❗️Keiner von uns Menschen hat einen Cent Schulden.
Diese Schulden betreffen ausdrücklich Sie selbst und Ihre verwaltbaren Objekte wie natürliche und juristische Personen.
Wir Menschen sind die Begünstigten und Gläubiger, und Sie sind die Schuldner gegenüber uns und unseren inhärenten Rechten.
Diese Schulden betreffen ausdrücklich Sie selbst und Ihre verwaltbaren Objekte wie natürliche und juristische Personen.
Wir Menschen sind die Begünstigten und Gläubiger, und Sie sind die Schuldner gegenüber uns und unseren inhärenten Rechten.
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Eine kleine Info für Euch, ihr lieben Menschen.
Immer wieder hören wir die Menschen sagen, Völkerrecht, Menschenrecht, ich bin im GfAbk.IV, usw.
Hier eine kleine Info an euch:
Der gesamte Völkerrechts-Quatsch befasst sich doch mit den Human Rights, oder ?
Ja, es geht da um Zivilpersonen und natürliche Personen, usw.,
- die Person ist Human,
- Mensch ist aber Mankind
die der Mensch als Begünstigter nutzt um sich selbst zu entlasten.
Wenn der Mensch es braucht, nutzt er die Zivilperson, wenn er eine andere Person braucht um sein RECHT durchzusetzen, dann nutzt er die Person als Nutzer oder besser gesagt Nutznießer.
Der Mensch ist in keinem einzigen Gesetz klar definiert, da er nicht auf einen Verwaltungsgegenstand reduziert werden darf und auch nicht kann.
Und da der Mensch nicht im Gesetz klar definiert ist, kann er auch nicht durch Gesetz zur Haftung verpflichtet werden.
Wie heißt es so schön in der EMRK, "keine Strafe ohne Gesetz".
Man nennt es auch sachliche immunität.
Also, zuerst als Mensch outen und dann diese nat. oder jur.Personen für dich als Nutznießer, verwenden.
Weiter geht's hier
Immer wieder hören wir die Menschen sagen, Völkerrecht, Menschenrecht, ich bin im GfAbk.IV, usw.
Hier eine kleine Info an euch:
Der gesamte Völkerrechts-Quatsch befasst sich doch mit den Human Rights, oder ?
Ja, es geht da um Zivilpersonen und natürliche Personen, usw.,
- die Person ist Human,
- Mensch ist aber Mankind
die der Mensch als Begünstigter nutzt um sich selbst zu entlasten.
Wenn der Mensch es braucht, nutzt er die Zivilperson, wenn er eine andere Person braucht um sein RECHT durchzusetzen, dann nutzt er die Person als Nutzer oder besser gesagt Nutznießer.
Der Mensch ist in keinem einzigen Gesetz klar definiert, da er nicht auf einen Verwaltungsgegenstand reduziert werden darf und auch nicht kann.
Und da der Mensch nicht im Gesetz klar definiert ist, kann er auch nicht durch Gesetz zur Haftung verpflichtet werden.
Wie heißt es so schön in der EMRK, "keine Strafe ohne Gesetz".
Man nennt es auch sachliche immunität.
Also, zuerst als Mensch outen und dann diese nat. oder jur.Personen für dich als Nutznießer, verwenden.
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Noch ein Nachsatz zum obigen Text
In der EMRK Art.2
erkennt man die klare Trennung zwischen Mensch und Person.
Unter Punkt a) muss der Mensch geschützt werden.
Unter Punkt b) darf gegen die Person gesetzliche Gewalt angewendet werden.
Das bedeutet:
Nur eine Person kann rechtmäßig durch Gesetz festgehalten werden – jedoch nicht der Mensch.
In diesem Fall ist es immer, wir betonen: immer, rechtswidrig, wenn man sich auf seine inhärenten Rechte beruft und sich klar als Mensch zu erkennen gibt.
In der EMRK Art.2
erkennt man die klare Trennung zwischen Mensch und Person.
