt, kein Gericht etc. mit etwas anderem als mit künstlichen (juristischen) Personen und den Verträgen zwischen ihnen befassen kann. Siehe
" S.C.R. Panhallow v.Doane's Administratives 1795, (3 U.S. 54; 1 L.Ed. 57; 3 Dall. 54).
FAZIT:
Alle "Personen" sind per Gesetz ermächtigt, vor allem alle beamteten wie Richter, Politiker, Polizei und sind daher dem inhärenten Recht des lebendigen Menschen untergeordnet.
* auch nur juristisch (römisches Jurarecht) geprägter Begriff. Siehe Rechtträger vs. Rechtsträger
Ist das auch die natürliche Person?
Die JP ist eine Zusammenfassung von Personen oder Sachen zu einer rechtlich geregelten Organisation, der die Rechtsordnung (es ist die fiktive abstrakte Rechtsordnung, da es keine natürliche Rechtsordnung ist), *Rechtsfähigkeit verliehen hat und sich dadurch als Träger eigener Rechten und Pflichten im juristischen Bereich verselbstständigt hat.
- Juristische Personen des öffentlichen Recht beruhen auf einem Hoheitsakt.(Anmerk.von uns - dieser Hoheitsakt darf nur gegen Personen angewendet werden, nicht gegen Menschen deren Inhärenten Rechte er lebt)
- Juristische Personen des Privatrechts beruhen auf einem privatrechtlichen Gründungsakt.
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Aber !!!
Auch die natürliche Person entsteht durch einen gesetzlichen Rechtsakt und nicht von Natur aus.
Die natürliche Person ist lediglich eine Funktion um wirtschaftlich und juristisch rechtsfähig im System handeln zu können.
Zitat:
keine Unternehmens-Gerichtsbarkeit über den natural Man (Menschen).
Da jede Regierung eine künstliche Person, eine Abstraktion und ein reines Geschöpf des Geistes ist, kann eine Regierung nur mit anderen künstlichen Personen interagieren. Das Imaginäre, das weder Wirklichkeit noch Substanz hat, ist daran gehindert, Gleichheit mit dem Greifbaren zu schaffen und zu erreichen.
Die rechtliche Manifestation davon ist, dass sich keine Regierung sowie kein Gesetz, keine Agentur, kein Aspekt, kein Gericht etc. mit etwas anderem als mit künstlichen (juristischen) Personen und den Verträgen zwischen ihnen befassen kann. Siehe
" S.C.R. Panhallow v.Doane's Administratives 1795, (3 U.S. 54; 1 L.Ed. 57; 3 Dall. 54).
FAZIT:
Alle "Personen" sind per Gesetz ermächtigt, vor allem alle beamteten wie Richter, Politiker, Polizei und sind daher dem inhärenten Recht des lebendigen Menschen untergeordnet.
* auch nur juristisch (römisches Jurarecht) geprägter Begriff. Siehe Rechtträger vs. Rechtsträger
👍27
STA,Behörde,Justiz,POLIZEI
Unterschied zwischen „natürlichem Rechtträger“ und „juristischem Rechtsträger“. Beachte das "s". Teil 1/1 Teil 2/2 Sehr geehrte Damen und Herren, In dieser Stellungnahme möchte ich einen grundlegenden Unterschied verdeutlichen, der häufig übersehen oder…
Wir wurden zum obigen Artikel mehrfach gefragt, was man als Rechtträger tun kann um das RECHT als Rechtsträger (also deine Person lediglich nutzen) umsetzen zu können.
Antwort:
Also, als Rechtträger darf ich in meiner inhärenten Rechte nicht verletzt werden und als Rechtsträger kann ich diese Rechte positivrechtlich einfordern, da sie durch Verfassung und Gesetz sowie international durch Verträge, mit jus cogens Charakter, abgesichert bzw. versichert sind.
Bitte beachte das "s".
Antwort:
Also, als Rechtträger darf ich in meiner inhärenten Rechte nicht verletzt werden und als Rechtsträger kann ich diese Rechte positivrechtlich einfordern, da sie durch Verfassung und Gesetz sowie international durch Verträge, mit jus cogens Charakter, abgesichert bzw. versichert sind.
Bitte beachte das "s".
👍22👏1
Forwarded from TELETEXT und MEDIEN Korrekturen
Media is too big
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Dr Nina - Da hat die gute Frau zu 💯 % Recht.
Mein Körper gehört mir - folglich ist die daraus erwirtschaftete Leistung auch zur gänze MEINES.
MEINS ist nicht DEINS - Und wenn du glaubst darauf einen Anspruch zu haben, begehst du SKLAVEREI.