Unter Punkt a) muss der Mensch geschützt werden.
Unter Punkt b) darf gegen die Person gesetzliche Gewalt angewendet werden.
Das bedeutet:
Nur eine Person kann rechtmäßig durch Gesetz festgehalten werden – jedoch nicht der Mensch.
In diesem Fall ist es immer, wir betonen: immer, rechtswidrig, wenn man sich auf seine inhärenten Rechte beruft und sich klar als Mensch zu erkennen gibt.
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Wir haben neue Punkte 22 und 23 in der Rubrik "die Organe" hinzugefügt .
z.B.
Ein Staat wo der Mensch nicht definiert ist, kann gar keine Organe bilden, da ihm der lebendige Anteil fehlt.
Darum gibt es auch keine Beamten mehr.
Ausführlicher im Punkt 23 beschrieben
z.B.
Ein Staat wo der Mensch nicht definiert ist, kann gar keine Organe bilden, da ihm der lebendige Anteil fehlt.
Darum gibt es auch keine Beamten mehr.
Ausführlicher im Punkt 23 beschrieben
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Nur zur Info
Ein System kann keine Rechte von sich aus erzeugen, das kann nur der Mensch und der Staat durch den Menschen.
Sind im Staat nur Personen im Rechtssystem vorhanden, kann er auch keine öffentlichen Organe und Ämter bzw. Beamte bilden.
Ein System kann keine Rechte von sich aus erzeugen, das kann nur der Mensch und der Staat durch den Menschen.
Sind im Staat nur Personen im Rechtssystem vorhanden, kann er auch keine öffentlichen Organe und Ämter bzw. Beamte bilden.
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Diese Staaten haben den WHO-Vorschriften widersprochen
„Sollte die österreichische Regierung diesem rechtswidrigen Vertrag zustimmen, könnte sie aufgrund der versuchten Einschränkung oder Aufhebung der inhärenten Rechte der einheimischen Menschen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Eilantrag vor internationalen Gerichten strafrechtlich verfolgt werden, da solche Handlungen strengstens verboten sind.“
Den ganzen Text aus dem Bild finden sie hier
„Sollte die österreichische Regierung diesem rechtswidrigen Vertrag zustimmen, könnte sie aufgrund der versuchten Einschränkung oder Aufhebung der inhärenten Rechte der einheimischen Menschen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Eilantrag vor internationalen Gerichten strafrechtlich verfolgt werden, da solche Handlungen strengstens verboten sind.“
Den ganzen Text aus dem Bild finden sie hier
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Der walisische Premierminister MARK DRAKEFORD wurde vor einiger Zeit am offenen Mikrofon erwischt:
Er sagt: "Hoffen wir, dass die Leute nicht schlau genug sind, zu fragen, ob es eine Verordnung oder eine Empfehlung ist!"
Denn wenn die Menschen vom Common Law [Gewohnheitsecht] wüssten, wüssten sie auch, dass die Verordnungen, Regulierungen und Empfehlungen keine gesetzliche oder juristische Bedeutung für sie haben.
Er sagt: "Hoffen wir, dass die Leute nicht schlau genug sind, zu fragen, ob es eine Verordnung oder eine Empfehlung ist!"
Denn wenn die Menschen vom Common Law [Gewohnheitsecht] wüssten, wüssten sie auch, dass die Verordnungen, Regulierungen und Empfehlungen keine gesetzliche oder juristische Bedeutung für sie haben.
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STA,Behörde,Justiz,POLIZEI
Der walisische Premierminister MARK DRAKEFORD wurde vor einiger Zeit am offenen Mikrofon erwischt: Er sagt: "Hoffen wir, dass die Leute nicht schlau genug sind, zu fragen, ob es eine Verordnung oder eine Empfehlung ist!" Denn wenn die Menschen vom Common…
Unser Statement zum obigen Artikel:
Der Mensch genießt ausserdem absolute sachliche Immunität, wenn er sich auf seine inhärenten Rechte beruft, da er auf kein Verwaltungsobjekt reduziert werden darf...
Der Mensch genießt ausserdem absolute sachliche Immunität, wenn er sich auf seine inhärenten Rechte beruft, da er auf kein Verwaltungsobjekt reduziert werden darf...
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Guter Versuch den Menschen im Staat zu erklären, aber falsche Interpretation.
Der Mensch ist der rechtliche Teil des Staates, denn ohne das Menschenvolk kann der Staat kein Recht von sich heraus bilden ( keine Organe ) und darum ist der Geltungsbereich der Gesetze auch nur auf klar indentifizierbare NP und JP anzuwenden.
Und gerade deshalb ist Österreich, durch die föderale Privatisierung, ja auch kein völkerrechtlich anerkannter Staat mehr.
Der Mensch ist der rechtliche Teil des Staates, denn ohne das Menschenvolk kann der Staat kein Recht von sich heraus bilden ( keine Organe ) und darum ist der Geltungsbereich der Gesetze auch nur auf klar indentifizierbare NP und JP anzuwenden.
Und gerade deshalb ist Österreich, durch die föderale Privatisierung, ja auch kein völkerrechtlich anerkannter Staat mehr.
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-
Was stimmt in diesem Staat nicht ?
Ein Staat, in dem der Mensch weder hinreichend bestimmt noch ausdrücklich in den geltenden Gesetzen definiert ist, kann keine rechtwirksamen staatlichen Organe, Ämter oder Beamten hervorbringen, da ihm der lebendige, natürliche Anteil fehlt.
Ein System kann keine Rechte aus sich selbst heraus erzeugen – das können nur der lebendige Mensch und der Staat durch genau diesen Menschen; sind im Staat lediglich Personen im Rechtssystem vorhanden, so kann er keine öffentlichen Organe im rechtlichen Sinne bilden, wie im Kanalbeitrag „Die Organe“, Punkt 23, ausführlich erläutert wird.
Wuff🐶
Was stimmt in diesem Staat nicht ?
Ein Staat, in dem der Mensch weder hinreichend bestimmt noch ausdrücklich in den geltenden Gesetzen definiert ist, kann keine rechtwirksamen staatlichen Organe, Ämter oder Beamten hervorbringen, da ihm der lebendige, natürliche Anteil fehlt.
Ein System kann keine Rechte aus sich selbst heraus erzeugen – das können nur der lebendige Mensch und der Staat durch genau diesen Menschen; sind im Staat lediglich Personen im Rechtssystem vorhanden, so kann er keine öffentlichen Organe im rechtlichen Sinne bilden, wie im Kanalbeitrag „Die Organe“, Punkt 23, ausführlich erläutert wird.
Wuff🐶
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Fazit dieser Textbilder:
Sie werden versuchen, uns auf die Grundrechte zu reduzieren.
Inhärentes Recht ist nicht Ident mit dem Grundrecht.
Dieses Grundrecht was wir da beschreiben, kann man nur im Gesetz behandeln, was mit dem inhärenten Recht nicht möglich ist, und damt steht fest, dass sie uns zweifellos auf ein verwaltbares Objekt reduzieren wollen und somit stellen sie uns mit der juristischen Funktion einer natürlichen Person gleich.
Das nennt man dann systematische Entmenschlichung.
🔴 Das ist eine Anzeige und meldepflichtige Straftat.
Du darfst nicht vergessen, das wir als Mensch auch alle Rechte aller Personen genießen, also auch den Schutz der geschützten Zivilperson.
Mit einem Ausweis von ihnen hast du die Bestätigung, dass du diese von ihnen geschaffene Person nutzen darfst. Dieser weißt nicht dich als Mensch aus, sondern es ist der Beweis, dass du der Nutznießer dieser juristischen Hülle bist.
Einen Ausweis der den Menschen identifiziert, kann nur der Mensch für sich selbst erstellen.
Sie werden versuchen, uns auf die Grundrechte zu reduzieren.