Das ganze Interview findet ihr hier:
https://youtu.be/QQKGlq8YqW4?si=zZl_x4gFUucOd83A
Mein Körper gehört mir - folglich ist die daraus erwirtschaftete Leistung auch zur gänze MEINES.
MEINS ist nicht DEINS - Und wenn du glaubst darauf einen Anspruch zu haben, begehst du SKLAVEREI.
Das ganze Interview findet ihr hier:
https://youtu.be/QQKGlq8YqW4?si=zZl_x4gFUucOd83A
💯57👍4👌3
TELETEXT und MEDIEN Korrekturen
Dr Nina - Da hat die gute Frau zu 💯 % Recht. Mein Körper gehört mir - folglich ist die daraus erwirtschaftete Leistung auch zur gänze MEINES. MEINS ist nicht DEINS - Und wenn du glaubst darauf einen Anspruch zu haben, begehst du SKLAVEREI. Das ganze Interview…
Auch im Art 7 STGG steht glasklar, jeder Unterthänigkeitsverband und Hörigkeitsverband ist für immer aufgehoben. Das ist eine Ewigkeitsgarantie.
Wissen sie eh was das bedeutet ?
Das der lebendige Mensch nie wieder als Leibeigener behandelt werden darf, geschweige denn auf ein verwaltbares Objekt reduziert werden -und nicht mit der natürlichen Person gleichgestellt werden darf.
Die inhärenten RECHTE des Menschen sind gesetzlich und verfassungsrechtlich besonders geschützt, auch international geschützt.
Wie? Das zeigen wir Ihnen in einen der nächsten posts.
Wissen sie eh was das bedeutet ?
Das der lebendige Mensch nie wieder als Leibeigener behandelt werden darf, geschweige denn auf ein verwaltbares Objekt reduziert werden -und nicht mit der natürlichen Person gleichgestellt werden darf.
Die inhärenten RECHTE des Menschen sind gesetzlich und verfassungsrechtlich besonders geschützt, auch international geschützt.
Wie? Das zeigen wir Ihnen in einen der nächsten posts.
👍34👏5🤔1
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schöpferischer Mensch vs Parasit
💯46👏8👍2
Organ ist nicht Organ
Da der lebende Mensch nicht ausdrücklich im Bundesgesetzblatt definiert ist und in den Gesetzen sowieso nicht vorkommt, lies hier bitte, kann auch kein Staats-, Organ-, Beamter-, Amt-, etc. RECHTmäßig bestellt werden.
Also sind z.B. die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, wie im RLV §4 beschrieben juristische Erfüllungsgehilfen, die man zwar irrtümlicherweise Organe nennt, keine Staatsorgane im RECHTstaatlichen öffentlichen Bereich.
Sie dürfen also keine RECHTstaatlichen Aufgaben gegen Menschen durchführen.
Alles was sie tun, richtet sich ausschliesslich gegen die juristisch abstrakte Person, also deinen Schatten.
Sag dem Erfüllungsgehilfen mal, sorry mein jur.Schatten ist nicht in der Lage ihnen das gewünschte Ausweispapier zu zeigen - und ich als lebender Mensch habe keinen Bock darauf, ihm zu helfen.🙊😂(nein Blödsinn, das wäre Provokant und das tut man nicht)
Fazit:
Sie können mit dem lebendigen Menschen nicht verhandeln, denn die inhärenten Rechte sind nicht verhandelbar. Wird das versucht, ist das eine schwere Menschenrechtsverletzung.
Übrigens:
Organe können ausschließlich durch lebende Menschen und nicht durch einen Verwaltungsakt oder Gesetzesakt entstehen.
Ein Organ wie Lunge, Leber, etc kann auch niemals alleine existieren. Es braucht den lebendigen Menschen dazu.
Da der lebende Mensch nicht ausdrücklich im Bundesgesetzblatt definiert ist und in den Gesetzen sowieso nicht vorkommt, lies hier bitte, kann auch kein Staats-, Organ-, Beamter-, Amt-, etc. RECHTmäßig bestellt werden.
Also sind z.B. die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, wie im RLV §4 beschrieben juristische Erfüllungsgehilfen, die man zwar irrtümlicherweise Organe nennt, keine Staatsorgane im RECHTstaatlichen öffentlichen Bereich.
Sie dürfen also keine RECHTstaatlichen Aufgaben gegen Menschen durchführen.
Alles was sie tun, richtet sich ausschliesslich gegen die juristisch abstrakte Person, also deinen Schatten.
Sag dem Erfüllungsgehilfen mal, sorry mein jur.Schatten ist nicht in der Lage ihnen das gewünschte Ausweispapier zu zeigen - und ich als lebender Mensch habe keinen Bock darauf, ihm zu helfen.🙊😂(nein Blödsinn, das wäre Provokant und das tut man nicht)
Fazit:
Sie können mit dem lebendigen Menschen nicht verhandeln, denn die inhärenten Rechte sind nicht verhandelbar. Wird das versucht, ist das eine schwere Menschenrechtsverletzung.
Übrigens:
Organe können ausschließlich durch lebende Menschen und nicht durch einen Verwaltungsakt oder Gesetzesakt entstehen.
Ein Organ wie Lunge, Leber, etc kann auch niemals alleine existieren. Es braucht den lebendigen Menschen dazu.
💯33👍13👏5👌2
Staatsquote ...
(ein volkswirtschaftliches Wort)
...ist wieder so ein erfundener Begriff um arglistig zu täuschen.
Es gibt im internationlen Recht und im Flüchtlingsabkommen keine Staatsquote, aber es gibt den Schutz der Kultur und Lebensweise der indigenen Völker und das wird durch diese Massenmigration bewusst zerstört. So etwas nennt man im internationalen Recht, Völkermord und Kulturraub.
Es ist geplanter Völkermord unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe, genau wie Corona.
Alles gesteuert über diese pseudo Hospital-Ordensleute wie dieser Malteser Ritterorden, oder ähliche Orden wie Johanniter, Deutsch-Orden, etc.
Durch solche "Hospitals" und andere karitative Einrichtungen konnte das Teuflische geschützt existieren, was eben diesen vermeintlichen Völkermord und Kulturraub auslöste.
(ein volkswirtschaftliches Wort)
...ist wieder so ein erfundener Begriff um arglistig zu täuschen.
Es gibt im internationlen Recht und im Flüchtlingsabkommen keine Staatsquote, aber es gibt den Schutz der Kultur und Lebensweise der indigenen Völker und das wird durch diese Massenmigration bewusst zerstört. So etwas nennt man im internationalen Recht, Völkermord und Kulturraub.
Es ist geplanter Völkermord unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe, genau wie Corona.
Alles gesteuert über diese pseudo Hospital-Ordensleute wie dieser Malteser Ritterorden, oder ähliche Orden wie Johanniter, Deutsch-Orden, etc.
Durch solche "Hospitals" und andere karitative Einrichtungen konnte das Teuflische geschützt existieren, was eben diesen vermeintlichen Völkermord und Kulturraub auslöste.
👍27💯15👏5
❗️Wir fordern die Auflösung der Wirtschaftskammer
Die Wirtschaftskammer erhöht ihre Gehälter um bis zu 60 %, während sie gleichzeitig alle arbeitenden Menschen zum Sparen auffordert.
Das ist inakzeptabel. Eine Institution, die sich selbst bereichert und den Leistungsbringern immer höhere Lasten aufbürdet, hat ihre Legitimation längst verloren.
Die Wirtschaftskammer hat mit echter Wirtschaft nichts mehr zu tun – sie ist unnütz, ineffizient und verursacht ausschließlich Kosten, die zum Nachteil jener wirken, die tatsächlich Werte schaffen.
Daher fordern wir die Auflösung der Wirtschaftskammer. Nur so können Budgetmittel sinnvoll eingesetzt und das Sozialsystem für die Schwächsten unserer Gemeinschaft gesichert werden.
Rechtsstaat und Legitimität
Gesetze müssen das RECHT schützen.
Tun sie das nicht, verlieren sie ihre moralische und rechtliche Gültigkeit.
Ein Gesetz, das gegen fundamentale Menschenrechte oder die Verfassung verstößt, ist unmoralisch, rechtswidrig und darf nicht angewendet werden.
Die Anwendung solcher Gesetze wäre ein Bruch von Verfassungsrecht und widerspräche internationalen Verträgen mit jus-cogens-Charakter – also zwingendem Völkerrecht, das über nationalem Recht steht.
Damit verliert der Staat, der solche Gesetze vollzieht, seine rechtliche und moralische Legitimität.
Schutz der unveräußerlichen Menschenrechte
Jedes Gesetz, das inhärente Kernrechte verletzt, wie
- das Recht auf Leben,
- Identität,
- Selbstbestimmung und
- Freiheit von Leibeigenschaft
ist verfassungswidrig und ungültig.
Ein solcher Eingriff reduziert den Menschen zum verwaltbaren Objekt und verletzt das grundlegende Prinzip der Menschenwürde.
Die Beschlussfassung eines solchen Gesetzes mag formal noch rechtmäßig erscheinen, doch seine Anwendung ist unzweifelhaft Unrecht.
Denn die Legitimität des Rechtsstaates endet dort, wo das RECHT selbst gebrochen wird.
Die Wirtschaftskammer erhöht ihre Gehälter um bis zu 60 %, während sie gleichzeitig alle arbeitenden Menschen zum Sparen auffordert.