Inhärentes Recht ist nicht Ident mit dem Grundrecht.
Dieses Grundrecht was wir da beschreiben, kann man nur im Gesetz behandeln, was mit dem inhärenten Recht nicht möglich ist, und damt steht fest, dass sie uns zweifellos auf ein verwaltbares Objekt reduzieren wollen und somit stellen sie uns mit der juristischen Funktion einer natürlichen Person gleich.
Das nennt man dann systematische Entmenschlichung.
🔴 Das ist eine Anzeige und meldepflichtige Straftat.
Du darfst nicht vergessen, das wir als Mensch auch alle Rechte aller Personen genießen, also auch den Schutz der geschützten Zivilperson.
Mit einem Ausweis von ihnen hast du die Bestätigung, dass du diese von ihnen geschaffene Person nutzen darfst. Dieser weißt nicht dich als Mensch aus, sondern es ist der Beweis, dass du der Nutznießer dieser juristischen Hülle bist.
Einen Ausweis der den Menschen identifiziert, kann nur der Mensch für sich selbst erstellen.
💯25👏5👍3
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Zinsbetrugssystem....
Und da das Geld von Banken aus Luft gemacht wird, unterliegt das gesamte Geld und alle Banken dem inhärenten Recht des Menschen wie alles was vom Menschen geschaffen wurde.
Und da das Geld von Banken aus Luft gemacht wird, unterliegt das gesamte Geld und alle Banken dem inhärenten Recht des Menschen wie alles was vom Menschen geschaffen wurde.
👍29💯4
Es gibt kein staatliches Recht bevor es den Staat gibt.
Fazit:
Darum steht bei all ihren Schreiben auch immer "die beklagte Partei"...
Weil der Mensch im Gesetz nicht klar definiert ist, hier beschrieben, kann er daher nicht durch Gesetz verpflichtet werden.
Was gibts hier noch zu diskutieren?
"keine Strafe ohne Gesetz" steht ja auch in der EMRK.
Fazit:
Darum steht bei all ihren Schreiben auch immer "die beklagte Partei"...
Weil der Mensch im Gesetz nicht klar definiert ist, hier beschrieben, kann er daher nicht durch Gesetz verpflichtet werden.
Was gibts hier noch zu diskutieren?
"keine Strafe ohne Gesetz" steht ja auch in der EMRK.
👍23💯12
Der fiktive Rechtkreis
In ihrem fiktiven Rechtkreis agiert der Mensch über die ihm zugeordnete Person.
Der Mensch als Person ist das Individuum, nicht die natürliche und juristische Person, denn das sind objektiviert, verwaltbare Sachen.
Darum heißt es ja auch....
was von der Person unterschieden ist und den Menschen dienlich, wird im rechtlichen Sinne eine SACHE genannt.
All diese Personen müssen dem Menschen dienlich sein, sie dürfen nicht verwendet werden um den Eigentümer des RECHTES, also den Menschen zu schaden.
Der lebendige Mensch steht über diesen derzeit vorherrschenden, fiktiven Rechten.
Sie können über den Menschen nicht verfügen, darum schiebt man die Person in der Sache vor, um mit ihm zu kommunizieren.
In ihrem fiktiven Rechtkreis agiert der Mensch über die ihm zugeordnete Person.
Der Mensch als Person ist das Individuum, nicht die natürliche und juristische Person, denn das sind objektiviert, verwaltbare Sachen.
Darum heißt es ja auch....
was von der Person unterschieden ist und den Menschen dienlich, wird im rechtlichen Sinne eine SACHE genannt.
All diese Personen müssen dem Menschen dienlich sein, sie dürfen nicht verwendet werden um den Eigentümer des RECHTES, also den Menschen zu schaden.
Der lebendige Mensch steht über diesen derzeit vorherrschenden, fiktiven Rechten.
Sie können über den Menschen nicht verfügen, darum schiebt man die Person in der Sache vor, um mit ihm zu kommunizieren.