Das ist inakzeptabel. Eine Institution, die sich selbst bereichert und den Leistungsbringern immer höhere Lasten aufbürdet, hat ihre Legitimation längst verloren.
Die Wirtschaftskammer hat mit echter Wirtschaft nichts mehr zu tun – sie ist unnütz, ineffizient und verursacht ausschließlich Kosten, die zum Nachteil jener wirken, die tatsächlich Werte schaffen.
Daher fordern wir die Auflösung der Wirtschaftskammer. Nur so können Budgetmittel sinnvoll eingesetzt und das Sozialsystem für die Schwächsten unserer Gemeinschaft gesichert werden.
Rechtsstaat und Legitimität
Gesetze müssen das RECHT schützen.
Tun sie das nicht, verlieren sie ihre moralische und rechtliche Gültigkeit.
Ein Gesetz, das gegen fundamentale Menschenrechte oder die Verfassung verstößt, ist unmoralisch, rechtswidrig und darf nicht angewendet werden.
Die Anwendung solcher Gesetze wäre ein Bruch von Verfassungsrecht und widerspräche internationalen Verträgen mit jus-cogens-Charakter – also zwingendem Völkerrecht, das über nationalem Recht steht.
Damit verliert der Staat, der solche Gesetze vollzieht, seine rechtliche und moralische Legitimität.
Schutz der unveräußerlichen Menschenrechte
Jedes Gesetz, das inhärente Kernrechte verletzt, wie
- das Recht auf Leben,
- Identität,
- Selbstbestimmung und
- Freiheit von Leibeigenschaft
ist verfassungswidrig und ungültig.
Ein solcher Eingriff reduziert den Menschen zum verwaltbaren Objekt und verletzt das grundlegende Prinzip der Menschenwürde.
Die Beschlussfassung eines solchen Gesetzes mag formal noch rechtmäßig erscheinen, doch seine Anwendung ist unzweifelhaft Unrecht.
Denn die Legitimität des Rechtsstaates endet dort, wo das RECHT selbst gebrochen wird.
👍31💯19👏5👌1
Wie Ihnen sicher bekannt ist, werden Richter, Behörden, Institutionen, etc. durch ein Gesetz ermächtigt und nicht durch das RECHT selbst.
Österreich ist jedoch ein RECHTstaat und die Gesetze haben dem RECHT zu folgen, Punkt.
Österreich ist jedoch ein RECHTstaat und die Gesetze haben dem RECHT zu folgen, Punkt.
👍34🤔3👏1
Gesetze (wie z.B. von diesen gesetzgebenden Bundeskörperschaften) können NIEMALS ECHTES RECHT erzeugen.
Sie erzeugen ...
... künstliche Rechte
... für künstliche Personen
... im künstlichen Rechtskreis von künstlichen Personen.
( Regierung = künstliche Person, Feststellung des OGH der USA mit internationalen Charakter )
Sie erzeugen ...
... künstliche Rechte
... für künstliche Personen
... im künstlichen Rechtskreis von künstlichen Personen.
( Regierung = künstliche Person, Feststellung des OGH der USA mit internationalen Charakter )
💯24👍1👏1
Zur Info
Um keine Verwirrung zu den obigen Artikeln hervorzurufen.
Gesetze können zwar rechtmäßig entstanden sein, auch wenn sie gegen Menschenrechte verstoßen, denn allein das Gesetz verstößt noch nicht gegen die inhärenten Kernrechte des Menschen.
Bei der Anwendung sieht das jedoch völlig anders aus:
Jedes „öffentliche Organ“, das solche Gesetze anwendet, handelt rechtswidrig im Rahmen der Gesetze. Sie setzen das menschenrechtsverletzende Gesetz mit Gewalt durch, und das entzieht dem Gesetz die Legitimität. Die Anwendung ist somit rechtswidrig, rechtlich nicht gedeckt und nicht versichert. Daher haftet jedes „Organ“, das diese Gesetze anwendet, persönlich gemäß Art. 23 Abs. 3 B-VG, da die Anwendung unrechtmäßig, rechtswidrig und illegal war.
Um keine Verwirrung zu den obigen Artikeln hervorzurufen.
Gesetze können zwar rechtmäßig entstanden sein, auch wenn sie gegen Menschenrechte verstoßen, denn allein das Gesetz verstößt noch nicht gegen die inhärenten Kernrechte des Menschen.
Bei der Anwendung sieht das jedoch völlig anders aus:
Jedes „öffentliche Organ“, das solche Gesetze anwendet, handelt rechtswidrig im Rahmen der Gesetze. Sie setzen das menschenrechtsverletzende Gesetz mit Gewalt durch, und das entzieht dem Gesetz die Legitimität. Die Anwendung ist somit rechtswidrig, rechtlich nicht gedeckt und nicht versichert. Daher haftet jedes „Organ“, das diese Gesetze anwendet, persönlich gemäß Art. 23 Abs. 3 B-VG, da die Anwendung unrechtmäßig, rechtswidrig und illegal war.
👍32👏4👌2💯1
So geht es einfach nicht mehr weiter.
In Jobcenter haben sie jetzt sehr gescheite 🙈 Personen aufgenommen, die den Menschen Arbeitsplätze vermitteln wollen, die es nicht gibt.
Geistige Werteanbieter ab 45 haben es besonders schwer.
Vom verwalten und schmarotzen (parasitäre Gesellschaften - mit 3 Buchstaben) kann ein Mensch nicht überleben und eine Ethnie oder Menschenvolk schon gar nicht existieren.
Das Volk wurde aber in ihren Gesetzen nicht durch die lebenden biologischen Menschen definiert, sondern wurde durch die Staatsgewalt durch eine Norm selbst erschaffen. UNFASSBAR
Sämtliche Produktionsfirmen mit deutsch-österreichischen Know How in Forschung, Entwicklung und Produktion werden nach China/Indien, etc. verlagert.
Siehe Beispiel Firma Magura (Entwicklung von Bremsteilen).
Diese Firma wurde von ADVIK aus Indien aufgekauft.
Woher hat diese Firma diese 200Mio, wenn sie doch selbst nur 100mio Jahresumsatz macht (Gewinn ca. 20mio).
Da müssen Banken und NGO's etc. gewaltig die Finger im Spiel haben.
In Jobcenter haben sie jetzt sehr gescheite 🙈 Personen aufgenommen, die den Menschen Arbeitsplätze vermitteln wollen, die es nicht gibt.
Geistige Werteanbieter ab 45 haben es besonders schwer.
Vom verwalten und schmarotzen (parasitäre Gesellschaften - mit 3 Buchstaben) kann ein Mensch nicht überleben und eine Ethnie oder Menschenvolk schon gar nicht existieren.
Das Volk wurde aber in ihren Gesetzen nicht durch die lebenden biologischen Menschen definiert, sondern wurde durch die Staatsgewalt durch eine Norm selbst erschaffen. UNFASSBAR
Sämtliche Produktionsfirmen mit deutsch-österreichischen Know How in Forschung, Entwicklung und Produktion werden nach China/Indien, etc. verlagert.
Siehe Beispiel Firma Magura (Entwicklung von Bremsteilen).
Diese Firma wurde von ADVIK aus Indien aufgekauft.
Woher hat diese Firma diese 200Mio, wenn sie doch selbst nur 100mio Jahresumsatz macht (Gewinn ca. 20mio).
Da müssen Banken und NGO's etc. gewaltig die Finger im Spiel haben.
👍39💯2
Frieden ist im Völkerrecht..
.. der Zustand ungestörter Ordnung, in dem sich niemand gewaltsamer Mittel bedient, um seine Interessen durchzusetzen.
Nicht erlaubter Krieg als Verbrechen, ist im Völkerrecht der Abbruch der Diplomatie unter rechtwidriger Gewaltanwendung, zum unmittelbar vor dem Gesetz, unter allen Umständen einzuhaltenden und durchzusetzenden humanitären Völkerrecht, diplomatischer Vertrag Genfer Abkommen 4 Zivilschutz.
Und das selbe gilt beim Abbruch der Diplomatie zum Menschen und seinen inhärenten Rechten indem die Gerichte diesen Schutz nicht Garantieren oder sogar verweigern obwohl sie diesen Rechten gegenüber Schutzpflichtig sind.
.. der Zustand ungestörter Ordnung, in dem sich niemand gewaltsamer Mittel bedient, um seine Interessen durchzusetzen.
Nicht erlaubter Krieg als Verbrechen, ist im Völkerrecht der Abbruch der Diplomatie unter rechtwidriger Gewaltanwendung, zum unmittelbar vor dem Gesetz, unter allen Umständen einzuhaltenden und durchzusetzenden humanitären Völkerrecht, diplomatischer Vertrag Genfer Abkommen 4 Zivilschutz.
Und das selbe gilt beim Abbruch der Diplomatie zum Menschen und seinen inhärenten Rechten indem die Gerichte diesen Schutz nicht Garantieren oder sogar verweigern obwohl sie diesen Rechten gegenüber Schutzpflichtig sind.
💯25👍2
Einfachere Erklärung für
Frieden im Völkerrecht bedeutet ein Zustand geordneter Verhältnisse, in dem niemand Gewalt einsetzt, um seine Interessen durchzusetzen.