👍30👏7💯7
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Dieses Zitat verwendete dann Papst Franziskus im deutschen Bundestag 2011.
Auch Jean-Jacques Rousseau (1712–1778) entwickelt dazu 1762 sein Werk „Der Gesellschaftsvertrag“.
Er sagt, dass legitime politische Autorität nur aus dem Gemeinwillen (volonté générale) entsteht, also dem kollektiven Willen des Volkes.
Fehlt dieser Vertrag und der Schutz durch Recht, wird der Staat zu einer Organisation, die ihre Macht missbraucht.(Anmerk.von uns: was wir zur Zeit haben).
❗️Auch er spricht davon, dass ohne Recht und Vertrag, die Herrschaft zur reinen Gewalt wird — also zur „Räuberbande“.
Noch ein Hinweis:
Zu diesem Augustinus sei gesagt, dass er von den Ur-Christen ausgegrenzt wurde (niemand erwähnte das jemals), weil er geistig nicht reif war, um als Urchrist geistige Lehren zu verbreiten.
Er wurde als Bischof dann zum römischen Katholiken.
Dieses Zitat verwendete dann Papst Franziskus im deutschen Bundestag 2011.
Auch Jean-Jacques Rousseau (1712–1778) entwickelt dazu 1762 sein Werk „Der Gesellschaftsvertrag“.
Er sagt, dass legitime politische Autorität nur aus dem Gemeinwillen (volonté générale) entsteht, also dem kollektiven Willen des Volkes.
Fehlt dieser Vertrag und der Schutz durch Recht, wird der Staat zu einer Organisation, die ihre Macht missbraucht.(Anmerk.von uns: was wir zur Zeit haben).
❗️Auch er spricht davon, dass ohne Recht und Vertrag, die Herrschaft zur reinen Gewalt wird — also zur „Räuberbande“.
Noch ein Hinweis:
Zu diesem Augustinus sei gesagt, dass er von den Ur-Christen ausgegrenzt wurde (niemand erwähnte das jemals), weil er geistig nicht reif war, um als Urchrist geistige Lehren zu verbreiten.
Er wurde als Bischof dann zum römischen Katholiken.
👍16🤔2
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Verträge, die versuchen die inhärenten Rechte der Menschen auszuhebeln oder einzuschränken, sind unmoralisch, ungültig, absolut NICHTIG und kriminell, da versucht wird, etwas aufzuheben was nicht aufzuheben ist. Das nennt man Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zwar in allen Facetten.
👍30💯19👏3🤔1
Unterschied zwischen
„natürlichem Rechtträger“ und „juristischem Rechtsträger“.
Beachte das "s".
Teil 1/1
Teil 2/2
Sehr geehrte Damen und Herren,
In dieser Stellungnahme möchte ich einen grundlegenden Unterschied verdeutlichen, der häufig übersehen oder nicht ausreichend berücksichtigt wird:
den Unterschied zwischen dem „natürlichen Rechtträger“ und dem „juristischen Rechtsträger“.
Der natürliche Rechtträger
Der natürliche Rechtträger ist der Mensch als Träger unveräußerlicher, angeborener, underogierbarer Rechte. Diese Rechte existieren unabhängig vom Staat oder irgendeiner gesetzlichen Kodifizierung. Sie sind dem Menschen in seiner wahren Existenz inhärent, das heißt, sie gehören ihm durch seine bloße Existenz und nicht durch staatliche Anerkennung.
Diese Rechte sind unveränderlich und können nicht durch staatliche Akte oder juristische Konstruktionen verändert oder aufgehoben werden.
Sie bilden die Grundlage für alle weiteren Rechte und Ansprüche, die ein Mensch geltend machen kann, sei es im Bereich
- der Menschenrechte,
- der inhärenten Rechte (sind nicht ident mit dem Grundrecht), oder
- der Zivilrechte.