Ein völkerrechtswidriger Krieg ist ein Bruch der Diplomatie und der Einsatz verbotener Gewalt. Er verstößt unmittelbar gegen das zwingend einzuhaltende humanitäre Völkerrecht, zum Beispiel gegen die Bestimmungen der Genfer Abkommen, insbesondere des 4. Abkommens zum Schutz von Zivilpersonen.
Das Gleiche gilt im Inneren eines Staates:
Wenn die Diplomatie gegenüber dem Menschen abbricht – das heißt, wenn staatliche Stellen oder Gerichte die grundlegenden Menschenrechte nicht schützen oder sogar verweigern – verletzen sie ihre Pflicht, diese Rechte zu garantieren.
Frieden im Völkerrecht bedeutet ein Zustand geordneter Verhältnisse, in dem niemand Gewalt einsetzt, um seine Interessen durchzusetzen.
Ein völkerrechtswidriger Krieg ist ein Bruch der Diplomatie und der Einsatz verbotener Gewalt. Er verstößt unmittelbar gegen das zwingend einzuhaltende humanitäre Völkerrecht, zum Beispiel gegen die Bestimmungen der Genfer Abkommen, insbesondere des 4. Abkommens zum Schutz von Zivilpersonen.
Das Gleiche gilt im Inneren eines Staates:
Wenn die Diplomatie gegenüber dem Menschen abbricht – das heißt, wenn staatliche Stellen oder Gerichte die grundlegenden Menschenrechte nicht schützen oder sogar verweigern – verletzen sie ihre Pflicht, diese Rechte zu garantieren.
👍26👌7
Wenn man das alles einmal nüchtern betrachtet...
.. dann ist der Mensch auf dieser Erde im Grunde genommen ein verlorengegangenes Wesen.
Diese jetzige "Staatslehre" ist total daneben und geht an der Realität total vorbei.
Ein deutsches oder österreichisches Volk ist ein geistiges lebendiges Volk mit Körper - Seele - Geist und das ist nicht identisch mit dem jetzigen Staatsvolk.
Wenn ein Staat darauf besteht, dass es nur fiktive tote Sachen gibt, dann kann es niemals das Volk sein.
Der Staat hat sich selber die Macht durch Gewalt übertragen indem man den lebenden Menschen "dekradiert" hat, oder einfach nicht mehr erwähnt.
In den Gesetzen kommt er nicht vor.
Österreich hat jedoch Menschenrechtsdokumente mit Verfassungsrang ausgestattet,
u. a.:
✅ Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – seit 1964 Verfassungsrang
✅ Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) 1867
Diese beiden bilden den Kern des österreichischen Grund- und Menschenrechtsschutzes.
-----------------------------------
Hier mal eine übersichtliche Erklärung:
Mensch mit Inhärenten Rechten (IR) = oberste Instanz → Rechte existieren unabhängig vom Staat.
Juristische Personen / Beamte / POLIZEI = handeln nur aufgrund gesetzlicher Ermächtigung, untergeordnet den IR des Menschen.
Einfache Gesetze = dürfen nie die inhärenten Rechte verletzen → sonst ist es Gesetzesbruch von Verfassungsgesetzen und Menschenrechtsverletzung.
.. dann ist der Mensch auf dieser Erde im Grunde genommen ein verlorengegangenes Wesen.
Diese jetzige "Staatslehre" ist total daneben und geht an der Realität total vorbei.
Ein deutsches oder österreichisches Volk ist ein geistiges lebendiges Volk mit Körper - Seele - Geist und das ist nicht identisch mit dem jetzigen Staatsvolk.
Wenn ein Staat darauf besteht, dass es nur fiktive tote Sachen gibt, dann kann es niemals das Volk sein.
Der Staat hat sich selber die Macht durch Gewalt übertragen indem man den lebenden Menschen "dekradiert" hat, oder einfach nicht mehr erwähnt.
In den Gesetzen kommt er nicht vor.
Österreich hat jedoch Menschenrechtsdokumente mit Verfassungsrang ausgestattet,
u. a.:
✅ Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) – seit 1964 Verfassungsrang
✅ Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG) 1867
Diese beiden bilden den Kern des österreichischen Grund- und Menschenrechtsschutzes.
-----------------------------------
Hier mal eine übersichtliche Erklärung:
Mensch mit Inhärenten Rechten (IR) = oberste Instanz → Rechte existieren unabhängig vom Staat.
Juristische Personen / Beamte / POLIZEI = handeln nur aufgrund gesetzlicher Ermächtigung, untergeordnet den IR des Menschen.
Einfache Gesetze = dürfen nie die inhärenten Rechte verletzen → sonst ist es Gesetzesbruch von Verfassungsgesetzen und Menschenrechtsverletzung.
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Psychologie — Wie die Masse in den Untergang gesteuert wird
Immer wieder zeitlos und sehr gut.
Danke an Stefan Magnet für diese Zusammenstellung wobei im Film die Zeitmaschine auch die Höhle vorkommt
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1. Richter und Schutzpflicht – was bedeutet das?
Wenn ein Richter in einem Verfahren entscheidet, hat er zwei Ebenen von Pflichten:
(A) Positivrechtliche Pflicht
Er muss nach den geltenden Gesetzen, der EMRK, dem B-VG und dem StGG entscheiden.
Tut er das nicht = Gesetzesverletzung.
(B) Verfassungsrechtliche / menschenrechtliche Pflicht
Er ist gebunden an:
Grundrechte
EMRK
Naturrechtliche Prinzipien, soweit diese in der Verfassung „aufgenommen“ wurden (Gleichheit, Freiheit, Würde, Rechtsstaatlichkeit).
Das nennt man:
grundrechtliche Schutzpflichten des Staates, ausgeübt durch seine Gerichte.
Das heißt:
Ein Richter hat eine Schutzpflicht gegenüber deinen Grund- bzw. inhärenten Rechten.
2. Wenn ein Richter diese Rechte verletzt – was liegt dann vor?
Es gibt drei Ebenen:
(1) Gesetzesverstoß (einfachgesetzlich oder verfassungsrechtlich)
z. B. falsche Anwendung der StPO, ABGB, AVG etc.
(2) Grundrechtsverletzung
Wenn der Richter deine durch die Verfassung garantierten Rechte missachtet, z. B.:
Art. 6 EMRK – Fair Trial
Art. 7 B-VG – Gleichheitssatz
Art. 8 EMRK – Privatleben
Art. 2 oder 3 EMRK – Leben, Unversehrtheit
Art. 5 EMRK – Freiheit
Das ist schwerwiegender als ein einfacher Gesetzesfehler.
→ Grundrechtsverletzungen können direkt beim VfGH bekämpft werden.
(3) Verletzung der staatlichen Schutzpflichten
Der Staat (also auch der Richter) hat die Pflicht, deine Menschenrechte aktiv zu schützen – nicht nur, sie nicht zu verletzen.
Wenn er aktiv gegen sie verstößt oder passiv nicht einschreitet, liegt ein Schutzpflichtversagen vor.
Das ist juristisch real und vom EGMR anerkannt.
3. Aber geht es noch weiter?
Ja, wenn der Richter nicht nur rechtlich falsch entscheidet, sondern„…auch seine Schutzpflicht verletzt und damit meine inhärenten Rechte bricht.
💡 In Menschenrechtslogik gilt:
Wenn ein Richter ein Urteil fällt, das ein Grundrecht verletzt, dann:
ist das ein rechtswidriger Akt,
und gleichzeitig eine Pflichtverletzung,
und in schweren Fällen sogar ein Willkürakt.
Der EGMR sagt dazu:
Wenn staatliche Gerichte ( haben wir diese überhaupt 🧐 ? - oder sind es Sondergerichte ? - das gilt es zuerst zu klären ) ersichtlich die Grundrechte nicht schützen, ist das ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK und gegen das betroffene Grundrecht selbst.
Das heißt:
Gerichte dürfen niemals aktiv Menschenrechte verletzen — ihre Existenz dient genau dem Gegenteil.
4. „inhärente Rechte“ sind vorstaatlich – wie passt das zusammen?
✔ Das Naturrecht begründet deine Rechte.
✔ Das Staatsrecht (Gesetze, Gerichte) dient dazu, sie zu schützen.
❌ Wenn der Richter sie verletzt, handelt er gegen den Zweck seiner Existenz.
Das ist kein übertriebenes Statement — das ist die Kernidee des Rechtsstaats.
5. Das bedeutet:
Ein Richter, der gegen inhärente / verfassungsmäßige Rechte entscheidet, begeht Amtsmissbrauch oder Rechtsbeugung?
Das kommt auf die Intensität an:
❗ Mildere Fälle
„nur“ fehlerhafte Rechtsanwendung → Rechtsmittel, VfGH, EGMR
Keine strafrechtliche Verantwortung.
Wenn ein Richter in einem Verfahren entscheidet, hat er zwei Ebenen von Pflichten:
(A) Positivrechtliche Pflicht
Er muss nach den geltenden Gesetzen, der EMRK, dem B-VG und dem StGG entscheiden.
Tut er das nicht = Gesetzesverletzung.
(B) Verfassungsrechtliche / menschenrechtliche Pflicht
Er ist gebunden an:
Grundrechte
EMRK
Naturrechtliche Prinzipien, soweit diese in der Verfassung „aufgenommen“ wurden (Gleichheit, Freiheit, Würde, Rechtsstaatlichkeit).
Das nennt man:
grundrechtliche Schutzpflichten des Staates, ausgeübt durch seine Gerichte.