In diesem Sinne ist der natürliche Rechtträger der wahre Träger von Rechten, der durch seine bloße Existenz als Mensch alle Rechte besitzt, die der Staat ihm nicht geben kann, sondern nur anerkennen sollte.
Im Gegensatz zum natürlichen Rechtträger, steht der „juristische Rechtsträger“, der vom Staat und seinen Institutionen als „Person“ definiert wird.
Diese „Person“ ist keine natürliche Entität, sondern eine rechtliche verwaltbare Konstruktion, die es dem Rechtssystem ermöglicht, Rechte und Pflichten in einem administrativen Rahmen zu verwalten.
Der juristische Rechtsträger existiert nur durch die Verwaltungseinheit, die der Staat ihm zuweist – z.B. durch
- Geburtsurkunde,
- Steuernummer oder
- Staatsbürgerschaft.
Der juristische Rechtsträger hat keine inhärente Existenz oder Rechte – er ist eine Fiktion, die es ermöglicht, das Rechtssystem handhabbar zu machen.
Diese „Person“ hat keine angeborenen Rechte – sie wird durch das Rechtssystem konzipiert und in seiner Struktur aufrechterhalten.
Sie existiert nur innerhalb des von staatlichen Institutionen und juritisch definierten Rahmens.
❗️Der juristische Rechtsträger ist eine künstlich erschaffene Person (auch Behörden), die sich anmaßen, Rechte zu verwalten. Dazu brauchen sie das ausdrückliche Einverständnis des Menschen. Da der Mensch aber auch nicht freiwillig auf seine inhärenten Rechte verzichten kann, ist dieses freiwillige Einverständnis unmöglich.
Die Problematik der Identifikation
Das Problem entsteht, wenn der natürliche Mensch als „juristische Person“, als verwaltbares Objekt, betrachtet wird und seine angeborenen, unveräußerlichen Rechte durch eine juristische Konstruktion ersetzt werden.
Es wird dann häufig die Vorstellung verbreitet, dass der Mensch in seiner wahren Existenz lediglich eine rechtliche Entität ist, deren Rechte nur durch den Staat existieren.
Diese Betrachtungsweise führt zu einer Entfremdung des Menschen von seinem natürlichen, inhärenten Zustand. Der wahre Rechtträger – der Mensch – wird hier durch eine rechtliche Fiktion ersetzt, die seine wahre Selbstbestimmung und Würde in Frage stellt.
Schlussfolgerung
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass der Unterschied zwischen dem „natürlichen Rechtträger“ und dem „juristischen Rechtsträger“ anerkannt wird. Während das Rechtssystem aus praktischen und administrativen Gründen auf den juristischen Rechtsträger angewiesen ist, müssen wir den natürlichen Rechtträger – den Menschen – als den wahren Träger von unveräußerlichen Rechten verstehen.
Der natürliche Rechtträger ist nicht nur der Ursprung aller Rechte, sondern auch der Garant seiner eigenen Freiheit, Würde und Selbstbestimmung die nicht vom Staat verliehen, sondern in seiner menschlichen Existenz angelegt sind.
Es ist entscheidend, dass der Mensch nicht nur als juristische Fiktion behandelt wird, sondern als echter Träger von Rechten, deren Ursprung und Wahrheit in seiner bloßen Existenz als Mensch liegen.
mfg
„natürlichem Rechtträger“ und „juristischem Rechtsträger“.
Beachte das "s".
Teil 1/1
Teil 2/2
Sehr geehrte Damen und Herren,
In dieser Stellungnahme möchte ich einen grundlegenden Unterschied verdeutlichen, der häufig übersehen oder nicht ausreichend berücksichtigt wird:
den Unterschied zwischen dem „natürlichen Rechtträger“ und dem „juristischen Rechtsträger“.
Der natürliche Rechtträger
Der natürliche Rechtträger ist der Mensch als Träger unveräußerlicher, angeborener, underogierbarer Rechte. Diese Rechte existieren unabhängig vom Staat oder irgendeiner gesetzlichen Kodifizierung. Sie sind dem Menschen in seiner wahren Existenz inhärent, das heißt, sie gehören ihm durch seine bloße Existenz und nicht durch staatliche Anerkennung.