Das heißt:
Ein Richter hat eine Schutzpflicht gegenüber deinen Grund- bzw. inhärenten Rechten.
2. Wenn ein Richter diese Rechte verletzt – was liegt dann vor?
Es gibt drei Ebenen:
(1) Gesetzesverstoß (einfachgesetzlich oder verfassungsrechtlich)
z. B. falsche Anwendung der StPO, ABGB, AVG etc.
(2) Grundrechtsverletzung
Wenn der Richter deine durch die Verfassung garantierten Rechte missachtet, z. B.:
Art. 6 EMRK – Fair Trial
Art. 7 B-VG – Gleichheitssatz
Art. 8 EMRK – Privatleben
Art. 2 oder 3 EMRK – Leben, Unversehrtheit
Art. 5 EMRK – Freiheit
Das ist schwerwiegender als ein einfacher Gesetzesfehler.
→ Grundrechtsverletzungen können direkt beim VfGH bekämpft werden.
(3) Verletzung der staatlichen Schutzpflichten
Der Staat (also auch der Richter) hat die Pflicht, deine Menschenrechte aktiv zu schützen – nicht nur, sie nicht zu verletzen.
Wenn er aktiv gegen sie verstößt oder passiv nicht einschreitet, liegt ein Schutzpflichtversagen vor.
Das ist juristisch real und vom EGMR anerkannt.
3. Aber geht es noch weiter?
Ja, wenn der Richter nicht nur rechtlich falsch entscheidet, sondern„…auch seine Schutzpflicht verletzt und damit meine inhärenten Rechte bricht.
💡 In Menschenrechtslogik gilt:
Wenn ein Richter ein Urteil fällt, das ein Grundrecht verletzt, dann:
ist das ein rechtswidriger Akt,
und gleichzeitig eine Pflichtverletzung,
und in schweren Fällen sogar ein Willkürakt.
Der EGMR sagt dazu:
Wenn staatliche Gerichte ( haben wir diese überhaupt 🧐 ? - oder sind es Sondergerichte ? - das gilt es zuerst zu klären ) ersichtlich die Grundrechte nicht schützen, ist das ein Verstoß gegen Art. 6 EMRK und gegen das betroffene Grundrecht selbst.
Das heißt:
Gerichte dürfen niemals aktiv Menschenrechte verletzen — ihre Existenz dient genau dem Gegenteil.
4. „inhärente Rechte“ sind vorstaatlich – wie passt das zusammen?
✔ Das Naturrecht begründet deine Rechte.
✔ Das Staatsrecht (Gesetze, Gerichte) dient dazu, sie zu schützen.
❌ Wenn der Richter sie verletzt, handelt er gegen den Zweck seiner Existenz.
Das ist kein übertriebenes Statement — das ist die Kernidee des Rechtsstaats.
5. Das bedeutet:
Ein Richter, der gegen inhärente / verfassungsmäßige Rechte entscheidet, begeht Amtsmissbrauch oder Rechtsbeugung?
Das kommt auf die Intensität an:
❗ Mildere Fälle
„nur“ fehlerhafte Rechtsanwendung → Rechtsmittel, VfGH, EGMR
Keine strafrechtliche Verantwortung.
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STA,Behörde,Justiz,POLIZEI
1. Richter und Schutzpflicht – was bedeutet das? Wenn ein Richter in einem Verfahren entscheidet, hat er zwei Ebenen von Pflichten: (A) Positivrechtliche Pflicht Er muss nach den geltenden Gesetzen, der EMRK, dem B-VG und dem StGG entscheiden. Tut er das…
Das war eine extrem gute Antwort - in einem anderen (privaten) Chat gegeben - zum obigen Thema wegen der Richter mit ihren Schutzpflichten ...
Sind das überhaupt staatliche Richter, oder sind es Richter von Sondergerichten? Das gilt es einmal zu klären, denn diese Antworten (im Bild) sind nicht einfach so wegzuwischen.
Aber die Schutzpflicht für den Menschen der seine inhärenten Rechte anführt (wichtig - muss in jedem Schriftsatz zum Gericht unbedingt angeführt werden), hat er trotzdem. Das ist in Österreich in der EMRK, dem B-vG und im StGG (haben Verfassungsrang) festgeschrieben.
Sind das überhaupt staatliche Richter, oder sind es Richter von Sondergerichten? Das gilt es einmal zu klären, denn diese Antworten (im Bild) sind nicht einfach so wegzuwischen.
Aber die Schutzpflicht für den Menschen der seine inhärenten Rechte anführt (wichtig - muss in jedem Schriftsatz zum Gericht unbedingt angeführt werden), hat er trotzdem. Das ist in Österreich in der EMRK, dem B-vG und im StGG (haben Verfassungsrang) festgeschrieben.
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