Diese Rechte sind unveränderlich und können nicht durch staatliche Akte oder juristische Konstruktionen verändert oder aufgehoben werden.
Sie bilden die Grundlage für alle weiteren Rechte und Ansprüche, die ein Mensch geltend machen kann, sei es im Bereich
- der Menschenrechte,
- der inhärenten Rechte (sind nicht ident mit dem Grundrecht), oder
- der Zivilrechte.
In diesem Sinne ist der natürliche Rechtträger der wahre Träger von Rechten, der durch seine bloße Existenz als Mensch alle Rechte besitzt, die der Staat ihm nicht geben kann, sondern nur anerkennen sollte.
Im Gegensatz zum natürlichen Rechtträger, steht der „juristische Rechtsträger“, der vom Staat und seinen Institutionen als „Person“ definiert wird.
Diese „Person“ ist keine natürliche Entität, sondern eine rechtliche verwaltbare Konstruktion, die es dem Rechtssystem ermöglicht, Rechte und Pflichten in einem administrativen Rahmen zu verwalten.
Der juristische Rechtsträger existiert nur durch die Verwaltungseinheit, die der Staat ihm zuweist – z.B. durch
- Geburtsurkunde,
- Steuernummer oder
- Staatsbürgerschaft.
Der juristische Rechtsträger hat keine inhärente Existenz oder Rechte – er ist eine Fiktion, die es ermöglicht, das Rechtssystem handhabbar zu machen.
Diese „Person“ hat keine angeborenen Rechte – sie wird durch das Rechtssystem konzipiert und in seiner Struktur aufrechterhalten.
Sie existiert nur innerhalb des von staatlichen Institutionen und juritisch definierten Rahmens.
❗️Der juristische Rechtsträger ist eine künstlich erschaffene Person (auch Behörden), die sich anmaßen, Rechte zu verwalten. Dazu brauchen sie das ausdrückliche Einverständnis des Menschen. Da der Mensch aber auch nicht freiwillig auf seine inhärenten Rechte verzichten kann, ist dieses freiwillige Einverständnis unmöglich.
Die Problematik der Identifikation
Das Problem entsteht, wenn der natürliche Mensch als „juristische Person“, als verwaltbares Objekt, betrachtet wird und seine angeborenen, unveräußerlichen Rechte durch eine juristische Konstruktion ersetzt werden.
Es wird dann häufig die Vorstellung verbreitet, dass der Mensch in seiner wahren Existenz lediglich eine rechtliche Entität ist, deren Rechte nur durch den Staat existieren.
Diese Betrachtungsweise führt zu einer Entfremdung des Menschen von seinem natürlichen, inhärenten Zustand. Der wahre Rechtträger – der Mensch – wird hier durch eine rechtliche Fiktion ersetzt, die seine wahre Selbstbestimmung und Würde in Frage stellt.
Schlussfolgerung
Es ist von grundlegender Bedeutung, dass der Unterschied zwischen dem „natürlichen Rechtträger“ und dem „juristischen Rechtsträger“ anerkannt wird. Während das Rechtssystem aus praktischen und administrativen Gründen auf den juristischen Rechtsträger angewiesen ist, müssen wir den natürlichen Rechtträger – den Menschen – als den wahren Träger von unveräußerlichen Rechten verstehen.
Der natürliche Rechtträger ist nicht nur der Ursprung aller Rechte, sondern auch der Garant seiner eigenen Freiheit, Würde und Selbstbestimmung die nicht vom Staat verliehen, sondern in seiner menschlichen Existenz angelegt sind.
Es ist entscheidend, dass der Mensch nicht nur als juristische Fiktion behandelt wird, sondern als echter Träger von Rechten, deren Ursprung und Wahrheit in seiner bloßen Existenz als Mensch liegen.
mfg
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